Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Dieser Antrag hat eine längere Vorgeschichte, das haben ja meine Vorredner/-innen auch schon skizziert. Im Rückblick finde ich es durchaus auffällig. Gerade zu Beginn dieser Legislatur gab es in der Koalition durchaus den Anspruch, sich mit Vorschlägen der demokratischen Oppositionsfraktionen ernsthaft auseinanderzusetzen. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Das war ein guter Ansatz, denn gerade beim Thema IT-Sicherheit ist fundierte Beratung wichtiger als parteipolitische Reflexe. Doch danach passierte dann erstaunlich lange nichts. Dringende Herausforderungen wurden schlicht nicht angegangen. Exemplarisch sichtbar wurde das im Frühsommer, als ein Hackerangriff auf die Diensthandys der Polizei erhebliche Schäden verursachte. Dieser Vorfall hat uns vor Augen geführt, dass die Meldewege für Sicherheitslücken unzureichend strukturiert waren und dass es selbst in hochsensiblen Bereichen Defizite in der IT-Architektur des Landes gibt. Nun ist der Antrag der FDP wieder auf der Tagesordnung, und natürlich, die Lage im Jahr 2022 ist nicht die Lage im Jahr 2025. Der ursprüngliche Antrag der FDP benennt wichtige Themen, bleibt aber sehr vage und ist angesichts der aktuellen Herausforderungen nicht mehr ausreichend. Zugleich gilt: Die Landesregierung war ja auch nicht untätig. Wir hatten gerade die Erste Lesung zum Informationssicherheitsgesetz, eine Massendateninfrastruktur befindet sich im Aufbau, in der Kriminalpolizei gibt es auf IT spezialisierte Fachkommissariate. Das sind alles Schritte in die richtige Richtung, aber der Weg ist noch weit. Es bleiben, gelinde gesagt, zahlreiche Baustellen, insbesondere beim Personal, bei der Kooperation mit den Kommunen und bei der fachlichen Qualifizierung. Deshalb begrüßen wir den Änderungsantrag der FDP. Er nimmt Aktualisierungen vor, die aus unserer Sicht zwei Dinge leisten: Erstens benennt der Antrag Bereiche, in denen nach wie vor konkreter Verbesserungsbedarf besteht, und zweitens formuliert der Antrag grundlegende Standards, die nicht neu sind, aber offenbar nicht oft genug betont werden können – verbindliche Mindeststandards, klare Zuständigkeiten, eine starke Rolle des LfDI, eine kommunale Sicherheitsarchitektur, die diesen Namen auch verdient, und eine nachhaltige Fachkräftestrategie. Wenn die Koalition der Auffassung ist, dass sie ohnehin schon an all dem arbeitet, umso besser, dann können sie diesen Antrag als eine Art Rückenwindantrag verstehen. Der Landtag würde der Landesregierung damit ins Stammbuch schreiben, dass die Absicherung unserer digitalen Infrastruktur eine der zentralen Aufgaben dieser Jahre ist. Und alle, die das genauso sehen, werden die Regierung daran messen können. Für uns ist klar, IT-Sicherheit ist nicht irgendein Spezialthema. Sie entscheidet jeden Tag darüber, ob Bürger/-innen Bescheide bekommen, Zahlungen auslösen und sich auf staatliche Abläufe verlassen können. IT-Sicherheit ist essenziell, damit öffentliche Stellen auch im Krisenfall handlungsfähig bleiben. Vom Alltag bis zur Notsituation, wir brauchen eine starke Sicherheitsarchitektur, auf die die Bürger/-innen bauen können. Doch dafür ist noch viel zu tun. Wir stimmen dem Änderungsantrag zu. Falls es beim Ursprungsantrag bleibt, werden wir uns enthalten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Gruppe der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
