Anne Shepley
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Wir haben es heute schon mehrfach gehört, und auch ich möchte mich den Vorredner/-innen anschließen, die sich bedankt haben für die durchaus sehr konstruktive Debatte, die wir im Sozialausschuss zu diesem Gesetz hatten. Und ich möchte meinen Ausführungen auch voranstellen, auch wenn ich gleich ein bisschen Kritik üben werde, dass wir als Bündnisgrüne-Fraktion dieses Gesetz außerordentlich begrüßen, dass wir es einen sehr, sehr wichtigen Schritt finden, das Landesjugendamt wieder in seiner sozusagen vollen Größe anzusiedeln dort, wo es hingehört, nämlich auf Landesebene. Ich weiß, dass das keine einfache Aufgabe war, und deswegen gebührt diesem Gesetz auch unser großer Dank und auch dem Ministerium für die Umsetzung dann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, Die Linke und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, dennoch haben wir in den Beratungen immer wieder von den Expertinnen und Experten gehört, dass ihnen das Gesetz nicht konkret genug ist. Und wir haben nun mit unseren Änderungsanträgen versucht, diesem Ganzen sozusagen ein bisschen mehr Konkretheit hinzuzufügen und zu gucken, dass in der Praxis auch das ankommt, was der gute Wille in diesem Gesetz ist. Denn die Frage ist ja immer, wie wird ein Gesetz umgesetzt. Wir können sagen, ja, wir haben jetzt ein Kinderschutzgesetz, damit sind wir vielleicht auch Vorreiter/-in in Mecklenburg-Vorpommern. Aber die Frage ist ja, wie kommt es an, in den Vereinen, in den Kommunen, dort, wo es wirklich dringend gebraucht wird. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir schlagen mehrere Änderungen vor. Zum einen sagen wir, wir brauchen Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche, auch in Unterkünften für Geflüchtete. Wir sagen insgesamt auch, dass das Gesetz viel, viel vielfältiger aufgebaut sein müsste und viel tiefer auch noch die verschiedenen Aspekte von Kindern und Jugendlichen miteinbeziehen müsste – Kinder mit Behinderung, Kinder mit Migrationsgeschichte und so weiter. Aber zurück zu den Unterkünften für Geflüchtete: Dort gibt es keine Schutzkonzepte im Moment, die gesetzlich geregelt verankert sind. Wir sagen, wir wollen nicht mehr Bürokratie, sondern wir wollen Sicherheit schaffen, einen Kern der Sicherheit für jedes Kind, das in Deutschland ankommt. Die müssen alle spüren, hier gilt Schutz, hier gilt Achtung und hier bin ich sicher. Zweitens sagen wir, die Zusammenarbeit in den regionalen Netzwerken muss verbindlich gestaltet werden. Jugendverbände, Vereine, Schulen, Jugendämter, alle Beteiligten müssen gemeinsam handeln. Wenn ein Kind Hilfe braucht, kommt die Antwort sofort, nicht irgendwann. Wir brauchen hierfür ein echtes Netz, auf das sich die Kinder verlassen können. So schaffen wir das Vertrauen und nicht unnötige Warteschleifen. Dazu werden die Grundsätze der verbindlichen Zusammenarbeit in der Vereinbarung geregelt. Die Netzwerke sind so zu gestalten, dass sie die besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung und/oder mit Migrationsgeschichte beziehungsweise Einwanderungsgeschichte berücksichtigen, hierzu zählen insbesondere kultursensible Ansätze und Sprachmittlung. Drittens sagen wir, die Fortbildung zu Kinderschutzthemen der hauptamtlich tätigen Personen muss mindestens einmal jährlich stattfinden. Wir wissen, dass das ein Kraftakt ist, auch für die Fortbildungsträger. Aber wenn wir hier nicht Schutzkonzepte in