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Christian Albrecht

Die Linke 11.12.2025 Sitzungen 8/122

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich muss niemanden hier im Saal davon überzeugen, dass der Schutz von Kindern enorm wichtig ist und warum wir hier alle miteinander fortwährend gefordert sind, diesen so gut es geht, zu gewährleisten. Und dazu leistet dieses Gesetz einen wichtigen Beitrag. Obwohl es die Zweite Lesung ist und obwohl meine Vorrednerinnen ja schon die Inhalte sehr gut und umfassend dargestellt haben, möchte ich auch noch mal kurz zusammenfassen, was das Kinderschutzgesetz leisten soll. Zum einen sollen die Rechte von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden, durch zentrale Standards soll die Handlungssicherheit der Fachkräfte verbessert werden. Durch die Einrichtung einer Zentralen Stelle Kinderschutz werden wir in Zukunft eine interaktive Service- und Vermittlungsinstanz haben. Diese Stelle wird unter anderem Fachinformationen aufbereiten, Handlungsempfehlungen und fachliche Stellungnahmen erarbeiten, außerdem wird sie als Ansprechstelle im Kinderschutz fungieren und auch bei der Fallaufarbeitung unterstützen. Durch bessere Netzwerkarbeit, verpflichtende Schutzkonzepte im Ehrenamt und die Fortführung bestehender erfolgreicher Maßnahmen, zum Beispiel Kinderschutzhotline, Kontaktstelle Kinderschutz, Bündnis Kinderschutz MV, haben wir einen zusätzlichen Dreiklang, der einen wirklich guten und effektiven Kinderschutz im Land sicherstellen kann. Kinderschutz ist hierbei eine gemeinsame fachübergreifende Aufgabe, die mit einer hohen Komplexität versehen ist, und auch deswegen richten wir uns dann mit Weiterbildung über „Schabernack“ hier ganz gezielt an die Fachkräfte und erhoffen uns da Verbesserungen. Der zweite große Baustein ist die Rückübertragung des Landesjugendamtes an das Land – lange gefordert auch von uns als Linke. Die bisher 13,5 Vollzeitäquivalente gehen vom KSV auf das Land über. Auch die neue Zentrale Stelle Kinderschutz wird dort angesiedelt werden. Das heißt, zu den 13,5 VZÄ werden noch einmal 13 zusätzliche dazukommen. Damit hat das Landesjugendamt dann 26,5 Vollzeitäquivalente, und wir glauben, dass es damit gut aufgestellt ist, um die Aufgaben zu leisten, die da anstehen. Und das ist auch schon mal adressiert an die AfD: Es wird also auch durchaus mehr Personal hier ins System gegeben. Das Land nimmt auch zusätzliche 1,6 Millionen Euro hierfür in die Hand. Sie sehen also, der Kinderschutz und funktionierende Strukturen im Landesjugendamt haben für uns eine hohe Priorität. In der Anhörung im Oktober gab es viele positive Stimmen, die das Gesetz als ein sehr gutes Signal sehen. Es wurde gelobt, dass der Fokus auch auf Prävention und eben nicht nur auf Intervention gelegt wurde. Die Rückführung des Landesjugendamtes ans Land, die Schutzkonzepte in Vereinen, all das wurde sehr positiv gesehen, und gerade Letztere – das stand ja hier gerade so ein bisschen zur Debatte – werden auch von den Anzuhörenden als lange überfällig angesehen. Was uns noch auffiel, war so ein Punkt, der bei den Sachverständigen in der einen oder anderen Stelle rauskam, wo moniert wurde, dass es an traumapädagogischen Ansätzen fehle. Das haben wir im Nachgang auch noch mal gemeinsam mit dem Sozialministerium gewälzt, und dort wurde auch gesagt, dass auch die traumapädagogische Betreuung Bestandteil der Handlungsempfehlungen der Zentralen Stelle Kinderschutz sein kann – also auch dieser offene Punkt aus der Anhörung entsprechend adressiert. Das freut mich sehr, und ich glaube, war mit Blick auf die Anhörung auch noch mal wichtig. Mit Blick auf den Antrag, der morgen noch kommt – was ja hier auch schon anklang, das Thema Childhood –, dazu möchte ich sagen, dass auch ein Prüfauftrag im Rahmen des Gesetzes mit eingepflegt ist, der da sagt, dass die Etablierung eines zweiten Childhood-Hauses oder eines vergleichbaren Angebotes im östlichen Landesteil geprüft werden soll, dass man darauf hinarbeitet, auch das ist sehr wichtig. Sie sehen also, dieses Gesetz bringt wesentliche Verbesserungen zum Schutz von Kindern auf den Weg – dem Wichtigsten, was wir hier alle miteinander haben. Daher bitte ich um Ihre Zustimmung. Ich kann jetzt mit Blick auf die Zeit gar nicht mehr im Detail jetzt die Kritikpunkte der AfD aufdröseln, darauf eingehen, aber möchte vielleicht aber wenigstens einen raussuchen. Sie haben ja hier moniert, dass die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler bei der Erstellung der Konzepte überfordert sein könnten. Ich habe das ja so verstanden, dass die Strukturen, die wir ja stärken und etablieren wollen, ja genau dafür da sind, um auch unter anderem als Anlaufstelle für Vereine zu dienen, damit die sich dort die entsprechende Beratung und auch die Unterstützung bei der Erstellung der Satzung holen können. Das, was Sie da, diesen Überbau, diese Vernetzungsstrukturen, die Sie ja als überflüssig gegeißelt haben, sind ja genau dafür da, um das Problem zu lösen, das Sie hier aufgedröselt haben. Und ansonsten, Thema Childhood-Haus habe ich schon ein bisschen was gesagt. Wir haben ja dazu morgen auch noch mal einen gesonderten Antrag, deswegen würde ich da an der Stelle jetzt einen Punkt setzen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte nochmals um Zustimmung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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