Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich lege Ihnen eine weitere Beschlussempfehlung des Sozialausschusses und einen abschließenden Bericht vor, nämlich zum Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern, und verweise insoweit auf die Drucksache 8/5695. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 8/5090 in seiner 111. Sitzung am 16. Juli dieses Jahres in Erster Lesung beraten und diesen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport sowie zu einer mitberatenden Stellungnahme an den Bildungsausschuss und den Finanzausschuss überwiesen. Der Sozialausschuss hat diesen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten. Am 1. Oktober haben wir dazu eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Abschließend ist der Gesetzentwurf am 19. November beraten worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Kollegen! Das Ziel dieses Gesetzentwurfes war es, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken und die Handlungssicherheit der Fachkräfte zu festigen, die fachübergreifende Kooperation und die Struktur und die Prozesse im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes zu verbessern und zugleich die fachliche Expertise und die Gesamtverantwortung der Jugendämter vor allem auch auszubauen. Wir haben mit der Beratung dieses Gesetzentwurfs, der dieses wichtige Thema des Kinder- und Jugendschutzes beinhaltet, zugleich auch ein Handlungsfeld bearbeitet, welches wir im Ausschuss vor allem in den letzten Jahren zusammen mit dem Landesjugendhilfeausschuss in eindringlichen oder besser gesagt in dringlichen gemeinsamen Sitzungen erörtert haben. Es ging um die Arbeitsfähigkeit und die Ausstattung des Landesjugendhilfeausschusses und seine Aufgaben, und es ging um die Arbeitsfähigkeit und die Ausgestaltung des Landesjugendamtes, die beide bisher beim Kommunalen Sozialverband angesiedelt waren. Es ist bei diesen Beratungen sehr deutlich geworden, dass es Änderungsbedarfe gibt. Allen Beteiligten war damals und ist heute selbstredend die Sensibilität und vor allem auch die Wichtigkeit der Arbeitsfähigkeit beider Institutionen bewusst. Und um es klar und deutlich zu betonen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Beispiel im Landesjugendamt tätig sind, haben unter schwierigen Bedingungen wichtige Arbeit für den Kinder- und Jugendschutz im Land geleistet. (Beifall Mandy Pfeifer, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Den Applaus haben beide Einrichtungen deutlich verdient. Die Rückführung der beiden Institutionen zum Land und damit die Bündelung beim LAGuS ist eine richtige und notwendige Antwort auf die Probleme, die sich gezeigt haben. Daher bin ich froh, dass wir als Sozialausschuss diese Diskussion am Ende erfolgreich führen konnten, respektive den Prozess zielführend begleiten konnten. Vielen Dank zugleich an alle, die daran beteiligt waren, also namentlich an den Landesjugendhilfeausschuss, den Kommunalen Sozialverband und – das will ich deutlich hervorheben – auch an das Sozialministerium. (Patrick Dahlemann, SPD: Die Ministerin!) In der Anhörung haben wir verschiedene Handelnde und Verantwortliche aus dem Bereich des Kinder- und Jugendschutzes in Mecklenburg-Vorpommern gehört, wie zum Beispiel den Kinderschutzbund oder den Landesjugendring. Auch die Stadt Schwerin hat eindrücklich über die Arbeit des Childhood-Hauses vorgetragen. Für die mündlichen Ausführungen der Angehörten sowie für die schriftlich eingereichten Stellungnahmen auch hier meinen ausdrücklichen und herzlichen, ganz besonderen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Verlauf der Beratungen hinsichtlich der Thematik von Schutzkonzepten für Kinder- und Jugendliche einen Änderungsantrag gestellt, der mehrheitlich vom Ausschuss abgelehnt worden ist. Ebenso hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Entschließungsantrag mit Blick auf die Mittelausstattung und die Verstetigung vor allem von etablierten und evaluierten Kinderschutzprojekten im Land gestellt, der vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt wurde. Darüber hinaus hat die Fraktion der AfD einen Entschließungsantrag für eine landesweite Etablierung von Childhood-Häusern gestellt, der vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt worden ist. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke bei Ablehnung der Fraktion der AfD und Enthaltung der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf der Drucksache 8/5090 unverändert anzunehmen. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie daher im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf bitten und bedanke mich an dieser Stelle zunächst für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Barbara Becker-Hornickel, FDP)
