David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde sagen, es wird auch Zeit! Seit Beginn dieser Legislatur fordere ich die Vorlage eines solchen Gesetzes und ich freue mich, dass wir es auch endlich dahaben. Und ich finde auch die Verbindlichkeit und die klaren Zielvorgaben hier drin sehr begrüßenswert, das lobe ich an der Stelle ausdrücklich, und ich bin froh, dass wir in diese Richtung gehen. Ich muss aber gleichzeitig kritisieren, wir haben jetzt fünf Jahre auf dieses Gesetz gewartet und jetzt soll das einfach mal schnell durch die Ausschüsse im Superschnellverfahren irgendwie durch. Wir mussten jetzt für die Anhörung die Anzuhörenden und die Fragen schon alle fertig benennen, bevor wir überhaupt gehört haben, wie sich das Ministerium das überhaupt irgendwie vorstellt, was die Schwerpunkte sind, und das finde ich für ein parlamentarisches Verfahren ehrlicherweise unwürdig, insbesondere bei einem so wichtigen Gesetz. Wenn wir ins Detail mal so ein bisschen reingehen, das Erste, was natürlich irritiert: Warum sollen dann der Landtag, der Landesrechnungshof, die Hochschulen, der Datenschutzbeauftragte und Gerichte und Staatsanwaltschaften ernsthaft davon ausgenommen sein? Sind diese Institutionen etwa unwichtig oder haben wir hier im Landtag sowieso eine so allgemeine Transparenzrichtlinie, dass wir eh alles offen machen können? Oder glauben wir, dass wir eh alles mit Papier machen und dafür keine Informationssicherheit irgendwie brauchen an der Stelle? Also inhaltlich erschließt sich mir nicht, warum diese Institutionen da ernsthaft außen vor sind, weil gerade hier brauchen wir auch das entsprechende Sicherheitsniveau. Außerdem, das Ziel, was hier vorgegeben wird, insbesondere auf kommunaler Ebene in den nächsten zwei Jahren den Grundschutz überall sicherzustellen, halte ich für richtig, und das ist ambitioniert. Was wir aber brauchen, ist dann halt auch ein Weg, wie das in zwei Jahren machbar ist. Und deswegen müssen wir auch, und da wurde ja auch schon hier drauf eingegangen, gerade auf kommunaler Ebene, weil, ich glaube, die kleineren Gemeinden, die haben da die größten Probleme mit, sowohl Personal entsprechend dafür sicherzustellen als auch in der Umsetzung – Beispiele nachher auch, wenn zum Beispiel Rufbereitschaften sind, also ich habe jetzt eine Serverüberwachung, eine automatische, so, macht dann jetzt die Standesbeamtin dann parallel irgendwie die Rufbereitschaft mit, um irgendwelche Sachen zu melden oder Sonstiges –, da, denke ich schon, müssen wir ins Detail mit reingehen, und gerade auch bei den Strukturen und Zuständigkeiten. Also dass zum Beispiel der ISB weisungsgebunden ist, halte ich auf kommunaler Ebene vielleicht doch ein bisschen für schwierig. Warum hat der nicht eine etwas unabhängigere Stellung? Denn auch hier sind Vorfälle vorhanden. Da mag vielleicht auch mal ein Bürgermeister oder ein Landrat, ich will niemandem was unterstellen, aber durchaus ein Interesse daran haben, vielleicht manche Vorfälle nicht zu melden. Vielleicht müssen wir da rangehen und sagen, okay, das ist aber wichtig, dass dann der ISB an der Stelle die Befugnis hat, Sachen melden zu dürfen, und ist dann nicht weisungsgebunden gegenüber seinem Vorgesetzten. Genauso das ganze Thema Öffnungsklauseln für die Vergabe von bestimmten Fähigkeiten oder Aufgaben, also ähnlich analog zum Datenschutzbeauftragten, was man irgendwie fremd vergeben kann, der das machen kann, brauchen wir auch hier, glaube ich, Möglichkeiten oder dass Kommunen in Verbünden bestimmte Aufgaben erledigen können. Und ich glaube, das ist auch wichtig, vielleicht auch, um die regionale Wirtschaft hier entsprechend mit einzubinden, weil ich denke auch, dass wir hier einiges machen können vor Ort mit der regionalen Wirtschaft, wenn wir das entsprechend mit drin haben. Und noch zu erwähnen zum Schluss die Änderung, hier wird ja auch noch das E-Government-Gesetz MV in Teilen mit geändert, ist mir auch aufgefallen. Und ich glaube, hier müssen wir auch noch mal grundsätzlich ran an das E-Government-Gesetz. Aber das, was hier vorgeschlagen wird, ist auch erst mal nicht verkehrt. Ich freue mich auf die Beratungen in den Ausschüssen. (Beifall Marc Reinhardt, CDU, und Barbara Becker-Hornickel, FDP)
