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Dr. Till Backhaus

11.12.2025 Sitzungen 8/122

Grundsätzlich waren wir davon ausgegangen, dass der Antragsteller ja eine KWK- und damit eine Landstromanlage nutzen will. Dieses ist so nicht umgesetzt worden, sondern – das muss man auch der Ehrlichkeit halber sagen – es hat dieses Unternehmen erhebliche, ganz erhebliche, auch aufgrund unserer Forderungen, Anlagen auf den Schiffen, auf den beiden Schiffen installiert, um damit die Grenzwerte, die wir gefordert haben, einzuhalten. Sowohl Lärm als auch die Auswirkungen auf die Wassersituation – also die wasserrechtliche Genehmigung gehört mit dazu – sind sehr genau überprüft worden. Und deswegen, sage ich noch einmal, ist dieses Verfahren, das wir gefordert haben, nämlich eine Änderungsgenehmigung zu durchlaufen, richtig. Und das wird jetzt gemacht, und da wird noch mal auch die Öffentlichkeit beteiligt. Bis zum 15. Dezember, das wissen Sie wahrscheinlich, läuft noch die öffentliche Anhörung. Da kann auch jeder Einsicht nehmen in die Unterlagen. Also die Unterstellung, wir würden hier nicht transparent arbeiten – das ist jetzt nicht von Ihnen gekommen –, das weise ich in aller Form zurück, sondern wir durchlaufen hier ein rechtssicheres und, ich hoffe, auch nach wie vor ein gerichtsfestes Verfahren. Und die Menschen und das Unternehmen können sich darauf verlassen, dass wir hier wirklich mit aller, mit aller Konsequenz dieses Verfahren durchlaufen.

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