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Dr. Harald Terpe

GRÜNE 11.12.2025 Sitzungen 8/122

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dauergrünland gehört zu den stillen Schätzen, man könnte sagen, Rückgrat unserer Kulturlandschaft. Es speichert Kohlenstoff, schützt Böden vor Erosion, puffert Starkregen, bietet Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten und ist Grundlage für eine weidetierhaltende Landwirtschaft. In Mecklenburg-Vorpommern reden wir über rund 270.000 Hektar. Das ist ja schon gesagt worden. Gerade, weil viele Umwelt- und Klimastandards in Europa derzeit unter Druck geraten und Schutzvorgaben in der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union zur Disposition stehen, ist ein wirksames Landesrecht zum Erhalt von Grünland kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Es wäre aus unserer Sicht ein gravierender Fehler, in dieser Situation die Schutzwirkung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes zu entkernen. Das bestehende Gesetz hat den Grünlandbestand im Land messbar stabilisiert und zum Teil ausgebaut. Insbesondere auf Moorböden wurde der Umbruch weitgehend gestoppt. Die Landesregierung selbst bezeichnet das Gesetz in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage als wirksames Instrument. Genau darauf fußt ja unsere Diskussion. Wir ändern kein totes Recht, sondern ein Gesetz, das tatsächlich wirkt. Ein gern wiederholtes Argument lautet, Mecklenburg-Vorpommern sei bei einem solchen Gesetz bundesweit allein. Das stimmt so nicht. Schleswig-Holstein hat ein eigenes Dauergrünlanderhaltungsgesetz – nun wird jetzt angeführt, da sind ja auch die GRÜNEN beteiligt – und in Bayern, haben wir recherchiert, wurde mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ ein weitgehendes Umwandlungsverbot für Dauergrünland ins Naturschutzrecht übernommen. Wir bewegen uns also nicht im luftleeren Raum, sondern in einer Reihe von Ländern – der Kollege Diener hatte ja, glaube ich, noch Baden-Württemberg angeführt –, die den Bundesrahmen bewusst verschärfen. Der vorliegende Entwurf übernimmt nun zentrale Erleichterungen aus dem Bundesrecht. Dauergrünland, das seit dem 1. Januar 2021 neu entstanden ist – da geht es um etwa 4.000 Hektar von den 270.000 –, soll ohne Genehmigung allein nach Anzeige wieder in Ackerland umgewandelt werden können. Die Landesregierung räumt ein, dass die naturschutzfachlichen Risiken dieses Schrittes nicht abschließend bewertet werden können und jeder Verlust eines Dauergrünlandoffenlandhabitats eine Minderung der biologischen Vielfalt bedeutet. In den Stellungnahmen und in der Anhörung wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass viele ökologisch hochwertige Grünlandflächen bislang gar nicht als Biotope erfasst sind. Entscheidend ist nicht das Entstehungsjahr, sondern die Qualität. Auch junges Grünland kann artenreich sein, Trittsteine im Bioverbund bilden und für Wiesen, Vögel oder Insekten unverzichtbar sein. Wird hier der Genehmigungsvorbehalt aufgegeben, drohen vollzugsschwache Papierprüfungen, weil die zuständigen Ämter die Anzeigeflut kaum systematisch naturschutzfachlich bewerten können. Wir hätten uns gewünscht, dass der von uns vorgelegte Änderungsantrag etwa mit einer stärkeren Orientierung an der ökologischen Wertigkeit, klareren Kriterien für die Anzeigeprüfung und einer Begrenzung der Umwandlungsfläche im Ausschuss ernsthaft beraten worden wäre. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dass er ohne Debatte abgelehnt wurde, wird der fachlichen Bedeutung dieses Gesetzes nicht gerecht. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir erkennen an, dass die Betriebe Planungssicherheit und weniger Bürokratie brauchen und dass die Angleichung an das Bundesrecht einige praktische Probleme löst, wir sehen aber zugleich die Gefahr, dass am Ende ein Gesetz übrig bleibt, das zwar moderner wirkt, aber in der Fläche weniger schützt. Sie sehen, wir haben dort einen Zielkonflikt, und wir haben uns entschieden, dieses Gesetz abzulehnen, weil wir uns für das Dauergrünland starkmachen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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