Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt in der undankbaren Rolle, im Mittagstief ein etwas trockeneres Thema an den Mann/die Frau bringen zu wollen. Gleichwohl will ich mich zumindest intensiv bemühen. FAG – Finanzausgleichsgesetz – ist nichts anderes als das zentrale Gesetz, über das das Land mit den Kommunen die Einnahmen, die wir aus Steuereinnahmen und Ähnlichem haben, aufteilt und auf die Kommunen dann zuteilt. Das FAG in seiner jetzigen Gestalt ist vor einigen Jahren sehr grundlegend überarbeitet worden. Wir haben also ein relativ neues Modell, bei dem vereinbart worden war, damals, dass man nach circa drei Jahren Laufzeit einmal durchchecken lässt durch die gleichen Gutachter, die damals die Idee für die jetzige Struktur gegeben haben, ob die damals erhofften Effekte eintreten, ob die verschiedenen Faktoren zutreffend sind, weil da verschiedene Rechenoperationen in diesem komplexen Gesetz passieren. Dieses Gutachten ist in den letzten anderthalb Jahren angefertigt worden, noch einmal, durch das gleiche Gutachterteam wieder, das das ursprüngliche Gesetz als Idee auch entwickelt hat, gemeinsam mit den beiden kommunalen Spitzenverbänden, gemeinsam, und das bedeutet, in mehreren Workshops und Runden, in denen die Gutachter Zwischenergebnisse vorgestellt haben, Zwischenfragen diskutiert haben. Das Endergebnis liegt jetzt vor. Und was wir Ihnen hier an die Hand geben, ist in großen Teilen die Umsetzung genau der Ergebnisse, die die Gutachterinnen und Gutachter – nein, nur Gutachter, es waren nur Männer – uns an die Hand gegeben haben. Das, was uns die Gutachter an die Hand gegeben haben, sind vor allen Dingen folgende Überschriften: Innerhalb des Gesetzes gibt es die sogenannte Schlüsselmasse, das also, was das Land auf die Kommunen nach verschiedenen Faktoren runtergibt. Und die Schlüsselmasse teilt man zunächst in die, quasi für die kreislichen Aufgaben, für die Landkreise und ein bisschen für die kreisfreien Städte, und die für die Gesamtzahl der Städte und Gemeinden auf. Der Maßstab der Verteilung ist von den Gutachtern nachkorrigiert worden. Aufgrund der Ausgabenstrukturen, die sie sich im Übrigen umfangreich angeschaut haben, schlagen sie vor, künftig rund 27 Millionen Euro mehr auf die kreisliche Ausgabenseite zu verlagern, weil sie dort eine stärkere Belastung sehen. Zweiter Vorschlag der Gutachter, es gibt einen sogenannten Nebenansatz. Was meint „Nebenansatz“? Gucken wir erst mal, was ist der Hauptansatz: Wenn die Schlüsselmasse auf die Kommunen verteilt wird, wird die – ein bisschen salopp formuliert – nach Köpfen verteilt. Eine Gemeinde mit 300 Einwohnern kriegt also 300-mal einen Betrag x und eine Gemeinde mit 10.000 Einwohnern, eine Stadt, bekommt dann 10.000-mal diesen Betrag. Der Nebenansatz, Nebenansätze versuchen dort Veränderungen vorzunehmen, dass quasi ein Einwohner manchmal mehr wert sein kann als 1,0. Und das gilt für Kinder. Kinder sind für die jeweiligen Kommunen, in denen sie leben, durchaus mit mehr Aufwendungen verbunden. Ein Kind zählt also – in Anführungszeichen – mehr als ein Erwachsener bei der Geldverteilung. Bislang zählte ein Kind mit dem Faktor 1,22. Natürlich gibt es keine „0,22-Kinder“, aber der Belastungsfaktor von Kindern ist höher. Die Gutachter schlagen auf Grundlage ihrer Feststellung vor, statt 1,22 künftig 2,05 vorzusehen. Mal ein bisschen salopp, ein Kind soll also genauso viel zählen bei der Geldverteilung auf die Kommunen wie zwei Erwachsene, sogar einen Hauch mehr. Das beruht gleichermaßen auf den Ermittlungen, welche Kostenblöcke mit Kindern und Jugendlichen einhergehen. Wie stellt man das fest? Ganz einfach, indem man die entsprechenden Schullastenausgleichszahlungen, die Kitakosten und Ähnliches aufsummiert. Drittens, es gibt einen Nebenansatz für Soziallasten. Auch hier wird also aus der Regel, ein Einwohner zählt wie 1,0, eine Abweichung vorgenommen. Die Soziallasten – Nebenansatz zur Verteilung – betrifft vor allen Dingen die Teilschlüsselmasse für die kreislichen Aufgaben, weil die Soziallasten weitgehend innerhalb der Landkreise und der beiden kreisfreien Städte, soweit sie die Kreisaufgaben wahrnehmen, sich bemerkbar machen. Die wird drastisch erhöht nach den Vorschlägen der Gutachterinnen und Gutachter. Sie beträgt bisher 5,7 als Rechenfaktor und wird künftig 22,23 betragen. Das ist circa ein Faktor 3,5-mal höher als bislang. Weil das zu ganz erheblichen Verschiebungen zwischen den Beteiligten führt, wird das in drei Schritten umgesetzt. Der erste Schritt verdoppelt zunächst, und dann wird in zwei weiteren kleineren Schritten die Anpassung auf diesen deutlich höheren Wert vorgenommen. Profitieren tun hier vor allen Dingen Schwerin, ein wenig Rostock und die drei östlichen Landkreise, weil dort die Soziallasten/Belastungen einfach deutlich ausgeprägter sind, als sie es in anderen Bereichen des Landes sind. Zu guter Letzt gibt es einen größeren Batzen von Nebenansätzen. Erneut zählt der eine Einwohner ein bisschen mehr als 1,0 für die verschiedenen zentralörtlichen Funktionen. Es gibt Grundzentren, Mittelzentren, Oberzentren. Und weil die Überlegung ist, dass die in der Regel auch für ihr gesamtes Umland Aufgaben mit übernehmen, kriegen sie quasi pro Einwohner etwas obendrauf, damit sie diese Dinge finanzieren können. Die zentralörtlichen Nebenansätze haben die Gutachter überprüft. Ich quäle Sie jetzt nicht mit Einzelwerten. Sie werden geringfügig angepasst, sind aber bei Oberzentren und Mittelzentren ziemlich genau im Bereich dessen, was wir schon in den letzten Jahren angewendet haben. Einziger Wermutstropfen ist, die Gutachter haben vorgeschlagen, den Grundzentren keinen Zuschlag mehr zu geben, weil sie davon ausgehen, es gäbe dort keinen Effekt. Wir haben uns – das ist die zweite Abweichung – dagegen entschieden. Wir würden den Nebenansatz, zumindest schlagen wir es Ihnen so vor, beibehalten, weil wir bei den über 90 zentralen Orten im Lande wissen, dass mehr als die Hälfte Grundzentren sind. Die haben oft in einem großen Radius trotzdem mit dem Hausarzt vor Ort und der Apotheke und der Physiotherapeutin eine Funktion. Wir glauben, dass es sinnvoll ist, diese Funktion auch weiterhin finanziell abzubilden. Die Gutachterinnen und Gutachter hatten, nein, Gutachter hatten schon beim letzten Mal Bedenken, ob der Nebenansatz anzuwenden sein sollte. Wir würden ihn weiterhin, im Übrigen Arm in Arm auch mit den Kolleginnen und Kollegen der Raumordnung vorschlagen. Die Grundzentren sollten weiterhin für diese besondere Aufgabe auch besondere Unterstützung erhalten. Zu guter Letzt haben wir zwei kleinere Faktoren. Es gab einen Nebenansatz für Demografie, den haben wir ausprobiert. Die Gutachter sagen, entgegen ihren Erwartungen vor vier/fünf Jahren im Gutachten haben sie keinerlei positiven oder negativen Effekt feststellen können, und schlagen vor, den abzuschaffen. Dem würden wir folgen. Und es gibt eine noch mal besondere Volte, die das Gesetz schlägt, die sogenannte Mindestfinanzausstattung. Was steckt da gedanklich hinter? Gedanklich steckt dahinter, dass man schaut, was eine Kommune quasi pro Einwohner im Durchschnitt an Finanzausstattung hat. Und wenn man deutlich unter diesen Durchschnitt runtersinkt, dann wird aufgefüllt, damit man wenigstens in die Nähe dieses Durchschnitts kommt. Die Frage ist eben, ab welchem Wert, ab welcher Unterschreitung dieses Wertes dieses Hilfssystem greift und auf welches Niveau dieses Hilfssystem dann wiederum angleicht. Die Kollegen der Kommunalabteilung sprechen ein bisschen liebevoll von der „kommunalen Finanzsozialhilfe“ – die Idee also, ein zumindest Mindestniveau herzustellen. Wir hatten uns entgegen des Vorschlags der Gutachter vor einigen Jahren auf 90 : 90 festgelegt. Die Idee war vor allen Dingen, sehr finanzschwachen Kommunen einmal ein paar Jahre lang die Chance zu geben, aus der zum Teil hohen Schuldenbelastung herauszuwachsen, zu gut Deutsch, vom Durchschnitt. Wer mehr als 90 Prozent unter den durchschnittlichen Finanzausstattungen lag, bekam eine Auffüllung, und zwar auf 90 Prozent dieser durchschnittlichen Finanzausstattung. Die Gutachter – noch mal – hatten letztes Mal schon gesagt, 85 : 85 sei nach ihrer Überzeugung die Obergrenze. Sie haben das diesmal noch wieder einmal sehr deutlich betont, haben insbesondere sehr umfänglich Prüfung vorgenommen, wie stark es auch für diejenigen, die Gewerbegebiete ausweisen, hemmend wirken mag, das noch zu tun, weil ich am Ende wenig oder gar keinen Effekt habe. Wir folgen daher mit dem Gesetzesvorschlag jetzt dem wiederholten Vorschlag der Gutachter, auf ein 85 : 85-Niveau hinunterzugehen. Zu gut Deutsch, wer vom Durchschnitt 85 Prozent, weniger als 85 Prozent bekommt, bekommt erneut eine Auffüllung, zumindest bis auf 85 Prozent dieses durchschnittlichen Niveaus. Aber das soll nach Überzeugung der Gutachter deutlich mehr Motivation vor allen Dingen für etwas wohlhabendere oder günstig gelegene Kommunen erzeugen, tatsächlich Geld in die Hand zu nehmen. Und das ist die Aufgabe, die damit verbunden ist, um Gewerbegebiete zu erschließen und dementsprechend umzusetzen. Wir versuchen also damit jetzt ein Stück weit einen stärkeren Spagat. Wir sind nicht unwesentlich – Sie sicherlich in Gesprächen auch – kritisiert worden von den Gemeinden, denen es besser geht. Das ist der Versuch, ein Stück stärker dem damaligen Gedanken auch zu folgen und den jetzt aktuell aufzugreifen. Sie sehen also, weitgehend setzen wir die Gutachterempfehlung um – zwei Ausnahmen, das eine ist die stufenweise Angleichung bei den Soziallasten, und das Zweite ist, dass wir auf die Streichung für Grundzentren gerne verzichten würden. Wir schlagen es Ihnen zumindest so vor und würden uns freuen, wenn Sie dem folgen. Sie finden darüber hinaus im Gesetz erstens die Anpassung der kommunalen Beteiligungsquote. Das ist das, was wir alle zwei Jahre begleitend zum Haushalt ohnehin vor Augen haben. Sie finden darin vor allen Dingen aber auch eine Anpassung, die wir bereits letztes Jahr mit den Kommunen vereinbart hatten zum Breitbandausbau. Der kommunale Eigenanteil wird über den kommunalen Aufbaufonds, also ein Instrument des FAG, umgesetzt – auch da eher eine technische Lösung. Und zu guter Letzt haben wir die sogenannten Ausgaben für den übertragenen Wirkungskreis überprüft. Auch das schlagen wir Ihnen mit dieser Änderung vor, umzusetzen im Haushalt. Gestern haben Sie uns dankenswerterweise schon die Möglichkeit gegeben, rund 40 Millionen mehr – noch mal, 40 Millionen Euro mehr – für den übertragenen Wirkungskreis in die kommunale Familie zu geben, weil die Aufwendungen dort gewachsen sind. Dieser höhere Betrag wird gleichermaßen dann verteilt über das, was ich Ihnen eben an die Hand gab, über die entsprechenden Zuweisungen nach dem FAG. Eine Änderung würden wir Ihnen gerne noch in den laufenden Beratungen dann der Ausschussarbeit an die Hand geben. Die Landkreise bitten, für zwei Jahre, abweichend von dem sonst üblichen Schlüssel, wie das Geld nur dieser Kreisaufgabenteilmasse auf die Landkreise für den eben genannten übertragenen Wirkungskreis verteilt wird, diesen Teil anders zu verteilen. Die haben unter sich sechs für zwei Jahre eine Sonderregelung sich vorgenommen. Wir würden Ihnen gerne antragen, wenn sich sechs Landkreise einig sind, für zwei Jahre etwas anderes zu wollen, das auch umzusetzen, auch wenn es nicht konkret dem System, wie wir es sonst rechnerisch täten, entspricht. Aber wenn sechs sich einig sind, und es sind nur die sechs Betroffenen, dann scheint es mir nicht fernliegend, Ihnen das zumindest vorschlagen zu dürfen. Das ist jetzt kurzfristig noch etwas, was wir Ihnen nachreichen würden in die Ausschussberatungen hinein. Und da das Gesetz jetzt ohnehin auf dem Weg ist, würden wir Ihnen oder haben Ihnen auf den Weg mitgegeben ebenfalls die Vereinbarungen aus dem Kommunalgespräch von vor circa drei/dreieinhalb Wochen. Sie wissen, dass wir die Schlüsselmassen, dass wir die kommunale Finanzausstattung – auch wenn Sie mit anderen Zahlen agieren als wir –, dass wir die kommunale Finanzausstattung mit den zutreffenden, … (Torsten Renz, CDU: Mit den richtigen!) Genau, Sie scheinen mir immer noch mit den alten zu argumentieren. (Torsten Renz, CDU: Da hat Rot-Rot was Falsches eingebracht.) … dass wir die kommunale Finanzausstattung deutlich im gemeinsamen Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden angepasst haben. Aber diese Anpassungen brauchen Ihre Unterstützung im Gesetzgebungsverfahren. Wir brauchen also im FAG entsprechende Änderungen: Erstens – so war es vereinbart mit den kommunalen Spitzenverbänden –, dass die höheren Steuereinnahmen, die für die Kommunen mit der Herbststeuerschätzung für die kommenden beiden Jahre prognostiziert sind, bei ihnen bleiben und nicht, was sie eigentlich täten, über den Gleichmäßigkeitsgrundsatz in die große Masse der Schlüsselmasse hineinmüssen. Zweitens, indem wir die Ausgleiche, die der Bund vornimmt für den sogenannten Investitionsbooster – das war ein großes Steuerentlastungspaket aus dem Sommer, vor allen Dingen für Investitionen von Unternehmen und die damit verbundenen Einnahmeausfälle auf der kommunalen und Landesseite, gibt der Bund den Ländern und Kommunen über einen Umsatzsteuerschlüssel zurück –, auch diese Beträge waren zugesagt, vollständig bei den Kommunen zu belassen. Auch das müssen wir entsprechend im FAG vorsehen, weil die normalen Mechanismen dazu führen würden, dass das durch den Fleischwolf kommt und gleichmäßig so wie immer verteilt würde. Wir nehmen es ausdrücklich für zwei Jahre aus diesem Fleischwolf raus und packen es gesondert in die entsprechende Schlüsselmasse hinein. Wir schöpfen darüber hinaus die Kreditaufnahmemöglichkeit des Kommunalen Ausgleichsfonds aus, um 60 Millionen Euro zusätzlich für die kommunale Finanzausstattung in den kommenden beiden Jahren bereitstellen zu können. Und zu guter Letzt verlagern wir Abrechnungsansprüche – auch so ein wunderschönes Wort aus dem FAG-Deutsch. Gemeint ist, dass Sie immer in einem Haushalt aufgrund von Prognosen annehmen, wie viel Steuereinnahmen das Land insgesamt in den nächsten beiden Jahren hat. Und im Haushaltsvollzug erweist es sich dann nicht selten, dass die Steuereinnahmen höher oder niedriger ausfallen als prognostiziert, weil das Leben sich nicht immer an den Haushaltsplan hält. Das führt dann aber dazu, weil wir eine sehr feste Quote haben, wie die Kommunen an den Steuereinnahmen beteiligt werden, dass eventuell sie weniger bekommen – der Haushalt ging dann eben von geringeren Steuereinnahmen aus – oder umgekehrt mehr bekommen haben, weil wir von mehr ausgegangen sind. Und es gibt dann Mechanismen, dass zwei Jahre später die Kommunen entweder Geld nachträglich bekommen oder Geld zurückgeben müssen, damit man immer in diesem gleichen Verteilungsmaßstab bleibt. Wir hätten aus den letzten Jahren erhebliche Rückforderungsansprüche. Die würden aber, wenn sie jetzt zusätzlich 26/27 aus dem kommunalen Finanzausgleich herausgenommen werden, dort wirklich schmerzhaft sein. Deshalb würden wir Ihnen vorschlagen, für diese beiden Abrechnungsansprüche der kommenden beiden Jahre ebenfalls eine Ausnahmesonderregelung des FAG aufzunehmen, um die deutlich nach hinten zu legen und damit die Finanzausstattung der Kommunen 26 und 27 auf dem gemeinsam vorgesehenen deutlich höheren Niveau, nämlich von plus 155 Millionen Euro 2026 und plus 191 Millionen Euro 2027 vorzusehen. Ich bin sehr dankbar, dass die kommunalen Spitzenverbände mit uns an dieser Stelle intensiv – durchaus auch kritisch, gar keine Frage – in Diskussionen eingetreten sind, aber wir gemeinsam für alle Beteiligten Lösungen gefunden haben, mit denen es gelingt, Stabilisierung in die kommunale Finanzausstattung zu bringen. Auch wenn – das gehört zur Vollständigkeit dazu – alle Haushalte auf Landes- wie Kommunalseite eng bleiben, mit dem FAG geben Sie uns jetzt aber die Möglichkeit, die Verabredungen umzusetzen. Ich wäre daher dankbar, wenn wir das gemeinsam im ersten Quartal auf die Reise bringen, denn dann können wir, wenn es im März als Gesetz käme, bereits die Zahlungen des gesamten Jahres 26 auf der Grundlage dieser neuen Regelung und damit verbesserter Regelung für die kommunale Finanzausstattung umsetzen. Ich hoffe, ich konnte zumindest bei all der trockenen Masse ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
