Petra Federau
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir heute über den Gesetzentwurf zum Kinderschutz sprechen, dann sollten wir nicht über abstrakte Verwaltungsfragen reden müssen. Wir hätten über ein Gesetz reden sollen, welches realen Schutz für Kinder vorsieht, über reale Gefahren spricht und über den Anspruch des Staates, dort wirksam zu handeln, wo Kinder Schutz brauchen. Für uns als AfD-Fraktion gilt dabei ein klarer Grundsatz: Kinderschutz darf nicht nur auf neu geschaffenen Netzwerken oder neuen Verwaltungsstrukturen fußen, funktionierender Kinderschutz braucht klare Zuständigkeiten, handlungsfähige Jugendämter und echte Personalentlastung, alles andere bleibt im Zweifel Symbolpolitik. Die Rückübertragung des Landesjugendamtes vom Kommunalen Sozialverband MV an das Land, also an das LAGuS, ist grundsätzlich zu begrüßen. Sie beendet letztendlich eine bundesweit einmalige, untaugliche Aufteilung von Zuständigkeiten und kann, wenn sie richtig umgesetzt wird, Effizienz und Steuerungsfähigkeit verbessern. Aber, meine Damen und Herren, genau hier beginnt unsere Kritik. Dieses Problem bestand seit Jahren. Warum erfolgt die Korrektur erst jetzt? Seit 2014 hat der Landesjugendhilfeausschuss keine einzige Empfehlung zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Land erarbeitet. Das ist nicht nur ein Verwaltungsdetail, das ist ein bezeichnendes Versagen der landesweiten Kinder- und Jugendpolitik. Wer Kinderschutz ernst nimmt, lässt Strukturen nicht ein Jahrzehnt lang vor sich hin scheitern, um dann hektisch neue Ebenen obendrauf zu setzen. Meine Damen und Herren, die Landesregierung selbst liefert in Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage die Zahlen, die jeder hier im Haus kennen sollte. Hinweise auf Kindeswohlgefährdung in Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahre 2020 4.336, im Jahr 2023 waren es bereits 5.256 – das ist ein Plus von 21 Prozent. Davon wurden festgestellt: Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2020 1.139 und im Jahr 2023 bereits 1.673, was 47 Prozent mehr Schicksalen entspricht. Was bedeuten diese Zahlen? Sie bedeuten einen erheblichen Anstieg der Fallzahlen. Die Jugendämter sind massiv belastet, nicht nur, weil die Fälle steigen, sondern auch wegen der immer umfangreicheren Dokumentationspflichten und zunehmender gesellschaftlicher Fehlentwicklung. Und was macht die Landesregierung? Sie reagiert auf reale Überlastung nicht mit Entlastung, nicht mit einer echten Personaloffensive, nicht mit Digitalisierung. Es gibt keine festgelegten Ausstattungsstandards, keine digitale Infrastrukturstrategie, keinen Plan, wie man Fachkräfte gewinnt und hält. Stattdessen liest man im Entwurf Begriffe wie „Vernetzung“, „Koordination“ und „Service“. Meine Damen und Herren, Vernetzung ersetzt keine Fachkraft, Koordination ersetzt keine klare Verantwortung. Ein neues Gremium ersetzt keine digitale Akte und keinen zusätzlichen Mitarbeiter. Meine Damen und Herren, mit der Zentralen Stelle Kinderschutz baut die Landesregierung eine neue landesweite Struktur auf. Aufgaben, Vernetzung, Beratung, Aufarbeitung und Information – das klingt gut, aber die Frage ist, wozu braucht es das zusätzlich. Viele dieser Aufgaben existieren bereits, etwa in der Kontaktstelle Kinderschutz. Wir riskieren also Doppelstrukturen und unklare Zuständigkeiten. Dieses wurde in den Expertenanhörungen auch sehr deutlich dargestellt und angemahnt. Und während oben im Land neue Strukturen entstehen, bleibt unten vor Ort alles beim Alten – zu wenig Personal, zu wenig Zeit, zu viel Papier. Meine Damen und Herren, auch die regionalen Netzwerke sind im Entwurf eher Überschriften als belastbare Lösungen – keine verbindliche Finanzierung, keine klaren Anforderungen, keine garantierten