Sabine Enseleit
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Ursprünge des vorliegenden Antrages, und damit meine ich den ursprünglichen Antrag der Fraktion der FDP, für die Ursprünge müssen wir weit zurückgehen. Im Januar 2022 haben wir den Antrag erstmals im Landtag beraten und dann einstimmig in den Innenausschuss überwiesen. Dass ein Oppositionsantrag einstimmig überwiesen wurde, ist sehr selten geworden in diesem Haus, zeigt aber, dass alle Fraktionen eine Relevanz in dem Thema Cybersicherheit erkannt haben und weitere Beratungen für notwendig hielten. Dann begann jedoch die Odyssee des Antrages im Ausschuss. Im März und Juni desselben Jahres folgten eine öffentliche sowie eine nicht öffentliche Anhörung. Erst im Oktober 2025, also über drei Jahre später, wurde über die Klärung weiterer Verfahrenswege beraten, eine außergewöhnlich lange Zeitspanne zwischen zwei Beratungen. Eine Auswertung der Anhörungen erfolgte leider nicht. Das ist nicht nur inhaltlich zu kritisieren, denn Aufgabe des Ausschusses ist es, die Ergebnisse zu reflektieren, zu diskutieren und dann zu einer gemeinsamen Empfehlung zu kommen. Leider wird dieses Prozedere oftmals nicht eingehalten, denn die Ablehnung eines Antrages steht ja vorher schon fest. Das hinterlässt nicht nur bei mir ein Störgefühl, was die demokratischen Prozesse angeht, es ist auch nicht fair den Experten und Anzuhörenden gegenüber, die oftmals neben ihrer beruflichen Tätigkeit einen hohen Aufwand betreiben, um einen fundierten Beitrag als Experte leisten zu können. (Beifall René Domke, FDP) Insofern bin ich der Meinung, man sollte nicht zuletzt aus Respekt den Anzuhörenden gegenüber so eine Anhörung nicht einfach ad acta legen, sondern wenigstens die Ergebnisse gemeinsam besprechen und diskutieren. Davon abgesehen hat der Antrag, obwohl vor fast vier Jahren eingebracht, nichts von seiner Notwendigkeit verloren. Das Thema Cybersicherheit ist aktueller denn je und die Bedrohungslage steigt kontinuierlich an. Allein die Forderung nach mehr gut ausgebildetem Personal und einer verbesserten IT-Infrastruktur haben wir gestern im Rahmen der Haushaltsberatungen thematisiert, und auch im Innenausschuss hat Minister Pegel in den vergangenen Jahren immer wieder auf die Bedarfe hingewiesen. Das CERT ist beispielsweise immer noch unterbesetzt, obwohl viele IT-Experten und auch meine Fraktion schon seit vielen Jahren darauf hinweisen, deshalb auch unser gestriger Änderungsantrag zum Haushalt. Der Server der Landespolizei und mit ihm mehrere Tausend Diensthandys wurden erst vor einigen Monaten gehackt und unbrauchbar gemacht. Die Hackerangriffe auf Verwaltungen oder Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge nehmen rapide zu, und ich erkenne darin einen dringenden Handlungsbedarf. Und offenbar hat auch die Landesregierung endlich Handlungsbedarf erkannt. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur – der Minister hat es erwähnt – des Bundes für die Länder sollen insgesamt 150 Millionen Euro in die Digitalisierung und IT-Sicherheit des Landes, der Landkreise und Kommunen investiert werden. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, den ich ausdrücklich begrüße. Dennoch fehlen dann immer noch Tausende IT-Fachkräfte in Mecklenburg-Vorpommern, und dort setzt der Antrag richtigerweise an. Die beste Technik nützt nichts, wenn es niemanden gibt, der sie bedienen kann. Und deswegen könnten die Universitäten und Hochschulen des Landes in ein solches Konzept zur Ausbildung von entsprechendem Personal eingebunden werden. Auch die Forderung des Antrages nach einer besseren Ausstattung der Cybercrime-Dienststellen ist nicht aus der Zeit gefallen. Vor einem Jahr war der Innenausschuss vor Ort beim Landeskriminalamt, und dort wurde uns mitgeteilt, dass sich die technische Ausstattung in der letzten Zeit schon verbessert habe, es aber auch weiterhin Bedarfe, vor allem nach bestimmter Software, gebe. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag greift wichtige Punkte auf, um die Cybersicherheit in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen, das Thema ist aktueller denn je. Das wollen wir mit der Zustimmung des Antrages zum Ausdruck bringen. Der nun vorliegende Änderungsantrag der FDP nimmt weitere Punkte auf, zeigt aber auch, dass wir das Thema noch einmal ganzheitlich besprechen müssen. Bei der Diskussion des Informationssicherheitsgesetzes wird es sicher auch noch weitere wichtige Aspekte geben. Darum würden wir gerne danach gemeinsam einen neuen Aufschlag machen. Beim Änderungsantrag der FDP enthalten wir uns darum, die Beschlussempfehlung des Innenausschusses lehnen wir ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP)
