Plenarprotokoll 8/42
25.01.2023 · 349 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (34)SPD (30)GRÜNE (30)CDU (23)Die Linke (20)FDP (20)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 42. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Ich begrüße Sie zur ersten Plenarsitzung des Landtages im neuen Jahr. Ein arbeitsreiches Jahr liegt hinter uns. Ihnen allen möchte ich danken für den kollegialen Umgang in den zurückliegenden zwölf Monaten. Die Debatten hier in diesem Saal verliefen zuweilen hart in der Sache, blieben aber stets fair. Ich persönlich bin mir sicher, dass dies auch – beziehungsweise verbunden mit der Hoffnung – in dem Jahr 2023 auch der Fall sein wird und freue mich auf unsere gemeinsame Arbeit für die Menschen in unserem Bundesland. Danken möchte ich Ihnen ebenfalls für die gestern so zahlreiche Teilnahme an der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus. Diese von der Landtagsverwaltung vorbereitete Veranstaltung im Plenarsaal hatte, wie ich finde, einen sehr würdigen Rahmen und hat uns auch vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass wir achtgeben auf unsere Demokratie. Insofern noch mal ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung für die hervorragende Vorbereitung und Durchführung! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorläufige Tagesordnung der 42., 43. und 44. Sitzung liegt Ihnen vor. An dieser Stelle gestatten Sie mir folgenden Hinweis. Die Fraktion der AfD hat darum gebeten, die Tagesordnungspunkte 33 und 39 zu tauschen. Nach meinem Kenntnisstand gibt es dazu noch Rücksprache beziehungsweise ich sehe, dass Einvernehmen besteht, dass diese beiden Tagesordnungspunkte getauscht werden. Im Ältestenrat ist das Benehmen hergestellt worden, heute und morgen nach 21:00 Uhr und am Freitag nach 17:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt aufzurufen. Alle Tagesordnungspunkte, die bis dahin nicht abgearbeitet worden sind, werden in der nächsten Landtagssitzung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 42., 43. und 44. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich Falko Beitz, Harry Glawe, Wolfgang Waldmüller, Hannes Damm, Dr. Sylva Rahm-Präger, Christiane Berg und Barbara Becker-Hornickel zu ihren Geburtstagen im Dezember. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Im Januar gratuliere ich recht herzlich nachträglich Andreas Butzki, Christian Pegel, Paul-Joachim Timm, Thomas Krüger, Beatrix Hegenkötter und Thore Stein zu ihren Geburtstagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Und bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserem heutigen Geburtstagskind Marcel Falk ganz herzlich zu seinem Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: He!) Meine Damen und Herren, die Abgeordnete Eva-Maria Kröger hat am 10. Januar 2023 gegenüber Landtagspräsidentin Birgit Hesse, also mir, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) formal den Verzicht auf ihr Mandat als Landtagsabgeordnete erklärt und wird mit Ablauf des 31. Januar 2023 aus dem Parlament ausscheiden. Eva-Maria Kröger gehört seit der Landtagswahl im Jahr 2016 dem Landtag an und ist Mitglied der Fraktion DIE LINKE. Am 1. Februar 2023 wird sie das Amt der Oberbürgermeisterin der Hansestadt Rostock übernehmen. Wir wünschen im Namen des Hauses alles Gute für die neue Aufgabe und freuen uns selbstverständlich auf die Zusammenarbeit in der neuen Funktion. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Mecklenburg-Vorpommern meistert gemeinsam die Zeitenwende – mit Energiesicherheit und Zukunftsinvestitionen“ beantragt. Aktuelle Stunde Mecklenburg-Vorpommern meistert gemeinsam die Zeitenwende – mit Energiesicherheit und Zukunftsinvestitionen Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.
Julian Barlen SPD
So, ich passe dieses Pult mal den tatsächlichen Gegebenheiten etwas an. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und Ministerin Stefanie Drese) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Präsidentin hat es angesprochen, auch wenn das Jahr 2023 gefühlt schon wieder einiges auf dem Buckel hat, so ist es doch der erste Tagesordnungspunkt der ersten Plenarsitzung im neuen Jahr. Und deshalb möchte ich Ihnen allen an dieser Stelle persönlich alles Gute und Gesundheit für den Rest des Jahres wünschen. Auf dass 2023 ein besseres Jahr werde als das zurückliegende, vor allem, meine Damen und Herren, dass es ein Jahr werde, in dem der Frieden, (Heiterkeit bei Petra Federau, AfD: Ja, also unfassbar! – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) in dem die Menschlichkeit (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und in dem die Diplomatie obsiegen werden! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Franz-Robert Liskow, CDU, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Barbara Becker-Hornickel, FDP – Petra Federau, AfD: Also unglaublich!) Meine Damen und Herren, am Ende des letzten Jahres mussten wir resümieren: Nach zwei zuvor schon sehr schweren Corona-Jahren 2020 und 2021, da wurde durch den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine, durch das schlimme Leid für die Menschen und hierzulande durch die Energiekrise, da wurden die ohnehin schon großen Herausforderungen noch mal größer, noch mal schwerer. Diese letzten Jahre – wir müssen ja eigentlich von den letzten drei Jahren der Krise sprechen –, die waren geprägt von Ängsten. Während Corona war es die Angst um die eigene Gesundheit, die der Familie, jetzt, angesichts des russischen Krieges gegen die Ukraine, Angst vor einer Ausweitung dieses Konfliktes innerhalb von Europa, vielleicht an die Grenzen Deutschlands heran. Die letzten Jahre waren geprägt von Sorgen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung, der Arbeitsplätze angesichts von Lockdowns. Inzwischen sind das Sorgen über die steigenden Preise, über die Energieversorgung insgesamt, die Perspektiven für die Wirtschaft. Und, meine Damen und Herren, die letzten Jahre waren geprägt von ganz handfesten Veränderungen. Jahrzehntelange Gewissheiten, die wurden einfach so infrage gestellt oder die sind gleich ganz gewichen: Lieferketten, Energiesicherheit, die Energiepreise, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) die Widerstandsfähigkeit der Versorgungsstrukturen – nicht zuletzt in der Medizin –, Bündnisverteidigungsfähigkeit, der Stellenwert der Digitalisierung angesichts von Homeoffice und Homeschooling, vieles mehr. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Meine Damen und Herren, das sind und waren und bleiben Sorgen, Ängste, handfeste Herausforderungen, auf die wir als Politik im Interesse der Menschen gemeinsam überzeugende, abgewogene, praktikable Antworten geben müssen, angesichts derer wir einen Kurs bestimmen müssen, der beides leistet: Unser Land und die Bevölkerung, die Wirtschaft gut durch die Krisen zu bringen und gleichzeitig die Zukunftshausaufgaben zu lösen, damit Mecklenburg-Vorpommern sogar gestärkt aus diesen Krisen hervorgeht. Und wenn uns das gelingt, beides zu tun, dann können wir mit Fug und Recht behaupten, dass wir diese Krisen gemeistert haben. Meine Damen und Herren, bei der Feststellung, dieses nur gemeinsam hinzubekommen, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) da denken wir an zweierlei. Wir denken daran, dass das auf allen Ebenen geschehen muss, also Bund, Länder, Kommunen, Sozialpartner miteinander, und wir denken aber bei „gemeinsam“ auch daran, dass das kooperativ geschehen muss mit der Zivilgesellschaft, über die Grenzen auch der demokratischen Fraktionen hier im Parlament hinweg, in einer Regierungsverantwortung und in einer Oppositionsverantwortung. Meine Damen und Herren, „gemeinsam meistern“ – bleibt angesichts des Titels unserer Aktuellen Stunde noch die Frage, was verstehen wir eigentlich unter einer Zeitenwende. Das ist das Wort des Jahres 2022, geprägt durch Kanzler Scholz, zum Ausdruck gebracht angesichts des schlimmen Angriffskrieges. Aber je länger man über diesen Begriff nachdenkt, je mehr man den Blick auch eben auf diese Erlebnisse der letzten Jahre weitet, dann merkt man, das ist viel mehr. Ja, bei der Frage der Zeitenwende, da spielt Sicherheitsarchitektur in Europa und der Welt eine zentrale Rolle. Da reden wir jeden Tag drüber, wie wir im europäischen Bündnis für den Frieden das in der Situation Richtige tun können. Aber Zeitenwende, der Wandel, die fundamentalen Veränderungen der letzten Jahre sind doch ein größeres, ein komplexeres Handlungsfeld, das es eben gemeinsam zu gestalten, gemeinsam zu meistern gilt. Da geht es vor allem um die vier Ds: die Digitalisierung, die Demografie, die Dekarbonisierung und – ganz entscheidend – unsere Demokratie, um ein neues Miteinander im demokratischen Ostseeraum, auch um die Bewältigung einer emotionalen Wende bei vielen Menschen, die sich jäh damit konfrontiert sehen, dass der Frieden, die Sicherheit, der wirtschaftliche Aufschwung in ganz Europa eben nicht selbstverständlich sind, sondern dass diese Dinge gemacht werden müssen durch politische Kräfte, durch Allianzen, die das wollen und die das können. Unser Anspruch ist, meine Damen und Herren, den Weg hin zu einer modernen, einer digitalen Gesellschaft, zu einer Wirtschaft und einer sicheren Energiewirtschaft, die sich aus erneuerbaren Energien speist, die den Reichtum Mecklenburg-Vorpommerns an Wind und an Sonne als großen Standortvorteil für Innovation, für Beschäftigung begreift, den Weg zu einer festen Kultur des sozialen Zusammenhaltes, dass wir diesen Weg so gestalten, dass die Menschen davon profitieren, im Mittelpunkt stehen, dass sie diejenigen sind, die diesen Wandel nicht als Bedrohung sehen, sondern als Chance. Und diese Chance selber zu gestalten, sie als persönlichen Gewinn für sich und die folgenden Generationen zu begreifen, das, meine Damen und Herren, ist eben auch Zeitenwende. Wenn wir also heute darüber reden, wie wir gemeinsam so eine Zeitenwende meistern, dann können wir hier in Mecklenburg-Vorpommern auf richtig viele gute Erfahrungen, gemeinsame Erfahrungen blicken bei der Bewältigung von Krisen – Corona-Gipfel, Energiegipfel – mit Land und Kommunen, mit allen wesentlichen Akteuren, gemeinsam mit einer kämpferischen Ministerpräsidentin, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) mit einer tatkräftigen Landesregierung, die unsere Forderungen, die wir hier als Parlament aufstellen, auch in Berlin im Bund durchsetzt, (Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) beispielsweise, wenn es um das Thema „umfassende Energiepreisbremsen zum 01.01.“ geht, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) beispielsweise, wenn es um einen milliardenschweren Schutzschirm für die Wirtschaft, für die Bevölkerung geht. Und übrigens, meine Damen und Herren, bei allem Spott und Gelächter von einer Fraktion, übrigens haben wir das oft auch mit einem guten Miteinander der Demokratinnen und Demokraten hier in diesem Landtag gemeinsam gemeistert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Dessen sollten wir uns bewusst sein. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und Enrico Schult, AfD) Meine Damen und Herren, auch wenn diese Herausforderungen wirklich umfassend sind, so können wir uns genau deshalb, weil wir auf diesen Erfahrungsschatz zurückblicken, mit einer weiterhin positiven Perspektive an das Werk machen, mit einem Zielfeld, mit einer Zielmatrix, bestehend aus einer starken Wirtschaft mit guten Arbeitsplätzen, mit einem festen sozialen Zusammenhalt und eben mit Verantwortung für eine ökologische Zukunft. Das ist und bleibt der Kurs für unser Land Mecklenburg-Vorpommern. Und dieser Kurs hat wesentliche Herausforderungen, Koordinaten und Lösungsansätze auch für eine solche Zeitenwende skizziert und hat sie im Blick. Meine Damen und Herren, die diesbezügliche Bilanz: Das Erreichte kann sich im Einzelnen sehen lassen, darüber reden wir heute in dieser Aktuellen Stunde. Und es macht aber vor allem auch Mut, die wichtigen weiteren Schritte, den weiteren Weg zu gehen, gemeinsam anzupacken. Da gehts um die Energiesicherheit, die Abmilderung der Energiekrise, da gibt es eine große MV-Lösung, die viele auch hier im Haus nicht für möglich gehalten hätten, die wir aber mit einem MV-Teamgeist, möchte ich sagen, gemeistert haben, Stichwort „LNG in Lubmin“, „Öl in Rostock“, „die Energiepreisbremsen“, „Rettungsschirm“, „Hilfefallfonds“, vieles mehr, auch eine Lösung zum Thema „nicht leitungsgebundene Energieträger“, der wir uns stellen. Es geht um Fragen des sozialen Zusammenhaltes. Da sind zum 01.01. viele wesentliche Verbesserungen wie beispielsweise das erhöhte Kindergeld, mehr Wohngeld, ein Bürgergeld in Kraft getreten. Wir haben weitere Dinge in Vorbereitung, wie ein Tarifvergabegesetz. Aber es geht eben auch darum, diese Zukunftshausaufgaben für eine energiesouveräne Wirtschaft, für eine energiesouveräne Bevölkerung in Mecklenburg-Vorpommern zu machen. Da sind wir unterwegs in Richtung Wasserstoff, da geht es um das Thema Windkraftausbaubeschleunigung, auch in der heutigen Sitzung. Und genau diesen Punkten stellen wir uns, übrigens nicht nur hier im Land, sondern auch gemeinsam mit der Ampel in Berlin, wo viele wichtige Grundlagen für diese Handlungsfelder auch gelegt werden, worüber wir uns, glaube ich, freuen können. Damit habe ich den Rahmen gespannt für die Diskussion in der Aktuellen Stunde. Ich freue mich sehr auf die Aussprache. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Richard-Wossidlo-Gymnasiums Waren. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.
Manuela Schwesig
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich möchte Ihnen in dieser ersten Sitzung im Jahr 2023 zunächst ganz persönlich und Ihren Familien alles Gute, ein gesundes und glückliches neues Jahr wünschen. Und ich wünsche uns gemeinsam für unser Bundesland, für unsere Bürgerinnen und Bürger ein erfolgreiches Jahr und uns in M-V, in Deutschland, aber vor allem in Europa und auf der ganzen Welt – ganz speziell mit dem Blick auf die Ukraine – ein friedliches Jahr. Möge dieses Jahr friedlicher werden, als 2022 es war! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Franz-Robert Liskow, CDU) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, 2022 war ein sehr schweres Jahr. Der brutale Angriffskrieg von Putins Russland auf die Ukraine hat schweres Leid in die Ukraine gebracht, aber hat auch die Friedensordnung, die wir in Europa hatten, zerstört. Und deshalb gehen wir in dieses Jahr mit den Gegebenheiten, die uns in 2022 schon sehr stark beschäftigt haben. Und das Allerwichtigste ist, dass dieser Krieg endet. Und es gibt einen, der sofort diesen Krieg stoppen kann: Es ist Putin. Putin muss diesen Krieg stoppen, diese Vernichtung, diese Verfolgung von Menschen in der Ukraine. Die Ukrainerinnen und Ukrainer haben genauso wie wir in Deutschland Frieden und Freiheit und Demokratie verdient. Das gilt für ganz Europa und für den Rest der Welt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Franz-Robert Liskow, CDU) Und viele Menschen bewegt dieser Krieg, das wissen wir alle aus Bürgergesprächen, aus Briefen, aus Mails, und wir sehen auch, wie dicht dieser Krieg an Mecklenburg-Vorpommern rückt. Mit Beginn dieses Jahres sind zwei Patriot-Flugabwehrstaffeln aus Mecklenburg-Vorpommern nach Polen verlegt worden. Soldatinnen und Soldaten aus unserem Land sind in der Slowakei, sind in Litauen. Die Patriot-Flugabwehrstaffel ist dicht an die polnischukrainische Grenze verlegt worden, um genau auch diese Region zu schützen. Und das zeigt, wie bedroht auch unser Nachbarland Polen ist und wie dicht dieser Konflikt an uns heranrückt. Und deshalb sind meine Gedanken in diesen Tagen ganz besonders bei den Soldatinnen und Soldaten – 11.000 in unserem Land, die stationiert sind – und ganz besonders bei denjenigen, die bei unseren osteuropäischen Nachbarn, bei unseren osteuropäischen Freunden helfen, die Sicherheit zu garantieren, in Polen, in Litauen und in der Slowakei. Wir wünschen ihnen alles Gute und dass sie gesund und heil wieder zurückkommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) An diesen Beispielen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehen wir, wie wichtig auch die Bundeswehr in unserem Land ist, nicht nur bei der Stationierung vor Ort, in den Nachbarländern, sondern eben zum Beispiel auch mit dem neuen Marinearsenal. Hier ist es nicht nur gut in Rostock, dass die Werft, die Warnowwerft, übernommen worden ist, sondern, dass eben die Marine jetzt die Möglichkeit hat, schneller ihre Schiffe zu reparieren. Und wir sehen mit dem Heer, mit der Luftwaffe und auch der Marine, wie wichtig alle drei Bereiche sind. Und auch hier leisten die Soldatinnen und Soldaten ihren Beitrag für die Zeitenwende. Und wir stehen an der Seite der Soldatinnen und Soldaten – nicht nur in M-V, sondern in ganz Deutschland. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE) Und, sehr geehrte Damen und Herren, neben diesen sicherheitspolitischen Aspekten, die natürlich in allererster Linie die Bundesregierung zu beantworten hat und wir die Heimat sozusagen der Soldatinnen und Soldaten sind, spielte im letzten Jahr eine große Rolle im Rahmen der Zeitenwende die Energiepolitik. Aber ich bin der Fraktion, der SPD-Fraktion, und vor allem ihrem Fraktionsvorsitzenden Julian Barlen sehr dankbar, der eben in seiner Rede den Bogen weiter gespannt hat, der deutlich gemacht hat, dass wir in einer Zeitenwende leben, wo die Friedensordnung bedroht ist, wo es neue sicherheits- und außenpolitische Linien gibt, wo es in der Energiewende neue Herausforderungen gibt, aber dass es eben mehr ist als diese beiden Themen, sondern es geht auch um die großen Themen Demografie – hier spüren wir ganz stark das Thema Fachkräftemangel –, auch die anderen Themen, die Herr Barlen angesprochen hat. Ich will mich dennoch konzentrieren auf das Thema Energiepolitik, weil es das Thema ist, was uns im letzten Jahr und was uns auch in diesem Jahr am meisten bewegen wird, und weil es das ist, was die Bürgerinnen und Bürger zurzeit immer noch am meisten bewegt. Und in der Energiewende war es für uns wichtig, dass wir vor allem die derzeitige Lage nutzen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Denn bei aller Debatte um fossile Energien, um Gas, um Öl, um Kohle, wo wir auch in den letzten Tagen die schwierige Diskussion zum Beispiel in anderen Bundesländern, Stichwort „Lützerath“, gesehen haben, wird uns doch immer vor Augen geführt, dass wir in diesen Bereichen immer Abhängigkeiten haben. Es ist nicht nur klimaschädlich, es ist auch, wir sind auch in Abhängigkeiten. Und deshalb ist die größte Unabhängigkeit, sind die erneuerbaren Energien. Und deshalb ist es wichtig, dass wir mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien vorankommen, und das ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung auch für dieses Jahr. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und hier will ich noch mal deutlich machen, dass unser Bundesland bereits doppelt so viel Strom produziert, als wir selber verbrauchen. Wir sind Stromexportland und wir haben vor, mehr erneuerbare Energien zu produzieren. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und das ist deshalb wichtig, weil wir damit die Möglichkeit haben, das umzusetzen. Und daraus möchte ich zitieren, was wir mit Kommunen, mit Sozialpartnern wie Gewerkschaften, Unternehmerverbände schon 2021 im Zukunftsbündnis beschrieben haben. Ich zitiere: „Mecklenburg-Vorpommern wird die Chancen nutzen, die sich aus der Dekarbonisierung ergeben, um sich als Industrie- und Wissenschaftsstandort gerade für neue, saubere und nachhaltig ,grüneʻ Industrien zu positionieren.“ Wir haben also die Chance, mit dem Thema „erneuerbare Energien“ ökonomisch, ökologisch und sozial im Dreiklang unser Land in eine gute Zukunft zu führen – ökologisch, das ist jedem klar, was das Thema „erneuerbare Energien“ angeht, und ökonomisch ist es eben für uns eine Chance. Die Rohstoffkarte ändert sich. Wo die Rohstoffe von heute und von gestern noch vor allem in anderen Ländern waren, zum Beispiel Kohle, Gas, Öl, und wir es importieren mussten – sehr viel –, sind die Rohstoffe der Zukunft Wind, Sonne, Biomasse, Wasser bei uns, und deshalb ist das für uns eine Chance. Das ist mir sehr wichtig, dass wir mit dem Blick, weil es nämlich noch schwer wird, das alles auszubauen – und es wird Widerstände geben und es wird auch nicht jedem Bürger und jeder Bürgerin gefallen und es wird auch Leute geben, die hier Belastung tragen, da sollten wir uns kein X vor dem U machen, das ist nicht alles nur Friede, Freude, Eierkuchen beim Ausbau der erneuerbaren Energien –, aber weil es diese Probleme geben wird, würde ich auf der anderen Seite sagen, es ist das erste Mal die Chance, dass wir mit diesem Thema als Bundesland einen Vorteil gegenüber vielen anderen Ländern haben, nicht nur nationalen Ländern, sondern auch anderen Bundesländern in Deutschland, weil sich die Energiekarte der Zukunft ändert. Diejenigen werden im Vorteil sein, die Wind, Sonne und Wasser und Biomasse haben. Das haben wir, und das wollen wir nutzen für die Zukunft unseres Landes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und zuerst möchte ich sagen, was wir geschafft haben, und dann möchte ich auch auf die Probleme eingehen. Wir haben doppelt so viel Strom, als wir selber verbrauchen, also wir sind bereits Exportland. Wir haben in den letzten fünf Jahren im Offshorebereich unsere Windkraft verdreifacht. Und hier will ich sagen, dass ich das schwierig finde, dass wir nur ein Ausbauziel an Land haben von 2,1 Prozent und dass nicht die Leistungen der Bundesländer, die eben vor allem auch Offshore voranbringen, mitberücksichtigt werden. Das ist aus meiner Sicht nicht richtig, denn ein Offshorewindpark, der kommt nicht von alleine. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bedeutet viele Anstrengungen, nicht nur bei der Genehmigung. Und auch hier haben wir Diskussionen vor Ort bei Bürgerinnen und Bürgern, die das nicht alle richtig finden. Also muss auch die Offshoreleistung von Ländern berücksichtigt werden, unabhängig von den Meilenzonen. Hier hat Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Unternehmern schon viel geleistet und hier soll es weiter vorankommen. Wir wollen die Windkraft weiter ausbauen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir haben fünf weitere Offshorewindparks geplant und gleichzeitig müssen wir aber auch beim Ausbau Wind an Land vorankommen. Und ja, hier haben wir schon viele Erfolge, aber hier ist auch einiges ins Stocken geraten – das will ich durchaus selbstkritisch ansprechen –, und das hat Gründe. Das hat Gründe zum Beispiel im Genehmigungsverfahren. Es ist so, dass die Genehmigungsverfahren der Vergangenheit viel aufwendiger waren, weil es auch viel mehr Einspruchs- und Klagerechte gab. Und das hatte auch gute Gründe: Der Artenschutz zum Beispiel stand ganz oben, und weil es oft eben Leute gibt, die zwar einerseits für Windkraft sind, aber sagen, ja, wenn es bei mir vor Ort in der Region ist, dann passt es ja dann doch nicht. Ein zweiter großer Punkt, warum es ins Stocken geraten ist, ist, dass wir zu wenig Anreize haben für diejenigen, die Windparks ertragen müssen. Was nicht funktioniert, ist, dass in den Städten man sich viele Windparks wünscht, aber dass die Bürgerinnen und Bürger und die Kommunen, die den Windpark vor der Nase haben – und viele Bürgerinnen und Bürger empfinden das als Belastung, das wird mir immer wieder in vielen Bürgerveranstaltungen, die ich vor Ort habe, thematisiert, und deswegen gibt es ja auch Einsprüche, Klagen, deswegen bewegt es sich in den regionalen Planungsverbänden nur so langsam –, wir müssen etwas machen, damit die Bürgerinnen und Bürger und diese Kommunen auch einen Vorteil haben. Und deswegen haben wir als Land das Beteiligungsgesetz auf den Weg gebracht, was auch vor dem Verfassungsgericht standgehalten hat. Und wir fordern ganz klar von der Bundesregierung, dass es eine Verpflichtung gibt, dass diejenigen, die Windparks aufstellen und davon profitieren – und in diesen Zeiten profitiert jeder richtig von Windparks, von Windrädern –, dass sie auch einen Anteil davon an die Bürgerinnen und Bürger oder an die Gemeinde, wo der Windpark vor Ort ist, zurückgeben. Das muss eine verpflichtende Beteiligung werden, damit es auch vor Ort Anreize gibt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und der dritte Punkt, der uns wichtig ist: Wir brauchen gerechte Netzentgelte. Es ist und bleibt ungerecht in der Bundesrepublik Deutschland, wenn weiter zugeguckt wird, dass diejenigen, die die Kraftanstrengungen machen, die eben auch die Belastung vor Ort haben durch Windparks, durch den Ausbau von erneuerbaren Energien, die höchsten Netzentgelte haben. Das ist nicht gerecht, das kann so nicht bleiben, und deswegen setzen wir uns gemeinsam mit den anderen norddeutschen Bundesländern, vor allem Schleswig-Holstein, aber auch mit unseren Nachbarn in Brandenburg schon lange dafür ein, dass die Netzentgelte gerechter werden. Und die neue Bundesregierung, man muss kritisch sagen, es hat bisher keine Bundesregierung hinbekommen, weil der Widerstand in anderen Bundesländern für eine gerechtere Lösung groß ist, aber die neue Bundesregierung hat uns zugesagt, einen Vorschlag im ersten Quartal zu machen, und das erwarten wir von der Bundesregierung. Man muss Anreize setzen und die unterstützen, die eben einen großen Beitrag leisten für den Ausbau erneuerbarer Energien. Wir wollen nicht bessergestellt werden, wir wollen aber auch nicht schlechtergestellt werden. So kann es nicht bleiben und hier erwarten wir einen Vorschlag im ersten Quartal. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir selber müssen aber auch mehr liefern als Land, das will ich deutlich sagen, und wir haben jetzt die Grundlagen. Bereits 2019 habe ich mich mit meinen norddeutschen Kollegen aus Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen eingesetzt. Wir haben der damaligen Bundeskanzlerin einen Vorschlag gemacht, wie die Gesetze geändert werden müssen, dass wir zu beschleunigten Verfahren kommen, so, wie wir das jetzt auch bei LNG erlebt haben, und leider ist da nichts passiert. Und die gute Nachricht ist, die Ampelregierung hat jetzt beschleunigte Gesetze vorgelegt, und die wollen wir auch nutzen. Wir wollen das ganz konkret in unserem Land umsetzen mit Verbesserungen. Sie haben in dieser Landtagssitzung ein wichtiges Gesetz aus dem Hause von Till Backhaus zur Beschleunigung, wie wir das hier im Land umsetzen können. Wir werden in den nächsten Wochen im Kabinett den Windkrafterlass haben und wir haben mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, damit wir hier vorankommen. Und es gibt Bereiche, die jetzt ein bisschen mehr zurückstehen müssen. Das ist ja in den Gesetzen des Bundes zum Beispiel der Artenschutz. Also ich will das hier ansprechen, weil es eben in der Vergangenheit Gründe gab, warum es länger gedauert hat. Da hat der Artenschutz eine große Rolle gespielt. Auch der Denkmalschutz hat eine größere Rolle gespielt. (Thore Stein, AfD: Jetzt nicht mehr, oder?!) Wir werden jetzt für das Thema „Ausbau der erneuerbaren Energien“ nicht den Artenschutz und nicht den Denkmalschutz völlig ausblenden, (Thore Stein, AfD: Nur ein bisschen.) aber das Thema „Ausbau erneuerbarer Energien“ wird vorrangiger sein, und das führt auch dazu, dass wir im Denkmalschutz weiter darauf achten werden, aber umgestellt haben. Frau Martin hat nicht nur mehr Stellen zeitlich befristet zur Verfügung gestellt, sondern hat die Regel eingeführt, dass man innerhalb von vier Wochen eben auch die Denkmalaspekte bei den Genehmigungsverfahren entscheiden muss, ansonsten ist es entschieden. Also diese Umkehr sozusagen der Beweislast wird auch die Dinge vorantreiben. Daran sehen Sie, dass wir auch als Land, als Bundesland ganz konkrete Maßnahmen ergreifen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Und ich will es hier ganz deutlich sagen, da wird unsere Kraftanstrengung drin liegen, aber es wird eben auch nicht ohne Diskussionen und Widerstand vor Ort passieren, weil es nicht allen gefällt, wenn man jetzt aus 1 Prozent Fläche 2,1 Prozent macht. Und deswegen werbe ich auch hier im Landtag dafür, dass wir nicht nur hier die Reden halten, wie wichtig erneuerbare Energien sind, sondern dass wir dann auch helfen, vor Ort gemeinsam das umzusetzen und dafür bei Bürgerinnen und Bürgern zu werben. Dafür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Das ist wichtiger, sind wichtige Schritte, die wir hier gehen müssen für die Zukunft unseres Landes, für den Klimaschutz, aber auch für Wirtschaftsansiedlung, für gute Arbeit, für gute Arbeitsplätze und natürlich letztendlich auch den sozialen Zusammenhalt. Das ist ein großer Schwerpunkt der Landesregierung, und dafür bitte ich um Unterstützung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die Übergangszeit sind wir aber noch weiter auf fossile Energien angewiesen, denn es ist ja nicht so, dass Wind und grüner Strom ausreichen. Wir müssen auch Speicherkapazitäten schaffen, zum Beispiel mit Wasserstoff. Sie wissen, dass wir mit dem Energiefonds eine halbe Milliarde Euro für große Wasserstoffprojekte zur Verfügung stellen und dass wir zum Glück die Infrastruktur im Land haben, die wir nutzen können, damit wir Wasserstoff anlanden können, selber produzieren können. Und hier sehen wir im Ausbau der Häfen Rostock und Lubmin, also für den Westen des Landes und für den Osten des Landes, große Potenziale. Und ich will an dieser Stelle einmal mich auch ganz herzlich bedanken bei Eva-Maria Kröger. Sie ist heute noch einmal hier und ich habe schon einmal hier an dem Pult gesagt, wir haben in den letzten Jahren sehr gut zusammengearbeitet, sogar schon, als du noch Abgeordnete in Oppositionszeiten warst, immer konstruktiv, immer an der Sache interessiert. Du hast deinen Anteil wie alle anderen Abgeordneten, dass diese MV-Koalition erfolgreich war, gerade im letzten schweren Jahr, und ich setze darauf, dass wir jetzt gut zusammenarbeiten für unsere größte Stadt im Land. Die Universitäts- und Hansestadt Rostock ist die größte Stadt, sie ist Wirtschaftsmotor und wir wollen gerade mit dem Thema „Ausbau der erneuerbaren Energien, Entwicklung des Hafens Rostock zum Wasserstoffhafen“ vorangehen. Ich weiß, dass die große Mehrheit aus dem ländlichen Raum kommt hier im Parlament und dass der ländliche Raum natürlich genauso wichtig ist und sogar größer ist, aber trotzdem bleibt es dabei, unsere große Stadt ist Motor im Land, und hier setze ich auf gute Zusammenarbeit. Herzlichen Glückwunsch zur Wahl und ich freue mich auf diese Zusammenarbeit zum Wohle von Rostock! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deshalb soll der Hafen Rostock in dieser Frage ausgebaut werden und wir bauen auch aktuell Lubmin aus. Lubmin ist interessant für Unternehmen, nicht, weil der Lubminer Hafen – mir verzeihen es die Bürgerinnen und Bürger vor Ort – der größte und attraktivste ist, und schon gar nicht, weil wir den Greifswalder Bodden haben, der ist nämlich sehr ökologisch herausfordernd, sondern weil wir – eigentlich für Nord Stream geplant, aber wir können es jetzt auch für anderes nutzen, und das ist gut so – eine Infrastruktur haben, mit der wir Energie anlanden können und weitertransportieren können in den Süden, in große Teile von Ostdeutschland bis nach Tschechien. Hier sehen wir unsere Verantwortung auch für die Zukunft, wenn es um das Thema Wasserstoff geht, auch wenn es um die Energiezusammenarbeit der skandinavischen Länder geht, Stichwort „Marienborg-Erklärung“. Aber für die Zwischenzeit, bis wir so weit sind, dass wir uns hundert Prozent versorgen können, brauchen wir noch Gas für Energie. Und deshalb ist es gut, dass wir gemeinsam mit privaten Investoren und mit der Bundesregierung daran arbeiten, dass auch in unserem Bundesland Gas anlandet. Es würde nicht gehen ohne die Leitungen, die wir da vor Ort haben. Die haben wir, und das ist gut so. Diese Infrastruktur nutzen wir. Sie wissen alle, dass es in kürzester Zeit gelungen ist, so, wie wir es auch zugesagt haben, in Lubmin LNG anzulanden. Ich bin dem privaten Unternehmen ReGas – wo ja einige am Anfang nur wieder Skepsis hatten, ob die das eigentlich überhaupt können, anstatt zu gucken, wie man es unterstützen kann –, ich bin dieser privaten Investition sehr dankbar, dass sie den Mut hatten voranzugehen. Es landet LNG in Lubmin an. Wir haben weitere Pläne, wie Sie wissen, und mein Dank gilt hier allen, die im Genehmigungsverfahren, aber vor allem technisch vor Ort dafür sorgen, dass wir in M-V unseren Beitrag für die Energiesicherheit von Deutschland leisten können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Ziel – und das haben wir als Landesregierung von Anfang an ganz klar definiert – in dieser Zeitenwende war zum Thema Energie/Energiesicherheit. M-V hat geliefert: Wir landen LNG an, wir bauen erneuerbare Energien aus. Das zweite Thema: Energie sparen. Auch hier liefert unser Land. Wir leisten unseren Beitrag zum Energiesparen. Und das dritte Thema war: Preise stabilisieren. Und das haben wir geschafft mit der Gas- und Strompreisbremse und mit unserem Energiefonds und dem Härtefallfonds. Hier setzen wir gerade viele Regeln um, zum Beispiel den Härtefallfonds für kleine und mittlere Unternehmen, die Unterstützung für die Studierendenwerke, die Gelder für die Tafeln. Was noch offen ist, ist die Unterstützung für Öl und Pellets. Und hier will ich Sie darüber informieren, dass wir dem Bund einen konkreten Vorschlag gemacht haben, dass wir nicht Einzelabrechnungen von Bürgerinnen und Bürgern zu Öl und Pellets wollen, das wäre ein sehr kompliziertes Verfahren für die Bürgerinnen und Bürger, sondern über eine Pauschale gehen wollen. Das unterstützen viele Bundesländer und wir hoffen sehr, dass die Koalition sich in dieser Woche darauf verständigt, wie der Weg sein kann. Wir brauchen noch die Bund-Länder-Vereinigung – Vereinigung, Bund-Länder-Vereinigung brauchen wir sowieso –, die Bund-Länder-Vereinbarung, um diese Gelder auszuzahlen. Das ist der nächste wichtige Schritt, wo wir noch auf eine Regelung aus dem Bund warten. Zum Abschluss möchte ich mich ganz herzlich bedanken dafür, dass wir im letzten Jahr, in den letzten Monaten viel erreicht haben beim Thema „Energiesicherheit/Energiepreise“. Und das ist, glaube ich, wichtig für das Vertrauen in der Bevölkerung. Viele Menschen machen sich große Sorgen. Das wird auch so bleiben, und deshalb ist es wichtig, dass auch von diesem Hohen Hause das gemeinsame Ziel ausgeht, dass wir gemeinsam alles daransetzen, unser Land gut durch diese Zeitenwende zu führen. Wir können mit Selbstbewusstsein sagen, unser Land leistet seinen Beitrag in dieser Zeitenwende, damit es sicher wird, sicher bleibt, was die Energieversorgung angeht, dass die Preise möglichst bezahlbar bleiben und dass wir natürlich vor allem für die Zukunft die richtigen Weichen stellen beim Thema „Ausbau erneuerbarer Energien“. Das wird auch eine Kraftanstrengung bleiben in diesem Jahr. Dafür bitte ich um Unterstützung, damit es gut wird für unser Land. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Frau Ministerpräsidentin, vielen Dank! Mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention von Herrn Damm vor. Bitte, Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerpräsidentin, vielen Dank für Ihren Wortbeitrag! Ich konnte bei manchen Passagen jetzt einfach nicht an mich halten und würde Sie dann noch mal um Ausführungen bitten. Sie haben mehrfach gesagt, wir bauen jetzt die erneuerbaren Energien aus oder wir bauen sie bereits aus. Dann bei den angeführten Beispielen waren es mir einfach viel zu viele Beispiele aus dem Bund, wo ich ganz deutlich sagen muss, ja, Mecklenburg-Vorpommern muss auch Hausaufgaben machen, nicht nur in der Zukunft, sondern auch in der Vergangenheit war das schon bekannt. Ich stelle jetzt ab insbesondere auf zum Beispiel die 900 Anlagen im Genehmigungsverfahren, die da liegen. Die Koalition, wir haben das heute noch auf der Tagesordnung, es gibt ein Gesetz zum Naturschutz – übrigens auch ein zweites Gesetz von meiner Fraktion zum Denkmalschutz, da möchte ich nicht vorgreifen –, aber ich würde mich freuen, wenn Sie noch mal ausführen könnten, was Sie jetzt mit Blick auf die konkreten Verbesserungen zur Beschleunigung dieser Verfahren, die ja bei uns liegen und was ja schon sehr lange auch bekannt ist, noch mal ausführen. Aus meiner Sicht hat sich da nichts getan. Zu dem Naturschutzgesetz haben wir Personal bereits – das wurde ja kritisiert – sehr proaktiv, sage ich mal, eingestellt. Beim Nachtragshaushalt gab es jetzt Verhandlungen, auch weiteres Personal aufwachsen zu lassen. Das ist jetzt wiederum einen Monat her, und dazu habe ich noch nichts gehört. Vielleicht könnten Sie da noch einen aktuellen Stand geben. Mein Gefühl war jetzt, einheitliche Netzentgelte, das muss auf Bundesebene geklärt werden, Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz haben wir zwar, wird aber seit 2016 nicht angewendet, gibt es keine erfolgreichen Abschlüsse, bis auf zwei Fälle. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Zwei Minuten, genau. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Und auf diese Punkte würde ich mich freuen, wenn Sie darauf noch mal eingehen könnten. (Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Frau Ministerpräsidentin, bevor Sie antworten! Ich möchte noch mal kurz darauf hinweisen, dass das Instrument der Kurzintervention nicht dafür genutzt werden kann, kleine, verschächtelte Fragestellungen einzubauen. Ich gehe aber davon aus, dass die Ministerpräsidentin trotzdem dazu Stellung nehmen möchte. Bitte schön!
Manuela Schwesig
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Selbstverständlich! Ich bedanke mich für die Nachfragen von Herrn Damm. Und Sie wissen, dass ich das nicht in zwei Minuten beantworten kann. Das ist sozusagen zeitlich nicht möglich und das ist auch das Problem ein bisschen in der Aktuellen Stunde. Sie haben viele jetzt kleinteilige Nachfragen gestellt, völlig berechtigt, und darauf möchte ich auch gerne antworten, aber darauf kann man nicht sozusagen in ein paar Minuten Aktuelle Stunde breit eingehen. Ich meine aber, dass ich auch dazu gesprochen habe. Ich will erstens sagen, ja, wir haben viel erreicht, und ich würde mir wünschen, dass alle Abgeordneten in diesem Hohen Hause, auch bei aller berechtigten Kritik – dazu komme ich gleich, die habe ich auch eingeräumt in der Aktuellen Stunde –, aber ich finde, wir sollten mal mit großem Selbstbewusstsein sagen, dass wir in unserem Land schon eine ganze Menge in den letzten Jahren geliefert haben, bei Offshore, auch bei Onshore. Das ist eine Belastung für die Bürger. Ich weiß nicht, wie bei Ihnen die Bürgerdialoge ablaufen, die Bürgerveranstaltungen vor Ort, aber bei mir vergeht keine Bürgerveranstaltung, wo nicht sich auch Leute, die im natürlichen Raum leben, die sagen, ich bin bewusst in die Natur gezogen, bewusst im ländlichen Raum, sich auch über Windkraft beschweren. Und ich finde, dass wir viel leisten als Land. Und dass bei uns Windräder stillstehen, weil unten im Süden, nicht nur in Bayern, sondern auch im grün geführten Baden-Württemberg nicht ausgebaut worden ist, das ist nicht verschuldet von M-V. Ich finde, da müssen auch mal andere Verantwortliche in diesem Deutschland auch liefern. Das kann nicht alles nur bei uns abgeladen werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sie haben aber einen berechtigten Punkt genannt: Wir haben viele Anträge auf Genehmigung, die bei uns nicht genehmigt sind, und das hat sehr, sehr unterschiedliche Gründe. Ich will ein Beispiel nennen. Wir haben sehr lange Verfahren, weil wir bisher Genehmigungsverfahren haben, wo es immer wieder möglich ist, Einsprüche einzulegen, zu klagen und, und, und. Und wir haben bereits 2019, also auch schon in der Vergangenheit, alle fünf Ministerpräsidenten im Norden in der Nord-MPK parteiübergreifend uns nicht nur schriftlich an die Kanzlerin und Herrn Altmaier gewandt, sondern wir waren sogar in der Bundespressekonferenz. Wir haben also öffentlich gemacht, dass die Verfahren zu lange gehen, dass die Energiewende nicht schnell genug geht und dass wir ein Problem bekommen werden, wenn wir aus Kohle und Atom aussteigen wollen, wenn es bei diesen langen Verfahren bleibt. Darauf haben wir 2019 hingewiesen, es ist leider nichts passiert. Und deswegen bin ich froh, dass die Ampelregierung es jetzt anders macht. Und Sie wissen, dass es jetzt Beschleunigungsgesetze gibt, wo man aber auch sagen muss – und es tut vielen, die sich vor Ort für Natur und Umwelt einsetzen, weh –, dass zum Beispiel der Artenschutz jetzt ein bisschen nachrangiger wird, auch der Denkmalschutz. Wir haben da jetzt neue Regeln, und die wollen wir umsetzen mit dem konkreten Gesetz, was wir hier im Landtag ja schon beraten haben und hoffentlich auch beschließen, mit dem Gesetz von Herrn Backhaus. Dann werden wir den Winderlass im Kabinett haben, habe ich vorhin auch angesprochen. Wir bekennen uns ganz klar zu dem 2,1-Prozent-Ziel. Wir haben mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, bis zu 15 Stellen, und davon ist schon, hat Herr Backhaus gerade diese Woche im Kabinett berichtet, kann er die Stellen auch gut besetzen, weil wir zum Glück Nachfrage und Interesse haben, was ja in Zeiten von Fachkräften auch nicht mehr so selbstverständlich ist. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Also mit dem Mix aus neuen Gesetzen, die die Grundlage sind dafür, dass wir schneller entscheiden können, so wie jetzt bei LNG, mit mehr Personal und mit einer besseren Akzeptanz vor Ort werden wir den Ausbau beschleunigen können. Und ich finde, das ist ein Mix aus Dingen, die das Land machen muss. Ich sage es aber ganz deutlich, wir brauchen eine Regelung bei den Netzentgelten, …
Birgit Hesse
Frau … (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Manuela Schwesig
… da kann sich keiner verstecken. Wir brauchen eine Regelung, dass die Netzentgelte gerechter werden. Wir werden sonst nicht Akzeptanz finden für die Maßnahmen. Und entscheidend ist bei der Energiewende, dass wir nicht nur gute Regeln und gute Gesetze haben, sondern dass wir auch Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern haben. Das ist für uns als Landesregierung sehr wichtig. Wir wollen nicht über die Köpfe der Bürger hinweg, sondern wir wollen es mit ihnen gestalten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! An dieser Stelle war ich etwas großzügiger, (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) weil auch die Kurzintervention von Herrn Damm eine kurze Antwort schwer ermöglicht hat. Insofern, zukünftig, (Unruhe bei Nikolaus Kramer, AfD – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) zukünftig weise ich noch einmal, … (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rede jetzt und bitte auch um Ruhe! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) … weise ich darauf hin, dass die Kurzinterventionen so kurzzufassen sind, dass sie auch kurze Antworten ermöglichen. Das kennen Sie. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich rufe auf für die Fraktion der AfD Frau Federau und ergänze noch einmal, dass die Ministerpräsidentin ihre angemeldete Redezeit um sechs Minuten überschritten hat. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD und Torsten Renz, CDU)
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da kommt also die SPD in der Aktuellen Stunde mit dem Slogan „Mecklenburg-Vorpommern meistert gemeinsam die Zeitenwende – mit Energiesicherheit und Zukunftsinvestitionen“. Also da kann ich nur sagen, das neue Jahr beginnt wie das alte endete – mit Durchhalteparolen, mit Schönwettergerede, mit Schönfärberei, mit Ideologie, mit Unfähigkeit, mit Unzuverlässigkeit, mit Heuchelei, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und zusätzlich noch aktuell mit unverantwortlicher Kriegsstatt dringend notwendiger Friedenspolitik. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Jawoll! – Zuruf von René Domke, FDP) Sind das etwa Ihre Zukunftsinvestitionen: die Lieferung von schwerem Kriegsgerät in die Ukraine, die Lieferung von Leopard-2-Kampfpanzern? (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Soll unsere Zukunft etwa in den Dritten Weltkrieg führen? Meine Damen und Herren, mir fällt es angesichts der aktuellen Ereignisse schwer, hier überhaupt in der Tagesordnung normal weiterfahren zu können. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aber letztlich passt auch diese scheinheilige Aktuelle Stunde, welche doch eher als Regierungserklärung von Frau Schwesig missbraucht wurde, (Nikolaus Kramer, AfD: Genau.) perfekt in das Gesamtbild. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Meine Damen und Herren der SPD, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) auch Sie als Initiator dieser Aussprache waren doch bei den energiepolitischen und wirtschaftlichen Treffen, sei es bei der IHK oder BDEW letzte Woche, mit dabei. Dort wurde allen ins Stammbuch geschrieben, nicht weiterhin alles schönzureden, während die Energiewirtschaft, die Wirtschaft und die Bürger vor massivsten Problemen stehen, weil sie Ihre politischen Vorgaben und Entscheidungen irgendwie ausbaden müssen. Ihnen wurde auch ins Stammbuch geschrieben, nicht zu verkennen, dass die Unternehmen schließen, abbauen oder abwandern, weil es keine Beständigkeit und Sicherheit mehr in diesem Land gibt, (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) außer der Zusicherung, dass die Preise für Energie hoch bleiben werden und den Steuerzahlern noch tiefer in die Tasche gegriffen wird, (Unruhe bei Nikolaus Kramer, AfD, und Sebastian Ehlers, CDU) was natürlich eine Wettbewerbsfähigkeit mit anderen Ländern quasi unmöglich macht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Wenn bereits Industrieriesen wie Bayer und BASF Deutschland als Wirtschaftsstandort den Rücken kehren, weil hier die Energiekosten zu hoch sind, dann haben wir nicht nur ein Problem, sondern dann ist die Lage ernst, verdammt ernst. Es droht allein bei BASF ein Verlust von circa 39.000 Arbeitsplätzen. Und dann stellen Sie sich hier hin und schönwettern von Energiesicherheit und Zukunftsinvestitionen in grüne Gewerbegebiete?! Meine Damen und Herren, ja, es ist selbstverständlich und gut und wichtig, in die Zukunft zu investieren, aber diese Investitionen müssen sinnvoll sein und die Menschen nicht zu sehr belasten. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) Nur dann stoßen sie nämlich auf Akzeptanz. Sie dürfen aber keinesfalls – und das ist genau das, was Sie nämlich machen – von oben aufgezwungen werden. Und alleine, dass sie aufgezwungen werden müssen, zeigt doch, dass Ihre Politik nicht auf Zustimmung stößt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wie sollten denn auch die Selbstgeißelung, die politisch gewollte Zerstörung der eigenen bezahlbaren und sicheren Energieversorgung, (Julian Barlen, SPD: Reden Sie doch mal über Ihre Pläne und lesen Sie nicht das vor, was man Ihnen aufgeschrieben hat! – Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) die Zerstörung der eigenen Wirtschaft, die Zerstörung der Innovationen und des daraus resultierenden Wohlstandes, die exorbitante Verteuerung auf Akzeptanz stoßen? Wir sind bereits jetzt bei den Wirtschaftsstandorten im Ranking von 21 Ländern auf Platz 18. Wir liegen also quasi fast ganz hinten. (Stephan J. Reuken, AfD: Von 21!) Ich frage Sie: Wem nutzt es denn, wenn zwischenzeitlich Industrie und Wirtschaft ihre Betriebe schließen und wir nur noch mit Durchhalteparolen nach außen den Schein wahren? Das ist fast wie zu DDR-Zeiten beim Honecker-Besuch hier in Schwerin. (Thomas Krüger, SPD: Oh Mann, oh Mann, oh Mann!) Da wurden dort, wo Honecker (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) mit seiner Staatskarosse die Straßen langfahren sollte, nämlich auch schnell noch die Fassaden angetüncht, während hinten alles schon bröckelte. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Standen Sie in der ersten Reihe, ne?!) Von einer Marktwirtschaft zur aufgezwungenen Planwirtschaft? (Thomas Krüger, SPD: Wo leben Sie denn, sagen Sie mal?!) Energie verbrauchen, nur wenn die Sonne scheint und der Wind weht? Mit sozialistischen Parolen wie „Energiesparen für den Frieden“ oder vielmehr wie aus der Szene des Films „1984“, wir müssen Energiesparen für den Krieg, der Frieden schafft? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Obwohl, da reicht schon der gruselige Werbespot des Bundesministeriums mit der alten Dame: (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau.) „Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger …“ – Sie kennen es wahrscheinlich alle –, „damit wir gut durch den Winter kommen …“ Unfassbar! Willkommen aber in der Welt der GRÜNEN! (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau.) Meine Damen und Herren, das Wort „Energiesicherheit“ klingt wie ein Hohn, nachdem man nun täglich durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mittels Plakat- und Fernsehwerbung zum Energiesparen und jetzt auch zur Lebensmittelbevorratung aufgerufen wird. Wenn das die Zukunft ist, die uns bevorsteht, na dann gute Nacht, Deutschland! Ein Beispiel, wie das unfassbare Ende von wirklichen Zukunftsinvestitionen mit dieser Regierung aussieht, erleben wir gerade mit der fatalen, endgültigen Abschaltung der letzten drei deutschen Kernkraftwerke im April. Jeder mit Sinn und Verstand ist erschüttert und trauert angesichts dieses sinnlosen Aktes der Dummheit, das Ausland schüttelt nur noch den Kopf. (Christine Klingohr, SPD: Ja, genau.) Somit geht in Deutschland eine Ära der zuverlässigen und grundlastfähigen Energieversorgung zu Ende, während die Länder um uns herum in moderne und saubere Kernkraft investieren. (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Thore Stein, AfD) Der Ausstieg ist aber von Ihnen scheinbar besiegelt, auch wenn man für die sonst so heilige Klimarettung 110 Millionen Tonnen CO -Emissionen pro Jahr durch 2 den Betrieb von sechs KKWs einsparen könnte. Das ist den GRÜNEN aber völlig egal. Erzählen Sie also niemandem, dass es Ihnen wirklich um die Einsparung von CO geht! Ihre sogenannte Zeitenwende, Ihre Energie-2 wende treibt uns alle in eine ganz offene Energiemangelwirtschaft. Zukünftig gibt es Strom nicht mehr wie bisher bedarfsgerecht, (Thomas Krüger, SPD: Bei der AfD geht die Welt immer unter. Das ist nicht meine Welt. – Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Die SPD sorgt dafür.) sondern angebotsorientiert, und zwar zu nachhaltigen Strompreisen, also teuer. Mit Smart-Grid-Stromzählern schaltet man den Haushalten bei Not dann den Strom einfach ab, im Übrigen auch die Ladestationen der E-Autos. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als der grüne Trittin damals versprach, die Energiewende würde die Verbraucher nicht mehr als eine Kugel Eis im Monat kosten, da ahnte wohl niemand, dass er damit meinte, dass eine Kilowattstunde Strom mittlerweile fast eine Kugel Eis kostet. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, die Strommangelwirtschaft kostet schon jetzt circa 2,3 Milliarden Euro für Redispatch, also für Eingriffe in die Stromerzeugung zur Vermeidung von Überlastungen des Netzes. Wärmepumpen und E-Autos werden das Stromnetz bald noch mehr belasten. Die Netzbetreiber sollen deshalb künftig den Verbrauch drosseln können. Die Behörde schmiedet gerade Pläne zur Spitzenglättung – ein Euphemismus, der bedeutet, wenn der Strom knapp wird, also bei Dunkelheit und Flaute, werden zum Beispiel Wärmepumpen und Ladestationen für E-Autos fern abgeschaltet, das auch ganz ohne Zustimmung der Besitzer, von den Industriebetrieben rede ich gar nicht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Es wird bald auch immer weniger schwarzstartfähige Kraftwerke geben. (Thomas Krüger, SPD: Sie haben eine Glaskugel.) Windräder und PV-Anlagen können die fehlende Schwungmasse von großen Turbinen und Generatoren (Thomas Krüger, SPD: Eine sehr dunkle Glaskugel.) für die 50-Hertz-Netzstabilität nicht ausgleichen, Herr Krüger. Unkontrollierte, schwer beherrschbare Blackouts wird es vielleicht selten geben, aber Brownouts, Stromabschaltungen, die zeitlich und örtlich begrenzt sind, genau wie in Dritte-Welt-Ländern, sind ziemlich sicher. (Zuruf aus dem Plenum: Wer sagt Ihnen das? Wo haben Sie das her? – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Einen Vorgeschmack bekam man beim Stromalarm in Baden-Württemberg am 8. Dezember 2022. Zwischen 14:00 und 15:00 Uhr ist der Stromverbrauch zu reduzieren, sonst kann das Netz zusammenbrechen, teilte die App des Netzbetreibers TransnetBW seinen Kunden mit. (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, sind das Ihre Zukunftsinvestitionen, dass uns eine App sagt, ab wann wir den Strom abschalten sollen und wann wir vielleicht die Wäsche waschen dürfen? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zurufe von Thomas Krüger, SPD, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, die Regierung beklagt den Fachkräftemangel bei der Energiewende. Ohne Fachkräfte kann es nicht gelingen, sagt Habeck, ein Kinderbuchautor und Philosoph. (Thomas Krüger, SPD: Sie sonnen sich in Problemen. Wo sind Ihre Lösungen? – Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Nichts gegen Kinderbuchautoren, er ist aber völlig ungeeignet für die fachgerechte Sicherstellung der Energieversorgung eines Landes, ebenso wie die Studienabbrecher Kevin Kühnert, Ricarda Lang und viele andere in dieser Regierung, die außer in der Politik in keinem erlernten Beruf je gearbeitet haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das infantile, abgekartete Schauspiel um den Streckbetrieb der Kernkraftwerke und die völlige Ahnungslosigkeit um die Situation der Energieversorgung Deutschlands so- wie der lächerliche Doppel-Wumms der Regierung zeigen die völlige Inkompetenz klar auf. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Diese Inkompetenz zeigt sich, wenn behauptet wird, wir brauchen nur mehr Stromspeicher, dann können wir jeden Mangel locker überstehen. Stromspeicher, die auch nur einen einzigen Teil Deutschlands versorgen können, gibt es nicht. Alle 20 Pumpspeicher in Deutschland können rechnerisch den Strombedarf nur für circa 30 Minuten decken. Die größten Batteriespeicherkraftwerke der Welt haben eine Spitzenleistung von 300 MW und eine Kapazität von 1.200 Megawattstunden. Es bräuchte 200 solcher gigantischen Batterien, um Deutschland auch nur vier Stunden mit Strom zu versorgen. Dann sind wir leer. Um eine zweitägige Dunkelflaute zu überstehen – und das ist der Plan der Regierung –, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) bräuchte es für Deutschland 2.500 solcher gigantischen Anlagen. Das Lithium dafür müsste dann wohl von einem anderen Planeten importiert werden. (Thomas Krüger, SPD: Es gibt auch andere Speichermedien. – Thore Stein, AfD: Welche denn? – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Das Netz! Das Netz! – Zuruf von Thomas Krüger, SPD – Thore Stein, AfD: Ja, bitte! – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Auch die heilige Kuh, der teure grüne Wasserstoff, kann tatsächlich nur ein Baustein sein, insbesondere, wenn er eben aus Wind- und Sonnenenergie erzeugt werden soll. Denn für die Elektrolyse werden Unmengen an Wasser benötigt, und diese dafür benötigten Mengen stellen uns im Zeichen des knapper werdenden Trinkwassers vor wirkliche Probleme. Aber diese Probleme werden, wie auch alle anderen negativen Einflüsse durch die sogenannten Erneuerbaren, von Ihnen komplett ausgeblendet. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber genau das muss bei einer Planung in die Zukunft immer bedacht und berechnet werden. Dieses interessiert Sie aber nicht. Im angeblichen Namen des Klimas zerstören Sie sogar die Umwelt, und das nachhaltig. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wer verändern will, muss technologieoffen denken, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) muss objektiv und realistisch alle Vor- und Nachteile abwägen und klar benennen und auch bereit sein, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) von vorgefertigten Meinungen abzuweichen, wenn andere Erkenntnisse vorliegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll!) Ideologisch oder lobbyistisch verordnete Verbote bei der Energieerzeugung sind das genaue Gegenteil von Innovationen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme am Ende noch mal auf den Anfang zurück, auf Ihre Zeitenwende. Diese wird eingeläutet, und zwar durch die Bürger an der Wahlurne (Thomas Krüger, SPD: Stimmt. Sie sind weniger geworden.) und daraus resultierend mit der AfD als Regierung. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dann und erst dann wird gesunder Menschenverstand wieder die Politik gestalten (Enrico Schult, AfD: Herr Krüger kennt die Umfragen.) und die Bürger und unsere Wirtschaft können wieder aufatmen. (Thomas Krüger, SPD: Wir haben Sie in der ganzen letzten Legislaturperiode gehört.) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Fraktionsvorsitzende Franz-Robert Liskow.