Personalressourcen. Die Folge ist absehbar: zusätzliche Sitzungen, zusätzliche Berichtspflichten und noch weniger Zeit für den Kinderschutz im Einzelfall. Gerade kleine Jugendämter in ländlichen Räumen werden damit überfordert. Netzwerke sind nett, aber sie ersetzen weder Fachkräfte noch Verantwortung. Der vorliegende Gesetzentwurf verpflichtet Vereine, etwa auch Sportvereine, Schutzkonzepte zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Die Zielrichtung ist grundsätzlich sinnvoll, aber die entscheidende Frage ist, ist das realistisch. Im ländlichen Raum kämpfen viele Vereine schon heute ums Überleben. Das Ehrenamt läuft auf Verschleiß, und genau diesen Menschen sagt die Landesregierung jetzt, neben Training, Jugendarbeit, Fahrdiensten und Organisation dürft ihr künftig auch noch rechtssichere Schutzkonzepte erstellen und Dokumentationspflichten erfüllen. Wir brauchen uns da nichts vorzumachen. So wie zuvor bei den Kinder- und Jugendeinrichtungen werden Schutzkonzepte via Copy and Paste erstellt, weil nichts anderes leistbar ist. Die Überprüfung des Ganzen wird dann kaum stattfinden. Es fällt auf, dass viel aufgeschrieben ist, aber wie sich im Alltag gerade solche Ehrenamtler oder Berufsgruppen noch korrekt oder ab wann fragwürdig verhalten, ist so unklar, dass es nur zu Unsicherheiten und eher zum Rückzug zwingt, als Menschen, die es ehrlich und gesetzestreu halten, zu ermutigen, zum Beispiel Fahrdienste bei Auswärtsspielen zu übernehmen. Ich hatte nämlich neulich gerade das Beispiel, da sind die Vereine irritiert, weil gesagt wurde, dass beispielsweise ein Jugendtrainer nicht alleine mit einem Spieler im Auto sitzen darf. Also alleine dieses, wie soll es funktionieren, mache ich mich jetzt strafbar, kann ich überhaupt jemanden abholen, kann ich sagen, ich fahre sie hin, muss ich jetzt erst sagen, die Eltern müssen alle an einen Treffpunkt fahren, damit ich sie einsacken kann – also wie gesagt, es sind maximale Unsicherheiten, und hier sollte klargestellt werden, dass das Ehrenamt nicht noch weiter überfordert wird. Kinderschutz gelingt eben nicht gegen das Ehrenamt, sondern nur mit ihm. Wir als AfD sagen, dieser Gesetzentwurf verlagert Probleme, statt sie zu lösen. Er bläht Strukturen auf und erhöht die Bürokratie, während die Jugendämter, die Vereine und die Familien weiter alleingelassen werden. Was wir brauchen, ist etwas anderes, und zwar echte Entlastung der Jugendämter. Wir brauchen dort mehr Fachpersonal, klar definierte Ausstattungsstandards, spürbare Reduzierung der Dokumentationssuche, Digitalisierung statt Netzwerkrhetorik, moderne Aktenführung, digitale Schnittstellen und ein Landesprogramm zur effizienten Fallbearbeitung, ein klares Bekenntnis, vor allen Dingen auch zur Verantwortung der Eltern, der Staat greift ein, wenn Kinder akut gefährdet sind, sofort und konsequent, aber er ersetzt Familien nicht systematisch durch Verwaltung. Wir haben im Sozialausschuss einen eigenen Antrag eingebracht, weil wir nicht nur kritisieren, sondern auch Lösungen vorlegen. Unser Kernpunkt: ein flächendeckender Ausbau von Childhood-Häusern in allen Landesgerichtsbezirken. Diese Einrichtungen sind der Ort, an dem Kinder- und Opferschutz wirklich konkret wird: kindgerechte traumasensible Vernehmung, interdisziplinäre Zusammenarbeit von Justiz, Medizin und Jugendhilfe, Vermeidung von Mehrfachbefragung, schnelle Hilfen aus einer Hand. Damit das funktioniert, braucht es klare gesetzliche Verankerung im Landesrecht, dauerhaft gesicherte Finanzierung, nicht projektweise und auf Kante genäht, verbindliche Standards für videogestützte Vernehmung, Präzisierung und Erweiterung des Gewaltbegriffs, damit psychische und emotionale Misshandlung eindeutig erfasst werden, Ausbau spezialisierter traumatherapeutischer Angebote, …
