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Elke-Annette Schmidt

11.12.2025 Sitzungen 8/122

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich erhielt zwischenzeitlich die Information, dass wir Gäste haben im Hause aus der Partnerschaft der Parlamente. Das sind Parlamentarier aus verschiedenen Regionalparlamenten der USA. Es war mal kurz hier auf der linken Seite zu sehen, da hatte ich die Information noch nicht. Also das wäre die Erklärung gewesen für die Gäste, die wir auf der linken Seite hatten. Sie sind jetzt schon wieder weg, aber vielleicht sieht der eine oder andere sie noch hier im Haus und weiß dann Bescheid. Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Dr. Sylva Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Vielleicht eingangs noch einmal ein paar Klarstellungen. Herr Stein sprach hier von Taschenspielertricks und verglich die Gärten, die Privatgärten mit der Landwirtschaft. Ich glaube, das kann man so nicht stehen lassen, weil der Staat schreibt nur vor, wenn staatliche Gelder fließen oder europäische Gelder fließen. Und dann werden auch Vorschriften, dann sind Vorschriften damit verbunden. Vielleicht, um das noch mal einzuordnen: Wir haben insgesamt 5.192 Hektar in der GLÖZ 9, das ist umweltsensibles Dauergrünland. Da bekommen die Landwirte auch staatliche Gelder dafür, dass sie dieses Dauergrünland in den Natura-2000-Gebieten entsprechend bewirtschaften. Wir haben 2.535 Hektar GLÖZ-2-Gebiete, das betrifft Feuchtgebiete und Moore. Auch dort bekommen die Landwirte entsprechende Gelder, um das Land auch entsprechend dieser Richtlinien zu bewirtschaften. Also dort, wo Vorschriften gelten oder wo eingegriffen wird, werden in der Regel AUKM, GLÖZ oder auch die Bioauszahlungen in Anspruch genommen, (Zuruf von Thore Stein, AfD) die ökologischen Anzahlungen. (Thore Stein, AfD: Das Gesetz gilt doch auf allen Grünlandflächen.) Der Rest sind noch mal 5.700 Hektar, das ist dieser Rest, über den wir hier sicherlich sprechen, der sicherlich noch, ich sage mal, der auch in der Diskussion die größte Rolle gespielt hat. Aber hier habe ich schon eingangs gesagt – und ich bin auch noch mal sehr dankbar, dass Herr Bruhn das hier noch mal so gut dargestellt hat –, wir haben dazu eine Anhörung gehabt, Sie waren ja selber anwesend, und wir hatten dort den Bauernverband und die Familienbetriebe Land und Forst auf der einen Seite und den BUND und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft auf der anderen Seite. Und die Darstellungen von beiden Seiten waren wirklich divergierend, was den Bestand dieses Gesetzes betrifft. Und dann sind wir natürlich in der Verantwortung, eine ausgewogene Lösung zu finden. Ich bin auch froh, dass Herr Dr. Terpe noch einmal klargestellt hat die Aussage von Herrn Diener, dass wir auch in anderen Ländern Grünlanderhaltungsgesetze haben und weitergehende Regelungen, wie in Bayern zum Beispiel, weil, Herr Diener, was Sie hier postulieren, das kann man auch so nicht stehen lassen, also dass wir hier alleine sind und dass wir sozusagen par ordre du mufti (Thomas Diener, CDU: Zwei andere Länder.) als Mecklenburg-Vorpommern Gesetze machen, die eigentlich weg müssen. Also wir haben, glaube ich, ausgewogen abgewogen und im Ergebnis steht dieses Gesetz. Der Landesbauernverband hat uns mit einem Schreiben vom 25.11. natürlich, den Agrarausschuss, auch zu Recht darauf hingewiesen, dass das Omnibus-III-Paket Vereinfachungen in der GAP vorsieht. Wenn das dann passiert, der Minister hat auch schon darauf hingewiesen, werden wir natürlich, wenn diese Regelungen in Kraft getreten sind und auch in deutsches Recht umgewandelt sind, werden wir natürlich überhaupt uns nicht dagegen verwehren, noch Änderungen vorzunehmen in einem konstruktiven Austausch und im Konsens mit den Landwirten und der Gesellschaft. Ich danke Ihnen, aber das ist jetzt erst mal der Stand und wir würden uns natürlich freuen, wenn Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen würden. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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