Franz-Robert Liskow CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor meiner Rede möchte ich mich natürlich auch gerne den Neujahrswünschen anschließen. Ich wünsche uns auch allen vor allen Dingen ein sorgenfreieres Jahr und natürlich auch ein weiterhin kollegiales Miteinander hier im Hohen Hause. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Jan-Philipp Tadsen, AfD) Und, meine Damen und Herren, „Zeitenwende“ ist das Wort des Jahres 2022. Das hat mein Kollege Barlen ja schon erwähnt. Ich habe allerdings schon den Eindruck, dass die SPD sich jetzt hier rechtzeitig einen Begriff sichern will, von dem sie aber noch nicht ganz genau weiß, was er genau aussagen soll. (Marc Reinhardt, CDU: Das stimmt.) Gestern Abend deutete sich allerdings tatsächlich eine Zeitenwende an, und ich bin schon ein wenig verwundert, dass ich der erste Redner bin, der dieses Thema hier auch anspricht. Und das war ganz ohne Zutun von Frau Schwesig und auch ohne oder gegen den Widerstand des Koalitionspartners. Die Bundesrepublik Deutschland wird – und ich gehe mal davon aus, dass die Medienberichte stimmen – Kampfpanzer an die Ukraine liefern und sie wird anderen Staaten die Lieferung des „Leo 2“ gestatten. Das ist tatsächlich in gewisser Weise eine Zeitenwende – elf Monate nach Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine. Auch wenn unsere Verbündeten viel Druck aufbauen mussten, auch wenn die Amerikaner jetzt ihrerseits Panzer liefern, die der Ukraine vermutlich nicht wirklich weiterhelfen, unterm Strich steht: Bundeskanzler Olaf Scholz hat entschieden, der Kampfpanzer „Leopard 2“ wird geliefert, und dieser Schritt verdient Respekt. (Jens-Holger Schneider, AfD: Verdient Verachtung! Nur Verachtung!) Er wird dem Bundeskanzler nicht leichtgefallen sein. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Okay für den „Leopard 2“ hat sich, denke ich, zumindest ein wenig schon abgezeichnet, als es das Okay für den Schützenpanzer „Marder“ gab. Neben der Entscheidung, Kampfpanzer an die Ukraine zu liefern, versucht aber auch die SPD sich an einer sicherheitspolitischen Zeitenwende. Wir alle kennen die Formel: Frieden in Europa kann es nicht gegen, sondern nur mit Russland geben. Jetzt heißt es SPD-seitig, es müsste in erster Linie Sicherheit Europas vor Russland organisiert werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP) Das mag man so sehen, welche Schlussfolgerungen aber daraus gezogen werden, was das für Deutschland, für Europa, für die Welt bedeutet – gesellschaftlich, wirtschaftlich und militärisch –, darauf fehlt noch jede Antwort. Sicherheit vor Russland zu organisieren, es könnte am Ende auch nur eine Floskel sein. Zeitenwende geht anders. Und ich fürchte, die SPD wird bei den LINKEN für die Zeitenwende auch noch viel Überzeugungsarbeit leisten müssen, (Sebastian Ehlers, CDU: Das haben wir heute ja gesehen.) denn Beispiele in der Vergangenheit, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass man nicht mit einer Stimme spricht, gibt es ja genügend. Egal, ob das Sondervermögen zur besseren Ausstattung der Bundeswehr oder der Verkauf der Werftenstandorte an TKMS oder das Marinearsenal, die Landesregierung konnte sich zu keinem Zeitpunkt zu einer klaren gemeinschaftlich getragenen Haltung durchringen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Sebastian Ehlers, CDU: So ist es.) Frau Schwesig ist aber dabei im Vergleich zu früher durchaus auf einen anderen Fokus bemüht, das will ich hier an dieser Stelle auch anerkennen. Zum Beispiel, was das Thema Außenhandel angeht, entdeckt sie gerade Skandinavien. Und Herr Dahlemann war ja kürzlich auch in Brasilien. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ich hoffe allerdings, dass die Landesregierung dann demnächst dem Freihandelsabkommen mit Südamerika auch zustimmt, (Beifall René Domke, FDP) nicht – wie gerade beim CETA-Abkommen – die Zustimmung verweigert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Sonst heißt es eben an dieser Stelle auch, dass die Zeitenwende nur ein Wort bleibt, die Taten aber fehlen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem energiepolitisch sehe ich keine Zeitenwende. Wir haben inzwischen in Deutschland drei LNG-Terminals, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) die zu einem kleinen Teil die Gaslieferungen ersetzen, die vorher durch Nord Stream 1 kamen. Gleichzeitig ist die Ampelkoalition aber nicht bereit, erneut über Verlängerungen der Laufzeiten für Kernkraftwerke zu reden. Und außerdem soll Deutschland in sieben Jahren aus der Kohle aussteigen. Demnach stehen in sieben Jahren nur noch erneuerbare Energien, Gas von unseren europäischen Partnern und etwas LNG zur Verfügung. Das wird nicht reichen, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) jeder kann das nachrechnen. „Wird schon werden“ ist keine Energiestrategie für ein Land, dessen Wohlstand nach wie vor in erheblichem Maße auf energieintensiver Industrie basiert. Hier wäre eine Zeitenwende angebracht hin zu sicherer Energieversorgung, hin zu einer echten Strategie. Leider, es gibt sie bislang noch nicht. Und wir werden natürlich diese Woche noch über die Energiewende sprechen und über den Beitrag, den Mecklenburg-Vorpommern leistet. Ich stelle hierzu allerdings auch fest, im letzten Jahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern ganze 15 Windkraftanlagen genehmigt. Das liegt natürlich auch daran, dass die Genehmigungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern die längsten in ganz Deutschland sind. Dafür mag beispielsweise Herr Backhaus Ausreden haben, Frau Schwesig mag das auch weglächeln. Aber was die Energiewende angeht, sind wir hinten und unten im Ranking. (Sebastian Ehlers, CDU: So ist es.) Und ob sich das ändern wird, werden wir sehen. Die Zuständigkeiten bei den Genehmigungsverfahren zu ändern, das kann sicher einen Beitrag leisten. Wir werden ja gleich den entsprechenden Gesetzentwurf der Landesregierung hier noch diskutieren. Erstaunlicherweise scheint die Landesregierung allerdings auch nicht selbst so richtig an ihr Gesetz zu glauben. Ich hätte mir an dieser Stelle auch gewünscht, dass die Landesregierung mutiger gewesen wäre und auch die Genehmigungsverfahren für Leitungsnetze verändert. Es gab ja durchaus da auch Ideen. Und meine Fraktion hat ja auch im entsprechenden Ausschuss dazu einen Änderungsantrag gestellt. Die Linkskoalition hat auch das abgelehnt. An dieser Stelle auch Zeitenwende abgesagt. Und auch bei den Netzentgelten warten die Menschen auf eine Zeitenwende. Nach wie vor zahlen wir die höchsten Preise. Frau Schwesig hat das hier auch erwähnt. Ich habe die Worte gehört, ich bin jetzt auf die Taten gespannt. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, so sehr ich es mir wünsche, die Zeitenwende ist allenfalls Stückwerk, und Mecklenburg-Vorpommern steht dieser Zeitenwende in besonderer Weise im Wege. Sicherheits-, außen- und verteidigungspolitisch spricht die Landesregierung nicht mit einer Stimme. Es fehlt ihr an Glaubwürdigkeit, die Energiewende kommt langsamer voran als anderswo, den gesetzlichen Neuregelungen fehlt letztlich der Mut. Zeitenwende ist ein schönes Wort, aber jetzt braucht es Taten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wort „Zeitenwende“ ist untrennbar verbunden mit dem Entsetzen über den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und dessen scharfe Verurteilung. Das Wort „Zeitenwende“ und vor allem die ganz aktuelle Entwicklung sind verbunden mit der Angst und der Verunsicherung der Menschen, der Angst vor einer Ausweitung des Krieges, der Angst vor einem möglichen Atomkrieg. Die sogenannte Zeitenwende hat Aufrüstung in Deutschland und in Europa in Gang gesetzt. Die Logik des Militärischen und der Kriegsproduktion gewinnen in erschreckender Weise immer weiter Oberhand. „Zeitenwende“ steht für den Begriff einer neuen Ära, und es ist Aufgabe und Verantwortung aller, dass diese neue Ära nicht auf Hochrüstung, Leid und Krieg aufgebaut wird. In den Mittelpunkt gehört die Frage, wie durch Frieden das Blutvergießen beendet werden kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, viele Menschen blicken mit Sorge zurück auf das letzte Jahr, mit Sorge in die Zukunft. Es ist Realität: Menschen geraten zunehmend in Not. Wenn mehr als zwei Millionen Menschen und damit mehr als doppelt so viele wie im Jahr 2021 die Hilfe der Tafeln benötigen, dann spricht dies für sich, für eine enorm gewachsene soziale Ungleichheit, wie sie auch der jüngste Oxfam-Bericht einmal mehr deutlich anprangert. Von den Krisen und Kriegen profitieren wenige in einem unfassbar hohen Ausmaß. Mit unserem Protest gegen diese massiven Verwerfungen stehen wir nicht allein. Auch Gewerkschaften, die Kirchen und viele Organisationen fordern eine weitreichende Besteuerung von Krisengewinnen, um eben Armut, Ungleichheit und Klimakatastrophen zu bekämpfen, Ursachen von Krieg, Flucht und Zerstörung weltweit. Meine Damen und Herren, unter sehr schwierigen Bedingungen bringt die rot-rote Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern durch die stürmischen Zeiten und macht es zugleich fit für die Zukunft. Sie hat schnell und zielgerichtet ein ganzes Bündel an Maßnahmen ergriffen, um die ausgerufene Zeitenwende mit den Menschen im Land zu meistern. Mit mehr als 1 Milliarde Euro im Energie- und Härtefallfonds haben wir nicht nur Instrumente der Krisenbewältigung auf den Weg gebracht, sondern auch Zukunftsinvestitionen für die Umstellung des Wirtschafts- und Energiesystems. Eine halbe Milliarde Euro wird davon allein aus dem Landeshaushalt bereitgestellt – ein ganz gewaltiger Kraftakt! Mit den Mitteln aus dem Härtefallfonds kommt Geld zum Einsatz – dort, wo die Energiekrise soziale und andere Einrichtungen in existenzielle Bedrängnis bringt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn durch große Anstrengungen eine Gasmangellage unwahrscheinlicher wird, geht es weiter und auch unabhängig davon darum, Energie einzusparen und neue Quellen zu erschließen. In Lubmin ist vor wenigen Tagen ein LNG-Terminal in Betrieb gegangen. Die Einspeisung in das Gasnetz funktioniert und auch die Versorgung der Raffinerie Schwedt über den Hafen Rostock läuft. Das verschafft Luft, aber keine Verschnaufpause. Die Investitionen müssen sichern, dass LNG nur der Überbrückung dienen kann, denn die Zukunft gehört dem Wasserstoff. Das ist die Chance für die wirtschaftliche Entwicklung im Land und weit darüber hinaus. (Thore Stein, AfD: Sieht das die Wirtschaft auch so? Ich glaube nicht.) Wir wollen nicht, dass erneuerbare Energien nur abgeleitet oder Windkraftanlagen abgeschaltet werden, weil die Netze überlastet sind. Wir wollen, dass Wertschöpfung im Land bleibt. Und das ist mit der Wasserstofftechnologie machbar. (Thore Stein, AfD: Und wo ist die?) Wir nutzen die Chancen einer klugen Ansiedlungspolitik mit dem Ziel, dass sich Unternehmen eben dort ansiedeln, wo auch der Strom erzeugt wird, (Thore Stein, AfD: Wen haben Sie denn schon angesiedelt hier?) und der muss selbstverständlich bezahlbar sein. Und deshalb wird sich die rot-rote Landesregierung weiter mit aller Vehemenz für eine solidarische Wälzung der Netzentgelte einsetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, wenn wir über Energiewende reden, müssen wir auch über die Verkehrswende reden. Wir haben mit dem Azubi-Ticket, dem dreimonatigen Stresstest durch das 9-Euro-Ticket und der geplanten Einführung des Deutschlandtickets nebst Seniorenticket in der Tariflandschaft mehr erreicht als in den Jahrzehnten zuvor. Logisch, dass das nicht von heute auf morgen alles wie geschmiert läuft. Wir wissen, dass das Nahverkehrsangebot beileibe noch nicht so aufgestellt ist, dass alle Menschen von preisgestützten Tickets profitieren können. Aber die Schelte des Kollegen Wulff von der FDP war unnötig. (David Wulff, FDP: Hier! – Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Aha!) Herr Wulff, seien Sie versichert, mehr Bus und Bahn ist und bleibt das Ziel der rot-roten Koalition! (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und René Domke, FDP – Heiterkeit und Zuruf von David Wulff, FDP) Stichwort „Landesweites Rufbussystem“, „Digitalisierung des ÖPNV“ und die eine oder andere Verbesserung im Bahnangebot einschließlich zusätzlicher Saisonzüge – etwa von Berlin an die Ostsee –, all das kostet viel Geld, (Sebastian Ehlers, CDU: Schön für die Menschen aus M-V!) sehr viel Geld! (Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) Und direkt an Sie, an die FDP gerichtet: Sorgen Sie mit dem direkten Draht zum Bundesverkehrsminister dafür, (René Domke, FDP: Ein Feiertag kostet auch viel Geld, Frau Kollegin!) dass die Regionalisierungsmittel weiter erhöht werden! Mehr Mittel bedeuten am Ende auch mehr Bus und Bahn. Und dafür sollten Sie sich an der richtigen Stelle stark machen! (René Domke, FDP: Ja.) Meine Damen und Herren, vor einem Jahr, (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und René Domke, FDP) vor einem Jahr war vieles, was uns nur wenige Wochen und Monate später vor besondere Herausforderungen stellte, überhaupt nicht vorstellbar. Tausende Kinder und Jugendliche flohen und fliehen zumeist mit ihren Müttern aus der Ukraine. Derzeit sind knapp die Hälfte der rund 12.000 Kinder und Jugendlichen nicht deutscher Herkunftssprache geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine. Sie sind oft traumatisiert und brauchen gute Betreuung. Die pädagogischen und organisatorischen Aufgaben sind so groß wie nie zuvor. Dennoch, sie werden von allen, die in Kita und Schule arbeiten oder für Kita und Schule Verantwortung tragen, eindrucksvoll und hoch engagiert gemeistert. Dafür Respekt, Anerkennung und großen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Wir haben das bisher geschafft, meine Damen und Herren, ich bin zuversichtlich, wir schaffen das auch in Zukunft! (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD – Harry Glawe, CDU: Ja, ja, ja, ja!) Meine Damen und Herren, Rot-Rot bleibt nicht bei der Krisenbewältigung stehen. Wir kümmern uns unter anderem ganz konkret um eines der drängendsten Probleme der Unternehmen außerhalb der Energiepreisentwicklung, und zwar die Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung. Alles, was dazu beiträgt – angefangen von guter Kita, (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) Schule, Aus- und Weiterbildung bis hin zu guten Löhnen –, sind Zukunftsinvestitionen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und dies gilt gleichermaßen für die Förderung von Willkommenskultur und Weltoffenheit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will im Namen meiner Fraktion für die guten Wünsche zum neuen Jahr mich revanchieren, indem ich sie zurückgebe, und mit den Wünschen für Gesundheit und für viel Zuversicht für 2023 verbinden. Die Zeitenwende, Kanzlerwort des Jahres 2022, markiert die Erkenntnis des Regierungschefs, dass mit der Ausweitung des russischen Aggressionskrieges auf die gesamte Ukraine das völkerrechtliche Prinzip der friedlichen Koexistenz souveräner Staaten durch Putins russischen Imperialismus in Europa zerstört wurde. Und aus diesem Grunde ist der Begriff „Zeitenwende“ genau für diese Situation genannt worden. Und es verwundert auch nicht, dass man in dieser Situation sich die Frage stellt, ist Deutschland eigentlich in der Lage, mit Krisen umzugehen, also mit Katastrophen umzugehen, und ist Deutschland eigentlich in der Lage, sich gegebenenfalls vernünftig verteidigen zu können. Und das sind natürlich Gründe, die eine Rolle gespielt haben für die Frage, wie wir uns auf solche Krisen vorbereiten. Annexion, Terror und Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung der Ukraine, Vertreibung und Verschleppung sind nach Europa zurückgekehrt, als ob Geschichte sich wiederholt. Diplomatisches Impeachment und fehlende Einigkeit im eurotransatlantischen Bündnis seit 2014 haben den russischen Aggressor eher ermutigt. Deutsch-russische Politkumpanei mit dem Geschwafel vom lupenreinen Demokraten Putin und einer gelenkten Demokratie und die Aussicht auf vorteilhafte Geschäfte hatten offenbar das Gespür dafür vernebelt, in welche dramatische Abhängigkeit von russischem Gas und Öl sich Deutschland manövriert hatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wenig verwunderlich war deshalb auch, dass die Lieferreduzierungen bis hin zum schließlichen Lieferstopp von Putin quasi als politische Waffe wirksam eingesetzt wurden und damit auch spekulative Energiepreissteigerungen weltweit zugunsten Russlands befördert wurden. Insofern ist es schon eine Meisterleistung der Regierungskoalition in Berlin, in der kurzen Zeit seit der Proklamierung der Zeitenwende beispielsweise für volle Gasspeicher trotz russischem Embargos gesorgt zu haben (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und damit die Energiesicherheit maßgeblich aufrechtzuerhalten. Es ist natürlich leider so, dass häufig Entscheidungen erst getroffen werden und beschleunigt werden, wenn einem das Wasser bis zum Hals steht. Und das bedauere ich sehr, weil wir eigentlich vernunftbegabte Wesen sind und wir uns längerfristig hätten vorbereiten können. Von allzu viel Vernunftbegabtheit habe ich aber vonseiten der AfD heute überhaupt nichts gehört, obwohl da offensichtlich Berufe abgeschlossen worden sind, (Thore Stein, AfD: Im Gegensatz zu Ihrer Partei, oder was wollten Sie sagen?) aber das hat offensichtlich nichts mit dem zu tun, was Deutschland jetzt in dieser Krisensituation braucht. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Da fehlt die Vernunft. (Zurufe von Petra Federau, AfD, und Thore Stein, AfD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind der Stolz und die Zuversicht nachvollziehbar, die aus dem Titel der Aktuellen Stunde der SPD-Fraktion geradezu entgegenspringen. Ich bin mir sicher, dass die Abgeordneten der SPD nüchtern betrachtet wissen, dass die Zeitenwende in Bezug auf den Aggressionskrieg und die Erlangung des Friedens allein mit Energiesicherheit und Zukunftsinvestitionen nicht gemeistert werden kann. Dazu später noch einige Ausführungen. Gut und richtig ist aber, dass eine große Mehrheit des Landtages aus SPD, LINKEN, Bündnisgrünen und FDP in puncto Energiesicherheit und Zukunftsinvestition gemeinsam mit der Bundesebene weitreichende haushalterische Schritte eingeleitet haben, die als notwendiger, zugleich aber auch bereitwilliger solidarischer Beitrag Mecklenburg-Vorpommerns für Deutschland erbracht wurden. Im Hinblick auf die Energiesicherheit geht es uns kurzfristig nicht nur um sichere Verfügbarkeit von beispielsweise Strom und Wärme, sondern es geht und ging uns um die Bezahlbarkeit auch für die Bevölkerung. Deshalb ist die Auflegung des Härtefallfonds mit der festgelegten Breitenwirksamkeit im Rahmen des Energiefonds uns von Beginn an ein wichtiges Anliegen gewesen. Und wenn ich das noch mal betonen kann: Es ist eben gerade die Ausweitung auf viele Empfangsberechtigte im Härtefallfonds doch eine Leistung, auf die man stolz sein kann hier in Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Mittel- und langfristig kann die Energiesicherheit einschließlich einer möglichen weitgehenden Energieunabhängigkeit Deutschlands und Klimaneutralität nach unserer Auffassung nur durch einen beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien und Verzicht auf fossile und nukleare Energieträger gelingen. Und ich finde, es ging aus den Ausführungen der Ministerpräsidentin hervor, dass im Gegensatz auch zu früheren Ausführungen klar erkannt wird, an erster Stelle müssen die erneuerbaren Energien ausgebaut werden, weil auch die Investitionen, die ja umfangreich mit dem Energiefonds in die Wasserstofftechnologien erfolgten, natürlich die erneuerbaren Energien zur Voraussetzung haben. Und da bin ich sehr froh, dass diese Abfolge uns gemeinsam verbindet. Für uns ergibt sich, verehrte Abgeordnete, daraus ein Verständnis von Zukunftsinvestitionen für Energie im eigentlichen Sinne, nämlich zur Erzeugung von Energieträgern mittels Wind und Sonne sowie deren Speicherung. Und es ist darauf hingewiesen worden, dass wir ein rohstoffreiches Land sind, geworden sind, und diese Chancen sollten wir nutzen. Deshalb sind auch die Wasserstoffprojektinvestitionen darauf ausgerichtet, eingedenk der Notwendigkeit, dass dafür zunächst ausreichend erneuerbare Energien bereitstehen müssen. Darauf habe ich schon hingewiesen. So gesehen sollten die Investitionen für die Anlandung von Gas und Öl nur auf die unbedingt notwendigen Zeiträume und Anlagen begrenzt werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, in Mecklenburg-Vorpommern bestehen die Voraussetzungen und Chancen, gemeinsam durch Zukunftsinvestitionen im beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien den Energiewandel und die Energiesicherheit zu meistern. Dahin gehend ist die Zeitenwende möglicherweise sogar ein Katalysator geworden. Wir sehen, dass also die Beschleunigung sehr stark an Fahrt gewinnen soll. Abschließend möchte ich aber noch mal zurück zu dem Gedanken, dass die Zeitenwende keine Perspektive – also diese Zeitenwende, die ja maßgeblich von der russischen Aggression sozusagen angestoßen wurde –, keine Perspektive für ein friedliches Miteinander für ein Haus Europa erbringt. Diese Zeitenwende braucht in diesem Zusammenhang dringend und möglichst schnell eine erneute Zeitenwende, wo wir zurückfinden zum Prinzip der friedlichen Koexistenz in Europa, zur Völkerverständigung. Und dafür ist es notwendig, im Zusammenhalt der Bündnispartner und der transatlantischen Bündnisse sowohl im jetzigen Zustand bei der Überwindung der Krise, bei der Solidarität für die Ukraine, für deren Souveränität und territoriale Integrität auch eigene Verteidigungsmöglichkeiten zu bekommen. Es ist genauso wichtig, diese Einheit auch herzustellen und zu befördern, wenn es dereinst mal darum geht, eine diplomatische Lösung für die Beendigung dieses Krieges herbeizuführen. Und in diesem Sinne möchte ich mich aussprechen dafür, dass diese Einheit auch von uns als Deutschland, als Mecklenburg-Vorpommern mit den Bündnispartnern in Europa und über den Atlantik hinaus aufrechterhalten wird. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Sebastian Ehlers, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler erneut des Richard-Wossidlo-Gymnasiums Waren. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen. Ich rufe auf für die Fraktion der FDP Herrn Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße auch ganz herzlich alle noch im neuen Jahr! Ich melde mich hiermit dann auch jetzt offiziell aus meiner Elternzeit zurück und freue mich, wieder an einer lebhaften Debatte hier im Plenum teilnehmen zu dürfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, FDP, Daniel Peters, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danke schön! Die SPD hat ja relativ viele Aktuelle Stunden zu benennen. Und mit dem Thema Zeitenwende habe ich mich eigentlich auf eine wirklich spannende Debatte gefreut. Von den LINKEN, regierungsseitig, kam im Wesentlichen nur eine Nebelkerze Richtung Verkehrspolitik. Aber darüber werden wir auch noch mal ausführlicher debattieren an anderer Stelle in dieser Woche. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sehr verengte Wahrnehmung, Herr Kollege!) Und von Herrn Barlen, das war eine nette Anmoderation einer verkappten Regierungserklärung. (Julian Barlen, SPD: Hä, hä!) Aber Sie haben ja noch Redezeit, vielleicht kommt da ja noch was. (Heiterkeit bei Petra Federau, AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Das Thema Zeitenwende ist die Überschrift der Aktuellen Stunde heute. Und gemeint war ja eine Regierungserklärung des Bundeskanzlers von der SPD, Olaf Scholz, am 27. Februar. Der Angriff Russlands auf die Ukraine, dass mit diesem Angriff hinterher nichts mehr so ist, wie es vorher war, das ist mein Verständnis dieser Zeitenwende. Dieser Tag hat etwas markiert in unserer Geschichte mit einer ganz, ganz besonderen Bedeutung. Doch was bedeutet „Zeitenwende“ für uns, jetzt auch hier in Deutschland, hier in Mecklenburg-Vorpommern? Lassen wir jetzt einfach das geschehen, was in der Welt geschieht, und wir treiben da mit, oder wollen wir eine Zeitenwende, die wir aktiv gestalten? Sagen wir, die Zeiten ändern wir! Bei der SPD sieht das momentan aber eher so ein bisschen aus wie allererste Fahrstunde mit der Ansage „Wenden in drei Zügen“. Das klappt scheinbar im ersten Anlauf noch nicht so ganz. (Beifall René Domke, FDP) Aber versuchen wir doch mal, die ersten, also die großen drei Linien mal festzuhalten, woran wir uns hier eigentlich aufhängen. Das Thema 1 – und das fand ich tatsächlich erstaunlich, aber auch bemerkenswert, mit Franz-Robert Liskow, erster Sprecher hier, der das Thema „Leopard 2“ noch mal anspricht –, das ist doch genau das, woran sich das Ganze hier auch immer wieder entzündet. Die erste Linie ist unsere Sicherheitspolitik. Die Zeitenwende sagt, wir müssen etwas in unserer Sicherheitspolitik, in unserer Sicherheitsarchitektur verändern. Und auch da geht es erst mal mit der Bundeswehr los. Das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr ist längst überfällig, Modernisierung der Truppe ein absolutes Muss. Auch da waren jetzt, auch in der Bundesregierung, in der Ampel nicht die GRÜNEN und die FDP die Bremse, das waren andere Regierungspartner. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Daniel Peters, CDU) Und dazu muss man auch sagen, und da bin ich auch der CDU sehr, sehr dankbar, dass sie auch in der Bundes… (Julian Barlen, SPD: 100 Milliarden hat Herr Scholz vorgeschlagen. – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ja, und dann ging es um die konkrete Ausgestaltung, was man da noch mit reinnimmt, was man nicht mit reinnimmt, und dann wird das alles so Wischiwaschi. Da hat die CDU tatsächlich auch sehr gut drauf gepocht, dass diese 100 Milliarden auch wirklich ausschließlich für die Bundeswehr sind, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) und da möchte ich mich auch für bedanken. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Daniel Peters, CDU: Sehr schön.) So, das war ein hartes Stück Arbeit. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) So, dann gucken wir doch mal, wie das bei uns hier in Mecklenburg-Vorpommern aussieht. Die Bundeswehr ist in Mecklenburg-Vorpommern sehr gerne zu Hause mit ihren Standorten. Wir haben alle Truppenteile der Bundeswehr hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben mit dem Patriot-System, die, wie schon angesprochen wurde, jetzt gerade in Polen angekommen sind, einen ganz großen Beitrag. Das ist aber ein bilaterales Abkommen in der NATO mit der NATO-Speerspitze. Die Brigade „Vorpommern“, aber auch die Fregatte „Mecklenburg-Vorpommern“ sind im Einsatz. Das sind genau diejenigen, die jetzt hier aus Mecklenburg-Vorpommern einen erheblichen Beitrag zu unserer Sicherheit beitragen. Und das sind die Soldatinnen und Soldaten, die freiwillig gesagt haben, sie sind bereit, unsere Demokratie, unsere Werte mit ihrem Leben zu schützen. Und dafür muss man Danke sagen an der Stelle! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und dieses Danke (Julian Barlen, SPD: Hat die Ministerpräsidentin gemacht.) hat die Ministerpräsidentin gesagt. Ja, Herr Barlen, das ist richtig, das hat ja auch die Ministerpräsidentin gemacht. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Was ich aber erwarte, ist, dass eine Landesregierung auch komplett dahintersteht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Und wenn ich mir dann DIE LINKE dabei angucke, dann habe ich ganz, ganz große Zweifel, dass DIE LINKE so dahintersteht. Denn gucken wir doch mal an, wir haben das Marinearsenal in Rostock eröffnet. Wer war nicht da? Mal bitte kurz melden von der LINKEN-Fraktion: Wer war denn da? (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ja, oder war vielleicht die neue LINKE-Oberbürgermeisterin von Rostock bei einem so wichtigen Standort, (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) bei einem so wichtigen Vorhaben da? (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Das ist eine Klatsche, und da erwarte ich Geschlossenheit von der Landesregierung! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig! – Daniel Peters, CDU: Jawoll! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Dann haben wir den Bereich Zivil- und Katastrophenschutz. Da haben wir auch im letzten Jahr darüber gesprochen, das gehört auch zur neuen Sicherheitsarchitektur. Wir werden jetzt wahrscheinlich gut durch diesen Winter kommen, da haben wir Glück. Aber auch da haben wir im letzten Jahr drüber gesprochen, wie schaffen wir es, Zivil- und Katastrophenschutz neu aufzustellen, Konzepte zu modernisieren, Geld in die Systeme reinzustecken, die Lager aufzufüllen, Übungen zu finanzieren, Warnsysteme zu modernisieren. Cell Broadcast hat jetzt beim letzten Wahltag gut funktioniert. Das Thema Sirenen ist aber immer noch eine Dauerbaustelle. Und dann haben wir noch das Thema „Wehrhaftigkeit der Demokratie“. Unsere Demokratie, so, wie wir hier miteinander im Parlament miteinander diskutieren können, so frei und offen, wie wir die Gesellschaft repräsentieren, das ist keine Selbstverständlichkeit. Und dass das keine Selbstverständlichkeit ist, wissen alle, die gestern Abend bei der Gedenkveranstaltung auch hier mit dabei waren. Und wir sind Angriffen ausgesetzt, russischen Desinformationskampagnen, die hier laufen. Ich weiß nicht, wer das vielleicht mal mitgeguckt hat, diese Unternehmerproteste, die da jetzt auch immer gelaufen sind. Auf jedem zweiten Wagen ist eine Russlandflagge. Das kommt doch nicht von ungefähr! Wir haben Hackerangriffe. Es wird eingedrungen in unsere IT-Systeme, mutmaßlich maßgeblich von russischen Hackern. Das ist ein Angriff auf unsere Infrastruktur, auf unsere zivile Gesellschaft. Und dann kommt noch dazu, wie kaufen sich denn die Russen auch bei uns in die Politik ein, in die Unternehmen? Das müssen wir vielleicht auch mal aufarbeiten. Da ist Nord Stream 2 ja nur die Spitze des Eisbergs, da ist ja noch viel mehr. (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) Und dann, wenn wir uns auch mal die Bundesländer angucken, insbesondere Mecklenburg-Vorpommern spielt da eine ganz, ganz große Rolle. Und das ist etwas, was aufgearbeitet werden muss, wenn wir eine ehrliche Zeitenwende an dieser Stelle miteinander gestalten wollen. (Beifall Sebastian Ehlers, CDU, und René Domke, FDP) Und dann das große Thema Energiepolitik: Warum debattieren wir denn so viel über Energiepolitik in letzter Zeit? Das komplette letzte Jahr haben wir über Energiepolitik debattiert. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Der Klimawandel steht seit Jahrzehnten auf der Tagesordnung. Das kann doch gerade nicht das drängende Problem sein. Das drängende Problem, warum wir über Energiepolitik reden, ist, dass unser Hauptlieferant von Energie plötzlich der größte Aggressor auf diesem Kontinent geworden ist in diesem Jahrhundert. Und das ist doch das Problem, und deswegen reden wir doch darüber so viel! Wir haben uns abhängig gemacht von Russland und jetzt haben wir Druck. Wir müssen diese Energiewende gestalten. Und wenn wir nicht wieder von den nächsten fossilen Energieträgern abhängig sein wollen, natürlich, dann ist es die erneuerbare Energie, die dann zum Glück auch gleich uns beim Klimawandel helfen wird. Aber auch da erwarte ich, dass die SPD Aufarbeitung betreibt, denn diese Abhängigkeit an der Stelle, in die wir da gegangen sind, das ist doch maßgeblich unter den Ministerpräsidenten Erwin Sellering und Manuela Schwesig passiert. Das müssen wir offen ansprechen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Und der Bundeskanzlerin auch.) Ja, und wenn wir uns all die Dokumente angucken, dann wissen wir, wo auch ganz viel Druck hergekommen ist. (Stephan J. Reuken, AfD: Wo er recht hat. – Heiterkeit bei Petra Federau, AfD) Deswegen erwarte ich da auch eine entsprechende Aufarbeitung. Und wenn wir uns die skizzierten Linien in der Energiepolitik angucken, von der Ministerpräsidentin, ja, im Wesentlichen Zusammenfassung aller Debatten im letzten Jahr. Ich kann klar sagen, wir als FDP-Fraktion, wir unterstützen den Ausbau der erneuerbaren Energien, wir unterstützen den Weg hin zu einer Wasserstoffwirtschaft in M-V und wir unterstützen jedes Vorhaben bei der Planungsbeschleunigung und auch bei der Digitalisierung in den Bereichen. Da können Sie uns vertrauen, da können Sie auf uns zählen. Und ich weiß auch, dass die Kollegen Backhaus und Meyer da an der Stelle gut daran arbeiten. Das möchte ich an der Stelle auch mal lobend hervorheben. Aber konkrete Ansätze haben wir jetzt trotzdem erklärt. Wenn wir hier schon eine verkappte Regierungserklärung haben, warum kommen da nicht konkrete Lösungsansätze? Das Thema Netzentgelt, das treibt uns alle um. Was ist denn der Lösungsansatz unserer Landesregierung? Wollen wir zwei Strompreiszonen, wollen wir drei Strompreiszonen, wollen wir vier Strompreiszonen, wollen wir ein duales System haben, was im Übrigen auch der Favorit wäre, den wir unterstützen wollen würden, also dass wir quasi in den Knotenpunkten, da, wo die Energie entsteht, auch die Preise entsprechend umlegen? Da fehlen mir die Ansätze. Und wie sieht es denn aus mit den neuen Technologien, noch mal ein verstärkter Einsatz des Standarderprobungsgesetzes? Wir haben ja die Möglichkeit zu sagen, okay, wenn vielleicht noch nicht alles ganz irgendwie durch ist, noch nicht ganz standardisiert ist, dass wir auf gesetzlicher Grundlage sagen können, okay, wir gehen als Vorreiter voran und wir gehen auch mal ins Risiko. Und die dritte große Linie ist die europäische und transatlantische Partnerschaft. Nord Stream 2 wurde mit aller Gewalt gegen unsere europäischen, osteuropäischen, nordeuropäischen und amerikanischen Partner durchgesetzt. (Beifall René Domke, FDP) Wir müssen hier hin zu einer europäischen Energiepolitik. Und die Zögerlichkeit bei der SPD, insbesondere auch beim Thema Freihandelsabkommen, ist doch auch etwas, was uns schadet. Da müssen wir auch gucken, dass wir da entsprechend vorankommen und die neuen Abkommen zertifizieren. Und wenn wir dann das Ganze, noch mal wieder den Bogen zurück schließen, Thema „Leopard 2“, die Zögerlichkeit, insbesondere vom SPD-Kanzler Olaf Scholz, bei der Lieferung von Material und Waffen an die Ukraine ist ein großes Problem. Und deshalb so viel Porzellan in unseren europäischen und transatlantischen Bündnissen zu zerschlagen, das ist ein Flurschaden in der Außenpolitik, der beglichen werden muss, der aufgearbeitet werden muss. Und hier müssen wir eine aktive Rolle zusammen mit unseren Partnerinnen und Partnern entsprechend gestalten. Und nur so gelingt die Zeitenwende, und dann in drei Zügen ordentlich, ohne dass wir uns verfahren. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen. (Zuruf von Harry Glawe, CDU)
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank für die in weiten Teilen sehr ernsthafte Aussprache zu diesem Thema! Ich glaube, dass uns die Frage, wie umfangreich die Aufgabe, die vor uns liegt, ist und wie wir die nennen, noch lange miteinander beschäftigen wird. Ich meine, dargelegt zu haben, dass eine solche Zeitenwende auch, so, wie unser Bundeskanzler sie mit Blick auf die Krisen dargestellt hat, durchaus viel mehr ist als Fragen der Sicherheitsarchitektur und der Verteidigung. Diese Frage gehört zweifellos dazu, das ist eine wesentliche Frage, eine wesentliche Gewissheit der Europäischen Union, die an der Stelle durch Russland, durch Putin nicht nur infrage gestellt, sondern im Grunde jäh unterbrochen worden ist, diese Gewissheit jäh beendet worden ist. Und daran gemeinschaftlich zu arbeiten, ist eine der Aufgaben, aber eben auch Fragen der wirtschaftlichen Basis durch Fachkräfte im demografischen Wandel, die wesentliche Zukunftsaufgabe, das Wirtschaften, den Wachstum und Wohlstand so hinzubekommen, dass wir keinen CO - 2 Fußabdruck hinterlassen, und das in einem europäischen Kontext, und natürlich auf dieser Wegstrecke auch dafür zu sorgen, dass unsere demokratischen Grundlagen gestärkt werden und nicht durch entsprechende Kräfte, die der Nostalgie anhängen, die die einfachen Parolen bringen, die am Ende keine Lösungskonzepte für die Zukunft bringen, es aber schaffen, damit die Bevölkerung auch aufzuwiegeln, dass die nicht die Oberhand bekommen, sondern dass unsere Demokratie stark bleibt. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Aufzuwiegeln!) Dieser Gesamtkontext, den verstehen wir als Zeitenwende, und da laden wir sehr herzlich dazu ein, da auch nicht nur in der Ampel im Bund, sondern auch gemeinschaftlich hier im Land als eine politische Allianz, die sich diesen Fortschrittsaufgaben stellt, auch gemeinsam zusammenzuarbeiten. So möchte ich das an dieser Stelle verstanden wissen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Federau, Sie haben hier sehr lange geredet, (Heiterkeit bei Petra Federau, AfD – Thore Stein, AfD: Sie auch.) haben sicherlich auch die Gelegenheit gehabt, ein paar Redefragmente der Vergangenheit noch mal zu recyceln. (Heiterkeit bei Marcel Falk, SPD, und Thore Stein, AfD – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Vielleicht war das Ihr Beitrag zur Nachhaltigkeit in dieser Debatte, aber Sie haben nicht einen einzigen Punkt gemacht, wie Mecklenburg-Vorpommern, wie Deutschland (Martin Schmidt, AfD: Doch, Kernkraft!) sich genau diesen Zukunftsaufgaben stellt, (Petra Federau, AfD: Dazu haben wir diverse Anträge gestellt, Herr Barlen.) außer der Kernkraft, genau. Und da muss man sagen, das ist auch wieder so ein Punkt, wo es nach dem Motto läuft, liebe Leute, macht euch keine Sorgen, hier ist die AfD, der Strom kommt aus der Steckdose, und wenn wir an der Macht sind, dann schmecken die Erdbeeren auch noch nach Erdbeeren. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das ist wohl eher die Mentalität der SPD – Thore Stein, AfD: Das ist Ihre Philosophie.) Aber Sie lassen völlig außen vor, was in der Wirklichkeit los ist. Sie haben alle Studien unerwähnt gelassen, was die gesamtgesellschaftlichen Kosten, und zwar nicht nur innerhalb von 10, 20, 30, 40, 50, sondern am Ende Millionen Jahren, die man mit dem Atommüll zu tun hat, auch wirklich bedeuten. Und da gibt es sehr berechtigte Zweifel daran, dass die Atomkraft ökonomisch sinnvoll ist. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und vor allen Dingen – und das wissen wir alle – gibt es sehr berechtigte Zweifel, die an Fakten grenzen, dass es also ganz akute Sicherheitsprobleme gibt. (Thore Stein, AfD: Grenzen. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich möchte Tschernobyl aus der Vergangenheit erwähnen, ich möchte aus der ganz jüngsten Vergangenheit die Konflikte um Saporischschja erwähnen. Wir haben in Frankreich ganz faktisch das Problem, dass es Probleme bei der Betreibung dieser Atomkraftwerke gibt, weil zu wenig Wasser da ist, (Thore Stein, AfD: Das ist wie mit dem Wind. Da kann auch zu wenig da sein. – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) weil das Wasser, was da ist, zu warm ist – (Thore Stein, AfD: Was ist, wenn zu wenig Wind da ist, Herr Barlen?) und das sagen nicht wir, sondern das sagen die Betreiberinnen und Betreiber dieser Atomkraftwerke –, was dazu geführt hat, dass sie die Leistungsmengen massiv reduzieren mussten und jetzt also eine Strommangellage haben, die sich im Rahmen des europäischen Strommarktes ausgleicht. Und Sie sagen am Ende hier, Atomkraft, Leute, das ist es. (Martin Schmidt, AfD: Das war vor einem halben Jahr. – Thore Stein, AfD: Wie aktuell ist denn dieser Sachstand? – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Das ist nicht die Zukunftsaufgabe, das ist nicht die Lösung für die Zukunft, sondern an der Stelle ist das wirklich ein Irrweg. Das muss man dann wirklich noch einmal sagen. (Petra Federau, AfD: Ach so, deswegen machen die anderen Länder das alle?!) Das ist nicht geeignet, um diese zukünftige Energieversorgung auch wirklich sicher für die Bevölkerung, ja, darzustellen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Herr Wulff, Sie haben ja, nachdem die Debatte so ein, durch den Beitrag von Herrn Terpe, sagen wir mal, ein hohes Maß an Sachlichkeit und auch Besonnenheit erreicht hatte, doch noch mal ein bisschen Schärfe reingebracht. Da muss ich sagen, das muss gar nicht sein. (Daniel Peters, CDU: Das steht Ihnen nicht zu.) Ich wünsche mir da an der Stelle mehr Gemeinsinn, ich wünsche mir da auch mehr Weitblick. (Daniel Peters, CDU: Das steht Ihnen doch gar nicht zu, das zu beurteilen. – Zuruf von Marcel Falk, SPD) Also ich habe das ja eben noch mal auch dargestellt, welche Handlungsfelder diese Zeitenwende denn in unseren Augen hat. (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und David Wulff, FDP) Und beim Thema Ihres Bildes, was Sie am Anfang und am Ende der Rede benutzt haben, der Fahrschule in der ersten Stunde und dem Wenden in drei Zügen, da möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie – also mit Blick zum Beispiel auf unseren gemeinsamen Nachtragshaushalt, den wir erarbeitet haben, aber zum Beispiel auch mit Blick auf unsere Strategie für einen demokratischen Ostseeraum, wo wir auf Sie zugekommen sind, Sie eingeladen haben, daran mitzuarbeiten, wir am Ende jedes Mal auch weit über die Grenzen der Regierungskoalition gemeinsam Beschlüsse gefasst haben –, (David Wulff, FDP: Wir sind ja konstruktiv.) wenn Sie also bei diesem Bild bleiben, der Fahrschule, dann sind Sie mit an Bord dieses Fahrschulautos und sitzen auf der Rückbank und fahren also mit. (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – René Domke, FDP: Es nützt nichts, wenn andere auf der Bremse stehen. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Da würde ich Sie darauf einmal orientieren, sich dessen bewusst zu werden, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) dass wir da gemeinsam unterwegs sind an der Stelle. Und ich glaube, wenn wir unsere Beschlüsse hier ernst nehmen, dann haben wir da auch, ja, ordentliche Dinge zu Papier gebracht, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) wie wir einen solchen demokratischen Ostseeraum beispielsweise gestalten wollen mit den Partnerinnen und Partnern, auch unter den neuen Vorzeichen, wie es dann auch darum geht, im Ostseeraum die Frage der Energieversorgung gemeinschaftlich zu lösen, Sicherheitsfragen gemeinschaftlich zu lösen und dergleichen mehr. Und übrigens, Herr Liskow, vielen Dank auch an der Stelle, dass Sie das außenpolitische Papier der SPD angesprochen haben! Das haben Sie ja sicher aufmerksam gelesen und haben festgestellt, dass die Passagen, die wir hier zum demokratischen Ostseeraum auch gemeinschaftlich erarbeitet haben, da eins zu eins drin waren. Da haben Sie bestimmt gedacht, Donnerlittchen, da habe ich hier ja dann durch meinen Beschluss im Landtag Mecklenburg-Vorpommern sogar es geschafft, die Außenpolitik der regierungstragenden Partei (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) in Deutschland da auch noch mal mit positiv zu beeinflussen. Also herzlichen Dank dafür, dass Ihnen das aufgefallen ist! Das freut mich. Ansonsten, muss ich sagen, Herr Liskow, haben mir eine ganze Menge Sachen in Ihren Ausführungen nicht gefallen. (Sebastian Ehlers, CDU: Das war unser Ziel. – Franz-Robert Liskow, CDU: Das ist Ihnen unbenommen.) Das liegt daran, dass sie nicht der Tatsache entsprechen. (Sebastian Ehlers, CDU, und Franz-Robert Liskow, CDU: Ach so?!) Da würde ich Sie bitten, sich für das Jahr 2023 eher das Motto „Faktenbasierte Oppositionsarbeit“ (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) und weniger das Motto „Einer geht noch“ vorzunehmen. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, Harry Glawe, CDU, und Franz-Robert Liskow, CDU) Ich glaube, dann würden die Debatten hier auch ein bisschen besser werden. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, Harry Glawe, CDU, und Daniel Peters, CDU – Glocke der Präsidentin) So, alle noch da, wunderbar! Weiter gehts! (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Sie haben also über den Energiegipfel gesprochen, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Franz-Robert Liskow, CDU) wo die Landesregierung mit den Kommunen, mit der … (Sebastian Ehlers, CDU: Kein Wort! Kein Wort!)
Birgit Hesse
Einen …
Julian Barlen SPD
… Politik …
Birgit Hesse
Einen, einen Moment bitte, Herr Barlen! (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Redner ist nicht mehr zu verstehen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Das ist auch gut so.) Ich bitte um etwas mehr Ruhe! Zwischen … (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Es ist auch nicht zu kommentieren, was ich jetzt hier sage, insbesondere auch nicht das, was eben gerade getätigt worden ist. Ich bitte doch, ein bisschen die Gepflogenheiten dieses Parlamentes zu beachten. Ich gehe jetzt davon aus, dass wir wieder zu der entsprechenden Ruhe finden und Herr Barlen dann bitte fortsetzt.
Julian Barlen SPD
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sie erwähnten den Energiegipfel, (Sebastian Ehlers, CDU, und Franz-Robert Liskow, CDU: Kein Wort! Kein Wort!) der im letzten Jahr stattgefunden hat. (Sebastian Ehlers, CDU: Nicht zugehört. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Da hat die Landesregierung zusammen mit den Kommunen, mit den Akteuren aus dem Land, (Franz-Robert Liskow, CDU: Dann haben Sie heute eine andere Rede gehört.) nicht, wie Sie das unterstellt haben, nichts gebracht oder keine Ergebnisse erzielt – (Sebastian Ehlers, CDU: Stimmt doch gar nicht, mit keinem Wort erwähnt. – Zuruf von Petra Federau, AfD) Sie waren ja nicht dabei, haben, noch bevor der zu Ende war, eine Pressemitteilung herausgegeben –, (Sebastian Ehlers, CDU: Sie haben die falsche Rede, vom letzten Mal, Herr Barlen.) und in dem Zusammenhang ist beispielsweise die Forderung des Landes nach einer umfassenden Energiepreisbremse verabredet worden. (Sebastian Ehlers, CDU: Mit keinem Wort erwähnt. Darüber wurde heute nicht gesprochen.) Was hat die CDU dann gemacht, als die Landesregierung und die Ministerpräsidentin losgezogen sind, (Sebastian Ehlers, CDU: Mit keinem Wort!) um diese Energiepreisbremse in Deutschland (Sebastian Ehlers, CDU: Hören Sie auf, so einen Unsinn zu reden!) auch mit Wirkung zum 01.01. durchzuziehen? Hat sich hingestellt, hat Zweifel gesät, also das klappt doch nie, (Zurufe von Franz-Robert Liskow, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) also die Regierung ist (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) also ihrer Versprechen irgendwo …, hat die nicht eingelöst. Was ist das Ende vom Lied? (Franz-Robert Liskow, CDU: Ich schicke dir nachher die Protokollauszüge.) Ist rückwirkend zum 01.01. entsprechend auch verabredet worden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Dann geht es um das Thema Härtefallfonds/Landesenergiefonds. Da sind doch die Sachen geregelt, wie wir der Wirtschaft, wie wir der Bevölkerung (Franz-Robert Liskow, CDU: Hab ich auch nicht drüber gesprochen. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) hier unterstützend zur Seite stehen wollen, wie wir gleichzeitig in die Zukunft investieren. (Sebastian Ehlers, CDU: Falsche Rede, Herr Barlen! Rede vom letzten Mal!) Die CDU, was hat sie gemacht? (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Sie hat nicht zugestimmt. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Dann ging es um das Thema Windkraft. Das war in der letzten Legislatur nicht Ihr Thema, vielleicht entdecken Sie es ja als Ihr Thema?! In der letzten und vorletzten Legislatur, da ging es aber schon darum, dass zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern von der Bundesregierung das Kippen des Offshoredeckels gefordert hat. (Franz-Robert Liskow, CDU: Wer war noch mal der Energieminister?) Wer stand da auf der Bremse? Das war ein gewisser Herr Peter Altmaier, auch von der CDU. Das ließe sich fortsetzen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Während Sie noch dabei waren, hier einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum Thema „Nord Stream“ einzurichten, war die Landesregierung schon dabei, Energiesicherheit, beispielsweise durch das Anlanden von LNG in Lubmin, zu organisieren. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU – Heiterkeit bei Daniel Peters, CDU – Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer war der Erste, der da in der Bürgerinitiative aktiv war? Das war Herr Diener von der CDU. Sie machen Hase und Igel, wir sind schon hier, aber nicht, wenn es um Lösungen geht, sondern wenn es darum geht, zu kritisieren und Sand ins Getriebe zu streuen. (Sebastian Ehlers, CDU: Herr Diener war vor Ort. Wo waren Sie, Herr Barlen?) Das ist die Rolle, die Sie hier einnehmen wollen. Und an der Stelle würde ich Sie auch wirklich sehr herzlich bitten, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) etwas mehr Gemeinsinn, (Sebastian Ehlers, CDU: Das zum Thema Gemeinsinn!) etwas mehr Orientierung auf die ernsthaften Aufgaben zu richten, die hier vor uns liegen, (Sebastian Ehlers, CDU: Streichen Sie das Wort „gemeinsam“ aus Ihren Redebeiträgen! Sie meinen das eh nicht ernst.) und an der Stelle auch bitte anzuerkennen, (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) dass wir eine Bundesregierung haben, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) bestehend aus SPD, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) aus FDP und den GRÜNEN, (Sebastian Ehlers, CDU: Echt peinlich.) die wirklich große Aufgaben vor der Brust hat, und da ist auch das Thema der Außensicherheitspolitik ein sehr ernsthaftes Thema. Ich muss sagen, ich bin sehr froh, (Daniel Peters, CDU: Das klären Sie mal in Ihrer eigenen Koalition! – Zuruf von Harry Glawe, CDU) ich bin sehr froh und sehr dankbar – und damit blicke ich jetzt auch einmal auf das, was Sie gesagt haben, Herr Ehlers, rund um die Frage, wie Herr Scholz sich verhält, wie der Bundeskanzler abwägt –, ich bin sehr froh, dass es jemanden gibt, der schwerwiegende Entscheidungen wirklich sehr ernst nimmt, abwägt und dann im Bündnis Entscheidungen trifft, (Daniel Peters, CDU: Wie sieht das Ihre Koalition?) und dass genau dieser Herr Scholz im Bundeskanzleramt sitzt und nicht Herr Merz, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) der als Allererstes, wenn es in Richtung Sanktionen gegen Russland geht, ein Gasembargo fordert – (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) das wäre ein Alptraum gewesen, (Zurufe von Franz-Robert Liskow, CDU, und Daniel Peters, CDU) energiepolitisch in Deutschland –, (Sebastian Ehlers, CDU: Das hat er zwei Tage nach Kriegsbeginn erklärt.) oder dann, wenn es darum geht, den Opfern des Krieges gegen die Ukraine zur Seite zu stehen, von Sozialtouristen spricht, die zwischen der Ukraine und Deutschland hin- und herpendeln, um sich am Ende die Taschen vollzumachen. (Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Ich muss sagen, dann wäre es mir lieber so wie bei Frau Merkel, die ich als Bundeskanzlerin wirklich sehr respektiere und auch sehr geschätzt habe. Da war bei dem Thema „erneuerbare Energien“ sicherlich nicht die Geschwindigkeit, die wir uns gewünscht haben, da ist in vielen Bereichen nichts passiert, aber wenn jetzt Herr Merz am Drücker wäre, dann würde es sozusagen mit Vollgas zurückgehen, und das wollen wir noch viel weniger. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Meine Damen und Herren, vielen Dank für die Aussprache zu diesem Thema! Ich glaube, wir sind gut beraten, erstens, beim Handlungsfeld in Mecklenburg-Vorpommern zu bleiben und diese Zukunftsaufgaben – die Energiesicherheit, die Preisstabilität, aber eben auch die Perspektiven für die Zukunft – im Interesse der Wirtschaft und der Bevölkerung in unserem Lande (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) mit einer großen gemeinschaftlichen Ernsthaftigkeit anzugehen. Dann werden wir das entsprechend meistern. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, Franz-Robert Liskow, CDU, und Daniel Peters, CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1491, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt, Drucksache 8/1769. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1787 vor. Dieser wurde zwischenzeitlich zurückgezogen. Auf Drucksache 8/1788 liegt Ihnen nunmehr der neue Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1491 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/1769 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1787 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1788 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Agrarausschusses Frau Dr. Sylva Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kehren zurück zur Politik in Mecklenburg-Vorpommern. Ihnen liegt auf der Drucksache 8/1769 die Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern vor. Meine Damen und Herren, der Windkraftausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern geht nicht schnell genug voran. Die Ausbauzahlen reichen lange nicht aus, um unsere Klimaziele zu erreichen. Zusätzlich verpflichtet der Bund die Länder mit dem Windflächenbedarfsgesetz vom 20.07.2022, anteilig einen prozentualen Anteil der Landfläche für Windenergie an Land auszuweisen. Dies bedeutet, den Flächenbeitragswert von derzeit 0,8 Prozent auf 2,1 Prozent im Jahr 2023 zu erreichen. Deshalb ist es an der Zeit, den Bau von landseitigen Windenergieanlagen zu beschleunigen. Aktuell gibt es bei den Genehmigungsverfahren nicht hinnehmbare zeitliche Verzögerungen. Die relativ lange Zeitdauer der Beteiligungsverfahren sowie die Komplexität der Abwägungsentscheidungen fordern zeitlich ihren Preis. Dazu kommen die viel zu lange dauernden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau und den Betrieb der Windenergieanlagen. Um die Dauer der Genehmigungsverfahren zu verkürzen, soll die Übertragung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit für die Bearbeitung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren von den unteren Naturschutzbehörden auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erfolgen. Durch deren personelle Verstärkung sollen zukünftig die immissionsschutz- und naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden. Im Zuge der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf begrüßten die meisten sachverständigen Institutionen die Verlagerung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit. Problematisch sei jedoch fehlendes Fachpersonal. Auch die insgesamt avisierte Stellenzahl in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt sei angesichts dieser Aufgaben nicht ausreichend. Zur weiteren Verkürzung der Verfahrensdauer wurde vorgeschlagen, die Investitionen an den Kosten für naturschutzfachliche Untersuchungen zu beteiligen. Im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsverlagerung wurden auch Forderungen nach einheitlichen Verfahrensstandards und Bewertungskriterien zur Vereinfachung der Verfahren benannt. Beispielhaft genannt wurde die Aktualisierung und die Anpassung der artenschutzrechtlichen Arbeits- und Beurteilungshilfen, die sogenannten AAB, an das neu geltende Bundesrecht. Weiterhin wurde wiederholt die Forderung nach einem Windenergieerlass laut. Eine ganze Reihe von Forderungen wurde vonseiten der Energieversorger und Netzbetreiber formuliert. Der Gesetzentwurf sollte demnach nicht nur Windenergieanlagen, sondern auch Photovoltaikanlagen und den Ausbau der Netzinfrastruktur berücksichtigen. Bei der Bewertung der Windenergieeignungsgebiete wurde die Berücksichtigung der vorhandenen Netzinfrastruktur gefordert, um die Energieabnahme ohne zeitliche Verzögerung zu sichern. Dem Repowering vorhandener Windkraftanlagen wurde unter dem Aspekt von Kosteneinsparungen, Flächenverbrauch und Akzeptanzsteigerung eine große Bedeutung beigemessen. Mehrheitlich wurde eine Reform der Netzentgelte beziehungsweise eine bundeseinheitliche Wälzung der Netzentgelte gefordert, um zusätzliche Belastungen in Form von Redispatch beziehungsweise Engpassmanagementkosten für diejenigen Bundesländer zu vermeiden, die den Hauptanteil der Erzeugung von erneuerbaren Energien tragen. Ein weiteres Thema waren Speicherstrategien und Sektorenkopplung, welche in den Planungen Berücksichtigung finden sollten. Die Probleme und Hemmnisse im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz wurden vielseitig besprochen. Da das Problem aber den naturschutzfachlichen Bereich nicht betrifft, sollten sie an dieser Stelle auch nicht weiter thematisiert werden. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle allen Sachverständigen für ihre Zeit und ihre Expertise danken. In Auswertung der Anhörung und im weiteren Beratungsverfahren beantragte die Fraktion der CDU, den Netzausbau und die Agrophotovoltaik in den Gesetzestext aufzunehmen. Ähnliches forderte auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die neben der Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie auch einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaikflächenanlagen und der Hochspannungsfreileitungen forderten. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Vonseiten der Koalition wurden diese Ansinnen grundsätzlich in Bezug auf den Ausbau von Hochspannungsfreileitungen geteilt. Allerdings wird der Landtag, so die Ausschussmehrheit, da es sich hier um die Hochzonung in den Zuständigkeitsbereichen zweier Ministerien handelt und eine endgültige Abstimmung noch nicht abschließend erfolgt ist, dieses Gesetz zunächst in der vorliegenden Form verabschieden. (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) Im Ausschuss hat es genau darüber eine rege Diskussion gegeben. (Sebastian Ehlers, CDU: Zeitenwende.) Vor diesem Hintergrund hat die Ausschussmehrheit Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Entschließung vorgelegt. Mit der Entschließung wird die Landesregierung beauftragt, den beschleunigenden Ansatz dieses Gesetzes auf die Planfeststellungsverfahren für Hochspannungsfreileitungen zu prüfen und bei Bestätigung eines Beschleunigungseffektes unverzüglich gesetzlich umzusetzen. Die von den Experten mehrfach deutlich herausgearbeiteten Hemmnisse hinsichtlich der Berücksichtigung des Denkmalschutzes wurden unter Punkt 5 der Entschließung berücksichtigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ganz deutlich geworden, dieses Gesetz ist ein Anfang, aber dieser Anfang muss erst einmal gemacht werden. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung und auch die Entschließung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, bei Ablehnung vonseiten der Fraktion der AfD und Enthaltung vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Dieser Empfehlung schließe ich mich hier an und bitte Sie im Namen der Mehrheit im Ausschuss um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Um das Wort gebeten hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ja, meine Stimme hält hoffentlich durch. (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD) Ich habe einen leichten grippalen Infekt, aber mir ist das doch sehr, sehr wichtig, dass ich heute hier dabei sein darf. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Ich glaube, die Debatte in der Aktuellen Stunde hat deutlich gemacht, dass wir alles daransetzen werden, die Energiewende voranzutreiben, um unter dem Strich damit natürlich auch Lösungen für unser Bundesland anzubieten. Und ich glaube, dass man unterm Strich erstens festhalten darf, die Bundesgesetze, die uns jetzt an die Hand gegeben worden sind, Windenergieausbau an Land, das Bundesnaturschutzgesetz wird dazu führen, dass wir sehr deutliche Beschleunigung erfahren. Wir wissen, dass die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen in Mecklenburg-Vorpommern in diesem Bereich einfach zu lange dauern und auf der anderen Seite wir natürlich auch erkannt haben, an welchen Stellschrauben wir denn Veränderungen vornehmen können. Zum einen nehmen wir zur Kenntnis, dass die Regionalen Planungsverbände Zeitverzug haben. Wir haben natürlich auch die Gespräche mit dem Denkmalschutz geführt, und für unser Haus gilt, das Thema des Artenschutzes zu überprüfen und damit Strukturen zu straffen. Da sind wir jetzt auf dem richtigen Weg, dass wir dann eine Behörde, das werden die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sein, und nicht mehr die Landkreise, sodass wir uns davon versprechen, dass wir die Beschleunigung erfahren, denn unterm Strich gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Und die Zielrichtung ist, innerhalb von sieben Monaten, wenn die vollständigen Unterlagen vorgelegt sind, diese dann auch zu entscheiden. Ich glaube, das zeigt, dass wir hier intensive Lösungen anbieten werden, denn unterm Strich geht es um die Energiesicherheit, es geht um die Verfügbarkeit und es geht natürlich auch um bezahlbare Energie. Und zum anderen ist vollkommen klar – auch für uns –, das Klimaschutzthema ist ganz oben auf der Agenda und das Zeitalter der fossilen Energien ist für Mecklenburg-Vorpommern beendet. Wir setzen alles darauf, mit den erneuerbaren Energien – die sind hier mehrfach genannt worden: Wind, Sonne, Biomasse, Erdwärme und Wasser – diesen Prozess zu beschleunigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wünsche mir natürlich auch, dass das Versprechen von Robert Habeck erfüllt wird, dass die Netzentgelte im ersten Quartal hoffentlich zu einer Lösung kommen und wir dann zu einer gerechten Verteilung der Kosten kommen. Das würde gerade Mecklenburg-Vorpommern auch besonders helfen. Wird das nicht kommen, sind wir uns einig mit dem Wirtschaftsministerium und dem Minister, dass wir dann eine Bundesratsinitiative einleiten werden. Ich glaube, das ist ein richtiger Ansatz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes wird die Energiewende beschleunigt. Davon sind wir überzeugt. Die Genehmigungsverfahren für diese Windenergieanlagen werden effektiver, effizienter und schneller. Und im Übrigen darf ich an dieser Stelle auch sagen, das Bewerbungsverfahren für die ersten 15 Stellen ist abgeschlossen. Und ich bin doch hocherfreut, dass wir sehr, sehr viele Bewerbungen insgesamt haben und in Kürze dann auch die Kolleginnen und Kollegen ihre Arbeit aufnehmen werden. Nach dem Koalitionsvertrag – auch das ist mir noch mal außerordentlich wichtig festzuhalten –, nach dem Koalitionsvertrag, an den ich mich zu halten habe, soll Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral sein. Und dabei spielt natürlich der Energiebereich eine entscheidende Rolle. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns ist auch klar, dass bis Ende 2032 die 2,1-Prozent-Zielmarke zu erfüllen ist und wir damit die Genehmigung von Windkraftanlagen natürlich auch nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz umzusetzen haben. Die entscheidenden Hürden sind für uns ausgemacht. Es sind ausdrücklich der Artenschutz, es ist auch der Denkmalschutz, und auch hier hat es Verstärkung im Personal gegeben. Das werden wir heute noch hören, sodass insgesamt dann auch dieser Bereich mit dem Wirtschaftsministerium in der Verstärkung des Netzausbaus aktuell um 23 Personalstellen verstärkt wird. Ich glaube, auch das ist ein Hinweis an das Hohe Haus, dass wir hier wirklich mit Hochdruck an diesem Thema arbeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für uns ist auch inhaltlich vollkommen klar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter beschleunigt werden muss, um die Zielsetzung zu erreichen. Dafür ist es aber auch notwendig, dass wir in der Fläche Akzeptanz bekommen. Auch daran möchte ich noch mal appellieren, an uns alle, auch dafür zu sorgen, dass Beteiligungsmöglichkeiten, aber auch die Akzeptanz für die erneuerbaren Energien steigt, und Teilhabe und Wertschöpfungspotenziale sind in dieser Frage natürlich ein Schlüssel auch für den Erfolg. Mit dem Gesetz, das wir Ihnen heute ja vorgelegt haben und wir hoffentlich heute beschließen, wird ein Flaschenhals in der Genehmigungspraxis der Windenergieanlagen beseitigt. Die massiven Verzögerungen, die wir in der Vergangenheit bei der Abarbeitung des Naturschutzes hatten, werden damit aufgehoben. Das ist meine feste Überzeugung. Und dabei wollen wir insbesondere die Zuständigkeit – das habe ich schon angedeutet – verändern, was die Staatlichen Ämter anbetrifft. Wir verbessern die Personalausstattung und wir werden insgesamt eben auch damit ein Programm auflegen für die erneuerbaren Energien. Den Entschließungsantrag, auch das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen, begrüßen wir als Landesregierung sehr, weil er dazu führt, eben auch die anderen Themen aufzugreifen, die wir hausübergreifend im Interesse der Energiewende, der Bezahlbarkeit, der Verfügbarkeit von Energie dann auch umzusetzen haben, denn wir brauchen im Übrigen auch ausreichend Flächen, auf denen die Windenergieanlagen dann gebaut werden können. Wir brauchen einen schnellen Ausbau der Netze. Wir müssen mehr Energieabnehmer und damit auch mehr Wertschöpfung in unser Bundesland holen. Und die Netzentgelte – das habe ich bereits angesprochen – müssen deutlich verändert werden. Wir müssen vor allem vor Ort alle als Mitstreiterinnen und Mitstreiter auftreten, um damit auch im Übrigen die Vorbehalte, was den Ausbau der erneuerbaren Energien betrifft, abzubauen, letzten Endes damit auch für das Gemeinwohl und für die Gemeinden neue Einnahmequellen zu ermöglichen. Manche Dinge müssen auf der Bundesebene noch geklärt werden, aber eins sage ich hier auch ausdrücklich: Für unser Haus gilt, die CO -Neutralität, so schnell es 2 geht, herzustellen. Und das ist eine Gesamtanstrengung der gesamten Gesellschaft und ich lade Sie ausdrücklich dazu ein, nein, ich appelliere an Sie: Helfen Sie mit! Haben Sie den Mut, den Menschen zu erklären, dass die Chance der Erneuerbaren auch die Chance im Übrigen für Freiheit, für Frieden und für ein gutes Zusammenleben auf diesem Planeten ausmacht! In dem Sinne freue ich mich sehr, wenn wir zur Verabschiedung kommen. Ich werde regelmäßig natürlich dann auch dem Ausschuss berichten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren, um die Schriftführerin zu meiner Rechten zu legitimieren, benenne ich sie gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung für die heutige Sitzung zur Schriftführerin. Und ich rufe auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Der Grundgedanke dieses Gesetzentwurfes ist die Beschleunigung der Errichtung von Windkraftanlagen, 200 Meter mindestens hoch, raumgreifend und vollkommen ungeeignet, den Strombedarf einer Industrienation zu gewährleisten. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Auch wenn man es so lange behauptet, wird es nicht richtig.) Diese Idee scheitert zunehmend an der unerbittlichen Realität der Physik und neuerdings an der unbequemen Wahrheit über das Verzwergen Deutschlands im geopolitischen Kontext, katalysiert durch den Krieg in der Ukraine, der nämlich nicht allein an allem schuld ist, der Ihren Traum vom grünen VARTA-Strom durch den Wegfall der fossilen Back-up-Ressourcen, das war nämlich das russische Gas, zum Platzen gebracht hat. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Aber widmen wir uns erst mal dem Gesetzesentwurf, der hier zur Zweiten Lesung vorliegt. Hier will ich ganz einfach die Kritikpunkte aus der Anhörung ins Feld führen, und offenbar war ich auf einer anderen Anhörung als Frau Rahm-Präger, denn die Zustimmung war sicherlich nicht in der Breite gegeben. Und ich zitiere aus dieser genannten Anhörung, und zwar vom Landkreistag: „Der Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern kritisiert massiv die Zeitschiene, die für die Beteiligung möglich war. Die Übersendung des umfangreichen Fragenkatalogs mit der Bitte um Beantwortung innerhalb von 5 Werktagen widerspricht jeglicher Form von ernsthaftem Interesse am Informationsaustausch und hinterlässt den Eindruck, dass die Beteiligung der Anzuhörenden lediglich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und nicht aus ernsthaftem Interesse an einer inhaltlichen Stellungnahme erfolgt.“ So viel zur breiten Zustimmung. Und dann erfolgt in der Ausarbeitung des Landkreistages eine Generalabrechnung mit der Landesregierung. Die „Verfahrensbeschleunigung“ durch dieses Gesetz wird entschieden „bezweifelt“, da die Hinderungsgründe auch weiterhin bestehen werden. Einzig allein die massive Aufstockung der Stellen könnte für eine Beschleunigung sorgen. Das hätte aber auch erreicht werden können, wenn diese Stellen bereits im Vorfeld bei den Landkreisen ausreichend finanziert worden wären. Hier wird auch ganz bewusst der Konjunktiv gewählt, denn ob am Ende noch mehr Sachbearbeiter, die die vielen Hinderungsgründe nun bearbeiten, wirklich zu einer Beschleunigung führen, das muss sich erst noch beweisen. Herr Backhaus ist ja immerhin vorsichtig optimistisch, denn man müsste dann ja erst mal davon ausgehen, dass die alleinige Schuld an den schleppenden Genehmigungsverfahren alleine bei den unteren Naturschutzbehörden und ihren Mitarbeitern liegt. Und das wird wohl kaum der Fall sein. In diesem Zusammenhang werden vom Landkreistag die weiterhin völlig ineffektiven Prozesse bemängelt. Diese seien bis heute nicht ausreichend standardisiert und würden somit viel Zeit kosten und werden es auch in Zukunft unabhängig von der Zuständigkeitsebene und der Personalausstattung, denn ein Hauptgrund für die Verzögerung sind ständig notwendige Nachforderungen gegenüber den Antragstellern, da einfachste Basisdaten offenbar häufig fehlen oder falsch sind. So werden unter anderem die fehlenden beziehungsweise nur unregelmäßig aktualisierten Daten zu Rastgebieten und Zugkorridoren genannt. Die Probleme werden also auch durch die Bündelung auf einer Ebene oberhalb der unteren Naturschutzbehörden nicht gelöst. Als ein weiteres ernst zu nehmendes Problem wird die Knappheit an menschlichen Ressourcen genannt. Herr Backhaus freut sich ja immerhin über zahlreiche Bewerbungen auf seine ausgeschriebenen Stellen. Bleibt mal die Frage im Raum: Wo kommen denn diese Leute her? Und sind das eventuell Kollegen, die vorher auf der Landkreisebene gearbeitet haben? Das haben Sie jetzt eben nicht erwähnt. (Minister Dr. Till Backhaus: Einer! Einer!) Auch hier stellt sich die Frage: Warum wird beziehungsweise wurde dieses Geld, das jetzt aufgebracht wird, um diese gut dotierten Stellen zu schaffen, nicht all die Jahre vorher schon den Landkreisen zur Verfügung gestellt? Und zu guter Letzt, merkt der Landkreistag an – das ist auch der Kern meiner Kritik –, wird dieses Gesetz zulasten der Natur unserer Heimat gehen. Sie geben vor, das Klima retten zu wollen, und zerstören die Natur dafür. Das ist nämlich die bittere Wahrheit, und das ist an Schizophrenie kaum zu überbieten, entspricht aber zunehmend der Geisteshaltung Ihrer Energiewende! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und, Frau Rahm-Präger, auch die Stellungnahmen der Netzbetreiber klangen nicht wirklich nach einer breiten Zustimmung, denn diese waren auch nicht gerade schmeichelhaft. Denn hier wird recht nüchtern angemerkt, dass die Netzkapazitäten in Mecklenburg-Vorpommern und auch die Übertragungsnetze in den Süden überhaupt nicht ausreichen, um den Strom, der durch den gewünschten Bau von vielen weiteren Hundert Windkraftanlagen erzeugt wird, aufzunehmen. Sie erzählen den Menschen dann was von energieintensiver Wirtschaft, die sich hier ansiedeln soll. Sie träumen von Wasserstoffsynthese und buntem Ammoniak, bis heute in keinster Form irgendwie wirtschaftlich und gerade auch mit internationaler Konkurrenz völlig ausgeschlossen. Also die Chinesen produzieren Kohlestrom zu einem Bruchteil der Wasserstoffkosten. Da bleibt die Frage, wie in einer globalisierten Welt Deutschland in Zukunft überhaupt noch wirtschaftskonkurrenzfähig sein soll. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und da ist es gar nicht unwahrscheinlich, dass zunehmend der Wirtschaftsstandort Deutschland einfach in die USA, die nämlich eine sehr günstige Industriestrompolitik betreiben, oder eben nach China abwandert, denn die Zeiten, in denen Unternehmen zwangsläufig in dem Land, wo sie mal gegründet worden sind, produzieren müssen, sind lange vorbei, und das merken wir auch zunehmend. Und dann werden die hier wegbrechenden Produktionskapazitäten in allen Bereichen der Industrieerzeugung einfach woanders auf dieser Erde in einem höheren, viel höheren Maße in Immissionen und Umweltbelastungen ersetzt. Das ist nämlich die Wahrheit. Und das ist die ganze Realität der Energiewende, die Deindustrialisierung Deutschlands und die Vernichtung von Wohlstand. Im Glauben an die Rettung eines Weltklimas offenbar pflegen diesen Glauben nur wir in Deutschland beziehungsweise nur Sie, denn weltweit sieht es da ein bisschen anders aus. Aber vielleicht klappt es ja dann in Zukunft doch mit den wackligen Stromnetzen, wenn hierzulande gar keine Stromabnehmer in Form von Großindustrien mehr vorhanden sind. Lassen Sie mich also zusammenfassen: Der ganze Prozess so rund um dieses Gesetz ist eine einzige Farce gewesen, purer Aktionismus aus übrigens berechtigter Angst davor, die eigenen Ziele einer Traumwelt von stabilen Stromnetzen aus grüner Energie zu erreichen. Dabei blenden Sie aber zunehmend die Physik aus, dafür blenden Sie die Mechanismen der Märkte aus und dabei blenden Sie nun offenbar auch noch die Belange des Natur- und Artenschutzes aus. Und an dem Kernproblem Ihrer Energiewende wird auch die Verlagerung der Zuständigkeiten in Naturschutzfragen überhaupt nichts ändern. Sie ruinieren den Wirtschaftsstandort Deutschland und Sie ruinieren nun auch noch das, was Sie so wohlfeil vorgeben schützen zu wollen: Natur und die Umwelt unserer Heimat. Wir bleiben nach wie vor bei der Ablehnung dieser papiergewordenen Schizophrenie. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Beate Schlupp.
Beate Schlupp CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beratungen zum Gesetzentwurf haben fortgesetzt, was ich schon in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes moniert habe. So haben insbesondere der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag als Anzuhörende deutlich gemacht, dass sie mit dem Verfahren zum Gesetzentwurf, insbesondere der kurzen Frist zur Stellungnahme, nicht einverstanden sind. Sie zweifeln zudem an, dass allein die Übertragung von Aufgaben der unteren Naturschutzverwaltung im Bereich der Zulassung von Windkraftanlagen auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt zur Beschleunigung auch nur eines Verfahrens beitragen kann. Bei ausreichender Personalausstattung in den unteren Naturschutzverwaltungen und entsprechenden Vorgaben durch die oberste Behörde wären auch auf dieser Ebene zügige Verwaltungsentscheidungen möglich. Meine Fraktion sieht das ebenso. Die Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes führt zudem dazu, dass sich die Naturschutzverwaltung in unserem Land kannibalisiert. Wichtige Mitarbeiter der unteren Verwaltungsebene werden die Chance einer Höhergruppierung nutzen und in den Dienst des Landes treten. Zu verdenken ist es ihnen nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, des Weiteren wurde in der Anhörung moniert, dass sowohl die Belange des Denkmalschutzes als auch des Netzausbaus nicht berücksichtigt wurden. Wieder einmal wurde deutlich, dass es keinem nützt, wenn zusätzliche Anlagen installiert werden und die dazugehörigen Netze oder Speichertechnologien fehlen. Entsprechende Änderungsanträge meiner Fraktion oder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Lediglich zu einem Prüfauftrag konnten sich die Koalitionsfraktionen durchringen. Eine Prüfung der in der öffentlichen Anhörung genannten Probleme wird aber nicht zur Lösung beitragen. Offensichtlich fehlt es den Koalitionären an Mut, die notwendigen Schritte zum Gelingen der Energiewende in unserem Land zu gehen. Hierzu gehört nach Auffassung meiner Fraktion zwingend, die Genehmigungsverfahren des Netzausbaus und der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ebenfalls zu beschleunigen, um so die Ableitung oder Nutzung der in unserem Land produzierten Energie zu ermöglichen. Der vorliegende Gesetzentwurf reicht hierfür nicht aus. Er führt lediglich zur Verlagerung von Verwaltungsaufgaben und, wie bereits erwähnt, zur Kannibalisierung der Umweltverwaltung. Aus diesem Grund können wir nicht zustimmen, werden uns aber im Prinzip in der Hoffnung, dass der Prüfauftrag positiv ausfallen wird, bei aller Kritik enthalten. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN können wir zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es heute zum zweiten Mal mit der Befassung zum Beschleunigungsgesetz zu tun. Dabei handelt es sich – und das wurde schon mehrfach besprochen – um einen wichtigen Baustein des Ausbaus der erneuerbaren Energien, auch wenn es eben nur ein Baustein ist. Und ja, der Gesetzentwurf ist jetzt unverändert wieder vorgelegt worden. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Wir haben sehr intensiv – das wurde auch von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern schon dargebracht – in den Anhörungen dazu debattiert. Und was ja auch heute schon mehrfach Thema war, natürlich, der Netzausbau spielt eine große Rolle, und dass der insbesondere nicht vorangeht, wurde in den Anhörungen deutlich. Nichtsdestotrotz wollen wir doch bei der unveränderten Annahme dieses Gesetzes bleiben, denn dieses Gesetz ist hinterlegt, und so hinterlegt ganz klar mit dem Arbeitsaufwand, der mit diesem Genehmigungsverfahren verbunden ist, aber auch eben mit Stellen. Und das ist beim Thema Netzausbau, Genehmigungsverfahren von neuen Leitungen so eben nicht gegeben. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deshalb haben wir genau in dieser Entschließung noch einmal diesen Prüfauftrag eingegeben. Warum gehen wir auch nicht auf Photovoltaik hierbei ein? Weil das Problem naturschutzrechtlicher Betrachtung spielt auch bei der Photovoltaik eine untergeordnete Rolle. Wir sind ganz mehrfach von Herrn Damm auch darauf hingewiesen worden, dass natürlich viele Verfahren jetzt in der Pipeline liegen und nicht vorankommen. Das hat aber vor allem damit zu tun, dass wir es ja hier mit Zielabweichungsverfahren zu tun haben, die nur langsam vorangehen. Nicht die naturschutzrechtliche Betrachtung ist das Problem, sondern eben das vorgeschaltete Verfahren, und auch da wollen wir als Land natürlich vorangehen und das Landesraumentwicklungsprogramm entsprechend anpassen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) auch wenn das natürlich sicherlich noch einige Zeit dauern wird. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und das Thema Denkmalschutz, ja, das hat sich zunehmend zu einem, ja, wie soll man sagen, Problem nicht unbedingt, aber zu einer Herausforderung für die Energiewende herausgestellt, wurde es doch gerade beim Thema „Ausweisung von Windkrafteignungsgebieten“ jetzt immer mehr thematisiert. Auch da wollen wir jetzt Klarheit schaffen oder voranbringen. Da gibt es ja einige Vorschläge, insbesondere was es angeht beim Thema „Ausweisung der Flächen“, dass wir dort mit den entsprechenden Kriterien vorgehen wollen (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und dort auch ganz klar dann eine Positivliste haben wollen, welche Denkmale zu berücksichtigen sind. Das große Problem natürlich beim Thema „Denkmalschutz und Photovoltaik“, darüber werden wir ja heute noch mal reden, das wird ja eine Rolle spielen in dem TOP 8, wenn ich das richtig im Kopf habe. Ich will noch ganz kurz auf die Punkte eingehen, die hier von Frau Schlupp und auch von Herrn Stein vorgebracht wurden. Ja, der Landkreistag insbesondere hat natürlich scharf kritisiert, auch wenn alle anderen Anzuhörenden das sehr positiv dargestellt haben und auf jeden Fall einen Effekt sehen, allein schon dadurch, dass wir natürlich mehr Stellen in diesem Bereich bekommen. Aber natürlich auch dadurch, dass wir hier Reibungsverluste ja vermeiden, indem wir eben aus dem Problem, wir reden ja die ganze Zeit von der Hochzonung, und wir haben auf der einen Ebene die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt, die hier verfahrensführende Ämter sind, und wir haben auf der anderen Seite all die unteren Naturschutzbehörden, die zugegebenermaßen offensichtlich nicht ausreichend personell ausgestattet sind. Aber allein das Hin und Her zwischen diesen Ebenen macht es komplizierter. Und dann vielleicht auch die Kritik, ja, warum hat sich der Landkreistag zu Recht darüber beschwert, dass sie so wenig Zeit hatten zur Einlassung auf das Problem zur Beteiligung: Ja, es war auch unsere Entscheidung, das Ganze jetzt so schnell voranzubringen, und das hat all die Verfahrensschritte entsprechend verkürzt. Das tat weh. Ich werde mir, das war meine erste Erfahrung damit, ich werde mir in Zukunft sehr genau überlegen, ob ich mich noch mal auf so was einlasse. Aber der Ansatz war ja, und das haben ja alle gefordert, dass es schneller gehen muss, und das war unser Ziel. Ja, und dabei ist das leider ein bisschen eng geworden, (Thore Stein, AfD: Na ja.) und das ist natürlich nicht so schön. Aber daraus lernen wir, das machen wir in Zukunft besser. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf liegt vor. Wir sind fest davon überzeugt, dass er wichtige Schritte voranbringen wird. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! 15 neue Windenergieanlagen und 6 zurückgebaute, das ist die traurige Bilanz der Landesregierung beim Ausbau der Windenergie in 2022. (Torsten Renz, CDU: Oha!) 900 Anlagen mit circa 5.000 Megawatt Leistung, dem Zehnfachen des Rostocker Kohlekraftwerkes, warten darauf, genehmigt und gebaut zu werden. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Zu den notwendigen 650 Megawatt in M-V schaffen sie gerade mal 50 Megawatt. Beim LNG bekommen die Bürger/-innen Deutschlandtempo bei erneuerbaren Energien MV-Tempo. Insofern ist der erste Schritt wichtig und richtig, die Zuständigkeit von den Landkreisen auf die Landesebene zu heben, nur eben nicht die einzige Maßnahme in dem Bereich. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Genau.) Ich hatte es zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs bereits angekündigt, dass wir die naturschutzfachliche Zuständigkeit auch beim Netzausbau anpassen müssen und dass wir einen entsprechenden Änderungsantrag einreichen werden. Und das haben wir Bündnisgrüne auch getan. Der Änderungsantrag umfasst den Leitungsbau und die PV-Freiflächenanlagen, und diese Änderungsbedarfe haben Sie, werte Fraktionen von der SPD und LINKEN in Bezug auf den Stromnetzausbau ebenso gesehen. Sie haben das hier im Plenum bestätigt und sogar eine gemeinsame Initiative angeboten. Wir haben noch in der Nacht nach der Ersten Lesung auf Ihren Antrag hin übrigens eine Sondersitzung des Fachausschusses einberufen und einen gemeinsamen Zeitplan auf den Weg gebracht. Doch am Ende haben Sie es trotz unseres Aufschlages, den wir natürlich frühzeitig zur Verfügung gestellt haben, nicht geschafft, mehr auf das Papier zu bringen als einen Entschließungsantrag, in dem Sie die Landesregierung dazu auffordern, im zweiten Quartal 2023 einen Vorschlag zu erarbeiten. Und da frage ich mich dann schon: Was machen die Fachpolitiker und die Fachreferenten der Regierungsfraktionen eigentlich den ganzen Tag? Die Konsequenz ist, dass der Netzausbau weiter verzögert wird und wir uns möglicherweise in einigen Monaten erneut mit dem Thema auseinandersetzen müssen, jedenfalls dann, wenn Sie nicht heute Ihre Chance ergreifen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wenn Sie das nicht tun und Ihren Vorschlag in ein paar Monaten nicht maßgeblich von unserem unterscheiden, dann ist mir nicht mehr klar, wie Sie noch ernst genommen werden wollen, dass es Ihnen mit dem Vorgehen am gemeinsamen Demokratischen in dieser dringlichen Sache ernst ist. (Torsten Renz, CDU: Das ist eine berechtigte Frage.) Doch was schlagen wir Bündnisgrüne heute vor? Stromleitungen mit 110 kV oder mehr werden bis jetzt in den Planfeststellungsbehörden im Wirtschaftsministerium genehmigt. Auch bei Stromleitungen kommt es, wie bei Windenergieanlagen, zur Verzögerung. Das haben wir gehört beim Naturschutz. Das bestätigten die Experten in der Anhörung zum Gesetzverfahren sehr deutlich. Im Wirtschaftsausschuss bestätigte zudem das Wirtschaftsministerium, dass aus Ihrem Haus die Empfehlung kam, auch den Leitungsaufbau aufzunehmen. Entsprechende Aussagen tätigte wiederum Staatsekretärin Jesse bei einer Ladung in den Agrarausschuss im Rahmen der Ausschussberatung zum Gesetzesentwurf. Wozu es noch keine Aussage vonseiten der Regierung gab, ist die Frage, welche Behörde sich des Themas annehmen soll – die StÄLU, die jetzt mit Fachpersonal bestückt werden dafür, oder das LUNG, das landesweit zuständige Amt. Grundsätzlich bevorzugen wir, dass die Genehmigung und die damit verbundenen Teilaufgaben alle möglichst gebündelt bearbeitet werden. Insofern haben wir uns für die StÄLU entschieden. Der Vorteil der Landesbehörde, wie das LUNG, ist, dass sie die für die Energiewende eher unerheblichen Amtsgrenzen quasi nicht so sehr sieht, und demgegenüber steht aber, dass die StÄLU Leitungen in den für uns sehr wichtigen Küstengewässern genehmigen und über die StÄLU die Energiewende zu Land und zu Wasser zusammengeführt werden kann. Diesem globalen Ansatz folgend halten wir es auch für notwendig, ebenfalls die Zuständigkeit bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen anzupassen. Uns erscheint eine Bündelung des Projekts Energiewende, zu dem für uns Windenergienetze und eben auch die Solarenergie gehören, insgesamt durch die aufgezeigten Synergien deutlich effektiver. Wenn Sie jedoch solche Details hätten justieren wollen, hätten Sie sich ja auch an einem gemeinsamen Änderungsantrag beteiligen können. Das blieb leider aus, über Monate hinweg. Ich sage das noch mal: Stimmen Sie heute in Ermangelung einer anderen Option gern unserem Antrag zu! Alternativ können Sie natürlich auch im alten MV-Tempo in ein paar Monaten dann den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzfachlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Stromleitungsbaus in Mecklenburg-Vorpommern vorlegen, damit wir uns dann auch den Rest des Jahres noch über die Zuständigkeiten im Naturschutz streiten können, statt auch in unserem Land endlich mit der Energiewende loszulegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal.
