Paul-Joachim Timm
Anrede… Meine Fraktion kann heute der Änderung des Juristenausbildungsgesetzes vorbehaltlos zustimmen, weil es wesentliche Verbesserungen vornimmt. Der Entwurf wurde mitberatend auch im Wissenschafts- und Europaausschuss ausführlich besprochen, wo bei Zustimmung seitens meiner Fraktion, der SPD und Die Linke und Enthaltung aller übrigen Fraktionen dem federführenden Rechtsausschuss empfohlen wurde, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Im Wesentlichen begrüßen wir, dass es den Universitäten durch das überarbeitete Gesetz nun möglich sein wird, flexibel auf die rasche Entwicklung der künstlichen Intelligenz zu regieren. Denn es ist bekannt, dass durch den zunehmenden KI-Gebrauch die Aussagekraft vieler Studienleistungen nachgelassen hat. Mit der Streichung des Erfordernisses einer wissenschaftlichen Studienarbeit mit einer Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen und der gleichzeitigen Einführung einer Pflicht zur Erbringung mindestens einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfungsleistung erfolgt hier eine entsprechende Anpassung. Passend zum Thema gab es erst gestern einen Beitrag in der FAZ zum Thema „Prüfen im KI-Zeitalter“, in dem festgestellt wurde, dass wenn KI das Denken übernimmt, kann das zwar kurzfristig zu schnelleren und besseren Ergebnissen führen. Langfristig lagern die Studenten damit allerdings nicht nur das Denken, sondern auch den Lerneffekt aus. Die Forscher fanden heraus, dass Studenten ,kognitive Schulden' anhäufen, wenn sie beim Verfassen von Aufsätzen auf KI-Assistenten wie ChatGPT zugreifen. Was Studenten durch den Einsatz von KI also an Denkarbeit einsparen, bezahlen sie später mit geringeren Lernerfolgen. Ein weiteres Problem, das durch den Entwurf gelöst wird, ist der Umstand, dass die im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bislang nicht zu einem eigenständigen akademischen Abschluss führen, weshalb die Absicht, den Studenten bei hinreichender Leistung einen Bachelor zu verleihen, der ihnen beispielsweise die Aufnahme eines Masterstudiums ermöglicht, sinnvoll ist. Der psychische Druck des klassischen Jurastudiums wird dadurch gemindert. Die Möglichkeiten der Erlangung eines Bachelors haben Einfluss bei der Wahl des Studienortes. Hier wird für MV ein zusätzlicher Anreiz geschaffen. In unserem Ausschuss wurde ja auch problematisiert, dass etwa 30 Prozent der Studenten im Fach Jura endgültig durchfallen. Die Universität Greifswald verzeichnet 50 Prozent weniger Anfänger im Fach Jura. Es sollte daher alles unternommen werden, um den Studiengang attraktiv zu gestalten, da der Bedarf in unserem Bundesland an Juristen hoch ist. Die Einführung eines integrierten Bachelors wäre für uns ein großer Schritt zur Attraktivitätssteigerung MVs als Standort der Jura-Ausbildung. Das dritte Problem, das durch den Entwurf gelöst wird, ist die bislang vorgeschriebene Archivierung papiergebundener Prüfungsunterlagen, welche den Anforderungen einer digitalen Verwaltung nicht mehr gerecht wird. Die Neuregelung erlaubt sowohl die elektronische Aufbewahrung von Prüfungsunteralgen als auch die Überführung schriftlicher Unterlagen in elektronische Form. Insgesamt werden durch den Entwurf bisherige Probleme in der juristischen Ausbildung einer Lösung zugeführt und ich bekräftige an dieser Stelle unsere Zustimmung. Vielen Dank
