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Christian Pegel

11.12.2025 Sitzungen 8/122

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Straftaten in einem anderen Bundesland passieren, kriegen wir das in der Regel nicht zur Kenntnis, sondern allenfalls – und das wäre eine sehr abstrakte Ebene –, wenn es später zu Verurteilungen kommt (Zuruf von Horst Förster, AfD) oder zu entsprechenden Eintragungen in den digitalen Registern, weil die Ermittlungen üblicherweise geführt werden an dem jeweiligen Tatort, und dann wird es durch die dortige Polizei und im Zweifel auch durch die dortigen Gerichte verhandelt werden, es sei denn, es wären Straftaten, die hier im Lande geschehen, dann müsste es aber im Vor- oder Nachlauf sein, da hätte ich keinen Überblick.

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