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vieles wurde schon erwähnt, ich mache es mal ein bisschen komprimierter. Nachdem der Bund einmal vorgelegt hat und entsprechend rechtliche Änderungen vorgenommen hat, liegt es nun in den Händen der Länder, die Vorgaben des Bundes umzusetzen und ebenfalls in eigenen Landesgesetzen nach weiteren Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Bau von Windenergieanlagen zu suchen. Dieser Gesetzesentwurf ist ein erster Schritt in diese Richtung. Es ist leider erst mal nur ein erster Schritt, aber besser als nix. Die Expertenanhörung zum Gesetzesentwurf im Ausschuss war bezeichnend. Es wurde von mehreren Anzuhörenden angemerkt, dass es immer noch keinen Windenergieerlass gibt. Daran wird gemeinsam gearbeitet, habe ich heute hier vernommen. Dieser Erlass ist wichtig und kann bei entsprechender Ausgestaltung eine Hilfe für alle sein. Er kann aufzeigen, welche planerischen Möglichkeiten bestehen, einen Ausbau der Windenergienutzung zu gestalten, und kann Hilfestellung zur rechtmäßigen Einzelprüfung geben. Gerade für die Gemeinden als Trägerin der Planungshoheit kann die Windenergieerlassempfehlung eine große Hilfe zu der Abwägung sein. Für Bürger und Investitionswillige kann er den Rechtsrahmen aufzeigen, Hinweise zur frühzeitigen Abstimmungsmöglichkeit mit den Behörden geben und somit für Planungs- und Investitionssicherheit sorgen. Meine Fraktion wartet mit Spannung auf diesen Erlass. Es wurde auch angesprochen, dass man beim Umgang mit dem Denkmalschutz etwas tun muss. Auch hier lautet das Stichwort „Bürokratieabbau“, aber ohne dabei den Schutz unserer Denkmäler in Mecklenburg-Vorpommern aus den Augen zu verlieren. Und sicherlich einer der größten Punkte, die man immer erst gar nicht sieht, weil er nicht im Gesetz erkennbar ist und auch nicht in der Zeitung steht: Ich rede von der einfachen praktischen Ausführung. Denn, meine Damen und Herren, wer hat eigentlich mal in den unteren Naturschutzbehörden nachgefragt, ob diese ganzen Regelungen, die so bestehen, eigentlich in der Praxis abgearbeitet werden können beziehungsweise ob sie eine eindeutige Entscheidung in den Genehmigungsverfahren zulassen? Ich habe mal direkt nachgefragt und auch in unserer Anhörung im Ausschuss war es zumindest von den Experten von Enotrac auch zu hören, es gibt aktuell keine klaren Handlungsanweisungen für die Mitarbeiter, die dort bis heute die Gesetze zur Genehmigung von Windenergieanlagen anwenden müssen. Man hat mir erzählt, dass oft große Unsicherheit besteht und der Ermessungsspielraum der Mitarbeiter doch so hoch ist, dass ein Mitarbeiter sich dafür entscheiden würde, ein anderer wieder nicht. Das kann doch nicht sein! Also da müssen wir wirklich was tun, und zwar schnellstmöglich. Und wenn ich dann höre, dass der Leitfaden zur naturschutzrechtlichen Bewertung von Windenergieanlagen in M-V, also quasi diese artenschutzrechtliche Arbeits- und Beteiligungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern immer noch nicht an die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes aus dem Sommer letzten Jahres angepasst wurde, dann wird mir etwas komisch, aber trotz alledem müssen wir vorankommen. Der hier vorliegende Vorschlag, im Verlaufe des Jahres 2023 aus den aktuell 6 Stellen in der unteren Naturschutzbehörde 30 Stellen bei den Staatlichen Ämtern zu machen, wird dabei sicherlich nicht schaden. Insbesondere die erhebliche Aufstockung des Personals wird mit Sicherheit zur Beschleunigung der Verfahren beitragen, davon sind wir überzeugt. Allerdings – und ich denke, das ist aus meiner Rede klargeworden – hält meine Fraktion diesen Gesetzesentwurf für einen kleinen ersten Schritt, der eben auch nur den Bereich der Windenergie erst mal abdeckt. Es müssen größere Schritte folgen. Auch im Bereich der Photovoltaik und insbesondere beim Netzausbau – das haben die Kollegen hier vorher auch schon gesagt – müssen wir viel mehr machen. Der Beschlussempfehlung kann man entnehmen, dass die Landesregierung spätestens im zweiten Quartal dieses Jahres ihren Plan zur weiteren Beschleunigung vorlegen wird. Ich hoffe, er ist dann auch pünktlich. Wir werden Sie höflich daran erinnern. Ich freue mich, dass es weitergeht. Ich freue mich aber vor allem auf Ergebnisse, die daraus folgen. Zu dem Änderungsantrag der GRÜNEN können wir sagen, dem stimmen wir zu, weil er auch unsere Ziele verfolgt. Im Allgemeinen werden wir uns auch hier enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Rahm-Präger.
Dr. Sylva Rahm-Präger SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es ist ein schwieriges Thema, und ich wollte das vielleicht als letzten Satz sagen, aber als ersten kann man das auch sagen, Frau van Baal: Kleine Schritte führen vielleicht auch zum Ziel, man muss sie nur auch erst mal tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Ich würde vielleicht ganz kurz noch mal einsteigen mit der Anhörung dieser Experten. Natürlich sind viele Argumente hier vorgetragen worden und die E.DIS Netz GmbH hat Zahlen genannt. Sie hat gesagt, wir haben im Moment 12,4 Gigawatt installierte erneuerbare Energien. Der Verbrauch bei uns liegt derzeit bei 2,4 Gigawatt. Die Prognose sieht 4 Gigawatt im Jahr 2032 vor, wenn wir dabeibleiben, in unserer Infrastruktur, also ohne Wärme und Mobilität gerechnet. Das heißt aber, wir haben auch eine Wärmewende und wir haben eine Mobilitätswende. Also insofern wird auch der Verbrauch im eigenen Land steigen. Man muss auch diese Zahlen immer noch mal durchdenken und überlegen, was sich daraus ergibt. Als Zweites vielleicht noch einmal aus dem, wir haben das ja alle gehört, wir haben ja alle die gleichen Dinge gehört von Johann-Georg Jaeger vom Landesverband Windenergie. Das fand ich zum Beispiel sehr spannend. Der nannte die Zahlen, die abgeriegelt worden sind, mit 300 Millionen Kilowattstunden. Das hört sich sehr viel an, aber Rostock hat im Vergleich einen Verbrauch von 700 Kilowattstunden, und auf die gesamte Stromproduktion bezogen waren das drei Prozent, nämlich 10 Milliarden Kilowattstunden ist die gesamte Stromproduktion gewesen zu dem Zeitpunkt. Also ein Abschalten bei einem Prozent wird als wirtschaftlich angesehen und in den darauffolgenden Jahren ist die Abschaltquote auf 1,5 Prozent gesunken. Das heißt, der Netzausbau folgt dem Ausbau der Windenergie. Netzausbau ist auch nicht einfach nur Netzausbau. Dazu gehört Transformatorentausch in den Umspannwerken, damit mehr Leistung im Prinzip durchgeleitet werden kann. Aus der Aussage der WEMAG war deutlich, dass der Ausbau der neuen Energien immer vor dem Netzausbau herlaufen muss. Die Vorstellung, dass erst die Netze gebaut werden und dann die Anlagen zu genehmigen sind, ist nicht im Sinne der Stromversorger. Das heißt, es muss einen gleich- beziehungsweise nachgelagerten Klang geben. Aber beides sind BImSch-Verfahren, und insofern war die Debatte auch richtig geführt und sie ist richtig geführt, dass natürlich der Netzausbau auch im Prinzip einer Prüfung unterliegt. Auch eine naturschutzfachliche Prüfung wird dort gefordert, in diesem BImSch-Verfahren, und deswegen haben wir diesen Prüfauftrag an die Landesregierung weitergegeben und mit unserer Entschließung. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie dem mehrheitlich folgen könnten. Die Abstimmungen dazu sind noch nicht endgültig geführt zwischen den Häusern. Uns wurde gesagt, eine Schätzung, dass ungefähr 25 Prozent der Verzögerung beim Netzausbau in den Genehmigungsverfahren, bei der Verzögerung Netzausbau in den nur bei den naturschutzfachlichen Bewertungen liegen, aber 25 Prozent sind auch 25 Prozent, und die kann man dann natürlich auch ausräumen. Ja, zur Photovoltaik hat der Abgeordnete Daniel Seiffert schon gesprochen. Dazu möchte ich mich gar nicht noch mal groß äußern. Das Landesraumentwicklungsprogramm sollte dazu einen großen Schritt geben, weil dort die Zielabweichungsverfahren auch geregelt werden müssen. Und ansonsten würde ich mich freuen, wenn alle diesem Schritt zustimmen könnten, sich dazu durchringen könnten, diesem Schritt zuzustimmen, dass wir nämlich hier erst mal eine Beschleunigung voranbringen, wie dieses Gesetz oder dieser Gesetzentwurf vorsieht, und wir dann zu einem späteren Zeitpunkt natürlich, wenn es dann so sein soll und sich das aus diesen Prüfaufträgen ergibt, auch noch nachbessern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und DIE LINKE eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1491. In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Agrarausschuss, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und DIE LINKE entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1769 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Überschrift des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1788 vor, soweit er die Änderung in der Überschrift des Gesetzentwurfes betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, soweit er die Änderung der Überschrift betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt. Wer der Überschrift des Gesetzentwurfes zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überschrift des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktion der AfD und Stimmenthaltung durch die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP angenommen. Ich rufe auf Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1788 vor, soweit er den Artikel 1 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, soweit er den Artikel 1 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt. Wer dem Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 1 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktion der AfD und Stimmenthaltung durch die Fraktionen der CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf Artikel 2 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1788 vor, soweit er den Artikel 2 betrifft. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, soweit er den Artikel 2 betrifft, mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD, bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP abgelehnt. Wer dem Artikel 2 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Artikel 2 des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ablehnung durch die Fraktion der AfD und Stimmenthaltung durch die Fraktionen der CDU und FDP angenommen. Ich rufe auf den Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Artikel 3 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE bei gleichem Stimmverhalten angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1491 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1491 bei ebenfalls gleichem Stimmverhalten angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Agrarausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Agrarausschusses auf Drucksache 8/1769 bei Zustimmung durch die Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktion der AfD und Stimmenthaltung durch die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1470. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1470 – In der 35. Sitzung des Landtages am 9. November 2022 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Um zu verhindern, dass Personen allein aufgrund ihrer äußeren Erscheinung für polizeiliche Maßnahmen ausgewählt werden, sieht der Ihnen nunmehr in Zweiter Lesung vorliegende Gesetzentwurf drei Änderungen des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vor. Erstens. Die Befugnis der Landespolizei zur verdachtsunabhängigen Identitätsfeststellung einer Person, die sich an einem Ort aufhält, an dem sich Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen, soll nach dem Beispiel Berlins aus unserem SOG gestrichen werden. Regelungen, die eine Befugnis zur verdachtsunabhängigen Identitätsfeststellung zum Zweck der Migrationskontrolle vorsehen, bergen einem Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte zufolge die Gefahr, dass es zu selektiven Personenkontrollen kommt, die sich an äußeren Merkmalen wie etwa der Hautfarbe von Personen orientieren. Die Vorschrift des Paragrafen 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc SOG ist daher zu streichen. Zweitens. Nach dem Beispiel des Bremischen Polizeigesetzes soll in Paragraf 29 SOG eine Regelung eingefügt werden, nach der der betroffenen Person auf Verlangen eine Bescheinigung über die vorgenommene Identitätsfeststellung und deren Grund auszustellen ist. Dieses Recht soll nach dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf für jede Identitätsfeststellung gelten, da auch außerhalb gefährlicher Orte das Risiko diskriminierender Kontrollen besteht. Mit der Ausstellung einer Bescheinigung über die vorgenommene Identitätsfeststellung wird die Maßnahme für die betroffene Person dokumentiert und ihre gerichtliche Überprüfung vereinfacht. Die Vorschrift des Paragrafen 29 SOG ist entsprechend zu ergänzen. Drittens. In unser SOG soll nach dem Beispiel Schleswig-Holsteins ein ausdrückliches Verbot der Auswahl der von einer Identitätsfeststellung betroffenen Person anhand gruppenbezogener Merkmale im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen werden. Racial Profiling erzeugt in den betroffenen Personengruppen – das belegen Studien – ein Gefühl der Erniedrigung und der Ungerechtigkeit und führt zu ihrer Stigmatisierung und Entfremdung und verschlechtert das Verhältnis zwischen diesen Gruppen und der Polizei, weil sie das Vertrauen in die Polizei verlieren. Dem würde die von meiner Fraktion beantragte ausdrückliche Untersagung des Racial Profiling durch unser SOG zumindest ein Stück weit entgegenwirken. In der Debatte, die wir anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs geführt haben, wurde vorgebracht, meine Fraktion würde mit dem Gesetzentwurf einen Generalverdacht gegenüber der Polizei aussprechen. Diese Kritik geht jedoch am Kern des Themas vorbei. Dem Handeln der Polizei vorgelagert sind die gesetzlichen Handlungsaufträge und Eingriffsermächtigungen. Der Landtag als Gesetzgeber hat die von ihm erarbeiteten Gesetze daraufhin zu untersuchen, ob sie grund- und menschenrechtlichen Diskriminierungen Vorschub leisten. Gesetzesbestimmungen verstoßen ja nicht nur dann gegen ein Diskriminierungsverbot, wenn sie an offensichtlich unzulässige Unterscheidungskriterien wie das der Rasse anknüpfen. Auch scheinbar neutrale Formulierungen können zu rassistischen Diskriminierungen führen, und solche Formulierungen müssen dann geändert werden. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Zum Beispiel?) Auch wurde dem Gesetzentwurf meiner Fraktion entgegengehalten, dass Racial Profiling ja ohnehin verboten sei und deshalb schlicht nicht vorkomme. Innenminister Pegel sagte in der vorigen Debatte, dass ihm keinerlei Fälle von Racial Profiling durch die Landespolizei bekannt seien. Herr Pegel, wenn Ihnen keine Fälle bekannt sind, dann rate ich Ihnen, fragen Sie doch einfach mal die Menschen mit Migrationsgeschichte, die Sie bei Ihrer Arbeit treffen! Ich habe diesen Gesetzentwurf den Sprecher/- innen der Migrantenselbstorganisationen unseres Landes vorgestellt und ihnen die Frage gestellt, ob sie schon einmal von der Polizei kontrolliert worden sind und, wenn ja, was sie dabei erlebt haben. In einer Runde von 15 Leuten meldeten sich 3 zu Wort und erzählten ihre Geschichten. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Auch wenn ich weiß, dass es sich dabei nicht um eine repräsentative Erhebung handelt, finde ich das bemerkenswert. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde ich von den Sprecher/-innen der Migrantenselbstorganisationen gefragt, wo man sich denn in Mecklenburg-Vorpommern über eine rassistische Behandlung durch Staatsbedienstete beschweren könne. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Polizeibeauftragten.) Tja, an sich wäre die Annahme und Bearbeitung solcher Beschwerden originäre Aufgabe einer staatlichen Antidiskriminierungsstelle. Doch anders als im Koalitionsvertrag behauptet, gibt es eine solche staatliche Antidiskriminierungsstelle bei uns in Mecklenburg-Vorpommern nicht. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das ergibt sich aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage, die ich zusammen mit der Kollegin Shepley eingereicht hatte. Seit über 20 Jahren fordert die Antirassismusrichtlinie der Europäischen Union die Mitgliedsstaaten dazu auf, Antidiskriminierungsstellen einzurichten. (Nikolaus Kramer, AfD: Das tut doch jetzt gar nichts zur Sache.) Diese Stellen sollen insbesondere dafür zuständig sein, die Opfer von Diskriminierungen auf unabhängige Weise dabei zu unterstützen, ihrer Beschwerde wegen Diskriminierung nachzugehen, unabhängige Untersuchungen zum Thema Diskriminierung durchzuführen, unabhängige Berichte zu veröffentlichen und Empfehlungen zu allen Aspekten vorzulegen, die mit Diskriminierungen im Zusammenhang stehen. 9 von 16 Bundesländern haben Antidiskriminierungsstellen eingerichtet. Mecklenburg-Vorpommern hinkt mal wieder hinterher. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Nicht über einen spezifischen Beschwerdemechanismus zu verfügen und sich dann hier im Landtag hinzustellen und zu behaupten, es gäbe keinerlei Fälle rassistischer Diskriminierung bei der Landespolizei, finde ich ganz schön dreist. Liebe Mitglieder der Landesregierung, liebe Kolleg/-innen von SPD und DIE LINKE, Sie wissen ganz genau, es gibt diese Fälle. Gehen Sie das Thema an! Schaffen Sie eine Antidiskriminierungsstelle und beteiligen Sie sich an der von uns beantragten Überarbeitung des SOG! – Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Nikolaus Kramer, AfD: Tosender Applaus.) Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde weitgehend auf die Diskussion der Ersten Lesung Bezug nehmen wollen, gleichwohl, weil Sie den Spielball noch mal aufgegriffen haben und die Argumentation an einigen Stellen erweitert, versuchen, diese Punkte aufzunehmen. Erstens. Auch genau wie in der Ersten Lesung glaube ich, dass es zwei unterschiedliche Motive geben kann für so einen Gesetzentwurf. Das eine ist zu sagen, wir haben hier eine Liste von Sachverhalten. Da sagen Sie, es sei sogar dreist von mir, „Katapult“ zu zitieren – nichts anderes habe ich in der Ersten Lesung getan –, ein Magazin, das zumindest nicht für rechtskonservative Kampfpressearbeit bekannt ist. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Dafür gibt es die Grauzonen, Herr Pegel, dafür gibt es die Grauzonen.) Und genau das „Katapult“-Magazin hatte im letzten Jahr den Bürgerbeauftragten und Amnesty International befragt, ob in diesem Bundesland ihnen jeweils Sachverhalte bekannt sind, und beide haben mitgeteilt, sie haben keine. Ich behaupte damit nicht, dass Amnesty und der Bürgerbeauftragte alle Beteiligten befragt haben. Und die Frage ist doch, habe ich eine Vielzahl von Sachverhalten, die nahelegen, dass wir schnellen direkten Handlungsbedarf haben. Über die damaligen Informationen hinaus habe ich auch keine, außer Sie sagen, Sie haben ein paar Beteiligten den Gesetzentwurf vorgelegt und sie befragt. Zweite Überschrift ist, man kann sagen, ich habe ein grundsätzliches Misstrauen bei polizeilicher Arbeit in dieser Hinsicht. Das wäre der Teil, der letztes Mal diskutiert worden ist, den ich eher für schwierig hielte, weil ich davon überzeugt bin, dass die Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst nicht selten gerade in die Aufgabe kommen, auch jenen beiseitezuspringen, und dann geht es mir gar nicht um Hautfarbe oder Geschlecht, sondern in allen Hinsichten Menschen, die in Notsituationen geraten, die in Unterdrückungssituationen geraten, genau denen in der Situation beizustehen. Ich bin überzeugt davon, dass die Kolleginnen und Kollegen das durch die Bank weg tun. Und Sie werden Ihrerseits sich die Kritik gefallen lassen müssen, dass bei vielen, vor allen Dingen jungen Kolleginnen und Kollegen, die das wahrnehmen, der Eindruck entsteht, dass wir ihnen einen Generalverdacht unterstellen, den sie schlicht mit ihrem Leben, wie sie es auch führen, für falsch halten. Und ich finde umgekehrt, weil Sie uns/mir Dreistigkeit vorwerfen – ich finde das einen relativ schweren Vorwurf, das war eben, noch mal, ein Zitat aus einem Medienorgan –, würde ich gerne mal, ohne in diese kraftvollen Begriffe einzusteigen, die Bitte zurückgeben, genau auch mal das kritisch zu reflektieren: Was kommt eigentlich bei denen an, die für sich nicht zu Unrecht in Anspruch nehmen, dass sie vielen von denen, die, glaube ich, im privaten Kontakt viel häufiger in Schwierigkeiten geraten und vielleicht auch genau unter rassistischen Gesichtspunkten in Schwierigkeiten geraten, dass sie gerade denen Schutz, im Zweifel mit ihrer Haut, mit ihrem Körper, mit ihrer Gesundheit gewähren. Und das ist nach meiner Überzeugung eben nicht geeignet, daraus einen generellen Vorwurf zu machen. Deswegen bin ich wieder bei der Frage, haben wir Einzelfälle, die das gebieten. Zweiter Punkt, der mich umtreibt – weil Sie sagen, es sei wichtig, das noch mal festzuschreiben, ich hole die Argumentation vom letzten Mal noch einmal hervor –: Das deutsche Grundgesetz verbietet Racial Profiling, wenn auch nicht als Begrifflichkeit, sondern in Artikel 3 ziemlich deutlich. Dahinter stehen Bundesgesetze, die Gleiches tun. Es steht eine Landesverfassung, die Gleiches tut. Es stehen Landesgesetze, die Gleiches tun. Ich hatte letztes Mal berichtet, dass die landespolizeiliche Ausbildung das ganz bewusst auch in der Ausbildung durchgängig einbindet, um sehr deutlich zu sagen, es ist verboten, und auch sehr deutlich Handlungsmechanismen an die Hand zu geben, diesen Fehler eben nicht zu begehen. Ich schließe nicht aus – und das, finde ich, gehört zu einer offenen Debatte immer dazu –, dass in einzelnen Fällen bei Kontrollen Dinge auch mal schieflaufen aus Sicht des Kontrollierten. Da würde ich mir manchmal im Übrigen die Motive gern anschauen. Vielleicht sind die von mir wahrgenommenen als Kontrolliertem andere als die von denen, die kontrolliert haben. Aber ich schließe auch niemals aus – und das gilt nicht nur für Racial Profiling, sondern für alle möglichen Sachverhalte –, dass auch Kollegen der Polizei im Einzelfall einen Fehler begehen. Dann werden wir den glattziehen, wir werden ihn im Zweifel entsprechend disziplinarrechtlich oder strafrechtlich verfolgen, genau wie wir es bei jedem anderen auch tun. Aber ich schaue dann eben auch in diese Statistiken und sage, gibt es Strafverfahren, gibt es Disziplinarverfahren, ist Amnesty etwas bekannt, ist dem Bürgerbeauftragten etwas bekannt, und wenn alle sagen, nein, dann spricht zumindest vieles dafür, dass es nicht ganz so dramatisch gegen den Baum läuft, wie Sie es offenbar befürchten. Und dann ist meine Bitte noch einmal, dann lassen Sie uns über die Einzelfälle reden, die wir uns dann im Einzelfall angucken, denn es noch einmal irgendwo reinzuschreiben, macht den weißen Schimmel nicht weißer. Es steht im Deutschen Grundgesetz. Mehr kannst du an Rechtsschutz, an Festschreibung nach meiner Überzeugung nicht haben. Ich sehe deshalb nicht, dass wir mit einer Festschreibung im SOG einen zusätzlichen Schutz erreichen würden, den wir nicht heute schon haben, ein deutliches Signal und, noch mal, nach meiner Überzeugung auch eine klare Praxis der Landespolizei, im Übrigen nicht nur diese. Soweit Sie darüber hinaus wünschen, dass wir regelmäßig Bescheinigungen ausstellen, wiederhole ich meine Bitte aus der letzten Landtagssitzung: Erstens. Wer gegen eine Identitätskontrolle vorgehen will, kann das, weil die Kolleginnen und Kollegen der Polizei dokumentieren müssen, dass sie eine Identitätskontrolle durchgeführt haben. Wer sich dagegen wehren will, kann das auf rechtlichem Wege. Aber ich bitte darum, wir führen hier oft Debatten, wie wir Behördenintensität reduzieren, dass wir nicht noch einmal erhöhen. Das ist am Ende alles von Menschen zu leisten. Und ich sehe auch hier keinen Mehrwert, ich sehe eben nur mehr Arbeit und für alle Beteiligten mehr Bürokratie. Auch da die herzliche Einladung, lassen Sie uns nichts obendrauf tun, ohne dass wir nicht einen fassbaren Grund haben, der es notwendig macht. Und es fehlt mir weiterhin, außer der groben Flughöhe zu sagen, da ist bestimmt irgendwas, fehlt mir das konkrete Anfassbare, was darauf hindeutet, dass wir einen Systemfehler hätten, den wir beheben müssen. Diese Systemfehler sind durch das Grundgesetz und andere Regeln ausgeschlossen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich kann nur auf die letzte Debatte bei der Ersten Lesung verweisen, mit einem kleinen Unterschied, dass wir in der letzten Debatte null Fälle, das wurde hier mehrfach betont, im Land null Fälle hatten. Eine erneute Kleine Anfrage von mir, die am 28. Dezember beantwortet wurde, 28. Dezember 2022, hat ergeben, dass wir im Zeitraum von September 2020 bis zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage 1.450 Beschwerden hatten hier gegenüber dem Einschreiten der Landespolizisten und nur einen einzigen Fall, und der auch noch teilweise begründet darin ist, dass es da möglicherweise zu rassistischen Übergriffen verbaler Natur gekommen ist. Da reden wir also von 0,094 Prozent. Und der Innenminister hat es eben gesagt, ich habe es in der letzten Debatte auch gesagt, es ist doch dem Grunde nach alles im Grundgesetz festgeschrieben, und Sie, Frau Oehlrich, sprechen hier von Stigmatisierung und Entfremdung. Und das Einzige, was Sie hier stigmatisieren, sind unsere Beamten im Land, die hier einen ganz hervorragenden Job leisten, jeden Tag, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) indem Sie diese Beamten einem Generalverdacht aussetzen. Und die Einzigen, die sich hier entfremden, und zwar entfremden von den Behörden und Institutionen unseres Staates und damit entfremden von der Demokratie, sind Sie, meine Damen und Herren der GRÜNEN, mit eben solchen Anträgen. Das ist demokratiefeindlich. Und Sie haben überhaupt so gut wie gar nicht zur Sache gesprochen. Sie haben nämlich hier gar nicht Bezug auf Ihren Antrag genommen, sondern Sie haben die ganze Zeit über die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle gesprochen, und das ist ja noch der viel größere Frevel, wie ich finde. Alles in allem – ohne mich wiederholen zu wollen, das ist redundant hier – ist Ihr Antrag abzulehnen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! An dieser Stelle möchte ich natürlich erklären, dass ich darüber entscheide, ob hier zur Sache geredet wurde oder nicht, und in dem Kontext, in den das gestellt wurde, war es durchaus zur Sache. Wie gesagt, wenn ich jetzt davon ausgehen würde, es muss immer direkt zum Antrag sein, dann würde ich hier viele Unterbrechungen haben und viele würden sich wundern, was sie mit ihrem Redemanuskript machen können. (Torsten Renz, CDU: Das war doch bildlich gesprochen, Frau Präsidentin.) Also würde ich sagen, lassen wir diese Debatte und lassen dem Präsidium die Entscheidung, wer zur Sache spricht und wer nicht. Und in diesem Sinne rufe ich auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Herrn Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich kann mich an dieser Stelle relativ kurzfassen, da wir den Gesetzentwurf in unveränderter Form bereits im November debattiert haben und in der Zwischenzeit keine neuen Aspekte, die wir dringlich diskutieren müssen, hinzugekommen sind oder sich da irgendwas geändert hat. Insofern kann ich an meine Ausführungen aus dem November anknüpfen und auch an das, was der Minister gesagt hat. Racial Profiling ist bereits verboten. Wenn Polizeikontrollen aufgrund rassistischer Zuschreibungen erfolgen, dann verstoßen diese gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, denn der darin verfassungsrechtlich vorgegebene Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es staatlichen Stellen zu diskriminieren, und das ist auch gut und richtig so. Nichtdestotrotz schadet es natürlich nicht, über Racial Profiling zu debattieren und zu schauen, ob dieses Verbot ausdrücklicher formuliert werden muss und wie und wo das erfolgen kann, denn bundesweit kommt es sehr wohl immer wieder zu Kontrollen, deren alleiniger Grund wohl in der vermeintlichen Herkunft, im Aussehen oder der verwendeten Sprache der Betroffenen liegt. Es wäre aus meiner Sicht falsch, dieses Problem, welches sich in ganz konkreten und individuellen Fällen vermutlich viel zu oft abspielt, zu leugnen. Aber das tut so auch niemand, Frau Oehlrich. Damit ist weder den Betroffenen noch den Beamtinnen und Beamten geholfen, die ihren Dienst vorschrifts- und rechtmäßig durchführen. Die Dringlichkeit, das Verbot zu diesem Zeitpunkt explizit in das SOG M-V aufzunehmen, ergibt sich daraus eben gerade nicht. Meine Damen und Herren, einzelne Vorschläge, die Sie hier unterbreiten, sind es definitiv wert, diskutiert und möglicherweise ins SOG aufgenommen zu werden. Auch das habe ich bereits im November gesagt. Und auch da, denke ich, werden wir noch diskutieren. Der Minister hat es auch gesagt, insbesondere die Regelung, die kontrollierte Personen ermächtigt – da sind wir eher bei Ihnen –, erscheint mir doch sozusagen nachdenkenswert, ob man Ihnen diese Möglichkeit gibt, dass sie einer Identitätsfeststellung unterzogen worden sind und dass diese Personen den Grund verlangen dürfen. Aber – ich bleibe bei meinem Angebot, Frau Oehlrich, welches ich Ihnen inzwischen schon mehrfach eröffnet habe – bringen Sie Ihre Vorschläge zur Überarbeitung und Ergänzung des SOG M-V in die anstehende Novellierung ein! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir wollen das SOG, wie gesetzlich und im Koalitionsvertrag verankert, auf den Prüfstand stellen, schauen, welche Regelungen sich bewährt haben, welche Befugnisse überflüssig sind und wo nachgebessert werden muss. Ich halte es für nicht zielführend – und auch das habe ich schon bereits mehrfach gesagt – jetzt einzelne Paragrafen und Absätze, Artikel zu ändern, einzufügen oder zu ergänzen. Das SOG besticht auch in seiner jetzigen Form nicht oder in seiner jetzigen Fassung ohnehin nicht durch Klarheit und Übersichtlichkeit, also wollen wir davon jetzt auch nicht noch was ändern, sondern es später dann vielleicht viel besser machen. Dazu lade ich Sie herzlich ein. Und zur Antidiskriminierungsstelle: Ich erinnere mich nicht daran, dass im Koalitionsvertrag behauptet wird, dass es diese gibt, sondern ich erinnere mich daran, dass wir uns dafür einsetzen wollen, dass es sie geben wird. Das ist ein kleiner Unterschied. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich bin auch optimistisch, dass wir uns da auf diesen Weg gemacht haben und auch weiterhin machen und dass es diese in Zukunft auch geben wird. Aber das hat mit Ihrem Gesetzentwurf nichts zu tun, den wir – zumindest heute – eher aus praktikablen denn aus inhaltlichen Gründen ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Noetzel! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich würde es gerne kurzhalten, weil ich glaube, dass ich in meiner Rede zur Ersten Lesung bereits mein komplettes Pulver in dieser Sache auch verschossen habe. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP und Nikolaus Kramer, AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Wiederholen festigt.) Richtig, das stimmt natürlich. Ich würde auch gerne noch mal ein paar grundlegende Dinge natürlich dazu sagen. Ich wollte mich jetzt auch nicht gleich wieder hinsetzen. Was noch mal ganz wichtig ist, was sich, glaube ich, auch in die Köpfe mal einbrennen müsste, jedes Gesetz hat ja auch eine gewisse Struktur. Und ich hatte das letztes Mal auch schon gesagt – und das ist jetzt die Wiederholung, die ich mir auch leiste oder gönne an dieser Stelle –, das SOG schreibt fest, was Polizei darf, und nicht, was sie nicht darf. Und das ist eigentlich das Entscheidende, was man sich bei diesem Gesetz einfach merken muss. Da steht konkret drin, wann Polizei eingreifen darf, wann sie Eingriffsermächtigungen vornehmen darf, welche das sind. Und wenn sie da nicht drinstehen, dann darf Polizei das auch nicht. Und das Grundgesetz, meine Damen und Herren von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gilt – das wurde jetzt hier auch schon mehrfach gesagt – selbstverständlich für jeden und immer zu jeder Zeit, und darauf basieren natürlich alle unsere Gesetze, auch natürlich das SOG. Ich fand eben noch mal interessant, Frau Oehlrich, dass Sie sagten, ja, es ist ja schön, dass es keinen Fall gegeben hat von Profile Rac…, Racial Profiling – mein Gott, Entschuldigung! – in M-V und man müsste doch einfach nur mal Menschen mit Migrationshintergrund fragen, wie sie sich bei Polizeikontrollen gefühlt haben. Frau Oehlrich, Polizei arbeitet generell in einem Spannungsfeld. Und wenn es darum geht, aufzuarbeiten, wie Menschen sich bei Polizeikontrollen oder bei Polizeieinsätzen fühlen, dann müsste man vielleicht mal grundsätzlich danach fragen. Und selbstverständlich fühlt sich nicht jeder unglaublich toll, wenn er in eine Polizeikontrolle oder in eine Polizeimaßnahme gerät. Das ist doch selbstverständlich, dass das nicht so ist, kann ja auch gar nicht so sein. Wir können ja auch mal die Klimademonstranten fragen, wie sie sich gefühlt haben. Aber im Umkehrschluss kann man dann ja auch mal fragen, wie sich die Polizisten gefühlt haben. Daran denkt allerdings auch eher immer keiner. Und das ist, glaube ich, eher das Thema, was sich auch jetzt Silvester noch mal in den Vordergrund gespielt hat. Das sollten wir in der Regel mal häufiger tun, mal zu fragen, wie geht es eigentlich Polizistinnen und Polizisten und auch allen anderen Berufsgruppen in Blaulichtberufen, wenn sie in den Einsatz müssen. Und ja, man kann sagen, keiner muss ja Polizist sein. Nee, sicher nicht, jeder entscheidet sich für seinen Beruf, aber jeder Beruf, jeder, wirklich jeder Beruf, hat seine Berechtigung in dieser Gesellschaft. Und um es noch mal ganz klar herunterzubrechen, Aufgabe von Politik muss es sein, Polizei den Rücken zu stärken. Es geht hier um Anerkennung für eine Berufsgruppe. Und deswegen schließe ich sehr gerne meine Rede mit den Buchstaben ACVA – Alle Cops verdienen Anerkennung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf hat ja in der Ersten Lesung, soviel ich mitbekommen habe, auch schon eine sehr emotionale Debatte ausgelöst an der Stelle, und eventuell hätte auch überlegt werden können, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion der GRÜNEN, ob man nicht die eine oder andere Anregung sich hätte zu Herzen nehmen können und den Vorschlag vielleicht doch noch mal zu überarbeiten. Auch wenn der Kollege Noetzel … Wo ist er denn? Gerade nicht mehr da? Der hatte ja auch noch … (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Er sitzt da hinten. – Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Der sitzt hinter Ihnen.) Ach so, Entschuldigung! Kollege Noetzel hat in der letzten Debatte ja auch Vorschläge gemacht. Gerade das Thema Evaluierung SOG ist auch eins, was uns schon länger umtreibt. Und das haben wir ja auch immer wieder angemahnt, dass wir da noch mal rangehen müssen. Und eigentlich wäre jetzt auch dieser Gesetzesentwurf vielleicht eine gute Gelegenheit gewesen, das SOG insgesamt einfach mal anzugehen und in eine komplette, in eine schöne anwenderfreundliche Fassung halt zu gießen. Meine Erwartungen an die Landesregierung gehen eher dahin, dass wir mit der Evaluierung nicht mehr zu lange warten, denn das SOG M-V ist überarbeitungswürdig. Und in dem Zusammenhang immer nur auf die Planung zu verweisen, ist halt auch immer relativ schwierig, also es ist in Planung und wir machen. Und dann wollen wir auch mal Ergebnisse sehen. Wir haben ja schon mal ein bisschen Zeit jetzt ins Land streichen lassen in dieser Legislatur, und am Ende sind es ja auch nur noch dreieinhalb Jahre, die jetzt irgendwie effektiv hier übrig bleiben, wenn wir dann den Wahlkampf rausrechnen am Ende der Legislatur. Zu den inhaltlichen Punkten hatte mein Fraktionsvorsitzender im November eigentlich schon hinreichend ausgeführt, wie wir da stehen. Da hat sich die Meinung unserer Fraktion auch nicht verändert. Und eine bloße Verankerung des Diskriminierungsverbots im SOG halten wir auch weiterhin nicht für zielführend. Und auch, wie der Innenminister schon ausgeführt hat, das ganze Thema so jetzt zu verankern, bringt natürlich auch nicht viel. Ich glaube tatsächlich eher, dass wir da eher ein Problem beim Thema Alltagsrassismus vielleicht auch haben. Also ich sage auch ganz klar, ich glaube nicht, dass wir ein institutionelles Problem bei der Polizei an der Stelle haben, sondern dass wir uns gesamtgesellschaftlich bei dem Thema einfach mal hinterfragen müssen, weil das etwas ist, was gar nicht so bewusst passiert. Denn wer sich mit dem Thema intensiver auseinandersetzt, wird feststellen, dass es manchmal einfach durch blöde Redensarten oder blöde Verhaltensweisen, die irgend- wie gesellschaftlich mal so mitgegeben wurden, die nie reflektiert wurden, zu solchen Problemen kommt. Und dass da am Ende auch quer durch die Gesellschaft – und die Polizei ist am Ende halt auch ein Querschnitt der Gesellschaft –, dass es da in Einzelfällen passieren kann, das ist nicht auszuschließen. Und deswegen ist da auch unser Ansatz, tatsächlich genau diese Schulungen, wie sie in der Ausbildung stattfinden, auch einfach im Zweifel noch weiter zu forcieren, vielleicht auch regelmäßige Auffrischungen oder Ähnliches immer da mit drin zu haben. Im Gegenteil sehe ich eher noch mal die Gefahr – weil ja auch immer angemerkt wurde, das ist nach dem Berliner Vorbild –, ich sehe das Berliner Vorbild als ein sehr schlechtes Vorbild an, denn dort haben wir doch ganz besonders das Problem, dass im Zweifel auch in migrantischen Milieus ernsthafte Bedrohungen der Sicherheitslage vorkommen. (Unruhe bei Enrico Schult, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und in Berlin kommt es dann tatsächlich vor, dass genau eine solche Verankerung im Gesetz dazu führt, dass das als Deckmantel oder als Ablenkung genutzt wird, zu sagen, na ja, die machen das jetzt ja nur, weil die mich diskriminieren wollen, und dann aber tatsächliche kriminelle Aktivitäten (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) unter genau diesem Deckmantel sind. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Ich will da jetzt auch nicht in die falsche Richtung gehen bei der Debatte. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Gleich mal wieder auf Abstand, Herr Wulff! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ja, deswegen stehe ich ja hier, wo ich stehe. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Sandy van Baal, FDP) Aber wenn wir gerade uns Berlin angucken, dann zeigt es, dass Berlin durchaus Sicherheitsprobleme hat. Und deswegen sollten wir das in der Debatte ernst nehmen. Wir sagen, wir nehmen die Debatte generell, auch im Rassismus, Alltagsrassismus sehr ernst, wir sprechen der Polizei, den Polizeibeamtinnen und den -beamten aber unser vollstes Vertrauen aus. Wir gehen nicht davon aus, dass wir ein institutionelles Problem an dieser Stelle haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Deswegen lasst uns gemeinsam auch an dem Thema arbeiten! So, wie der Vorschlag jetzt hier ist, werden wir uns ganz freundlich enthalten. Inhaltlich können wir den Vorschlag aber tatsächlich so nicht mittragen, dennoch wollen wir an dem Thema arbeiten. – Danke schön! (Beifall Sandy van Baal, FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule aus Grimmen. Herzlich willkommen! Und ich rufe auf für die Fraktion der SPD den Abgeordneten Herrn Lange.
Bernd Lange SPD
Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zuvor eine Vorbemerkung: Zeigen Sie Respekt vor den Beamten unserer Landespolizei! Sie können ja morgen in der Debatte mehr als ein Lippenbekenntnis abgeben. Zu dem vorliegenden Antrag: Wie die Vorredner ausführten, es hat sich seitdem nichts geändert. Ich will mich nicht weiter zu meiner Rede auslassen. Ich danke meiner Kollegin Frau von Allwörden, dass sie die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung so richtig mal dargelegt hat. Der Verwaltung ist nämlich nur das ausdrücklich gestattet, was im Gesetz steht, nicht, was verboten ist. Dann wäre ja alles andere gestattet. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Dann müsste da auch ganz, ganz viel stehen noch.) Genauso wie mit Ihrem Streichungsabsatz des Paragrafen 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc: Damit verunsichern Sie eigentlich nur die Beamten, weil einen Verstoß gegen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen müssen Beamte im Legalitätsprinzip verfolgen. So einfach funktioniert Rechtsstaat, Frau Oehlrich. Und unsere Beamten haben gezeigt, dass sie in den vergangenen Jahren die Herausforderungen gelöst haben, indem sie auch auf dem Boden des Grundgesetzes gehandelt haben und Demokratie und Rechtsstaat verteidigt haben. Ich erinnere bloß an die Demonstrationen der Querdenker oder Sonstige. Sicherlich passt das einigen nicht, was die dort verkünden, aber die haben ein Recht zu demonstrieren, und dieses Recht wurde durch die Polizei gewährleistet. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Und kurz gesagt, sie haben die Sicherheit der Bürger gewährleistet, und dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung und kein Misstrauen. – Danke! Wir werden den Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1470. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1470 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1470 abgelehnt. Es liegt mir vor ein Antrag auf eine persönliche Bemerkung nach Paragraf 88. Bitte schön, Herr Fraktionsvorsitzender Kramer!
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte hier eine persönliche Erklärung abgeben, weil ich offenbar eigene Äußerungen richtigstellen muss. Natürlich lag es mir fern, die Integrität und die Unabhängigkeit des Präsidiums hier infrage zu stellen. Ich habe mit meinem Beitrag vorhin lediglich meine eigene Meinung in freier Rede als Abgeordneter kundgetan, dass ich das Gefühl hatte, dass zu diesem Antrag nicht zur Sache gesprochen wurde. Es lag mir – ich wiederhole es – fern, hier die Integrität des Präsidiums infrage zu stellen. – Danke schön! (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich könnte jetzt den Versuch unternehmen, die Geschäftsordnung auszulegen. Das wäre wahrscheinlich etwas schwierig. Es ging auch gar nicht um Integrität. Es war lediglich ein Hinweis, dass man nicht unbedingt solche Themen auf die Tagesordnung bringt, gerade wenn man in den vorherigen Gesetzentwurfberatungen derartige Freiheiten in den Ausführungen des eigenen Abgeordneten erlebt hat. Das ist ein freundlicher Hinweis gewesen. Wenn Sie keine freundlichen Hinweise haben wollen, dann werde ich das zukünftig unterlassen, aber wie gesagt, dann müssen Sie auch damit rechnen, dass wir zukünftig nicht mehr in diesem Maße großzügig sind. (Heiterkeit bei Patrick Dahlemann, SPD) Von daher rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1484. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1484 – In der 35. Sitzung des Landtages am 9. November 2022 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Ich möchte auch noch einmal ganz kurz für unseren Gesetzentwurf werben, mit dem wir die Regionalschulen stärken wollen. Und ich möchte diesen auch noch mal kurz vorstellen und um Ihre Zustimmung werben. Wir haben ja vor etwa einem Jahr schon einen Gesetzentwurf hier eingebracht. Da ging es darum, die Elementarbildung an den Grundschulen zu stärken. Auch damit sollten wir recht behalten. Die Ergebnisse des IQB-Bildungstrends zeigen uns, dass gerade im Bereich Lesen, Mathematik durchaus Defizite bestehen. Die Mindestanforderungen wurden nicht eingehalten oder wurden nicht erfüllt. Und auch mit diesem Gesetzentwurf, werte Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie, dass wir eigentlich dem Grunde nach recht haben. Zunächst eine kurze Erläuterung unseres Gesetzentwurfes: Am Ende der Orientierungsstufe gibt es eine Schullaufbahnempfehlung und dort wird den Schülern quasi empfohlen, ob sie weiter auf der Regionalschule bleiben oder ob sie auf das Gymnasium wechseln. Aber das wissen Sie wahrscheinlich. Das Schulgesetz legt jetzt schon fest, dass bei einem Durchschnitt von schlechter als 2,5 keine Schullaufbahnempfehlung auf das Gymnasium erfolgen kann. Das ist in Paragraf 15 so festgelegt und in Paragraf 66 ist festgelegt, dass, wenn man ohne Schullaufbahnempfehlung auf das Gymnasium wechselt, weil die Eltern können das letztlich entscheiden, dass man dann keine Fünf haben darf am Ende der 7. Klasse auf dem Gymnasium. Und das ist jetzt auch schon im Schulgesetz so festgelegt. Ich wiederhole das hier noch einmal in aller Deutlichkeit, weil bei der letzten Debatte der Eindruck erweckt wurde, dass wir Kinder diskriminieren wollen. Das ist mitnichten so! Auch jetzt – Paul und Paula habe ich noch im Kopf und Hans und Helga –, auch jetzt ist das schon klar im Schulgesetz geregelt. Wir wollen lediglich die Hürden etwas höher hängen. Wir wollen sozusagen, dass man die Schullaufbahnempfehlung bekommt bei einem Durchschnitt von 2,0 und wenn man ohne Schullaufbahnempfehlung auf das Gymnasium wechselt, also nur mit Elternwillen, dass man dort in den Hauptfächern 3,5 dann vorweisen muss, ansonsten muss man wieder zurück auf die Regionalschule. Das ist wichtig, um quasi das Niveau an den Regionalschulen zu stärken, das ist wichtig, um das Niveau an den Gymnasien zu stärken, denn Sie wissen es alle, wir brauchen Fachkräfte in diesem Land. Und wenn wir uns vergegenwärtigen, dass 25 Prozent der Azubis die Ausbildung abbrechen und auch 25 Prozent der Studenten sozusagen das Studium abbrechen, dann zeigt es uns, dass da irgendwas nicht rund läuft in unserem Bildungssystem. Daher meinen wir, dass die besten Schüler natürlich aufs Gymnasium wechseln sollen, allen sollen die Chancen offenstehen, aber wir wollen die Regionalschulen insofern stärken, dass dort eben auch leistungsstarke Schüler bleiben und dann gerne später noch aufs Gymnasium wechseln, wenn es die Noten dann hergeben. In der Debatte wurden gleich wieder diese üblichen Phrasen aufgerufen: Diskriminierung, Gerechtigkeit, Teilhabe und Inklusion und dergleichen. Das gehört ja zu Ihrem Grundbestand an Phrasendrescherei. Aber letztlich zeigt es uns – und ich glaube, da gehen Sie mit mir alle d'accord –, dass wir da ein Problem haben und dass wir das angehen müssen. Und einfach sich immer auf Gleichberechtigung und so weiter zurückzuziehen, das hilft uns nicht weiter, wenn die Ergebnisse am Ende nicht zufriedenstellend sind. Und da verweise ich jetzt noch mal auf die Debatte, die wir unlängst im Bildungsausschuss hatten. Da ging es um die Schulabschlussverordnung, um die neue Schulabschlussverordnung, die wird demnächst sozusagen veröffentlicht. Und wir als AfD haben da durchaus schon die Befürchtung, dass da eben wieder Anforderungen abgesenkt werden, indem sozusagen die Mittlere Reife vorschnell zuerkannt wird. Und das ist sozusagen die Konsequenz dessen, was wir haben, dass wir an den Regionalschulen nicht mehr auf höchstem Niveau unterrichten können und leider eben auch an den Gymnasien uns immer dann anpassen müssen, weil Schüler sozusagen den Anforderungen nicht gewachsen sind. Ich habe mir das nicht ausgedacht, da gibt es Statistiken zu, es gibt eine Kleine Anfrage dazu, und heute gibt es auch einen Artikel über eine Bertelsmann-Studie, die aussagt, dass ganz viele Schüler an den Gymnasien schon vorzeitig das Gymnasium verlassen und sozusagen nicht das Abitur beenden, dann nicht studieren gehen. Und, liebe Kollegen, was wäre eigentlich besser? Diese Jugendlichen könnten doch dann auf der Regionalschule bleiben und könnten das Niveau dort auch anheben und stärken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber wir dürfen uns natürlich auch nicht, wir müssen uns klarmachen, warum das derzeit so ist, warum natürlich viele Eltern ihre Kinder aufs Gymnasium schicken. Und in vielen Gesprächen ist das deutlich geworden: weil sie natürlich für ihr Kind die beste Bildung möchten. Das möchten wir alle. Und warum ist es an den Regionalschulen bisweilen problematisch? Wir haben da den höchsten Unterrichtsausfall, das ist leider so, Statistiken bezeugen das. Wir haben dort die Inklusion, die dort zu Buche schlägt und einfach einen vernünftigen Unterricht hin und wieder erschwert. Ich will auch einräumen, dass es nicht an allen Schulen der Fall ist. Aber in der Tat sind die Lehrer dort an der Grenze, was die Inklusionsstrategie des Landes angeht. Hinzukommen die ukrainischen Kinder, die dort beschult werden müssen und natürlich sagen sich die Eltern, dann versuche ich, mein Kind auf jeden Fall aufs Gymnasium zu schicken in der Hoffnung, dass er oder sie es dann auch dort schafft. Ja, das ist nach unserem Dafürhalten der falsche Weg. Wir müssen die Rahmenbedingungen für die Regionalschulen verändern, indem wir tatsächlich die Inklusionsstrategie infrage stellen. Lehrerbildung – das wissen wir alle – oder Lehrergewinnung ist ein Thema. Und es ist in der Tat so, dass ganz viele Lehrer ja auch schon zum Gymnasium streben, also Lehramtsstudenten präferieren das Gymnasium, möchten dort Lehrer werden und nicht an der Regionalschule. Und das sollte uns zu denken geben, dass wir dort die Regionalschulen in diesem Sinne stärken, dass da wieder gute Bildung möglich ist und dass sie eben die guten Schüler auch auf der Regionalschule behalten. Wir brauchen, liebe Kollegen, Exzellenz statt Gleichmacherei, auch wenn diese Phrasen bei Ihnen immer wieder so gerne durchkommen. Und ich würde jetzt auch gleich vorwegsagen, die Bildungsministerin wird ja gleich wieder kommen mit Diskriminierung und Ausgrenzung und dergleichen, das wollen wir nicht, wir wollen den Elternwillen nicht einschränken. Die Eltern sollen entscheiden, wer aufs Gymnasium geht. Wir wollen allerdings die Hürden etwas anheben, insofern werden die Eltern sensibilisierter dafür, ob sie die Entscheidung so oder so treffen. Und ich denke, wir als Wirtschaftsnation sind einfach darauf angewiesen, gut ausgebildete Jugendliche in die Wirtschaft zu entsenden. Die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer und so weiter und alle Bereiche, Verwaltung natürlich auch, sehnen sich nach gut ausgebildeten Fachkräften. Und insofern stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu, und wir können einen richtigen Schritt gehen in die Richtung, die Bildung noch wieder etwas anspruchsvoller zu machen! Und ich glaube, da sind Sie mit mir einig, dass das dringend notwendig ist. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Butzki.
Andreas Butzki SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor drei Monaten haben die Fraktionen von SPD und DIE LINKE diese Schulgesetzänderung bereits abgelehnt. Seit dieser Zeit hat sich aus unserer Sicht nichts verändert. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich könnte jetzt meine Rede vom November wiederholen (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) oder auch größere Passagen aus der Rede der Ministerin zitieren. Beides habe ich nicht vor, obwohl ich 22 Minuten Redezeit hätte. (Marc Reinhardt, CDU: Die nutz mal auch aus!) Der auch in diesem Antrag bemühte Begriff des Akademisierungswahns geht an der Realität vorbei. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Der aktuelle nationale Bildungstrend sagt deutlich, (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) der Trend zur Akademisierung ist vorerst zum Stillstand gekommen. Im veröffentlichten Ausbildungsmonitor am Dienstag steht, knapp die Hälfte der Abiturienten beginnt eine duale oder schulische Ausbildung. (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und laut Statistiker, Absolventen im Abiturjahrgang 2021, da will ich mal kurz die Quoten noch mal nennen: Hamburg hat eine Abiturientenquote von 54,4 Prozent, der Deutschlandschnitt ist 39,1 Prozent, Mecklenburg-Vorpommern hat 38,1 Prozent. Also können wir hier von einer überbordenden Akademisierung nicht sprechen. Diese Gesetzesänderung brauchen wir nicht, und die Koalition von SPD und DIE LINKE wird diese Schulgesetzänderung ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist aber dünn, Herr Butzki. – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Butzki! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. (Jens-Holger Schneider, AfD: So, jetzt, Herr Renz!)
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Butzki hat ausgeführt, es ist nichts Neues hier passiert. Doch, Herr Butzki, es ist etwas Neues passiert. Ich bin auch davon ausgegangen, dass die Argumente ausgetauscht sind. Und der Gesetzestext hat sich ja auch nicht geändert, das ist tatsächlich der gleiche wie beim letzten Mal, aber es hat sich etwas geändert: Der Kollege der AfD hat die Strategie geändert. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU) Sein erster Satz war, dieser Gesetzentwurf soll die Regionalen Schulen stärken. Jetzt habe ich erst mal quergelesen, ob das Wort „Regionale Schule“ überhaupt drin vorkommt, (Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD) weil wir ja vor drei Monaten im Prinzip nur zu den Gymnasien gesprochen haben, sehr geehrter Herr Schult. Heute haben Sie also entweder gelernt aus der Debatte, dass Sie eine andere Schwerpunktsetzung gebracht haben. Und es ist tatsächlich so, bevor Sie nachher sagen, „Regionale Schule“ steht nicht drin, man findet dieses Wort tatsächlich. Aber wenn Sie das jetzt sozusagen zum Schwerpunktthema machen, dann lassen Sie sich nachher schon mal eine gute Begründung einfallen für Ihre Problembeschreibung und für Ihre Lösungsansätze! Bei den Lösungsansätzen schreiben Sie dann tatsächlich zwei wesentliche Punkte, nämlich einmal die Zugangsvoraussetzung zum Abitur von 2,5 auf 2,0 und dann nachher noch den zweiten Fakt mit den 3,5 mit den Hauptfächern. Wenn das Ihre Lösungsansätze sind für die Stärkung der Regionalen Schule, dann sage ich Ihnen nur, gute Nacht, Marie, mit der Schulpolitik der AfD! (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ich hätte erwartet, dass Sie dann andere Dinge aufzählen, wie Sie Regionale Schule stärken wollen, zum Beispiel kleinere Klassen oder auch was die Thematik der Belastung der Lehrer betrifft, dass Sie sich diesen Themen stellen und dann sagen, ja, wir haben ein Maßnahmenpaket, wie wir Regionale Schulen stärken wollen. Aber das gibt dieser Gesetzentwurf einfach nicht her. Und insofern hatte ich Ihnen schon beim letzten Mal gesagt, ja, es ist ein Thema, aber Bildung muss etwas größer gedacht werden. Und Sie hatten sich damals sozusagen, auch wenn sich das jetzt heute etwas anders darstellen soll, die Gymnasien rausgesucht und dann ein kleines Mosaiksteinchen, wie zum Beispiel die Zugangsvoraussetzung. Und da habe ich Ihnen gesagt, das ist zu wenig. Die Situation, und das will ich einfach mal so bezeichnen: Baustelle Schule, das sind Herausforderungen, da habe ich beim letzten Mal auch schon für geworben, die müssen größer angegangen werden und angedacht werden, auch in einer Art gesellschaftlichen Konsens. (Heiterkeit und Zuruf von Petra Federau, AfD) Das setzt aber voraus, dass man sich dann auch auf das Wesentliche konzentriert und nachher nicht so abschweift in Debatten, wo Sie dann alles wie einen bunten Blumenstrauß hier aufgezählt haben. Da war wieder alles aus Ihrem Repertoire: Flüchtlinge, dann Inklusion. Da haben Sie alles einfach mal so kommandoartig aufgerufen. So macht man keine strukturierte Bildungspolitik, (Zurufe von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) sondern ich biete noch mal an der Koalition, in diesem Zusammenhang – weg von diesem Gesetzentwurf – einen gesellschaftlichen Konsens zu suchen. Dazu gehören also die Interessenvertreter, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, aber auch die Opposition in diesem Landtag, weil die Baustelle Schule einfach da ist (Zurufe von Petra Federau, AfD, Jens-Holger Schneider, AfD, und Jan-Phillip Tadsen, AfD) und nicht die Priorität hatte in den letzten Jahren, wie sie es verdient gehabt hätte. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Das setzt aber natürlich voraus, dass man gewisse Grundsätze definiert. Und da erkenne ich zumindest, auch in Richtung der SPD und LINKEN geschaut, gedacht und auch ausgesprochen, dass wir möglicherweise andere Voraussetzungen definieren. Und deswegen will ich es hier noch mal ganz klar sagen: Das Leistungsprinzip in Schule muss wieder den Namen bekommen, den es sozusagen ursprünglich mal verdient hat. (Jens-Holger Schneider, AfD: Hört, hört!) Und wenn wir die Gleichmacherei da nicht rausbekommen, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Endlich mal konservative Positionen!) dann sehe ich arge Probleme auf uns zukommen. Das betrifft dann den Einzelnen, der keine gute Zugangsvoraussetzung für Bildung in diesem Land erhält, und am Ende schlägt das auf uns alle zurück, perspektivisch bei den Herausforderungen: demografischer Wandel, der Wertewandel in der Gesellschaft, das Leistungsprinzip, das immer weiter abgeflacht wird. Und wenn das nicht gestoppt wird, und da ist insbesondere die SPD auch als größerer Koalitionspartner hier in der Verantwortung, hat auch gefühlt die letzten Jahrzehnte durchweg in diesem Bereich Verantwortung getragen, ist insbesondere die SPD in diesem Lande in der Verantwortung, Bildung als Priorität zu definieren ... Und ich will es noch deutlicher sagen: Ja, die Ministerpräsidentin muss das Ganze zur Chefsache machen, ansonsten werden wir auf diesem Gebiet der Bildung nicht vorankommen. Und dann brauchen wir auch nicht diese kleinteiligen Diskussionen, wie jetzt eben geführt, sondern Sie müssen das große Ganze in den Blick nehmen, und da steht die CDU als konstruktiver Partner bereit. (Jens-Holger Schneider, AfD: Machen wir! – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Als wenn sich das widersprechen würde.) Und deswegen werden wir heute Abend auch in der Debatte einen Antrag von uns debattieren, der etwas Wesentliches in den Raum stellt, in die Diskussion, nämlich an Schule sind zwei Dinge entscheidend: Ganz oben im Mittelpunkt steht das Kind, der Schüler, aber die unmittelbare Beziehung, dass es zum erfolgreichen Lernprozess kommt, ist die Lehrkraft. Und deswegen gilt es in diesem Lande, die Arbeitsbedingungen, die Attraktivität für den Lehrerberuf zu verbessern. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Und deswegen lade ich Sie ein zur Diskussion inhaltlich mit der CDU, um die beste Lösung zu streiten. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Renz! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es nach der AfD geht, soll das Gymnasium nur noch den am besten benoteten Schülerinnen und Schülern vorbehalten sein, (Jens-Holger Schneider, AfD: Aber das erzählt doch Herr Brodkorb, ne?! Nur mal so nebenbei.) und dadurch meint sie gleichzeitig, die Regionalschulen durch leistungsstarke Schülerinnen und Schüler aufzuwerten. (Enrico Schult, AfD: Oh, geht das wieder los!) Wie ich in meiner ersten Rede zu diesem Gesetzentwurf bereits ausgeführt habe, berücksichtigt es aber nicht in ausreichendem Maße die Rolle der Eltern, sondern sie lässt auch die reale Situation außer Acht, dass viele Betriebe in Ausbildungsberufen heute gezielt Abiturient/-innen auswählen, weil die Regionalschulen nicht gut genug seien. Das mag vielerorts, mancherorts trauriger Fakt sein, die Schuld daran aber den Schülerinnen und Schülern zu geben, halte ich für zutiefst ungerecht, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn die Verantwortung tragen wir Erwachsenen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja, macht weiter so, dann werdet ihr schon sehen, was ihr davon habt!) Wir sind es, die dieses Schulsystem aufgebaut haben und seit Jahren daran herumdoktern. Während die AfD Frühselektion also verschärfen möchte, sagen wir, dass die Kinder heute viel zu früh voneinander getrennt werden, Klassen und Freundschaften nicht nur nach der 4., sondern auch nach der 6. Klasse zerrissen werden und ein möglichst langes gemeinsames Lernen unmöglich gemacht wird. Länder, die in sämtlichen PISA-Tests hervorragend abschneiden, lassen die Kinder im Klassenverband bis zur 9. Klasse gemeinsam lernen. Erst danach erfolgen eine Benotung und der Weg in die Berufsausbildung beziehungsweise in die allgemeinbildende Oberstufe. Der hier vorliegende Gesetzentwurf ist eine weitere Verschärfung der aktuellen Frühauslese, und aus diesem Grund lehnen wir ihn ab. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich meine, stellen wir uns doch einfach mal vor, wir hätten gemeinsame Grund- und Regionalschulen, in denen alle Kinder gemeinsam von der 1. bis zur 9. Klasse lernen, in der die Leistungsstarken die Leistungsschwächeren stützen und in denen soziale Unterschiede keine Rolle spielen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha! Schuluniform?) Stattdessen statten wir diese Schulen gut aus mit einer Schulfamilie, die nicht nur aus Lehrer/-innen, sondern auch aus Sozial- und Sonderpädagogen/-innen sowie Erzieher/-innen, Technikhausmeister/-innen und vielen anderen bestehen. Dann kann jedes Kind sein Potenzial entfalten. Gehen wir endlich weg von starren Lehrplänen, permanentem Frontalunterricht, Auswendiglernen, niederschreiben und vergessen! Die Betriebe beklagen, die Auszubildenden seien zunehmend nicht in der Lage, Zusammenhänge zu erfassen, warteten permanent auf Anweisungen und seien nicht in der Lage, selbstständig und durchhaltend zu arbeiten. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Das liegt aber doch nicht daran, dass diese Generation per se leistungsschwächer ist, sondern dass sie in diesem Schulsystem dazu gemacht wird. Um in dieser sich immer schneller vernetzenden Welt Lösungen für schwierigere Herausforderungen zu finden, braucht es Kreativität, eigene Visionen und Ideen. Nutzen wir die Erkenntnisse der Hirnforschung! Sicherlich wird jedes Kind mit einem gewissen Satz an genetischen Voraussetzungen geboren, aber wir haben alle als Erwachsene noch circa ein Drittel mehr Vernetzung übrig, als wir tatsächlich nutzen. Das Potenzial ist immens. Es ist auch ein Trugschluss zu glauben, das Gehirn von Kindern vernetzt sich erst dann, wenn es etwas lernt. Die moderne Hirnforschung fand heraus, dass es genau umgekehrt ist: Die Vernetzungen entstehen zuerst und werden dann stabilisiert, wenn das Kind in seiner Lebenswelt diese tatsächlich nutzt und aktiviert. (Stephan J. Reuken, AfD: Was sagt uns das?) Damit belegt der Hirnforscher Professor Gerald Hüther heute, was Konfuzius bereits vor 2.500 Jahren beobachtete: „Sage es mir, und ich werde es vergessen. Zeige es mir, und ich werde es vielleicht behalten. Lass es mich tun, und ich werde es können.“ Sagen Sie einem Kind, dass Wasser über 100 Grad verdunstet, sagen Sie ihm, dass sich der Siedepunkt des Wassers durch die Zugabe von Salz erhöht, weil die Wassermoleküle sich an die Salzmoleküle binden. Lassen Sie das Kind das auswendig lernen und niederschreiben. So ist unser Schulsystem. Sie haben gerade vergessen, was ich gesagt habe? Ich auch. (Jens-Holger Schneider, AfD: Nein.) Kochen Sie Wasser auf und zeigen ihm, dass es aufhört, wenn man Salz hineintut! (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ein guter Lehrer. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Nein.) Lassen Sie das Kind in einem großen Topf Wasser selber aufkochen, Salz hineintun und Nudeln für die ganze Klasse! (Ministerin Simone Oldenburg: Das ist aber ungesund.) Lassen Sie jedes Kind eine angeweichte Nudel aus dem Wasser nehmen und erfahren, dass Spaghetti dehydriert werden und sich mit Wasser vollsaugen! Erklären Sie, dass Stärke und Proteine in den Spaghetti aufgebrochen beziehungsweise denaturiert werden, damit unser Körper sie besser verdauen kann! Lassen Sie die Klasse den Tisch decken, essen Sie gemeinsam und räumen wieder auf! Unsere Vision von einem Schulsystem. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stephan J. Reuken, AfD: Ein bisschen Unterricht wäre nicht schlecht.) Denn nun wird Ihre Klasse nicht nur den chemischen Vorgang verstehen können, sondern auch Nudeln kochen. Und Sie haben möglicherweise auch die Leidenschaft einer zukünftigen Köchin oder eines Restaurantfachmanns geweckt und ganz nebenbei den Klassenverband gestärkt. (Jens-Holger Schneider, AfD: Wir brauchen aber auch Ingenieure, ne?!) Das ist nur ein Beispiel dafür, wie Schule den Kindern nicht nur alles beibringen kann, sondern Kinder sich auch eingeladen fühlen, sich das Wissen, das es gibt, selbst anzueignen. Ich meine, wir haben einen Fachkräftemangel im Handwerk, praktisches Arbeiten findet in der Schule aber nicht statt. Würden die Kinder bis zur 9. Klasse gemeinsam lernen und regelmäßig nähen, saugen, bauen und planen, und das auch mal in der Arbeitssprache Englisch, sie würden nicht nur ihre Leidenschaft als Schneider, Tischler, Linguist oder Architekt entdecken, sondern sie würden durch die gegenseitige Unterstützung auch ihre empathischen Fähigkeiten stärken. Neue Erzieher/-innen, Altenpfleger oder angehende Lehrer/-innen wären geboren. Durch das gemeinsame Sammeln von Erfahrungen würde auch mehr Achtung vor der Arbeit des anderen entstehen. Damit die Klasse ein Projekt erfolgreich beendet, braucht es sowohl diejenigen, die planen, berechnen und organisieren, als auch diejenigen, die umsetzen, handwerklich geschickt und geduldig sind. Im Grunde übten die Kinder hier für ihr Leben. Kinder könnten früh durch eigene Erfahrungen entscheiden, wohin ihr künftiger Weg sie führt, und egal, ob es die Uni oder eine Ausbildung ist, es wird zu einem erfolgreicheren Weg in den künftigen Beruf führen. Nicht eine noch stärkere Frühselektion, sondern ein längeres gemeinsames Lernen, projektorientiert und praxisnah, sollte das Ziel sein. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir hätten deutlich weniger Studienabbrecher und fehlende Azubis, wenn doch jeder bereits in der Schule selbstbestimmt Verantwortung für sich und andere übernehmen würde und nach dem Abschluss in der Lage wäre, sein eigenes Leben zu gestalten. Ich glaube, wir reden über viel, viel mehr als einen Notendurchschnitt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal.
