Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Fragen in einer, ich versuche trotzdem, beide aufzugreifen. Erstens. Die Kolleginnen und Kollegen sind immer das gleiche Referat – ich glaube, darauf hatte ich schon wiederholt hingewiesen –, die auch beim Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz aktiv sind, das jetzt schon ein ganzes Stück weiter ist und deshalb momentan prioritär bearbeitet wird, damit wir damit auf jeden Fall noch in dieser Legislatur hier in den Landtag kommen. Parallel haben die Kolleginnen und Kollegen gleichwohl, ähnlich wie beim Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz, einen längeren Prozess vorweggeschaltet, indem man nicht, wie es häufig bei Gesetzen ist, als Regierungsseite ein Gesetz macht und dann in die Verbändeanhörung gibt und alle Verbände ganz überrascht draufschauen, sondern wir haben einen längeren Prozess zusammen vor allen Dingen mit den Landeshilfsorganisationen, mit den Landeskatastrophenschutzorganisationen und verschiedenen anderen Beteiligten geführt und quasi eine Themensammlung vorgenommen. Die Themensammlung ist mit den Beteiligten abgestimmt, ist auch mit mir vorabgestimmt, ist aber noch nicht zum Abschluss gelangt. Da werden also noch weitere Abstimmungen erforderlich sein. Und die Kolleginnen und Kollegen selbst gehen zurzeit oder sind unsicher, ob sie den Abschluss des KRITIS-Dachgesetzes auf der Bundesseite abwarten wollen und sollen. Dann muss man sicherlich zugestehen, dass die hauptamtlichen Kolleginnen und Kollegen weniger stark in den Legislaturperioden denken, als wir das tun. Im Zweifel ist auch ein gut vorbereitetes Gesetz für die nächste Legislatur mit Sicherheit etwas wert. Meine Hoffnung bleibt gleichwohl, dass wir auf die Zielgerade kommen, aber das Argumentationsmuster ist nicht von der Hand. Das KRITIS-Dachgesetz des Bundes zielt auf sehr große Einheiten ab, ab denen es erst greift. Und die Überlegung der Kolleginnen und Kollegen ist es, ob man dann als Landesgesetzgeber die Chance nutzen müsste und sollte, unterhalb dieser Schwellenwerte – damit wäre die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz in dem Bereich ja hoffentlich nicht ausgefüllt, zumindest geht der Bundesinnenminister in der Ministerkonferenz davon aus, dass er nicht sperren will, sondern darunter sagt, dann müsst ihr Länder eben tätig werden –, die Kolleginnen und Kollegen schauen deshalb, ob möglicherweise wir unsererseits entweder Verweisungsregeln oder Einbindungsregeln für kleinere Einheiten ebenfalls aufnehmen, und sind deshalb ein Stück weit mit einem Auge sehr stark dabei, zu schauen, wie das KRITIS-Dachgesetz weitergeht.
