Dr. Daniel Trepsdorf
Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte das ganz deutlich wertschätzen, dass die FDP den Antrag hier gebracht hat. Dass das nun so lange gedauert hat, ist bedauerlich. Ich kann für meinen Teil sagen, ich habe mich sofort drum gekümmert. Also insofern, denke ich, spiegelt das auch die kontinuierliche Relevanz des Themas „Informations-, Daten- und Cybersicherheit“ wider. Und ich denke tatsächlich, dass die Ideen, die Sie entwickelt haben, auch in dem Ergänzungsantrag, der heute noch reingekommen ist – die meisten wesentlichen Punkte hat der Kollege Schneider schon ausgeführt –, dass die auch nicht verloren sind, weil eben diese Ideen können wir ja aufgreifen in dem Prozess jetzt, wenn wir insbesondere über das neue Gesetz sprechen. Und ich bin natürlich auch – das sei an dieser Stelle mir gestattet, dass man sich gerade vor Weihnachten auch noch freudig wundert –, finde ich es toll, dass Sie als FDP-Fraktion ganz deutlich sagen, ja, wir brauchen Personalaufstockungen in diesem Bereich, wir brauchen Förderprogramme in dem Bereich und wir brauchen den Ausbau von Landesinfrastruktur in diesem Bereich, weil es schlicht und ergreifend trotz aller KI und Digitalisierung auf qualifizierte Kolleginnen und Kollegen, auf Menschen ankommt, die das im Endeffekt als Expert/-innen auch integrieren. Und das finde ich toll, weil Cybersicherheit ist natürlich nicht nur eine staatliche Aufgabe, sondern auch eine private Aufgabe. Aber es zeigt auch, gerade wenn es um Kriminalität, Sicherheitsaspekte geht, auch im Digitalen, da regelt dann doch nicht der Markt alles, sondern man braucht auch eine gute Regelkultur des Landes, und beide Minister haben ausgeführt, dass es genau in diese Richtung geht. Ich würde deswegen auch einschränkend sagen, ja, wir haben eine ganze Menge Expertinnen und Experten gehört, insbesondere den Städte- und Gemeindetag, die SVA System Vertrieb Alexander GmbH, Zweckverband Elektronische Verwaltung, aber auch im Juni 22 ein Expertengespräch mit der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Norddeutschland e. V. oder den Bund Deutscher Kriminalbeamter. Und genau diese Erkenntnisse, die aus diesen Gesprächen gelaufen sind, die sollen ja nicht ins Nirwana gehen, sondern können wir natürlich auch als Wissensschatz mit einfließen lassen in die Ausschussberatungen. Insofern, glaube ich, ist es, gerade wenn wir das Thema Cybersicherheit in den Blick nehmen, nicht verlorene Liebesmüh. Das heißt also, der Vorwurf, der im Ursprungsantrag noch formuliert ist, dass die regierungstragenden Fraktionen das Thema nicht mit genügend Aufmerksamkeit beseelen würden, ginge insofern fehl. Die Anhörungen haben natürlich auch gezeigt, dass es Handlungsbedarf gibt, und auf den wollen wir eingehen. Das haben verschiedene Hackerangriffe, wie das ja auch die Kolleg/-innen schon teilweise ausgeführt haben, herausgearbeitet. Unter anderem ja auch der – habe das selber sehr intensiv als Kommunalpolitiker miterlebt, weil es auch unsere Ausschussarbeit in Mitleidenschaft gezogen hat –, der Angriff vom Oktober 21 auf die Cybersicherheit der Schweriner IT- und Servicegesellschaft SIS und den Kommunalservice Mecklenburg KSM. Unter anderem hat es ja auch dazu geführt, dass ungefähr 3.000 Temposünder im Amtsbereich der Kreisverwaltung Ludwigslust-Parchim sich damals freuen konnten, weil ihre Bußgeldverfahren leider Gottes nicht bearbeitet werden konnten. In diesem Jahr gab es, das wurde ebenfalls kurz angesprochen, das Eindringen auf die Serverinfrastruktur der Landespolizei und in dessen Folge eben auch, dass die Diensthandys vom Netz genommen werden mussten. Das Thema ist virulent, und das wird es auch bleiben. Kriminelle Strukturen werden versuchen, die Lücken in der Sicherheitsvorkehrung zu identifizieren, Sicherheitsbehörden einen Schritt voraus zu sein. Das liegt in der Natur der Sache. Hackerangriffen aber zu begegnen, wird nicht unkomplizierter, wenn wir berücksichtigen, wie vielfältig die Motivation für die Angriffe sein kann. Man muss es so deutlich sagen, das Hacken von Serverinfrastruktur im digitalen Bereich ist zum Teil hybride Kriegsführung geworden. Die Mehrzahl der Hackeraktivitäten ist aber dennoch rein privat gewinnorientiert, wird also in erpresserischer Absicht gestartet, und dazu, so vermutet immerhin das BSI, also das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, noch eine schlichte Motivation des aufstrebenden Hackers, sich mit spektakulären digitalen Angriffen in Szene zu setzen und in der Szene bekannt zu machen. Auch auf diese Themen müssen wir natürlich eingehen. Innerhalb der Landesregierung ist Bewegung, Innen- und Finanzministerium arbeiten daran. Ich selber war im Finanzausschuss auch dabei gewesen, als Hubert Ludwig eingeführt wurde. Und man kann den Kollegen Ludwig und Anschütz da nur viel Erfolg wünschen, dort voranzugehen. Auch wenn die Entwicklung unter Umständen bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist, die Landesbehörden sind an dieser Stelle nicht untätig. Der neue Gesetzesentwurf wird da sicherlich in die Zukunft weisen, gerade weil wir eben auch auf die qualifizierte Meinung von Expert/-innen und Ausschussmitgliedern zurückgreifen können. Cybersicherheit geht alle an, auch und gerade die Privatwirtschaft, so viel steht fest. Egal, ob auf Landes- oder kommunaler Ebene, es müssen verschiedene Institutionen für mehr Sicherheit Sorge tragen. Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitenden sind diesbezüglich natürlich unumgänglich, denn der Mensch ist und bleibt der größte Unsicherheitsfaktor. Das Thema wird uns hoffentlich auch in der weiteren Ausschussarbeit intensiver beschäftigen, …
