Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein ebenfalls formales Thema – mal gucken, was noch passiert in der Diskussion –, die Landesbauordnung. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Wiederholt angekündigt, ist es jetzt die große Novelle, die wir Ihnen vorstellen, die entstanden ist in einem gemeinsamen Prozess mit verschiedenen Verbänden, die entweder auf der Wirtschaftsseite insgesamt oder in den planenden und bauausführenden Berufen im Speziellen tätig sind, also die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die Architekten- und Ingenieurskammern sowie der Landesbauverband, aber auf der anderen Seite eben auch die unteren Bauaufsichtsbehörden, die jeden Tag mit der Landesbauordnung umgehen. (Rainer Albrecht, SPD: Und die Wohnungswirtschaft nicht vergessen!) Und die Wohnungswirtschaft. Ganz herzlichen Dank! Rainer Albrecht hat vollkommen recht, also die, die praktisch anwenden, was die Landesbauordnung in vielfältiger Weise an täglichen Bauprozessen begleitet. Wir haben uns im Sommer vor anderthalb Jahren in einem Gespräch darauf verständigt, dass wir aus der ewigen Überschrift „ihr müsst entbürokratisieren“ mal versuchen auszubrechen, mit dem Versprechen, dass wir es konkret machen. Und ich bin offen eingestanden nicht sicher gewesen, wie lang die Liste wird. Die Einladung und das Versprechen war, dass die eben genannten beteiligten Verbände eben nicht die Verbändepapiere schicken – die kenne ich schon –, sondern ihre Mitgliedsunternehmen bitten und die wiederum die Kolleginnen und Kollegen, die jeden Tag mit dieser Landesbauordnung umgehen, sich einfach mal ein paar Wochen einen Zettel auf den Schreibtisch zu legen und alle die Sachverhalte, wo man sich dreimal die Woche drüber ärgert und sich fragt, warum muss ich das eigentlich tun, die mal auf einen Zettel zu nehmen, sodass wir nicht in der großen Überschrift „Bürokratie abbauen“ den schnellen und gemeinsamen Konsens finden, sondern in vielen kleinen Punkten, paragrafengenau, absatzgenau, satzgenau, zifferngenau, problemgenau schauen, wo wir eigentlich Dinge abbauen, und dann auch mal in dieser Runde, das haben wir mehrfach getan, in den Dialog eintreten. Denn, das will ich vorwegschicken, keine Regelung von denen, die wir Ihnen jetzt zur Streichung und Änderung vorschlagen, hat irgendwann mal irgendeine Kollegin oder ein Kollege oder gar dieser Landtag mit der Überzeugung beschlossen, jetzt erfinde ich etwas, wo sich die nächsten Jahre jeden Tag Menschen nach Kräften darüber ärgern werden, völlig sinnlos, aber ganz groß boshaft, sondern jede der Regelungen hat immer jemanden gehabt und auch hier eine Überzeugung gefunden, dass es dieser bedürfen könnte, dass sie der Sicherheit dient, dass sie an anderer Stelle relevant ist. Einer der Abgeordneten schmunzelt und zweifelt zumindest. Ich schwöre Ihnen, keiner hatte böse Absicht. Und deshalb wird – und das war dann auch in den Diskussionen übrigens zu spüren – zu nahezu jeder Regelung, wo jemand sagt, da, glauben wir, können wir ran, jemand anders sagen, oh, da habe ich aber Bedenken. Also, wir haben uns auf diesen Weg gemacht. Ich bin dankbar bei den vielen Beteiligten und vor allen Dingen denen in den Arbeitsebenen, die mit diesem genannten Schmierzettel ein paar Wochen gelebt haben. Wir haben mehrere Seiten, die wir Ihnen an die Hand geben durften, jetzt zusammen herauskristallisiert. Wir haben in insgesamt drei großen Gesprächsrunden, Diskussionsrunden, Dialogforen mit den eben Beteiligten, mit