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Sabine Enseleit

CDU 11.12.2025 Sitzungen 8/122

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Was für verheerende Folgen Cyberangriffe haben können, haben die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern schon mehrfach schmerzlich erfahren müssen. 2021 waren der Landkreis Ludwigslust-Parchim und die Landeshauptstadt Schwerin betroffen, 2023 der Landkreis Vorpommern-Rügen und die Rostocker Straßenbahn AG, 2024 die Amtsverwaltung in Bergen auf Rügen, in diesem Jahr die LUP-Kliniken und zuletzt dann der Server und die Diensthandys der Landespolizei. Das waren nur einige der bekanntesten Fälle in den letzten Jahren. Von den meisten Cyberangriffen erlangt die Öffentlichkeit überhaupt keine Kenntnis, weil sie vorher abgewehrt werden konnten. Die Unternehmen und Verwaltungen in Deutschland gehören weltweit zu den beliebtesten Zielen von Cyberangriffen. Und diese Bedrohungslage hat sich in den vergangenen Jahren weiter verschärft. Trotz höchster Sicherheitsstandards können Schäden durch Cyberangriffe aber nie ganz ausgeschlossen werden. Es ist aber möglich, die Gefahren zu verringern, und ein Informationssicherheitsgesetz kann seinen Teil dazu beitragen. Vor diesem Hintergrund bin ich sehr verwundert, dass sich die Landesregierung so viel Zeit gelassen hat, bis sie uns diesen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Wäre das Gesetz schon früher fertig gewesen, hätten womöglich Cyberangriffe verhindert oder zumindest mit geringeren Schäden abgewendet werden können. Jetzt liegt uns der Gesetzentwurf vor und wir sind uns vermutlich alle einig, dass die Informationssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern endlich auf einer neuen, verbindlichen Grundlage aufbauen muss. Die Landesregierung hat dafür den Aufschlag gemacht und ohne der Anhörung im Ausschuss vorgreifen zu wollen, ist es richtig, einheitliche Sicherheitsstandards zu schaffen, die es erlauben, die Sicherheitsniveaus der verschiedenen Akteure regelmäßig zu überprüfen. So ist auch die Verpflichtung zum BSI-IT-Grundschutz eine positive und unverzichtbare Maßnahme. Als CDU-Fraktion haben wir uns in der Vergangenheit immer für einen engen Austausch und eine Zusammenarbeit zwischen dem Land und der kommunalen Ebene bei der Digitalisierung eingesetzt. Und insbesondere bei der Informationssicherheit kann es vorteilhaft sein, wenn Land und Kommunen nicht nebenher oder aneinander vorbei arbeiten. Der Gesetzentwurf sieht jenes vor und soll explizit auch Gemeinden, Ämter und Landkreise einbeziehen. Ich bin gespannt auf die Stellungnahmen der kommunalen Familie zu diesem Punkt und inwiefern Sie diese bei der Erstellung des Gesetzentwurfes eingebunden und mitgenommen haben, vor allem beim Betrieb der Security Operations Center. Aufgefallen ist mir zudem, dass dieses Gesetz nicht für Hochschulen, soweit Forschung und Lehre betroffen sind, gelten soll, wie auch für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Ich weiß um die Unabhängigkeit dieser Bereiche, aber andere Bundesländer haben das in ihren Informationssicherheitsgesetzen anders geregelt. Daher bin ich gespannt auf die Anhörung und die Debatten im Ausschuss. Der Überweisung wird meine Fraktion selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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