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Sabine, ich wünsche dir auf diesem Weg gute Besserung! Ich darf hier deinen Part heute in einigen Themen übernehmen. Kommen wir zu dem Gesetzentwurf. Das Recht auf freie Schulwahl besteht nun mal. Mit Ihrem Gesetzentwurf wird denjenigen Schülerinnen und Schülern ihre Chance auf Bildung genommen, die beispielsweise auch Spätzünder sind. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Dann hätten Sie mal lieber Frau Enseleit hierher geschickt, Frau van Baal.) Ganz vorsichtig, Herr Schult, ganz vorsichtig! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wer kann denn von sich behaupten, schon von klein auf ein Durchstarter gewesen zu sein? Stattdessen sollten wir den jungen Menschen noch die Türen offenhalten, damit ihr Einstieg in ein selbstbestimmtes Leben mit einem erfolgreichen Schulabschluss gelingen kann. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Zudem ermöglicht der Gesetzentwurf keine individuelle Prognose durch die Lehrerinnen und Lehrer. Er beschneidet mithin die Möglichkeit der Lehrkräfte, aufgrund ihrer fachkundigen Einschätzungen und ihrem eigenen persönlichen Bezug zu den jeweiligen Schülerinnen und Schülern als Anwalt der Kinder aufzutreten. Statt ihnen Defizite aufzuzählen, ist es angebrachter, ihnen weitere Chancen zu geben, um stärker orientiert auf die Entwicklungspotenziale der Kinder und Jugendlichen zu fokussieren. Nicht jeder in der 7. Klasse ist schon so reif, dass er den individuellen Leistungsgedanken für die Zukunft unserer Gesellschaft versteht. Deswegen sollte man, denke ich, auch Spätzündern und Spätzünderinnen noch die Türen offenhalten, denn wir Freien Demokraten glauben an die Zukunft, und damit meine ich unsere Kinder und Jugendlichen im Land. Die junge Generation will und kann unser Zusammenleben gestalten, wenn wir sie dazu befähigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Dies sollten wir nicht an starren Noten festmachen, sondern eine Begleitung in ein erfolgreiches Leben durch die individuelle Beurteilung von hoch motivierten Lehrerinnen und Lehrern mit motivierenden Arbeitsbedingungen in Schulen fördern. Noch nie waren die Bildungschancen so gut wie mit dem Startchancen-Programm der Bundesregierung, das 2024 an den Start geht, damit die junge Generation im Land ihr Recht auf Bildung erhält. „Recht auf Bildung“ heißt die bestmögliche Förderung und nicht ein Kleinhalten von unseren klugen Köpfen anhand von 0,5-Noten-Unterschieden. (Jens-Holger Schneider, AfD: Na ja, na ja!) Und, Herr Schult, eins muss ich hier noch mal anmerken: (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Na?!) Es heißt nicht oder es bringt aus unserer Sicht nix, den Begriff oder den Satz hinzustellen – das stand heut in der Presse, ich glaube, Sie haben ihn gesagt –: „Meister statt Master“. Es sollte immer noch das Credo sein „Meister gleich Master“. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Dagmar Kaselitz, SPD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ja, es ist ja bezeichnend, DIE LINKEN äußern sich nicht dazu, Herr Butzki meinte, alles ist bestens hier in diesem Land. Ich weiß nicht, Herr Butzki, ob Sie auch mal nach draußen gehen und mit den Unternehmen sprechen?! Das sollten Sie durchaus tun. (Andreas Butzki, SPD: Das haben wir gemacht.) Sprechen Sie nicht nur mit den Lehrerverbänden! (Andreas Butzki, SPD: Das wurde gemacht.) Also dieser Punkt würde tatsächlich, (Andreas Butzki, SPD: Sie lügen! – Glocke der Vizepräsidentin) würde tatsächlich notwendig sein, dass wir uns da sehr intensiv mit beraten. Aber die Arroganz, die Sie hier an den Tag legen, das werden die Leute da draußen auch feststellen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn in der Bildungspolitik läuft hier einiges völlig falsch. Sie wollen sozusagen aber der Realität nicht ins Auge blicken. Zum Kollegen Renz von der CDU: Herr Renz, wahrscheinlich ist es Ihnen entgangen, dass Sie 15 Jahre mit in der Landesregierung waren. (Torsten Renz, CDU: Arbeiten Sie sich nicht an der Opposition ab!) Sie sagen, wo sind die Initiativen der AfD-Fraktion. Wir haben schon reichlich Initiativen hier auf den Weg gebracht. Sie waren 15 Jahre in der Regierungsverantwortung und hätten da tatsächlich was auf die Bahn stellen können. Das haben Sie nicht getan, Herr Renz. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie beziehen sich jetzt hier auf einen Antrag, den Sie heute bringen – Lehrerantrag. Ja, natürlich ist es richtig und ich freue mich schon auf diesen Antrag, aber wenn Sie mal zur Schulmesse gegangen wären in Rostock, da war ich nämlich und da habe ich mit den Schulen gesprochen, das ist nämlich ein großes Problem, die Inklusion an den Schulen, und deshalb haben die Lehrer bisweilen auch die Nase voll. (Torsten Renz, CDU: Woher wollen Sie wissen, ob ich da war oder nicht?) Und die haben Sie leider als Fraktion auch mitgetragen, diese Inklusionskampagne, diese Inklusionsstrategie. Und insofern, dass Sie jetzt hier so eine Wortakrobatik machen, Regionale Schulen stärken ... Ja, natürlich stärkt man die Regionalen Schulen dann, wenn man eben gute Schüler da auf dieser Regionalen Schule noch belässt. Das ist ja unbestritten, glaube ich. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr richtig!) Da würde sich jeder Lehrer freuen, wenn man sagt, man kann anspruchsvollen Unterricht machen, sowohl auf der Regionalschule, auf dem Gymnasium. (Torsten Renz, CDU: Haben Sie mir zugehört?) Und dann ist es immer noch möglich – weil Frau Wegner wieder von Spätstartern sprach, als wenn dieses ganze Land irgendwie aus Spätstartern, nein, Frau van Baal, als wenn dieses ganze Land nur aus Spätstartern besteht –, es ist immer noch möglich, also sie können immer noch in einen anderen Bildungsweg wechseln. Das ist immer noch möglich. Und auch durch unseren Gesetzentwurf ist es möglich – das noch mal an die Adresse der FDP gerichtet. Ja, Recht auf freie Schulwahl: Ja, Frau van Baal, also Sie haben das Schulgesetz offenbar überhaupt nicht gelesen. Es besteht immer noch die Möglichkeit zu sagen, Mensch, ich gehe jetzt aufs Gymnasium. Das entscheiden die Eltern. (Sandy van Baal, FDP: Sie haben wahrscheinlich nicht zugehört, was ich gesagt habe, Herr Schult.) Also da reden Sie noch mal mit Ihrer Kollegin Frau Enseleit! Da waren Sie völlig auf dem falschen Pfad. Und die Mitbestimmung der Lehrer wollen wir auch nicht einschränken oder beschneiden, im Gegenteil, wir wollen der Schullaufbahnempfehlung ja noch mehr Bedeutung beimessen. Und das ist ja die Intention unseres Antrages. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: So und nicht anders!) Aber den Vogel abgeschossen hat in der Tat Frau Wegner von den GRÜNEN. Frau Wegner, also ich weiß nicht, Sie haben jetzt hier nur Nudeln kochen und so weiter und keine Lehrpläne mehr und Noten und Wissen, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) das ist alles nicht so wirklich in den Fokus zu rücken. Aber haben Sie eigentlich eine Vorstellung, wie das Leben da draußen vor sich geht? Also Sie brauchen doch Wissen, Sie brauchen Anstrengungsbereitschaft, also die Unternehmen brauchen Fachkräfte. Nur vom Nudelnkochen werden sie da keine Fachkräfte und werden die Leute dort nicht entsprechend ausbilden. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also Sie zeichnen hier eine Traumwelt, ich bin manchmal fassungslos. (René Domke, FDP: Ja, manch einem hilft das schon.) Das mag ja vielleicht bei Ihnen in der Partei für eine Politikerkarriere reichen, aber für das Leben da draußen ist es nicht ausreichend, Nudeln zu kochen. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – René Domke, FDP: Nun wirds aber sehr blöd.) Also es ist unglaublich, was Sie hier immer für eine Pippi-Langstrumpf-Welt zeichnen! (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich sagte es doch bereits, Diskriminierung liegt uns völlig fern, aber wir wollen eben diese Kinder natürlich auf der entsprechenden Schule beschulen. Und glauben Sie mir, es ist für das Kind vielleicht auch geeignet, auf der Regionalschule zu bleiben oder aufs Gymnasium zu wechseln. Indem Sie sagen, wir beschulen jetzt alle gleich und wir machen das und jetzt kommen die Inklusionskinder noch mit rein, da tun Sie diesen Kindern keinen Gefallen und Sie tun auch den Lehrern keinen Gefallen. Das müssen Sie doch in der Realität erst mal anerkennen. Ich verstehe das nicht. Also es sind alles solche Phrasendreschereien, ich sagte es bereits, die Sie hier immer wieder vom Pult aus vorbringen, aber dass dort Handlungsbedarf ist, ich glaube, das steht außer Frage. Und noch mal an Herrn Butzki gerichtet: Herr Butzki, es gab ja einen Bildungspolitiker, der war hier sogar mal Bildungsminister. Leider ist er dann zur Einsicht gekommen, als er nachher nicht mehr Bildungsminister war, nämlich Herr Brodkorb, der hat ein Buch veröffentlicht „Der Abiturbetrug“. Und da sollten Sie sich vielleicht noch mal die Zeit, die Sie jetzt am Mikro hier nicht benutzt haben, (Jens-Holger Schneider, AfD: Ja. – Heiterkeit bei Jan-Phillip Tadsen, AfD) sollten Sie sich da mal nehmen und vielleicht in dem Buch mal blättern, denn der trifft genauso oder stützt unsere Thesen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Lesen bildet.) Der fordert genau das, dass jeder nach seiner Begabung beschult wird, weil das für die Gesellschaft natürlich besser ist: (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jens-Holger Schneider, AfD: Das sagt sogar Konfuzius.) Studenten, die dann auch in der Lage sind, das Studium zu beenden, Berufsschüler, die in der Lage sind, die Berufsausbildung zu beenden. Und da müssen wir ansetzen! Und diese Phrasendrescherei von Gleichmacherei – mit Verlaub, liebe Kollegen, das hilft uns nicht weiter. Kommen Sie in der Realität an! Wir haben den Gesetzentwurf dafür vorgelegt. Und ja, vielleicht haben wir bei dem einen oder anderen einen Denkprozess angestoßen, denn so können wir tatsächlich …
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, …
Enrico Schult AfD
… nicht weitermachen.
Beate Schlupp
… Ihre Redezeit …
Enrico Schult AfD
Vielen Dank!
Beate Schlupp
… ist abgelaufen.
Enrico Schult AfD
Ich bin fertig. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Die Hoffnung stirbt zuletzt.)
Beate Schlupp
Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, man kann hart in der Sache sein, aber ich bitte doch, persönliche Bewertungen zu unterlassen. Das habe ich hier immer gemacht, das mache ich bei jedem. Da braucht man jetzt auch nicht zu zucken, Herr Schneider, ne?! Das mache ich immer. Und wenn sich alle daran halten, muss ich das hier nicht immer wieder permanent wiederholen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Darf ich atmen?) So, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. (Jens-Holger Schneider, AfD: Darf ich atmen?) Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1484. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1484 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1484 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erste Lesung) – Drucksache 8/1725 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerpräsidentin Frau Schwesig.
Manuela Schwesig
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Schülerinnen und Schüler! Es liegt Ihnen vor die Erste Lesung des Gesetzentwurfes zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Es ist immer ein sehr sperriges und technisches Thema, dieser Medienänderungsstaatsvertrag, aber er ist inhaltlich ein sehr wichtiger, denn es geht um nicht mehr und nicht weniger als unabhängige, seriös gut arbeitende öffentlich-rechtliche Medien. Die seriöse Berichterstattung durch die Medien ist unglaublich wichtig und sie ist vor allem wesentlicher Baustein in unserer Demokratie. Sie ist besonders herausfordernd, gerade im Zeitalter von Internet und sozialen Medien. Es geht darum, die Menschen unabhängig zu informieren und ihnen zu ermöglichen, sich selbst eine Meinung zu bilden. Das ist das Ziel des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Und dazu gehört auch die lokale Perspektive. Wir brauchen Medien, die in der Region verankert sind, die die Perspektive der Menschen vor Ort einbringen und nicht nur von außen auf sie schauen, die den Alltag und das Leben der Leute mit ihren Möglichkeiten und Chancen, aber vor allem auch mit ihren Sorgen und Fragen widerspiegeln, in denen die Menschen zu Wort kommen. Wir brauchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Perspektiven im Blick behält, der Wissen vermittelt, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der unabhängig von der Quote ein Angebot für alle zur Verfügung stellt. Öffentlich-rechtliche Medien schaffen einen Raum, in dem unsere Gesellschaft kommunizieren, debattieren und diskutieren kann. Das sind die großen Aufgaben und das ist der Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für unser Land und unsere Demokratie. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) In diesem Rahmen wollen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fit machen für die Zukunft, und es gibt seit einigen Jahren umfassende Strukturreformen. Der erste Schritt war, dass der Rundfunkstaatsvertrag abgelöst vom Medienstaatsvertrag wurde, er wurde 2020 ratifiziert und wir haben die Medienregulierung auf das Internet erweitert und damit ins 21. Jahrhundert gebracht. Und nun folgt der nächste Schritt mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Wir steigern die Flexibilität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wir wollen einen Rundfunk, der alle Generationen anspricht. Und das ist vielleicht gerade gut, dass hier in dieser Debatte Schülerinnen und Schüler zuschauen, denn ich bin ziemlich sicher, dass viele von ihnen nicht mehr starr linear Fernsehen schauen, sondern flexibel im Netz sich Programme anschauen und Inhalte nach eigenem Bedarf zusammenstellen und nach ganz eigener Vorstellung konsumieren. Und deshalb muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch mit seinem Programm auf diese Anforderungen reagieren können. Er soll gleichzeitig für die Bevölkerung natürlich Nachrichtensendungen und andere Sendungen produzieren, aber er soll auch die Möglichkeit haben, im Netz mehr Handlungsspielraum und eigene Inhalte im Netz zur Verfügung zu stellen. Und diese Möglichkeit erhalten die Sender mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Dazu gehören die Spartensender von ARD und ZDF, wie zum Beispiel KiKA und phoenix, die bisher ausschließlich linear verbreitet werden. Und wer kennt das nicht als Elternteil, wo Kinder KiKA gucken zu einer bestimmten Zeit. Zum Beispiel die Nachrichten bei KiKA zu schauen, ist, war in der Vergangenheit schon beim Familienleben lebensfremd und ist es immer mehr. Und deshalb ist es einfach wichtig, dass man solche Möglichkeiten dann eben auch im Netz hat. Ein erster Schritt ist auch die Verbesserung bei den Verweildauern in den Mediatheken. Und so wird der öffentlichrechtliche Rundfunk an die Lebenswirklichkeit und die veränderte Mediennutzung der Menschen angepasst. Ich will an dieser Stelle sagen, dass das keine umstrittenen Regeln sind, keine unumstrittenen Regeln – Entschuldigung –, denn es geht natürlich, wenn wir Dinge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbessern, immer auch um Fairness und Wettbewerbsfähigkeit für privatrechtliche Medien. Denn sowohl die öffentlich-rechtlichen Medien als auch die privatrechtlichen Medien gehören zur Medienvielfalt. Das ist mir ausdrücklich wichtig, das hier zu erwähnen. Wir haben natürlich hier die Verantwortung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Parlament und mit unserer Vorlage als Regierung, und deswegen sprechen wir über diesen konkreten Gesetzentwurf. Ich will aber hier deswegen nicht ausblenden und will ganz bewusst erwähnen, für uns ist es wichtig, im Land eine große Medienvielfalt zu haben. Dazu gehört der Öffentlich-Rechtliche, dazu gehören aber auch alle privatrechtlichen Angebote. Und deshalb ist es wichtig, auch hier die Balance mit Wettbewerbsfähigkeit und auch Wettbewerbsfairness zu halten. Und es gibt immer wieder den Hinweis der Vertreter der privatrechtlichen Medien, dass es aber um Chancengleichheit gehen muss. Aber gleichzeitig, gerade, wenn es um die Handlungsspielräume im Netz geht, aber gleichzeitig sage ich auch, gerade, weil die Bürgerinnen und Bürger Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen, können sie zu Recht erwarten, dass sie nicht nur ein Angebot im linearen Fernsehen oder Radio erhalten, sondern dass sie auch ein gutes qualitatives Angebot im Netz und sozusagen dialog erhalten. Das ist auch ein Anspruch, den die Bürgerinnen und Bürger zu Recht stellen können, weil sie dafür eben auch Geld ausgeben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, um seine Aufgaben zu erfüllen, bekommt der öffentlich-rechtliche Rundfunk über die Rundfunkbeiträge Geld von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes. Und deshalb sind auch die Ansprüche an ihn sehr hoch, nicht nur im Hinblick auf das Programm, sondern auch im Hinblick darauf, wie mit diesen Geldern umgegangen wird. Und hierzu gab es gerade in den vergangenen Wochen und Monaten viel Diskussion und auch berechtigte Kritik. Und diese aktuelle Krise um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss sorgfältig aufgearbeitet werden. Und es liegt im Interesse der Sender selbst, dass die Vorwürfe aufgeklärt und Konsequenzen gezogen werden – das ist Aufgabe der Sendeanstalten –, und es sind auch von außen Neuerungen nötig, um zu verhindern, dass so etwas wieder passiert. Und deshalb gibt es auch mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag bereits erste Schritte hin zu mehr Transparenz. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat die Pflicht zur Einhaltung journalistischer Standards und Grundsätze und muss Verletzungen dieser vorbeugen. Um dies zu erleichtern, wird die Rolle der Binnengremien der Anstalten in Programmangelegenheiten und in Fragen der Haushaltswirtschaft betont und gestärkt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Regeln zu Transparenz und Compliance für den öffentlichrechtlichen Rundfunk sollen noch weiterentwickelt und klarer formuliert werden. Und daran arbeiten die Länder gerade gemeinsam. Die Anhörungen laufen bereits, und wir erwarten, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag noch in diesem Jahr von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wird. Und auch die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird neu strukturiert, vermutlich dann mit dem Fünften Medienänderungsstaatsvertrag, und auch an diesem arbeiten die Länder bereits. Ziel ist es, eine grundlegende Reform zu erreichen, mit der die wichtige Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erhalten bleibt, er zukunftssicher aufgestellt wird und zugleich bezahlbar bleibt. Und das will ich ausdrücklich betonen: Die Beitragsstabilität ist ein wichtiges Anliegen auch von Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir als Landesregierung lassen keinen Zweifel daran: Wir brauchen einen unabhängigen, seriösen, gut arbeitenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er ist wichtig für unsere Demokratie, für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Mit dem Entwurf machen wir einen weiteren wichtigen Schritt. Ich bitte um gute Beratungen, freue mich auf die Beratungen und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1725 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes, Drucksache 8/1736. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/1736 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Frau Bernhardt.
Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt vor der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Landesrichtergesetzes. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Der Anlass, warum wir Ihnen das heute vorlegen, ist eine neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Das Gericht hat mit Urteil vom 7. Juli 2021 entschieden, dass grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen wegen ihrer entscheidenden Bedeutung für die Auswahlentscheidungen nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes in Rechtsnormen geregelt sein müssen. Bloße Verwaltungsvorschriften wie Beurteilungsrichtlinien reichen eben nicht mehr hierfür aus. Zu den grundlegenden Bestimmungen gehört, dass dienstliche Beurteilungen mit einem Gesamturteil abschließen müssen, in das sämtliche vom Dienstherrn bewertete Einzelmerkmale der drei Kriterien des Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz – die Eignung, die Befähigung und die fachliche Leistung – einfließen. Außerdem hat der Gesetzgeber das Beurteilungssystem – Regelbeurteilungen oder Anlassbeurteilungen – vorzugeben. Weitere Einzelheiten wie etwa der Rhythmus von Regelbeurteilungen, der Inhalt der zu beurteilenden Einzelmerkmale, der Beurteilungsmaßstab oder etwa Vorgaben für die Vergabe der höchsten oder der zweithöchsten Note können nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes weiterhin Rechtsverordnungen überlassen bleiben. Die bisherige Fassung des Paragrafen 6 des Landesrichtergesetzes genügte dieser Rechtsprechung mit den vom Gericht aufgestellten Anforderungen nicht, da diese Vorschrift in Absatz 3 lediglich eine den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtes nicht gerecht werdende Blankettermächtigung für die oberste Dienstbehörde enthält. Zwar ist eine hinter den genannten Anforderungen zurückbleibende Rechtslage nach der angesprochenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes noch für einen Übergangszeitraum hinzunehmen, um einen der verfassungsgemäßen Ordnung noch ferneren Zustand zu vermeiden, die zulässige Dauer oder aber auch nur Kriterien für die Bemessung des Übergangszeitraums sind vom Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht näher bestimmt worden. Aus unserer Sicht besteht aber unmittelbar gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Mit der Neufassung des Paragrafen 6 würde eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Rechtsgrundlage für dienstliche Beurteilung geschaffen. Paragraf 6 Absatz 1 Sätze 1 und 2 sowie Absatz 2 in der Fassung des Entwurfs enthalten die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zwingend vom Gesetzgeber selbst zu treffenden Bestimmungen, wie etwa Regelungen zum Beurteilungssystem oder wie das Gesamturteil sich zusammensetzt. Der neue Absatz 4 enthält eine Ermächtigung des für Justiz zuständigen Ministeriums, sämtliche weitere Einzelheiten des Beurteilungswesens durch Rechtsverordnung zu regeln. Wir setzen damit die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes um. Das vorliegende Gesetzesvorhaben bot uns zugleich die Möglichkeit, die Gesetzeslage für Richterinnen und Richter an die der Beamt/-innen anzugleichen. So ist eine dem Paragrafen 66 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Regelung an geeigneter Stelle, nämlich in Gestalt des neuen Paragrafen 8 Absatz 1a, in das Landesrichtergesetz einzufügen. Nach dieser neuen Bestimmung erhalten nach den Beamt/-innen künftig auch Richter/-innen des Landes die Möglichkeit, Urlaub ohne Dienstbezüge bis zu einer Dauer von insgesamt 10 Jahren oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres und einer Beschäftigungsdauer von mindestens 15 Jahren bis zum Beginn des Ruhestandes bewilligt zu bekommen, sofern dem dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Hierfür muss aufseiten der Richterinnen und Richter kein bestimmter Grund oder Anlass vorliegen. Schließlich wird die nur für Beamtinnen und Beamte gemäß Paragraf 4 Absatz 2 der Arbeitszeitverordnung geltende Regelung über die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung mit Freistellungsphase beziehungsweise einer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell auf die Richterinnen und Richter übertragen. Mit den beiden letztgenannten Änderungen tragen wir zur Attraktivität des richterlichen Dienstes im Lande für qualifizierte Nachwuchskräfte bei und auch für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Außerdem soll ein Gleichlauf zu den für Beamtinnen und Beamte geltenden Bestimmungen hergestellt werden. Darüber hinaus hat man das Gesetzgebungsvorhaben zum Anlass genommen, das bisherige Landesrichtergesetz mit Blick auf die sprachliche Gleichstellung von Frauen und Männern umfassend zu überarbeiten. Mit diesen Änderungen soll den Vorgaben des Paragrafen 4 Absatz 2 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern Rechnung getragen werden, wonach Rechts- und Verwaltungsvorschriften die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen sollen. Soweit möglich, wurden die bislang ausschließlich männlichen Formen durch geschlechtsneutrale Formulierungen ersetzt. Soweit es keine geeignete geschlechtsneutrale Form gab, wurden Paarformen gebildet. Und nicht zuletzt soll das Landesrichtergesetz auch neu bezeichnet werden. Es soll zukünftig „Gesetz über die Richterinnen und Richter sowie über die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ heißen. Zusammengefasst und zum Ende meiner Rede der Einbringung möchte ich zusammenfassen, dass durch das Gesetzesvorhaben der richterliche Dienst im Land Mecklenburg-Vorpommern attraktiver, das Beurteilungsverfahren rechtssicherer und der Gesetzestext sprachlich geschlechtergerecht werden. Daher bitte ich um Zustimmung zur Überweisung und dann auch um eine gute Beratung hier im Landtag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1736 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsvorschlag angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenlegung von Stichtagsmeldungen bei der Tierseuchenkasse, auf Drucksache 8/1737. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenlegung von Stichtagsmeldungen bei der Tierseuchenkasse (Erste Lesung) – Drucksache 8/1737 – Das Wort zur Einbringung hat der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Till Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich versuche es noch mal. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz ist für uns schon von einer ziemlichen Bedeutung, weil wir damit, wenn man es so will, die Tierkennzahlen in einer Behörde zusammenfassen – das ist eigentlich der Kern der Aussage –, und zwar in der Tierseuchenkasse, und die ist dann verknüpft mit der HIT-Datenbank, der Herkunfts- und Identifikationsdiagnostik Tier. Und damit haben wir natürlich dann auch für die Landwirte eine gewisse Vereinfachung, weil sie elektronisch einmal ihre Daten eingegeben, die werden dann automatisch an die Tierseuchenkasse weitergegeben. Das ist für uns eine Ersparnis und eine deutliche Vereinfachung für unsere Landwirtschaftsbetriebe und auf der anderen Seite natürlich auch für die Veterinärverwaltung. Insofern will ich ausdrücklich sagen, dass diese Fachanwendung der Digitalisierung auch in der Landwirtschaft natürlich einen Riesenfortschritt in den letzten Jahren erbracht hat. Und wenn Sie auf der Grünen Woche gewesen sind und in der, wenn man es so will, in der Erlebnishofeinrichtung gewesen sind, dann haben Sie sicherlich auch zur Kenntnis genommen, dass gerade auch die Digitalisierung und damit auch die Zukunftstechnologie der Künstlichen Intelligenz in der Landwirtschaft, in der Ernährungswirtschaft längst angekommen sind. Insofern sollen zukünftig eben beide Stichtagsmeldungen an einer Stelle zusammengefasst werden. Und alle Tierhalterinnen und Tierhalter haben damit die Chance, auch eine deutliche Einsparung zu haben. Ich glaube, das ist der Kern der Aussage. Ich wünsche den Verhandlungen im Agrarausschuss viel Erfolg und freue mich, wenn wir das dann auch möglichst bald verabschieden können. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Gute Besserung!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Minister! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/1737 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/1742. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1742 – Das Wort zur Einbringung hat der Abgeordnete Hannes Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Meine Fraktion legt heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern vor – übrigens mein erster Gesetzentwurf in diesem Hohen Hause. Die Änderung zielt darauf ab, auch im Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern das überragende öffentliche Interesse an der Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien festzuhalten. Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2022 ist dies bundesgesetzlich bereits unmissverständlich festgelegt worden. Im Abwägungsprozess sollen erneuerbare Energien gegenüber anderen Interessen im Licht des Klimaschutzes die nötige Geltung verliehen bekommen, so auch gegenüber der unveränderten Beibehaltung des bisherigen Zustandes eines Denkmals. Nach dem Bundesverfassungsgericht leistet der Ausbau der Nutzung der Windkraft einen faktisch unverzichtbaren Beitrag zu der verfassungsrechtlich durch Artikel 20a Grundgesetz und durch grundrechtliche Schutzpflichten gebotenen Begrenzung des Klimawandels und unterstützt zugleich die Sicherung der Energieversorgung. In Paragraf 7 Absatz 3 Nummer 2 des Denkmalschutzgesetzes wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf festgelegt, dass dieses überragende öffentliche Interesse in der Regel überwiegt, wenn in das äußere Erscheinungsbild nur reversibel oder in die Substanz des Denkmals nur geringfügig eingegriffen wird. Ein geringfügiger Eingriff liegt in der Regel bei der Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien vor, die nicht in der Nähe eines bedeutenden raumwirksamen Baudenkmals oder landschaftsprägendes Bodendenkmals liegen. Sie sind zudem reversibel mit einer zum Denkmal vergleichsweise kurzen Lebensdauer und haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Substanz der Baudenkmäler, in deren Nähe sie errichtet werden. Entsprechend steht ihrer Genehmigung aus denkmalfachlicher Sicht selten etwas entgegen, sodass diese regelmäßig erteilt werden sollte. Von dieser Regelung ausgenommen sind Nähefälle besonders bedeutender, raumwirksamer oder landschaftsprägender Bau- und Bodendenkmäler. Eine Genehmigung erfolgt bei den Nahfällen nur, wenn im Einvernehmen mit der für den Denkmalschutz zuständigen Behörde eine denkmalverträgliche Lösung gefunden werden kann. Eine Prüfung denkmalfachlicher Anliegen im Rahmen von Genehmigungsverfahren wird folglich auf jene in der Nähe von bedeutenden, raumwirksamen oder landschaftsprägenden Bau- und Bodendenkmälern beschränkt. Auf diese Weise nimmt der Gesetzgeber die Abwägungsentscheidung zwischen dem Denkmalschutz einerseits und dem Klimaschutz andererseits unter Beteiligung und im fachlichen Einvernehmen mit der zuständigen Behörde selbst vor. Darüber hinaus ist die Bestimmung Ausdruck eines abgestuften Schutzkonzeptes, da die Errichtung von Anlagen in der Umgebung bedeutender, raumwirksamer oder landschaftsprägender Denkmäler weiterhin einer Einzelfallprüfung bedarf. Besonders bedeutende und raumwirksame Bau- sowie landschaftsprägende Bodendenkmäler werden im Rahmen einer Verordnung nach denkmalfachlichen Kriterien spezifiziert und individuell festgelegt. Das für Denkmalschutz zuständige Ministerium wird zur Erstellung eben dieser Verordnung im Einvernehmen mit dem für Energie zuständigen Ministerium ermächtigt. Durch die Verordnung und die daraus resultierende Liste werden klare und landesweit einheitliche Entscheidungsgrundlagen geschaffen, wann eine Genehmigung zu erteilen ist und in welchen Fällen gegebenenfalls weitere Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Auswirkungen auf das Denkmal vorzunehmen sind. Dies vereinfacht die praktische Anwendung und beschleunigt somit den Ausbau erneuerbarer Energien. Eine entsprechende Liste bedeutender, raumwirksamer oder landschaftsprägender Denkmäler wird derzeit im Rahmen des Erlasses zur Festlegung landesweit einheitlicher, verbindlicher Kriterien für die Windenergiegebiete an Land erstellt. Diese Initiative der Landesregierung, die wir natürlich trotzdem kritisch begleiten werden, wird hier aufgegriffen. Durch den Erlass sollen die Belange des Denkmalschutzes bereits während der Ausweisung von Windenergiegebieten im Abwägungs- und Beteiligungsprozess der Planungsverbände abschließend behandelt werden. Auf eine zweite Prüfung – wie bisher – der denkmalschutzfachlichen Belange im BImSch-Genehmigungsverfahren ist dann für ausgewiesene Windenergiegebiete oder abschließend abgewogene Entwürfe zu verzichten. Durch das Entfallen einer erneuten denkmalschutzfachlichen Überprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden Doppelprüfungen vermieden und der Genehmigungsprozess verschlankt, sodass zusätzliche Flächen für die Windenergie schneller aktiviert werden. Ergänzend soll zuletzt über eine neue Nummer 3 in Paragraf 7 Absatz 3 das öffentliche Interesse zukünftig regelmäßig bei einer nachhaltigen energetischen Verbesserung des Baudenkmals, einer Verbesserung des Hochwasserschutzes sowie einer Verbesserung der Berücksichtigung der Belange von alten Menschen und Menschen mit Behinderung anerkannt werden. Nun könnte man sich natürlich fragen, warum bedarf es überhaupt einer Änderung des Denkmalschutzgesetzes. Um den Herausforderungen des fortschreitenden Klimawandels und der Sicherstellung der Energieversorgung erfolgreich zu begegnen, müssen zukünftig auch der Konflikt zwischen dem Denkmalschutz und der Nutzung erneuerbarer Energien aufgelöst und beide Interessen miteinander in Einklang gebracht werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sowohl die Landesregierung als auch der Landtag haben mit dem gerade erst heute beschlossenen Gesetz der naturschutzfachrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in der Begründung anerkannt, dass Verzögerungen beim Ausbau neben dem Naturschutz insbesondere bei den Belangen des Denkmalschutzes ebenfalls auftreten. Von einem Einklang kann also aktuell noch nicht gesprochen werden. Symbolisch stehen dabei zum Beispiel 14 Windkraftanlagen der Windertrag GmbH, die nunmehr seit unglaublichen sieben Jahren im Genehmigungsverfahren feststecken. Noch mal zur Einordnung: 15 Anlagen wurden in M-V im Jahr 2022 insgesamt neu errichtet. Die nun 240 Meter hohen Anlagen der Windertrag GmbH sollen 15 Kilometer entfernt von Greifswald aufgestellt werden. Laut denkmalfachlicher Bewertung durch die Denkmalschutzbehörde würden diese jedoch die geschützte Stadtansicht von Greifswald, den sogenannten Caspar-David-Friedrich-Blick, beeinträchtigen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sie können mal alle zuhören, da würden Sie noch ein bisschen was lernen! An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass eben dieser Blick auf einem Bild des Künstlers aus dem Jahre 1820 festgehalten wurde. Nun stellt man bei genauerer Betrachtung des Werkes fest, dass darauf auch mehrere Windmühlen auszumachen sind, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die nämlich zu dieser Zeit durchaus prägend für die Stadtansicht waren. (Beifall Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thore Stein, AfD) Die bei der Beantragung vorgelegten Fachgutachten kommen unabhängig davon ebenfalls zu dem Schluss, dass die neuen Anlagen das Stadtbild nicht beeinträchtigen würden. Und vielleicht haben Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, die entsprechende Visualisierung im Bericht des NDR auch gesehen, jedenfalls kann man die weit entfernten Anlagen vom Caspar-David-Friedrich-Blick aus kaum noch erkennen. (allgemeine Unruhe) Die denkmalschutzfachliche … (Glocke der Vizepräsidentin)
Elke-Annette Schmidt
Einen Moment bitte, Herr Damm! Es ist wirklich der Geräuschpegel sehr hoch. Ich bitte Sie, doch ein bisschen leiser zu sein und dem Redner wirklich zuzuhören. Es ist heute vielleicht auch ein bisschen schwieriger, ich weiß es nicht, aber die Akustik, ich höre es hier heute wirklich sehr intensiv, die Geräuschkulisse aus dem Plenum. Also, bitte schön, Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Na ja, das ist entweder, weil das Thema so spannend ist, oder weil Sie lauter Kulturbanausen auf verschiedenen Seiten sitzen haben. (allgemeine Unruhe – Thore Stein, AfD: Das sagt der Richtige!) Und die denkmalschutzfachlichen Auflagen (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) für die benannten Anlagen lauten jedoch, die Anlagehöhe von 240 auf 200 Meter zu reduzieren. Für diesen neuen Anlagentyp müsste jedoch auch eine neue Genehmigung beantragt werden. Bei den in M-V bekanntlich Jahre dauernden Verfahren ist das praktisch eine Vertagung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Ich weiß auch, ehrlich gesagt, nicht, wer aus 15 Kilometern Entfernung erkennen kann, ob eine Anlage nun 240 oder 200 Meter hoch ist. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ich kann es jedenfalls nicht, meine Damen und Herren. Wenn Sie das besser können, ich bin gespannt auf den Beweis, zumal bereits bestehende Anlagen an diesem Ort mit zwar geringerer Höhe, aber auch viel geringerem Abstand zur Stadt deutlich größer von Greifswald aus zu sehen sind, als es die neuen wären. Richtig verrückt wird es aber dann erst, wenn man bedenkt, dass die Windräder im Eignungsgebiet für Windenergie beantragt wurden, also in Gebieten, in denen die Windenergie Vorrang vor allen anderen Nutzungsarten der Fläche haben sollte. Genau dieser Widerspruch wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von uns ausgeräumt. Das Land kommt so seiner Verantwortung nach, das bundesgesetzlich definierte überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien im eigenen Wirkungskreis umzusetzen. Dabei wird es keinen Automatismus geben, der in jedem Fall zum Vorrang der erneuerbaren Energien führen würde. Ganz am Anfang steht ja die denkmalschutzfachliche Überprüfung jedes individuellen Denkmals durch das Landesamt für Denkmalschutz und die Abwägungsentscheidungen in den Regionalen Planungsverbänden bei der Ausweisung der Windeignungsgebiete. Mit dieser Klarstellung möchte ich der Sorge der Landesregierung Rechnung tragen, die mit der Antwort auf meine Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 8/1392 geäußert wurde, die der Vorbereitung dieses Antrages gedient hat. So entfällt bei der Genehmigung von Windenergieanlagen der Abwägungsprozess mit anderen öffentlich-rechtlichen Belangen nicht. Jedoch wird die besondere Gewichtung als vorrangiger Belang innerhalb des Abwägungsprozesses besser berücksichtigt und so wurden die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus Juli 2022 endlich landesgesetzlich umgesetzt. Zusätzlich zu der zu erwartenden Beschleunigung durch Entfallen einer zweiten Überprüfung im BImSch-Genehmigungsverfahren werden die Behörden entlastet, indem nicht jeweils für jedes Windrad alle Denkmäler in der Nähe untersucht werden müssen, einzeln noch mal, sondern alle Denkmäler nur einmalig für alle potenziell möglichen Windenergieanlagen. Ich nehme, wie bereits gesagt, auch die Initiative der Landesregierung mit dem Erlass zur Festlegung landesweit einheitlicher, verbindlicher Kriterien für Windenergiegebiete an Land und die entsprechenden Stellenausschreibungen des Landesamtes positiv zur Kenntnis, genauso wie den Beschluss des Wissenschaftsausschusses und des Wirtschaftsausschusses von letzter Woche, zum Thema „Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Denkmalschutz“ am 04.05. eine gemeinsame öffentliche Expertenanhörung durchführen zu wollen. Um fraktionsübergreifend eine bestmögliche Lösung für dieses wichtige Problem zu erarbeiten und bisher angestoßene Prozesse auch aufzunehmen, hoffe ich, dass Sie der Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Fachausschüsse zustimmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir da diese Anhörung ja ohnehin haben werden. Alles andere wäre, glaube ich, ein kleiner Witz. Insofern freue ich mich auf die Debatte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Bevor ich die erste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Regionalen Schule Grimmen. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Es hat nunmehr das Wort für die Landesregierung die Wissenschaftsministerin Bettina Martin.
Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung will den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranbringen. Die Ministerpräsidentin hat das ja vorhin in der Aktuellen Stunde auch sehr deutlich gemacht. Schon jetzt produzieren wir im Land mehr als zweimal so viel Strom aus erneuerbaren Energien, wie wir selbst verbrauchen. Wir kennen die großen Potenziale, die für M-V im Ausbau der erneuerbaren Energien bei Wind, bei Sonne und bei Strom liegen – ökologisch und ökonomisch und auch sozial –, und wir sind uns über alle Ressorts hinweg einig, dass wir diese großen Chancen gemeinsam beim Schopf packen. Und ja, dafür müssen wir auch schneller bei den Genehmigungsverfahren werden. Dazu haben wir ja auch vorhin schon einiges gehört. Und wir haben ein Gesetz des Klimaschutzministers beschlossen, das im Bereich des Naturschutzes zu beschleunigten Verfahren führen wird. Richtig ist aber auch, dass wir mit schlanken Prozessen auch im Denkmalschutz dafür sorgen müssen, dass es keine langen Verzögerungen bei den Bewilligungen gibt. Und genau dafür schaffen wir jetzt die richtigen Rahmenbedingungen, allerdings ohne – und das ist mir als Kulturministerin eben auch sehr wichtig –, ohne dabei den Denkmalschutz zu schleifen. Diesen Anspruch, meine sehr geehrten Damen und Herren, erfüllt der Gesetzentwurf, den die Fraktion der GRÜNEN uns hier vorgelegt hat, leider nicht, und er geht auch von völlig falschen Prämissen aus. Beim Lesen hat sich mir die Frage gestellt – und eben, ehrlich gesagt, auch beim Zuhören –, ob die Antragsteller die Genehmigungsverfahren überhaupt richtig verstanden haben. Sie sprechen in Ihrem Antrag von „einer fehlenden gesetzlichen Regelung zur Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und dem öffentlichen Interesse“. Das ist schlicht falsch, denn schon jetzt ist es in Paragraf 7 des Denkmalschutzgesetzes klar geregelt, dass eine Genehmigung dann zu erteilen ist, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse besteht. Und das müssen wir nicht noch mal ins Denkmalschutzgesetz hineinschreiben, es steht da schon drin. Und dass das Errichten von Windkraftanlagen in überragendem öffentlichen Interesse ist, das hat der Bund mit seinem Erneuerbare-Energien-Gesetz im vergangenen Jahr eindeutig vorgegeben. Mit dieser Klarheit werden wir nun dafür sorgen, dass der Denkmalschutz den Bewilligungsprozess nicht mehr bremst. Noch mal: Dafür brauchen wir keine Änderung im Denkmalschutzgesetz. Aber klar ist auch, dass wir die Praxis verbessern müssen. Klimaschutzminister Till Backhaus, Energieminister Reinhard Meyer und ich haben mit unseren Ministerien in den zurückliegenden Wochen intensiv daran gearbeitet und werden genau dies tun. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Für die Bewilligung einer Windkraftanlage ist eine Vielzahl von Einzelgenehmigungen notwendig. Die Entscheidung über diese Einzelgenehmigung fällt aber eine Behörde mit einer Entscheidung. So will es das Bundes-Immissionsschutzgesetz, und das ist die gesetzliche Grundlage für den Bewilligungsprozess und nicht das Denkmalschutzgesetz. Diese Behörde ist bei uns in M-V das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt, sie führt das Genehmigungsverfahren. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege wird in den Genehmigungsverfahren lediglich angehört. Ein Einvernehmen zwischen den beiden Behörden muss nicht zwingend hergestellt werden. Für seine Stellungnahme hat das LAKD vier Wochen Zeit. Was das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in dieser Frist mitteilt, wird von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt in die Entscheidung mit einbezogen. Und hierzu heißt es im EEG sehr klar, es können nur noch besonders schwere denkmalfachliche Bedenken angebracht werden. Bei diesen vier Wochen handelt es sich also um eine Art Verschweigensfrist. Wenn keine Meldung eingeht, dann hat die Denkmalfachbehörde keinerlei Einfluss mehr, und dann ist der Weg frei für eine Entscheidung des StALUs. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Vierwochenfrist ist bereits im Bundes-Immissionsschutzgesetz angelegt. Wir haben uns zwischen den Häusern auf ihre konsequente Anwendung verständigt. Das wird zu einer beschleunigten Bearbeitung führen. Und damit niemand die Sorge haben muss, dass der Denkmalschutz mit dieser Regelung nicht angemessen gewürdigt wird: Ich habe im LAKD vier zusätzliche Stellen eingerichtet, damit es mehr Leute gibt, die dann in dieser Vierwochenfrist die denkmalfachliche Abwägung auch durchführen können. Die Stellen sind ausgeschrieben, und obwohl sie befristet sind, haben wir eine hervorragende Bewerberlage. Und wir erarbeiten gerade ein Konzept, wonach die Denkmalfachbehörde zukünftig bereits bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten schon von vornherein besonders bedeutsame raumwirksame Denkmale im Planungsverfahren identifiziert und einbringt. Damit können spätere zeitaufwendige Konflikte in Einzelgenehmigungsverfahren von vornherein vermieden werden. Im Übrigen erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen, dass die Belange des Denkmalschutzes bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten schon jetzt zu berücksichtigen sind. Auch dafür brauchen wir den vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wir haben uns in der Landesregierung bereits auf Verfahren beim Denkmalschutz verständigt, die den Bewilligungsprozess enorm beschleunigen werden. Was wir aber nicht tun werden, ist, den Denkmalschutz zu schleifen. Das ist auch nicht notwendig, um schnelle Prozesse hinzukriegen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es wäre rechtlich auch gar nicht möglich, denn das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt vor, dass auch in Windeignungsgebieten denkmalfachliche Prüfungen, Einzelgenehmigungsverfahren von Windkraftanlagen vorgenommen werden. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN will das abschaffen. Das geht rechtlich gar nicht, das ist Bundesgesetz. Für die Landesregierung ist klar, der Ausbau der erneuerbaren Energien hat gegenüber dem Denkmalschutz Vorrang. Für uns ist aber auch klar, wir tragen natürlich auch dafür Sorge, dass unser kulturelles Erbe in Form von Bau- und Bodendenkmalen für künftige Generationen erhalten bleibt. Wir haben Lösungen vereinbart, die diese beiden Interessen zusammenführen. Der vorliegende Entwurf erfüllt diesen Anspruch nicht und ist auch fehlerhaft. Ich plädiere deshalb für seine Ablehnung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Es gibt einen Antrag auf Kurzintervention des Abgeordneten Herrn Damm. Bitte schön!
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Ministerin, also zum einen, dass der Gesetzentwurf fehlerhaft ist, überrascht, weil er in einem anderen Bundesland bereits so in der Form zur Anwendung kommt. Dann haben die wohl ein falsches Landesgesetz. Auf der anderen Seite finde ich diese Unterstellung relativ, also möchte ich zurückweisen, dass Sie sagen, wir würden den Denkmalschutz hier schleifen. Das ist nicht der Fall. Wir nehmen hier die Liste, die Sie ja erstellen wollen, ohnehin eine Bewertung der Denkmäler, und wollen die konsequent anwenden, und zwar in beiden Prozessen, einmal bei der Ausweisung, dann mit der Genehmigung genauso. Das, was Sie vorschlagen hingegen, bedeutet bei der Genehmigungsfiktion, dass, wenn nach einem Monat keine Stellungnahme kommt, und sei das Denkmal noch so wichtig und so raumprägend, dass dann hier einfach die Windenergie genehmigt wird. Also ich kann mir nicht vorstellen, was dann noch mehr die Belange des Denkmalschutzes außer Acht lassen würde als so ein Vorgehen im Verhältnis zu dieser fachlichen Bewertung, die wir hier auch durch Ihre Mitarbeitenden vorschlagen als Vorgehen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Frau Ministerin?
Bettina Martin
Ja, sehr gern. Diese Vierwochenfrist, von der ich gesprochen habe, ist bereits geltendes Recht im Bundes-Immissionsschutzgesetz. (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Insofern ist es nichts, was wir einführen müssen. Wir sagen, wir wollen das konsequent anwenden, und dafür erhöhen wir das Stellenpotenzial und überhaupt die Kapazitäten im LAKD, um dann eben den Denkmalschutz auch dementsprechend zu würdigen, ohne dabei die Verfahren anzuhalten. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Insofern wollen wir dann in konsequenter Anwendung (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) dieses Recht auch durchsetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Das hört sich gut an.)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Thore Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Diese Landtagssitzung offenbart eine gewisse Doppelmoral der Antragsteller. Herr Damm, jetzt können Sie mir auch zuhören! Auf der einen Seite wollen Sie nämlich die Infrastrukturprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan in einem Moratorium belegt wissen – wir kommen dazu noch im Verlauf der Plenarwoche –, und auf der anderen Seite sollen Hunderte Windräder mit aller Macht im ländlichen Raum gebaut werden, und das zunehmend ohne Rücksicht auf Verluste. Und auf der einen Seite wollen Sie Natur schützen und deswegen keine Straßen mehr bauen, aber auf der anderen Seite sollen Tausende Windräder in die Landschaft gepflanzt werden. Also das entbehrt einer gewissen Logik. Heute Morgen haben wir schon erlebt, wie ein Gesetz durch den Landtag im wahrsten Sinne des Wortes geprügelt wurde, welches zum Ziel hatte oder hat, die Belange des Naturschutzes durch, nennen wir es mal freundlich, eine Prozessoptimierung auszuhebeln. Denn um nichts anderes geht es. Jegliche Hürden, die den ungebremsten Ausbau der Windenergie im Land blockieren, sollen nach und nach beseitigt werden, und nun soll der Denkmalschutz dran glauben. Und während Sie hier mit dem Argument des Natur- und Umweltschutzes sogenannte klimaschädliche Straßenbauvorhaben vehement verhindern wollen, sollen eben für die Windkraftanlagen all diese Ansprüche nur noch am Rande gelten, und alles das für das sogenannte überragende öffentliche Interesse. Was das genau ist, bestimmen natürlich nicht die Menschen vor Ort, die davon betroffen sind, sondern Bürokraten fernab der Eingriffsräume. Und damit komme ich zum hier vorliegenden Antrag, denn neben dem Naturschutz haben Sie offenbar einen weiteren gewichtigen Bremsklotz beim Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern ausgemacht, und das ist der Denkmalschutz. Wer jetzt nur an das Schweriner Schloss denkt, vor dessen Türen noch nicht einmal Fahrzeuge parken sollen, um das idyllische Bild der Märchenschlosskulisse nicht zu stören, liegt natürlich ein wenig daneben, denn der Denkmalschutz, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, umfasst viel mehr als die bekannten repräsentativen Bauwerke, seien es eben das Schweriner Schloss, die Weltkulturerbe-Städte wie Greifswald oder eben die vielen Gutsanlagen im Land. Es geht nämlich auch um ein mehr oder weniger immaterielles Erbe, und zwar die von Menschenhand über Jahrhunderte geschaffene und gestaltete Kulturlandschaft, in der die Anordnung von Straßen- und Landschaftselementen quasi als Komposition eines landschaftsarchitekturellen Gesamtwerkes zusammengefügt worden sind. Und diese Kulturlandschaft, die seit Jahrhunderten besteht, soll nun umrahmt werden von gigantischen Windparks, deren raumgreifende Wirkung immer gewaltiger wird. Sie sprachen ja selber eben von 240 Meter hohen Anlagen. Und dann sprechen Sie davon, irgendjemand sei hier ein Kulturbanause. Also das ist schon interessant. Und wenn wir uns mal anschauen, in welcher Anzahl diese Windräder mit dieser Höhe in Mecklenburg-Vorpommern errichtet werden sollen, dann wird es, wenn man da mal so den Radius um jedes Windrad zieht, bald in Mecklenburg-Vorpommern keinen einzigen Flecken mehr geben, an dem man nicht ein Windrad am Horizont sieht, gerade jetzt, wo ja auch die Windräder in Naturparks reingestellt werden sollen. Also es wird bald keinen Flecken mehr in Mecklenburg-Vorpommern geben, an dem man nicht einen Windpark am Horizont sieht. Und Sie definieren in Ihrem Gesetzentwurf nicht wirklich, was ein geringfügiger Eingriff Ihrer Ansicht nach sein soll. Wenn die Anlagen nicht in der Nähe stehen, was ist denn nun die Nähe? 1.000 Meter? 2.000 Meter? Sie sprachen eben selber von 15 Kilometern Abstand von Greifswald, und man sieht die Anlagen trotzdem. Und gerade bei Baudenkmälern ist es nun mal so, dass der Eingriff gar nicht direkt am Baudenkmal selber erfolgen muss, denn es reicht nämlich mittlerweile ein Windpark in der Nähe eines Baudenkmals – gerade im ländlichen Raum sind es eben die Schlösser und Gutsanlagen –, der dafür sorgt, dass Investoren einen großen Bogen darum machen. Wir haben viele Anlagen, die nach wie vor einen hohen Sanierungsbedarf haben. Da gehen die Kosten in die Millionenhöhe. Und jetzt erklären Sie mal einem Investor, der mehrere Millionen in die Hand nehmen soll, um ein historisches Schloss zu sanieren, dass demnächst in ungefähr 1.000 Meter Entfernung ein Windpark hingestellt wird und somit auch alle seine Absichten, dort vielleicht gerade über den Tourismus Geld zu verdienen, zunichtegemacht werden sollen! Also dieses Objekt wird wahrscheinlich unverkäuflich sein. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir weitergehen in Ihrem Gesetzesentwurf, gibt es ja noch den ganz spannenden Absatz 3 Nummer 3, und der soll letztlich eine Genehmigungsversagung beinahe komplett aushebeln, wenn das überwiegende öffentliche Interesse an einer energetischen Sanierung letztlich den Denkmalcharakter überwiegt. Denn es ist aktuell so, wenn man sich ein wenig mit der Denkmalpflege befasst und mit der Sanierung von Denkmälern, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann ist es häufig so, dass eben der Charakter des Denkmals über der energetischen Sanierung steht. Und das nimmt zum Beispiel Denkmäler auch aus von den Vorschriften aus dem Gebäudeenergiegesetz oder der Energieeinsparverordnung, wie es früher hieß. Und neben dem finanziellen Aufwand, der natürlich mit diesen Vorschriften verbunden wäre, eben ein historisches Gebäude auf die heute geltenden Dämmstandards hochzurüsten, ist es letztlich auch so, dass diese Maßnahmen häufig den Gebäuden überhaupt nicht guttun und letztlich nicht nachhaltig sind, sondern die Gebäude nach und nach zerstören. Denn mit dem Gesetz wäre es so, Sie würden sagen, jemand hat Anspruch zu sagen, um mein Gebäude energetisch zu sanieren, kann ich jede Maßnahme ergreifen, weil es ja das höhere öffentliche Interesse ist, und die Denkmalbehörde könnte dem nicht mehr widersprechen, weil ja eben dieses energetische Sanierungsvorhaben über dem Anspruch steht, das Denkmal zu erhalten. Und das ist natürlich abzulehnen. Da sind Sie eben auch gar nicht drauf eingegangen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und zum Abschluss möchte ich noch eines sagen, Herr Damm, wenn Sie hier davon sprechen, dass hier irgendjemand ein Kulturbanause sein soll, gerade im Bereich Denkmalschutz: Viele dieser Denkmalbauten im ländlichen Raum leben vom Tourismus, der gesamte ländlichen Raum lebt zunehmend vom Tourismus. Und wenn wir unser ganzes Land mit Hunderten und Tausenden von Windkraftanlagen zubauen, dann werden diese Touristen fernbleiben. Und es gibt einen ganz spannenden Tipp für jemanden, der Kultur und Landschaft erleben möchte ohne Windräder: Der fährt einfach ein Stück weiter östlich nach Polen, da sieht es nämlich viel idyllischer aus. Und somit lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen mich, wenn ich hier stehe, sozusagen in einer Zwickmühle, sowohl persönlich als auch als Abgeordnete, wenn ich das so sagen darf, im Übrigen nicht als Juristin, denn da liebe ich es, Abwägungsentscheidungen zu treffen, vor allem auch im Einzelfall. Das ist uns ja geradezu immanent. Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fassen mit ihrem vorliegenden Gesetzentwurf das Denkmalschutzgesetz an, mein Tanzbereich sozusagen als kulturpolitische Sprecherin, gleichzeitig aber verbunden mit dem Thema erneuerbare Energien, ein Spannungsfeld, das klar auf der Hand liegt und mich deshalb in eine Zwickmühle zwingt. Das will ich hier an dieser Stelle deutlich sagen, insbesondere deshalb, weil es sich natürlich auch um ein sehr emotionales Thema handelt – gesellschaftspolitisch von absoluter Zustimmung und uneingeschränkter Erlaubnis auf der einen Seite bis hin zur Ablehnung, Missfallensausdrücken und Begriffen wie „Verspargelung der Landschaft“ auf der anderen Seite. Und ich will es deshalb auch in diesem Falle mal persönlich machen: Sie wissen, ich komme aus Bad Doberan, eine Stadt 1171 erstmalig urkundlich erwähnt, ein Ort mit langer Tradition, historisch geprägtes Stadtbild, eine Vielzahl von Denkmalen. Ortsteile wie Heiligendamm und Althof sind Ihnen sicherlich bekannt. Die prägen nicht nur das Bild, vor allem aber den historischen Kontext meiner Stadt, aber auch für ganz M-V. Warum sage ich das hier so exponiert? Weil das heißt, Denkmalschutz allenthalben. Und jetzt, lieber Herr Damm, soll ich mit einem Satz in der Begründung diesem Denkmalschutz nicht mehr Rechnung tragen oder in anderer Weise Rechnung tragen. Für Windenergieanlagen, die außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten geplant werden, soll die denkmalschutzfachliche Prüfung ausschließlich für eine abschließende und verbindliche Liste an Denkmälern erfolgen. Diese sollen besonders bedeutsame, raumwirksame und landschaftsprägende Bau- und Bodendenkmäler erfassen. Im Kern – jedenfalls so mein Verständnis – bedeutet das, ich soll also Denkmäler erster und zweiter Klasse ausweisen. Und, lieber Herr Kollege Damm, wirklich? Ich versuche mich noch mal an zwei Beispielen und ich spitze absichtlich zu. Sie haben gerade auf die Silhouette von Greifswald hingewiesen. Ich würde mal eine andere Silhouette nehmen, nämlich die von der Perlenkette in Heiligendamm – alle denkmalgeschützt. Da würden Sie vermutlich sagen, Denkmal erster Klasse, Ensembleeingriff denkbar, also Einzelabwägungsentscheidung erste Klasse. Anderes Beispiel: Ortsteil Althof, Wiege, Geburtsort von Bad Doberan, 1171, Grablege unter der Kapelle, selbstverständlich denkmalgeschützt, von Woizlawa. Sie kennen Sie alle, das ist die Gattin von Pribislaw, gestorben 1172, Kapelle alleinstehend in einem parkähnlichen freien Gelände. Windräder kann man da theoretisch in unmittelbarer Nähe, sicherlich auch unter Berücksichtigung von Abstandsflächen, gut aufstellen. Ich lade Sie ein, sich das im Zweifel mal anzusehen. Würden Sie jetzt sagen, Silhouette prägend, Denkmal zweiter Klasse, keine Prüfung im Einzelfall? (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind die Fragen – ich habe Ihren Antrag verstanden und vor allem Ihre Begründung ausführlich gelesen und mehrfach –, das sind die Fragen, die ich mir stelle und hierfür ehrlicherweise keine abschließende Antwort gefunden habe. Und ich habe Zweifel, dass das so schlicht sein dürfte, eine Kategorisierung vorzunehmen. Was ich in den letzten Minuten hier vorgenommen habe, ist eine unzureichende Kategorisierung, also selbst eine vorweggenommene Abwägungsversuchsentscheidung bei der Aufstellung einer Liste. Es liegt darin aus meiner Sicht viel Streitpotenzial. Und diese zu erstellende Liste der Denkmäler, die Sie vorschlagen, bedeutet einen vorweggenommenen Abwägungsprozess, und das müsste aus meiner Sicht gut überlegt sein. Und die Frage, die sich mir stellt, ist: Ist das überhaupt möglich? Ist eine abschließende Benennung von Denkmälern überhaupt denkbar? Und ist sie vor allem denkbar mit Blick darauf, dass wir insbesondere Bodendenkmäler haben, die wir in ihrem Umfang zum Zeitpunkt der Listenerstellung nicht oder noch nicht hinreichend erkennen können? Ist eine pauschale Kategorisierung also hilfreich? Und kommen Sie mal mit mit mir auf die letzte Sitzung! Ich mache mal einen Schlenker noch mal in das Tollensetal: Tal der Könige in Ägypten, das Angkor Wat von Südostasien, der Schatz des Priamos, der Machu Picchu in Südamerika. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Die besondere Wortwahl war vielfältig und blumig. Aber wäre beim Fundjahr 1996 jemandem klar gewesen, was das bedeutet hätte? Was hätten Sie mit diesem Bodendenkmal also gemacht bei der Frage, Kategorie 1 oder Kategorie 2? Und zu welchem Zeitpunkt? Ist es richtig, eine solche Liste tatsächlich überhaupt in den Griff zu nehmen oder eben nicht? Und natürlich, Herr Damm, ich weiß, dass wir ähnliche Gesetzentwürfe und Gesetze bereits in Arbeit haben in anderen Bundesländern und unter anderem auch in Bayern. Und die Landesregierung selbst hat in der Antwort der Kleinen Anfrage meines Kollegen Waldmüller auch angekündigt, dass es Änderungen des Denkmalschutzes geben wird. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und in der Zweiten Lesung heute Morgen zum Naturschutz hat der Gesetzentwurf der Landesregierung auf die Problematik des Denkmalschutzes und des Abwägungsprozesses ebenfalls hingewiesen. Dennoch, sehr geehrter Herr Damm, fällt es mir schwer – auch bei aller Anerkennung der Notwendigkeit der Energiebeschaffung auf diese Weise –, hier zu empfehlen, so rigoros den Hebel an den Denkmalschutz anzusetzen. Ich würde mir lieber vorher eine ausführliche Meinung zu dem Gesetzentwurf bilden. Und ich habe eine Menge Fragen dazu, und deshalb finde ich es sinnvoll und geboten, diese auch im Ausschuss zu stellen. (Beifall René Domke, FDP) Und ich bin Ihrer Fraktion deshalb dankbar und erkenne auch an, dass es offensichtlich ein Bedürfnis der Koalitionsfraktionen gibt, dieses Thema in den Ausschüssen – nämlich im Wissenschafts- und Wirtschaftsausschuss – zu diskutieren, und kann deshalb sagen, dass ich für meine Fraktion natürlich die Überweisung empfehle, aber eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf ohne Weiteres nicht. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Daniel Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Da war ich zu schnell. (Der Saaldienst reicht ein Glas Wasser.) Danke! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es war sehr freundlich von der Kollegin, mir was übrig zu lassen. (Sebastian Ehlers, CDU: So sind wir.) Sehr geehrte Damen und … Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich selber bin kein Denkmalschützer, ich bin eher der Energiepolitiker, und ich bin auch noch nicht so lange in diesem Zusammenhang mit diesem Thema konfrontiert worden. Ich war erst im Juni letzten Jahres auf einer Tagung, da ging es um Natur- und Klimaschutz versus Denkmalschutz. Das war eine sehr tolle Veranstaltung des Heimatverbandes, die auch ganz viele verschiedene Aspekte aufgezeigt hat. Da ging es unter anderem darum, wie sieht das mit Kirchen aus und eventuellen Änderungen, da ging es um Wassermühlen, und es ging um ein Thema, wo ich dort wirklich zum ersten Mal direkt konfrontiert wurde, und das war das Thema Sichtachsen – Sichtachsen von Baudenkmälern, insbesondere von Parkanlagen, von Gutshäusern und Schlössern. Und das ist ein relativ neues Phänomen. Das gibt es noch nicht so lange, dass man sich damit wirklich auseinandersetzt. Das hat sich aber tatsächlich bei der Genehmigung von Windkraftanlagen als ganz großes Hindernis herausgestellt. Es wurde nämlich, dieses Thema, bei der Ausweisung, der bisherigen Ausweisung von Windeignungsgebieten nicht berücksichtigt. Und dann im Genehmigungsverfahren direkt wurde das dann so ein ganz großes Thema. So, und der Ansatz der GRÜNEN ist jetzt, genau dieses Thema anzugehen und auch hauptsächlich dieses Thema. Denn es hat sich ja wirklich als Bremsklotz, sage ich mal, in der Hinsicht ergeben. Jetzt will ich aber auch in den Raum stellen, es geht hier nicht darum, dass Windkraftanlagen direkt auf ein Bodendenkmal gestellt werden sollen oder jetzt irgendwelche Parks oder Gutshäuser direkt betroffen seien. Es geht ja darum, dass es teilweise um viele, viele Kilometer Entfernung geht. Man schaut sich so eine Sichtachse im Park an, und dann dürfte dort neuerdings in vielen Kilometern Entfernung nichts stehen. Das Beispiel Greifswald hat Herr Damm gebracht. Und an dieser Stelle muss ich mal sagen, wenn man weiß, wie viele Gutshäuser, Parkanlagen und Schlösser in diesem Land stehen, dann wissen wir auch, was das zur Folge hätte, denn dann dürfte theoretisch nirgendwo mehr eine Windkraftanlage gebaut werden. (Zuruf aus dem Plenum: Das wäre auch gut so.) Insofern ist dieser Ansatz definitiv nicht der richtige. Und da ist der Ansatz jetzt, den auch Frau Martin vorgeschlagen, also vorgetragen hat, die Idee, dass man tatsächlich, sage ich mal, Baudenkmäler und Denkmäler und vielleicht auch Sichtachsen – das muss man mal gucken – ausweist, die eben von besonderer Landesbedeutung sind, ja dann auch tatsächlich auswählt und dann nur diese berücksichtigt. Denn wenn wir wirklich jedes Gutshaus, und sei es noch so verfallen und der Park verwildert, das soll dann sozusagen dastehen, das kann nicht sein. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Doch! Warum nicht?!) Und dann kann man natürlich auch jetzt vermuten, weil die Kommentare kamen ja aus der Richtung, natürlich, wer keine Windkraft will, könnte das natürlich besonders als Argument vorbringen, aber das, finde ich, ist an dieser Stelle falsch, besonders, wenn man bedenkt, dass ja in der Bundesgesetzgebung eine Privilegierung der Windkraft im Außenbereich ist. Und an dieser Stelle möchte ich mal ganz klar sagen: Wir als Koalition haben nach wie vor ganz klar das Ziel, einen geordneten Ausbau der Windkraft zu haben, geordnet in Eignungsgebieten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Denn, wenn wir das nicht machen und auch diese 2,1 Prozent nicht erreichen, dann haben wir keinen geordneten Ausbau mehr, dann geht es nur noch um das BImSch, also den Bundesimmissionsschutz, und dann können die Dinger überall aufploppen, und das kann auch nicht in unserem Interesse sein. Aber der Ansatz des Gesetzes greift eben jetzt auch insofern zu kurz, als wir als Koalition, als auch die Regierung jetzt die ersten notwendigen Schritte schon getroffen haben. Das geht darum, dass das Thema eben berücksichtigt werden soll bei der Ausweisung der Windkraftgebiete, aber eben auch, dass genau dieses Thema mit den vier Wochen und so weiter untergebracht worden ist. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Anfrage.) Nein, ich möchte keine Zwischen… Genau, und das ist nämlich genau das Thema. Gut, es hat mich jetzt ein bisschen aus dem Tritt gebracht. Das finde ich sehr schade, aber das soll mich nicht weiter aufhalten. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Also, was ganz klar ist, und auch dieser Ansatz, den Herr Stein zum Beispiel vorgebracht hat, dass wir unbedingt das Bild der Landschaft erhalten sollen, bloß nichts daran ändern, ist insofern natürlich ein bisschen schwierig, wenn wir uns angucken, wie sich das Land in den vergangenen Jahren entwickelt hat, wie die Stadträume in die Fläche gewachsen sind, wie wir natürlich Infrastrukturprojekte wie Autobahnen oder Ähnliches eingebracht haben. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Ja, Sie sind ja gerne Verfechter der Wirtschaft. Ich frage mich, wie Sie all diese Projekte in Zukunft noch machen wollen, wenn es nur noch ein bloßer Erhalt der bestehenden Landschaft ist, auch wenn man bedenkt, dass sich dies in den vergangenen Jahrzehnten auch stark schon verändert hat. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Insofern, was … Ach jetzt, jetzt, jetzt kommt der Punkt, den ich eigentlich meinte. Also, was natürlich noch eine ganz große Rolle spielt und was wir natürlich bei unserer Novellierung des Denkmalschutzgesetzes auf jeden Fall berücksichtigen müssen: Es geht natürlich auch tatsächlich um die historische Bausubstanz, und inwieweit ist es dort möglich, Erneuerbare-Energien-Anlagen mit zu integrieren, ja. Also wir haben ja das Problem, was auch für die Landesregierung schwierig war, dass auf unseren historischen Gebäuden wir zum Beispiel keine Solaranlagen anbringen konnten, und das ist ein Thema, das wir auf jeden Fall angehen müssen. Und ein weiterer Punkt, der jetzt nicht unbedingt mit dem Denkmalschutz zu tun hat, aber auch in die Richtung geht: Natürlich, auch im Sinne des Klimaschutzes ist es besonders wichtig, dass wir erhalten, dass wir nicht einfach nur neu bauen, am besten noch ganz viel abreißen und neu bauen, sondern es geht darum, dass wir bestehende Bausubstanz erhalten und das darin sozusagen gespeicherte CO oder Äquivalent davon natürlich nicht 2 durch Neubau sozusagen aufbringen und auch an dieser Stelle im Bausektor, der auch ein großer Emittent ist, natürlich auch sparen. Genau, und das sind so die wichtigsten Themen, die ich in diesem Zusammenhang einbringen möchte. Und wir werden den Antrag deshalb ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt eine Anmeldung einer Kurzintervention vor des Abgeordneten Herrn Damm. Bitte schön!
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich fand ja Ihre Analyse treffend – weil es war ja genau meine Analyse –, dass Sie gesagt haben, wir haben hier ein Problem, gerade mit den Sichtachsen, und wir müssen das berücksichtigen. Ich hätte Sie sonst gefragt, ich mache das jetzt als Statement: Es bringt doch aber nichts, das in der Ausweisung der Flächen zu berücksichtigen, diese erheblichen oder besonders bedeutenden Denkmäler dann entsprechend auszuweisen und dann trotzdem bei der Genehmigung in der Prüfung zu haben und dann rauskommt, hm, jetzt ist hier die Sichtachse leider betroffen, jetzt können wir hier nicht genehmigen. Das ist doch ein Problem, was Sie mit dem „Weiter so!“, wie Sie es jetzt vorhaben, überhaupt nicht lösen werden. Und da wünsche ich mir gerne eine Erklärung. Zweiter Punkt: Sie haben jetzt es gesagt, Sie werden es ablehnen. Ich habe ja … Erst mal ist ja die Frage der Überweisung in den Ausschuss. Sie haben gesagt, beide Themen, also die aufgegriffene Windenergie, aber auch die Denkmalsubstanz, finden Sie, sind Themen, die wir diskutieren sollten. Machen Sie das doch im Ausschuss! Da kann man doch jeden Änderungsantrag der Welt reinstellen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir ja eh eine Anhörung haben werden.
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Daniel Seiffert Die Linke
Ja, sehr gerne. Also wir haben uns einen Arbeitsplan gesetzt. Es wird auf jeden Fall eine Novellierung des Denkmalschutzgesetzes geben, aber es ist eben nicht so einfach, dass wir uns jetzt nur als Fraktion kurz hinsetzen, uns das anschauen, so, wie Sie das vielleicht gemacht haben – also ich will jetzt gar nicht despektierlich werden oder so –, sondern es sind natürlich viele Dinge auch zu klären, auch mit den Ministerien gemeinsam als Regierungspartner, dass wir genau schauen, wie sind nachher die späteren Arbeitsabläufe, was braucht das für Ressourcen. Und das sind Dinge, die auch abgewogen werden müssen. Da haben Sie es als Opposition ein bisschen leichter, da können Sie schneller sein, uns vielleicht auch ein paar Monate voraus sein. (Daniel Peters, CDU: Aha!) Aber das sind Dinge, die wir auf jeden Fall intern noch abklären müssen und auch klären wollen. Und das ist der Punkt, wo ich sage, dass das deshalb der falsche Zeitpunkt und auf jeden Fall nicht ausreichend ist. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema „Ausbau erneuerbarer Energien“, wie im letzten Jahr, so in diesem Jahr, treibt uns natürlich intensiv um. Und auch in der versteckten Regierungserklärung heute früh von der Ministerpräsidentin wurde das ja auch noch mal als zentrales Ziel der Landesregierung ausgegeben. Von daher unterscheidet uns doch an dieser Stelle – zumindest in der Zielsetzung – nichts. Das ist doch erst mal positiv hervorzuheben. Ebenfalls haben wir auch fraktionsübergreifend festgestellt, ein zentrales Hindernis beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind diese langen Planungs- und Genehmigungsverfahren. In die Details muss man natürlich immer reingucken, und gerade den Natur- und Artenschutz haben wir schon einmal an der Stelle gehabt, und ich finde es tatsächlich sehr gut, dass auch die GRÜNEN versuchen, hier ein bisschen Tempo reinzubringen, indem sie einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem man arbeiten kann. Natürlich sind wir jetzt nicht an jeder Stelle genauso dʼaccord, aber das ist auch eine Besonderheit irgendwie in diesem Parlament. Vergleicht man das mit dem Bundestag, da sagt man ja so allgemein, also so, wie das im Bundestag reingeht, so kommt es nie heraus. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Hier im Landesparlament ist es in der Regel so, da kommt ein Regierungsentwurf oder kommt ein Gesetzentwurf von der Regierungsbank, der kommt so rein, der geht so raus, zwischendrin wird nicht diskutiert. Und das, was vielleicht die Opposition mal anzumerken hat, ist weg. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Wollen wir mal, wollen wir doch mal eine Analyse machen, wie häufig bei Beschlussempfehlungen in den Ausschüssen Leute hier empfehlen, diesen Gesetzentwurf unverändert anzunehmen – ja, also nur mal so, was im letzten Jahr so durchgelaufen ist. Das ist halt natürlich auch ein Umgang, den man nicht unbedingt so pflegen muss im Parlament. Deswegen werden wir natürlich der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse zustimmen, dass wir da dann entsprechend beraten können, auch mit den Anhörungen, die da so mit drin sind. Denn der Antrag der GRÜNEN, das ist ja auch nur ein Puzzlestein auf dem Weg dahin, wie wir den Ausbau erneuerbarer Energien positiv gestalten können. Wichtig für uns – und das ist ein zentraler Punkt – ist eine Beschleunigung der Verfahren, ohne dann natürlich zu den fachlichen Bedenken da jetzt komplett irgendwie konträr zu stehen. Und das habe ich aber auch bei den GRÜNEN nicht so verstanden, dass das irgendwie komplett hintangestellt werden soll. Und das habe ich auch bei allen anderen Redebeiträgen nicht anders interpretiert. Auch an dieser Stelle sind wir uns doch einig. Und wenn wir uns dann mit den Fachleuten zusammensetzen und sagen, na ja, das wäre schon schön, mal so ein paar Leitlinien und Handlungsempfehlungen und ein paar vernünftige Grundlagen zu haben, auf denen Entscheidungen vielleicht sogar schneller getroffen werden können – denn, wenn ich immer nur sage, jede Denkmalschutzbehörde für sich darf dann irgendwie entscheiden, untere oder obere, macht eine individuelle Abwägung, und das sind natürlich elendig lange Verfahren, und wenn wir Verfahren beschleunigen wollen, brauchen wir mehr Standards –, dann müssen wir vielleicht auch mal gucken, dass wir solche Standards vielleicht auch gemeinsam in einem solchen Gesetz irgendwie darlegen können, verankern können und dadurch viel, viel schneller auch in dem Bereich vorankommen können. Wir haben in der bisherigen Debatte allerdings doch einen sehr, sehr starken Fokus auf dem Thema Windkraftausbau. Natürlich sind die Windkraftanlagen sehr groß, sehr weit sichtbar. Insbesondere das ganze Thema „Silhouetten rund um Baudenkmäler“ ist hier meistens gefallen. Am Rande kam es dann jetzt doch noch mal, das Thema Bodendenkmäler, gerade wenn wir jetzt das Tollensetal oder Ähnliches dann haben. Das müssen wir natürlich auch mit bedenken, wie gehen wir denn mit solchen Bodendenkmälern um. Was jetzt aber auch wirklich nur ganz kurz einmal angerissen wurde, wo ich aber noch sehr, sehr viel mehr Potenzial sehe, ist das Thema PV-Anlagen. Wir wissen doch auch, gerade wenn wir uns beim Thema Wasserstoff immer wieder damit beschäftigen, wir können durchgängig Wasserstoff nur produzieren, wenn wir durchgängig erneuerbare Energien produzieren können, das heißt also, im Sommer über Solar, im Winter über Windkraft. So müssen wir doch über den kompletten Energiemix da irgendwie rangehen. Das heißt also, der Ausbau von PV-Anlagen, der muss eigentlich im Gleichschritt zu den Windkraftanlagen erfolgen. Und um das sicherzustellen, müssen wir auch gucken, dass wir auf die Dächer möglichst viele PV-Anlagen raufbekommen. Und dann ist es tatsächlich so, dass dann auch aus Denkmalschutzsicht gesagt wird, oh, na ja, aber auf dieses Dach, da darf jetzt nichts rauf, weil, wenn ich dort auf den Kirchturm gehe und dann von oben auf das Dach herunterschaue, dann verändert das irgendwie mein Baudenkmal. (Thore Stein, AfD: Ja.) Das ist doch auch nicht der Ansatz, mit dem wir hier irgendwie vorankommen können. Von unten sieht man gar nichts. Und da möchte ich einfach nur leitende, leitende Entscheidungsgrundlagen für die Denkmalschutzbehörden haben, wo wir sagen, okay, so schaffen wir es, da ranzugehen, so kommen wir da schneller voran, schaffen Planungsbeschleunigungen auf einem sinnvollen Weg mit Maß und Mitte, ohne den Denkmalschutz zu vernachlässigen. Und deswegen freue ich mich oder würde mich auch freuen, wenn wir da auch eine entsprechende Debatte in den Ausschüssen zu diesem Gesetzentwurf haben, und hoffe darauf, so, wie es reingeht, kommt es auch nicht hinaus. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Beatrix Hegenkötter.