deren Arbeitsebenen diese Dinge herauskristallisiert. Und drei große Überschriften sollen drüberstehen: Erstens die Vereinfachung, zweitens die Beschleunigung und drittens die Entbürokratisierung. Und man hat sich im Übrigen über alle Grenzen hinweg auf die große Überschrift der Ermöglichungskultur, also Bauen und Planen ermöglichen, statt die Ermöglichung zu vermeiden, geeinigt. Es werden, wenn Sie in den Gesetzentwurf hineinschauen, größere Gestaltungsspielräume vor allem bei Neubauten, aber insbesondere bei Umbauten, bei Umnutzungen, Bestandsgebäuden, aus denen ich etwas anderes mache, Ihnen vorgeschlagen. Sie werden Erleichterungen finden vor allen Dingen bei der Schaffung von Wohnraum, weil wir da durchaus erhebliche Herausforderungen haben, vor allen Dingen auch bei der Schaffung im Bestand. Und wir werden Abweichungen erleichtern. Einfacheres und kostengünstiges Bauen soll das Ziel sein, ohne dass ich hier mich versteigen würde, irgendeinen Betrag in den Raum zu stellen, den künftig der Quadratmeter kostet. Uns würde, offen eingestanden, schon reichen, wenn die ständige Dynamik nach oben etwas abgeflacht würde und wir wieder zu – in Anführungszeichen – „normalen Kostensteigerungsindizes“ kämen. Wenn wir mal in den großen Bereich der Vereinfachungen hineinschauen, was legen wir Ihnen vor: Wir wollen bei der Wohnraumschaffung zum Beispiel Anforderungen an Raumhöhen etwas flexibilisieren. Wir schlagen vor, bei den Abstandsflächen ganz erheblich ranzugehen. Die Abstandsflächen, werden Ihnen alle Profis in der Anhörung sagen, sind seit 60 Jahren erprobt, (Enrico Schult, AfD: Richtig!) wir müssen uns keine Sorgen machen, jeder wisse, wie man die 0,4 von rechne. Alles richtig, aber wenn wir gemeinsam dort hineinschauen, bräuchten wir erst mal einen Planer, um es auszurechnen. Die Idee ist, zu den Gebäudeklassen, die man seit vielen Jahren kennt – es gibt fünf Gebäudeklassen –, zu sagen, bei der Gebäudeklasse sind es drei Meter, bei der sind es vier Meter, bei der sind es fünf Meter – im Übrigen mit einem Hintergedanken, mit dem Hintergedanken, dass wir bei Bestandserweiterungen, Aufstockung in Städten, um neuen Wohnraum zu schaffen zum Beispiel, ganz häufig Schwierigkeiten kriegten. Wenn sich nämlich die Abstandsfläche an der Höhe mal irgendeinem Faktor orientiert, ist, wenn ich auf einmal ein Geschoss aufsetze, mehr Höhe da, ich kriege aber den Abstand in einer bestehenden Bebauung nicht wieder hingerückt, weil ich die Nachbargebäude nicht beiseiteschieben kann. Die Idee ist also zu sagen, wenn es in der Gebäudeklasse bleibt, dann ist das Geschoss mehr für uns alle in Rostock, Greifswald, in Waren oder Bad Doberan hilfreich – und Sie können jetzt alle anderen Städte auch dahintersetzen, um keine Wettbewerbsverzerrung zu betreiben –, aber ich habe die gleichen Abstandsflächen, ich kriege also etwas erleichtert oder ich habe das Hemmnis nicht mehr, dass jemand willig, bereit und vielleicht sogar finanziell in der Lage wäre, die Aufstockung vorzunehmen, aber wieder die Hände hebt und sagt, tut uns leid, dafür ist die Nachbarbebauung zu dicht dran, sie kriegen es nicht geändert, also geht es nicht. An den Stellen, Sie sehen, da waren Diskussionen, wo Praktiker – der VNW war angesprochen worden, der Verband der Wohnungswirtschaft, oder andere Beteiligte – draufgeschaut haben. Wir gehen auch an das Thema Barrierefreiheit ran, und zwar mit einem Spagat, der nicht ganz ohne ist, will ich deutlich sagen. Wir schärfen