Sebastian Ehlers
Sehr gerne. Da das Jahr ja nun sich dem Ende entgegenneigt, und es gibt ja ein Schreiben von Herrn Dahlemann, dass ja Nachbesetzungen von bestimmten Positionen, Abteilungsleiter aufwärts, ab 1. Januar nicht mehr vorgenommen werden können, daher die Frage, Inspekteur ist nicht Abteilungsleiter, aber zumindest in der Besoldung, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) in der B-Besoldung entsprechend ja höher auch eingruppiert (Patrick Dahlemann, SPD: Abteilungsleiter.) als andere Referatsleiter, von daher fällt dann der Inspekteur der Landespolizei auch unter diesen Beförderungsstopp, (Patrick Dahlemann, SPD: Nein.) der ab 01.01. dann gilt hier im Land?
