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Dirk Bruhn

Die Linke 11.12.2025 Sitzungen 8/122

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich mich bei Kollegin Frau Dr. Rahm-Präger für die Berichterstattung zu den Ausschussberatungen bedanken. Ich glaube, das hat heute deutlich gemacht: Ist das Gesetz auch noch so klein, muss es nicht konfliktfrei sein. Ich möchte gleich zu Beginn sagen, die Linksfraktion stimmt der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zu, denn dieser Gesetzentwurf bringt eine wichtige Verbesserung für die Landwirtschaft. Und er sichert zugleich den Schutz des Dauergrünlandes, der für uns aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes unverzichtbar ist. Warum ist das Dauergrünland gerade so wichtig? Dauergrünland ist mehr als eine Wiese. Es ist Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, es speichert Kohlenstoff und schützt damit das Klima. Es verhindert Erosion, trägt zum Wasserrückhalt bei und ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Landwirtschaft. Gerade in MV, wo der Anteil des Dauergrünlandes im Vergleich zu anderen Bundesländern gering ist, müssen wir diese Flächen besonders schützen. Das hat auch das Agrarministerium bei der Einbringung und den Ausschussberatungen immer wieder deutlich gemacht. Eine vollständige Aufhebung des Gesetzes, wie von einigen gefordert, wäre naturschutzfachlich für uns nicht vertretbar. Mehr als 4.000 Hektar Grünland könnten uns verloren gehen. Das wäre ein Rückschritt für Biodiversität und Klimaschutz. Aber was ändert sich denn nun mit dem Gesetzentwurf? Kurz gesagt, der Entwurf bringt eine praxisgerechte Anpassung an das Bundesrecht. Dauergrünland, das nach 2021 entstanden ist, kann künftig ohne Genehmigung wieder in Ackerland umgewandelt werden, aber nur nach vorheriger Anzeige bei der Behörde. Damit entfällt die bisherige Pflicht, Flächen nach fünf Jahren umzubrechen, nur um den Ackerstatus zu erhalten. Das ist auch ökologisch unsinnig und hat bisher niemandem genutzt. Außerdem wird klargestellt, nach dem Rückbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Ackerland darf dieses wieder als Acker genutzt werden, das verhindert Wertverlust und schafft Investitionssicherheit. Und schließlich wird der Begriff „Pflügen“ eindeutig definiert. Das sorgt für Rechtssicherheit und weniger Streit in der Praxis. Diese Änderungen entlasten aus meiner Sicht die Betriebe und verhindern unnötige Bürokratie. Das ist gut für die Landwirtschaft und gut für die Umwelt, weil wir den unsinnigen Umbruch von Grünland beenden. Aus der Anhörung habe ich unterschiedliche Positionen der Anzuhörenden mitgenommen. Der Bauernverband und die Familienbetriebe haben den Entwurf zwar grundsätzlich begrüßt, weil er Verwaltungsvereinfachungen bringt, beide Verbände könnten sich aber auch einen kompletten Wegfall einer Landesregelung gut vorstellen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und der BUND dagegen haben betont, wie wichtig der Schutz des Grünlandes für Artenvielfalt und Klimaschutz ist. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass wir nicht die Tür für großflächige Umbrüche öffnen dürfen. Genau das tut dieser Gesetzentwurf auch nicht. Er schafft eine Regelung für Randfälle, ohne den Grundsatz des Grünlandschutzes aufzugeben. Warum ist das überhaupt so wichtig? Wir wollen eine Landwirtschaft, die ökologisch und sozial gerecht ist. Dauergrünland ist ein zentraler Baustein dafür, er sichert Lebensräume, schützt das Klima und trägt zur Stabilität unserer Landschaft bei. Mit diesem Gesetz sorgen wir für klare Regeln, die den Betrieben helfen und gleichzeitig den Schutz des Grünlandes erhalten. Wir schaffen Rechtssicherheit und verhindern Bürokratie, ohne die ökologischen Ziele preiszugeben. Deshalb bitte ich Sie, stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu! Es ist ein guter Kompromiss zwischen den Interessen der Landwirtschaft und den Anforderungen des Umwelt- und Klimaschutzes. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)

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