Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Nachwuchsgewinnung im juristischen Bereich gehört mit zu den großen Herausforderungen in der Justiz. Vor diesem Hintergrund hatten wir als Landesregierung diesen Gesetzentwurf eingebracht und hier vorgestellt, denn wir sind überzeugt, dass der zentrale Punkt, die Einführung des integrierten Bachelors, einen wichtigen Beitrag dazu leistet, ausreichend Fachkräfte für den juristischen Bereich, für den klassischen juristischen Bereich, aber auch für Verwaltung, Betriebe et cetera zu sichern. Sehr geehrte Damen und Herren, dann hat am 5. November 2025 im Rechtsausschuss eine Anhörung stattgefunden. Dort wurde noch mal die geplante Reform des Juristenausbildungsgesetzes von den Anzuhörenden, so, wie ich mir habe sagen lassen, breit begrüßt. Insgesamt sei der Gesetzentwurf als zeitgemäße, notwendige und standortstärkende Weiterentwicklung des juristischen Studiums in Mecklenburg-Vorpommern bewertet worden. Alle geladenen Sachverständigen haben die hohe Bedeutung eines zusätzlichen Bachelorabschlusses im Jurastudium hervorgehoben. Dieser Abschluss wird als Minderung des Drucks auf Studierende, als qualifizierender Zwischenschritt und zugleich als Vorteil im Wettbewerb der Hochschulstandorte angesehen. Insbesondere die Universität Greifswald verbindet damit die Erwartung, Studierende stärker an den Standort zu binden und die eigene Attraktivität weiter zu erhöhen. Auch die Vertreter der Rechtsanwalts- und Notarkammer haben noch mal auf den akuten Nachwuchsmangel hingewiesen. Der integrierte Bachelor sei ein wichtiger Baustein, um mehr Studierende im Land zu halten und Mecklenburg-Vorpommern auch langfristig konkurrenzfähig aufzustellen. Insgesamt wurde die Einführung des integrierten Bachelors von allen Anzuhörenden breit gestützt und ausdrücklich auch mit Blick darauf, die Universität Greifswald zu stärken, Studierende zu entlasten und Fachkräfte zu sichern. Ich kann mich nur bei den Anzuhörenden für ihre Einschätzungen bedanken, aber vor allem auch dafür bedanken, dass wir mit einigen der Anzuhörenden bereits im Vorfeld gemeinsam diesen Gesetzentwurf erarbeitet haben, beispielsweise mit der Universität Greifswald. Und das spricht auch dafür, dass dieser Gesetzentwurf ziemlich praxisnah ist und orientiert an Interessen der Studierenden. Und deshalb herzlichen Dank dafür! Meine Damen und Herren, in Bezug auf die Einführung des integrierten Bachelors liegt ein Änderungsantrag zur rückwirkenden Geltungsdauer vor. Statt 2019 soll der Gesetzentwurf bereits ab 2017 gelten. Wir hatten Ihnen 2019 vorgeschlagen – um einmal das transparent zu machen –, weil uns der Blick in andere Bundesländer, die den Bachelor of Laws bereits eingeführt hatten, eine Orientierung gegeben hat und dort ein vergleichbarer Zeitraum auch vorgegeben war. Und im Rechtsausschuss hatten wir zudem erläutert, dass wir mit Stichjahr 2019 auch diejenigen insbesondere glauben zu erreichen, die nach dem Nichtbestehen des Ersten juristischen Staatsexamens noch nicht beruflich anderweitig orientiert waren. Insofern sahen wir die Rückwirkung bis 2019 für vertretbar. Und mir ist auch bewusst, dass ein Stichtag immer dazu führt, dass jemand benachteiligt wird. Auch hatten wir im Blick, die Fakultät nicht zu stark mit einer Bearbeitung der Altfälle zu belasten. In der Anhörung – und das wurde gerade gesagt – hat Professor Classen ausgeführt, dass es verwaltungstechnisch unproblematisch sei, die Rückwirkung bis 2017 vorzuverlegen, weil mit einem nicht nennenswerten Anstieg der betroffenen Fälle zu rechnen sei. Ich möchte seine sinngemäßen Worte in der Anhörung aufnehmen: Wenn die Frist das einzige Problem dieses Gesetzes ist, dann zeigt es vor allem eins, wie gut dieser Gesetzentwurf ist. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Richtig!) Und dem kann ich mich nur anschließen. Von daher gibt es keine Bedenken gegen diesen Änderungsantrag. Auch ich kann Ihnen das nur empfehlen anzunehmen und bedanke mich an dieser Stelle für die konstruktive Beratung des Gesetzentwurfes hier im Landtag, aber auch im Rechtsausschuss. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke, Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP)
