David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was lange währt, wird endlich gut, möchte man meinen, aber so ganz sind wir, glaube ich, mit dem Thema noch nicht am Ende. Und die letzten vier Jahre haben wir das Thema Digitalisierung, IT-Sicherheit immer wieder, ganz kontinuierlich, beständig und mit hoher Professionalität immer wieder in diesen Landtag eingebracht. Ich glaube, niemand hier im Saal zweifelt an der Ernsthaftigkeit, die wir hier bei diesem Thema an den Tag legen. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP und Marc Reinhardt, CDU) Zu sagen, na ja, der Antrag wurde dann zum Anfang einfach mal überwiesen und dann ist damit lange, lange Zeit nichts passiert – Frau Tegtmeier ist jetzt leider irgendwie auch schon draußen, sie war ja die meiste Zeit mit dabei –, entspricht ja so auch nicht ganz der Wahrheit. Ja, wir haben die Anhörung gehabt und das Expertengespräch. Und dann aber auch in einem guten Austausch – möchte ich an dieser Stelle lobend erwähnen – mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses haben wir ja auch einen Besuch bei der Fachhochschule Güstrow gemacht, auch im Zeichen dieses Antrags, und auch der Besuch beim LKA hatte zum Schwerpunkt das ganze Thema Cyberkriminalität. Das heißt also, auch diese Besuche waren Plan bei der Bearbeitung dieses Antrages im Ausschuss, und so war das auch mit dem Ausschussvorsitzenden abgestimmt. Das heißt also, da ist nicht einfach lange Zeit nichts passiert, sondern wir haben auch im Ausschuss kontinuierlich daran gearbeitet. Allerdings bei uns – im Gegensatz zu SPD und Linken –, wenn wir dann solche Anhörungen machen und solche Expertenmeinungen aufnehmen, dann lernen wir natürlich daraus. (Rainer Albrecht, SPD: Ach, wir lernen nicht draus?) Dann … (Rainer Albrecht, SPD: Na, na, na!) Na, wenn von SPD und Linken etwas kommt, dann geht es am Ende genauso raus, wie es reingekommen ist. (Rainer Albrecht, SPD: Trotzdem lernen wir auch.) Und wir haben jetzt grundlegend die Jahre viel gelernt, wir haben die Hinweise aufgenommen und haben dadurch natürlich auch umfangreiche Änderungen vorgeschlagen, die zum einen also, die wirklich alle in den jeweiligen Anhörungen und Besuchen vor Ort genannt wurden von den Experten, also wir haben uns nicht selber ausgedacht, sondern wirklich das, was in den Ausschussberatungen passiert ist. Und genauso, auch noch eine Aktualität, weil, natürlich, drei Jahre/vier Jahre sind jetzt ja irgendwie auch sehr lang, was hier passiert ist, ins Land gegangen ist, und von den Punkten, die wir hier angesprochen haben – ja, der eine ist das IT-Sicherheitsgesetz, was wir jetzt beraten, der greift einen Punkt auf. Aber, das wurde ja auch hier schon entsprechend genannt, das zentrale Problem ist ein Layer-8-Problem – also der Mensch, der vor dem PC sitzt –, und das greifen wir ja auch hier bei uns im Antrag ja noch mal entsprechend auf oder im Änderungsantrag. Gerade beim Thema Prävention, Sensibilisierung – ich lese das vielleicht noch mal kurz vor –: „Prävention und Sensibilisierung dauerhaft zu verankern durch einen abgestimmten Landesrahmen für Informations-, Trainings- und Beratungsangebote“. Das heißt also, wenn wir es nicht schaffen, die Menschen, die vor dem Bildschirm, zu sensibilisieren, dann ist da alles, was dahinterkommt, häufig auch Makulatur. Das ist also ein zentraler Baustein, (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) und es gibt auch gute Möglichkeiten, das zu machen. Das andere, was jetzt unter anderem auch das IT-Sicherheitsgesetz angeht, wo wir aber auch in anderen Bereichen noch mehr entsprechend Fachkräftebedarf haben und Co, das ist