Dr. Till Backhaus
Das heißt, Sie haben das Verfahren, ich weiß nicht ganz genau, aber nicht ganz bis zum Ende verfolgen können. Aber eins will ich noch mal feststellen, Punkt 1, das Bundesverwaltungsgericht hat dem Land Mecklenburg-Vorpommern in Vertretung unseres Hauses und auch des Status Vorpommerns vollständig recht gegeben. Das heißt im Übrigen, wir haben Rechtssicherheit, wir haben Planungssicherheit und der Rechtsstaat funktioniert, denn eines ist vollkommen klar, der Antragsteller, das wissen Sie, die ReGas, hatte mit dem Ursprungsantrag ein Verfahren eingeleitet, eine Kraft-Wärme-Kopplung zu installieren. Das haben sie mittlerweile zurückgenommen und das war der Gegenstand der Auseinandersetzung. Eines ist vollkommen klar, wir haben recht bekommen, dass die ReGas ein Änderungsverfahren zu durchlaufen hat. Das ist die Rechtsgrundlage. Und darüber bin ich froh. Ich danke ausdrücklich unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie das so sauber aufbereitet haben. Und die andere Kernbotschaft, die hat damit zu tun, mit Ihrer ganz konkreten Frage, nämlich, werden die Sorgen der Menschen, der Umwelt und der gesamten Problematik in einem Bundesimmissionsschutzverfahren, werden die in dieser sogenannten gebundenen Entscheidung wirklich überprüft, und kann man sich als Gegner oder als Befürworter dieser Einrichtung, kann man sich auf diesen Rechtsstaat verlassen. Und das sichere ich zu, ausdrücklich sage ich das. Und dazu gehören im Übrigen die Immission und natürlich auch der tieffrequente Schall. Wenn Sie jetzt bis zum Ende die Vorträge noch mal wahrgenommen haben oder hätten, hätten Sie auch den Vortrag von beiden Seiten gehört. Und da ist insbesondere, der tieffrequente Schall hat ja dort eine Rolle gespielt und wir bleiben in all den Werten, das nehme ich hier zur Kenntnis, unter den Grenzwerten, das möchte ich auch noch mal feststellen. Und deswegen kann ich Ihnen versichern, wir haben jetzt ja eine Übergangsgenehmigung, das ist auch vom Bundesverwaltungsgerichtshof verfügt worden. Das heißt, die Anlage kann bis April so betrieben werden, und bis dahin ist dann eine endgültige Genehmigung zu erteilen. Und es wird natürlich auch weitere Auflagen für die Genehmigung geben, aber ich gehe davon aus, dass es keine unüberwindbaren Hürden gibt, sodass der Antragsteller als auch die Bevölkerung von der Insel Rügen sich darauf verlassen können, dass sie eine rechtssichere, gerichtsfeste Entscheidung treffen werden.