Weiterbildung sozusagen auch weitertragen und wenn wir in einem Bereich, der sehr sensibel ist und wo wir sehr viel Wissen auch brauchen, um zu erkennen, wann ist überhaupt eine, ja, wann ist überhaupt der Schutz eines Kindes in Gefahr, dann müssen wir uns auch regelmäßig weiterbilden, dann müssen wir auch regelmäßig auf die Dinge hinweisen, die gerade passieren. Das betrifft auch die ehrenamtliche Ebene. Wir sagen, gleiches Wissen, gleiche Standards, Lehrer, Betreuer/-innen, Ehrenamtliche, alle müssen auf demselben Level hier arbeiten, weil wir ansonsten Schutz haben, der eventuell mal Zufall sein könnte, anstatt die Routine, die es eigentlich braucht. Viertens sagen wir, Schutzkonzepte müssen auch für Vereine und außerschulische Lernpartner gelten. Viele Kinder lernen außerhalb der Schule, gleichzeitig sind diese im Rahmen der ganztägigen Bildung Partner an Ganztagsschulen. Nehmen wir zum Beispiel einen Verein, der Nachhilfe bietet, ein Ehrenamtlicher erkennt Anzeichen von Traumatisierung, er weiß, wohin er oder sie sich wendet, das Kind fühlt sich sicher, gehört und geschützt. Vereine formen Vertrauen und Resilienz, klare Vorgaben, Schulung, Protokolle – das schützt jedes Kind dort, wo es lernt und sich entfaltet. Wir reden hier von mehr als Regeln, meine Damen und Herren, wir reden von Vertrauen und von Vertrauen in die Institutionen, in die Fachkräfte, in die Ansprechpartner/-in und natürlich auch in die Zukunft unserer Kinder. Da reicht das Gesetz allein leider nicht, wenn die Verbindlichkeit fehlt. Wir müssen jetzt handeln, damit die Verlässlichkeit hinter dem Gesetz steht. Für uns heißt das konkret Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, es heißt, Schutz in den Unterkünften verankern, es heißt, verbindliche Zusammenarbeit sicherstellen, es heißt klare Fortbildungsstandards, und es heißt auch, Schutzkonzepte dort, wo Vereine wirken. Wir wollen damit … (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, gerne. (allgemeine Heiterkeit) Wir wollen damit ein klares Signal setzen, dass keine Kompromisse bei der Sicherheit passieren dürfen. Es gibt keine Ausnahmen bei der Würde unserer Kinder, und es darf keine Verzögerung bei Chancen geben. Da müssen wir heute handeln, für jedes Kind, in jeder Situation. Wir GRÜNE stehen klar für sichere, inklusive und empowernde Räume für alle Kinder und Jugendlichen, und ich möchte noch mal an die Fraktionen der Regierungskoalition appellieren, unserem Änderungsantrag heute zuzustimmen. Wir haben zum Beispiel, Frau Pfeifer, wir haben es im Ausschuss schon besprochen, die Definition oben herausgenommen, da haben wir Ihren Punkt aufgegriffen. Sie haben gesagt, das gibt es schon in anderen Gesetzen, das brauchen wir nicht zu doppeln. Das haben wir gemacht, und vielleicht ist unser Änderungsantrag damit ein bisschen zustimmungswürdiger für Sie. Und abschließend ein, ja, eine Replik auf Frau Federau. Frau Federau, ich erinnere in unseren Ausschussberatungen nicht, dass sich eine Expertin oder ein Experte jemals beschwert hätte, dass dieses Gesetz mehr Bürokratie schafft. Das habe ich so nicht wahrgenommen. Es wurde nicht von Doppelstrukturen geredet, sondern es wurde immer davon geredet: Gott sei Dank, endlich haben wir das jetzt wieder, und wir brauchen mehr konkrete Definitionen in dem Gesetz. Insofern haben wir da eine andere Erinnerung an das, was wir im Ausschuss beraten haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Katy Hoffmeister, CDU)
