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Katy Hoffmeister

CDU 11.12.2025 Sitzungen 8/122

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Ihnen vorgelegt auf der Drucksache 8/5696 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses sowie den abschließenden Bericht zum Gesetzentwurf der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Einrichtungenqualitätsgesetzes und zur Änderung weiterer Regelungen. Der Landtag hat den Gesetzentwurf auf der Drucksache 8/4994 in seiner 108. Sitzung im Juni dieses Jahres in seiner Ersten Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss überwiesen. Im Sozialausschuss wurde über diesen Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen beraten. Am 24. September 2025 haben wir eine öffentliche Anhörung durchgeführt. Abschließend haben wir den Gesetzentwurf am 19. November 2025 beraten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Novellierung des bisherigen Einrichtungenqualitätsgesetzes hin zu einem Wohnformen- und Teilhabegesetz haben wir eine Gesetzesinitiative beraten, die das Ziel hat, den Begriff und den Inhalt der Einrichtung in diesem Zusammenhang zeitgemäßer und umfassender zu fassen. Wichtig erscheint dabei, dass mit diesem Gesetzentwurf der Gedanke aufgegriffen wird, eine individuelle Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern in verschiedenen Wohnformen zu ermöglichen und vor allem auch zu verbessern. Klar ist dabei aber auch, dass es ein besonderes Schutzbedürfnis der Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung gibt, welches ebenso Prüfungs- und Interventionsmöglichkeiten bedingt. In der Anhörung haben wir verschiedene Akteure der Pflege gehört, wie zum Beispiel die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, den Berufsverband, den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste und auch einen ambulanten Pflegedienst. Ebenso haben wir als Ausschuss sehr von den Stellungnahmen der SELBSTHILFE MV und des Landesseniorenbeirates profitiert. Für die mündlichen Anhörungen und Ausführungen so- wie für die schriftlich eingereichten Stellungnahmen möchte ich mich daher im Namen meiner Kollegen ganz herzlich und an dieser Stelle noch mal ausdrücklich bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Marc Reinhardt, CDU, und Barbara Becker-Hornickel, FDP) Die Fraktion der CDU hat im Verlauf der Beratungen hinsichtlich einer klaren Abgrenzung zwischen anbieterverantworteten und selbstverantworteten Wohngemeinschaften im Gesetzentwurf einen Änderungsantrag gestellt, der mehrheitlich vom Ausschuss abgelehnt worden ist. Die Fraktionen der SPD und Die Linke haben ebenso einen Änderungsantrag gestellt, der den Anwendungsbereich, die Begriffsbestimmungen, die allgemeinen Bestimmungen, die Prüfungen, die Transparenz, die Anzeige- und Mitteilungspflichten der Anbieter, den Umgang mit Personen in personenbezogenen Daten, Ordnungswidrigkeiten und Übergangsfristen angesprochen hat. Dieser umfangreiche Änderungsantrag ist im Ausschuss einvernehmlich angenommen worden. Der Sozialausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD, bei Enthaltung der Fraktion der CDU und Abwesenheit der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/4994 mit den beschlossenen Maßgaben und im Übrigen unverändert anzunehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie daher im Namen des Sozialausschusses um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf bitten und bedanke mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

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