Sebastian Ehlers
Frau Präsidentin! Wir diskutieren hier heute über die Änderung des Juristenausbildungsgesetzes, und der integrierte Bachelor ist jetzt nicht ganz neu. Es ist keine Erfindung unseres Bundeslandes, wir haben das in anderen Ländern auch schon gesehen. Erstmals die Idee, glaube ich – gucke ich mal zu den Kollegen von den GRÜNEN –, war in den schwarzgrünen Koalitionsverträgen in Schleswig-Holstein und NRW, deswegen wird es ja auch oft als NRW-Modell bezeichnet. Mittlerweile haben auch andere Länder wie Sachsen, Hessen, Teile Baden-Württembergs das übernommen, und deswegen ist es, glaube ich, auch richtig und wichtig, dass hier Mecklenburg-Vorpommern nicht wartend am Bahnsteig stehen bleibt, sondern mit aufsteigt auf dem Zug, der dort auf dem Gleis ist. Und wir haben dem Vorhaben deswegen auch in den Ausschussberatungen zugestimmt und bleiben hier auch im Plenum, heute Zweite Lesung, bei unserer Einschätzung. Sicherlich hätte man auch einen anderen Weg finden können, Staatsexamensstudenten auch einen Bachelorabschluss zu ermöglichen, als im Gesetzentwurf vorgeschlagen. Mit der Gesetzesänderung wird es so, dass Examenskandidaten, die die juristische Staatsprüfung endgültig nicht bestehen, im Nachgang einen Bachelorgrad verliehen bekommen können. Das ist, wie gesagt, nicht verkehrt, die Praxis wird aber zeigen, ob es nicht als sinnvoller sich erweist, den Bachelorgrad bereits studienbegleitend erwerben zu können, etwa durch zusätzliche Arbeitsnachweise nach dem bestandenen Hauptstudium. Wir sind in dieser Hinsicht jedenfalls offen und werden in den nächsten Jahren sehr genau hinhören und hinschauen, wie das neue Gesetz in der Ausbildung angenommen wird. Verbesserungen sind immer möglich, das sollte auch so sein, und wir als konstruktive Opposition in diesem Haus sind auch durchaus willens, das hier mit zu unterstützen. Und das unterscheidet uns ja ein Stück weit auch von den Koalitionsfraktionen. Wir haben es ja jetzt gesehen, gestern alle Änderungsanträge aus der Opposition abgelehnt zum Justizhaushalt. (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Deswegen ist umso bemerkenswerter heute, dass immerhin ein Änderungsantrag, den die FDP gestellt hatte, im Ausschuss dort noch abgelehnt wurde – also die Kraft hatte man dann nicht, sozusagen einem Oppositionsantrag auch mal stattzugeben –, jetzt dann als gemeinsamer Änderungsantrag vorliegt. Das ist, glaube ich, auch mal ein gutes Zeichen, dass sich auch noch im Rechtsausschuss ein bisschen was bewegt, dass also Opposition auch dort noch ein bisschen Einfluss hat und ein bisschen wirkt auch. Von daher, herzlichen Dank, lieber René Domke, dort für die Initiative! Und ich glaube, das macht auch Sinn, dem dann hier zuzustimmen, und deswegen werden wir sowohl dem Änderungsantrag als auch dem Gesetzentwurf dann insgesamt zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Gruppe der FDP)