Beatrix Hegenkötter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf geht leider von falschen Tatsachen aus. Verfahrensverzögerungen werden in aller Regel nicht durch den Denkmalschutz verursacht, denn da gibt es schon eine Regelung und eine Einspruchsfrist von diesen besagten vier Wochen, denn vielmehr kommt es darauf an, dass die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorliegen. Es trifft nicht zu, dass im Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommerns eine gesetzliche Regelung zur Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und dem öffentlichen Interesse an einem Ausbau der erneuerbaren Energien fehlt. Es trifft auch nicht zu, dass umfangreiche Nachforderungen, die zur Verzögerung und teils zur Versagung von Genehmigungen führen, durch eine fehlende Regelungstiefe im Denkmalschutzgesetz verursacht sind. Ursache für Nachforderungen sind in aller Regel fehlende oder unzureichende Angaben im Umweltverträglichkeitsbericht. Das Instrumentarium für zügige Genehmigungsverfahren ist also vorhanden und Verzögerungen sind eher darauf zurückzuführen, dass die Auswirkungen der Vorhaben auf das kulturelle Erbe im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung häufig nicht oder nur unzureichend untersucht werden. Das kann eben nicht durch eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes, sondern nur durch die Behebung von Vollzugsdefiziten überwunden werden. Die geltenden Gesetze bieten bereits alle Voraussetzungen für zügige und sachgerechte Genehmigungsverfahren. Wenn die Auswirkungen auf das kulturelle Erbe in der Umweltverträglichkeitsprüfung vernünftig und rechtzeitig geprüft werden würden, mit zum Beispiel Visualisierung oder auch Begehung oder Kartierung, dann würde alles viel, viel schneller gehen und wäre auch viel einfacher. Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist das alles klar geregelt. Es ist auch geregelt, dass die Auswirkungen auf das kulturelle Erbe genauso zu prüfen sind wie die Auswirkungen auf Flora und Fauna. Stattdessen wird öfters lieber über die Pflicht zur Prüfung auf die Auswirkungen gestritten als über die Umsetzung. Das zieht das Verfahren in die Länge. Es bedarf keiner Aufforderung zur Definition bedeutender Bodendenkmale oder raumwirksamer und landschaftsprägender Denkmale. Die gibt es nämlich schon und im LAKD gibt es diese Liste, die seit Jahren zur Verfügung steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Anlagen zur Erneuerung erneuerbarer Energien sind keine temporäre Einrichtung. Vielmehr zeigt die Erfahrung, dass die bestehenden Standorte intensiv genutzt werden und auch ausgebaut werden. Wer Ja sagt zu einer erfolgreichen Energiewende, der muss auch Ja sagen zur Nutzung von Windenergie an Land. So, wie wir früher Tausende von Windmühlen landauf, landab hatten, die mit der Kraft des Windes Getreide zu Mehl gemahlen haben, so nutzen wir die gleiche Kraft des Windes heute, um Energie für unsere moderne Gesellschaft zu gewinnen. Sicherheit der Energieversorgung, Bezahlbarkeit der Energie – all das werden wir ohne Wind an Land nicht hinbekommen. Wenn der Gesetzentwurf also von reversiblen Auswirkungen auf das Erscheinungsbild von Denkmalen spricht, dann ist schlicht bereits die Grundannahme falsch. Windenergie wird ein dauerhafter Teil unserer Energieversorgung sein, und deshalb mögen zwar einzelne Windräder ausgetauscht werden, aber die Flächen, auf denen wir Windenergie gewinnen, werden mit großer Wahrscheinlichkeit bleiben. Und das ist auch gut so! Und darum betrachten wir die Auswirkungen auch nicht als Interim, sondern als feste und bleibende Einrichtung. Der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, möchte auch gleich die energetische Verbesserung von Baudenkmalen und die Verbesserung des Hochwasserschutzes und die Berücksichtigung von Belangen von alten Menschen, von Menschen mit Behinderungen als überwiegendes Interesse festschreiben. Aber dafür gibt es weder eine Notwendigkeit noch eine Grundlage. (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gehört zur täglichen Praxis in der Denkmalpflege, in Zusammenarbeit mit Bauherren und Architekten denkmalfachlich gute Lösungen für die Berücksichtigung vieler Interessen zu finden. Es widerspricht auch der Systematik von Fachgesetzen, die in ihnen definierten öffentlichen Interessen von vornherein dadurch zu konterkarieren, dass andere Interessen zu überwiegenden Interessen erklärt werden. Die Abwägung zwischen verschiedenen öffentlichen Interessen erfolgt aus gutem Grund in den dafür vorgesehenen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Liebe Kollegen, zu den 7.500 oberirdisch sichtbaren Bodendenkmalen gehören zum Beispiel die steinzeitlichen Großsteingräber, die bronzezeitlichen Hügelgräber, die slawischen und die frühdeutschen Burgwälle oder auch die ehemaligen kanonenbewehrten Schanzen und Festungen der frühen Neuzeit. Ihre landschaftsprägende Wirkung macht unser Land aus, aber sie nehmen auch nur ein Prozent der Landesfläche ein. Ihre Berücksichtigung im Planungs- und Bauvorhaben stellt also angesichts dieses geringen Anteils kein ernsthaftes Problem dar. Das wird auch dadurch bekräftigt, dass alle großen Infrastrukturmaßnahmen der letzten Jahrzehnte – angenommen bei Autobahnen, Umgehungsstraßen oder auch Trassen für die Energieversorgung – unter Respektierung des Umgehungsschutzes gebaut werden konnten. Entscheidend ist, dass unser kulturelles Erbe sowohl in der Umweltprüfung nach Baugesetzbuch, wie sie für die Bebauungspläne zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen verpflichtend ist, als auch in der Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz, wie sie für die meisten Windenergieanlagen verpflichtend ist, rechtzeitig und angemessen betrachtet wird, und dass am besten vor der Errichtung von Bauwerken aller Art Bodendenkmale fachgerecht geborgen und dokumentiert werden. Es bedarf deshalb einer institutionell verankerten Qualitätssicherung der Umweltverträglichkeitsprüfung, wie es sie in Mecklenburg-Vorpommern schon einmal gab. Abschließend möchte ich feststellen, dass wir sicherstellen müssen, dass unser kulturelles Erbe bei allen Bauvorhaben angemessen und sachgerecht berücksichtigt wird. Es darf eben nicht heißen „entweder, oder“, sondern „sowohl als auch“. Denn wie Sie auch sicher mir zustimmen werden, ist Denkmalschutz kultureller Umweltschutz. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch mal das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Also ich fange mal mit dem letzten Punkt an von Frau Hegenkötter, weil mich das persönlich betroffen macht, dass Sie hier keine, also weil das auch, das ist weniger das Thema, was wir hauptsächlich setzen wollten, aber dass es für diese Abwägungsentscheidungen, die Grundlage zu schaffen für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, dass Sie da kein erhöhtes öffentliches Interesse sehen, ist, finde ich, eine sehr merkwürdige Position – zum einen. Zum anderen muss ich Ihnen da sagen, dass genau dieser Vorschlag ein Gesetzentwurf, der übrigens auch angenommen worden ist, aus Niedersachsen, gestellt von der SPD-Fraktion dort, war. Insofern – da regieren wir ja gemeinsam mit der SPD-Fraktion –, insofern müssten Sie dann mit denen mal sprechen, warum die Menschen in Niedersachsen dieses Recht haben, an der Denkmalschutz… oder an den Denkmälern teilzuhaben, die Zugänglichkeit zu bekommen, und die in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Das finde ich spannend. So, kein Spaß, aber den auch zur Seite. Ich möchte mal noch kurz eingehen auf Frau Martin, weil da ganz viele Sachen einfach gebündelt aufgetreten sind, die also aus meiner Sicht einfach nicht stichhaltig sind. Vor allem zu sagen, dieser Gesetzentwurf von uns hier, der würde den Denkmalschutz schleifen, die Belange würden nicht berücksichtigt: Also entweder wollen Sie es nicht verstehen, weil das haben wir ja später gehört, die Regierung möchte noch mal einen eigenen Vorschlag vorlegen, oder Sie haben es nicht verstanden. (Andreas Butzki, SPD: Oh, oh, oh, oh!) Jedenfalls gibt es zuerst die Abwägung im LAKD, welches Denkmal ist überhaupt so relevant, dass wir hier entgegen unserer Klimaschutzziele, entgegen des Ausbaus der Erneuerbaren – die im überragenden öffentlichen Interesse stehen im Übrigen, und der Denkmalschutz tut das nicht, im überragenden öffentlichen Interesse, was auch neu ist, weshalb wir sowieso das Gesetz auch sinnvollerweise anfassen sollten –, welche Denkmäler sozusagen da überhaupt berücksichtigt werden sollen im Verhältnis zu diesem überragenden öffentlichen Interesse. Das ist die erste Abwägung. Und da fallen – ja, das ist Sinn der Sache –, fallen Denkmäler raus. Deswegen machen wir Abwägungsentscheidungen. Da muss natürlich auch möglich sein, dass in der Abwägung rauskommt, hm, diesmal nicht. (Katy Hoffmeister, CDU: Das können Sie ja im Einzelfall machen.) Das macht man ja im Einzelfall, weil wir jedes, weil wir jedes einzelne Denkmal angucken und sagen, wenn wir in die Nähe von dieser Parkanlage ein Windrad stellen, überhaupt, ist das dann noch, hat das noch den gleichen Erholungswert, den gleichen Denkmalcharakter. Und dann kommt vielleicht raus beim Tollensetal, nein, weil wir diese Schlacht irgendwie uns vor Augen führen wollen, weil wir diese weite Landschaft, wo dann die frühzeitlichen Menschen dann sozusagen ... Das kann man ja machen, dann gibt es in dieser Einzelfallentscheidung die Abwägung, hier nicht. So. Und dann gibt es andere Baudenkmäler, wir haben es gehört, Parkanlagen oder sozusagen kleinere Gutshäuser, die vielleicht sogar verfallen sind, da würde man sagen, ja, die sind irgendwie erhaltenswert, aber die können es verkraften, wenn in der Nähe – und die Abstandsregeln gelten ja übrigens ohnehin, also man kann sie ja auch nicht auf das Grundstück stellen dort, sondern die normalen Abstandsregeln von 800 Meter bei einem Einzelgebäude beziehungsweise, wenn das Teil jetzt in einer Siedlung ist, dann sogar 1.000 Meter, die gelten ja, so –, und dann kann man aber sagen, gut, dann muss es dann zurücktreten, weil, wenn wir das nicht machen würden und alle diesen 20-Kilometer-Radius, den man ja bisher sozusagen unterschwellig annimmt hier im Land, berücksichtigen würden, dann bauen Sie keine einzige Windenergieanlage mehr. (Beifall Thore Stein, AfD: Sehr gut!) Dann muss ich die Ministerin fragen: Wenn denn schon drinsteht, dass wir dieses überragende öffentliche Interesse haben, warum wird dann hier nicht regelmäßig genehmigt, die Windenergieanlagen? Ja, das steht im Gesetz drin. Ja, erstens, weil das in Ihrem Haus nicht durchgesetzt wird, zweitens, weil es eben eine Mischung gibt zwischen einem öffentlichen Interesse, wo abgewogen wird, und einem überragenden öffentlichen Interesse. Das hat einfach ein höheres Abwägungsgewicht. Und wenn Sie dann sagen, ja, wir machen jetzt hier vier neue Stellen, dann löst das das Problem nicht. Sie haben 900 Anlagen im Genehmigungsstau, davon sind nach Bundeszahlen – die aus M-V erheben Sie ja nicht –, zehn Prozent im Durchschnitt sind die da wegen dem Denkmalschutz im Verfahren steckengeblieben, das heißt, immerhin fast 100 Anlagen in Mecklenburg-Vorpommern, wenn man jetzt nur mal annimmt, dass es hier bei uns durchschnittlich schlimm, das Problem, ist. Wenn man den LEE befragt, dann ist das hier eher eins der beiden großen Probleme zusammen mit dem Naturschutz. Und dann zu sagen, ich nehme vier Stellen, wo ich doch weiß, in M-V werden wir diese 900 Anlagen im Stau abarbeiten müssen, werden wir in Zukunft Faktor zehn bei der Windenergie, bei den Genehmigungen erreichen werden können, dann können doch vier neue Stellen niemals allein diesen Mehrbedarf decken. Das bedeutet doch, dass wir schon wieder eine Verzögerung aufgrund des Denkmalschutzes haben, weil man es eben nicht in den aktuellen im Gesetz möglichen Rahmenbedingungen abarbeiten kann. Und das eigentliche Problem, was Sie haben – und wenn Sie da ehrlich sind, ich hoffe, dass Sie auch mit dem Haus im Gespräch sind –, ist ja nicht, dass Sie nicht hinterherkommen mit den Stellungnahmen, das Problem ist, dass hier überhaupt keine Stellungnahmen abgegeben werden. Und das StALU, was ersetzen könnte – das steht auch in der Kleine-Anfrage-Antwort drin –, das ersetzt am Ende nicht. Das macht nicht Gebrauch von einer Genehmigungsfiktion nach vier Wochen, weil die sagen, wir haben überhaupt keine Expertise, wir können hier nicht ersetzen. Insofern ist es ein „Weiter so! Wir machen nichts.“ Und dass diese Fristen auch überhaupt nichts bringen, sehen wir genauso beim Naturschutz. Auch da haben wir für das Gesamtverfahren, für die Genehmigung sieben Monate vorgesehen. Die werden nicht eingehalten, da haben wir mehrere Jahre, im Durchschnitt sind das über 30 Monate. So, Frau Hoffmeister, ich glaube, ich habe das einmal erklärt mit dem Einzelfall, jedenfalls in unserer Vorstellung ist der Einzelfall eben die Prüfung eines jeden Denkmals, das man angucken muss, und dann sagt man, Windenergie in der Nähe, grundsätzlich ja oder nein, und dann noch mal bei der Ausweisung eine zweite Abwägung, und das sollte aus unserer Sicht reichen. Niedersachsen macht es, Brandenburg ist auf dem Weg, die Liste in Bayern ist auch schon fertig, da von der CSU hintertrieben. Ich denke, dass es also rechtssicher geht. Bei den LINKEN: Ach, also sorry, aber das Argument, wir als Regierung müssen noch beraten, Sie als Opposition sind uns zu schnell – ganz ehrlich, mit fünf Abgeordneten und einer sehr guten rechtspolitischen Angestellten, ja, die uns da unterstützt, das ist ja peinlich, wenn wir es hier nicht mal hinkriegen, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Es geht ja nicht nur darum, ein Gesetz zu schreiben.) hier ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren anzustoßen aus der Opposition, weil das sprechen Sie dann nämlich grundsätzlich ab. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Gesetz schreiben ist schwer.) Dann sagen Sie, eine Oppositionsfraktion kann niemals einen Gesetzentwurf einbringen, weil die drei Monate, die dann zur Beratung notwendig wären, das schaffen Sie nie, sich mit Ihrer Regierung abzustimmen, ob das überhaupt geht. Und dann kann man dieses Parlament auch grundsätzlich weglassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Zur FDP: Grundsätzlich vielen Dank für die vielen sinnvollen Worte! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die PV-Anlagen sind ja im Übrigen quasi in Paragraf 7, der neuen Nummer 3 dann abgedeckt, vollständig aus meiner Sicht. Wenn da aus Ihrer Sicht noch Regelungslücken sind, können wir uns dann, falls es überwiesen wird, im Ausschuss beraten, ansonsten dann kreativ in der Mittagspause. Vielleicht kommt ja dann auch die Regierung dazu und sammelt ein paar von unseren Ideen auf, um da ein bisschen schneller zu werden. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Andreas Butzki, SPD) So, und jetzt habe ich hier noch Entgegnungen von Frau Hegenkötter, ja, genau. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Ich glaube, ich habe Ihnen alles vorgetragen. Dass die Verfahrensverzögerungen durch den Denkmalschutz ja nicht der Realität entsprechen, dass es nur vier Wochen dauern würde, habe ich Ihnen vorgetragen. Warum es mit uns nicht dieses „Weiter so!“ geben soll, habe ich auch erklärt, und ich finde es ... (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Mit uns auch nicht. Da haben Sie uns auch nicht zugehört.) Natürlich habe ich das erklärt. Ich habe erklärt, warum vier Stellen nicht reichen werden. Ich habe Ihnen ein Beispiel genannt, dass der Denkmalschutz hier regelmäßig sehr, sehr viel länger braucht als diese vier Wochen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ja, in der Vergangenheit.) Und ich habe vor allem dargestellt, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ja, in der Vergangenheit.) dass die Genehmigungsfiktion genau nicht den Denkmalschutz berücksichtigt. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das wird sich ja ändern.) Das bedeutet nur, wenn sie weiter so machen wie bisher, keine Stellungnahme abgeben, dass dann der Denkmalschutz überhaupt nicht mehr berücksichtigt wird. Den Leuten, die die Windenergieanlagen da mit Biegen und Brechen durchsetzen wollen, denen kann es recht sein. Mir ist es nicht recht, weil ich bin auch der Meinung, wie Sie das ja immer wieder auch hier betonen, dass wir die Bevölkerung mitnehmen müssen, dass wir hier alle Interessen miteinander gut zusammenbringen müssen. Und eine Genehmigungsfiktion bei einer fehlenden Stellungnahme, weil es nicht geschafft wird, meine lieben Damen und Herren, das ist es genau nicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! (Schriftführer Jens-Holger Schneider: Er zieht zurück.) Zieht er zurück, okay. Weitere Wortmeldungen liegen mir damit nicht vor und ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1742 zur federführenden Beratung an den Wissenschafts- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss und an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich dann nicht. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit ... (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Wir sind bitte in der Abstimmung und ich bitte um Ruhe! Damit ist der Überweisungsvorschlag, der Überweisungsantrag mit Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, CDU, bei Fürstimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/1743. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/1743 – Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Kindertagespflege leistet Großartiges bei der Förderung der Jüngsten unseres Landes. Kindertagespflege bedeutet die altersgemäße Förderung sowie individuelle Wahrnehmung aller Wesenszüge und Fähigkeiten von Kleinstkindern in einem familiären Umfeld. Die Kinder werden in Kleingruppen mit maximal fünf Kindern betreut und haben anders als in einer großen Kindertageseinrichtung eine einzige verlässliche betreuende Bezugsperson. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Förderung von Kindern in Kindertagespflegeeinrichtungen finden sich im Kindertagesförderungsgesetz, kurz KiföG. In diesem Gesetz hat das Verwaltungsgericht Schwerin nun eine Regelungslücke aufgetan, die nach Auffassung meiner Fraktion dringend geschlossen werden muss. Kindertageseinrichtungen wie Krippen, Kindergärten und Horte haben nach Paragraf 2 Absatz 9 KiföG die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu bieten. Eine vergleichbare Vorschrift gibt es für Kindertagespflegeeinrichtungen nicht. Aktuell ist es daher rechtlich nicht möglich, Rechtsextremist/-innen und anderen Demokratiefeind/-innen eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson zu versagen, ihnen also die entsprechende Erlaubnis zu verweigern oder zu entziehen. Das ist aus Sicht meiner Fraktion nicht akzeptabel. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Urteil vom 24. November 2022 einen Bescheid aufgehoben, mit dem der Landkreis Ludwigslust-Parchim der Klägerin Claudia K. die Erlaubnis zur Kindertagespflege untersagt hatte. Begründet hatte der Landkreis die Versagung der Erlaubnis sowohl mit den Aktivitäten des Ehemanns der Klägerin Torgai K. in der NPD als auch mit dem eigenen Engagement der Klägerin in der örtlichen rechtsextremen Szene. Nach Auffassung des Landkreises stehe einer Tätigkeit der Klägerin als Tagesmutter entgegen, dass eine schädliche ideologische Einflussnahme auf die zu betreuenden Kinder nicht ausgeschlossen werden könne. Das Verwaltungsgericht Schwerin entschied jedoch, dass es keine gesetzliche Grundlage dafür gebe, von Kindertagespflegepersonen die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu verlangen. Weil das Verwaltungsgericht Schwerin den Bescheid des Landkreises Ludwigslust-Parchim aufhob, muss dieser nun erneut über den Antrag der Klägerin entscheiden. Ziel der Förderung von Kindern in Kindertages- und Kindertagespflegeeinrichtungen ist nach Paragraf 1 Absatz 1 KiföG „die individuelle Förderung der Entwicklung eines jeden Kindes und dessen Erziehung zu einer eigenverantwortlichen gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Nach Paragraf 1 Absatz 2 KiföG erfüllt die Förderung von Kindern in Kindertages- und Kindertagespflegeeinrichtungen „einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag entsprechend der grundgesetzlich verankerten Werteordnung“. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin)
Elke-Annette Schmidt
Frau Abgeordnete, Entschuldigung, ich muss doch noch mal unterbrechen. Der Geräuschpegel ist wirklich sehr hoch. Ich bitte doch um etwas mehr Ruhe. Und hören Sie doch bitte der Rednerin zu! Deshalb sind wir hier. Vielen Dank!
Constanze Oehlrich GRÜNE
Zu den Aufgaben der frühkindlichen Bildung gehört nach Paragraf 3 Absatz 1 Nummer 2 KiföG unter anderem die Vermittlung von Kompetenzen in „Werteorientierung und Religiosität“ sowie von „kultursensitiven Kompetenzen“. In der verbindlichen Bildungskonzeption des Sozialministeriums für 0- bis 10-jährige Kinder, die nach dem Paragrafen 3 Absatz 3 KiföG die Grundlage der individuellen Förderung der Kinder in der Kindertagesförderung darstellt, heißt es dazu, ich zitiere: „In der Kindertagesförderung lernen Kinder Werte und Ansichten kennen, die die familiären Moral- und Weltanschauungsvorstellungen erweitern, wodurch eine wichtige Funktion für unsere Demokratie übernommen wird. Interkulturelle und interreligiöse Kompetenz bedeutet heute, dass Kinder die Gelegenheit haben, Vielfalt bewusst wahrzunehmen und Diversität als bereichernden Lernimpuls zu erfahren.“ In der verbindlichen Bildungskonzeption des Sozialministeriums werden für die Kindertagesförderung hinsichtlich der Wertebildung unter anderem die folgenden Ziele definiert, ich zitiere: „Das Kind erfährt sich als angenommen und entwickelt ein Gefühl für seinen persönlichen Wert. … Verschiedenartigkeit wird als Lernimpuls wahrgenommen; die Vielfalt von und Respekt vor anderen Individuen, Nationen und Kulturen wird vermittelt. Das Kind entwickelt ein eigenes Wertesystem, das die Achtung vor dem Leben und der Würde jedes einzelnen Menschen zum Ziel hat.“ Zitatende. Die Grundpfeiler rechtsextremer Kindererziehung stehen dazu in diametralem Widerspruch. Rechtsextreme Kindererziehung lässt sich, so die freie Journalistin Simone Rafael, als eine Mischung aus Rassismus, Antisemitismus, Xenophobie, Nationalismus, Homophobie, völkischem Denken, soldatischen und militaristischen Idealen, der Verherrlichung des Nationalsozialismus, dem Führerprinzip und einer ablehnenden Haltung gegenüber den USA und dem Kapitalismus beschreiben. Danach werden Kinder zu Hass auf alles erzogen, was nicht dem – in Anführungsstrichen – „deutschen Volkskörper“ dient oder dessen als zugehörig definiert wird. Sie lernen, dass Menschen unterschiedlich viel wert sind und dass es deshalb in Ordnung sei, Menschen abzuwerten und zu verletzen. Die Bandbreite dieser Erziehung reicht von einer alltäglichen Hasssprache über Teilnahme am flüchtlingsfeindlichen Nein zum Heimweh-Muss bis hin zum Verbot von Freundschaften mit Kindern mit Migrationsgeschichte oder szeneinternem Mobbing gegen behinderte Kinder. Die Sozialwissenschaftlerin Janna Petersen vom Verein Lola für Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern weist zudem auf eine Strategie hin, die wir sehr ernst nehmen müssen. Rechtsextreme Frauen engagieren sich verstärkt im sozialen, vermeintlich unpolitischen Bereich. Das ist gerade dort besorgniserregend, wo Neonazis mit Siedlungsprojekten versuchen, unter sich zu bleiben und lokal eine geschlossene rechtsdominierte Gesellschaft aufzubauen. Diesen Prozess beschreiben die Journalist/- innen Andrea Röpke und Andreas Speit in ihrem Buch „Völkische Landnahme“. Dort wird auch erwähnt, dass Claudia und Torgai K. ihre Kinder zur Heimattreuen Deutschen Jugend schickten, die 2009 wegen ihrer Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus verboten wurde. Vor diesem Hintergrund müssen wir auch den Fall betrachten, den das Verwaltungsgericht Schwerin zu entscheiden hatte. Die Gegend um Lübtheen gehörte zu den ersten, in der sich Neonazis gezielt ansiedelten. Claudia K. ist in der rechtsextremen Szene bestens vernetzt. Ich habe große Zweifel daran, dass sie die ihr anvertrauten Kinder entsprechend der grundgesetzlich verankerten Werteordnung fördern würde. Trotz alledem können nach geltendem Recht, so das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin, auch die Nähe zur NPD oder die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene eine Versagung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nicht rechtfertigen. Das bedeutet, eine gesetzliche Regelung muss her, denn was nutzen der Bildungs- und Erziehungsauftrag des KiföG, wenn wir nicht sicherstellen, dass sie von Personen umgesetzt werden, die die dort beschriebenen Werte teilen?! In dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf schlägt meine Fraktion vor, eine bislang nur für die Träger von Kindertageseinrichtungen geltende Formulierung aus dem Paragrafen 2 Absatz 9 KiföG nun auch für Kindertagespflegeeinrichtungen vorzusehen. Nach Paragraf 18 Absatz 1 Satz 1 KiföG bedarf Kindertagespflege im Sinne des 43 Absatz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch „einer Erlaubnis des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe“. Die beantragte neue Fassung des Paragrafen 18 Absatz 1 Satz 2 KiföG soll dann lauten: „Die Erlaubnis nach Satz 1 ist zu erteilen, wenn das Wohl des Kindes gewährleistet ist, die Tagespflegeperson pädagogisch und persönlich geeignet ist sowie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet“ (Zuruf von Enrico Schult, AfD) „und die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.“ Sowohl in Kindertages- als auch in Kindertagespflegeeinrichtungen wird eine enorm wertvolle Arbeit für unsere Jüngsten und unsere Gesellschaft insgesamt geleistet. Eine gesetzliche Angleichung ist da nur folgerichtig. Liebe Mitglieder der demokratischen Fraktionen, ich denke, uns allen ist eine Kindertagesförderung nach den Werten des Grundgesetzes, sei es in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegeeinrichtungen, ein wichtiges Anliegen. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Bevor ich die erste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr beim Deutschen Roten Kreuz. Seien Sie uns recht herzlich willkommen! Ums Wort gebeten für die Landesregierung hat die Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Lücke kann man nur schließen, wenn auch tatsächlich eine vorhanden ist, das schon einmal vorweg. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN glaubt, eine Regelungslücke im Kindertagesförderungsgesetz entdeckt zu haben. Sie meint, es bedarf explizit einer Aufnahme der Grundgesetztreue für Tagespflegepersonen in das KiföG, weil diese für die Kindertagesstätten, aber nicht für die Kindertagespflege enthalten ist. Ich kann darüber im Gegensatz zu den Antragstellern noch nicht abschließend urteilen. Und dafür gibt es zahlreiche Hinweise, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) von denen ich jetzt nur einige wenige auswählen möchte. Zum Ersten kennen wir alle noch nicht die Urteilsbegründung – (Thore Stein, AfD: Sehr richtig!) oder kennen Sie sie schon? –, warum eben dieser Tagespflegeperson, die mutmaßlich einer rechtsextremen Szene angehört, die Betriebserlaubnis entzogen worden ist. Dafür kann es verschiedene Gründe geben, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn ihr hätte vermutlich gar keine Genehmigung als Tagespflegeperson erteilt werden dürfen, da sie wahrscheinlich gar nicht über die hinreichende Qualifikation verfügt. Ist ihr eventuell deshalb die Erlaubnis entzogen worden? Ich kenne die Urteilsbegründung nicht. Zum Zweiten ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin auch noch nicht rechtskräftig. Drittens kann der Landkreis Ludwigslust-Parchim immer noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht stellen. Viertens erfüllt wahrscheinlich der Paragraf 1 Absatz 2 des KiföGs die grundgesetzlich verankerte Werteordnung, weil er die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege als einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag beschreibt. Zum Fünften gibt es bisher keinen einzigen Hinweis darauf, dass eine Erlaubnis für Kindertagespflegepersonen, die vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erteilt wird, wenn sie pädagogisch und personell geeignet sind, wie es der Paragraf 18 Absatz 1 des KiföG vorsieht, nicht die Werteordnung des Grundgesetzes umfasst. Zum Sechsten wurde bereits im Jahr 2010 das Kindertagesförderungsgesetz so geändert, dass ein Kriterium oder das Kriterium der Eignung auch für die Träger als juristische Personen aufgenommen wurde. Somit ist auch das in der Novelle aufgeworfene Problem fachlich unzutreffend benannt. Auch die daraus abgeleitete Annahme der Alternative, dass es ohne die neu eingeführte Regelung auch weiterhin schwierig wäre, Angehörigen der rechtsextremen Szene die Erteilung einer Tagespflegeerlaubnis zu verwehren, ist vermutlich unzutreffend. Sehr geehrte Damen und Herren, das Bildungsministerium hat eine Abfrage über die JFMK initiiert, ob in den anderen Bundesländern explizit gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen bestehen, wonach eine Kindertagespflegeperson die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu bieten hat. Weder in Thüringen noch in Hamburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hessen, Saarland oder Bayern gibt es eine Regelung. Die fehlenden Länder haben sich zu unserer Anfrage nicht geäußert. Aber wie ich bereits sagte, wissen wir heute nicht, ob und wo und wie, wenn ja, welche Regelungslücke besteht. Deshalb empfehle ich die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss. So können wir die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann rechtssicher und ausgestattet mit gesicherten Erkenntnissen, nicht mit Vermutungen, weitere Schritte unternehmen. Wir brauchen hier keinen Aktionismus, wir brauchen Erkenntnisse, um dann zu entscheiden, denn sollte es auch nur die kleinste, die allerkleinste Regelungslücke geben, werden wir sie natürlich selbstverständlich schließen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Enrico Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Um es vorwegzunehmen, wir werden einer Überweisung in den Ausschuss nicht zustimmen, (Sebastian Ehlers, CDU: Klar.) weil dieser Antrag einfach nur bizarr ist. Werte GRÜNEN, finden Sie es wirklich angemessen, hier einen Gesetzentwurf mit dem Ziel vorzulegen, Tagespflegemütter einer Gesinnungsüberprüfung zu unterziehen, ob sie die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten? Also das ist so absurd! Wir meinen ganz klar, nein. Und ich hätte in Ihrem ersten Antrag oder für Ihren ersten Antrag in Sachen Bildungspolitik mir auch etwas Fachliches gewünscht, gerade im Bereich Kita und Schule, und nicht diesen Gesinnungsschnüffelantrag, den Sie uns hier vorlegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Stattdessen liefern Sie uns hier einen unausgegorenen Gesetzentwurf ab, mit dem Sie einen verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit vornehmen wollen. Und das mag für Sie, die ohnehin das ganze Leben der Bürger regulieren wollen, kein Problem sein, für uns als Freiheitspartei ist es ein absolutes No-Go (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) und das lehnen wir entschieden ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Der Zweck Ihres Antrags besteht nämlich darin, einen Gummiparagrafen zu schaffen, um Andersdenkende, die keiner links-grünen Ideologie folgen, aus der Gesellschaft herauszudrängen und ihnen die Berufs- und damit die Lebensperspektive zu nehmen. Werte Kollegen, das hatten wir alles schon mal. (Thomas Krüger, SPD: Das Grundgesetz ist das Maß aller Dinge.) Und die Stasi hätte es nicht besser machen können, Herr Krüger. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Und wenn Sie es nicht glauben, dann hören Sie mal genau zu, (Thomas Krüger, SPD: Höre ich. Hören Sie mir auch mal zu!) ich habe mich da nämlich noch mal belesen in der Stasi-Richtlinie 1/76 „Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge“. Ja, Sie schütteln mit dem Kopf. (Thomas Krüger, SPD: Das Grundgesetz ist Grundlage.) Es ist in der Tat so, wie frappierend die gleichen Äußerungen dort aufgeschrieben sind, ich zitiere: „In Abhängigkeit von der konkreten Lage unter feindlich-negativen Kräften“ – das sind für Sie wahrscheinlich alle irgendwie rechten Kräfte, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben – „ist auf die Einstellung bestimmter Personen, bei denen entsprechende Anknüpfungspunkte vorhanden sind, dahingehend einzuwirken, daß sie ihre feindlichnegativen Positionen aufgeben und eine … positive Beeinflussung möglich ist.“ So heißt es in der Stasi-Richtlinie. „Zersetzungsmaßnahmen können sich sowohl gegen Gruppen, Gruppierungen und Organisationen als auch gegen einzelne Personen richten …“ Bewährte anzuwendende Formen der Zersetzung sind: – „systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben“; – zum Zweiten „systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Mißerfolge“, Herr Krüger. Und genau in diese Richtung geht dieser Gesetzentwurf und die Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen. Hinzu kommt das – „Erzeugen von Mißtrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen“. Genauso steht es in dieser Stasi-Richtlinie, und genau da haben Sie abgeschrieben, werte GRÜNEN, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn Sie wollen diese Menschen im Land nach Ihrem Gusto erziehen und zurechtbiegen und Sie wollen die Axt legen ans Grundgesetz, denn was Sie hier fordern, ist verfassungswidrig. Laut Artikel 12 des Grundgesetzes darf es dort keine Berufsregulierung geben. Aber genau das wollen Sie. Ich frage mich auch, wie soll das in der Praxis aussehen, wie wollen Sie denn prüfen, ob jemand die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leistet oder bietet. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sollen die Landkreise fortan Gesinnungstests durchführen und entsprechende Fragenkataloge erarbeiten, ob jemand die von Ihnen gewünschte politische Meinung mit sich bringt? Frau Wegner, Sie schütteln … Wie stellen Sie sich das in der Praxis vor? Vielleicht haben Sie hier noch die Möglichkeit, darauf noch kurz einzugehen. Ihre Forderung ist hier nicht die Hand an der Wiege, sondern das Grundgesetz an der Wiege, getreu dem Motto, politische Bildung kann für Sie nicht früh genug einsetzen. Wollen Sie schon Säuglinge und Kleinkinder ideologisch in Ihrem Sinne, im Sinne Ihrer politischen Vorstellung erziehen oder erzogen wissen? (Zurufe von Marcel Falk, SPD, und Thomas Krüger, SPD) Dass die Tagespflegeerlaubnis, Paragraf 18 KiföG, nur zu erteilen ist, wenn die Tagespflegeperson pädagogisch und persönlich geeignet ist, das regelt doch bereits das Gesetz, werte Kolleginnen und Kollegen. Damit ist doch auch alles gesagt. Es besteht überhaupt gar kein Handlungsbedarf, denn anders, als Sie das offenbar wünschen, sind die Tagesmütter eben nicht dazu da, die Kinder frühzeitig politisch zu beeinflussen und zu indoktrinieren, zu erziehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Die Grundlage der Betreuung bei den Tagesmüttern sind ganz wesentliche, ganz einfache Dinge, nämlich wie in erster Linie körperliche und seelische Bedürfnisse nach Essen, Trinken, Schlafen, Körperhygiene oder auch Spiel, ein liebevoller Umgang natürlich, die Förderung der Sprache, die altersgerechte Entwicklung des mathematischen Denkens, ein Heranführen an die Musik, Umweltsensibilisierung, Erwerb von sozialen Verhaltenskompetenzen, kreative Förderung von Kindern. Und all diese Dinge werden in einem Betreuungsvertrag geregelt, werte Kollegen, der natürlich auch der Bewilligungsbehörde vorliegt, dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Und wenn Ihre Bioladenklientel eben diese Tagesmutter nicht in Anspruch nehmen möchte, dann muss sie es doch nicht tun, verdammt noch mal! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dann suchen Sie sich eine andere Tagesmutter, aber versuchen Sie nicht, das Leben der Menschen zu regulieren und ihnen da Steine in den Weg zu legen, wo das überhaupt nicht notwendig ist! Ihres Gesetzentwurfes bedarf es hier nicht. Es besteht überhaupt kein Regelungsbedarf. Mit Ihrem einen angefügten Satz werden Sie da auch keine Klarheit schaffen können. Im Gegenteil, Sie säen Verunsicherung, Zwietracht und fördern das Denunziantentum, insbesondere unter den Tagesmüttern. Aber das kennen wir ja schon von Ihnen. Ich erinnere an die vorherige Debatte, als es um die Rassismusvorwürfe gegenüber der Polizei ging. Im Abschnitt „C Alternativen“, werden sie nämlich deutlich, erwartungsgemäß mit der Beschwörung einer rechtsextremen Gefahr. Und das haben Sie ja hier am Mikro auch des Öfteren ausgeführt, Hass und Hetze und Rechtsextremismus überall. Sie meinen, dass die Tagesmütter sozusagen die Kinder politisch beeinflussen können, und Sie vermuten, dass wahrscheinlich jetzt ein kleiner Nazi mehr heranwachsen würde, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) wenn Sie diese Regelung jetzt hier nicht treffen. Wir sagen, das lehnen wir entschieden ab, denn wir sind der Annahme, dass die von Ihnen mystifizierte rechtsextreme Szene überhaupt nicht plant, in manipulativer Absicht irgendwelche Tagesmütter für ihre Ziele einzuspannen. Also das ist absurd, und das könnte man wahrscheinlich im Satiremagazin „Titanic“ nachlesen und im „Postillon“. Aber dass wir uns hier mit so einem Gesetzentwurf befassen müssen, (Der Abgeordnete Torsten Renz bittet um das Wort für eine Anfrage.) das schlägt wirklich dem Fass den Boden aus. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, gestatten Sie …
Enrico Schult AfD
Später!
Elke-Annette Schmidt
… eine Zwischenfrage?
Enrico Schult AfD
Später bitte, später! Ich fasse noch mal zusammen: Eine solche Gesetzesänderung ist nicht nur rechtlich bedenklich, wie ich ausführte, weil sie offensichtlich verfassungswidrig ist und die Berufsfreiheit tangiert, sie erscheint völlig unangebracht. Wie soll die Erziehung von Kleinkindern und Säuglingen die Gewähr für die Ziele des Grundgesetzes bieten? Eine Kindertagespflegeperson soll auf die Kinder aufpassen, mit ihnen spielen, ich führte es aus, ihnen Essen bereiten und sie wickeln. Was die Person für weltanschauliche Vorstellungen hat, werte Kollegen, kann dabei keine Rolle spielen. Selbst wenn sie, wie Sie das vielleicht unterstellen, eine nicht verbotene Partei wählt, dann ist es halt so, oder Sie wollen das Wahlgeheimnis vielleicht auch noch abschaffen, aber das hat Sie nicht zu interessieren. Letztlich geht es darum, die Kinder zu betreuen. Und wenn kein Anlass dafür gegeben ist, dass sie in einer Weise politisch beeinflusst oder indoktriniert werden, dann müssen diese Tagespflegemütter natürlich auch ihrer Arbeit nachgehen können. Was die GRÜNEN tatsächlich wollen, ist ein Herausdrängen von Bürgern aus der Gesellschaft, wenn sie nicht Ihrer Denkweise entsprechen. Und Sie wollen nicht nur Einzelfallgesetze schaffen, Sie wollen sozusagen dieser Denkrichtung Tür und Tor öffnen, Sie wollen die Gesellschaft nach Ihrem Gusto prägen und verändern. Und das lehnen wir dezidiert ab. Wir haben das schon mal gehört, auch die SPD hat hier einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht, als es darum ging, AfD-Mitglieder aus dem öffentlichen Dienst zu verbannen, weil sie auch nicht die richtige Gesinnung mit sich bringen. Ja, Sie brauchen alle gar nicht runterzuschauen, das war genauso völlig daneben, (Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD) es hat auch für reichlich Gelächter gesorgt. Aber das zeigt, wes Geistes Kind Sie sind, dass Sie sozusagen die Gesellschaft beeinflussen wollen und dass Sie dort überhaupt keine Hemmungen haben, die Gesetze anzupassen und die Gesetze zu instrumentalisieren, um Ihre politische Meinung durchzudrücken. Sie werden von uns immer wieder deutliche Widerworte hören, wenn Sie solche Anträge hier vorbringen. Wir sind eine Partei der Freiheit (Thomas Krüger, SPD: Jo, alles klar.) und der Selbstverantwortung. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ihre auf Ideologie gegründeten Verbotsfantasien lehnen wir daher konsequent ab. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Es ist schon traurig, dass solche Leute wie Sie mittlerweile Regierungsverantwortung tragen in unserem Deutschland, (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) denn dieser Gesetzentwurf zeigt nämlich ganz klar, wes Geistes Kind Sie sind. Ich zitiere den italienischen Politiker Ignazio Silone, der einmal sagte: „Wenn der Faschismus wiederkehrt, wird er nicht sagen: ‚Ich bin der Faschismus.‘ … er wird sagen: ‚Ich bin der Antifaschismus.‘“ (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und genau in diese Richtung geht Ihr Antrag. Und deshalb lehnen wir diesen aus tiefster Überzeugung ab, werte Kollegen. (Julian Barlen, SPD: Tätä! Tätä! Tätä!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion … Herr Renz, wollten Sie jetzt noch eine Nachfrage stellen? (Der Abgeordnete Torsten Renz spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Kurzintervention? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)
Torsten Renz CDU
Ach so, Entschuldigung! Ich würde gerne eine Anfrage stellen. Ist das gestattet?
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie das, Herr Abgeordneter? (Zustimmung) Bitte schön!
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege, mein Stichwort ist noch mal, welch Geistes Kind Sie sind. Sie haben jetzt ausführlich immer wieder über das Grundgesetz, Verfassung et cetera gesprochen. Meine ganz einfache Frage ist, wie Sie das persönlich sehen in dieser freiheitlichdemokratischen Grundordnung, welche Bedeutung Sie unserem Grundgesetz beimessen. Und kann ich davon ausgehen, dass Sie mit beiden Füßen auf dem Boden dieses Grundgesetzes stehen und handeln? (Thore Stein, AfD: Er will doch gar kein Erzieher werden.)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Enrico Schult AfD
Ja, natürlich. Ja, davon können Sie ausgehen, Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Nach der Bedeutung?
Enrico Schult AfD
Ja, ich habe das ja in meiner Rede, ich habe das ja in meiner Rede ausgeführt, dass es natürlich das Zusammenleben in diesem Land regelt. Und deshalb habe ich mich ja so entschieden auch gegen diesen Gesetzentwurf gewandt, weil das Grundgesetz uns gewisse Freiheiten ermöglicht. Und da reagieren wir sehr allergisch drauf. Und es ist in der Tat ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Und jeder möge in diesem Land nach seiner Fasson glücklich werden, und da braucht es keine Gesetzentwürfe der GRÜNEN, die das gesamte Leben dieser Bürger in dem Land regeln. Und deshalb werden wir uns auch dagegen wenden, und das habe ich in meinen Ausführungen auch klar und deutlich kundgetan. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Gerne.
Elke-Annette Schmidt
Gestatten Sie …
Enrico Schult AfD
Gerne.
Elke-Annette Schmidt
… eine zweite Nachfrage?
Enrico Schult AfD
Gerne.
Torsten Renz CDU
Kann ich davon ausgehen, dass Sie es dann auch befürworten, dass zum Beispiel Beamte in unserem Staat einen entsprechenden Eid sprechen, dass besondere Berufsgruppen wie zum Beispiel Lehrer oder möglicherweise auch Erzieher in Kindertagesstätten genau auf dem Boden des Grundgesetzes sich bewegen sollten und auch dazu verpflichtet werden sollten, sich dazu zu bekennen, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung auszuleben?
Enrico Schult AfD
Es ist richtig, dass quasi Beamte im Staatsdienst sich natürlich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Das ist tatsächlich so. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Hört, hört!) Und das befürworten wir selbst auch. Aber es ist in der Tat, bei diesem Gesetzentwurf geht es in eine völlig andere Richtung, (Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) dass die Tagesmütter sozusagen einer Gesinnungsprüfung unterzogen werden, weil man Angst davor hat, dass sie die Kinder im falschen Sinne erziehen. Und ich führte es bereits deutlich aus, dass das gar nicht ihre Aufgabe ist. Und wenn die GRÜNEN da konsequent gewesen wären mit ihrem Antrag oder mit ihrem Gesetzentwurf, dann hätten sie natürlich nicht nur den Rechtsextremismus dort reingeschrieben, dann hätten sie sich auch gegen den Linksextremismus gewandt, (Sebastian Ehlers, CDU: Da steht doch gar nicht „Rechtsextremismus“ drin. Lesen!) dann hätten sie sich gegen den Islamismus gewandt. Insofern ist es völlig absurd, es besteht hier kein Regelungsbedarf, (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Sie hätten ja einen Änderungsantrag schreiben können.) diesen Gesetzentwurf einzubringen und diesen auch noch in den Bildungsausschuss zu überweisen. Wir meinen, es wird damit ein Gummiparagraf geschaffen, um die Gesellschaft zu beeinflussen. Und das lehnen wir, das sagte ich bereits, als AfD entschieden ab und werden das immer weiter so tun. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Die Redezeit des Abgeordneten ist leider auch abgelaufen.
Torsten Renz CDU
Das ist schade. (Julian Barlen, SPD: Sie haben sich um Kopf und Kragen geredet.)
Elke-Annette Schmidt
Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Torsten Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Schön wäre es noch gewesen, wenn der Kollege Schult erklärt hätte den Unterschied zwischen einer Erzieherin, die im Krippenbereich tätig ist, die Kinder von null bis drei Jahre betreut und die in diesem Staat, gesetzlich geregelt in Mecklenburg-Vorpommern, ein entsprechendes Bekenntnis abgeben muss, und die Tagespflege, die auch Kinder von null bis drei betreut, die das möglicherweise nicht machen soll. Nach jetziger Lage ist es ja so. Das wäre also tatsächlich sehr schön gewesen, Sie hätten diesen Unterschied noch mal herausgearbeitet. Und insofern stellt sich für mich tatsächlich die Frage, insbesondere in Ihre Richtung oder auch in Richtung des Fraktionsvorsitzenden Herrn Kramer, der ja auch Beamter ist: Welches Problem haben Sie überhaupt damit, sich auf das Grundgesetz zu beziehen (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) und das in dieser Art und Weise hier sozusagen zur Debatte zu stellen? Wenn also in Paragraf 2 Absatz 9 die Regelung jetzt schon existiert – ich glaube, seit 2010 –, und zwar, ich zitiere: „Träger von Kindertageseinrichtungen haben die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu bieten und können im Sinne dieses Gesetzes ...“ Also es ist gesetzlich definiert, dass Kindertagesstätten das machen müssen, ... (Der Abgeordnete Nikolaus Kramer tritt an das Präsidium heran.) Zum Ende, ne? Ach so, Entschuldigung! (allgemeine Heiterkeit) … dass Kindertagesstätten, die Träger, das machen müssen. Und wie läuft das Ganze in der Praxis ab? Die Träger lassen entsprechend die zukünftigen Erzieher, die sie dann einstellen, ein Formular unterschreiben mit einer Überschrift „Erklärung über das Bekenntnis und das Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung“. Das unterschreiben die Erzieher dann, die dort eingestellt werden. Das hat dann der Träger und damit erfüllt er das Gesetz. In einigen Landkreisen wird es auch so gehandhabt, dass entsprechend auch ein Führungszeugnis eingeholt wird. Und das ist der gesamte Prozess. Und, Herr Schult, also was Sie dann alles hier noch hineininterpretiert haben, also ich glaube schon, dass man ab und zu mal auch die Kirche im Dorf lassen sollte. Und jetzt stellen wir also fest, (Nikolaus Kramer, AfD: Das sagt der Richtige!) jetzt stellen wir also fest, dass das Ganze bei Kindertagesstätten so nicht geregelt ist, so wie bei Kindertageseinrichtungen. Jetzt haben die GRÜNEN einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, wo sie genau die gleiche Passage im Prinzip einfügen, nämlich die Gewähr für die Ziele des Grundgesetzes. Das ist die entscheidende Passage. Die Bildungsministerin hat jetzt ausgeführt, es gibt keine Lücke, deswegen können wir sie auch nicht schließen. Anschließend hat sie dann aber gesagt, dass sie die Situation noch nicht abschließend bewerten kann, das Urteil abwarten muss. Also insofern, wenn wir schon von einer Lücke oder einer möglichen Lücke sprechen, dann sollte man, finde ich, das sagen, dass es möglicherweise eine sein könnte. Wenn wir das nachher auswerten, dann können wir ja zu einem anderen Ergebnis kommen. Und irgendwie hatte man zum Schluss dann so den Eindruck, dass man jetzt eigentlich nur ein Argument gesucht hat, um hier sozusagen keine Zustimmung zu signalisieren. Und bei diesem sensiblen Thema bin ich dann der Koalition – davon gehe ich ja aus, dass man dem Votum folgt – dankbar, dass man jetzt einen Weg gefunden hat, das in den Ausschuss zu überweisen. Und dann werden wir ja tatsächlich sehen, was dabei herauskommt. Aber so zu tun, als wenn das Thema jetzt vom Himmel gefallen ist, so ist es jetzt nun auch wieder nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wenn man sich nämlich die „Welt“ rausnimmt aus dem Jahre 2010, als diese Gesetzesänderung auf den Weg gebracht wurde, dann haben wir folgende Überschrift: „Schwesig geht gegen rechtsextreme Tagesmütter vor“. Es ging also nie gegen die AfD, die es ja nach meinem Kenntnisstand damals noch nicht gab, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) sondern das Ganze ging ja gegen die NPD im Jah re 2010. Und dann will ich mal zitieren, was damals in der „Welt“ thematisiert wurde: „Die Schweriner Sozialministerin will verhindern, dass Neonazis über die Tagespflege Einfluss auf junge Kinder gewinnen. Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig … will rechtsextreme Einflüsse auch im Bereich der Tagesmütter unterbinden. Sie hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, den neuen Erlass des Sozialministeriums für Kindertagesstätten auch im Bereich der Kindertagespflege anzuwenden. Hintergrund dafür ist, dass nicht das Landesjugendamt, sondern die kommunalen Jugendämter die Erlaubnis für die Tätigkeit von Tagesmüttern erteilen.“ So viel zum Thema Überraschung aufseiten der Regierungsbank. Ich kann jetzt nicht abschließend einschätzen, warum man 2010 – und das eint mich jetzt mit der Bildungsministerin, dass es möglicherweise noch Gesprächsbedarf gibt –, ich kann jetzt nicht abschließend einschätzen, warum dieser Landtag im Jahre 2010 diesen Passus nur eingeführt hat für Kindertagesstätten. Es kann sein, dass es bei den Tagesmüttern vergessen wurde. Es kann aber auch sein, dass es ein rechtliches Problem gibt. Auf alle Fälle, die Aktivitäten der damaligen Sozialministerin Frau Schwesig gingen eindeutig in die Richtung. Das ist keine Kritik, das zeigt aber, dass wir jetzt im Prinzip 12/13 Jahre später das gleiche Thema wieder auf dem Tisch haben und möglicherweise eine Lösung immer noch nicht zustande gekommen ist. Und insofern erwarte ich dann von den Rednern von LINKE und SPD, dass sie jetzt etwas überrascht sind und das bei ihren Reden berücksichtigen und nicht großzügigerweise sagen, die GRÜNEN haben hier ein Thema erkannt, ob es wirklich ein Thema ist, müssen wir mal sehen. Also das Thema steht auf der Tagesordnung, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung entsprechend hier verteidigt wird in diesem Land, und unterschiedlichste Bereiche wie das Beamtentum, Polizei et cetera gehören dazu. Und wir sollten im Ausschuss sehr ausführlich darüber diskutieren, ob hier der Änderungsbedarf dann die mögliche Lücke ist, die dann geschlossen werden soll. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention des Fraktionsvorsitzenden Herrn Kramer vor. Bitte schön!
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Renz, ich finde es ja bedauerlich, dass ich Ihnen noch mal hier erklären muss, dass Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zum Land und auch zu der Bundesrepublik stehen und gerade deshalb diesen Eid schwören. Aber ist es nicht so, dass jeder Bürger der Bundesrepublik und jeder Einwohner des Landes Mecklenburg-Vorpommern sich grundgesetzkonform verhält, schon allein aus der Tatsache heraus, dass er ja hier lebt und somit diese demokratischen Strukturen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung anerkennt? (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Weil wenn es doch nicht der Fall wäre, da haben wir ja nun auch Abwehrmechanismen, wie zum Beispiel das Landesamt für Verfassungsschutz, und Extremisten jeglicher Couleur, egal ob nun Rechtsextremisten, Linksextremisten, politische Extremisten oder religiöse Extremisten, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) die werden ja nun auch durch den Staat bekämpft. Und jetzt fordern Sie doch quasi damit, dass jeder Bürger – mit Ihrer Äußerung –, jeder Bürger hier so einen Dienst- und Treueeid ablegen soll. Ich meine, das ist doch ein Eingriff auch in die Privatwirtschaft. Bei Beamten ist es möglich, weil die aber auch in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis stehen und vom Staat alimentiert werden, aber auch eben zusätzliche besondere Pflichten haben, die der Privatbürger nicht hat.
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Torsten Renz CDU
Ja. Das ist schön, dass Sie als Beamter noch mal sozusagen das hervorgekramt haben und das der Weltöffentlichkeit hier präsentiert haben. (Heiterkeit und Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Das waren jetzt keine neuen Erkenntnisse. Da bin ich mit Ihnen auf einer Linie. Ich glaube aber schon, dass zusätzlich darüber hinaus in gewissen Bereichen, auch wenn es dann ein Angestelltenverhältnis ist, ein Bekenntnis zum Grundgesetz notwendig ist. Und ich mag mir gar nicht vorstellen, wenn ein AfD-Fraktionsvorsitzender aus Thüringen wieder in den Schuldienst zurückkehren sollte, Herr Höcke, das wäre eine Katastrophe in diesem Staat. Und deswegen müssen wir alles dafür tun, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) in vielen Bereichen gewährleistet wird. (Thomas Krüger, SPD: Sehr gut!) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Mandy Pfeifer.
Mandy Pfeifer SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben zu diesem Thema jetzt wirklich viel in der Sache gehört. Ich möchte gar nicht die ganze Einführung, die wir jetzt sowohl von Frau Oehlrich, als auch die Bewertung der Bildungsministerin hier wiederholen. Ich möchte hier sagen, ja, es ist wichtig, dass bereits unsere Jüngsten auch im Sinne der verfassungsrechtlichen Ordnung gefördert werden. Und die Kindertagespflegepersonen leisten Großartiges, das ist unbestritten. Die Kinder in unseren Kindertageseinrichtungen sollen zu toleranten, respektvollen, weltoffenen Menschen erzogen werden, und rechtsextremistische Hintergründe und das, was wir über diesen Erziehungsstil wissen, arbeiten einfach dagegen. (Thore Stein, AfD: Und linksextremistisch nicht?) Wir haben die Regelungen gehört, die das KiföG dazu kennt. Und hier gibt es einen gewaltigen Unterschied. Wenn es eine Lücke gibt – auch ich wäre dafür, nicht auf Grundlage von Presseberichten zu entscheiden, sondern tatsächlich auf der Grundlage der Urteilsbegründung –, wenn es eine Lücke gibt, dann haben wir doch folgende Situation: Die Träger von Kindertagesstätten reichen das schriftliche Bekenntnis ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Leistungs- und Entgeltverhandlungen ein, und dann arbeiten diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kollegium. Und die Frage ist, was nützt uns dieser Zettel für eine Tagespflegeperson, die mit den Kindern alleine ist. Das heißt, wir müssen beraten, wie kann eine gleiche Regelung aussehen, wenn sie denn notwendig ist. Und deswegen beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung in den Ausschuss für Bildung und Kindertagesförderung, damit wir uns dort sehr eindringlich damit auseinandersetzen können, wie gesagt, auf der Grundlage einer sachlichen Beurteilung, nämlich der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Schwerin. (Enrico Schult, AfD: In den Rechtsausschuss!) Was ich aber hier … (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Herr Schult, Sie haben ja die Verweisung abgelehnt. Insofern brauche ich Ihren Zwischenruf gar nicht zu beachten. Was ich hier aber noch mal unbedingt sagen möchte, ist, dass ich doch einigermaßen erschrocken bin darüber, wie wenig Sie erschrocken sind, dass Menschen mit dieser Historie und mit diesem rechtsextremistischen Hintergrund Einfluss auf unsere Kinder nehmen. Sie stellen sich hier mit Ihren Äußerungen ganz klar an die Seite der NPD (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Bitte? – Zuruf von Petra Federau, AfD) und geben damit auch ein Bild für Ihre Fraktion ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Sie sagen, Sie sind eine Partei der Freiheit. Und wir erleben Sie hier regelmäßig, dass Sie Menschen verunglimpfen, die gendern, dass Sie Menschen verhämen, die sich versprechen, dass Sie sich lustig machen über Leute, die vielleicht nicht so gekleidet sind, wie Sie es gerne hätten, und sagen, Sie sind hier eine Partei der Freiheit und des Respekts. Das kann ich so nicht stehen lassen. Das erleben wir hier regelmäßig anders, und damit erwähne ich auch nur das, was wir hier erleben, und nicht das, was man noch aus der Presse entnehmen kann. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas Krüger, SPD: Sehr richtig!) Vor diesem Hintergrund lassen Sie uns den Gesetzentwurf der GRÜNEN beraten und, wenn es notwendig ist, weiterentwickeln. Meine Fraktion beantragt, wie gesagt, die Verweisung in den Bildungsausschuss. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Sie können erst am Ende der Debatte eine persönliche Erklärung abgeben, Herr Schult. Wenn Sie das wünschen, zeigen Sie das dann bitte entsprechend an! (Thore Stein, AfD: Das haben wir doch getan. Haben wir doch getan.) Okay. Dann nehme ich das so auf, am Ende der Debatte. Für die Fraktion der FDP hat nunmehr das Wort die Abgeordnete Sandy van Baal. (Heiterkeit bei Andreas Butzki, SPD: Und Sie haben jetzt die Allzweckwaffe?)
Sandy van Baal FDP
Geheimwaffe! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jeder Extremist ist Mist – Ausrufezeichen! (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und FDP – Nikolaus Kramer, AfD: Oh!) Die Intention Ihres Gesetzentwurfes, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, können wir völlig nachvollziehen. Die Lücke, die aktuell besteht – um die Zeit mal ein bisschen aufzuholen –, hat der Kollege Renz sehr gut dargestellt. In der Kita mit Krippe gibt es eine Regelung, bei den Tagespflegen halt eben nicht. Wir Freien Demokraten möchten genauso wie alle anderen Menschen in unserer Republik nicht, dass unsere Kinder von Extremisten betreut werden. Das betrifft dann auch bitte alle Formen von extremistischen Ausrichtungen, ob nun politisch oder religiös. Wir sehen es als notwendig an, über den Gesetzentwurf in den Ausschüssen zu beraten und uns die Meinung und den Sachverstand von Experten dazu anzuhören und wie es gestaltet wird und vor allem, wie es in der Praxis rechtlich standfest umgesetzt werden kann. Es spielen hier viele Faktoren eine Rolle, die darf man auch nicht vergessen, die Berufsfreiheit zum Beispiel, aber auch die Verhältnismäßigkeit und die Bestimmtheit. Wir freuen uns über die Beratungen im Ausschuss sehr. Und, Herr Schult, das muss ich doch noch mal kurz loswerden: Der Platz der Freiheitspartei in diesem Land (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) ist mit uns sehr gut präsentiert. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf von Enrico Schult, AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort die Abgeordnete Jeannine Rösler. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)
Jeannine Rösler Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von der AfD habe ich hier nichts anderes erwartet. Liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es ist absolut richtig und wichtig, sicherzustellen, dass Tagespflegepersonen die ihnen anvertrauten Kinder nicht in demokratieverächtlichem oder gar demokratiefeindlichem Sinne beeinflussen. Menschenfeindlichkeit und Rassismus haben auch in den Räumen einer Tagespflegeperson nichts zu suchen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir teilen da Ihre Beweggründe, stellen jedoch auch fest, dass eine entsprechende Maßgabe in Paragraf 1 Absatz 2 KiföG vorliegt. Ich zitiere: „Die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege erfüllt einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag entsprechend der grundgesetzlich verankerten Werteordnung.“ Das ist recht eindeutig. Das Grundgesetz ist der Maßstab. Konkret reden wir hier über einen Sachverhalt – das ist ja hier schon mehrfach gesagt worden –, der jüngst im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Rolle gespielt hat. Hier stellte eine Person Antrag auf die Genehmigung zum Betrieb einer Kindertagespflege, die offenbar dem extrem rechten Spektrum zugeordnet werden kann. Als die zuständige kommunale Behörde mit Hinweis auf die zweifelhafte Eignung dieser Person die Genehmigung verweigerte, kam es daraufhin zur Klage, die vom Verwaltungsgericht Schwerin abgewiesen wurde. Das Gericht stellte aber auch fest, dass das KiföG hier eine klarere Regelung benötigen würde. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Eine ausführliche Urteilsbegründung gibt es bis jetzt noch nicht, die dann auch klarstellen würde, wie das Gesetz zu seiner Einschätzung überhaupt kommt. Das zuständige Jugendamt hat sich selbstverständlich nicht selbstherrlich über bestehende Regelungen hinweggesetzt, sondern geltende Empfehlungen umgesetzt. Die finden sich in der Handreichung „Eignung von Kindertagespflegepersonen und die Erlaubnis zur Kindertagespflege – Eine Empfehlung für die Jugendämter der Stadt- und Landkreise“. Auf Seite 14 steht folgende Formulierung, die völlig klar und unmissverständlich ist, ich zitiere: „Kriterien, die aus fachlicher Sicht zumindest eine besonders gründliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, sind zum Beispiel: … Kenntnis über demokratie-/verfassungsfeindliche Äußerungen und/oder Handlungen der Kindertagespflegeperson“. Also in welchem Ausmaß und in welcher Form Handlungsbedarf besteht, möchten auch wir gern im Bildungsausschuss weiterdiskutieren. Deshalb werden wir selbstverständlich auch einer Überweisung zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich. (Unruhe im Präsidium) Ich würde mich jetzt noch mal revidieren. Die Bildungsministerin möchte vor Ihrer Zusammenfassung noch mal das Wort. Bitte schön, Frau Bildungsministerin!
Simone Oldenburg
Ja, herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Das möchte ich natürlich machen, damit Sie das Schlusswort haben als diejenige Fraktion, die den Antrag eingebracht hat. Ich denke, das ist parlamentarischer Brauch und so gehört sich das, um Ihnen auch diese Möglichkeit zu geben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Herr Renz, Sie haben, ich widerspreche Ihnen ganz, ganz ungern, Frau van Baal, aber Herr Renz hat hier wirklich nicht sauber herausgearbeitet, worum es hier heute geht. Wir wissen nicht, ob es diese Lücke gibt, weil wir die Urteilsbegründung nicht kennen. Das ist ganz einfach. Wir wissen nicht, wie ist dieses Urteil zustande gekommen. Und deswegen können wir nicht sagen, es besteht dort die Lücke oder nicht. Dann sind wir schlauer als die Gerichte, dann würden wir – und ich unterstelle Ihnen nicht, dass Sie das wissen – die Urteilsbegründung kennen. Und es geht darum, dass wir ein Gesetz haben, und diese Frage ist, muss dieses Gesetz geändert werden auf Grundlage einer begründeten, eines begründeten Urteils. Das ist ganz wichtig, dass wir hier nicht parallel handeln. Wir machen eine neue, eine Änderung des Gesetzes, und die Lücke besteht dann eventuell ganz woanders. Und deswegen ist es wichtig, dass wir erst gucken, wo besteht die Lücke, wie ist das Urteil begründet worden, was muss eventuell oder ganz bestimmt oder eventuell sicher – das wissen wir erst alles, was kommt – dann gemacht werden? Und die zweite Sache ist ja auch, dass wir noch abwarten müssen, ob der Landkreis noch mal in Berufung geht und, und, und. Das ist alles etwas, was wir erst abwarten müssen, und das heißt nicht, dass hier irgendetwas vom Himmel gefallen ist, sondern man muss tiefgründig prüfen, und dazu bedarf es der Urteilsbegründung, die in schriftlicher Form nicht vorliegt. Das ist einfach der Fall jetzt, den wir haben, und um den herum rankt sich hier heute alles. Und ein Wort noch zu den Umfrageergebnissen. Herr Schult hat ja da vorhin gesagt, als es jetzt eben um die FDP ging, dass Sie sich mal Ihre Umfrageergebnisse angucken möchten. Herr Schult, erst einmal gehören Extremisten weder in den Kindergarten noch in den Hort noch in die Schule, sie gehören nirgendwohin, das zum einen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Falko Beitz, SPD: Ja.) Und zum Zweiten ist es mir neu, dass Umfrageergebnisse Kompetenz ersetzen. Das ist nicht der Fall. Das möchte ich noch unbedingt loswerden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerin! Mir liegen jetzt noch zwei Wortmeldungen vor beziehungsweise ich bin mir nicht ganz sicher, ob Herr Renz eine Wortmeldung hat oder eine Kurzintervention? (Schriftführer Henning Foerster: Wortmeldung.) Wortmeldung. Da Frau Oehlrich in der Reihenfolge vorher wäre, bitte ich kurz um Verständigung, ob Frau Oehlrich einverstanden ist, dass Herr Renz zuvor redet und Frau Oehlrich dann vielleicht das letzte Wort hat. (Zustimmung)
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war sehr lobenswert, dass die Bildungsministerin das so gehandhabt hat, dass die Einbringerin sozusagen das Schlusswort hat. Ich will mich auch sehr gerne daran halten. Das ist nämlich ein guter parlamentarischer Brauch, kann ich nur begrüßen. Was ich aber nicht so richtig verstehe, ist, dass Sie diese unlogischen Zusammenhänge, die Sie schon bei der Einbringung vorgetragen haben, jetzt noch mal wiederholen. Wenn die ganze Zielrichtung nur darin besteht, mich maßzuregeln, dann können Sie diese Strategie weiter fahren. (Ministerin Simone Oldenburg: Ach Gottchen!) Ich will trotzdem noch mal sagen, Sie haben Ihre Rede begonnen – damit es hier keine Verwechslungen gibt –: Eine Lücke kann man nur schließen, wenn sie vorhanden ist. Das war Ihr Einstiegssatz. (Daniel Peters, CDU: Richtig!) Und dann haben Sie zum Ausdruck gebracht, dass es diese Lücke gar nicht gibt, und dann haben Sie minutenlang erzählt, dass Sie jetzt aber doch noch nicht das abschließend beurteilen können und so weiter und so fort. Das will ich nicht alles wiederholen. Und ich habe explizit gesagt, dass das unlogisch ist. Dabei bleibe ich. Wir sollten von einer möglichen Lücke sprechen, von einer möglichen, weil ich das auch nicht abschließend bewerten kann. Was ich aber bewerten kann, ist die Tatsache – das ist eine politische Bewertung –, dass Frau Schwesig sich schon 2010 auf den Weg gemacht hat und über ihren Erlass, den sie in Richtung Landkreisebene geschickt hat, darauf hingewiesen hat, dass man genau diesen Passus, der für die Kindertagesstätten zur Anwendung gekommen ist, auch auf die Tagesmütter beziehen soll. Insofern ist das nicht mein politisches Agieren gewesen, aber der Vollständigkeit halber gehört das auf alle Fälle dazu. Und wenn wir dann auch noch die Urteilsbegründung haben, dann werden wir sicherlich sehr umfangreich beraten und dann werden wir sehen, ob es eine mögliche Lücke war oder ob es eine Lücke war. Und wenn es eine Lücke war, dann, glaube ich, müssten wir sie schließen. Und da das ja so juristisch verbandelt ist, das ganze Thema, sollten wir auf alle Fälle, und da möchte ich die Koalition darum bitten, diesen Gesetzentwurf auch in den Rechtsausschuss überweisen, federführend natürlich Bildung. Und möglicherweise macht es ja auch Sinn, weil es eine kommunale Angelegenheit im weiteren Sinne ist, das Ganze im Innenausschuss zu beraten. Deswegen erweitere ich den Überweisungsantrag auf federführend Bildung, Innen und Recht. – Herzlichen Dank, dass Sie mir noch mal zugehört haben! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Renz! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Ich habe es eben schon zitiert, ich will es jetzt noch einmal machen, weil es wichtig ist. In der verbindlichen Bildungskonzeption des Sozialministeriums wird eben für die Kindertagesförderung hinsichtlich der Wertebildung, da wird ein Ziel definiert, was hier von Belang ist, wichtig ist für die Debatte. Und zwar sollen die Kinder ein eigenes Wertesystem entwickeln, das die Achtung vor dem Leben und der Würde jedes einzelnen Menschen zum Ziel hat. Herr Schult, genau dadurch, dass Sie das als politische Meinung hier relativieren, verlassen Sie eben diese Werteordnung des Grundgesetzes. Mehr habe ich zu Ihrem Beitrag von vorhin nicht zu sagen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, Ann Christin von Allwörden, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Ministerin Oldenburg … (Der Abgeordnete Nikolaus Kramer bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Birgit Hesse
Frau Oehlrich, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Constanze Oehlrich GRÜNE
Nee, ich will erst mal den Gedanken jetzt hier zu Ende bringen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Frau Ministerin Oldenburg, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) wir haben vielleicht keine formell schriftliche Urteilsbegründung, es gibt aber eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Schwerin, aus der ich hier sehr gerne zitieren möchte. Zitat beginnt: „Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts“ Schwerin „hat entschieden, dass es keine gesetzliche Vorschrift dafür gibt, generell von Kindertagespflegepersonen die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit zu verlangen, wie es demgegenüber für Träger von Kindertageseinrichtungen eigens geregelt ist (§ 2 Abs. 9 Satz 1 KiföG …). Die Nähe zur NPD oder die Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene konnten daher als solche die Versagung der Erlaubnis zur Kindertagespflege nicht rechtfertigen.“ Zitatende. Also die Lücke, die hier durch unseren Gesetzesentwurf gefüllt werden soll, ist auch aus Sicht des Verwaltungsgerichts Schwerin gegeben. Ich danke sehr für die Bereitschaft der Koalition, diesen Gesetzentwurf in den Bildungsausschuss zu überweisen. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich schließe mich dem Antrag des Kollegen Renz an, diesen Gesetzentwurf zusätzlich zur Mitberatung in den Rechtsausschuss und in den Innenausschuss zu überweisen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Oehlrich! Mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention von Herrn Kramer vor.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Oehlrich, Sie sind leider, die Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Schult sind Sie schuldig geblieben. Und ich frage mich auch, wie denn diese Prüfung der persönlichen und der pädagogischen Geeignetheit aussehen soll. Und vor allen Dingen, was ich mich viel mehr frage in dieser ganzen Debatte, das kann ja hier nur der erste Schritt sein sozusagen. Soll denn der zweite Schritt dann so aussehen, dass Menschen in unserem Land, die Ihrer Gesinnungsüberprüfung nicht standhalten, dann im zweiten Schritt die Kinder weggenommen bekommen, und im dritten Schritt dann vielleicht, dass Menschen, die nicht mit Ihrer Gesinnung übereinstimmen und Ihrer Gesinnungsprüfung nicht standhalten, (Julian Barlen, SPD: Es geht ums Grundgesetz.) hier zwangssterilisiert werden, Frau Oehlrich? Kann das Ihr Ernst sein? (Philipp da Cunha, SPD: Grundgesetz!) Weil das ist doch der erste Schritt dazu. Und das hatten wir doch alles schon mal. (Philipp da Cunha, SPD: Grundgesetz!) Und das kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass Sie hier solche Forderungen wieder aufmachen! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD)
Birgit Hesse
Frau Oehlrich, möchten Sie erwidern auf die Kurzintervention?