natürlich alles, was die Layer 1 bis 7 angeht, also alles das, was technisch dahinter passiert, von der Anwendung, die wir bedienen, bis zur Hardware, die da ganz unten liegt, das ist das Schichtensystem. Da können wir mit Geld und mit guter Technik eine deutliche Stärkung und Härtung unserer Systeme voranbekommen. Und nichts anderes beantragen wir hier. Wir wollen, dass da entsprechend die Fachkräfte sind, die das bedienen können. Wir wollen, dass dafür entsprechend Geld eingeplant wird, und das hat jetzt nichts mit Staatswirtschaft zu tun, sondern das gehört einfach in den Kernbereich staatlicher Aufgaben, hier unsere Institutionen resilient und sicherheitstechnisch vernünftig aufgestellt zu haben. Und das wollen wir hier bezwecken. Ich hätte es natürlich gerne gesehen, wenn wir den Antrag vielleicht dann doch im nächsten Jahr noch beraten hätten, einfach, um die Beratung mit dem IT-Sicherheitsgesetz noch abzuwarten. Dann hätten wir von unserer Seite aus vielleicht auch noch ein bisschen besser nachschärfen können. Jetzt ist es halt leider so, wie es ist. Frau Tegtmeier sagt, na ja, den Antrag braucht es nicht, wir lehnen ab. Herr Trepsdorf sagt, die Anfrage bringt uns nicht weiter, aber die Infos nehmen wir gerne mit. Ich habe eher den Eindruck, also dass da doch noch eine Menge Sachen mit dabei sind, die hier durchaus weiterverarbeitet werden können. Wenn Sie gesagt hätten, Sie erklären das für erledigt, hätte ich es verstanden. Dass Sie das ablehnen, stößt bei mir allerdings auf großes Unverständnis. (Beifall vonseiten der Gruppe der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5528, den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/249 abzulehnen. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Gruppe der FDP auf Drucksache 8/6115 vor, über den ich zunächst abstimmen lasse. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/6115 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP, Gegenstimmen Die Linke und SPD und übrige Stimmenthaltungen abgelehnt. Wer der Beschlussempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 8/5528 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist die Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/5528 bei Zustimmung der Fraktionen Die Linke und SPD, Gegenstimmen der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP und übrige Stimmenthaltungen angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und Die Linke – Bekämpfung der Geflügelpest im Lichte des aktuellen Seuchengeschehens, auf Drucksache 8/5686. Antrag der Fraktionen der SPD und Die Linke Bekämpfung der Geflügelpest im Lichte des aktuellen Seuchengeschehens – Drucksache 8/5686 – Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! 247.300 Hühner, Enten, Gänse und Puten, die aufgrund der Geflügelpest verendet sind oder getötet und seuchenhygienisch sicher entsorgt werden mussten, allein in unserem Bundesland. Ein weiterer Ausbruch kommt noch hinzu. Darunter leiden die Tiere, darunter leiden die Tierhalter, und das ist ein großer betrieblicher und volkswirtschaftlicher Schaden. Die Vogelgrippe ist eine hoch infektiöse Viruserkrankung, die vorrangig durch den Kot übertragen wird, aber auch durch Futter, Wasser und direkten Kontakt. Die Übertragung des Virus aus der Wildvogelpopulation an unser Nutzgeflügel kann über verschiedenste Wege erfolgen, einmal direkt vom Wildvogel, aber auch über Haustiere wie Katzen und Hunde oder Schadnager. Die größte Übertragungsgefahr stellt jedoch nach wie vor der Mensch selber dar. Die durch Krankheit verendeten Wildvögel sind Seismograf für das Infektionsgeschehen, und es ist gut, dass wir ein Wildvogelmonitoring