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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 11.12.2025 Sitzungen 8/122

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte bei der Rede von Herrn Schult so den Eindruck, dass er gescheut hat, sich der intellektuellen Belastung zu stellen, sich auch mal mit dem FAG auseinanderzusetzen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern können wir ja sonst auch eine Tagesordnung für den Landtag machen, wir reden einfach mal und gehen gar nicht nach der Tagesordnung. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wenn man sich den Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern anschaut, könnte man meinen, das wäre ein ganz normaler Vorgang, nicht weiter groß beachtenswert. Im FAG sind regelmäßige Intervalle der Überprüfung der Finanzbeziehungen vereinbart, diese sind jetzt fällig und entsprechend wird jetzt eine Anpassung vorgenommen. Das Ganze auf Basis von Gutachten, nicht als Ergebnis eines Feilschens – alle können zufrieden sein. (Enrico Schult, AfD: Nein, nur der Steuerzahler nicht.) Ich war zufrieden, dass zumindest der Minister auch gesagt hat, vor welcher Matrize das alles stattfindet. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Auch wenn dieser Eindruck für weite Teile des Gesetzentwurfes stimmen sollte, so wird bei näherer Betrachtung doch deutlich, dass es um weit mehr geht, insbesondere für die Kommunen, denn, wie wir auch gestern im Rahmen der Haushaltsberatungen gehört haben, den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals. Und mit diesem Gesetzentwurf versucht zumindest die Landesseite einen Beitrag zu leisten, dass es nicht noch schlimmer kommt. Bei aller notwendigen Kritik muss man auch sagen, dies ist ein richtiger Schritt. Gut ist, dass mit dem Gesetzentwurf die von uns lange geforderte Klarheit zur Umsetzung der Mittel aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz in den Kommunen beginnt. Genau diese Klarheit mithilfe einer Änderung des FAG umzusetzen, war die erste Forderung unseres Antrags im Juli dieses Jahres. Gut ist auch, dass mit der Anpassung des Paragrafen 6 die für die Kompensation der Steuermindereinnahmen der Kommunen zusätzlich vom Bund zur Verfügung gestellten Anteile an der Umsatzsteuer vollständig bei den Gemeinden verbleiben. Damit wird eine weitere unserer Forderungen aus eben dem genannten Antrag aus dem Sommer umgesetzt. Aber der Gesetzentwurf enthält auch bittere Pillen. So ist die Absenkung der kommunalen Beteiligungsquote ein schwerer Schlag, der unsere Kommunen vor große Herausforderungen stellen wird. Und ob die endlich gestiegenen Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis wirklich die tatsächlichen Kosten decken, das werden wir uns noch genauer anschauen müssen, ich glaube, das wird die Zukunft zeigen. Klar ist schon jetzt, die Probleme der Kommunen können nur gemeinsam mit dem Bund gelöst werden. Dass die erste Sitzung der Arbeitsgruppe Veranlassungskonnexität – also das hat ja gerade erst stattgefunden – ohne tatsächliche Ergebnisse endete, ist kein gutes Omen. Hier muss die Landesregierung sich noch deutlich stärker einbringen für uns und klarmachen, wenn die Kommunen nicht schnell umfangreich entlastet werden, droht dort der finanzielle Kollaps. (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Unsere Forderung, dass das Land keinen weiteren Belastungen der Kommunen im Bundesrat zustimmt, bleibt daher bestehen und ist angesichts der aktuellen Zahlen so dringend nötig wie nie, also handeln Sie auch danach! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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