Constanze Oehlrich GRÜNE
Ja, mache ich. Frau Präsidentin! Liebe Kolleg/-innen! Ich verstehe die Aufregung nicht. Es geht hier einfach um die Übernahme einer Regelung aus einem Paragrafen vom KiföG ebenfalls auch noch in einen anderen Paragrafen des KiföG, von Einrichtungen der Kindertagesförderung eben auch zu Einrichtungen der Kindertagespflege. Also deswegen verstehe ich die Aufregung hier nicht. Es gibt diese Regelung längst schon, dass eben die Werte des Grundgesetzes zu fördern sind. Und wenn Sie hier sagen, ich bin irgendwie eine Antwort auf irgendeine Frage schuldig geblieben: Viel wichtiger ist, dass Ihr Kollege Schult eine Antwort auf die Frage schuldig geblieben ist, wie er seine Relativierung der Menschenwürde hier mit der Grundordnung (Zuruf von Petra Federau, AfD) des Grundgesetzes in Vereinbarung bringen kann. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Oehlrich! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. (Julian Barlen, SPD: Die Frage bleibt jetzt auch offen, ja?!) Ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1743 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Ablehnung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Zustimmung angenommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mir liegt jetzt der Antrag auf persönliche Bemerkung von Herrn Schult gemäß Paragraf 88 unserer Geschäftsordnung vor. Ich weise darauf hin, dass Sie, Herr Schult, nicht zur Sache sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache in Bezug auf Ihre Person vorgekommen sind, zurückweisen oder eigene Ausführungen richtigstellen. Bitte, Herr Schult!
Enrico Schult AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Kollegen, in der Tat, es ist mir ein Bedürfnis, hier noch einige Sachen richtigzustellen und zurückzuweisen. Frau Pfeifer rückte mich hier an die Seite oder stellte mich an die Seite der NPD, die Menschenwürde, ich würde die Menschenwürde der Bürger hier nicht akzeptieren und würde das infrage stellen. Das möchte ich in der Form entschieden zurückweisen. Und ich muss Sie noch mal daran erinnern, dass wir uns hier in der Herzkammer der Demokratie befinden offensichtlich und dass nicht Kritik per se als Hass und Hetze dargestellt werden kann, sondern dass wir durchaus hier sind, um hart in der Sache zu argumentieren. Und wir werden oder ich werde mich immer dagegen wenden, wenn hier eine Sippenhaft angewandt werden soll. Und wenn der Gesinnungsstaat fröhliche Urständ feiert, da werde ich mich als Person immer dagegen wenden. Und da können Sie hier noch so viel am Mikrofon hyperventilieren. Wir sind da, um die Sache klar anzusprechen, und das werden wir weiterhin tun. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Keine persönliche Erklärung ist das hier.) Und solche Dinge, wie Sie hier vortragen, wir würden nicht auf dem Grundgesetz, (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, wir würden an der Seite der NPD stehen, …
Birgit Hesse
Herr Schult!
Enrico Schult AfD
… wir würden …
Birgit Hesse
Herr Schult, ich hatte …
Enrico Schult AfD
… weiß ich was …
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Schult! Ich hatte es zu Beginn extra ausgeführt, dass Sie bitte auf Dinge eingehen, die Ihre Person betreffen. Insofern würde ich Sie bitten, auch nicht das Wort „wir“ zu verwenden, sondern „ich“.
Enrico Schult AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ich äußere mich jetzt dazu, weil mir das ja auch vorgeworfen wurde. Ich weise entschieden zurück, dass ich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehe, dass ich an der Seite der NPD stehe und dass ich Bürgern die Menschenwürde abspreche. Ich kann Ihnen aber versichern, dass wir, dass ich die Kritik an dieser Stelle hier immer weiter deutlich so kundtun werde, weil wir uns, weil wir uns in eine bedenkliche Entwicklung begeben und Sie diesen Staat hier zum Gesinnungsstaat machen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Vierte Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten zu gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen, Drucksache 8/1771. Vierte Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Justiz, Gleichstellung, Verbraucherschutz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (3. Ausschuss) zu gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Landtag Mecklenburg-Vorpommern eingegangenen Wahleinsprüchen – Drucksache 8/1771 – Wir kommen zur Abstimmung über die Vierte Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/1771. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt in seiner Vierten Beschlussempfehlung, die aus den Anlagen 1 bis 5 ersichtliche Beschlussempfehlung zu Wahleinsprüchen anzunehmen. Wer der Vierten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 8/1771 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Vierte Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses auf Drucksache 8/1771 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung des Antrages des Finanzministers – Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht, Drucksache 8/1712. Antrag des Finanzministers Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2021 – Vorlage der Haushaltsrechnung und Vermögensübersicht – – Drucksache 8/1712 – Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag des Finanzministers auf Drucksache 8/1712 zur Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Enthaltung der Fraktion der AfD und im Übrigen Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Endlagersuche intensivieren, Drucksache 8/1581. Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE Endlagersuche intensivieren – Drucksache 8/1581 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD Frau Dr. Wölk.
Dr. Monique Wölk SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage nach der Endlagerung von Atommüll ist für unser Bundesland in mehrerlei Hinsicht von Bedeutung, nicht nur, dass wir, wie alle anderen Bundesländer auch, von der Suche nach einem sicheren Endlagerort betroffen sind, sondern auch, weil wir mit dem Zwischenlager Nord in Lubmin ein großes Interesse daran haben, dass die dort gelagerten Castorbehälter mit hoch radioaktivem Abfall in absehbarer Zeit in ein sicheres Endlager verbracht werden. Dass die Endlagersuche mit dem Standortauswahlgesetz im Jahr 2017 in der Bundesrepublik noch einmal auf null gesetzt wurde und von vorne begonnen wurde, war eine gute Entscheidung. Benötigt wird ein Lagerort, in dem der Abfall für eine Million Jahre sicher und wartungsfrei eingelagert werden kann. Eine Million Jahre, das ist mehr und länger, als es den Homosapiens gibt. Der gesuchte Endlagerstandort muss nach der Einlagerung sicher verschlossen werden können, und das Endlager muss nach dem Verschluss vor allem wartungsfrei sein, denn im Extremfall muss es Erdbeben, Eiszeiten, Überschwemmungen oder auch Kriege sicher überstehen können. Nichts, das an der Oberfläche geschieht, darf es beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund ist es also durchaus geboten, sich für die Standortsuche ausreichend Zeit zu nehmen und neben der Fachwelt auch die Kommunen sowie die Zivilgesellschaft in den Standortsuchprozess einzubeziehen. Dementsprechend wurde mit dem Standortauswahlgesetz ein Prozess in Gang gesetzt, bei dem im ersten Schritt zunächst großflächige sogenannte Teilgebiete ausgewiesen werden, die prinzipiell als Lagerort infrage kommen. Es handelt sich dabei um jene Gebiete in Deutschland, mit denen der geologische Untergrund prinzipiell eine bestmögliche Sicherheit für die Lagerung bieten kann. Das bedeutet, es müssen die zur Lagerung möglichen Wirtsgesteine im Untergrund vorliegen – ein Salzstock, Tongestein oder Granit, es darf seit einer Million Jahre kein Vulkanismus existieren, es dürfen keine Erdbeben drohen und es darf kein junges Grundwasser fließen. Zudem muss es sich um eine Region handeln, in der niemals in der Vergangenheit Bergbau betrieben wurde. Das sind die Festlegungen, nach denen wir einen Standort suchen. Entsprechend des Standortauswahlgesetzes von 2017 sollten die Länder zur Auswahl der Teilgebiete geologische Daten an die Bundesgesellschaft für Endlagerung übergeben. Die Grundlage zur Übergabe dieser geologischen Daten wurde aber erst mit dem Geologiedatengesetz von 2020 geschaffen. Dementsprechend wurde auch ein großer Teil der Daten 2020 übergeben. Nur kurze Zeit später, bereits Ende September 2020, hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung ihren Zwischenbericht zur Standortsuche und zur Ausweisung eben jener Teilgebiete veröffentlicht, ohne dass hierfür eine gesetzliche Terminierung vorlag. Und zu diesem Zeitpunkt war es der BGE auch gar nicht möglich, die eingereichten Daten zu erfassen, zu bewerten und für die Ausweisung der Teilgebiete zu berücksichtigen. Stattdessen hat sie überwiegend allgemeine regionale Kartenwerke und Studien genutzt, sodass im Ergebnis jetzt 54 Prozent der gesamten Fläche Deutschlands in Form von insgesamt 90 Teilgebieten benannt wurden, die eben für einen Endlagerstandort möglich bleiben. Diese immense Fläche muss jetzt im weiteren Standortauswahlprozess noch einmal zeit- und kostenintensiv näher untersucht werden, obwohl davon auszugehen ist, dass ein großer Teil dieser Flächen bei näherer Betrachtung gar nicht für einen Endlagerstandort infrage kommt. Mit einer späteren Veröffentlichung des Zwischenberichtes hätten diese Konsequenzen vermieden werden können, zumal es, wie gesagt, für den gewählten Veröffentlichungstermin keine drängende Notwendigkeit gab. Wären die übergebenen Daten bereits im ersten Schritt im Endlagersuchprozess berücksichtigt worden, hätte dies zu einer erstens erheblichen Reduzierung der Teilgebiete selbst, aber zweitens auch zu einer Reduzierung des Flächenanteils der Teilgebiete geführt. Das dokumentieren beispielsweise die umfassenden Stellungnahmen, die der Geologische Dienst im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V dargestellt hat. Das hätte aber auch zu einer erheblichen Reduzierung des weiteren Zeitaufwands und der weiteren Kosten im Standortsuchprozess geführt. Im November 2022 hat die BGE nun öffentlich bekanntgegeben, was viele bereits geahnt hatten, dass es eben nicht möglich sein wird, wie geplant bis zum Jahr 2031 einen bundesweiten Endlagerstandort festzulegen. Das im Standortauswahlgesetz formulierte Ziel wird also verfehlt. Besonders gravierend ist dabei, zum Zeitpunkt dieser Bekanntgabe legte die BGE keinen Zeit- oder Arbeitsplan für das weitere Standortauswahlverfahren vor, nicht einmal für die nächsten Schritte. Das erfolgte erst kurz vor Weihnachten 2022, allerdings auch nur in allergröbsten Zügen. Ebenfalls enthielt diese weitere Veröffentlichung der BGE den Hinweis, dass das methodische Vorgehen noch finalisiert werden müsse. Zieldatum dafür ist Ende 2023. Ob das nun bekanntgegebene Zeitziel 2027 zur Benennung der weiter konkretisierten sogenannten Standortregion gehalten werden kann, bleibt damit erst einmal abzuwarten. Doch selbst dann wird weitere Zeit vergehen, bis es tatsächlich zur Festlegung eines Endlagerstandortes kommt. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat im November letzten Jahres hierfür eine Zeitspanne von 2046 bis 2068 benannt. Und bis das Endlager am gefundenen Standort dann tatsächlich in Betrieb gehen kann, ist zusätzlich noch die Dauer für die endgültige Genehmigung, die Errichtung des Endlagers und die Zeit für die Einlagerung der bis dahin 1.900 bundesweit zwischenlagernden Castor- beziehungsweise Transportbehälter hinzuzurechnen. Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Beschlussantrag umso dringlicher, denn die Aufbewahrungsgenehmigung für die Castorbehälter im Zwischenlager Nord ist für jeden einzelnen Behälter auf eine Dauer von 40 Jahren befristet. Für die ersten Behälter endet sie bereits im Jahr 2036. Gemäß einer Nebenbestimmung in der Genehmigung muss der Betreiber des Zwischenlagers bereits sechs Jahre vor Ablauf der Genehmigung den weiteren Verbleib der Kernbrennstoffe nachweisen. Da sich die geplante Festlegung eines Endlagerstandortes nun erheblich verzögert, ist es dringend erforderlich, dass der Bund eine einheitliche Zwischenlagerstrategie für Deutschland erarbeitet. Dazu fordern wir den Bund mit diesem Beschlussantrag auf. Eine bundeseinheitliche Zwischenlagerstrategie ist vor allem auch deshalb nötig, weil seitens des Bundes bisher kein konkretisierter Zeit- oder Arbeitsplan für das weitere Standortauswahlverfahren vorliegt. Auch das muss auf Bundesebene zeitnah geändert werden. Daher fordern wir den Bund auf, der Legislative und der Exekutive der Länder, aber auch der breiten Öffentlichkeit so schnell wie möglich solch einen konkretisierten Zeit- und Arbeitsplan vorzulegen, der auch die Meilensteine zur Ermittlung möglicher Standortregionen gemäß Paragraf 14 Standortauswahlgesetz beinhaltet. Diese Forderung ist nicht, wie man vielleicht meinen könnte, selbstverständlich. Tatsächlich hat die BGE gerade erst in ihrer neuesten Veröffentlichung zur Zeitplanung vom 16. Januar dieses Jahres darauf hingewiesen, dass das methodische Vorgehen zur Standortsuche noch finalisiert werden müsse. Das avisierte Zieldatum ist, wie eben schon gesagt, mit Ende 2023 angegeben. Das führe laut BGE, man höre und staune, zu weiteren Unsicherheiten bezüglich der geschätzten Zeitaufwände für die gesamte Planung des Endlagerprozesses. Ich komme damit zum dritten Punkt des vorliegenden Beschlussantrages. Mit der jetzt notwendigen intensiven Prüfung der großflächig ausgewiesenen Teilgebiete haben die Länder zusätzliche Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Damit sind wiederum hohe Zeitaufwände und vor allem erhöhte Kosten verbunden, Kosten, die dem Land Mecklenburg-Vorpommern ganz eindeutig dafür entstehen, dass der Bund seine Aufgaben bei der Endlagersuche erfüllt. Daher fordern wir, dass der Bund jetzt Bedingungen schafft, die den Verwaltungsaufwand der Länder stark reduzieren, und dass sich der Bund an den höheren Kosten der Länder angemessen beteiligt. Ich freue mich auf die folgende Debatte und werbe um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich versuche es noch mal. Es sind ja sehr viele entscheidende Punkte schon angesprochen worden. Dafür bin ich wirklich dankbar. Eins kann ich hier schon zusagen, dass wir als Land Mecklenburg-Vorpommern dieses gesamte Thema auf die UMK bringen werden, also die Umweltministerkonferenz, weil hier wirklich dringender Handlungsbedarf besteht. Und ich will das mal zusammenfassen: Punkt eins, das Bundesumweltministerium in Berlin ist verantwortlich für das Standortauswahlgesetz, das ist ja genannt worden, nämlich die Festlegung eines Endlagerstandortes. So waren wir immer davon ausgegangen, diesen bis 2031 endgültig zu bestimmen. Das rückt wohl in weite Ferne. Heute geht man von 2046 aus. Welche Ursachen und welche Auswirkungen das im Übrigen dann für Lubmin hat, für die Castoren, die nur eine bestimmte Lagerdauer überhaupt haben, wird daraus schon mal deutlich. Das heißt, hier werden immense, immense Mehrkosten entstehen. Und auch die Verunsicherung insgesamt der Situation wird dadurch nicht besser. Die durch den Zwischenbericht der Teilgebiete von Mecklenburg-Vorpommern übergebenen Daten … Im Übrigen ist der Osten der Bundesrepublik Deutschland, also die neuen Bundesländer, ja viel, viel besser geologisch untersucht. Und wenn man mal in dem Bohrkernlager in Sternberg gewesen ist, ich habe das mehrfach gemacht, dann sieht man auch, welche geologischen Formationen wir hier haben. Und daraus wird ja deutlich, dass aus meiner Sicht, das ist eben auch schon gesagt worden, dass die übergebenen Daten, die wir wieder der Bundesgesellschaft für Endlagersuche zur Verfügung gestellt haben, aus meiner Sicht nicht sauber abgeprüft sind und damit zum größten Teil der Flächen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowieso schon ausfallen. Auch das ist mir wichtig, es liegt kein Zeit- und Arbeitsplan vor, also dass wir auch hier erwarten, dass das möglichst schnell jetzt auf den Weg gebracht wird. Und die Länder haben im Übrigen, ich habe das im Bundesratsverfahren damals schon gesagt, dass ich erwarte, dass der Bund auch finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um das Personal zu bezahlen. Das hat er bis heute nicht getan. Diese Forderung werden wir erneut aufmachen. Und im Übrigen diese Mehraufwendung, wenn Sie heute tiefer als 100 Meter bohren und dann zum Beispiel eine Wärmequelle anzapfen wollen, die Erdwärme, müssen zusätzliche Genehmigungen überhaupt eingeholt werden. Das heißt im Übrigen, das Bundesumweltministerium behindert damit auch die Wärmewende oder die Energiewende. Und deswegen will ich hier ganz klar sagen, dass wir dringend vorankommen müssen. Und was hier auch Aufbewahrungsgenehmigungen anbetrifft für die Castorbehälter, ich weiß nicht, wer von Ihnen schon mal in dem Hochsicherheitstrakt in Lubmin gewesen ist. Ich habe ja vor einem Jahr auch den Strahlenschutz übernommen. Ich muss schon sagen, wenn man selber dann vor den Castoren steht und sie auch mal anfasst und sie warm sind, obwohl sie ja dick ummantelt sind, dann kann einem schon schlecht werden, muss ich ganz ehrlich sagen. Und wenn denn hier immer noch gesagt wird, das ist Zukunftstechnologie, kann ich nur eins sagen: Diese Technologie ist ungeeignet, die Energiesicherheit in Deutschland und auch dieser Welt überhaupt zu gewährleisten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das bedeutet unterm Strich, durch die Verzögerung, die der Bund hier zu verantworten hat, wird im Übrigen das Zwischenlager Lubmin deutlich länger zu betreiben sein, als wir das eigentlich vorhatten. Und insofern bin ich dankbar wirklich für diesen Antrag, und ich hoffe, dass wir hier einvernehmlich da weiterkommen. Ich glaube auch, wenn es solche Diskussionen gegeben hat, welche Teile von Mecklenburg-Vorpommern können überhaupt in den Fokus gelangen, und dann da auch Rügen oder Usedom mit dabei waren, dann kann ich nur eins sagen: Für mich sind diese Gebiete alle raus. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das darf man heute schon mal sagen, weil sie tektonisch auch untersucht sind und wir da gute Argumente geliefert haben, dass besondere Areale des Landes Mecklenburg-Vorpommern überhaupt nicht geeignet sind. Und insofern ist der Antrag sehr sinnvoll. Ich bedanke mich sehr dafür und ich hoffe, dass wir hier weiterkommen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister, und ich wünsche gute Besserung! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Frau Federau.
Petra Federau AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Antragsteller, Ihr Antrag vermittelt den Eindruck, dass Sie selbst noch nicht genau wissen, wohin die Reise gehen soll, denn unter Punkt II.2 steht: „Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene insbesondere gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz dafür einzusetzen, dass … eine aufgrund der Verzögerung der Endlagersuche notwendige Zwischenlagerstrategie schnellstmöglich erarbeitet wird.“ Persönlich finde ich es immer sehr witzig, dass Sie sich – Sie stellen die Landesregierung –, dass Sie sich selbst auffordern müssen, etwas zu tun, aber beiseite. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Also welche Art der Zwischenlagerstrategie soll es denn aber nun eigentlich sein? Oder hat sich doch die Erkenntnis durchgesetzt, dass ein Endlager vielleicht nicht in der angedachten Form das Richtige mehr ist? Hier und heute bei dieser katastrophalen Energiesituation sollten wir doch keine Denkverbote mehr haben und dem Kind vielleicht einen neuen Namen geben. Nennen wir es, der technologischen Entwicklung angepasst, die Suche nach einem zukunftsfähigen Werkstofflager. Denn wie sieht die heutige Energielage aus? Ein Blick nach Polen und Tschechien zeigt, dass man dort neue Wege geht. Kohlekraftwerke sollen in Zukunft kraftwerkseitig auf Kernkraftanlagen umgestellt werden. Eine Umfrage in der tschechischen Bevölkerung zu dem Thema hatte positive Werte, zwischen 60 bis 73 Prozent Zustimmung für die jeweils einzelnen Standorte ergeben. Und schauen wir über den „großen Teich“, auch das US-Energieministerium hat 2022 eine positive Bewertung abgegeben, mit dem gleichen Ziel, die alten Kohlekraftwerke auf modernste Kernkraftwerke umzustellen. Und für Deutschland selbst ist ja nun seit September 2022 auch eine Besonderheit entstanden. Nachdem Deutschland Uniper verstaatlicht hat, sind nun gleichzeitig neben einer ganzen Anzahl von Kohle- und Gaskraftwerken im europäischen Umland und auch in Russland drei Kernkraftwerke in Schweden in staatlicher deutscher Hand. Deshalb sollte hier im Antrag als Begründung doch der Schwenk für ein zukunftsfähiges Rohstofflager enthalten sein, damit wir, wie schon bei der Digitalisierung passiert, den Anschluss nicht wieder verpassen. Wer also nachhaltig, wirtschaftlich und zukunftsorientiert agieren will, der sollte alle technischen Möglichkeiten nutzen. Wenn nun also durch die technologische Weiterentwicklung zukünftig die Möglichkeit besteht, bisher ausgediente Brennelemente, also den sogenannten Atommüll, weiter als Werkstoff zu nutzen und neben der sauberen Energieerzeugung auch noch die Lagerdauer der bisher als ausgedient betrachteten Brennelemente auf ein absehbares Minimum reduziert werden kann, dann wäre es fahrlässig oder gar unverantwortlich, diese Chance nicht zu nutzen. Da wir in Ihrem Antrag und auch in der Einbringungsrede keinen Hinweis auf aktuellere technologische Möglichkeiten sehen, werden Sie verstehen, dass wir als fortschrittliche Fraktion Ihrem Antrag in der vorliegenden Form nicht zustimmen können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Schlupp.
Beate Schlupp CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Jahr 2013 wurde festgelegt, einen Endlagerstandort bis zum Jahr 2031 zu finden. Mit der Suche wurde die Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, beauftragt, und genau diese Bundesgesellschaft hat nun zur Kenntnis gegeben, dass der Termin zur Feststellung des Endlagerstandorts nicht gehalten werden kann. Dies, meine Damen und Herren, hat die Koalitionsfraktionen offensichtlich dazu veranlasst, einen handwerklich und inhaltlich derartig schwachen Antrag vorzulegen, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) dass meine Fraktion ihn nur ablehnen kann. Unter Punkt 1 sollen Vermutungen oder bekannte Fakten durch den Landtag festgestellt werden, denn es ist nun doch nichts Neues, dass die Genehmigung für die Aufbewahrung der Castorbehälter im Zwischenlager Nord im Jahr 2036 endet. Die weiteren Punkte werden dann mit der Einlassung offenbar relativiert. Unter Punkt 2 soll die Landesregierung aufgefordert werden, über den Stand der Endlagersuche zu informieren. Ein Blick auf die Seite der Bundesgesellschaft verdeutlicht, dass hier alle Informationen sehr gut und auch für den Laien verständlich aufbereitet zur Verfügung stehen. Des Weiteren soll die Bundesregierung eine einheitliche Zwischenstrategie für die weitere Zwischenlagerung der hoch radioaktiven Abfälle in unserem Land erarbeiten. Also wir haben ja hier im Landtag schon viel über Selbstverständlichkeiten geredet und was die Regierung alles macht, und es ist ja eine SPD-Regierung. Und wenn Sie dann Zweifel haben, dass eine SPD-geführte Bundesregierung nicht in der Lage ist zu erkennen, dass rechtzeitig eine Zwischenstrategie für die weitere Zwischenlagerung der hoch radioaktiven Abfälle in unserem Land oder auch insgesamt erarbeitet werden muss, also dann frage ich mich schon ehrlich, wie groß Ihr Vertrauen in die Bundesregierung insgesamt ist! Letztendlich – und das ist wohl des Pudels Kern – soll die Landesregierung sich beim Bund für eine Erstattung der zusätzlichen Kosten, welche im Rahmen der nun zusätzlich anfallenden Verwaltungsaufgaben entstehen, einsetzen. Ich gehe davon aus, das wird sie ohnehin tun. Von daher, viel dünner, meine Damen und Herren der Koalition, kann ein Antrag nicht aussehen. Und deshalb fehlt es demselben offenbar auch an der Begründung. Sie fordern in Ihrem Antrag Selbstverständlichkeiten, die die Landesregierung umzusetzen hat. Für meine Fraktion stellt sich schon die Frage, weshalb seitens der SPD, die in den vergangenen zwei Legislaturperioden auf Bundesebene für die Endlagersuche zuständig war, nun die mangelnde Umsetzung der Vorgaben hier im Landtag kritisiert werden soll. Offenbar soll vom Versagen der Ministerinnen Hendricks und Schulze abgelenkt und eine Nebelkerze geworfen werden. Und genau so ein Spiel werden wir nicht mitspielen und lehnen deshalb den vorliegenden Antrag aus Überzeugung ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde insbesondere von Frau Wölk ja schon sehr ausführlich eingeführt. Ich will aber doch noch mal den ganzen Vorgang zusammenfassen. Im dritten Quartal letzten Jahres wurde der „Zwischenbericht Teilgebiete“ nach dem Standortauswahlgesetz vorgelegt für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle. Und im Ergebnis wurde über die Hälfte, 54 Prozent, der Landesfläche Deutschlands als mögliche Fläche sozusagen ausgewählt. Und das hat natürlich Folgen, denn für alle diese Gebiete müssen die dann entsprechend vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt werden. Das führt ganz klar dazu, dass das ursprüngliche Ziel, 2031 sozusagen diesen Endlagerstandort zu finden, dass das so nicht mehr zu erreichen ist. Und das führt natürlich dann, wenn wir diese ganzen Untersuchungen durchführen müssen, auch zu einem erhöhten Personal- und Finanzbedarf, insbesondere in den Ländern. Und dass wir natürlich dann sagen, lieber Bund, da habt ihr jetzt die Musik bestellt, dann bezahlt bitte auch und beteiligt euch angemessen an den Kosten, das ist schon eine Forderung, die also sozusagen auf jeden Fall gestellt werden muss. Und dann haben wir auch festgestellt, natürlich, die ursprüngliche Planung war berücksichtigt worden bei der Auswahl und bei der Genehmigung des Zwischenlagers. Und jetzt stellen wir fest, das erreichen wir nicht, die Genehmigungen laufen zwischen 2036 und 2039 aus. Dann führt das natürlich dazu, dass da dringend etwas passieren muss. Und ja, es ist auch ein Problem, dass nach wie vor kein klarer Zeit- und Arbeitsplan vorliegt. Und dann haben wir am Ende hin eine Zeitspanne zwischen 46 und 68, also 2046 bis 2068. Und einfach nur mal zur Vorstellung: Also in den 60er-Jahren, ja, wenn alles gut geht, werde ich da 80. Ich weiß nicht, wie viele von uns dann noch übrig sind. (allgemeine Heiterkeit) Also das ist – hoffentlich, hoffentlich ganz viele, ganz viele, wir wollen alle gesund alt werden –, aber das muss man sich mal vor Augen führen, wie lange das geht. Und das ist ja nur ein Bruchteil dessen, was da später mal als Endlagerung vorgesehen ist. Ja, wir reden hier von Hunderttausenden bis Millionen Jahren. Gerade die hoch radioaktiven Abfälle sind ja extrem stabil und gefährlich. Und ja, Herr Minister Backhaus hat das kurz angesprochen, ja, das kann uns an mancher Stelle auch echt behindern, denn wir wollen ja auch mehr Geothermie. Das ist auch ein wichtiger Baustein in der Wärmewende. Und wenn wir da jetzt nicht sozusagen noch behindert werden, das ist ja ohnehin schon schwer genug, solche Sachen voranzubringen, das ist auf jeden Fall ein Problem, und da muss auf jeden Fall etwas passieren. Und dann, Frau Federau, Sie kommen natürlich wieder mit den Atomkraftmärchen der Vergangenheit, (Petra Federau, AfD: Der Zukunft!) spicken das noch mit ein bisschen Technologieoptimismus nach dem Motto: Ja, ja, und das wandeln wir irgendwie um, und dann wird das ein Rohstoff. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wir können aber nicht darauf vertrauen, dass dann irgendwann vielleicht mal eine Technologie zur Verfügung steht, die auch funktioniert. Wir wissen nicht, ob das kommt, aber wir müssen jetzt so planen, dass wir diese radioaktiven Abfälle entsprechend auch sicher lagern. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und das muss passieren, und deshalb müssen wir diese Punkte voranbringen. Wir als Land haben da nur begrenzt Einfluss. Es ist richtig, dass wir das noch mal, die Forderungen Richtung Bund aufmachen und natürlich dann auch unseren Ministerinnen und Ministern da die nötige Rückendeckung geben, wenn sie da auf Bundesebene verhandeln. Ich bitte ganz klar um Ihre Zustimmung. Es ist ein Thema, das uns alle treffen wird. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Am 30. Juni 2011 hatte der Bundestag nach der katastrophalen Katastrophe von Fukushima zwar nicht einstimmig, aber immerhin mit breiter Mehrheit zum zweiten Mal den Ausstieg aus der Kernspaltung beschlossen. Das war ein historischer Tag. Dafür haben insbesondere wir Bündnisgrüne intensiv gekämpft. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es war die Entscheidung für eine Energieversorgung ohne hochgefährlichen, radioaktiv strahlenden Müll und die nachweislich weit unterschätzten Risiken in dem Betrieb der Kernspaltungsanlagen. 2017 hat der Bundestag mit einem novellierten Standortauswahlgesetz ein transparentes und partizipatives Suchverfahren für ein Atommüllendlager beschlossen. Der Gesetzgeber hatte dabei mit Absicht das dort genannte Zieljahr 2031 für die Endlagersuche nicht fest fixiert. Zu viele offene Fragen waren schon damals mit diesem Suchprozess verbunden. Schließlich sollte der Standort des Endlagers für viele Millionen Jahre die bestmögliche Sicherheit bieten. Mensch und Umwelt müssen dauerhaft vor der Strahlung des hoch radioaktiven Abfalls geschützt werden. Und zu beachten ist auch, die Standortsuche für ein Endlager ist ein komplexes wissenschaftliches und gesellschaftliches Großprojekt, für das es kein Vorbild gibt. Alle Beteiligten betreten hierbei Neuland. Insofern war ich auch nicht wirklich überrascht, als im vergangenen Jahr durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, BASE, verkündet wurde, dass 2031 für die Festlegung des Endlagers nicht zu halten sein wird. Das gefällt uns nicht, denn natürlich haben auch wir Bündnisgrüne ein starkes Interesse daran, dass zeitnah ein geeigneter Standort gefunden wird und die hoch radioaktiven Hinterlassenschaften endlich sicher verwahrt werden können, schon allein, um solchen unsinnigen Debatten und wiederholten Debatten nach einer Verlängerung und dem Wiederausstieg aus dem Ausstieg Einhalt zu gebieten. Nun legen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, heute einen Antrag vor, bei dem Sie sich nicht mal die Mühe gemacht haben, ihn schriftlich zu begründen, auch nicht, nachdem der Antrag noch mal um fast zwei Monate geschoben wurde: (Stephan J. Reuken, AfD: Das machen Sie doch auch so!) Das stimmt nicht! Insofern war es für uns in der Vorbereitung schlicht schwer nachzuvollziehen, wie Sie zu Ihren Aussagen im Antrag kommen, zum Beispiel, dass die Daten aus Mecklenburg-Vorpommern nicht ausreichend für den „Zwischenbericht Teilgebiete“ verwendet wurden und dass im Ergebnis angeblich zu viele potenziell geeignete Teilgebiete ausgewiesen wurden. Das sind wissenschaftliche Daten und das steht nun mal zu berücksichtigen. Und alles andere halte ich für eine schwierige Auslegung. Offensichtlich handelt es sich aber bei diesen Ergebnissen um unterschiedliche fachliche Einschätzungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, und dem hier im Land fachlich zuständigen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, und die sind auf jeden Fall wissenschaftlich dann noch mal zu besprechen, aber jedenfalls nicht politisch zu bewerten. Sie können nicht von den Parlamentarier/-innen erwarten, dass wir das jetzt hier bewerten können, wenn Sie als Landesregierung zum bisherigen Ausweisungsprozess im dafür zuständigen Umweltausschuss noch kein einziges Mal ordentlich informiert haben. Gestatten Sie mir an der Stelle auch, Frau Wölk, zu Ihrer Kritik am Vorgehen der BGE bei der Ausweisung der Teilgebiete den Hinweis, dass zu dieser Zeit, also der Ausweisung – Frau Schlupp hat es ja auch schon angedeutet – eine SPD-Genossin Chefin im Bundesumweltministerium war und eben zuständig für genau diesen Ausweisungsprozess, den Sie hier kritisiert haben. Und das sollten Sie und auch der Minister bei Ihrer bissigen Kritik an den GRÜNEN und dem Verfahren dann doch besser berücksichtigen! Zurück zum Antrag: Bevor Sie also etwas hier stellen, fänden wir es besser, wenn Sie Ihre Fragestellung entweder vorher in der Einbringung mündlich nachvollziehbar begründen oder dafür sorgen, dass es im Umweltausschuss dazu eine entsprechende Information oder Debatte gibt. Und da kann ich nur noch mal unterstreichen, es gibt leider viel zu wenige Debatten im Umweltausschuss, und das ist auch nicht durchaus in allen Ausschüssen so, ich bin ja auch in mehreren, aber gerade im Umweltausschuss ist auf dieser Seite des Saales immer ziemlich viel Schweigen angesagt. Nun zu Ihren einzelnen Forderungen. Sie fordern in Punkt II.1 einen Arbeits- und Zeitplan, der den Weg zu den Standortregionen aufzeigt. Ja, unter der Maßgabe, dass 2031 nicht mehr zu halten sein wird, muss es hier Anpassungen geben. Da stimme ich Ihnen ja zu. Aber es gibt momentan keinen Vorgang in Deutschland, der so wie das Thema Endlagersuche öffentlich dokumentiert, terminiert und geplant wird. Noch vor Jahresfrist tagte das Nationale Begleitgremium der Endlagersuche öffentlich. Auf dieser Sitzung wurde von der Bundesgesellschaft für Endlagerungen die neue Zeitplanung vorgestellt. Ja, unscharf, aber, mit Verlaub, ich habe hier noch niemanden gesehen in der MV-Regierung, der für einen Prozess, der noch 40 Jahre dauert, einen konkreten Zeitplan vorlegen konnte. Sie stellen sich ja hier schon mit Dreimonatsfristen an! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Die Suche wird im günstigsten Fall bis 2046 und im ungünstigsten Fall eben erst 2068 abgeschlossen sein. Informationen finden Sie auf der Internetseite des BASE – das hatte auch Frau Schlupp schon angesprochen –, und das hätten Sie zumindest mal im Antrag aktualisieren können. Das fordern Sie ja auch immer lautstark von uns als Opposition ein. Recht gebe ich Ihnen zum Punkt 2. Die Verzögerungen bei der Endlagersuche führen dazu, dass wir einen Umgang mit den auslaufenden Genehmigungen für Zwischenlager finden müssen. Ich selbst war übrigens als einziger Abgeordneter in diesem Hohen Hause und zugleich Einwender im Verfahren bei der Anhörung zum Bau des Zwischenlagerneubaus ESTRAL in Lubmin und weiß um die schwierigen Sicherheitsfragen. Im Übrigen laufen auch die Genehmigungen für die Castoren 2045 aus. Das heißt, auch da besteht Handlungsbedarf. Und Punkt 3 ist dann wieder aus unserer Sicht eher unverständlich. Selbstverständlich liegen die Kosten für die Endlagersuche beim Bund. Und dann noch, Herr Seiffert, also die Zwischenlagergenehmigung in Lubmin zum Beispiel, die stammt aus der Mitte der 1990er-Jahre. Die ist viel älter als der Endlagersuchprozess, ich hatte das ja am Anfang eingeführt, 2017, das Gesetz dazu. Das eine mit dem anderen jetzt sozusagen kausal zu vermischen, ist fachlich leider völliger Blödsinn. Insgesamt wünschen wir uns zu diesem wichtigen Thema Endlagersuche einen Austausch mit den dafür zuständigen Behörden. Das wusste damals niemand, die Endlagersuche war noch nicht mal auf dem Weg, da war noch nicht einmal der Atomausstieg da. Natürlich hat man für den gewissen Zeitraum hin eine Genehmigung erteilt. Das ist total üblich, dass sie das Ding nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag genehmigen. Bei allen möglichen Industrieanlagen und bei der Frage von radioaktiven Castorbehältern, wo ja auch Korrosion und so weiter eine Rolle spielt, halte ich das auch für sehr vernünftig. Ich hoffe, das stellen Sie nicht in Abrede. So, das geeignete Gremium jedenfalls für diesen Austausch ist aus meiner Sicht der Umweltausschuss des Landtages. Dort hätten wir die von Ihnen aufgeführten Fragen aus unserer Sicht auch zunächst mal besprechen können. Wir beantragen deshalb eine Überweisung des Antrages in genau diesen Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Damm! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau van Baal.
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Also das Thema ist schon weitreichend und sehr kompliziert, muss ich zugeben. Seit einigen Wochen ist nun bekannt, dass das angestrebte Ziel, bis 2031 einen Endlagerstandort zu finden, weit verfehlt wird. Das Datum 2031 ist von der Expertenkommission Endlagerung festgelegt worden und war von Anfang an sehr ambitioniert. Allerdings ist eine mindestens Verdopplung der Suchzeit schon, sagen wir, überraschend. Ob die von Mecklenburg-Vorpommern übergebenen Daten offenbar nicht oder nur sehr bedingt für den „Zwischenbericht Teilgebiete“ genutzt worden sind, können wir nicht beurteilen. Auch die Aussage, dass Teilgebiete falsch oder zu groß ausgewiesen wurden und nur für 54 Prozent der Fläche Deutschlands nicht ausgeschlossen werden können, dass dort ein Endlager entrichtet wird, diese Feststellung können wir auch nicht beurteilen. Ich finde den Vorwurf, dass die Gebiete falsch ausgewiesen wurden, ein wenig überzogen. Es gibt im Bericht vom BGE auf der Seite eine Teilübersicht, also eine Übersicht der Teilgebiete, detailliert aufgeschlüsselt, welche Teilgebiete noch im Suchprozess sind und warum. Diese Feststellung spielt meiner Meinung nach mit der Angst der Bürger. Das finde ich immer sehr gefährlich. Eigentlich ist es doch gut, dass wir in Deutschland so viele mögliche passende Standorte aufgrund der Geologie haben, denn das wurde bei der Identifizierung der Teilgebiete gemacht. All diese Gebiete bieten sich aufgrund der sechs Kriterien für ein Endlager aus rein geologischer Sicht an. Und nun wird einfach weiter eingegrenzt. Zu Ihrem Antrag Punkt II.1: Ja, die BGE wird der Öffentlichkeit in Form eines Berichtes, der auf Anfrage des BMUV entstanden ist, der wird veröffentlicht. Das ist in Arbeit, müssen sie sogar, deswegen ist dieser Punkt für uns hinfällig. Punkt II.2, zur Zwischenlagerstrategie: Ja, das ist tatsächlich ein großes Problem. Die BGZ, ist das der richtige Ansprechpartner? Ehrlich gesagt werden durch die krasse Verzögerung bei der Endlagersuche für hoch radioaktive Abfälle die meisten Zwischenlager vor Ort für die Menschen zum dauerhaften Lagerort, weil die meisten die Einlagerung nicht mehr miterleben werden. Das ist einfach ein Fakt, haben wir auch schon drüber gesprochen, ich schaffe das wahrscheinlich noch. Punkt II.3: Der Bund soll die Kosten der Länder für die Verwaltungsaufgaben übernehmen. Ich weiß leider nicht, welche Kosten auf die Länder genau zukommen würden, aber spontan sagen, dass sie sich durch die Verzögerung nicht weiter groß erhöhen werden. Warum der Bund das genau tragen soll, verstehe ich aus landespolitischer Sicht natürlich schon, finde aber, dass alle gemeinsam ihren Anteil an der Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgaben übernehmen müssen. Wichtige Punkte möchte ich hier noch mal anmerken: Wir haben den Müll produziert, also brauchen wir ein Endlager in Deutschland. Mit dem Standortauswahlverfahren haben wir ein wissenschaftsbasiertes, transparentes, faires und lernendes Verfahren. Das ist gut so und muss durch alle Instanzen, also Politik, Wissenschaft, Gesellschaft, kritisch begleitet werden, damit das Verfahren diesen Grundsätzen auch weiterhin gerecht wird. „Not in my backyard“, also „Nicht in meinem Garten“ ist keine Position der FDP. Wir brauchen ein Endlager und wir werden den Prozess so begleiten, dass am Ende der bestmögliche Standort in Deutschland gefunden wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Man kann mit der Position, ich sorge dafür, dass das Endlager nicht in meinen Wahlkreis kommt, nur verlieren. Stattdessen lieber die Beteiligungsformate bewerben und die Menschen vor Ort unterstützen, dass sie sich beteiligen und verstehen, was hier eigentlich passiert, denn nur mit Partizipation kann Akzeptanz entstehen. Um zu verstehen, warum sich der Suchprozess so verzögert, braucht es zeitnah die Veröffentlichung des Berichts der BGE. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der SPD Frau Dr. Wölk.
Dr. Monique Wölk SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz auf einige Punkte eingehen, die jetzt in der Diskussion noch einmal aufgetreten sind. Das Erste ist, leider sind es keine Selbstverständlichkeiten, die in diesem Antrag dargelegt werden. Tatsächlich ist es so, dass wir mit dem Standortsuchprozess einen sehr ambitionierten Suchprozess für ein dauerhaftes, endgültiges Endlager für Atommüll hier bei uns in der Bundesrepublik in Gang gesetzt haben, einen sehr guten Prozess, der sehr transparent umgesetzt wird und in dem Öffentlichkeitsbeteiligung und Information eine wichtige Rolle spielen. Und wie ich vernommen habe, ist auch Ihnen das wichtig, und es freut mich sehr. Es geht gar nicht darum, diesen Prozess zu kritisieren. (Marc Reinhardt, CDU: Sondern?!) Der Punkt ist, wir haben die eigene Zeitplanung, die zumindest vorab einmal terminiert wurde, komplett über den Haufen geworfen. Selbst, wenn man sagt, ja, davon hätte man ja ausgehen können, stellt uns das trotzdem vor einige Probleme. 2046 ist das früheste Datum, von dem die BGE ausgeht, dass wir einen potenziellen Endlagerstandort gefunden haben. Sehr wahrscheinlich wird es aber erst irgendwann 2068 sein, denn 2046 geht nur, wenn die nächsten Schritte bei aller Transparenz, bei aller Beteiligung und bei allen möglichen weiteren Verfahren, die sich hier noch anschließen werden, in allerkürzester Zeit ablaufen. Wenn wir also irgendwann 2065/68 einen potenziellen Endlagerstandort gefunden haben, dann heißt das ja nicht, dass wir unsere zwischengelagerten Castorbehälter sofort einlagern können. Nein, dieses Endlager muss dann tatsächlich vorbereitet werden, die Castorbehälter müssen dort eingelagert werden, und es wird weitere Zeit erfordern. Und bis zu diesem Zeitpunkt stellt sich doch die Frage: Was machen wir mit den jetzt schon zwischengelagerten Castoren? In Lubmin wird gerade ein Ersatzbehälterlager geplant mit allen damit zusammenhängenden Genehmigungen, mit allen damit zusammenhängenden Zeitaufwänden und Kosten, immensen Kosten, und das ist höchstwahrscheinlich auch noch an weiteren Standorten in der Bundesrepublik notwendig. Und hier, das ist unser Anliegen, muss es dazu kommen, dass wir bundesweit eine einheitliche Strategie überlegen: Werden wir die Zwischenlager, die bestehenden, einfach weiternutzen, werden wir neue Zwischenlager benötigen oder gibt es vielleicht zusammengelegte Zwischenlager an anderen Standorten? All das sind Fragen, über die man irgendwann nachdenken muss. Bisher hat sich der Bund dazu nicht geäußert. In Lubmin werden die jetzt lagernden Castorbehälter weiterhin gelagert in dem dann möglichst bald oder hoffentlich bald beschlossenen Ersatzneubau. So, dann vielleicht noch einmal zu dem Punkt, wie gehen wir überhaupt mit dem Atommüll um, den wir produziert haben. Bietet er die Möglichkeit für neue technologische Entwicklungen? Frau Federau sprach von einem zukunftsfähigen Wertstofflager. Ich glaube, diese Debatte sollten wir gar nicht erst wieder aufmachen. Wir haben tatsächlich viel mehr Probleme mit der Frage: Was passiert eigentlich mit dem Atommüll, wenn er denn über weitaus längere Zeit als bisher geplant in den Castorbehältern verbleibt, und wie verändert er sich dort. Und wie ist er denn …
Birgit Hesse
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dr. Monique Wölk SPD
Ja, kurz bitte!
Birgit Hesse
Bitte, Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank! Frau Präsidentin! Frau Abgeordnete! Genau zu Ihrem letzten Satz die Frage, Sie haben gesagt, wir müssen das anschauen, was da jetzt passiert in den Behältern, auch wenn sie länger genehmigt werden müssen. Ähnliches haben Sie ja auch schon in Ihrer Rede ausgeführt. Wenn das jetzt also länger dauert mit der Zwischenlagerung, gleichzeitig mein zentraler Einwand eigentlich im Genehmigungsverfahren, dass dieser Standort keine heiße Zelle haben wird, das heißt, man kann dort eben nicht reingucken, was mit den Castoren passiert, was machen wir mit einer, wenn die sich verändern, wie können wir reagieren, wenn es hier ein Problem gibt. Deswegen meine Frage: Werden Sie sich als offensichtlich atompolitische Sprecherin oder Ihre Fraktion dann dafür einsetzen, im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens noch mal diese Frage aufzuwerfen, ob hier eine heiße Zelle eingebaut werden kann, beziehungsweise politisch dafür sozusagen sich einsetzen öffentlich?
Dr. Monique Wölk SPD
Tatsächlich ist es ja so, dass eine heiße Zelle zumindest vorgeplant wird und umgesetzt werden kann, zumindest nach den Unterlagen, die ich mir angeschaut habe. Und der Punkt ist, dass wir an verschiedenen Standorten in Europa heiße Zellen haben. Wir haben auch in Deutschland unterschiedliche Labore, wo man eben den Inhalt von Castorbehältern sicher untersuchen kann. Und der Punkt ist ja, dass im Moment bereits Forschungsprojekte zu genau dieser Frage laufen und die entsprechenden Materialien ja auch angeschaut werden. Ich gehe davon aus, wenn wir in Lubmin wirklich einen Castorbehälter öffnen müssten, um dort hineinzuschauen, dann würde die Endlagerung, die Lagergesellschaft in Lubmin auch dazu in der Lage sein, die entsprechenden Maßnahmen vorzunehmen. Und damit würde ich mich im Moment gegen den Einbau einer heißen Zelle in Lubmin aussprechen, weil es, soweit ich das in den Unterlagen gesehen habe, möglich ist, angebaut zu werden.
Birgit Hesse
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?
Dr. Monique Wölk SPD
Ja.
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank! Frau Abgeordnete! Frau Präsidentin! Die weitere Zwischenfrage stellt jetzt darauf ab: Wissen Sie, dass man, wenn jetzt diese Castoren beschädigt beziehungsweise geöffnet werden sollen, erst mal die heiße Zelle braucht? Wenn das jetzt im Rahmen eines Unfalls passiert, hat man jedenfalls nicht die Zeit, diese heiße Zelle anzubauen in der Zwischenzeit. Und zum anderen, wenn Sie sagen, in Europa, dass da heiße Zellen existieren, wissen Sie, dass man sie dann erst mal dahintransportieren muss? Das geht natürlich mit beschädigten oder geöffneten Castoren nicht. Und die letzte Frage: Wissen Sie, dass …
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Damm! Sie haben die Möglichkeit, eine Zwischenfrage zu stellen.
Hannes Damm GRÜNE
Ja, pardon!
Dr. Monique Wölk SPD
Also die Antwort auf die Frage, die Sie gerade stellen, ist die, es gibt ein Reparaturkonzept für die Castorbehälter in Lubmin. Dieses Reparaturkonzept ist genehmigt und für dieses Reparaturkonzept wird keine heiße Zelle benötigt. Von daher gehe ich davon aus, dass eben auch in der Zukunft diese heiße Zelle nicht benötigt wird, um einen Ad-hoc-Unfall, der in dieser Art nicht passieren kann, dann, ja, zu lösen. Es gibt Möglichkeiten, die Castorbehälter so zu reparieren, dass man eben keine heiße Zelle benötigt, wenn das denn tatsächlich nottut. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Also noch einmal zu dem Punkt, was machen wir eigentlich mit dem Atommüll. Soll er in ein Endlager oder kann man ihn als zukunftsfähiges Wertstofflager verwenden? Ich glaube, an der Stelle ist sich die Gesellschaft doch im großen Teil einig darüber, dass Atommüll gefährlich ist und dass er weggeschlossen gehört und dass wir zur Lösung unserer Energieprobleme auf ganz andere Methoden setzen, nämlich auf erneuerbare Energien, und dass die uns tatsächlich weiterbringen werden. Eine Zukunftstechnologie ist der Atommüll somit definitiv nicht. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Noch einmal zur Frage, wie wird jetzt eigentlich der Standortauswahlprozess weitergeführt. Dadurch, dass wir sehr viele Teilgebiete in der Bundesrepublik ausgewiesen haben, dass sie eben 54 Prozent der Fläche der Bundesrepublik einnehmen und ein großer Teil dieser Gebiete höchstwahrscheinlich gar nicht infrage kommt – Herr Backhaus hat es eben ausgeführt, die Daten, die M-V weitergegeben hat, die sind nicht berücksichtigt worden, stattdessen wurde eben auf große überregionale Karten und Studien zurückgegriffen, die Daten, die konkreten Daten zu einzelnen Standorten wurden dabei nicht berücksichtigt –, das führt dazu, dass wir hier im Land jetzt auch noch mal einen hohen Aufwand haben, alle Prozesse in diesem Standortsuchprozess umzusetzen, die an allen anderen Standorten ebenfalls stattfinden. Wenn wir davon ausgehen, dass dies in der gesamten Bundesrepublik passiert, führt es tatsächlich zu einer weiteren, ja, Verlängerung des gesamten Prozesses und führt irgendwann auch jeden Anspruch, den wir an Transparenz und Beteiligung haben, ad absurdum. Der Punkt ist einfach, dass wir an dieser Stelle davon ausgehen, wären die Teilgebiete weniger groß ausgewiesen worden, hätte man die Daten besser, sorgfältiger, länger ausgewertet. Dann wären wir jetzt vielleicht an einem Punkt, an dem sich die Endlagersuche auch nicht bis vielleicht 2068 hinziehen würde. Und das würde uns tatsächlich helfen, ein großes gesellschaftliches Problem früher und schneller zu lösen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Frau Abgeordnete, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank! Frau Präsidentin! Frau Wölk! Ich nutze jetzt mal diese Bühne, diese Kurzintervention für das Thema, weil es mir wirklich auch ein Anliegen ist mit dieser heißen Zelle. Und ich finde es sehr bedauerlich, dass Sie jetzt gesagt haben, das unterstützen Sie nicht. Das Reparaturkonzept, was es dort gibt, ja, das bedeutet, dass hier ein weiterer Flügeldeckel aufgeschweißt werden kann, nämlich auf diese Öffnung vom ursprünglichen Deckel. Und das setzt eine sehr zentrale Sache voraus, nämlich, dass diese Fläche, auf der aufgeschweißt werden soll, nicht beschädigt ist. Das bedeutet auch, dass man den Castor noch in den entsprechenden Bereich verfrachten kann, nämlich durch Krane, mit Kranfahren. Nun ist es so, dass es Sicherheitsmängel gab, bei der Überprüfung genau dieser Kranhaken, diese Mängel wirklich noch nicht ausgeräumt worden sind. Das ist schon seit einer geraumen Zeit, also seit Jahren bekannt. Und das Konzept zur Sicherheit, das möchte ich Ihnen noch mal darstellen, weil mir das auch als Physiker, Kernphysiker ein Anliegen ist. Das Sicherheitskonzept, was diese Kranvorgänge betrifft, ist einzig und allein, wir haben durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass hier nichts passiert. Das bedeutet, man passt eben sehr gut auf, dass es beim Kranen nicht runterfällt. Vor dem Hintergrund dieser korrodierten Haken ist es auch noch mal die Frage, ob das überhaupt geht, wenn so etwas abreißt durch Materialermüdung, und deswegen möchte ich nachdrücklich darauf hinweisen, dass Sie das noch mal überprüfen. Zweiter Punkt. Diese Forschung, von der Sie sprechen, es gibt in Deutschland keine einzige heiße Stelle, an keinem Standort. Also das heißt, Sie können keinen Castor irgendwo öffnen. Es wurde mal vor Jahren in den USA einer geöffnet, und diese Forschung, die Sie ansprechen, das ist eine Computersimulation. Da werden Materialien auf ihre Strahlungseigenschaften und auf die Materialauswirkungen von Strahlung in ein Programm gesetzt, und dann wird ausgerechnet, wie viele Jahre das dauert, bis da irgendwo vielleicht mal was passiert. Das reicht mir persönlich gerade bei diesen Abfällen nicht aus. Und da Sie ja auch in der Nähe von Lubmin wohnen, ich würde sagen, nehmen Sie es noch mal mit!
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Frau Abgeordnete?
Dr. Monique Wölk SPD
Ja.
Beate Schlupp
Bitte schön!
Dr. Monique Wölk SPD
Sehr geehrter Herr Damm, nun ist es ja so, dass wir die Castorbehälter nicht nur am Standort Lubmin einsetzen, sondern an allen Standorten in der gesamten Bundesrepublik, und das Sicherheitskonzept für die Castorbehälter mit dem Aufschweißen eines zweiten Deckels und der Notwendigkeit, die Castorbehälter mittels eines Krans zu bewegen, auch an allen anderen Standorten in der Bundesrepublik so umsetzen müssen. Und dieses Konzept ist genehmigt worden. Das Zweite ist, in den Planungsunterlagen zum Neubau, zum Ersatzlager für die Transportbehälter in Lubmin ist diese heiße Zelle als Möglichkeit für einen Anbau vorgesehen. Das heißt, wenn wir jetzt tatsächlich, so, wie es in unserem Antrag gefordert ist, sagen, der Bund soll eine Zwischenlagerstrategie entwickeln, dann sind das doch genau die Fragen, die da auch eine Rolle spielen müssen. Im Moment ist es so, dass wir auf diese Fragen dann keine Antworten haben. Im Moment ist es so, wir haben ein genehmigtes Konzept, wie wir mit den Castorbehältern umgehen, aber mehr wissen wir nicht. Somit brauchen wir eine bundesweit einheitliche Zwischenlagerstrategie, in der dann eben auch die Frage geklärt werden kann, wie gehe ich mit Castorbehältern um, wenn ich sie kranen muss und möglicherweise dort irgendwelche Mängel festzustellen sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Vielen Dank!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1581 zur Beratung an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1581. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1581 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, Ablehnung durch die Fraktionen der CDU, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 der Geschäftsordnung des Landtages zum Thema „Klimaextremismus verurteilen“. Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Klimaextremismus verurteilen Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD die Abgeordnete Frau Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner. Bitte schön!
Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner AfD
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aufgrund der inflationären Straftaten fanatischer Klimaextremisten hatte ich eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, in der ich vor allem wissen wollte, welche Erkenntnisse über mögliche Radikalisierungstendenzen innerhalb der sogenannten Klimabewegung in Mecklenburg-Vorpommern vorliegen und inwieweit es eine gezielte Unterwanderung durch Linksextremisten gegeben hat, die bereits andernorts gehäuft festgestellt wurde. Die Antwort der Landesregierung vom 15.11.22 auf meine Anfrage bestätigte, was offenkundig war, nämlich eine zunehmende Radikalisierung wie auch gezielte Unterwanderungstendenzen durch Linksextremisten, alles unter dem Etikett des vermeintlichen Klimaschutzes. Aus diesem Grunde und weil uns noch Ende letzten Jahres von Vertretern aus SPD und LINKEN im Kontext unserer Nachfrage zum Klimaextremismus Panik- und Stimmungsmache vorgeworfen und unterstellt wurde, gleichzeitig aber klimaaktivistische Aktionen verharmlost wurden und man uns zu guter Letzt auch noch angehalten hat, endlich diese unnötige zeitraubende Diskussion zu beenden, nun also in Reaktion auf diese unsägliche Arroganz und Ignoranz besagte Aussprache im Plenum mit unserer Forderung einer eindeutigen Positionierung seitens der Landesregierung gegen derartige Aktionen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig!) Vorab einmal besten Dank für diese Reaktionen, ganz besonders auch für die unsachlichen, denn gerade sie sprechen Bände. Aber wen wundert das, wenn selbst der Verfassungsschutzpräsident ungeheuerlicherweise Werbung für eine Organisation macht, die mit ihren Aktionen ihre Umgebung terrorisiert und Menschenleben wissentlich aufs Spiel setzt, ungeachtet der Tatsache, dass bereits im September 2022 in einem internen Papier des BKA vor Anschlägen dieser Klimaextremisten auf kritische Infrastruktur wie Atomanlagen, Gaspipelines oder Schwerlastverkehr gewarnt wurde?! Dass die Warnung der Terrorismusexpertin Bettina Röhl, die Klimakleber seien auf dem Weg der linksextremen RAF, nicht an den Haaren herbeigezogen ist, bewies nicht nur unter anderem ein Zitat des Klimaextremisten Tadzio Müller selbst, Zitat, „… zerstörte Autos, Sabotage in Gaskraftwerken oder an Pipelines. … Ein kleiner Teil wird in den Untergrund gehen. Wer Klimaschutz verhindert, schafft die grüne RAF.“ Zitatende. Dass diese sogenannten Aktivisten das durchaus ernst meinen, wurde nicht nur aktuell besonders in Lützerath sichtbar, wie auch andernorts in Deutschland, auch M-V wurde bereits heimgesucht. Am 7. Dezember 2022 berichtet die „Schweriner Volkszeitung“, Zitat: „Mit Stör- und Blockadeaktionen in MV fiel die Klima-Protestbewegung bislang vor allem im Mai auf. Im Zusammenhang mit mehreren Attacken auf Erdölpumpstationen bei Demmin und Strasburg ermittelt die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen mehrere Beschuldigte aus den Reihen von ‚Letzte Generation.‘“ Zitatende. „Insgesamt geht es um zwölf Verfahren. Aktivisten hatten an den Pumpstationen, die zur Erdölleitung vom Ölhafen in Rostock ins brandenburgische Schwedt gehören, unter anderem Ventile manipuliert und sich miteinander verklebt.“ Und nochmals: Die Landesregierung vermeldet laut Kleiner Anfrage selbst, dass es in der Vergangenheit vereinzelte Versuche von linksextremistischen Gruppen und Organisationen gab, die Klimaschutzbewegung in ihrem Sinne zu beeinflussen. Und in diesem Sinne ist es durchaus von Belang, dass die „Letzte Generation“ nun mit zwei vom Verfassungsschutz beobachteten linksextremen Organisationen kooperiert, der „Interventionistischen Linken“ sowie der ebenfalls seit Jahrzehnten vom Verfassungsschutz beobachteten „Roten Hilfe“. Aber es kommt noch besser. Bekannt ist nicht nur, dass mit Geldern des Climate Emergency Fund aus den USA auch in Deutschland Klimaterroristen finanziert und ausgebildet werden. Wie eine Recherche der „Welt am Sonntag“ ergab, wird das Spendenkonto der „Letzten Generation“ vom Verein „elinor“ geführt. Der Verein wurde vom Bundeswirtschaftsministerium für das Projekt Gruppenkonto mit 156.420 Euro unterstützt. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Hört, hört!) Laut „Welt“ redete sich der Sprecher des Wirtschaftsministeriums mit dem Statement heraus, dass es dem Fördermittelgeber nicht obliege, potenzielle Kunden einer geförderten Entwicklung zu prüfen oder Beschränkungen aufzuerlegen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Um es also klar zu sagen, Habecks Ministerium und auch der Minister selbst tragen eine Verantwortung für die Aktionen der „Letzten Generation“, die sie mittelbar finanziell unterstützen, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD) so, wie die Justiz die Verantwortung trägt, wenn sie ihrer Pflicht zur Strafverfolgung nicht in vollem Maße nachkommt. Juristische Rückendeckung erhalten die Straftäter dabei von einem Kartell strafunwilliger Richter. So erhielt eine 20-jährige Berlinerin für das 90-minütige Blockieren einer Straße keine Geldstrafe, sondern drei Seminare, in welchen sie lernen soll, wie ziviler Ungehorsam straffrei möglich sei. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Und gern wird dabei auch zur Täter-Opfer-Umkehr gegriffen. Ich zitiere aus der Urteilsbegründung. Zitatbeginn: „Diese“, gemeint sind die Autofahrer, seien „maßgeblich an dem Verbrauch von Öl beteiligt und damit Teil der Klimaproblematik“, Zitatende. Da Fahrzeugführer auch vom Klimawandel betroffen seien, würden die Blockierer für diese mit demonstrieren. Wer solche Urteile spricht, schützt nicht nur unseren Rechtsstaat nicht, sondern ermutigt diese Organisation zu immer neuen und immer radikaleren Taten, Straftaten. Es bleibt nicht mehr bei der von Ihnen seinerzeit verharmlosten Beschmutzung und Zerstörung von Kunstwerken respektive Kulturgut oder der Besetzung von Hörsälen. Selbst bei der Blockade von Straßen des Flughafens Berlin-Brandenburg oder beim Durchstechen von Autoreifen blieb es nicht. Inzwischen ist selbst der Einsatz von Molotowcocktails gegen Ordnungskräfte ein Mittel der Wahl, wenn es um sogenannten Klimaschutz geht. Mit dem Klimaterror am Kohledorf Lützerath wurde nun eine neue Dimension der Gewalt erreicht. Steine und brennendes Benzin auf Polizisten zu schleudern, ist potenziell tödlich. Das ist kein Aktivismus mehr, (Stephan J. Reuken, AfD: Sehr richtig!) das ist Terror, (Stephan J. Reuken, AfD: Sehr richtig!) politischer Terror gegen Einsatzkräfte, gegen den Staat. Und jetzt berichtet die „Berliner Zeitung“ am 23.11.2023, also ganz aktuell, dass die „Letzte Generation“ angekündigt hat, die sogenannten Aktionen ab 6. Februar 2023 bundesweit massiv auszubauen und zum Dauerzustand zu machen. Also wer hierzu schweigt und diesen Terror nicht unmissverständlich verurteilt, und zwar aufs Schärfste, sondern relativiert, verharmlost oder sogar gutheißt, macht sich mitschuldig. Wichtig ist in diesem Kontext zudem, allein im Zeitraum 21. Juni bis 26. Oktober 2022 konnten 17 Rettungswagen in Berlin durch Straßenblockaden nicht oder nicht rechtzeitig zum Einsatzort gelangen. In einigen Fällen sei es dabei um die Wiederbelebung von Patienten gegangen. Diese interne Information wurde erst durch eine parlamentarische Anfrage der Berliner FDP vom 11. November 2022 offenkundig. Das muss man sich vorstellen! Und wie positionieren Sie sich, wenn beispielsweise der selbsternannte Klimaaktivist Tadzio Müller im „Tagesspiegel“ vermeldet, Zitat: „… warum muss denn der Protest der ‚Letzten Generation‘ ein Nullrisiko“ für Menschenleben „haben …?“ Die Gesellschaft muss damit umgehen, falls es „im Rahmen der … Proteste“ zu tragischen Unfällen kommt. Einfach so, also die Tötung von Menschen zur Normalität erklären, das ist das Konzept der „Letzten Generation“. Unbegreiflich, wie man sich vor derartige Protagonisten stellen kann und wie ein Verfassungsschutzchef Werbung für diese Kriminellen machen kann, die den Tod einer Frau zusätzlich mit „shit happens“ kommentieren, einer Frau, die mit einem Betonmischer nochmals überrollt werden musste, weil durch die Blockade das Rettungsfahrzeug nicht rechtzeitig durchkam. Das ist nicht nur unerträglich, es entlarvt gleichermaßen das wahre Gesicht der sogenannten Aktivisten wie auch das ihrer Befürworter und Relativierer. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist menschenverachtend.) Aber die Aktionen der sogenannten Klimaaktivisten richten sich auch gegen die Kunst, gegen unsere Geschichte, unsere Identität, gegen unsere Kultur. Es steht kritisch um unsere Kultur, wenn totalitäre Ideologien wie die Klimaideologie zu Rechtfertigungssalven herangezogen werden. Man nennt es Dekadenz. Die Relativierung von Straftaten im Namen der Klimarettung muss ebenso ein Ende finden wie die juristische Verharmlosung. Ebenso müssen die Geldflüsse für diese sogenannten Aktionen nahtlos aufgedeckt werden und gestoppt, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) denn wer unter dem Deckmantel des Umweltschutzes Straftaten begeht, ist kein Aktivist, sondern ein Krimineller. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau.) Wir von der AfD beziehen hier eindeutig Stellung, und das erwarten wir auch von Ihnen. Wir fordern vom Parlament eine klare Positionierung und eine eindeutige Verurteilung dieser kriminellen Aktionen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reaktion fällt mir nicht ganz einfach, weil ich das Thema schon bei der Anmeldung nicht ganz leicht zu fassen fand und es jetzt noch schwerer finde. Wenn Sie hier, was für die AfD untypisch wäre, angetreten wären zu sagen, ich akzeptiere und ich nehme zur Kenntnis, dass wir einen erheblichen menschengemachten Anteil am Klimawandel haben, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Wozu?) und ich nehme sehr zur Kenntnis … Weil es einfach wissenschaftliche Grundlagen dafür gibt, deshalb. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) … und ich halte aber gewisse Arten, dieses politische Thema zu verfolgen, für falsch – ganz am Ende hatten Sie so einen Satz drin –, dann würde ich es unterschreiben. Es gibt nach meiner Überzeugung keine politische Überzeugung, die es rechtfertigt, Straftaten zu begehen. Punkt! (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja, haben wir doch nichts anderes gesagt.) Aber die Wortakrobatik zwischen totaler, totalitärer Ideologie, der Klimaideologie, über Klimaterroristen, über die Umgebung terrorisieren und dann noch einen Spannungsbogen nach Lützerath zu schlagen, ist schon eine Bandbreite, die deutlich macht, dass es Ihnen nicht um den einfachen Satz geht, keine politische Haltung, auch keine religiöse und viele andere nicht, rechtfertigen, Straftaten zu begehen. Es geht Ihnen nicht um diese relativ banale und, ich hoffe, dann auch unstreitige, in diesem Hohen Hause unstreitige Überzeugung, sondern es geht um die große Melange aus dem Thema Klimaschutz. Dem Thema widmen sich ganz viele Menschen, zum Glück ohne Radikalität, ohne Gewaltstraftaten, ohne sich in einer Weise hineinzusteigern und -zubegeben, dass sie in Straftaten hineinfallen. Es geht Ihnen darum, genau dieses große Thema mit einem Terrorismusbegriff, mit einem Begriff von Strafrecht und sozusagen einer Radikalisierung am Extremismusbegriff zusammenzubringen. Und deshalb würde ich mich bemühen, zurückzukehren zu dem, was ich in der Vorbereitung zumindest versucht habe, ein Stück weit vorherzuahnen, nämlich der Frage, wie viel Extremismus – und dann meinen wir jetzt einen politischen, einen religiösen, einen die staatliche Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden Extremismus –, wie viel steckt da eigentlich drin. Da haben Sie sich im Übrigen zu der Aussage versteift, die ich ausdrücklich zurückweise, die falsch ist, die Sie hinterher im Übrigen auch selbst relativiert haben – ganz spannend, wie man innerhalb von zehn Minuten so gegensätzliche Aussagen tätigen kann –, Sie haben gesagt, wir hätten als Innenministerium, als Landesregierung bestätigt, dass die Klimaschutzbewegung unterwandert würde und unterwandert sei von Linksextremisten. Sie haben dankenswerterweise dann später etwas detaillierter zitiert aus der Kleinen Anfrage und haben gesagt, ja, es gibt vereinzelte Aktivitäten der eher dann radikaler vorgehenden Klimabewegten, von denen wir sehen, dass linksextremistische Organisationen sich bemüht haben, dort ebenfalls hineinzugehen, und wir daraus schließen, dass vereinzelt die linksextremistische Szene sich bemüht hat, in diese anderen Themenbereiche hinein vorzudringen, aber eben nicht eine Bestätigung, dass das bereits geschehen sei, sondern wir haben einige wenige Einzelfälle angemerkt, die wir kennen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wenn ich auf die Feststellungen, im Übrigen bundesweit, der Verfassungsschutzbehörden schaue, dann gehen die Kolleginnen und Kollegen unisono davon aus, dass weder bezogen auf „Fridays for Future“, um die es einen Tick ruhiger geworden ist nach meiner Wahrnehmung, aber auch nicht bezogen auf die „Letzte Generation“ zurzeit hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, für den Verdacht einer extremistischen Bestrebung, Extremismus im Sinne von „gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet“, vorliegen. Sie haben dann, ich glaube, in dem Fall meinten Sie den Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes, (Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD: Ja.) kritisiert, der sich da irgendwie gemeingemacht habe. Das sehe ich nicht, sondern er hat genau die Auffassung von 16 Landesverfassungsschutzbehörden und des Bundesverfassungsschutzes wiedergegeben, wie ich sie eben genannt habe, und hat das in einer Podiumsdiskussion etwas zugespitzt formuliert. Er hat gesagt, es gibt derzeit – und das ist immer ein Prozess, der sich ändern kann, wie bei jeder anderen Bewegung auch –, dass er derzeit eben keine extremistischen Bestrebungen festmachen kann, aber selbstverständlich Straftaten in Größenordnungen vorliegen. Aber noch einmal, nicht jede organisierte Einheit, die Straftaten begeht, ist schon eine extremistische Bestrebung in dem Sinne, wie wir es in den Verfassungsschutzgesetzen der Beobachtung unterwerfen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Gute Erkenntnis.) Das sind zwei Paar Schuhe. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Ja.) Der eigentlich verfolgte Zweck, so zumindest verstehe ich bislang das, was auch diese radikaleren Organisationen wie die „Letzte Generation“ vortragen, nämlich die Öffentlichkeit aufmerksam zu machen, politisch zu kämpfen für einen engagierten Klimawandel der jeweiligen Politikebenen, ist an sich zumindest kein die freiheitlichdemokratische Grundordnung bekämpfender Zweck. Das zeigt sich nach meiner Überzeugung sehr deutlich daran, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Ziel sogar zu einem in einem Verfassungsgerichtsurteil im letzten oder vorletzten Jahr erhoben hat, was ganz ausdrücklich sogar eine staatliche Ordnung in den Blick zu nehmen habe, was besondere, weil es hohe Gefahren für die zukünftigen Generationen bedeutet, was eine besondere Aufmerksamkeit der Bundes- und der Landespolitiken zu verdienen hat. Da gab es also eine entsprechende Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland. Also dieses politische Ziel ist erkennbar, kein extremistisches. Jetzt zurückgesprungen: Ja, Sie haben aber recht, wir erleben, dass zumindest kleinere Gruppen, in diesem Falle offenbar unter der Überschrift der „Letzten Generation“, sich in den vergangenen Monaten auch in Mecklenburg-Vorpommern in strafrechtlicher Weise betätigt haben. Und Sie haben angesprochen die Vorgehensweisen entlang der Ölpipeline. Das sind Aktivitäten, die zum Teil bei uns stattgefunden haben, zum Teil auch in Brandenburg. Ich glaube, Brandenburg hatte mehr Aktivitäten, kann ich aber jetzt auf die Stückzahlen nicht beschreiben. Und in den Fällen sind jeweils, was zutreffend ist, strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. Daraus allerdings zu schließen, dass die gesamte Klimaschutzbewegung dieses Bundeslandes sich in eine extremistische Bestrebung hineinbegeben habe, ist schon deshalb falsch, weil das alleine schon nicht zum Extremismus führt, aber schon gar nicht alle Beteiligten umfasst. Wir müssen, glaube ich, aufpassen, dass nicht der Versuch unternommen wird, ganz viele in einen Topf zu werfen und einige ganz wenige, die dafür Straftaten begehen, mit den anderen gemein zu erklären. In dem Kontext gerne auch der Hinweis, dass von denen, die wir festgestellt haben, keine und kein Tatverdächtiger aus Mecklenburg-Vorpommern stammt, sondern wir haben bei den Feststellungen einen deutlichen Reisetourismus aus verschiedensten anderen Bundesländern – im Übrigen, die Brandenburger Kolleginnen und Kollegen haben das Gleiche festgestellt – feststellen können. Die Aktivitäten an der Pipeline sind durchgängig nicht von Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Bundeslandes verübt worden. Damit kann ich nicht beurteilen, ob sie zu einem späteren Zeitpunkt so wären, aber wenn man dann daraus schlussfolgern will, dass diese Straftaten irgendeine Wirkung für die Klimaschutzbewegung in Mecklenburg-Vorpommern hätten, wäre das ein Trugschluss, weil die dort aktivistisch Tätigen auf jeden Fall nicht aus diesem Bundesland stammen – vielleicht auch das zur Versachlichung der Diskussion beigetragen. Um es in eine Reihenfolge zu bringen: Erstens. Bislang gibt es keine verfassungsschutzseitigen Feststellungen, dass wir bereits eine extremistische Bestrebung in diesem Bereich haben, Komma, gleichwohl gibt es eine Vielzahl von strafrechtlichen Ermittlungen, zum Teil in Brandenburg und Sachsen, im Übrigen auch im Kontext der Vorwürfe einer kriminellen Vereinigung, geht also deutlich in ein Organisationsdelikt hinein, wie die Juristinnen und Juristen das nennen, also deutlich über Einzelstraftaten hinaus, aber führt noch nicht zu einer extremistischen Bestrebung. Und auch vom Terrorismusbegriff, zumindest im juristischen Sinne, sind wir ein Stück entfernt. Ich nehme an, dass Sie es ein Stück weit als politische Zuspitzung meinten. Juristisch zumindest gibt es derzeit nach meinem Kenntnisstand keine solchen strafrechtlichen Ermittlungen. Zweitens. Gleichwohl heiligt eben der Zweck nicht die Mittel. Das habe ich zu Beginn schon gesagt, damit schließe ich auch gerne. Ein politisches Ziel zu verfolgen, was die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerade möchte, dass Menschen sich einsetzen, sich engagieren, rechtfertigt keine einzige Straftat. Und es rechtfertigt nach meiner Überzeugung im Übrigen auch keine Ordnungswidrigkeiten. Das kann ich alles in den rechtlich zulässigen Maßstäben tun, und das ist die Erwartungshaltung, die wiederum, so hoffe ich, alle, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen wollen, die Demokratie verteidigen wollen, wiederum von allen, die sich aktiv zeigen, fordern. Aber wir bleiben bei einer sehr kleinen Gruppe und hier werden lediglich strafrechtliche Vorwürfe gemacht, keine, bislang keine extremistischen Bestrebungsvorwürfe. Das wäre mir als Vertreter des Innenministeriums wichtig. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ich wünsche viel Erfolg bei einer Debatte, die sehr vielfältig werden dürfte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Herr Minister, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schmidt!
