Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Jede Form von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen darf uns als Gesellschaft nicht ruhen lassen. Deshalb möchte ich die Zweite Lesung des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen, um an uns alle zu appellieren, gemeinsam an der Stärkung des Kinderschutzes weiterzuarbeiten und beim Kinderschutz aktiv zu bleiben. Und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen für die engagierte parlamentarische Beratung zu bedanken und bei Ihnen um eine möglichst einhellige Zustimmung zu werben. Erstmals in Mecklenburg-Vorpommern wird es bei positivem Verlauf dieser Debatte zum 1. Januar 26 ein eigenständiges, modernes Kinderschutzgesetz, genauer gesagt ein Kinderschutzstrukturgesetz geben, damit sind wir Vorreiter. Die Grundlage bildet hierbei ein Präventionsverständnis, das über die bloße Anwendung oder Abwendung von Kinderschutzfällen hinausgeht, indem die umfassende Förderung positiver Lebensbedingungen für Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt gestellt wird. Warum ist das wichtig? Ich denke, unser gemeinsames Ziel ist klar: Wir wollen allen Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern ein sicheres und gesundes Aufwachsen ermöglichen. Mit dem Kinderschutzstrukturgesetz schaffen wir damit ein festes Fundament für die Kinder- und Jugendhilfe im Land. Es vereint Prävention und Intervention, stärkt das Recht von Kindern auf Schutz und fördert die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure. Doch der Kern dieses Gesetzes – und der ist aus meiner Sicht der entscheidende Fortschritt –, ist die Rückübertragung des Landesjugendamtes in die Landesverwaltung. Dies wurde auch in den Stellungnahmen im Rahmen der Verbandsanhörung und der Anhörung in den zuständigen Ausschüssen des Landtags so bestätigt. Das Landesjugendamt ist der überörtliche Garant dafür, dass die Jugendämter verlässlich unterstützt werden, die Qualitätsstandards in Einrichtungen eingehalten werden und Bedarfe früh erkannt und strategisch adressiert werden. Diese Aufgabe können wir nur wirksam erfüllen, wenn die Steuerung aus einer Hand erfolgt, klare Verantwortlichkeiten bestehen und fachliche Impulse direkt wirken. Die bisherige Zuordnung beim Kommunalen Sozialverband bedeutete eine geteilte Zuständigkeit. Mit der Rückführung schließen wir diese Lücke, und ich freue mich umso mehr, dass es gelingt, das vorhandene Wissen zu bewahren und nicht, dass es verloren geht, denn wir werden zum 1. Januar 26 alle Kolleginnen und Kollegen, die bisher im Landesjugendamt tätig waren, als neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung begrüßen können. Ein wichtiges Element zur Stärkung des Kinderschutzes in unserem Land wird zukünftig die Zentrale Stelle Kinderschutz beim Landesjugendamt sein. Sie wird Fachkräfte landesweit beraten und vernetzen, Erkenntnisse aus den Regionen bündeln, Standards und Empfehlungen entwickeln, Krisenhotspots früh sichtbar machen. Damit wird Kinderschutz nicht nur lokal, sondern strategisch im gesamten Land gedacht. Die Rückübertragung gibt zudem dem Landesjugendhilfeausschuss seine volle Wirkungskraft zurück, als starke Stimme für Kinderrechte. Damit einhergehen wird auch, dass sich die Kinder- und Jugendhilfe Mecklenburg-Vorpommern wieder an einer verlässlichen Landesjugendhilfeplanung orientieren kann. Wir ermöglichen ein Kinderschutzsystem, das wirksam, lernfähig, transparent ist, ganz im Sinne des SGB VIII. Für diese strukturelle Weiterentwicklung stellt das Land zusätzlich 1,63 Millionen Euro bereit – ein sinnvoller und notwendiger Einsatz von Mitteln, denn ohne leistungsfähige Strukturen können wir auch zukünftig bestehende Risiken nicht mindern. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt davon, dieses Gesetz ist ein Meilenstein für die Kinder- und Jugendhilfe als Strukturgesetz, weil es Zuständigkeiten klärt, als Entwicklungsgesetz, weil es Fachlichkeit stärkt, und als Zukunftsgesetz, weil es Schutzsysteme wirksam macht. Gleichzeitig betone ich aber auch, das beste Gesetz lebt von Menschen, die es ausfüllen. Wir sichern ihnen dafür jetzt die bestmöglichen Rahmenbedingungen. Wenn wir Kinder und Jugendlichen wirklich den Rücken stärken wollen, müssen wir unseren Strukturen Rückgrat geben. Genau das tut dieses Gesetz. Die Stärkung des Landesjugendamtes ist der Schlüssel dazu, den Kinderschutz im gesamten Land auf ein neues professionelles und verlässliches Niveau zu heben. Ich bitte daher um Unterstützung, damit wir den Kinderschutz in Mecklenburg-Vorpommern kraftvoll und gemeinsam weiterentwickeln können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
