Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung setzt bei zentralen Elementen der Jurist/-innenausbildung an, zu denen es schon seit Längerem Diskussionen gibt. Und ich möchte gleich zu Beginn sagen, die geplanten Änderungen sind in der Tat richtig. Ich fange an mit der Streichung der verpflichtenden Studienarbeit. Dadurch erhält die Universität Greifswald mehr Flexibilität. Es ist nämlich gerade nicht so, dass der Gesetzentwurf die Anfertigung einer Studienarbeit durch die Anfertigung einer Aufsichtsarbeit, also einer Klausur, ersetzt. Vielmehr behält die Universität weiterhin die Möglichkeit, die Anfertigung einer Studienarbeit, also sozusagen einer Hausarbeit, als Leistungsprüfung einzusetzen. Und die neue Regelung schafft also nur sozusagen einen Gestaltungsrahmen, in dem Prüfungsformate an neue Herausforderungen angepasst werden können. Die Streichung der Studienarbeit oder der verpflichtenden Studienarbeit – so muss es ja richtig heißen – wird nahezu ausschließlich mit der Sorge vor generativer KI begründet. Und an dieser Stelle, denke ich, wäre eine differenziertere Begründung durchaus angemessen gewesen. Der Einsatz von KI ist eben nicht nur ein Risikofaktor, sondern eben auch ein Anlass, Prüfungsdidaktik weiterzuentwickeln. Also Ziel wissenschaftlicher Ausbildung ist ja gerade die wissenschaftliche Methodenbeherrschung, nachgewiesen durch Literaturarbeit und Argumentationsaufbau. Für einen Leistungsnachweis in wissenschaftlichem Arbeiten taugt die Anfertigung einer Aufsichtsarbeit, also so einer Klausur, eben nur begrenzt. Als mögliche Alternativen zur Streichung der Studienarbeit wären unter anderem verpflichtende KI-Transparenzklauseln – viele Hochschulen arbeiten längst damit – und die Nutzung von Plagiats- und Stilanalysesystemen infrage gekommen. (allgemeine Unruhe) Insgesamt erhält die Universität aber mit dem Gesetzentwurf den nötigen Spielraum, um auf technische Entwicklungen wie den Einsatz von KI flexibel reagieren zu können und eben zugleich ihr wissenschaftliches Profil zu schützen. Auch die Neufassung des Paragrafen 18 JAG ist ein Fortschritt. Die Umstellung auf elektronische Prüfungsunterlagen erleichtert Abläufe, spart Ressourcen und ermöglicht langfristig effizientere Verfahren. Und besonders begrüßen wir – und das wurde jetzt hier schon vor allem angesprochen – die Einführung des integrierten Bachelor of Laws nach Paragraf 20b JAG. Das ist ein echter Gewinn, weil dies den Studierenden zusätzliche Perspektiven eröffnet für ein weiterführendes Masterstudium oder eben den direkten Einstieg in den Arbeitsmarkt. Der integrierte Bachelor of Laws steigert die Attraktivität des Studienstandorts Mecklenburg-Vorpommern und macht ihn konkurrenzfähiger, und oder gerade weil es eben in anderen Bundesländern diese Möglichkeit schon längst gibt. Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf regelt eine rückwirkende Verleihung des LL.B. ab dem 31. Dezember 2019. Der Änderungsantrag von SPD, Die Linke, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht eine Vorverlagerung – und das ist hier schon dargestellt worden – dieses Stichtags auf den 31. Dezember 2017 vor. Das würde den in Betracht kommenden Personenkreis moderat erweitern und verhindern, dass ehemalige Studierende der Universität Greifswald, die eben die Anforderungen an den Studienabschluss längst erfüllt hatten, aufgrund eines Stichtags durch das Raster fallen. Mit einem überschaubaren administrativen Aufwand werden so Zufallshärten vermieden. Und deswegen bitte ich um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Ehlers, CDU, und René Domke, FDP)