Martin Schmidt AfD
Ja, vielen Dank fürs erhaltene Wort! Sehr geehrter Herr Minister, ich bin jetzt schon dankbar darüber, dass Sie diese Extremisten so kritisieren, aber nichtsdestotrotz fehlte mir hier so ein bisschen die Einordnung, dass hier doch Aktivitäten stattfinden. Also ich meine, auf der Seite „kultur-mv.de“ ist nach wie vor die Werbung drin für eine Veranstaltung, die ich vor einem Jahr besucht habe von der „Letzten Generation“, am 04.02. war die im ATARAXIA, also Musikschule, schräg gegenüber vom Innenministerium. Und als ich dort zu Besuch war, ging es eigentlich ungefähr eine Stunde lang darum, dass dazu aufgerufen wurde, Straftaten zu begehen, sich an Straßen anzukleben, zivilen Ungehorsam zu leisten und so weiter. Und ich bin da schon wirklich überrascht, dass so was hier nicht auf dem Schirm ist im Innenministerium. Die gute Dame, die dort vorgetragen hat – Mandy oder so hieß die, glaube ich – wirkte auf mich ein bisschen gesundheitlich vielleicht angeschlagen, war auch sehr davon überzeugt, dass die Welt in wenigen Jahren untergehen wird. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Und da frage ich mich, warum a) die Landesregierung solche Sachen bewirbt im Internet und warum das hier so heruntergespielt wird.
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Herr Minister?
Christian Pegel
Sehr gerne. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Ich spiele nichts herunter, sondern ich habe darauf hingewiesen, dass es sich um Straftaten handelt. Die Veranstaltung, die Sie ansprechen, kenne ich nicht. Ich kenne auch Mandy nicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ich kann nicht beurteilen, ob wir zum damaligen Zeitpunkt überhaupt Kenntnis von der Veranstaltung hatten, würde aber dafür werben, dass weder der Verfassungsschutz noch die Polizei jegliche Veranstaltungen scannt und besucht, weil wir eben nicht jeder Veranstaltung in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung Vorurteile entgegenbringen, es würden Straftaten vorbereitet oder begangen. Ich kann auch nicht ausschließen, wenn sie heute stattfinden würde, dass wir in der Tat anders mit dieser Veranstaltung umgehen würden. Da ist in den letzten zwölf Monaten auch eine Menge geschehen. Aber ich kann Ihnen keine Antwort darauf geben, ob wir polizeilich oder verfassungsschutzseitig diese Veranstaltung begleitet haben und mit welchem Ergebnis. Mir ist dieser Sachverhalt bisher in Gänze neu. Der Umstand, dass sie immer noch beworben wird, überrascht mich allerdings schon, weil sie offenbar abgelaufen ist. (Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Herzlichen Dank!
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beginnen möchte ich mit einem Fachbegriff, nämlich dem der Aufmerksamkeitsökonomie. Darunter versteht man ganz grob, dass sich vor allem im Zeitalter der sozialen Medien die Aufmerksamkeit eines Menschen zu einem sehr knappen Gut reduziert. Das wissen natürlich auch die sogenannten Klimaaktivisten. Sie kleben sich auf die Straße, beschmieren Gemälde mit Suppe oder Brei, weil sie sich sicher sein können, auf diesem Wege viel Aufmerksamkeit für ihr Anliegen zu bekommen. Und man kennt so ein Verhalten auch in der Trotzphase von Kleinkindern. Und man kennt das Verhalten natürlich auch von der AfD. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Was?!) Auch Sie wissen, wenn man nur laut genug ist, drastisch genug formuliert und schamlos genug provoziert, dann, ja, dann ist die mediale Aufmerksamkeit sicher. Und ich stelle fest, wenn es darum geht, mit PR-Stunts mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen, dann nehmen sich AfD und die sogenannten Klimakleber jedenfalls nicht viel. (Thore Stein, AfD: Das werden die aber nicht gern hören. Das erzählen Sie denen mal!) Die Methoden und die Anliegen mögen sich allerdings unterscheiden, die Vorgehensweise ist die gleiche. Und so ist auch diese Aussprache meines Erachtens einzuordnen. Meine Damen und Herren, Debatten müssen nicht zwangsläufig sachlich sein, aber was bei so einem Alarmismus natürlich irgendwann untergeht, ist die Kraft des Arguments. Und deswegen hier ein paar Worte zur Versachlichung. Ich gehe erst einmal davon aus, dass die allermeisten jungen Menschen, die sich ums Klima sorgen, von vernünftigen Motiven angetrieben werden. Dass der Massenkonsum und der zügellose Energieverbrauch die Ressourcen unseres Planeten zu überdehnen drohen, das kann man nicht ignorieren und auch nicht schönreden. Insofern finde ich es erst einmal gut, wenn junge Menschen das Thema aufgreifen. Ob ihr eigenes Verhalten immer korrekt ist, da mache ich mal ein ganz großes Fragezeichen dran – Stichworte: zweimal im Jahr in den Urlaub fliegen, die AIDA-Reise, alle paar Tage ein Paket von Amazon oder Zalando. Trotzdem bleibt das Ziel richtig, der Raubbau am Planeten darf in dieser Form auf gar keinen Fall weitergehen. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit Sorge sehe ich allerdings, dass sich ein Teil der Bewegung zu radikalisieren scheint. Deren Argument lautet: Wenn wir mit Argumenten nicht weiterkommen, dann müssen die Mittel eben drastischer werden. Und diese Denke, meine Damen und Herren, führt meines Erachtens in die Irre. Mit Sorge sehe ich auch, dass ganz andere daraus plötzlich ihr Süppchen kochen, Gregor Gysi etwa, der die Aktivisten neuerdings vor Gericht verteidigt und ganz sicher auch ein Stück vom Aufmerksamkeitskuchen möchte. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Mit Sorge sehe ich auch, dass Wirtschaftsminister Habeck bei einem Besuch in Düsseldorf fragwürdigen Gruppierungen seinen vollsten Respekt ausspricht, Gruppierungen, die auf ihren Internetseiten öffentlich zu Straftaten aufrufen, die die Gefährdung von Menschenleben billigend in Kauf nehmen, indem sie inzwischen ganze Verkehrsleitnetze in Hauptstädten lahmlegen und Spenden sammeln, um verhängte Bußgelder finanzieren zu können. Zu einem der wohl bekanntesten bekennenden Spendern gehört der ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Josef Fell. Erstaunlich ist auch, dass der Forderungskatalog mancher Klimaaktivisten immer dicker wird. Es beginnt bei der sofortigen Wiedereinführung des 9-Euro-Tickets und endet beim Tempolimit von 100 km/h auf deutschen Autobahnen. Ich frage mich übrigens, ob dieses Limit auch dann noch gelten soll, wenn wir theoretisch die gesamte elektrische Energie aus Erneuerbaren beziehen. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mein Eindruck: Auch beim Tempolimit geht es um die Lust am Verbot, das Spiel mit der Provokation und nicht um das Klima. Das ist völlig legitim, aber dann soll bitte niemand so tun, als seien Klimaaktivisten auf einer heiligen Mission. Jeder hat in diesem Land das Recht, politische Forderungen aufzumachen. Die Grenzen setzen dabei die allgemeinen Gesetze und hier insbesondere das Strafrecht. Wir als CDU stehen und standen immer für das Rechtsstaatsprinzip und verwahren uns gegen Versuche, den Staat oder die Gesellschaft zu erpressen. Gegen kluge Lösungen und innovative Ideen ist nichts einzuwenden. Reine Symbolpolitik, die niemanden weiterbringt, die lehnen wir ab. Schlussendlich, die Distanzierung von Straftätern sollte von allen hier eine Selbstverständlichkeit sein. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Und erlauben Sie mir bitte noch eine Bemerkung direkt an die Klimaaktivisten: Sie hatten durch Ihre zum Beispiel „Fridays-for-Future“-Bewegung einen sehr großen Teil der Bevölkerung bereits auf Ihrer Seite. Menschen, die ihren Fokus zuvor gar nicht oder nur begrenzt auf den Klimaschutz gelegt haben, veränderten ihre Ansicht, ihre Denkweise und ihr Bewusstsein für das Thema. Ich finde, ein echter Erfolg. Aber eben diese Menschen springen Ihnen jetzt wieder von Bord. Und das ist die Realität. Sie agieren nur noch für Ihre Aktivistenblase. Und ob es Ihnen nun gefällt oder nicht, aber so ist es in der Tat, und da können Sie auch sich noch so oft in Talkshows setzen und irgendetwas anderes erzählen, diese Aktionen, die Sie jetzt machen, dienen nicht der Sache. Und ich glaube, das war auch nicht Ihr Ziel. Vielleicht sollten Sie sich darüber einmal Gedanken machen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So überflüssig diese Aussprache halt ist, ist es doch schade, dass sie nicht, wie ursprünglich geplant und vorgesehen, im Dezember stattfand, denn da hätte die AfD auf den Tag genau beweisen können, wie fein ihr Gespür für die tatsächlichen Gefahren unserer Demokratie ist. Am Morgen des 7. Dezembers durchsuchten knapp 3.000 Polizisten mehr als 130 Wohn- und Geschäftsräume von 52 Beschuldigten und nahmen 25 Personen fest. Der Vorwurf: Bildung einer terroristischen Vereinigung und gewaltsame Umsturzpläne. (Thore Stein, AfD: Zum Thema sprechen!) Endlich ein harter Schlag des Staates gegen die KlimaRAF, werden wohl einige gehofft haben. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Doch zur Enttäuschung der Herren am rechten Rand handelt es sich bei den Beschuldigten dieses Verschwörerzirkels wohl eher um Gesinnungskameraden. Teil des mutmaßlich rechtsterroristischen Umsturznetzwerks soll neben Reichsbürgern und früheren Angehörigen der Streitkräfte (Martin Schmidt, AfD: Zum Thema!) zumindest auch eine ehemalige Bundestagsabgeordnete der AfD sein. Dass diese vor der Razzia laut Wikipedia innerhalb der AfD (Martin Schmidt, AfD: Langweilig!) zum gemäßigten Flügel gehören sollte, sagt wohl unfreiwillig viel über den Rest der Partei aus. Meine Damen und Herren, nun zum eigentlichen Titel der Aussprache. (Thore Stein, AfD: Doch jetzt schon!) Ohne mit allen Protesten, Inhalten und Zielen einverstanden zu sein, muss ich der sogenannten „Letzten Generation“ eines lassen: Die Aktivistinnen und Aktivisten schaffen es, dass in erster Linie über ihre Aktionen, aber in zweiter Linie auch über den Klimawandel gesprochen wird. Insofern können sie selbst die heutige Aussprache als kleinen Erfolg feiern, auch wenn sie sich selbstverständlicherweise nicht bei den Klimaleugnern der AfD dafür bedanken werden. (Jens-Holger Schneider, AfD: Was leugnen wir?) Dass die AfD nicht über den Klimawandel selbst sprechen möchte, sondern lediglich versucht, legitime Anliegen einer breit getragenen Protestlandschaft gänzlich zu diskreditieren und schlussendlich zu kriminalisieren, überrascht wenig. Der rechte Rand der Gesellschaft läuft seit Jahren Sturm gegen alles und jeden, die auf den Klimawandel aufmerksam machen und effektive Maßnahmen zum Schutz des Planeten fordern. Ich will diese Mobilisierung mit keinem Wort kleinreden, aber es nimmt schon groteske bis peinliche Züge an, wenn sich insbesondere erwachsene Männer von einer Schwedin im Teenageralter in ihrer Existenz bedroht sehen und sich im Endkampf gegen demonstrierende Schulklassen wähnen. Bereits seit ihrem Aufkommen standen unter anderem die Demonstrationen unter dem Motto „Fridays for Future“, zu denen die Schülerinnen und Schüler auch mal der Schule fernblieben, im Kreuzfeuer rechter Propagandisten. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Zu Recht!) Und auch das entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Ausgerechnet jene, die sich seit Jahren sämtlichen wissenschaftlichen Studien und Erkenntnissen erfolgreich entziehen, forderten am aggressivsten, dass die Schulpflicht – und damit auch das Recht auf Bildung – gegen protestierende Kinder und Jugendliche durchzusetzen ist. Die AfD fügt sich mit dieser Aussprache also lediglich in den Reigen all jener ein, die den gesellschaftlichen Diskurs nach rechts verschieben wollen. Und da kommen die Aktionen von Zusammenschlüssen wie der „Letzten Generation“ oder Zusammenstößen auf Großdemonstrationen wie in Lützerath ganz recht. Statt über tatsächliche Klimaextreme zu reden, beschwört man lieber das Gespenst des Klimaextremismus herauf. Statt über reale Folgen der Erderwärmung zu reden, sollen wir uns lieber über Personen echauffieren, die sich auf Straßen oder an Bilderrahmen festkleben. Das macht die Debatte viel angenehmer, wenn man mit dem Finger auf andere zeigen kann, statt selbst Verantwortung für den fortschreitenden Klimawandel zu übernehmen. Meine Damen und Herren, die Debatte der vergangenen Wochen hat schon den Raum für einige Absurditäten geboten, und auch heute haben wir wieder davon gehört. Unangefochten an der Spitze steht wohl das Geschwafel über eine Klima-RAF. In diesem Zusammenhang wurde der Propagandabegriff des „Klimaterroristen“ zu Recht als Unwort des Jahres 2022 gekürt, weil damit nämlich tatsächlicher Terror und deren Opfer verhöhnt werden, meine Damen und Herren. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Diese vorgeblich warnenden Hilferufe für unseren Rechtsstaat, die wir hier in dieser Debatte ja auch gehört haben, habe ich von denselben Leuten vermisst, als Verschwörungsideologen und Corona-Leugner über Wochen unangemeldet durch Städte zogen, teilweise Verkehrsadern lahmlegten, Unbeteiligte und Presse angriffen und die Polizei an ihre Grenzen brachten. Ich kaufe es auch konservativen Politikern beim besten Willen nicht ab, die angeblich ernsthaft darum fürchten, dass dem gesellschaftlichen Verständnis für den Kampf gegen den Klimawandel nun schwerer Schaden zugefügt worden sei. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das ist traurig.) So zu tun, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das ist traurig.) so zu tun, als hätten alle mit Volldampf an der Abmilderung des Klimawandels gearbeitet, bis die Chaoten der „Letzten Generation“ diese Bemühungen zunichtegemacht hätten, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ist nicht glaubhaft. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wer sich aus einem ökologischen Bewusstsein heraus (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von David Wulff, FDP – Glocke der Vizepräsidentin) ein E-Auto kaufen, weniger fliegen oder bewusster ernähren wollte, kann dies ganz beruhigt auch weiter tun. Und wir müssen uns auch weiter über die Ursachen des Klimawandels, die Sinnhaftigkeit des Braunkohletagebaus von RWE und die Hauptemittenten von CO also die 2, wahren Klimaextremisten, unterhalten. So zu tun, als brächte man dies nach den Aktionen der „Letzten Generation“ oder den Protesten in Lützerath nicht mehr übers Herz, wirkt doch etwas vorgeschoben und lächerlich. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Ann Christin von Allwörden, CDU: Da können Sie sich ja mal umhören in der Gesellschaft.) Was ich nicht lächerlich finde, ist eine immer weiter eskalierende Sicherheitsdebatte. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich heiße ganz sicher nicht alle und jede Aktion der „Letzten Generation“ gut, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ach! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) aber das muss ich auch nicht, und im Zweifel ist es auch nicht meine Aufgabe, diese im Einzelnen zu bewerten. Was mir wichtiger ist, ist die Gültigkeit rechtsstaatlicher Prinzipien. Ich halte es für gefährlich, wenn diese über Bord geworfen werden, sobald sich einige in ihrem subjektiven Rechtsgefühl beeinträchtigt fühlen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Wenn Personen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen, sind diese durch die zuständigen Behörden oder Gerichte zu ahnden. Und dort haben die gleichen Maßstäbe zu gelten – die gleichen, für alle Menschen – und nicht ein Fantasiestrafrecht, wie es sich offenbar einige für Klimaprotestierende wünschen. Ich halte es auch für äußerst kritisch und wenig zielführend, wenn bayerische Antiterrorgesetze für Gegner des Klimawandels angewandt werden und diese wochenlang in Präventivhaft gesteckt werden. Wir müssen uns doch fragen, ob dies in irgendeiner Art und Weise noch verhältnismäßig ist. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr vernünftig! Sehr vernünftig!) Gesetze, (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die eigens zur Verhinderung von Terror, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) schwerster Straftaten wie Terrorakte durch Parlamente bewilligt wurden, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) sollen nun verhindern, dass Menschen sich festkleben! Wie lächerlich ist das?! (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Wie lächerlich ist das?! (Sebastian Ehlers, CDU: Dass Sie das gut finden, ist klar.) Dabei sollten wir nicht vergessen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) dabei sollten …
Beate Schlupp
Einen Moment! Einen Moment, Herr Noetzel! Ich möchte an dieser Stelle noch mal darauf hinweisen, wenn die Glocke läutet, dann sind die Gespräche erst mal einzustellen, weil das Ganze zu sehr eskaliert ist. Ich bitte, jetzt wirklich darauf zu achten. Ich möchte jedem Redner hier die gleiche Möglichkeit geben, seine Rede vorzutragen, und sie dann auch von den anderen verstanden wissen. So, bitte, Sie können fortsetzen, Herr Noetzel!
Michael Noetzel Die Linke
Danke schön, Frau Präsidentin! Gesetze, die eigens zur Verhinderung schwerster Straftaten wie Terrorakte durch Parlamente bewilligt wurden, sollen nun verhindern, dass sich Menschen auf die Straße kleben. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, weil sie andere Menschen gefährden, genau.) Dabei sollten wir nicht vergessen, dass ziviler Ungehorsam – und hier meine ich explizit keine Straftaten – immer Bestandteil einer gesunden und lernfähigen Demokratie war und ist. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Sebastian Ehlers, CDU) Anstatt diese Debatte hier zu führen, wäre es wohl deutlich zielführender, Kllimaextreme zu verurteilen und effektive Maßnahmen einzuleiten, damit diese sich nicht weiter dramatisieren, (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) denn genauso wenig wie der Klimawandel selbst lässt sich wohl auch der Protest gegen die angenommene Untätigkeit gegen diesen nicht mit Repressionen aufhalten. Möglicherweise werden sich bald Gerichte mit der Frage beschäftigen, ob es sich bei einer lokalen Gruppe der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt, nachdem die Staatsanwaltschaft Neuruppin Ermittlungen in diese Richtung angeschoben hat. Wir haben es ja schon gehört, der Minister hat darauf hingewiesen. Aber aus der Vergangenheit wissen wir auch, dass der Paragraf 129 in den allerwenigsten Fällen auch tatsächlich zu Verurteilungen geführt hat. Eine juristisch höchst spannende Frage, die wir aber nicht mit immer neuen rückwärtsgewandten Debattenentgleisungen oder dem ständigen Fordern nach immer härteren Strafen beantworten. Ohnehin bleiben wohl Dialog und die ehrliche Bereitschaft, an dem eigentlichen Problem, dem Anlass der Proteste, etwas ändern zu wollen, das erfolgversprechendere Rezept im Umgang mit den Klimaaktivistinnen und -aktivisten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Bingo!) Das enorme Wachstum der globalen Wirtschaft auf Grundlage fossiler Energiequellen hat zu einer nachweislichen Erhitzung unseres Planeten geführt. Die Folgen sind weltweit extrem: Dürren, Waldbrände, Extremniederschläge, Hungersnöte, Krankheiten. Die Liste ist erschreckend und ellenlang. Selbstverständlich verurteile ich, verurteilt meine Fraktion, verurteilt meine Partei Klimaextremismus auf das Schärfste. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich verurteile den Klimaextremismus, mit dem seit Jahrzehnten die planetaren Grenzen im politischen Handeln konsequent ignoriert werden. Eine angemessene Reaktion auf dieses weitgehend andauernde Vergehen an der Menschheit wären schärfere Gesetze und die konsequente Sanktionierung von Verstößen gegen die internationalen, nationalen und sonstigen Abkommen, Gesetze und Regelungen zum Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage. Ich verurteile Klimaextremismus, der wissenschaftlichen Konsens für die eigene populistische Ideologie und auf Kosten der Zukunft unserer Gesundheit und künftiger Generationen über den Haufen wirft. Seit mehr als 50 Jahren appelliert die Klimaforschung an uns mit den Worten: Ihr müsst handeln! Inzwischen hat sich der Appell verändert: Ihr müsst handeln – jetzt, drastisch und nachhaltig! Bei den aktuellen Emissionen bleiben uns in Mecklenburg-Vorpommern nur noch weniger als vier Jahre, bevor unser Anteil am globalen CO -Budget für das 1,5-Grad-Ziel auf-2 gebraucht ist. Bereits heute ist die Temperatur um 1,1 Grad angestiegen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber ich finde diese Folgen schon heute extrem. Eine Welt bei 2 oder gar 3 Grad mehr möchte ich mir gar nicht ausmalen. Ich verurteile Klimaextremismus, der Katastrophen wie im Ahrtal, die durch die menschengemachte Erhitzung um ein Vielfaches zugenommen haben und noch viel weiter zunehmen werden, (Thore Stein, AfD: Da hat es geregnet.) als „Wetterphänomene“ verharmlost. Ich verurteile Klimaextremismus, der weiterhin suggeriert, dass wir von der Klimakrise in unserem Alltag nichts merken werden und wir unser Leben unverändert wie zuvor weiterführen können, denn das ist nichts anderes als eine offene und lebensgefährdende, nein, sogar mörderische Lüge. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich verurteile den Klimaextremismus, der dazu führt, dass ganze Stadtteile unserer Küstenstädte wie zum Beispiel in Rostock, Greifswald, Wismar oder Barth dauerhaft unter Wasser stehen werden, und das noch im Leben meiner eigenen Kinder. Ich verurteile auch Klimaextremismus, der gesetzliche Anforderungen aus dem geltenden Bundesklimaschutzgesetz missachtet. Mit welchem Wort anstelle von „extrem“ soll man ein Sofortprogramm zur Emissionsminderung im Verkehrssektor bezeichnen, das laut Expertenrat für Klimafragen eine erhebliche Überschreitung der Jahresemissionen nicht verhindern kann und auch nicht den Anspruch habe, dies zu tun, und das, obwohl es beispielsweise mit dem Tempolimit einfache, sofort umsetzbare Maßnahmen gäbe, die ohne jeglichen Kostenaufwand zu einer relevanten Emissionsreduktion führen würden, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für die man aber offensichtlich zu feige oder zu bequem ist? Und ganz besonders verurteile ich den Klimaextremismus, der das Märchen erzählt, Klimaschutz würde Arbeitsplätze und den Wohlstand der Mittelschicht gefährden, der aber gleichzeitig mit superreichen Oligarchen und Lobbyist/-innen paktiert und Vermögen noch ungerechter verteilt. Und ganz im Sinne des von Ihnen aus der AfD aufgesetzten Themas möchte ich den Klimaextremismus ausdrücklich verurteilen, dem Sie hier in beinahe jeder Sitzung mit Ihren Anträgen frönen. Sie fordern neue Subventionen für fossile Energieträger, wollen, dass Kohlekraftwerke als Brückentechnologie länger weiterlaufen, (Enrico Schult, AfD: Furchtbar, was wir hier fordern!) versuchen, die Energiewende und den Ausbau der Erneuerbaren weiter zu torpedieren, oder beantragen eine Abschaffung der CO -Abgabe. Ihre Partei ist es, die eine 2 extremistische Politik gegen Klima- und Energiewende zu ihrem Geschäftsmodell auserkoren hat. In einer völlig irrationalen, extremen Weise lehnen Sie entgegen aller seriösen wissenschaftlichen Erkenntnisse ab, dass es überhaupt eine menschengemachte weltweite Klimakrise gibt. Uns ist deshalb wichtig, hier und heute darauf hinzuweisen, wie extremistisch die AfD gegen den bitternötigen Klimaschutz agiert. Mit der Verfälschung von Fakten, mit Lügen und Desinformation versucht sie in einer Tour, die öffentliche Meinung zu manipulieren. Die menschengemachte Klimakrise ist aus Sicht der AfD eine Erfindung. Parteifunktionäre der AfD sind aufs Engste personell verwoben mit dem sogenannten Europäischen Institut für Klima und Energie, kurz EIKE, einer Lobbyorganisation zur Leugnung des menschengemachten Klimawandels. Erst im Februar letzten Jahres wurde diese Organisation vom Finanzamt Jena wegen fehlender Wissenschaftlichkeit die Gemeinnützigkeit aberkannt. Der Vizepräsident von EIKE, Michael Limburg, ist Mitglied im sogenannten Bundesfachausschuss Energie der AfD und konnte seine unwissenschaftlichen Thesen zum Thema Klimawandel direkt ins Grundsatzprogramm der Partei einfließen lassen. Und der Pressesprecher von EIKE, Professor Lüdecke, durfte auf Wunsch der AfD-Bundestagsfraktion als angeblich unabhängiger Sachverständiger seine kruden Thesen im Umweltausschuss des Bundestags vortragen. Die Liste an Äußerungen, mit denen AfD-Funktionäre den menschengemachten Klimawandel leugnen, ist unendlich lang. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und mit jeder einzelnen dieser Äußerungen wird das Leid von Menschen, die weltweit massiv von den Folgen des Klimawandels betroffen sind, mit Füßen getreten. Der damit verbundene Zynismus ist für uns unerträglich. So tönte der Polizeibeamte Karsten Hilse, Bundestagsabgeordneter der AfD, in einer Debatte im Bundestag 2018, ich zitiere: (Enrico Schult, AfD: 2018 schon!) „Die AfD sagt hier und heute der Irrlehre des von Menschen gemachten Klimawandels den Kampf an. Wir wollen den Ausstieg aus allen diesbezüglichen nationalen und internationalen Verträgen und Gremien.“ Der AfD-Landtagsabgeordnete im Hessischen Landtag Klaus Gagel wedelte 2021 während einer Rede im Landtag mit einer ausgedruckten Temperaturkurve herum. Diese war bewusst von ihm verfälscht und wissenschaftsmissbräuchlich eingekürzt worden, um ihre wahre Aussage, nämlich die weltweite Erhitzung, zu verschleiern. Die grüne Umweltministerin Priska Hinz konnte das in ihrer anschließenden Rede klarstellen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Der relevante Temperaturbereich, nämlich all die Jahre und Jahrzehnte und Jahrhunderte und Jahrtausende vorher, waren schlicht weggelassen worden. Ich bin froh, dass die oft weniger laute Mehrheit der Bevölkerung, die lauteren, zivilgesellschaftlich engagierten, die Wissenschaftscommunity und zuletzt besser informierten demokratischen Politiker/-innen (Enrico Schult, AfD: Dann sprechen Sie mit den Leuten da draußen!) die AfD immer wieder als Extremisten entlarven (Enrico Schult, AfD: Da wird man Ihnen sagen, was man davon hält, von den Klimaheinis.) und in ihre Schranken weisen. (Enrico Schult, AfD: Sprechen Sie mal mit denen!) Werte … (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Frau Präsidentin, ich bitte Sie, diese Frage oder diese Bezeichnung „Klimaheinis“ noch mal zu überprüfen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Werte demokratische Abgeordnete, ich möchte zum Schluss noch mal …
Beate Schlupp
Einen Moment! Einen Moment! Ich bedanke mich für die großartige Verteidigung. Ich hatte mir ohnehin vorgenommen, mich zu diesem Wort noch zu äußern, Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank!
Beate Schlupp
Also Sie können ganz beruhigt fortfahren.
Hannes Damm GRÜNE
Vielen lieben Dank! Dann mache ich noch einmal zu Ende, dauert nicht mehr lange. Werte demokratische Abgeordnete, ich möchte zum Schluss noch mal ganz ausdrücklich sagen, den Klimaextremismus aller Leugner/-innen des menschengemachten Klimawandels verurteilen wir aufs Allerschärfste! Wir werden dafür sorgen, dass Sie scheitern! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Herr Damm, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Schmidt! Ich äußere mich noch, gucken Sie mich nicht so gespannt an!
Martin Schmidt AfD
Ja, vielen Dank fürs Wort, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Damm, es war jetzt nicht sonderlich überraschend, dass Sie hier natürlich die Vorzeichen verdrehen und die klare Faktenlage, bei der es um Straftaten von Klimaextremisten geht, die wir hier tagtäglich in den Medien und überall sehen, sozusagen relativieren (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer verdreht hier was?) und über die große Theorie sprechen wollen. Das kann man natürlich machen, ist aber nicht gerade sinnvoll bei dem Thema der Aussprache. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Nichtsdestotrotz haben Sie der AfD vorgeworfen, dass sie eine andere Meinung zu diesem Thema hat. Und ich muss da ehrlich mal mich fragen, was mit Ihrem Demokratieverständnis überhaupt passiert ist in der letzten Zeit, warum Sie so einen Wahrheitsanspruch hegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es geht hier einfach nur darum, dass wir andere Thesen vertreten, dass wir unsere eigenen Leute in die Debatte holen, in die wissenschaftliche Auseinandersetzung, auch in den Parlamenten. Dieses Recht gestehen wir Ihnen zu, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) im Wirtschaftsausschuss haben wir das jetzt auch. Zahlreiche Experten können Sie da einladen, die hören wir uns alle an, reden darüber, tauschen die Argumente aus. Und ich verstehe nicht, was daran jetzt extremistisch sein soll, oder Sie wollen uns hier in eine kriminelle Ecke rücken. Das finde ich wirklich nicht freundlich von Ihnen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Also da widersprechen wir wirklich. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das andere ist, andere Länder sind auf einem ganz anderen Weg als Deutschland. Das fängt bei Kernkraft an und hört bei anderen Technologien auf. Nicht jeder folgt zum Beispiel dieser Wasserstofftechnologie. Und da kann man doch wirklich mal die Frage stellen, ob das alles so sinnvoll ist, was wir hier in Deutschland machen, auch, um den sogenannten Klimaschutz voranzutreiben. Und wir debattieren hier, wir sind alles Demokraten. Und wenn Sie uns das abstreitig machen wollen, dann muss ich Sie wirklich fragen, was mit Ihrem Demokratieverständnis passiert ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD: Richtig. – Enrico Schult, AfD: Jawoll! – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau.)
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Herr Damm?
Hannes Damm GRÜNE
Selbstverständlich. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Also erstens haben Sie nicht zugehört. Ich habe keinerlei Relativierung von irgendwelchen Straftaten hier vorgenommen. (Thore Stein, AfD: Ei, ei, ei, ei, ei!) Ich habe zu dem von Ihnen angemeldetem Thema gesprochen. Auch das wurde jedenfalls in meinem Rücken nicht anderweitig kritisiert. Insofern, denke ich, habe ich mich da durchaus auf der Grundlage bewegt, die Sie uns hier hingelegt haben. Wenn Sie was anderes meinen, dann müssen Sie beim nächsten Mal Ihre Anträge konkreter formulieren oder Ihre Themen konkreter formulieren. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und zu dem Vorwurf, ich würde hier undemokratisch agieren, weil ich andere Meinungen nicht zulasse, auch da muss ich Sie darauf hinweisen, dass ich hier durchaus anders ausgeführt habe. Ich habe auf wissenschaftliche Fakten verwiesen, (Heiterkeit bei Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD) die Sie – und dafür habe ich die entsprechenden Belege und Zitate auch einhellig geliefert – hier ablehnen beziehungsweise wissenschaftsmissbräuchlich darstellen. Und das habe ich kritisiert, das ist mein gutes Recht im Sinne der freien Meinungsäußerung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Enrico Schult, AfD: Aha!)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Und an dieser Stelle weise ich den Ausdruck „Klimaheinis“ als unparlamentarisch zurück und bitte darum, das nächste Mal eine ... (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Warum?) Ich muss hier jetzt nichts begründen. Ich weise ihn als unparlamentarisch zurück. Ich bin gerne bereit, Ihnen auch zu erläutern, warum ich das tue, (Thore Stein, AfD: Ja.) aber nicht hier. (Thore Stein, AfD: Okay.) Und ich rufe jetzt auf für die Fraktion der FDP den Abgeordneten Herrn Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Wir haben es heute schon einmal gehört und ich wiederhole es gerne noch einmal: Jeder Extremist ist Mist. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Richtig!) Und das gilt in jede Richtung. Wenn ich mich so daran erinnere, wir hatten auch im letzten Jahr fast in jeder Plenarwoche eine Debatte zu den ganzen Demonstrationen, die im Lande gelaufen sind, die dann alle eher politisch in eine andere Richtung tendiert haben. Und wir haben uns auch alle hier hingestellt und diese Proteste, diese Demonstrationen verteidigt. Und genauso muss ich das jetzt an dieser Stelle auch tun für diejenigen, die sich für das Thema Klima engagieren und auf die Straße gehen und protestieren. Das steht jedem zu, ob ich diese Meinung teile oder nicht. Und das ist etwas, was wir auch in einer gewissen staatstragenden Funktion hier so tun sollten. Und da erwarte ich eigentlich auch von allen Abgeordneten, das entsprechend einzuordnen. Jetzt bei der beantragten Aussprache von der AfD aber in diesem Fall so pauschal von „Klimaextremisten“ zu reden, muss ich doch etwas zurückweisen. Das sollte man definitiv etwas differenzierter betrachten, denn – der Innenminister hatte das schon mal ein bisschen ausgeführt – wir sind noch lange nicht an einer Schwelle von Terror oder Extremismus, obwohl man durchaus hier und da vielleicht einfach Meinungen oder Äußerungen wahrnehmen kann aus diesen Gruppierungen, die deutlich über die Stränge schlagen. Relevant ist dann am Ende tatsächlich immer, ist es eine Straftat oder nicht. Grundsätzlich möchte ich an der Stelle aber auf jeden Fall noch mal einordnen, dass Proteste durchaus mit der verfassungsrechtlich verankerten Meinungsfreiheit durch Artikel 8 des Grundgesetzes gedeckt sind und wesentlicher Bestandteil unserer Demokratie, unseres Systems hier sind, wie wir miteinander leben. Und gerade, wenn wir auch in andere Länder gucken, wie zum Beispiel Iran, ist das nicht selbstverständlich. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Wir müssen auch für dieses Recht, zu demonstrieren, seine Meinung zu äußern, dafür auf die Straße zu gehen, kämpfen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP, Thomas Krüger, SPD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und das machen wir als FDP für jeden, egal, ob sie unsere Meinung teilen oder nicht. So! (Zuruf aus dem Plenum: Meistens nicht.) Meistens nicht an dieser Stelle. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Mit den Klimazielen, muss man tatsächlich sagen, da teile ich ja sogar die Zielstellung dahinter, verurteile aber an vielen Stellen die Maßnahmen, auch wenn das auf der Regierungsbank beziehungsweise aufseiten der Regierungsfraktionen gerade weniger interessant zu sein scheint. (Zuruf von René Domke, FDP) Missstände und offene Kritik zu äußern, sich in öffentlichen Versammlungen zusammenzufinden, das ist überall eine Selbstverständlichkeit, die wir schützen. Meinungsfreiheit entsprechend ihrer Bedeutung, das ist wichtig für unsere Demokratie. Und wenn wir jetzt aber mal so ein bisschen ins Detail gehen und gucken, was wir bei dieser ganzen Klimadiskussion sehen, dann muss ich meiner Vorrednerin Frau von Allwörden absolut recht geben: Wir haben Leute auf den Straßen gehabt, die wirklich mit einer Leidenschaft und friedlich, aber mit Vehemenz für eine Änderung in der Klimapolitik nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, nicht nur in Deutschland, nicht nur in Europa, sondern auf der ganzen Welt demonstriert haben. Sie haben für sehr, sehr viel Aufmerksamkeit international gesorgt und sie haben damit große Ziele erreicht, aber es war immer friedlich, es war immer angenehm, auch mit den Leuten zu reden. Auch wenn wir vielleicht nicht immer so gern gesehen waren, auch als FDP, (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) trotzdem haben wir uns da den Diskussionen gestellt. Und am Ende ist man auch immer zu guten Lösungen gekommen oder zumindest im Gespräch halt geblieben. Und das möchte ich auch an dieser Stelle betonen, dass wir das weiterhin machen und auch weiterhin anbieten. Wenn wir jetzt aber tatsächlich auch feststellen müssen, dass es von diesen anfänglichen Protesten bis hin zu den letzten Aktionen der „Letzten Generation“ oder aber auch in Lützerath uns das genauer angucken, dann ist schon eine Steigerung der Qualität zu sehen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und irgendwo müssen wir da auch (René Domke, FDP: Frau Präsidentin!) vom Rechtsstaat her … (René Domke, FDP: Ich kann dem Redner nicht mehr folgen. Sie müssen mal langsam einschreiten. Das ist wie auf dem Bahnhof hier. – Glocke der Vizepräsidentin)
Elke-Annette Schmidt
Es ist wirklich, ich habe heute schon mehrfach darauf hingewiesen, dass der Lärmpegel im Plenum wirklich groß ist und man die Redner kaum mehr versteht. (René Domke, FDP: Danke!) Der Redner hatte selbst auch schon darauf hingewiesen. Ich bitte Sie jetzt wirklich, die Gespräche zu unterbinden und dem Redner zuzuhören. Vielen Dank!
David Wulff FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank für die ungeteilte Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren! Bleiben wir beim letzten Punkt: Die Qualität hat jetzt deutlich zugenommen, und dass das auf Unverständnis trifft, muss man hier auch noch mal deutlich artikulieren, insbesondere dann, wenn wir feststellen, dass nicht nur das eigene Leib und Leben gefährdet wird, sondern dass von anderen das Eigentum gefährdet wird und wir dann auch gerade noch mal das Beispiel Lützerath vielleicht sehen, da wurden alle Mittel, die der Rechtsstaat bietet, bis zum Ende ausgeschöpft. Es wurde bis zum Ende ausgeurteilt und immer wieder aufgeschoben, und am Ende wurde mit allen Maßnahmen, allen systemischen Möglichkeiten alles ausgeschöpft und es wurde ein Urteil gefällt und es wurde gesagt, okay, das wird jetzt durchgezogen. Und da muss man an der Stelle auch sagen, dann haben wir alle demokratischen Mittel ausgeschöpft, das ist in Ordnung. Das muss man dann auch einfach mal akzeptieren. Und selbst da ist es immer noch legitim zu sagen, ich finde trotzdem doof, was da entschieden wurde. Aber dann ist das nur an der Stelle legitim, wo ich halt meinen Protest friedlich, ohne Eingriffe in Eigentum oder dass ich gesundheitliche Rechte irgendwie einschränke, dann kann ich das immer noch machen. Aber irgendwo muss auch mal eine Grenze gefunden werden, und da bitte ich auch natürlich unseren Innenminister oder das Innenministerium und die Polizei, zu gucken, auch wenn wir hier in Mecklenburg-Vorpommern solche Tendenzen entdecken und wir tatsächlich feststellen, es sind immer mehr Straftaten, und vielleicht sind das ja auch organisierte Straftaten, die begangen werden, dann muss unabhängig von der Sache, welche dort verfolgt wird, eingeschritten werden vom Rechtsstaat. Wie gesagt, das gilt in alle Richtungen, denn jeder Extremist ist Mist. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Falko Beitz.
Falko Beitz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bereits am Titel der heutigen Aussprache „Klimaextremismus verurteilen“ wird deutlich, dass eine sachliche Diskussion hier nicht das Ziel ist. Vielmehr geht es um das Stimmungmachen gegen eine kleine, exponierte Gruppe von Menschen, die aufgrund ihrer streitbaren Aktionen in der Öffentlichkeit ein leichtes Ziel sind – (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) wobei, darum geht es nicht allein. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Werte Kolleginnen und Kollegen des demokratischen Lagers, diese Debatte dreht sich nur an der Oberfläche um Tomatensuppe auf dem Sicherheitsglas vor einem Van-Gogh-Gemälde, um Sitzproteste mit Sekundenkleber auf Großstadtstraßen, um Aktivisten, die ein Rollfeld eines Flughafens stürmen. Im Kern geht es doch um die Deutungshoheit darüber, wie schlecht es um unseren Planeten bestellt ist. Glauben wir den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die uns faktenbasiert seit Jahren erzählen, dass die Erderwärmung des Planeten aufgrund fossiler Treibhausgasemissionen heute bereits ein kritisches Niveau erreicht, dass wir erhebliche Anstrengungen unternehmen müssen, um das 1,5-Grad-Ziel von Paris überhaupt noch zu erreichen? Oder glauben wir denen, die uns erzählen, das alles wäre gar nicht so schlimm, das Klima habe sich schon immer gewandelt, der Mensch habe einen so kleinen Anteil an den Kohlenstoffkreisläufen des Planeten, dass wir gar keinen Einfluss haben könnten, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sehr richtig!) wir dürften ruhig so weiterleben wie bisher, wir müssten nichts ändern? Nur als Hinweis, 99,9 Prozent der Studien zum Klimawandel kommen zum Ergebnis, dass der Klimawandel menschengemacht ist. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion und ich, wir sind Team Wissenschaft, wir sind Team erfolgreiche Energiewende und wir sind Team Klimaschutz, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) wir sind Team Zukunft für unsere Kinder. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Denn es steht außer Frage, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) denn es steht außer Frage, dass die vom Menschen verursachten Treibhausgasemissionen den Strahlungshaushalt unseres Planeten in Richtung Aufheizen gedreht haben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das ist Physik, (Zuruf von Petra Federau, AfD) und physikalische Grundlagen sind nicht verhandelbar und sie interessieren sich auch nicht dafür, ob man an sie glaubt oder nicht. (Stephan J. Reuken, AfD: Das sind Straftaten, die die Leute begehen! – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und dann kommen da von den Leugnern der menschengemachten Erderhitzung so tolle Argumentationen, der menschengemachte Anteil von Kohlendioxid an der Atmosphäre würde nur 0,013 Prozent betragen, viel zu klein, um einen Einfluss auf das Klima zu haben. Die Zahl ist auch korrekt, nur eben die Schlussfolgerung nicht. Wer mir so einen Quark erzählt, den kann ich auch nur auffordern, doch eine Tasse Tee mit 0,013 Prozent Polonium zu trinken (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) beziehungsweise nein, ich sollte das lieber lassen, denn das wäre bereits eine tödliche Dosis, was uns vor Augen führt, (Stephan J. Reuken, AfD: Sehr wissenschaftlich, was Sie hier vortragen!) dass der prozentuale Anteil eines Stoffs am Ganzen nichts, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) aber auch überhaupt nichts darüber aussagt, wie stark dieser Stoff in der Wirkung ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, genau.) Alle Moleküle in der Atmosphäre, die nur zwei Atome besitzen, haben keinen Einfluss auf den Wärmehaushalt des Planeten. Sauerstoff, Stickstoff, beide zwei Atome, zusammen 99 Prozent unserer Atmosphäre, aber null Prozent Einfluss auf die Temperatur. Es sind diese weniger als 1 Prozent der Atmosphäre, es sind Moleküle mit drei und mehr Atomen, die die Temperatur beeinflussen. H O (Wasserdampf) drei Atome, CO (Kohlendioxid) drei 2 2 Atome, CH (Methan) fünf Atome – die machen unseren 4 Planeten in der Summe wärmer. Und es ist wie mit der Mücke, die Sie nachts im Schlafzimmer haben, die nimmt auch nur 0,013 Prozent des Raumvolumens ein, raubt Ihnen aber maximal den Schlaf. Doch kommen wir zurück zum Thema Klimaextremismus! Ja, man kann von Sitzblockaden im Berufsverkehr genervt sein, wäre ich auch maximal, wenn ich da im Stau stehe und eigentlich dringend einen wichtigen Termin habe. Aber ich war auch maximal genervt, wenn ich wegen einer AfD-Demo gegen die Asylpolitik von Kanzlerin Merkel durch eine Straße nicht kam, weil sie gesperrt war. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Angemeldet.) Ich war auch maximal genervt, (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) wenn eine, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) wenn wegen einer AfD-Demo gegen die Corona-Politik des Landes und der Bundesregierung (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Sie vergleichen Äpfel mit Birnen.) der Verkehrsfluss behindert wurde. (Zurufe von Enrico Schult, AfD, und Thore Stein, AfD) Und ich war auch maximal genervt ... (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Das ist Demokratie. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD – Glocke der Vizepräsidentin)
Elke-Annette Schmidt
Meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion, Sie haben doch die Möglichkeit, mit Nachfragen, Kurzinterventionen hier dem Redner Fragen zu stellen oder darauf einzugehen. Nutzen Sie diese Instrumente und unterlassen Sie doch bitte hier diese Zwiegespräche mit dem Redner! Danke schön!
Falko Beitz SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Doch ob ich genervt bin oder nicht, das spielt juristisch keine Rolle. Die Aktionen in den Kunstmuseen und auch die Straßenblockaden bewegen sich im Bereich des zivilen Ungehorsams, das ist hier bereits mehrfach angeklungen. (Petra Federau, AfD: Straftaten.) Es handelt sich um bewusste Normverletzungen, gegen den Staat oder die Gesellschaft gerichtet, (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Das sind Straftaten.) um einem als extrem wichtig angenommenem Ziel die für notwendig erachtete, aber nicht vorhandene Aufmerksamkeit zu verschaffen. (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.) Dass der Schutz unseres Planeten und das Erhalten eines für den Menschen lebenswerten klimatischen Gleichgewichts für zukünftige Generationen ein solch wichtiges Ziel ist, das ist hier hoffentlich unstrittig. Diese …
Elke-Annette Schmidt
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Falko Beitz SPD
Nein. Diese Verletzungen und Gesetzes…, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Gesetzesnormen bleiben im Übrigen nicht folgenlos. Ebenso wie Unwissenheit schützt auch ziviler Ungehorsam vor Strafe nicht. Für diese Verurteilung ist aber in einer Demokratie nicht der Landtag zuständig, meine Damen und Herren, sondern die Judikative. Dafür gibt es Gerichte. Ob die Aktionen von „Letzte Generation“ sinnvoll sind, das steht auf einem ganz anderen Blatt, denn gleichwohl sie mit Blick auf die erreichte Aufmerksamkeit maximalen Erfolg haben, halte ich sie am Ende für kontraproduktiv. Diese Aktionen erzeugen nicht nur Aufmerksamkeit, sondern auch maximale Empörung. Sehr schön war das bei den Aktionen in den Museen zu sehen, wo plötzlich auch Menschen, die ein Kunstmuseum nur von außen kennen, sich zu den Beschützern der alten Meister aufgeschwungen haben. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Solche Aktionen liefern damit aber für diejenigen, die ihr eigenes Verhalten partout nicht ändern wollen, billige Ausreden, um an ihrer eigenen Klimabilanz nichts ändern zu müssen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Genau.) Und es kommt diesen Änderungsunwilligen auch zupass, dass die AfD dann in einer Landtagsdebatte das Framing des Klimaextremismus aufmacht, denn das ist noch ein Grund, sich mit der Thematik erst gar nicht zu beschäftigen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Extremisten sind böse, also weg damit! (Stephan J. Reuken, AfD: Extremisten sind böse, ja. – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Sehr geehrte Damen, (Zuruf von Petra Federau, AfD) sehr geehrte Damen und Herren, dass die Erde deutlich wärmer wird, können wir nicht mehr verhindern, nur, um wie viel sie wärmer wird, darauf haben wir noch Einfluss. Und wenn die AfD hier den Begriff „Extremismus“ bemüht, dann hat das seine Wurzeln genau in diesen Problemen. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die Frage ist nämlich tatsächlich, zu wie viel Tempo bei der Bewältigung des Klimawandels demokratische Systeme in der Lage sein werden. Wie schnell schaffen wir eine erfolgreiche Energiewende, schaffen wir die Dekarbonisierung unserer Wirtschaftsprozesse und vor allem, schaffen wir das so, dass wir die Gesellschaft als Ganzes auch mitnehmen und niemanden zurücklassen? Das antidemokratische Momentum, das man in Klimabewegungen finden kann, bewegt sich einzig um diese Frage, (Petra Federau, AfD: Ja, ja, ja!) ob das, was notwendig ist, auf demokratischem Wege erreicht werden kann, oder ob das 1,5-Grad-Ziel nur mit außerhalb demokratischer Prozesse liegenden Entscheidungen erreicht wird. Ich persönlich bin überzeugt, dass wir das 1,5-Grad-Ziel auf demokratischem Wege erreichen müssen. (Stephan J. Reuken, AfD: Das klang nicht so.) Ein Scheitern wäre keine Alternative, eine um 3 oder 4 Grad heißere Erde wäre in Teilen kaum noch bewohnbar (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und von Krisen und Mangellagen geprägt, die unser persönliches Leben stärker einschränken würden, als jedes Tempolimit, jede Sitzblockade oder jede Tomatensuppe auf Bildern von Sonnenblumen es jemals sein könnten. (Stephan J. Reuken, AfD: Pfui!) Und darum stelle ich ... (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und darum stelle ich am Ende die ketzerische Frage, ob echter Klimaextremismus nicht eher bei den Leugnern des menschengemachten Klimawandels zu suchen ist, die genau solche extremen Langzeitfolgen billigend in Kauf nehmen, nur, um am Hier und Jetzt nichts ändern zu müssen. (Stephan J. Reuken, AfD: Pfui!) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Julian Barlen, SPD: Hervorragend!)
Elke-Annette Schmidt
Einen Moment bitte! Einen Moment bitte, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor vom Abgeordneten Herrn Schmidt. Bitte schön!
Martin Schmidt AfD
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Beitz, also auch Sie drehen hier die Vorzeichen um und reden nicht über die Straftaten, die getätigt werden, Sie nennen es ja sogar nur zivilen Ungehorsam. Da stelle ich mir schon die Frage, wenn ich mich nachher hier am Niklotbild festklebe, weil ich die Migrationspolitik nicht so gut finde, (Stephan J. Reuken, AfD: Pfui!) ob Sie das dann zivilen Ungehorsam nennen oder ob das eine Sachbeschädigung ist. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Nee, kenne ich nicht. Also es ist ja nur ziviler Ungehorsam. Das Nächste ist, diese 97-Prozent-Konsens-Studie ist auch allen bekannt, auch dazu gibt es Kritik. Wie die zusammengewürfelt worden ist, können Sie vielleicht auch mal googeln. Und wenn Sie solche Strohmannargumente hier gegen uns auffahren, dass wir angeblich über CO -Moleküle in 2 der Luft reden, ja, dann frage ich, über was soll man denn sonst reden, denn das ist genau der Kernpunkt der Debatte, ab wie viel Molekülanteilen in der Luft welche Temperatur sich ändert. Dazu gibt es verschiedenste Modelle und darüber streitet sich die Wissenschaft auf der ganzen Welt (Zuruf von Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und vor allen Dingen darüber, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) was im Kosten-Nutzen-Verhältnis die beste und effizienteste Methode wäre, dagegen anzukämpfen. Das ist völlig legitim, aus jeder Richtung heraus darüber zu debattieren. Und das ist eine wichtige physikalische Debatte, und da kann man auch nicht mit einem Wahrheitsanspruch ankommen und sagen, (Enrico Schult, AfD: Richtig! Sehr richtig!) alle Wissenschaftler der Welt sagen das so. Es gibt auch Zeiten, in denen alle Wissenschaftler der Welt gesagt haben, manche Dinge wären so, wie sie sind, und man kann nichts ändern, und dann gab es eben auch ein paar wenige, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) die sich dagegengestellt haben, und die ganze Welt hat sich geändert. (Enrico Schult, AfD: Jawoll!) Also wie gesagt, Sie relativieren hier. Ziviler Ungehorsam ist Sachbeschädigung von Bildern von alten Meistern, für Sie keine Straftat, finde ich schon ein starkes Stück. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Falko Beitz SPD
Ja, gerne. Herr Schmidt, Sie können sich meine Rede noch mal im Nachhinein auch auf YouTube anhören und Sie können dann auch noch mal Google bemühen, und mehr will ich dazu eigentlich gar nicht sagen, denn ich glaube, das ist der richtige Weg, (Stephan J. Reuken, AfD: Sie sollten das mal tun!) denn das ist der richtige Weg, (Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner, AfD: Weil Sie nichts zu sagen haben.) um zu den Erkenntnissen der Wissenschaft zu kommen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Andreas Butzki, SPD: Genau.)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat noch mal das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Schneider-Gärtner.
Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Nicht nur, dass einige von Ihnen mit ihren Retourkutschen und ihren Verdrehungen sich komplett disqualifiziert haben, die Zeit ist einfach zu knapp, das alles zu thematisieren. Aber noch mal, wie gesagt, eine ganz klare Verurteilung dieser kriminellen Aktionen ohne Wenn und Aber vermissen wir bislang, zumal uns bei Hinweis auf Handlungsbedarf bezüglich dieser Aktionen damals wie heute Panik und Stimmungsmache unterstellt wird. Ich sage es abschließend noch einmal: Wer den Tod anderer Menschen durch gezielte Aktionen billigend in Kauf nimmt oder einplant, wer Polizei und Rettungskräfte mit Steinen und Molotowcocktails attackiert, ist kein Aktivist, sondern ein Terrorist, ein Krimineller (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und arbeitet gegen den Rechtsstaat. Sie kleben sich nicht nur einfach fest. Wer diese Verbrechen nicht klar verurteilt, sondern sie relativiert, verharmlost oder verteidigt, bestärkt diese Straftäter in ihrem Handeln hin zu einer immer weiter zunehmenden Eskalation der Gewalt und macht sich mit ihnen gemein. Und wir sehen eine klare Radikalisierung. Es jähren sich nun diese Aktionen und jetzt kündigt die „Letzte Generation“ an, der Widerstand werde 2023 größer denn je sein, ein Dauerzustand. Und noch mal, wer sich mit den Leuten gemeinmacht, die Straftaten zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele begehen, paktiert letztlich mit Kriminellen und arbeitet gegen den Rechtsstaat. Daher nochmals, wir erwarten insofern von der Landesregierung eine ganz klare Positionierung gegen diesen Terror ohne Wenn und Aber und ohne Relativierung und Verharmlosung. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern endlich attraktiver machen, auf Drucksache 8/1747. Antrag der Fraktion der CDU Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern endlich attraktiver machen – Drucksache 8/1747 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Torsten Renz. (Der Abgeordnete Torsten Renz wendet sich an das Präsidium. – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich besonders, dass auch die Vertreter des VBE mit Herrn Blanck und des dbb mit Herrn Knecht heute hier sind und dieser Debatte folgen. Am Ende geht es so ein bisschen um den Koalitionsvertrag unter anderem, wo festgeschrieben ist in Ziffer 253, dass Rot-Rot sagt, wir wollen einen Prüfauftrag, ob ab 2026 bei zurückgehenden Zahlen der Schüler und Schülerinnen eine Absenkung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung oder mehr Anrechnungsstunden ermöglicht werden können. Das ist also ein Prüfauftrag, in dem man schon sehr deutlich sagt, die inhaltliche Position, wir haben zurückgehende Schülerzahlen. Das will ich zu Beginn noch mal voranstellen, weil sich daraus ja auch entwickelt der entsprechende Lehrerbedarf. Und trotzdem heißt es übersetzt, wer sich bei Koalitionsverträgen auskennt, dass bis 2026 verbindlich nichts passieren wird, was die Unterrichtsverpflichtung oder die Anrechnungsstunden betrifft. (Marc Reinhardt, CDU: Das geht nicht.) Insofern ist das ein Zustand, der von den Verbänden kritisiert wurde, der auch aus unserer Sicht, insbesondere, wenn man auch den Wahlkampf und die zurückliegenden Jahre betrachtet, ein unbefriedigender Zustand ist, auch vor dem Hintergrund, dass im Jahre 2005 eine Mehrbelastung eingeführt wurde von zwei Stunden. Und wenn wir bis 2026 uns das anschauen, dann sind es über 20 Jahre, die die Lehrer in unserem Lande im Durchschnitt mehr arbeiten als in anderen Bundesländern. Ich will auch sagen, dass die Istsituation eine riesige Herausforderung ist, eine riesige Herausforderung grundsätzlicher Art, das heißt, die demografische Entwicklung ist eine Herausforderung, der Wertewandel und alles andere, was auch noch damit zusammenhängt, sind Dinge, die natürlich aber auch nicht vom Himmel gefallen sind. Und deswegen muss man selbstkritisch sagen – und das sage ich in alle Richtungen, egal, unter welcher Farbenlehre hier regiert wurde –, in den letzten Jahren oder Jahrzehnten wurde das Thema „demografische Entwicklung“ möglicherweise unterschätzt. Und das, was man gemacht hat an Maßnahmen – und wir haben Maßnahmen gemacht, ich will da nur mal sagen als Beispiel die Verbeamtung oder auch die Altersanrechnungsstunden –, das sind Maßnahmen gewesen, die nicht dazu geführt haben, dass wir heute eine Situation haben, wo wir sagen, die ist zufriedenstellend. Und ich will auch deutlich sagen, die 50-Millionen-Pakete oder auch vor zwei Jahren die 200-Millionen-Pakete haben unterschiedlichste Maßnahmen hervorgerufen, die etwas bewirkt haben, aber auch hier muss ich feststellen, zu wenig, um die jetzige Situation mit Blick auf die Zukunft zu meistern. Zu den Paketen 50 und 200 Millionen, da gehe ich ganz fest von aus, dass mein Kollege Herr Butzki das noch mal rückwirkend etwas genauer untersetzt, was wir da gemeinsam auf den Weg gebracht haben. (Andreas Butzki, SPD: Richtig erkannt.) Aber allein die Tatsache, dass wir in den zurückliegenden Jahren Seiteneinsteiger haben in Größenordnungen, insbesondere auch bei Neueinstellungen, zeigt ja, mit Blick auf die Historie von 20/30/40 Jahren hätte man gar nicht darüber nachgedacht, mit Seiteneinsteigern zu arbeiten, aber wir sind dazu gezwungen, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in Gesamtdeutschland, hier entsprechend zu reagieren. Das bedeutet aber auch, bei den Herausforderungen, die dazugekommen sind in den letzten zwei Jahren, wenn es also nicht um das Grundsätzliche geht, sondern eben auch um die aktuelle Situation, will ich sagen – ob das Corona ist, ob das das Thema Ukraine ist jetzt im Zusammenhang mit Flüchtlingen –, das sind Herausforderungen, die unsere Lehrerschaft und unser Bildungssystem zusätzlich belasten. Aber auch insbesondere Handlungsbedarf im Bereich der Bürokratie oder auch der Digitalisierung, wo wir viel zu langsam sind, das sind Dinge, die einfach erfordern, dass gehandelt wird. Und wenn wir nicht handeln, dann passiert das, was zurzeit passiert, die Lehrerschaft geht in Teilzeit. Für die, die darin nicht so geübt sind, will ich es einfach mal sagen: 31,2 Prozent im Durchschnitt in Mecklenburg-Vorpommern über alle Schularten befinden sich in Teilzeit. Das kann man für den Einzelnen vielleicht gut finden, aber bei unserer Situation an sich ist das ein Wert, über den man sicherlich diskutieren muss, insbesondere, wenn wir Höchstwerte haben im Bereich Schulamt Rostock im Bereich Gymnasium, wenn 53,5 Prozent der Lehrerschaft in Teilzeit sich bewegen. Es bringt weitere Reaktionen oder Folgen mit sich, den Krankheitsstand oder das Thema Frühverrentung will ich hier nur mal ansprechen. Insofern, glaube ich, ist es eine gesellschaftliche Herausforderung, die wir uns hier auf die Fahnen schreiben müssen, nicht nur Regierungskoalition, sondern auch Opposition. Und wir greifen ganz konkret die Thematik Unterrichtsverpflichtung und entsprechend das Thema Lehrerschaft heraus. Warum die Lehrer? Schule besteht aus vielen Bestandteilen, das brauche ich, glaube ich, nicht zu erklären. Da gehören Gebäude dazu, da gehört Stoffvermittlung dazu, die technische Ausstattung et cetera. Aber im Mittelpunkt steht immer wieder der Schüler und ganz eng angekoppelt der Lehrer. Auf dieses Verhältnis kommt es insbesondere an. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und wenn das nicht funktioniert, dann haben wir ein Riesenproblem. Und deswegen haben wir heute das Hauptaugenmerk gelegt auf die Thematik „Lehrerschaft, Attraktivität der Arbeitsbedingungen im Lehrerberuf“. Und da, glauben wir, müssen wir eine Perspektive setzen. Und das, was im Koalitionsvertrag steht, ist eben keine Perspektive. Und ich habe mir ein Zitat mitgebracht von einer Dame, Frau Bensinger-Stolze, GEW-Vorstandsmitglied, die das sehr treffend auf den Punkt gebracht hat, im „Nordkurier“ nachzulesen: Der „Teufelskreis aus Überlastung durch Lehrkräftemangel und Lehrkräftemangel durch Überlastung“, diesem Teufelskreis müssen wir entkommen. Und wenn uns das nicht gelingt, diese Lehrerschaft entsprechend zu motivieren, dann werden wir ein Problem haben, und alles andere ist immer wieder ausgerichtet dann, was nicht stattfinden wird, die Bildungsqualität, das Lernumfeld der Schüler zu verbessern. Und deswegen kommt es so zentral auf diesen Punkt an. Und sehen Sie es mir nach, ein klein wenig muss ich natürlich auch mal einen SPD-Werbeblock hier einstreuen. Wenn wir, (Sebastian Ehlers, CDU: Oha! Dafür bist du ja bekannt.) wenn wir die ostdeutschen Länder uns anschauen – und das habe ich getan am Beispiel der Unterrichtsverpflichtung im gymnasialen Bereich: Brandenburg 25, Sachsen 26, Sachsen-Anhalt 25, Thüringen 23 bis 26 – und wir in Mecklenburg bei 27 stehen, dann ist es mathematisch sehr schnell nachvollziehbar, dass wir in diesem Bereich die höchste Unterrichtsverpflichtung haben. Und ich habe mir sogar mal die Mühe gemacht, auch die SPD-regierten Länder herauszusuchen, und es ist tatsächlich so, ob Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland – ja, in so vielen Ländern regiert die SPD –, (Rainer Albrecht, SPD: Das ist auch gut so.) überall ist im Bereich Sek II bei den Gymnasiallehrern die Unterrichtsverpflichtung geringer als in Mecklenburg-Vorpommern. Und deswegen müssen wir auch handeln, weil wir im Wettbewerb mit den Ländern stehen. Und bei den Ausführungen gehe ich davon aus, bei den Fachpolitikern auf alle Fälle, dass die Arbeitsgrundlage, die ich nutze, die im April 2021 durch das Bildungsministerium auch veröffentlicht wurde, die auch noch zugänglich ist auf der Homepage des Ministeriums, und zwar der Bericht zur Lehrerbedarfsentwicklung 2021 bis 2035, der geht ganz klar davon aus, dass der Höchststand der Vollzeitäquivalente, die wir benötigen, im Jahre 2025 erreicht ist mit 10.595 und ein Absinken bis 2035 auf 9.631 VZE vorgesehen ist. Das bedeutet eine entsprechende Reaktion. Jetzt kann man die abbauen, die Lehrerschaft, oder man kann es auch nutzen, um Lehrer von der Unterrichtsverpflichtung zu entlasten. Und deswegen schlagen wir das Modell vor: im Schuljahr 2024/2025 25 plus 2, 25 Stunden verpflichtend, 2 Stunden verpflichtend in ein Arbeitszeitkonto. Das heißt, in diesem Schuljahr wird kein Lehrer mehr benötigt. Der Höchststand, sagte ich, ist im Jahre 2025. Ab 25/26 wollen wir die Verpflichtung um eine Stunde runternehmen – wir gehen von einem Mehrbedarf von 200 Lehrern aus –, im Jahre 2026 dann auf 25 Stunden. Ich glaube, über diesen Fahrplan muss mehr als diskutiert werden. Er sollte zur Umsetzung kommen im Sinne der Lehrer. Ich will mich abschließend dann am Herrn Knecht für den Deutschen Beamtenbund in Mecklenburg-Vorpommern orientieren, der zu Recht aufgefordert hat, wir sollen bei dieser gesellschaftlichen Herausforderung an einem Strang ziehen. Der Wettbewerb erfordert es, dass wir im Interesse unserer Lehrer und insbesondere unserer Schüler dieses Thema angehen. Ein Abwarten ist aus unserer Sicht keine Alternative, sondern es wird dazu führen, dass wir Standortnachteile im Lande Mecklenburg-Vorpommern, was die Lehrerschaft betrifft, haben. Und diesen Zustand sollten wir gemeinsam beseitigen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Bildungsministerin Simone Oldenburg.