in unserem Land aufgebaut haben und somit taggenau wissen, ob die verendeten Tiere das Virus in sich getragen haben. Es gibt Zeit, die anliegenden Betriebe zu informieren und die Sicherheitsstandards anzupassen. Wildvögel erwerben im Laufe ihres Lebens, genau wie alle anderen Spezies, eine natürliche Immunabwehr. Gerade Wassergeflügel hat eine hohe Herdenimmunität gegen das Virus entwickelt und kann weitestgehend gut mit diesem Virus leben. Die Kraniche müssen diese Herdenimmunität erst erlangen. Daher waren die vielen Totfunde gerade bei den Kranichen in diesem Jahr ein Novum. Funde von verendeten Kranichen, Schwänen und Gänsen sorgen immer wieder für Aufsehen und auch Besorgnis, und zu Recht. Der Vogelzug bringt mittlerweile jedes Jahr das Influenza-A-Virus mit dem Fachbegriff H5N1 oder H5N8 mit und trägt es um die Welt. Wenn wir unser Bundesland betrachten, dann schätzen Ornithologen, dass bis zu 50 Millionen Zugvögel unser Bundesland überfliegen und zum Teil auch als Rastplatz nutzen, aber auch die hohe Herdenimmunität beim Wassergeflügel, und das wissen wir, dass das Virus ganzjährig einfach da ist und nur der Zugstress und die sinkenden Temperaturen dazu führen, dass wir höhere Ausbruchzahlen im Herbst haben. Aber, meine Damen und Herren, eins bleibt unverändert, der größte Teil unseres Nutzgeflügels hat in seiner kurzen Lebensdauer keine Chance, eine natürliche Immunabwehr aufzubauen. Die Mastdauer bei Hähnchen dauert zwischen 28 und 42 Tage vom Schlüpfen bis zum Schlachten. Bei Enten in der Intensivmast sind es je nach Rasse sechs bis neun Wochen. Freilandhaltung und bio beschert den Tieren zwar ein längeres Leben, und trotzdem reicht es nicht für den Erwerb einer Immunabwehr bei diesem hoch pathogenen Virus. Nur 200 Meter von meinem Betrieb entfernt in Poseritz ist ein über Jahrzehnte etablierter Legehennenbetrieb ansässig. Unter der Marke „Poseritzer Eier“ werden die Eier auf der ganzen Insel Rügen vertrieben, regional und Freiland. Meine verehrten Damen und Herren, als am 20.10. die Vogelgrippe nachgewiesen wurde, mussten alle 55.000 Legehennen getötet werden. Immer wieder wurde und wird die Frage gestellt, ob es nötig ist, alle Tiere zu töten. Und auch ich habe mir diese Frage gestellt und habe dazu mit unserer Amtstierärztin Frau Dr. Leonore Lange gesprochen. Ihre Schilderung war eindeutig: Die Tiere werden apathisch, heben kaum noch die Köpfe, nehmen ihre Umwelt kaum noch wahr, und im Laufe von ein bis drei Tagen sind alle Tiere qualvoll verendet. Keines der Tiere hat ohne entsprechenden Immunschutz die Chance zu überleben. Daher ist es richtig, die Tötung aller Tiere anzuordnen, um das Tierleid nicht zu verlängern. Und an dieser Stelle möchte ich meinen großen Dank den zuständigen Amtstierärzten und Amtstierärztinnen und Veterinären aussprechen. Ihre Arbeit und ihr umsichtiges und ausgewogenes Handeln sorgen für Sicherheit in den betroffenen Regionen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke) Was bedeutet das aber für den Betrieb und für alle in der näheren Umgebung befindlichen Betriebe und Kleintierhalter? Es wird über eine amtliche Verfügung eine Schutzzone eingerichtet. Diese hat einen Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsort. In diesen Schutzzonen gelten für alle Geflügelhalter restriktive Bedingungen. Die Aufstallpflicht oder die Pflicht, die Tiere durch Überdachung vor Wildvögeln zu schützen, ist nur eine davon. Die Tierhalter haben in erster Linie für die Biosicherheit in ihren Betrieben zu sorgen. Und ich habe in das Amtsblatt geschaut und dort mal geschaut, was dort unter den Bedingungen für die Biosicherheit