Barrierefreiheitsansprüche, so, wie es, glaube ich, mit einer sich demografisch verändernden Gesellschaft erforderlich ist. Und wir haben trotzdem in diesen Beratungen sehr intensive Dialoge geführt, wie weit man das dreht. Und dann gibt es wieder die Differenzierung. Bei Umbauten im Bestand ist es oft viel schwerer. Wenn du auf einmal einen Fahrstuhl dazubauen müsstest, der in dieses Gebäude gar nicht reinpasst, dann bringen dich die Kosten um. Und auf der anderen Seite, bei einem Neubau kann man vielleicht eher verlangen, dass gewisse Ebenerdigkeiten, Schwellenfreiheiten und so weiter von vornherein mitgeplant werden. Wenn Sie in den Altbau reingehen, wird das schwer. Sie werden es beim Thema Brandschutz sehen. Beim Brandschutz machen wir keine Abstriche, die bei der Gefahr eine Rolle spielen, aber auch da gilt, ob wir immer bei einem Altbau jede Regel, die wir bei einem Neubau problemlos hinbekommen, in die Umsetzung bringen müssen oder ob wir an den Stellen sehr genau unterscheiden, geht es eigentlich um einen Technikraum oder geht es um einen Raum, in dem Menschen schlafen oder leben, wo ich mit Sicherheit andere Fluchtwegmöglichkeiten brauche als bei einem Raum, der rein für Technik, für Haustechnik oder für den Fahrstuhlschacht oder Ähnliches dient. Meine Damen und Herren, wenn Sie auf diese Punkte draufschauen, werden wir durchaus Diskussionen erleben, die auch immer zwei Seiten haben, denn Baurecht ist immer auch Nachbarrecht. Ich habe immer einen, der baut, und einen, der draufschaut. Und wir werden beispielsweise, wir haben Ihnen vorgeschlagen, wir schlagen Ihnen vor, bei Abweichungen aus einer Kann- eine Sollregelung zu machen. Für Nichtjuristinnen und -juristen klingt das immer relativ schlank, ich versuche es mal laienhaft bis an die Grenze des Falschen, „kann“ heißt, ich kann links gehen oder rechts gehen, ich muss bloß vernünftig begründen. Wir würden Ihnen anregen wollen, eine Sollregelung daraus zu machen. „Soll“ heißt, in der Regel ist der Weg geradeaus und wenn ich rechts abbiegen will, muss ich es besonders begründen können. Die Idee dahinter ist, dass bei Abweichungen wir oft, gerade auch im Bestand, nur über diese Ausnahmen Dinge möglich machen, die ansonsten nicht gingen. Und wenn ich das in die Baubehörde gebe und sage, kannste links gehen, kannst rechts gehen, kommen wir häufig nicht zu Abweichungen, die aber Bauen in vielen Lücken, in vielen Ecken überhaupt erst ermöglichen. Und da die Regeln, wann ich überhaupt abweichen darf, an sich schon eine gewisse Strenge haben, ist es eben nicht so, dass das leichtfertig herbeigeredet werden kann, sondern ich brauche schon Voraussetzungen. Und dann zu sagen, wenn die Voraussetzungen vorliegen, die erkennbar für diese Ausnahme gegeben sein müssen, dann sollte in der Regel die Ausnahme auch eine Chance kriegen. Und nur, wer dann sagt, die Ausnahme passt hier nicht, braucht eine besondere Begründungstiefe. Bei den Entbürokratisierungsregeln habe ich eben schon auf die Abstandsflächen hingewiesen. Wir würden allerdings auch deutlich den Kanon der verfahrensfrei oder genehmigungsfrei gestellten Vorhaben erweitern wollen. Ein Beispiel: Bisher sind es nur Carports und Garagen bis 30 Quadratmeter. (Enrico Schult, AfD: Ja.) Wir würden gerne a) die Quadratmeterzahl erhöhen. Das schlagen wir Ihnen zumindest vor, weil das heute größer ist. (Enrico Schult, AfD: Richtig!) Wir würden aber sagen, es ist eigentlich egal, ob das ein Raum ist, in dem die Tischtennisplatte steht oder das Auto. Räume, die