Simone Oldenburg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle kennen das Sandmännchen und Al Bundy. (Heiterkeit bei René Domke, FDP) Und genau an diese beiden musste ich als Erstes denken, als ich den Antrag der CDU-Fraktion las. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr sachlicher Einstieg, Frau Ministerin!) Das Sandmännchen streut, begleitet von einer liebevollen Gute-Nacht-Geschichte, Sand in die Augen der Kinder. Allerdings meint das Sandmännchen es gut, denn es möchte, dass die Kinder mit schönen Träumen unaufgeregt einschlafen. Die CDU streut auch Sand in die Augen, und zwar in die Augen der Lehrkräfte, aber nicht gut gemeint, sondern um sie in die Irre zu führen, um ihnen vorzugaukeln, es gäbe ausreichend Lehrkräfte, die sofort eingestellt werden könnten, um die versprochene zweistündige Entlastung tatsächlich zu gewähren. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) 980 zusätzliche vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte wären nötig, (Stephan J. Reuken, AfD: Herr Renz hat 200 gesagt.) um diesen Vorschlag umzusetzen – 980 zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) zusätzlich zu den 674 notwendigen Einstellungen zum Schuljahr 23/24, zusätzlich zu den 677 notwendigen Einstellungen zum Schuljahr 24/25, zusätzlich zu den 638 notwendigen Neueinstellungen im Schuljahr 25/26, zusätzlich zu den 7.000 Neueinstellungen in den kommenden Jahren, zusätzlich zu den 1.000 Stellen, die die rot-rote Landesregierung mit großer Kraft innerhalb von fünf Jahren schaffen, besetzen und sichern wird. Dieser Antrag ist im Gegensatz zur Gute-Nacht-Geschichte des Sandmännchens eine Seifenoper. Alles ist machbar, alles ist umsetzbar, seicht an der Oberfläche, ohne jeglichen Tiefgang, ohne ernst zu nehmende Handlung, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn Seifenopern stellen ja nicht die tatsächlichen Ereignisse in den Vordergrund, sondern die handelnden Personen, die ganz schlicht in trivialen Erzählungen gefangen sind. Und so auch hier. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Denn die für diesen Schritt notwendigen 980 Lehrkräfte, (Daniel Peters, CDU: Absolut unwürdig, was Sie hier vom Stapel lassen.) die gibt es nicht, die gibt es einfach nicht. Sie gibt es nicht in Mecklenburg-Vorpommern, sie gibt es nicht in Bayern, sie gibt es nicht in den 14 anderen Bundesländern. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und besonders irreführend ist es ja, diesen Antrag zu stellen, obwohl jede und jeder weiß, dass es diesen gravierenden Lehrermangel gibt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ob es die Klemm-Studie ist, ob es das neue Gutachten der Ständigen wissenschaftlichen Kommission ist, (Daniel Peters, CDU: Sollen wir mal das Wahlplakat rausholen?) ob es die aktuelle Ausgabe des Deutschen Schulbarometers ist – massiver Personalmangel überlagert Probleme und Sorgen der Schulen, so die Kernaussage des Schulbarometers. 67 Prozent der Schulleitungen führen dieses riesige Defizit an Lehrkräften (Zuruf von Daniel Peters, CDU) als größte Herausforderung, als größtes Problem an. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Auch Frau Wegner von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betont, dass aus ihrer Sicht ein anderes Einstellungsverfahren nichts daran ändert, dass es einfach zu wenige Lehrkräfte gibt. Das mit den Einstellungsverfahren ist zwar nicht richtig, aber die Aussage zum Lehrkräftemangel stimmt, Frau Wegner. Und selbst die CDU als Übermittlerin dieser Botschaft verdeutlicht, dass sie ihren eigenen Antrag nicht ernst nimmt. Denn ein Blick in den Herbst 2021 verdeutlicht es, hier erklärt die CDU in der VBE-Zeitschrift auf die Frage: „Lehrkräfte arbeiten seit Jahren am Limit der zeitlichen Belastung. Was planen Sie, um diese Situation zu verbessern?“, ich zitiere die Antwort: „Entscheidende Entlastung ergibt sich vor allem aus zusätzlichem Personal. Hierfür setzt sich die CDU M-V entschieden ein. Anschließend“ – ich betone noch mal, anschließend! – (Thomas Krüger, SPD: Hört, hört!) „ist über weitere Entlastungsstunden nachzudenken.“ Ende des Zitats. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das heißt, Sie wissen es selbst, Sie handeln wider Ihres eigenen Wissen, und das nennt man populistisch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, warum musste ich nun an Al Bundy, den Schuhverkäufer, denken? Er hatte eigentlich nie Geld, verdient sehr wenig, die Familie ist hoch verschuldet, er ständig pleite, (Daniel Peters, CDU: Das ist unwürdig.) aber am Montag verschenkt er regelmäßig ungedeckte Schecks, und zwar an die ganze Familie. Und das macht auch die CDU, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) denn zusätzlich zu den 200 Millionen, die sie im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für die weitere Ausgestaltung des KiföG verlangte, fordert sie nun 200 Millionen Euro für die Gewährung der beiden Entlastungsstunden. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Denn 200 Millionen Euro (Sebastian Ehlers, CDU: Hoffentlich hören das die Lehrerinnen und Lehrer!) würden diese 980 Lehrkräfte (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) allein bis zum Ende dieser Legislaturperiode kosten, (Daniel Peters, CDU: Da schämen sich ja sogar Grundschüler für diese Rede.) jedes Jahr mehr als 80 Millionen Euro, die die CDU nicht hat, und das weiß sie auch ganz genau. Und auch das ist Irreführung. (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Denn hätte sie eine nie versiegende Quelle, würde sie sie ja im Antrag benennen, so, wie es üblich und redlich ist, wenn man Forderungen in dieser gigantischen Höhe stellt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Also wie bei Al Bundy: ungedeckte Schecks, die hier vergeben werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Michael Noetzel, DIE LINKE) Aber einen großen Unterschied gibt es allerdings: Die Bundys waren eine schrecklich nette Familie, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) das Agieren der CDU-Fraktion ist einfach nur schrecklich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Das ist unglaublich!) Sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir ein ganz besonderes Anliegen, den Lehrerinnen und Lehrern für ihre aufopferungsvolle Arbeit, für ihr großes Engagement zu danken. Und es tut mir aufrichtig leid, dass die CDU versucht, sie an der Nase herumzuführen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich weiß aber auch, dass es bei den Lehrkräften nicht verfangen wird, weil sie jeden Tag merken, was es heißt, mit Vertretungsunterricht, Mehrarbeit und Stillbeschäftigung umgehen zu müssen. Und die Lehrerinnen und Lehrer wissen ganz genau, dass sie diese von der CDU versprochene Absenkung der Unterrichtsverpflichtung am Ende als Mehrarbeit leisten müssen, als zusätzliche Mehrarbeit. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) 24 Stunden jede Woche oder umgerechnet in Schulen würde es heißen, dass 40 Schulen gar keinen Unterricht mehr anbieten könnten, weil die 1.000 Lehrkräfte, die hier versprochen werden, ja gar nicht da sind. (Marc Reinhardt, CDU: Versprechen wir auch nicht.) Und niemand wird den Lehrkräften das vormachen, denn sie wissen ganz genau, dass es derzeit keine zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrer gibt für diese beiden versprochenen Entlastungsstunden. Sie wissen auch, dass es in jedem Bundesland diese großen Sorgen gibt, im Übrigen unabhängig vom Gehalt und der Anzahl der Unterrichtsstunden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und sie wissen auch, dass Sachsen-Anhalt die Unterrichtsverpflichtung erhöht, dass es etliche Bundesländer gibt, die gerade Teilzeit reduziert haben oder sie gänzlich abschaffen. Das alles tun wir nicht. Und selbstverständlich wissen die Lehrerinnen und Lehrer auch, dass die Landesregierung alles unternimmt, um weitere Lehrkräfte einzustellen, um wenigstens die Lücke zu schließen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie wissen, dass wir mit unseren neuen Einstellungsverfahren, mit einer straffen Zeitplanung für das Bewerbungsverfahren, mit exakten Regelungen der Zuordnung der Bewerberinnen und Bewerber zu den einzelnen Gruppen, mit der sofortigen Einstellung von Referendarinnen und Referendaren ohne Bewerbung, mit den Doppelbesetzungen, mit vorfristigen Stellenbesetzungen, mit dem neuen Lehrerbildungsgesetz, mit der Reform der Seiteneinsteigerausbildung, mit den verbesserten Ausbildungsbedingungen, mit den vier Einstellungsterminen für Referendarinnen und Referendare, mit der ganzjährigen Einstellung von Lehrkräften, mit dem Zuschlag für Referendare, die im ländlichen Raum unterrichten, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) mit der Lehrerwerbekampagne, mit der LehrerLANDPARTIE und mit der Einführung des berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) alles dafür tun, um die Lehrkräfte zu finden, die die ausscheidenden Lehrerinnen und Lehrer ersetzen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie wissen, dass wir alles dafür tun, den Lehrkräftemangel zu verringern. (Sebastian Ehlers, CDU: Scheinbar ja nicht.) Und die Lehrkräfte wissen auch, dass in den vergangenen Jahren bereits entlastende Maßnahmen ergriffen wurden und die Landesregierung sie sehr wohl auch gegenwärtig entlastet – (Zuruf von Harry Glawe, CDU) ob es die vorgezogenen Altersanrechnungsstunden sind, die ab kommendem Schuljahr wesentlich früher gewährt werden und damit die Entlastung auch früher spürbar wird, ob es die Vereinheitlichung und Entbürokratisierung der gesamten schulischen Abläufe sind oder die Einstellung externer Vertretungskräfte oder die Einstellung von Alltagshilfen oder die Bereitstellung von zusätzlichen Vertretungslehrerstellen (Zuruf von Harry Glawe, CDU) oder die zusätzlichen 150 Stellen für die Berufsschulen, ob es die Förderprogramme für Leihgeräte für Lehrkräfte sind oder die Finanzierung der IT-Administratoren durch das Land (Zuruf von Harry Glawe, CDU) oder die Bereitstellung digitaler Unterrichtsmedien oder die Angebote der digitalen Landesschule, ob es die Entlastung von Schulleitungen an Berufsschulen durch die eingestellten Verwaltungskräfte ist oder die Weiterentwicklung und der Ausbau des Unterstützungssystems des Zentralen Diagnostischen Dienstes mit 36 zusätzlichen und auch tatsächlich besetzten Stellen oder der Aufbau des Unterstützungssystems für Schulen in der Elternarbeit, ob es die Entlastung der Lehrkräfte an Gymnasien und Gesamtschulen mit circa 60 Stellen zusätzlich ist, um weitere Anrechnungsstunden für die Arbeit in der gymnasialen Oberstufe zu ermöglichen, oder ob es die zusätzlichen 45 Stellen für unterstützendes pädagogisches Personal an Brennpunktschulen ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und hier hören wir natürlich nicht auf. Wir werden weitere Entlastungen gewähren. Wir werden weiterhin zusätzliche Lehrkräfte einstellen, damit wir in den kommenden Jahren schrittweise auch die Unterrichtsverpflichtung senken können. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Aha!) Das funktioniert aber nur im Zusammenspiel mit Partnern, mit Ehrlichkeit, mit Sachverstand und mit Kompetenz, (Marc Reinhardt, CDU: Das haben Sie ja alles nicht.) aber nicht mit ungedeckten Schecks, nicht mit Vortäuschen falscher Tatsachen und auch nicht mit Populismus. (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Unglaublich! Völlig unwürdig!)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! (Sebastian Ehlers, CDU: Ganz schwach!) Für die Fraktion der AfD hat nunmehr das Wort der Abgeordnete Enrico Schult. (Sebastian Ehlers, CDU: Und die Ministerpräsidentin lobt das noch. Das sagt auch was aus. Das ist das Niveau von Rot-Rot hier. – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Hohes Niveau. – Zuruf von Daniel Peters, CDU)
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Die CDU möchte die Attraktivität des Lehrerberufes stärken, indem sie die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung auf 25 Stunden absenkt. Die AfD hatte 2018 ebenfalls eine Stundenreduzierung für Lehrer vorgeschlagen. Bereits damals forderte meine Fraktion in dem Antrag „Lehrermangel in M-V beheben – Attraktivität des Lehrerberufs erhöhen“ das Gleiche, was die CDU heute formuliert, nämlich eine Verringerung der Pflichtstundenzahl. Damals stand die CDU mit in der Regierungsverantwortung, damals hätte es die CDU ändern können, damals wollte sie es offenbar aber nicht ändern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Denn mit Verweis, dass der damalige Antrag abgeschrieben worden sei und dass keine Angaben zur Finanzierung gemacht wurden, lehnte Herr Reinhardt unseren damaligen Antrag im Namen der CDU-Fraktion ab. Doch der heutige Antrag der CDU greift das Thema „Reduzierung der Pflichtstundenanzahl für Lehrer“ inhaltsgleich wieder auf, man könnte auch wieder von abschreiben sprechen, tun wir aber nicht, denn niemand hat ein Urheberrecht auf politische Forderungen und politische Lösungsansätze. Aber ich möchte die CDU-Fraktion unter Verweis auf ihre damaligen Aussagen bitten, doch einen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten – das wurde ja eben auch schon angesprochen –, denn aus diesem Grund haben Sie unseren Antrag ja damals abgelehnt. Aber auch hier fehlt dieser Finanzierungsvorschlag gänzlich. Dieser Antrag heute und der damalige Antrag der AfD-Fraktion zeigen aber, dass wir auf dem Gebiet in den letzten viereinhalb Jahren noch nicht weitergekommen sind, dass es durchaus sinnvoll ist, über eine Absenkung der Stunden für Lehrer zu debattieren, aber immer unter der Prämisse – und das klang eben auch schon an –, wie viel würde es das Land kosten, wenn wir die Stunden absenken, und woher wollen wir die zusätzlichen Lehrer nehmen, die dann die Lücke schließen, wenn alle Lehrer weniger arbeiten müssten. Darüber schweigen Sie sich nämlich aus, und nur der saloppe Hinweis auf den demografischen Wandel, der kann hier nicht überzeugen, Herr Renz. Sie verweisen ganz zu Recht darauf, dass Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern bundesweit die höchste Unterrichtsverpflichtung haben und schon rein quantitativ besonders belastet sind. Trotz der generös bewilligten Verbeamtung, trotz eines für die Verhältnisse unseres Bundeslandes hohen Einkommens, trotz der als Privileg aufzufassenden Ferienregelung, trotz einer mit hohen Ausgaben verbundenen Lehrerwerbekampagne wollen nach wie vor viel zu wenige diesen Job machen. Die Gründe dafür liegen aber nicht allein in der hohen Unterrichtsbelastung. Dies nicht erkannt zu haben, macht die Schwäche Ihres Antrages aus. (Torsten Renz, CDU: Nee, habe ich alles aufgezählt.) Zunächst einmal ist festzustellen, dass viel zu viele Lehramtsstudenten ihr Studium abbrechen oder in andere Berufsbereiche wechseln. Das können wir uns schlicht nicht leisten, und deshalb wird meine Fraktion nicht müde, die Gründung einer Pädagogischen Hochschule zu fordern, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) wie wir dies bereits in den Haushaltsverhandlungen getan haben, um die Lehramtsstudenten adäquat auf ihre spätere Tätigkeit vorzubereiten (Jens-Holger Schneider, AfD: Sehr richtig!) und die Abbrecherquote damit zu reduzieren. Das wäre der richtige Ansatz, um dem Lehrermangel nachhaltig zu begegnen, werte Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Doch zurück zur Reduzierung der Pflichtstunden für Lehrer und zu einer damit verbundenen Bestandsaufnahme von heute: Die Lehrerschaft ist nach wie vor überaltert. Die letzte Rettung im Zustand der Überlastung ist neben der langfristigen Krankschreibung sehr häufig die Teilzeitvereinbarung. Sie rufen das in Ihrer Begründung alles richtig auf: fehlende Lehrkräfte, Studienabbrüche, Frühverrentung, Krankheitsstände, Teilzeit statt Vollzeit. Das bedingt, so schreiben Sie, Kreislauf „von Lehrerbedarf, Lehrermangel und Unterrichtsausfall“ – alles korrekt. Und wir alle wissen, das vollmundige Wahlkampfversprechen von 1.000 neuen Lehrern stellte sich, wie wir wissen, eher als latent demagogische Trickkiste heraus, die uns immer wieder hier präsentiert wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie haben also grundsätzlich recht. Über ein reduziertes Pflichtstundendeputat wären Lehrer am schnellsten und durchaus wirkungsvoll zu entlasten. Zwei Stunden weniger Unterricht, das hätte durchaus Wirkung. Nur wie ich eingangs ausführte: Wie wollen Sie das beim fortdauernden Lehrermangel eigentlich kompensieren? Woher sollen die Lehrer kommen, die bei gleichbleibender Stundenanzahl in Summe den Unterricht übernehmen, von dem die Lehrer dann künftig freigestellt wären? Und diese Frage konnten Sie hier nicht schlüssig beantworten. (Torsten Renz, CDU: Kennen Sie das Konzept der Landesregierung?) Herr Renz, Sie haben ja noch Redezeit, wahrscheinlich werden Sie das dann noch ausführen. (Torsten Renz, CDU: Kennen Sie das Konzept der Landesregierung?) Eine weitere Schwäche Ihres Antrages ist, dass Sie die mannigfaltigen Gründe für die Überlastung der Lehrkräfte eben nicht ansprechen. Kein Wunder, Sie haben diese in 15 Jahren Regierungsverantwortung ja maßgeblich mitverursacht. Denn unsere Lehrer klagen nicht allein über die Zahl der zu leistenden Unterrichtsstunden, die Lehrer sind vielmehr und insbesondere durch unterrichtsfremde Beanspruchung am Limit. Die vom Stundenplan frei gehaltenen Nachmittage werden von Sitzungen und Meetings blockiert, Lehrerkonferenzen, Fachschaften, Teamsitzungen zu fragwürdigen Inklusionen, Klassen- und Zensurenkonferenzen, Elterngespräche, Elternversammlungen, Weiterbildungen, Veranstaltungen im Rahmen des Ganztagsprogramms. Ich frage mich mit Blick auf dieses Tagespensum: Wann bereitet ein Lehrer eigentlich seinen Unterricht vor? Wann korrigiert er Arbeiten oder wann erholt er sich einfach in der Unterrichtswoche von diesem anstrengenden Tag? Hierzu kann ich Ihnen einen Artikel empfehlen, der kürzlich in der „Ostsee-Zeitung“ erschien und in dem ein Rostocker Lehrer zu seiner Belastungssituation freimütig Auskunft gab. Tenor: „So sitze ich teilweise bis 19 Uhr am Schreibtisch. Zum Glück habe ich keine Kinder“, heißt es da von einem Regionalschullehrer. Und er hat recht, Lehrer haben umfassende Dokumentationen zu führen. Wiederum vor allem zur Selbstlegitimierung der Inklusion hat das Ministerium einen erheblichen Aufwand für papierene Vorgänge ausgelöst, der ganze Aktenregale füllt: Förderpläne, die permanent weiterzubearbeiten sind, Protokolle, Korrespondenzen und Hilfsplangespräche, Niederschriften zu sonderpädagogischen Förderbedarfen und dazugehörigen Diagnostiken, Notizen zu Inklusionsvereinbarungen, Elterngespräche und, und, und, und. Hinzukommen alle möglichen Sonderveranstaltungen und Weiterbildungen, über die der tote Gaul „Inklusion“ weitergeritten werden muss. Doch den toten Gaul „Inklusion“ lässt die CDU als Ursache für die Überlastung der Lehrer lieber weg. Kein Wunder, denn sie weiß ja, dass sie diesen Gaul selbst mit gesattelt hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und hier von dieser Stelle wurde das Thema Inklusion überhaupt noch nicht angesprochen. Und wir alle wissen, dass das gerade die Lehrer in den Schulen stark belastet. Ich zitiere noch einmal aus einem Antrag oder aus einem Artikel aus meiner Heimatzeitung. Dort heißt es: „Wegen Inklusion – Lehrerin in Neubrandenburg kündigt nach 35 Jahren“, heißt es im „Nordkurier“. Zitat: „‚Du stehst als Lehrer überwiegend alleine da. Inklusion wird zwar groß auf die Fahnen geschrieben, aber die Bedingungen dafür sind gar nicht vorhanden. … Ich hätte mir gewünscht, dass uns Lehrern geholfen und uns die Inklusion nicht übergehalst worden wäre durch den plötzlichen Zuschuss von Förderschülern.‘“ Und weiter schreibt der „Nordkurier“: „Nach Gesprächen mit Ärzten und Psychologen wurde“ der Lehrerin „dann bewusst, dass sie so nicht mehr glücklich und gesund werden kann, da sich der Stress bereits negativ auf ihren Körper ausgewirkt hätte. Schnell musste also etwas Neues her“. Und, werte Kollegen, diesen im Raum stehenden Elefanten „Inklusion“, der natürlich die Arbeit in den Schulen unheimlich erschwert, haben Sie nicht als Problem benannt. Und das ist das, was ich Ihnen vorwerfe, dass Sie sozusagen an der Oberfläche rumkratzen, aber die wahren Probleme verschweigen, weil Sie selbst nämlich dafür verantwortlich zeichnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber wir machen Ihnen das nicht so einfach. Wir als AfD-Fraktion haben einen Antrag vorbereitet, den wir im nächsten Plenum besprechen werden, und da wird das Thema Inklusion noch einmal aufgegriffen, und da können Sie sich dann gerne zu äußern. Also, werte Kollegen, reden Sie mal mit Lehrern und nicht nur mit den Vertretern der Interessenverbände! Ich war vor Kurzem auf der Schulmesse in Rostock und konnte da interessante Gespräche führen mit den Lehrern. Dort können Sie erfahren, dass es nicht nur oder nicht ausschließlich der Unterricht ist, der die Kollegen zu sehr stresst, denn darin sind sie kraft Erfahrung ja eigentlich Profis. Eine Statistik zum unterrichtsfremden Aufwand für unsere Lehrer, also nicht nur die reine Unterrichtstätigkeit, wäre daher sehr aufschlussreich und offenbarte, dass das lehrertypische Belastungssyndrom, das wesentlich den enormen Krankenstand auslöst, eben nicht ausschließlich von den Unterrichtsstunden, sondern von außerunterrichtlichen und allein schulpolitisch verursachten Dauerbelastungen ausgelöst wird. Also bitte nicht noch mehr Aktionismus im Sinne Ihrer politischen Bildung wäre jetzt sinnvoll, sondern das Fokussieren auf das Wesentliche. Dazu gehören, anspruchsvolle Unterrichtsinhalte zu vermitteln, ein Abbau der Bürokratie und Dokumentationspflichten und ja, auch eine Reduzierung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung für Lehrer. Deshalb wird unsere Fraktion diesem Antrag der CDU zustimmen, in der Hoffnung, dass die CDU dann auch ein schlüssiges Finanzierungskonzept vorlegt und nicht alles, wie in dem letzten Haushalt, nur durch immer neue Schulden finanzieren möchte. Denn das gehört zur Redlichkeit und Seriosität einfach dazu, dass man nicht immer nur was fordert. Das hat Herr Reinhardt damals richtig erkannt. Leider haben Sie es mit diesem Antrag nicht besser gemacht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Der Ansatz, die Pflichtstunden für Lehrer zu reduzieren, kann ein Schritt sein, ein Schritt von vielen, um die Attraktivität des Lehrerberufs zu steigern und somit dem Lehrermangel zu begegnen. Wir stimmen diesem Antrag mit dem Wissen zu, dass wir vor viereinhalb Jahren genau das Gleiche gefordert haben und dass sich in diesen viereinhalb Jahren nachweislich nichts getan hat. Insofern bringt es auch nichts, hier das alles in schönen Farben und rosaroten Farben auszumalen, wie es die Bildungsministerin gerade getan hat. Wir müssen uns in der Tat mit diesem Thema befassen und gerne können wir dies auch inhaltlich noch im Bildungsausschuss tun. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Andreas Butzki.
Andreas Butzki SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Renz, ich war schon sehr verwundert, ich möchte schon fast sagen entsetzt, als ich die Überschrift deines Antrages las: (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) „Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern endlich attraktiver machen“. Ich hätte es ja verstanden, wenn du geschrieben hättest, Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin attraktiv und zukunftsfähig entwickeln. (Torsten Renz, CDU: Hättest du dann zugestimmt, oder was?!) In meinen zehn gemeinsamen Jahren mit der CDU und auch mit dir haben wir, denke ich, eine ganze Menge erreicht. Und ich will es auch noch einmal zur Erinnerung der CDU und auch zu deiner Erinnerung noch einmal kurz vorstellen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Ministerin hat auch schon einige Punkte genannt, aber einiges, denke ich, sollte zur Festigung denn dienen. 2014, Verbeamtung bis zum 40. Lebensjahr, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Zitat Marc Reinhardt … Nö, man muss nur sehen, wer dann in den Landtag kam und wer das auch bei uns in der Fraktion ein bisschen mit befeuert. Das waren auch einige. (Marc Reinhardt, CDU: Nee, niemand!) Zitat Reinhardt vom 07.07.2014, er war damals der schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion: „Zum neuen Schuljahr werden jetzt 672 Lehrkräfte verbeamtet. Der Lehrerberuf gewinnt an Attraktivität.“ 50-Millionen-Paket haben wir dann beschlossen, Eingruppierung der Lehrerinnen und Lehrer von Grundschulen und von Regionalschulen in die E13 und in die A13, (Sebastian Ehlers, CDU: Ist das eine Geschichtsstunde jetzt, Herr Butzki?) Lehrergesundheitsprogramm entwickelt, mehrere Einstellungen für Referendare, vier Termine sind jetzt festgeschrieben. Ich kann mich noch genau erinnern, 2011 hatten wir einen Termin und viele Referendare haben dann keinen Platz gekriegt, weil im Juni Bewerbungsschluss war und Zeugnisse gab es erst im Juli, und dann sind sie überall hingegangen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das haben wir sofort damals aufgehoben. Es gab zwei Termine, jetzt sind es vier Termine. Wir haben vorzeitige Einstellungen in den Lehrerberuf – eine ganz, ganz wichtige Sache. Wir haben zusätzliche Altersabminderugen. Und hier möchte ich auch noch einmal Marc Reinhardt vom 11.11.2020 zitieren: „Verordnung in die sogenannte Verbandsanhörung gebracht, der zufolge unter anderem ein Rechtsanspruch darauf erhalten, ihre Unterrichtstätigkeit um vier Stunden zu senken. Der erste Schritt ist auf dem Weg, insbesondere ältere Lehrkräfte künftig spürbar zu entlasten, ist damit gemacht.“ (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und weiter heißt es dann noch in diesem Zitat: „Bereits im letzten Jahr haben wir das 200-Millionen-Euro-Schulpaket auf den Weg gebracht. Für mich hat dabei die spürbare Entlastung älterer Lehrkräfte eine wesentliche Rolle gespielt. Die Attraktivität des Lehrerberufes in Mecklenburg-Vorpommern wird damit erhöht.“ Und jetzt gucken wir uns noch mal die Überschrift an. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Im letzten Jahr haben wir ein gut aufgestelltes Seiteneinsteigerprogramm verabschiedet. Wir hatten das einige Jahre gut vorbereitet. Wir haben Verbesserungen der Arbeitsbedingungen durch ein großes Schulbauprogramm aufgelegt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir haben umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Informatik. Wir haben Lehrerendgeräte organisiert, da hat Mecklenburg-Vorpommern auch seinen Beitrag zu geleistet. Wir haben eine tolle Lehrerwerbekampagne, die uns vor Kurzem auch im Ausschuss vorgestellt wurde. Und ich will mal sagen, 2011 kam ich in den Landtag. Wir haben in dieser Zeit den Bildungsetat um 600 Millionen Euro erhöht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und das muss man auch einmal sagen. Dann kann man nicht sagen irgendwie, das endlich attraktiver zu machen. Das finde ich dann doch schon vermessen. Ich denke, wir können auch ein wenig stolz über das Erreichte sein, denn alles kostet Geld und der Bildungsbereich bleibt in den nächsten Jahren ein Schwerpunkt dieser Koalition. Natürlich ist nicht alles perfekt (Marc Reinhardt, CDU: Doch, ist alles perfekt.) und es gibt die verschiedensten Herausforderungen. Die Ministerin ist extra darauf eingegangen, (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) und ich denke, (Marc Reinhardt, CDU: Irgendwann.) sie hat es auch sehr gut dargestellt, was wir in den nächsten Jahren, vor welchen Herausforderungen wir stehen und wie wir das auch bewältigen wollen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber ich will jetzt auch noch einmal einen Blick in die anderen Bundesländer werfen. Wie sieht es übrigens aus dort? Laut Deutschem Schulportal fehlen deutschlandweit ungefähr 30.000 bis 40.000 Lehrerinnen und Lehrer. Nach Prognosen der Kultusministerkonferenz bleibt der Lehrermangel in den nächsten Jahren eines der ganz großen Probleme. Und besonders hart trifft es Nordrhein-Westfalen – natürlich sind die auch ein bisschen größer, aber im August hatten die noch 4.000 offene Lehrerstellen – und die ostdeutschen Länder. In allen Bundesländern fehlen ausgebildete Lehrerinnen, insbesondere in den MINT-Fächern. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Und wie siehts in den einzelnen ostdeutschen Ländern aus? Sachsen-Anhalt, kurz vor dem Schulstart lag die Unterrichtsversorgung bei 92 Prozent, im September wurden noch 992 Stellen ausgeschrieben. In Sachsen, 1.500 Stellen wurden ausgeschrieben, 890 ausgebildete Lehrer haben sich beworben. Die GEW-Chefin Uschi Kruse spricht von 3.000 nicht besetzten Stellen. Regional gibt es Riesenprobleme. Attraktiv sind natürlich die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz, aber in Ost-Sachsen ist die Lücke zwischen offenen Stellen und Bewerbungen besonders groß. In Thüringen, der thüringer lehrerverband sprach im August von 800 offenen Stellen. Ich weiß nicht, wer das gesehen hat. Am vorletzten Montag gabs die Sendung im NDR „Fakt ist!“ aus Erfurt zum Thema „Lehrermangel und Stundenausfall – Die Dauerkrise im Bildungssystem“. In Thüringen fehlen 1.700 Lehrerinnen und Lehrer bei 17.000 offiziellen Lehrerstellen, die sie dort haben. Mehr will ich jetzt dazu gar nicht weiter sagen. Wer sich die Sendung mal angucken will, soll einfach mal googeln und sich den Bericht anschauen. Die Herausforderungen in unserem Bundesland kennen wir, und die wollen wir annehmen und die werden wir annehmen, und ich denke, die werden wir auch meistern. Alle ostdeutschen Länder haben ähnliche Probleme und auch ähnliche Lösungen. Mecklenburg-Vorpommern wird dabei oft nachgeeifert, siehe auch Thüringen. Auch der Magdeburger „Volksstimme“ sind unsere zahlreichen Aktivitäten bei der Lehrergewinnung aufgefallen und sie stellte eine entsprechende Anfrage am Montag an unsere Fraktion, denn mit der Situation in Sachsen-Anhalt – ich habe es kurz beschrieben – sind sie äußerst unzufrieden. Und eins dürfen wir auch immer nicht vergessen: Immer mehr kommt es dabei auch auf die Rahmenbedingungen vor Ort an. Hier sind natürlich auch die Schulträger, also sprich die Landkreise und die Gemeinden, gefragt. Angehende Lehrerinnen – und das habe ich bei meinen zahlreichen Gesprächen auch immer wieder gehört – schauen sich das natürlich alles sehr gut an, wie ist die räumliche Situation, wie ist die technische Ausstattung – schnelles Internet, Endgeräte, Fachkabinette. Gibt es großzügige Außenanlagen, Sporthalle, Sportplatz, Schulhof, Aula? Ist es eine Ganztagsschule? Angehende Lehrerinnen und Lehrer schauen sich auch genau die Stadt an und auch, wo die Schule steht. Gibt es genügend Kitaplätze? Bei uns in meiner Heimatstadt ist die Situation sehr angespannt, das muss man dazusagen, obwohl wir eine ganze Menge da gemacht haben, aber die Situation ist schwierig. Und wenn die junge Lehrerin dann ankommt, in dem Fall eine stellvertretende Schulleiterin, und würde gerne übernehmen, aber ein Kitaplatz steht jetzt im Augenblick nicht zur Verfügung, dann ist das natürlich ein Nachteil. Und da müssen natürlich auch die Kommunen ran und dementsprechend helfen. Und wie ist die Situation beim Wohnen? Das ist auch ein wichtiger Punkt: Mieten beziehungsweise Bauen. Wie ist die Verkehrsanbindung? Das wissen wir auch. Und wie sind insgesamt die weichen Standortfaktoren? Da spreche ich auch über die Lebensqualität und so weiter und so fort. Natürlich ist auch das Land gefordert – wir haben es ja vorhin auch schon gehört –, den Lehrerberuf noch attraktiver zu machen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Der Vorschlag der CDU mit den Arbeitszeitkonten ist einer von vielen. (Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU: Aha!) Für Lebensarbeitszeitkonten gibt es aber derzeit noch keine Rechtsgrundlage. Sie werden aber bereits im Bildungspakt diskutiert. Die Vorschläge der CDU würden nach ersten Berechnungen – die Ministerin hats ja vorhin auch schon mal dargestellt gehabt – rund 200 Millionen Euro kosten. Da stellt sich natürlich die Frage, woher das ganze Geld kommen soll. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und die CDU pocht ja immer so auf ihre Haushaltsdisziplin, und da muss man wirklich sagen, Haushaltklarheit und Haushaltwahrheit, da frage ich mich, wo die hier bei diesem Antrag bleiben, zumal die CDU medial immer darauf Wert legt, durch die Reduzierung um die zwei Lehrerwochenstunden würde einen Mehrbedarf – hatten wir auch schon gehört – von 1.000 Lehrkräften bestehen. (Torsten Renz, CDU: In welchem Zeitraum?) Die Landesregierung und diese Koalition werden gute Lösungen für unsere Schulen erreichen. (Torsten Renz, CDU: In welchem Zeitraum?) Wir sind im ständigen Kontakt mit Praktikern, mit Eltern und Schulträgern. Herr Schult, ich bin auch vor Ort sehr viel unterwegs gewesen, jetzt gerade auch über die Zeit vor Weihnachten, um Weihnachten rum. Ich habe da etliche Gespräche geführt. Es gibt ein gutes Gremium zur Diskussion – das muss man so deutlich sagen – mit dem Bildungspakt für „Gute Schule 2030“. Personalgewinnungszuschlag, Altersanrechnung, Referendarzuschlag – wurde alles diskutiert über das 1.000-Lehrerstellen-Paket, haben wir gerade gehört.
Birgit Hesse
Herr Butzki, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Andreas Butzki SPD
Ja.
Birgit Hesse
Bitte, Herr Schult!
Enrico Schult AfD
Ja, vielen Dank, Herr Butzki, dass Sie mir diese Frage gestatten. Sie sagen, Sie sind im Gespräch auch mit vielen Praktikern. Bekommen Sie denn da auch die Rückmeldungen, dass die Inklusion in den Schulen große Probleme bereitet?
Andreas Butzki SPD
Unterschiedlich. Also ich habe jetzt mit drei Schulleitungen gesprochen, die sind total offensiv für Inklusion. Da werde ich auch noch ein Gespräch intensiv jetzt auch noch mal mit dem Ministerium führen, dass das da zügig vorangeht. Denen geht das zum Beispiel zu langsam. Ich kenne aber auch andere Meinungen. Das weiß ich auch.
Birgit Hesse
Herr Butzki, gestatten Sie …
Andreas Butzki SPD
Nein, jetzt nicht.
Birgit Hesse
… noch eine …
Andreas Butzki SPD
Das kann er gerne dann … Also eine dann, das, denke ich, reicht. (Rainer Albrecht, SPD: Nicht übertreiben!) Hier in dem Schulpakt werden natürlich viele Vorschläge diskutiert, abgewogen und festgehalten. Und da muss ich wieder an 2011 erinnern. Als ich da in den Landtag reinkam, gabs – ja, waren einige andere auch –, aber damals, der Minister Brodkorb hat dann zwei Arbeitsgruppen eingerichtet, eine war zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs, die haben ein Jahr lang getagt, intensiv getagt, ohne politische Einflüsse, also es war wirklich ein Fachgremium. Die Ergebnisse wurden uns vorgestellt, wurden im parlamentarischen Raum intensiv beraten, diskutiert – Herr Renz wird sich sicherlich gut noch dran erinnern – und im Endeffekt beschlossen. Diesen CDU-Antrag wird die SPD-Fraktion ablehnen. Wir werden diesen Antrag auch nicht überweisen, da wir erst einmal die Ergebnisse insgesamt des Bildungspaktes auch abwarten – einige haben wir schon gehört auch in der letzten Woche –, und anschließend laden wir auch wirklich alle Fraktionen zu intensiven Diskussionen ein. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Butzki! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Oldenburg, wenn ich Ihnen zugehört habe eben, habe ich gedacht, wir müssten eigentlich ein Paradies an unseren Schulen bei uns im Land haben. Ich verstehe nur nicht so ganz genau, warum wir dieses Paradies, dieses Gefühl nicht bei Eltern, Lehrern und Schüler/-innen im Land zurückgespiegelt bekommen, die das völlig anders sehen. Ich glaube tatsächlich, Sie haben auch ein wichtiges Problem – und das ergibt sich ja auch aus der Begründung von Herrn Renz von der CDU –, ein wichtiges Problem angesprochen: Wir haben viel zu wenig Lehrer. Ja, das wissen wir alle. Das ist auch nicht nur ein Problem hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, sondern das trifft uns bundesweit. Und wir haben – auch das hat Herr Renz sehr deutlich gemacht –, wir haben hier in Mecklenburg-Vorpommern die höchste Stundenverpflichtung überhaupt. Auch das ist ein Grund dafür, dass bei uns eben viele Lehrerinnen und Lehrer im Burn-out sind oder einfach auch versuchen, in Teilzeit ihre eigene Gesundheit zu retten. (Torsten Renz, CDU: So ist es.) Das sind Probleme, die wir haben. (Torsten Renz, CDU: Ja.) Und allein deshalb finde ich den Ansatz, den der Antrag der CDU aufnimmt, einen richtigen. Diese Stunde Arbeitszeitreduzierung, die hier beantragt wird, bedeutet ja nicht, dass sie sofort in neue Lehrer/-innenstellen umgesetzt werden muss, (Torsten Renz, CDU: Endlich mal jemand, der den Antrag verstanden hat! – Marc Reinhardt, CDU: Und auch gelesen hat.) sondern sie fließt auf ein Arbeitszeitkonto (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) und ist insofern, und das ist natürlich nicht schön, sondern sie ist insofern ein Scheck auf die Zukunft. Also es ist keine echte Reduzierung, aber es ist ein Prinzip Hoffnung. Es ist ein erster Schritt auf einem langen Weg, nicht nur angesichts des demografischen Wandels, der in den nächsten Jahren unmittelbar zutage treten wird. Wir haben heute schon eine Bildungsdebatte gehabt, und ich habe unsere Vision von einer guten Schule skizziert. Eine Schule, in der Kinder selbstwirksam gestalten und entdecken können, in der eine ganze Schulfamilie agiert, nützt aber nicht nur den Kindern, sondern auch den Lehrkräften. In der Presse wird die Schule auch durch Aussagen aus Reihen dieses Parlamentes oft auf die Rolle eines einseitigen Bildungsbegriffes reduziert. Erziehung geschehe im Elternhaus, ebenso der Umgang mit Konflikten. Fertig, nicht unsere Verantwortung. Auch das zeigt doch, dass wir gar nicht mehr die Realität in den Elternhäusern sehen, wo genau das ja nicht passiert. Deshalb müssen wir familienergänzend und manchmal sogar -ersetzend in den Schulen tätig werden, nicht nur mit Lehrkräften, sondern auch mit dem, was ich als Schulfamilie bezeige. Es kann nicht unsere Antwort sein, die Lehrerinnen und Lehrer sind auch durch den bereits jetzt herrschenden Fachkräftemangel ausgebrannt. Aber nicht nur, die Gewalt an Schulen nimmt zu, offiziell weisen immer mehr Schülerinnen und Schüler Lernschwierigkeiten auf, und das Projekt Inklusion hakt an allen Ecken und Enden, (Beifall Enrico Schult, AfD) ist aber nicht das Problem, Herr Schult, sondern das ist eine Aufgabe, die wir lösen müssen in den Schulen mit entsprechenden Voraussetzungen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Lösen sollen dies allein die Lehrer/-innen, die im Studium doch vor allem auf eines vorbereitet werden: Frontalunterricht. Aber Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie sind Kinder, entwickeln sich und wachsen heute vor allem in Institutionen wie Schulen und Kitas auf. Auch Achtjährige haben noch nicht die volle Reife und müssen pädagogisch begleitet werden. Doch dafür fehlt den Lehrern schlicht die Zeit und darauf werden sie im Studium auch nicht ausreichend vorbereitet. Um die Lehrer zu entlasten, braucht es also nicht nur eine Reduzierung ihrer Stundenzahl, sondern auch eine Verbesserung ihrer Ausbildung hinsichtlich der pädagogischen Fähigkeiten. Die Schulen selbst müssen ergänzt werden um Sozialpädagog/-innen, Erzieher/-innen, Psycholog/-innen, DaZ-Kräfte, Sonderpädagog/-innen und vieles mehr. Lehrer/-innen müssen sich darauf konzentrieren können, die Kinder im Wissenserwerb zu begleiten, während die oben skizzierte Schulfamilie dafür sorgt, dass jedes Kind möglichst individuell sein Potenzial entfalten kann. Dadurch würde auch der Beruf des Lehrers wieder attraktiver. Die Aufgaben und die Arbeit verteilten sich so leichter entsprechend der unterschiedlichen Qualifikationen, was Entlastung und eine höhere Qualität von Schule und Unterricht mit sich bringen würde. Ein weiteres Problem, vor dem wir aktuell stehen, ist die hohe Abbruchquote der Lehramtsstudierenden. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Über 80 Prozent, das ist angesichts des Fachkräftemangels fast nicht auszuhalten! Eine Möglichkeit, das Lehramtsstudium attraktiver zu gestalten, wäre zum Beispiel die Option, ein duales Studium anzubieten. Genauso, wie es heute bereits möglich ist, soziale Arbeit dual und vergütet bei einem Landkreis zu studieren, sollte es doch auch möglich sein, das Lehramtsstudium derart zu gestalten. Bereits im ersten Semester könnten die Studierenden in den Schulen praxisnah ihren Beruf erlernen, unterstützen und schrittweise mehr Verantwortung übernehmen. Diese Versuche gibt es ja auch bereits schon hier über die Uni Greifswald. Warum bis zum Referendariat warten, wenn wir doch bereits zuvor Lehrer/-innen in der Praxis ausbilden könnten? Durch die Vergütung wäre das Studium zudem deutlich wertvoller und verbindlicher als bisher. Die Lehrkräfte könnten so zusätzlich zu funktionierenden Schulfamilien hier Unterstützung erfahren. Sie sehen, der Antrag der CDU ist ein wichtiger erster Schritt, dem wir deshalb auch zustimmen werden, aber weitere müssen folgen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich stehe hier für meine Kollegin Frau Enseleit, die leider erkrankt ist. Aber ich habe nicht einfach ihren Vortrag übernehmen können, sondern er ist durchaus von persönlichen Dingen durchwachsen, muss ich hier so gestehen, da ich, ich habe es schon gesagt, aus einer Lehrerfamilie komme, die zum Teil auch noch aktiv ist und sind, und da einige Dinge auch vielleicht emotional sind oder durchaus Einfluss haben. Wir diskutieren heute über die konstruktiven Lösungen, um endlich mehr und auch die besten Lehrerinnen und Lehrer für unsere Kinder hier im Land zu finden und vor allem im Job zu halten. Ich glaube, was wir nicht gebrauchen können, ist eine zusätzliche Lehrerflucht und wenig attraktive Arbeitsbedingungen neben der zunehmenden Pensionierung von Lehrkräften, einem konstant hohen Krankenstand und zunehmend die Inanspruchnahme von Teilzeitkosten, Entschuldigung, von Teilzeitarbeit. Das hat mein Kollege von der CDU hier ja genauso vorgetragen. Was guten Unterricht und ein attraktives Lern- und Arbeitsklima langfristig für Lehrerinnen und Lehrer ausmacht, ist wahrlich kein Hexenwerk. Kollege Renz hat es ähnlich formuliert. Er hat gesagt, es ist ein Teufelskreis zu durchbrechen. Die Ständige wissenschaftliche Kommission beabsichtigt, zusätzlich ein umfangreiches Gutachten zu Fragen der Lehrkräftegewinnung, Qualifizierung für das Jahr 2024 vorzulegen. Ich glaube, wir können hier in Mecklenburg-Vorpommern so lange nicht warten. Wir sollten handeln und nicht nur darüber reden, was alles nicht geht, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Daniel Peters, CDU) sondern auch mal schauen, was geht, was können wir heute tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Die Historie geht hier speziell in Mecklenburg-Vorpommern auf den Geburtenrückgang nach der Wende zurück. Ich habe dort in der Fachliteratur den Begriff „Geburtenschock“ gelesen, habe ihn aber vielleicht etwas falsch, also zum jetzigen Zeitpunkt, interpretiert. Damals hatten wir einen Überhang an Lehrerinnen und Lehrern. Sie wurden damals größtenteils in Frühpension geschickt, mit anderen Aufgaben betraut, und trotzdem wurde für die verbleibenden Lehrkräfte damals die Stundenzahl von 25 auf 27 Stunden erhöht, nicht aus pädagogischen Gründen, sondern auch damals aus rein finanziellen. Ich war damals mittendrin. Mutter, Schwester, beste Freundin waren betroffen, meine Mutter mittlerweile seit vielen Jahren im Ruhestand. Meine Schwester, eine Lehrerin, die ist von Leidenschaft getragen. Also ich ziehe jedes Mal den Hut davor, was sie in ihrem Alter, mittlerweile 63, heute noch tatsächlich Tag für Tag leistet. Und die Tradition wird fortgeführt. Da sie so eine leidenschaftliche Lehrerin ist, zwei Söhne hat, haben auch die den Lehrerberuf ergriffen, aber nicht in Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind beide junge Studienräte in Bayern und fühlen sich dort verdammt wohl und sind auch dort begeisterte junge Lehrer. Wir reden hier über den Vorschlag, von 27 auf 25 Stunden zurückzugehen. Zwei Stunden! Ich ermuntere jeden, mal darüber nachzudenken, ob zwei Stündchen einen Unterschied machen. Es sind ja nicht die 25 Stunden, sondern jede Unterrichtsstunde bedarf ja auch noch einer Vorbereitung, nicht unbedingt eins zu eins, das hängt vom Alter ab, wie lange man im Unterrichtsberuf war und ist, aber trotzdem, jeder Jahrgang, jede Klasse, jeder Schüler ist anders. Nicht, dass Sie vielleicht denken sollten, oh, ist ja immer dasselbe! Ich möchte nicht in den Knochen derjenigen Kolleginnen und Kollegen stecken, die das tagtägliche Pensum mit unseren Kindern und Jugendlichen stemmen. Wir sagen immer wieder gerade als FDP: Bildung, Bildung ist mit Abstand die lohnendste Investition, die wir leisten können in unsere Zukunft. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Arbeitsbedingungen für unsere Lehrerinnen und Lehrer sind alles andere als einladend. Auch das war hier schon Thema. Damit meine ich weniger die Schülerinnen und Schüler als vielmehr die Bedingungen, wie Gebäude, sanitäre Einrichtungen, die technische Ausstattung oder auch fachfremde Vertretungsstunden. Ja, es gab Laptops. Ich bin in einer Gemeinde, ganz schnell wurde alles ausgestattet, auch meine Schwester bekam einen Laptop, aber niemand hat sie eingewiesen. Es fehlte die Fachkompetenz an den Schulen, dann auch Lehrer dazu zu befähigen. Sie ist Kunstlehrerin und nicht unbedingt die große Computerfachfrau. Auch Inklusion ist nicht das Problem, sondern auch hier ist die personelle Ausstattung neben entsprechenden baulichen Maßnahmen nicht so in Gang gekommen, wie es alle brauchten. Woher sollen Kinder denn lernen, im Team zu arbeiten, wenn sie die eigenen Lehrerinnen und Lehrer als ausgelaugte Personen empfinden oft genug?! Und machen wir uns nichts vor, die Insel der Seligen für Lehrerinnen und Lehrer in unserem schönen Mecklenburg-Vorpommern, erinnere ich an eine Werbekampagne, ist eine Wunschvorstellung der Landesregierung. (Marc Reinhardt, CDU: Das stimmt.) Mecklenburg-Vorpommern steht in Konkurrenz mit anderen Bundesländern, sehr vielen, wir haben es gehört, um gut ausgebildete Lehrkräfte für sich zu gewinnen. Wir reden über zwei Stunden, ein Thema unter vielen. Zwei Stunden weniger können hier eine wunderbare Zeit in Kollegien schaffen, sich zu bestimmten Fällen zu beraten, sich fortzubilden, sich neue Ideen gemeinsam zu überlegen, sich Zeit dafür zu nehmen, was gewöhnlich und manchmal und leider immer öfter auf der Strecke bleibt: Qualität. Wie sagte der Chef der PISA-Studie Andreas Schleicher gleich zu Beginn des Jahres so treffend – in unseren Schulen ginge es wie in einem Fast-Food-Restaurant zu. Die Schülerinnen und Schüler seien oft nur Konsumenten, die ihren Lehrstoff serviert bekommen. Die Lehrer agieren als Servicedienstleister, die das vorgefertigte Essen aufwärmen und überreichen sollen. Der OECD-Bildungsdirektor führt aus, Eltern seien Kunden, die sich beschweren, wenn etwas nicht in Ordnung ist. Aber auch das fiel hier schon, es ist auch so, dass viele Eltern den eigenen Erziehungsauftrag als Eltern nicht wahrhaben wollen, ihre Verantwortung nicht zu 100 Prozent wahrnehmen. Diese Abläufe frustrieren alle. Die Schulentwicklungsforschung belegt eindeutig, dass die Belastung im Lehrerberuf nicht nur durch eine satte Besoldung kompensiert werden kann. Schließlich ist bekannt, dass deutsche Lehrkräfte im internationalen Vergleich gut bezahlt werden. Seien wir mal ehrlich, wenn ich an meine Schwester denke, an meine Mutter denke, an meine beste Freundin denke, an meine jungen Neffen denke, die sagen, eigentlich ist der Lehrerberuf einer der schönsten der Welt, wenn die Rahmenbedingungen stimmen, weil wir können junge Menschen in ihr Leben begleiten, wir können ihnen helfen, ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Und ich denke, das ist eine wichtige Aussage, die manchmal vielleicht auch auf der Strecke bleibt, wenn man erschöpft ist, wenn man kaputt ist, wenn diese Aussage, mit der man eigentlich mal den Lehrerberuf erreicht hat, wenn das nicht mehr stimmt. Wir unterstützen die …
Birgit Hesse
Frau Abgeordnete, ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie am Ende der Redezeit sind. (Der Abgeordnete Enrico Schult bittet um das Wort für eine Anfrage.)
Barbara Becker-Hornickel FDP
Danke!
Birgit Hesse
Herr Schult, es tut mir leid, insofern kann ich auch keine Zwischenfrage mehr zulassen. (Zuruf aus dem Plenum: Aber eine Kurzintervention!)
Barbara Becker-Hornickel FDP
Mein letzter Satz ist: Wir unterstützen die Initiative der CDU und würden auch einer Überweisung in den Bildungsausschuss zustimmen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ohne Zweifel ist der Lehrkräftemangel das dominierende bildungspolitische Thema unserer Zeit, und ohne Zweifel befindet sich das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem harten Wettbewerb mit den anderen Bundesländern um Lehrerinnen und Lehrer. Es geht um die Qualität der Bildung an unseren Schulen und damit um die Zukunft unseres Landes. Ja, und da sind Vorschläge zur Verbesserung sehr gern gesehen. Es wäre natürlich sinnvoll, wenn diese Vorschläge auch im Bereich des Machbaren liegen und auch umsetzbar sind. Nun zu Ihrem Antrag: Ich kann Ihnen, Herr Renz, in Ihrer Analyse in Punkt 1 nur zustimmen. Hier gibt es kein Vertun. (Torsten Renz, CDU: Vorsicht, wie Sie abstimmen nachher! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Die Fakten dazu liegen spätestens seit der Analyse zur Situation der Lehrkräfteausbildung des Rostocker Experten Professor Radisch auf dem Tisch. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Gründe für den von Ihnen angeführten Wechsel oder Abbruch des Studienfachs und die ganz besondere prekäre Situation in den Fachrichtungen Regionale Schule, Berufsschule und Sonderpädagogik sind allerdings vielfältig. Sie reichen von falschen oder ungenauen Vorstellungen über die Realität des Berufes bis zur Unzufriedenheit über die Ausbildungssituation. Das sind Themen, die wir mit der vor uns liegenden großen Novelle des Lehrerbildungsgesetzes angehen werden, und ich hoffe da auf Ihre rege Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren. Ich will zu Punkt 1 auch Folgendes sagen: Nicht nur die MINT-Fächer sind zukunftsweisend, meine Damen und Herren der CDU. Das gilt ebenso für die musischen und künstlerischen Fächer, für die Förderung von Kreativität insgesamt. Die schulische Ausbildung ist eine umfassende. Und gerade in diesen Zeiten dürfen wir auch den Blick auf die Schulung von Medienkompetenz und politische Bildung nicht verlieren. Und hier müssen wir weiter handeln, so, wie wir es ja auch beispielsweise mit dem gemeinsamen Antrag zur Erinnerungskultur an Schulen vorhaben. Wie Sie in Ihrem Antrag dazu kommen, die Regelungen zum Seiteneinstieg als nicht ausreichend abzuqualifizieren, das allerdings bleibt Ihr Geheimnis. Meines Wissens liegt bisher noch keine Evaluierung vor. Fakt ist, dass wir zum Schuljahresbeginn 2022/2023 690 neue Lehrkräfte einstellen konnten, so viele, wie seit 2015 nicht mehr, auch aufgrund, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) und zwar auch aufgrund der neuen Regelungen zum Seiteneinstieg. Und damit kommen wir zum Punkt 2, dem Sie ebenfalls eine Auslaufkurve verpasst haben. Die Belastung für die Menschen in sozialen Bereichen und sozialen Berufen ist durch die vielschichtigen Krisen unserer Zeit ganz besonders hoch. Das ist völlig unstrittig, aber das sind sie überall in der Bundesrepublik und nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern. Dann allerdings die Beschulung von Kindern, die aus Kriegsgebieten flüchten mussten, in eine Reihe zu stellen mit dringend nötigen Verbesserungen der technischen Infrastruktur und vor allem der Bekämpfung einer Pandemie, das ist dann doch ein Zungenschlag, der diese Kinder in die Kategorie „Problem“ oder „Dauerbaustelle“ einordnet. Das ist – und davon gehe ich auch aus, Herr Renz – nicht Ihre Absicht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Kinder sind immer eine Bereicherung und Kinder sind immer eine Chance. (Marc Reinhardt, CDU: Im Gegensatz zu Ihnen, ja.) Besonders bemerkenswert finde ich jedoch Ihren Punkt 3, bemerkenswert deshalb, weil Sie es doch tatsächlich schaffen, den Eindruck zu erwecken, es habe seit 2014 eben keine Verbesserung für die Lehrkräfte mehr gegeben. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich möchte hier nur daran erinnern, dass mit dem 1. August 2020, so, wie der Kollege Butzki das ja auch schon getan hat, die Höherstufung für die Grundschullehrkräfte in Kraft trat und die nun wie alle verbeamteten Lehrkräfte in die Gehaltsstufe A13 eingeordnet wurden. Das hat auch zusätzliche Mittel in Höhe von, ich glaube, über 5 Millionen Euro erfordert, und das waren auch für unser Land wahrhaftig keine Peanuts. Meine Damen und Herren, was in anderen Berufen möglich ist, ist in den Berufsalltag von Lehrkräften nicht unbedingt automatisch übertragbar. Der Schulbetrieb funktioniert eben nicht wie ein Unternehmen oder wie eine Behörde, und das Modell „Lebensarbeitszeitkonto“ ist, wie wir wissen, ein ganz dickes Brett, das mit allen Beteiligten zu bohren ist. (Enrico Schult, AfD: Lassen Sie uns anfangen, Frau Rösler!) Und hier bedarf es eben tatsächlich einer rechtlichen, aber eben auch einer finanziellen Grundlage. (Torsten Renz, CDU: So ist es. – Enrico Schult, AfD: Wir diskutieren das im Bildungsausschuss.) Es stellt sich dann auch schon die Frage, ob die Einführung von Zeitkontingenten die Probleme nicht nur verlagern würde, statt sie im Sinne dann aller auch zu lösen, (Torsten Renz, CDU: Was heißt das?) Fragen, die im Rahmen des Bildungspaktes 2030 zusammen mit den Partnerinnen und Partnern zu besprechen (Marc Reinhardt, CDU: Genau.) und dann auch zu verhandeln sind. (Torsten Renz, CDU: Das Thema steht doch gar nicht auf der Tagesordnung, das ist das Problem.) Ihre Forderung nach Absenkung der Pflichtstundenzahl ist aus Sicht der betroffenen Lehrkräfte auf den ersten Blick natürlich sehr nachvollziehbar, aber in Anbetracht der überhaupt verfügbaren Lehrkräftezahl eher nicht umsetzbar und in Anbetracht der haushälterischen Lage auch nicht finanzierbar. Herr Renz, Sie sind selber auf die aktuellen Herausforderungen eingegangen und lassen das auch völlig unberücksichtigt, was wir jetzt hier alles zu finanzieren haben. (Torsten Renz, CDU: Nein, deswegen ja der differenzierte Vorschlag.) Ja, aber es ist in der Tat so, dass die Reduzierung um zwei Lehrerwochenstunden unzweifelhaft eben auch zu einem erheblichen Einstellungsbedarf führen wird, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen.
Birgit Hesse
Frau Rösler, gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Renz?
Jeannine Rösler Die Linke
Nein, eine Zwischenfrage jetzt nicht. Die zusätzlichen jährlichen Kosten, jährlichen Kosten würden sich auf rund 85 Millionen Euro beziffern. Dabei würde es sich um laufende, also um strukturelle Ausgaben handeln. Und das ist eben nicht zu stemmen, wenn wir auf den Haushalt schauen, es sei denn, wir kürzen in gleichem Umfang an anderer Stelle. Und dann müssen wir natürlich sagen, wo wir kürzen. Oder wir verschulden uns. Dagegen steht allerdings die Schuldenbremse, die die CDU als unumstößlich ansieht. (Harry Glawe, CDU: So ist es.) Meine Damen und Herren, wir wollen machbare, realistische Wege gehen, den Lehrkräftemangel im Land anzugehen. Und hier hat die Landesregierung zusammen mit den Partnerinnen und Partnern aus den Gewerkschaften und Interessenverbänden im Rahmen des Bildungspaktes ein vorzeigbares Maßnahmenpaket geschnürt. Insbesondere die Entschleunigung und Vereinfachung von Einstellungsverfahren und auch mit der Seiteneinstiegsverordnung, mit der Lehrerwerbekampagne und all den von der Ministerin hier auch aufgezählten ganz konkreten Maßnahmen sind wir wirklich gut dabei. Und damit erreichen wir bereits jetzt ganz, ganz konkrete Verbesserungen. Meine Damen und Herren, dabei werden wir nicht stehenbleiben. Diese Landesregierung und diese Koalition werden auch weiterhin alle Anstrengungen unternehmen und die Schritte gehen, die wichtig sind, um den Lehrerberuf weiter attraktiver zu machen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention von Herrn Renz vor.
Torsten Renz CDU
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier wird ständig dargestellt, dass wir einen erhöhten Lehrerbedarf haben werden, wenn wir jetzt mit unserem Stufenplan beginnen, und unheimliche finanzielle Auswirkungen. Die Zahl von 960 Lehrerstellen wird genannt. (Jens-Holger Schneider, AfD: 980!) Das Thema Finanzen wurde nicht genau beziffert. Auf alle Fälle, es ist nicht finanzierbar. Deswegen sage ich noch mal und werbe dafür, über unseren Antrag intensiv nachzudenken und ihn zu lesen und zu verstehen, weil dieser Antrag für das Schuljahr 2024/25 – das ist zum Beispiel der Bereich Doppelhaushalt, der uns dann betrifft – noch gar nicht auf der Agenda steht. Die Landesregierung wird ihn erst vorlegen. Und unser Stufenplan sieht vor, dass alle Lehrer 25 Pflichtstunden haben und zwei Stunden verpflichtend, die dann in das Arbeitszeitkonto gehen. Das heißt, wir brauchen in diesen zwei Jahren nicht einen Lehrer mehr. Und dann erklären Sie mir die finanziellen Auswirkungen, die dann nicht zu leisten sind! Wir haben alle Lehrer weiter im System von 27 Stunden in diesen zwei Jahren, in diesem Doppelhaushalt, den wir als nächstes in Angriff nehmen werden. Und wir haben gleichzeitig Erfolgsmeldungen des Bildungsministeriums, über die ich mich freue, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) dass 960 Lehrer in diesem Jahr zum 01.08. neu ins System gekommen sind. Also wo sind die Herausforderungen, dass Sie unseren Antrag, unser Angebot auch in Abstimmung mit den Interessenverbänden hier so schlechtreden und insbesondere den Lehrerbedarf, den zusätzlichen, und die Nichtfinanzierbarkeit aus unserer Sicht unseriös hier zur Diskussion stellen? (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Frau Rösler, möchten Sie darauf erwidern? Jeannine Rösler , Die LINKE: Herr Kollege Renz, es wäre nur recht und billig gewesen, wenn Sie in Ihrem Antrag genau diese Auswirkungen auch benannt hätten, (Marc Reinhardt, CDU: Das steht aber auch alles drin!) also die finanziellen Auswirkungen, den zusätzlichen Lehrkräftebedarf. (Heiterkeit und Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Wolfgang Waldmüller, CDU) Und wir können natürlich nicht nur den nächsten Haushalt betrachten, (Daniel Peters, CDU: Das ist ja ein Offenbarungseid!) sondern wir müssen auch mittelfristig schauen, welche Bedarfe da anstehen. Und insofern betrifft es nicht nur den Doppelhaushalt 2024/2025, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) sondern auch den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Und das wissen Sie sehr gut. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Daniel Peters, CDU: Ist das peinlich!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr verwunderlich. Man kann natürlich CDU-Anträge sozusagen schlechtmachen und in die Tonne drücken. Das kann man machen, aber wir haben explizit in Pressemitteilungen und auch in die Begründung geschrieben, dass das Ganze auch in Abstimmung mit den Interessenverbänden gelaufen ist, nachdem wir mit denen Gespräche geführt haben, auch so wie Sie, Vertreter der SPD, und nach meinem Kenntnisstand auch von den LINKEN. Und dieser Antrag ist sehr stark angelehnt an die Forderungen. Insofern ist das natürlich auch eine Art von Politikstil. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wie gesagt, unseren Antrag kann man in die Tonne drücken, aber in einem Redebeitrag dann das so abzuqualifizieren und dann damit auch indirekt oder meinetwegen direkt die Interessenverbände so abzukanzeln und gleichzeitig auf die Gespräche im Bildungspakt zu verweisen, das ist ein Stil, da sollte der eine oder andere sich hinterfragen. Ich möchte mich auf alle Fälle noch zu Beginn bedanken für die sachlich-konstruktive Diskussion, bis auf einen Redebeitrag. Insofern, glaube ich, war es eine befruchtende Debatte, und trotzdem sind gewisse Unklarheiten für mich entstanden, wenn die Bildungsministerin und auch zum Schluss Frau Rösler sagen, das Ganze ist nicht umsetzbar. Der Höhepunkt war natürlich der Abschluss der Rede der Bildungsministerin, nachdem sie minutenlang erklärt hat, dass es nicht geht, mit ihrem Abschlusssatz, und wir werden die Unterrichtsverpflichtung weiter absenken. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Danach.) Also ich meine, was wollen wir an Politik, die Parlamentarier, hier noch abarbeiten? Herr Butzki verweist schon vorsichtshalber sofort auf den Bildungspakt. Da sitzen die, die das alles auf den Weg bringen werden. Die werden aber bei dem Thema jetzt gar nicht mitgenommen, weil es nicht auf der Agenda steht. Und welche Aufgaben hat denn Politik noch in diesem Parlament, (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Wenn, sich nicht mit Bildungspolitik zu befassen?! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gehe immer noch davon aus, dass es ein seriöser Vorschlag ist, nicht nur, weil er von uns ist, sondern weil er abgestimmt ist, so, wie ich es gesagt habe. Aber uns Populismus vorzuwerfen! Ich will da einfach mal an die Demo vom 05.08.2021 kurz erinnern, wenn die damalige Oppositionsführerin gesagt hat, Zitat: „Das Land hat sich jahrelang auf Kosten der Schulen saniert.“ Das war bei der Protestaktion am Marstall. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das zeigt sich unter anderem an den erhöhten Stundenzahlen für Lehrer und größeren Klassen, an den 7.300 Euro, knapp 1.000 Euro unter Bundesdurchschnitt. Und deshalb wollen die LINKEN extra Geld – 100 Millionen Euro – in Neubau und Sanierung von Schulen fließen lassen. Im Nachtragshaushalt, im Haushalt des Landtages hier ist dann davon nichts eingeflossen. 60 Millionen, das Thema wird uns auch bald ereilen, 60 Millionen Euro werden zur Finanzierung eines kostenlosen, gesunden Mittagessens zur Verfügung gestellt, 90 Millionen für die Verbesserung des Unterrichts. Dazu zählt unter anderem die Verkleinerung der Klassen und die Herabsetzung der Pflichtstunden der Pädagogen. Außerdem will man eine Prämie von 10.000 Euro zahlen für die Leute, die bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten. Diese Vorschläge standen damals im Wahlkampf im Raum. Wir übernehmen einen Vorschlag, den wir hier präsentieren, zur Diskussion, der auch in Absprache mit Interessenverbänden entstanden ist. Und dann gibt es Menschen, Leute, die stellen sich hier hin und werfen uns Populismus vor. Ich glaube, das spricht für sich selbst! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und in Richtung der Koalition noch mal gerichtet: Sie selbst schreiben in den Koalitionsvertrag Ziffer 253 von „zurückgehenden Zahlen“ bei den Schülern und die Prüfung der „Absenkung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung“. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und hier stellen Sie sich hin und sagen im Prinzip der Lehrerschaft, das wird nicht möglich sein. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Dann sagen Sie es aber auch so deutlich, dass Sie sich von diesem Ziel verabschieden, dass Sie von 2024 bis 2026 darüber hinaus die Lehrer in diesem Land zwei Stunden mehr arbeiten lassen wollen als in anderen Bundesländern! Das sind circa 1.600 Stunden. Ich will das nicht im Detail weiter erörtern. Ich glaube, die Sache spricht für sich. Und wenn dann hier uns dargestellt wird, dass das alles nicht leistbar ist, das habe ich vorhin nur angerissen, will es aber jetzt dann etwas vertiefter doch noch mal sagen, weil das ist doch die Analyse des Bildungsministeriums, die ist immer noch zugänglich. Und ich habe es vorhin angerissen, wir werden im Jahre 2025 den Höchststand haben mit 10.995 Vollzeitäquivalenten. Und wir gehen runter kontinuierlich bis 2035 auf 9.631. Und das Bildungsministerium hat auch dargestellt, was das für den Einstellungsbedarf bedeutet. Ich nehme auch wieder das Jahr erst mal 2022, da steht 643, wir haben jetzt die Erfolgsmeldung 690. Das geht jetzt kontinuierlich runter nach Planung im Jahre 2035 auf 272. Ja, sind wir denn da nicht alle gefordert, dafür zu sorgen, und das, was angegangen wurde, die Anzahl der Referendare zu erhöhen, die jetzt schon in Richtung 700 geht? Wenn wir auf diesem Schritt weitermachen, dann muss die Anzahl der Vollzeitäquivalente der Lehrer, die nicht mehr benötigt wird, nicht genutzt werden, den Personalabbau vorzutragen, sondern die Stunden, die Pflichtstundenanzahl zu reduzieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP) Dazu sind Sie aufgefordert, nicht gemeinsam mit uns, sondern mit allen gesellschaftlichen Kräften diesen Weg zu gehen. Und deswegen nehme ich mir noch mal die Zeit, damit Sie nachher nicht sagen können, es hat da nicht gestanden oder es hat keiner gesagt. Im Jahre 2024/25 wird der erste Schritt gegangen. Und ich sage es auch noch mal, das ist ein Signal an die Lehrkräfte, und das macht jeder Chef in seiner Firma, die Leute mitnehmen, die Leute motivieren, ihnen eine Perspektive aufzeigen. Und was machen Sie, Rot-Rot?! Sie sagen, es passiert bis 2026 gar nichts. Wir wissen, die Arbeitsbelastung steht den Leuten bis hier. Es sind in dem Bereich, in diesem Bereich ist es schwierig, und wir sagen, wir müssen eine Perspektive aufzeigen, um die Leute mitzunehmen. Und deswegen sagen wir, 25 Pflichtstunden 2024/25, weiterhin zwei Pflichtstunden, die in ein Arbeitszeitkonto gehen. Und wir brauchen keinen Lehrer zusätzlich in diesem Schuljahr. Und dann – und das ist auch tatsächlich eine gewisse Abweichung von dem, was die Interessenvertreter sagen –, nach meinem Kenntnisstand wurde in den Fraktionen das so vorgestellt, dass die dieses Modell zwei Jahre durchfahren wollen bis 2026. Wir glauben, es ist notwendig, ein Zeichen darüber hinaus zu setzen. Deswegen haben wir gesagt, in 2025/26 eine Pflichtstunde. Aber dann haben wir effektiv eine Reduzierung. Und diese eine Reduzierung, ich habe es vorhin nicht umsonst gesagt, im Vergleich zu den ostdeutschen Bundesländern oder auch zu den SPD-geführten Landesregierungen, dann sind wir noch nicht mal bei dem, was die haben, und das nach über 20 Jahren. Und deswegen ist es mehr als gerechtfertigt, dieses Stufenmodell in Angriff zu nehmen. Und Sie können mir nachher erzählen, die 960 Lehrer, die Sie gemeint haben, die bezogen sich auf sonst was. Dann sagen Sie konkret bei unserem Modell, was das an Lehrermehrbedarf bedeutet, nach unserem Kenntnisstand 250 Lehrer! Und auf dem Weg, auf dem wir uns befinden – Referendare auf der einen Seite, mehr einstellen, Seiteneinsteiger –, das gehört alles zu diesem Paket dazu und dem gordischen Knoten, den Sie durchschlagen müssen. Nämlich wenn die Leute in sozusagen „Arbeitsstreik“ – in Anführungsstrichen – gehen, in Teilzeit, sich krankschreiben lassen, dann haben wir gar nichts gekonnt, dann werden wir noch mehr brauchen. Und deswegen werbe ich für dieses Stufenmodell, was definitiv im nächsten Doppelhaushalt aus unserer Sicht keine finanziellen Auswirkungen hat. Und dann im Jahre 2026 ist es endlich soweit, die Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern würden dann nach unserem Modell den anderen Lehrern – und hier beziehe ich mich jetzt erst mal grundsätzlich auf die Tatsache –, Gymnasiallehrern gleichgestellt mit einer Unterrichtsverpflichtung von 25 Stunden. Gehen Sie noch mal in sich! Allein schon die Tatsache, Frau Rösler, wie viel Fragen Sie aufgeworfen haben, spricht dafür, das im Bildungsausschuss zu debattieren. Ich habe mich gefreut, hier heute mit Ihnen in die sachliche Diskussion zu gehen. Herzlichen Dank! Ich habe für die CDU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragt. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1747. Die Fraktion der CDU hat gerade gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1747 eine namentliche Abstimmung beantragt. (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung und ich bitte um Ruhe! Für die Abstimmung werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen. Ich bitte nunmehr die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen aufzurufen. (Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.) Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? (Die Abgeordneten Sandy van Baal und Patrick Dahlemann werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.) Ist jetzt noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten. Unterbrechung: 19:49 Uhr __________ Wiederbeginn: 19:51 Uhr
Birgit Hesse
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 75 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 33 Abgeordnete, mit Nein 42 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1747 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Beratung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anspruch von Mieterinnen und Mietern auf Zustimmung zur Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen bekannter machen, Drucksache 8/1585. Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anspruch von Mieterinnen/Mietern auf Zustimmung zur Installation steckerfertiger Photovoltaikanlagen bekannter machen – Drucksache 8/1585 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Bingo!) Wenn Sie schon Bingo spielen, dann müssen Sie jedes Mal ein anderes Wort nehmen, nur so viel zur Erklärung. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Vor etwas mehr als drei Monaten hat die Landesregierung ihr Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen gestartet. Mit bis zu 500 Euro werden dabei kleine Solaranlagen bis 600 Watt Peak Leistung, gemeinhin bekannt als Balkonsolaranlagen, gefördert. Ziel war es ausdrücklich, mit immerhin 6 der 10 Millionen Euro für Mieter/-innen die Teilhabe an der Energiewende und eine finanzielle Entlastung zu verschaffen, da sie im Gegensatz zu Eigentümer/-innen mit ihren Wohnungen kaum eigene Maßnahmen zum Klimaschutz umsetzen können. Entsprechend heißt es in der Pressemitteilung des Minister Backhaus: „Mietende können das alles nicht. Mit dem Programm für Balkonkraftwerke haben wir nun ein Instrument gewählt, das ihnen sowohl eine Möglichkeit zum Energieeinsparen in die Hand gibt und sie gleichzeitig zu Akteuren der Energiewende macht.“ Gestatten wir uns nun einen Blick auf die aktuelle Antragssituation. Während Eigentümer/-innen ihren Fördertopf schon zur Hälfte leergeräumt haben, ist von Anträgen von Mieter/-innen bisher kaum etwas zu sehen – nicht mal drei Prozent der 6 Millionen Euro für Mieter/-innen sind bisher in Anspruch genommen worden. Das explizite Ziel der Mieter/-innenförderung scheitert in der Praxis krachend, das auch von der Landesregierung monierte soziale Ungleichgewicht wird also durch das eigene Förderprogramm sogar noch verstärkt. Während Bewohner/- innen von Wohneigentum sich problemlos eine förderfähige Anlage installieren können, werden Mieter/-innen schon in der Anschaffung ausgebremst. Von den finanziellen Entlastungen profitieren so vor allem die im Durchschnitt finanziell ohnehin bessergestellten Eigentümer/- innen durch Förderung der Landesregierung. Für die Zukunft bleiben nur drei Möglichkeiten: Option 1: Wir lassen das Geld beim LFI verstauben. Das wäre jedoch dem selbsterklärten Klimaschutzansinnen genauso wenig zuträglich wie der Förderung von Mieter/- innen. Option 2: Wir geben die verbleibenden Mittel früher oder später für Eigentümer/-innen frei – auch hier würden die Mieter/-innen doch wieder hinten runterfallen. Option 3: Wir bauen massiv die Hemmnisse für Mieter/- innen ab. Nummer 3 ist der Weg, den wir Bündnisgrüne mit diesem Antrag gehen möchten. Doch welche Hemmnisse gibt es eigentlich? Da wären die technischen Fragen des Anschlusses – Schuko- oder WLAN-Stecker – sowie die organisatorischen, wie die Anmeldung beim Versorger und bei der Bundesnetzagentur auf der einen, die Rechtsfragen bei Mieter/-innen auf der anderen Seite. