Jacqueline Bernhardt
Ein Disziplinarverfahren kommt hier nicht infrage, weil sie keine Beamtin im eigentlichen Sinne ist, sondern es sind arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft worden. Durch den Rücktritt von Frau Brüdgam hatten die sich erledigt und wir befinden uns in der Aufhebung des Arbeitsvertrages.