nicht dem Wohnen dienen, bis 40 Quadratmeter insgesamt darunterzupacken, ist kein Beinbruch, macht aber viele Dinge freier. Wenn Sie auf die Landwirtschaft, auf die Außenbereiche gucken, gibt es bei Gewächshäusern, bei mobilen Stallhaltungsmöglichkeiten bisher deutlich eingeschränkte Varianzen, verfahrensfrei zu arbeiten. Dafür Baugenehmigung zu beantragen, ist oft wirklich sinnfreier Aufwand für alle Beteiligten. Auch da würden wir Ihnen gerne deutlich größere Abmessungen an die Hand geben und wir würden insbesondere bei diesen mobilen Stallungen gerne helfen, die davon leben, dass sie mit den jeweiligen Tieren auch relativ schnell umziehen sollen. Das kriegen wir gar nicht abgebildet über regelmäßige Baugenehmigungen. Sie haben eine, ich sage mal, Haltbarkeitsdauer von Baugenehmigungen, wenn ich sie noch nicht umgesetzt habe, bisher drei Jahre, wir würden Ihnen vorschlagen, lassen Sie uns bitte ein Jahr hochgehen auf vier Jahre. Sie können eine Baugenehmigung verlängern lassen, bisher um ein Jahr, wir würden vorschlagen, um zwei Jahre. Auch da helfen wir der Verwaltungsseite und wir helfen denen, die praktisch unterwegs sind. Das sind immer noch Zeiträume, in denen sich die Lebensumstände drumherum nicht so radikal verändert haben können, dass nicht gleichwohl das Prüfergebnis von vor vier Jahren weiterhin gilt. Meine Damen und Herren, es gibt eine größere Zahl von Details, immer unter der großen Überschrift „vereinfachen, beschleunigen, entbürokratisieren“. Meine Einladung ist, dass wir jetzt ganz häufig auch Hinweise bekommen werden, warum es nicht geht. Lassen Sie uns gemeinsam vielleicht an einer gewissen Offenheit in die Diskussion einsteigen. Die Idee ist, verfahrensfrei, einfach das Verfahren für alles, was in B-Plänen steckt, egal ob Wohnen oder Nichtwohnen, Sonderbauten, Hochhäuser brauchen ihre Spezialregelungen, also wir brauchen das komplette Baugenehmigungsverfahren viel, viel, viel seltener, als wir es bisher anwenden. Meine Bitte ist deshalb, die Vorschläge, die wir Ihnen machen, sind aus einem breiten Dialogprozess, wenn Sie einen Hinweis hören, warum es nicht geht, würde ich mich freuen, wenn wir uns noch mal in die Diskussion zusammen in den Ausschüssen begeben. Das hat dort niemand mit Boshaftigkeit weggestrichen. Und noch mal, viele dieser Diskussionen – gehts/gehts nicht – sind in diesen verschiedenen Beteiligtenrunden schon umfangreich erörtert worden. Hier ist nichts leichtfertig vorgeschlagen, hier wird keine Sicherheit mit dem Bade ausgeschüttet. Aber dort, wo Bestand ist, ihn leichter weiterzuentwickeln, dort, wo Leerstand ist, ihn leichter wieder nutzbar zu machen, dort, wo Bebauungspläne ohnehin klare Regelungen vorgeben, das in einem sehr viel einfacheren Verfahren durchzuziehen, wird in den Überschriften es unseren Kolleginnen und Kollegen in den unteren Bauaufsichtsbehörden leichter machen. Es den Menschen, die bauen wollen, leichter zu machen und optimalerweise ein bisschen in die Kostenlast einzusteigen, hülfe uns gemeinsam. Meine Bitte ist nur, wenn Sie Bedenken haben, lasst uns doch mal diskutieren, das ist alles schon einmal von vielen klugen Köpfen vorgedacht. Nichts davon ist unmöglich. Ich freue mich, wenn Sie uns helfen zu vereinfachen, zu beschleunigen, zu entbürokratisieren, (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) einfacher und kostengünstiger bauen möglich zu machen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD und Die Linke – Enrico Schult, AfD: Sehr gut!)