geschrieben steht, und da habe ich so gedacht, na, ich hätte gedacht, dass einiges davon sehr selbstverständlich sein sollte, aber es wird immer noch im Amtsblatt aufgeführt: Unbefugtes Betreten der Anlagen soll unterbunden werden. Die Aufforderung, die Arbeitsbekleidung mindestens bei 60 Grad zu waschen, wird mit aufgeführt. Wenn Besucher kommen, sollen sie mit Einwegbekleidung eingekleidet werden, und diese sollte dann in die Restmülltonne. Die Trennung von Straßen- und Arbeitsbekleidung – da dachte ich, dass das selbstverständlich wäre. Vor Aufstellung sind Stall und Geräte zu reinigen und zu desinfizieren, Transportfahrzeuge ebenfalls. Umkleideräume und Waschgelegenheiten sind für Mitarbeitende vorzuhalten. Da dachte ich auch, dass das eine Selbstverständlichkeit wäre. Die Schadnagerbekämpfung, die Tierkörperbeseitigung sollte über die SecAnim GmbH in Malchin erfolgen, aber das, glaube ich, wissen alle, das ist klar. Es gibt ein Verbringungsverbot und ein Beförderungsverbot. Des Weiteren wird eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Hier gelten die gleichen Regeln und Ausnahmen, und Ausnahme ist hier nur das Beförderungsverbot. Meine sehr verehrten Damen und Herren, neben dem Tierleid verursacht jeder Vogelgrippeausbruch auch immense Schäden für den Tierhalter selber, für die in den Schutz und Überwachungszonen befindlichen Geflügelhalter und nicht zuletzt für den Steuerzahler. Die Tierseuchenkasse zahlt die Verluste des Betriebes, aber die Tierseuchenkasse wird zu 50 Prozent durch Steuermittel mitfinanziert. Und die Tierverluste sind in diesem Jahr in unserem Bundesland, aber auch in Deutschland, Europa und der Welt immens hoch. Die Schlagzeilen seit Oktober nehmen kein Ende. Und wir dachten, dass wir jetzt am Ende des Vogelzugs Ruhe bekommen, aber dem ist nicht so. Die Meldungen von neuen Ausbrüchen treffen täglich ein. Am 11.12. in Sachsen im Landkreis Meißen mussten 80.000 Legehennen getötet werden, 38.000 Masthähnchen am 10.12. im Landkreis Cloppenburg. Bei mir um die Ecke in Poseritz-Grabow ist erneut ein Ausbruch im Legehennenbestand nachgewiesen worden. Und am 07.12. in Rheinland-Pfalz mussten 1.100 Gänse gekeult werden. Und die Liste könnten wir erweitern nach fallenden Daten oder auf den Globus einfach erweitern. Meine Damen und Herren, die große Frage ist doch, wie wir zukünftig mit diesem Virus und mit den großen Verlusten umgehen wollen. Wir können die Biosicherheit erhöhen in den Betrieben, und das wäre, denke ich auch angesagt, aber das alleine schützt unsere immuntechnisch ungeschützten Nutztiere überhaupt nicht vor dieser Krankheit. Und, meine Damen und Herren, wir wollen Freilandeier, wir wollen Gänse und Enten, die mit längerer Mastdauer weiden durften, wir wollen auch für unsere Gänse, Enten, Puten und Legehennen oder Masthähnchen gute Haltungsbedingungen. Und diese Diskussion muss geführt werden: Wie bekommen wir das überein? Ist ein Impfverbot noch zeitgemäß und zu verantworten? Ist das Argument der Exportvorteile durch den Export ungeimpfter Tiere und deren Produkte noch aufrechtzuerhalten, wenn alle Kosten und Vorteile gegeneinander aufgerechnet werden? Wir brauchen einen Impfstoff, und dies muss hohe Priorität bei der Bundesregierung, insbesondere beim Bundeslandwirtschaftsminister, haben. Wir brauchen einen Impfstoff, wir müssen die Tiere schützen können. Und ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 35 Minuten vorgesehen. Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde zusätzliche Redezeit gemäß Paragraf 84 Absatz 1a unserer Geschäftsordnung angemeldet. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Pst! Pst!)
