René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein funktionierender Rechtsstaat braucht natürlich ausreichend Juristennachwuchs, nicht nur im öffentlichen Dienst oder in der Justiz, sondern auch in den freien Berufen, in der Wirtschaft, überall werden sie gebraucht, und wir haben tatsächlich auch eine gewisse Notlage. Das Gesetz ist grundsätzlich zu begrüßen, erste Schritte werden gegangen. Skeptisch sind wir Freie Demokraten noch hinsichtlich der Bewertungsmaßstäbe für das wissenschaftliche Arbeiten – es ist ja ausgeführt worden –, weil das Phänomen KI natürlich auch dort Einzug gehalten hat und bei entsprechenden Studienarbeiten es zunehmend schwerer wird, zu erkennen, wie weit die Leistung der KI mit eingeflossen ist oder nicht. Aber es wird dafür Möglichkeiten geben, das irgendwann identifizieren zu können und dann die wissenschaftliche Arbeit auch direkt zuschreiben zu können. Insofern müssen wir das noch abwarten. Die Einführung des integrierten Bachelor of Laws ist bei Vorliegen der entsprechenden Nachweise ein wirklicher Fortschritt. Es ist ja gerade darauf hingewiesen worden, welcher Druck eigentlich auf den Studierenden lastet, und diese Anerkennung bietet auf jeden Fall andere berufliche Perspektiven. Und ich glaube, wir wurden alle auch angeschrieben von Betroffenen, die sich da noch mal positioniert haben und geäußert haben, wie ihnen das doch bei der Berufswahl oder bei der beruflichen Bewerbung helfen könnte, wenn eine solche Anerkennung stattfinden würde. Die Fallbeilwirkung zum 31.12.2019 hätte tatsächlich einen gewissen Kreis ausgeschlossen. Insofern war es folgerichtig, darüber nachzudenken, den Zeitpunkt vorzuverlagern. Und ich bin auch dankbar, auch wenn im Rechtsausschuss zunächst abgelehnt, aber am Ende doch vielleicht überzeugend war, dass wir für diese Gruppe derjenigen, die zwischen 17 und 19 alle Nachweise zwar erbringen können, aber eben das Erste Staatsexamen nicht abgelegt haben, dass man für die etwas tun kann, dass sie ihre berufliche Perspektive verbessern können. Insofern bitte ich da auch tatsächlich um Zustimmung für den Änderungsantrag, das ist hier aber auch schon signalisiert worden. Ja, es ist am Ende aber noch ein Punkt für uns, der kritisch zu betrachten ist, es ist nämlich, ab wann das Gesetz in Kraft tritt. Also hier ist jetzt vorgesehen, dass es noch über ein Jahr dauern wird, dass man diese Wünsche dann auch erfüllen kann, also dass die Betroffenen dann auch tatsächlich den Bachelorabschluss zuerkannt bekommen. Das, meinen wir, hätte vielleicht auch schneller gehen können. Dass man da über ein Jahr braucht – ich bin aber jetzt natürlich nicht in der Praxis, welcher Aufwand da tatsächlich zu betreiben ist, aber ich halte es tatsächlich für einen vertretbaren Aufwand, und da hätten wir uns eigentlich gewünscht, dass man das Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten lässt und nicht noch ein Jahr wartet. Aber man kann vermutlich nicht alles haben, das ist jetzt das Trostpflaster. Es kommt aber für diejenigen, die dringend darauf warten, weil sie vielleicht gerade in einem Bewerbungsverfahren sind oder sich gerade für eine berufliche Perspektive interessieren, für die ist es – ein Jahr zu warten, bis sie den Abschluss bekommen – natürlich auch schwer verständlich. Insofern, wir werden dem Ganzen zustimmen, der erste Weg ist gemacht, aber unsere Bitte auch noch mal an die Koalitionäre, denken Sie bitte noch mal über den Examensstudiengang in Rostock nach, denn das würde die Situation des Juristennachwuchses noch mal deutlich verbessern in diesem Land. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Gruppe der FDP und Sebastian Ehlers, CDU) Und es kostet 2 Millionen Euro, das ist mal berichtet worden, es kostet 2 Millionen Euro. Sie haben gestern im Haushalt Mittel für ganz andere Sachen freigegeben. Und ich glaube, dass das durchaus etwas ist, was wir noch mal mit auf den Weg geben können. (Der Abgeordnete Michael Noetzel bittet um das Wort für eine Anfrage. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Herr Noetzel!
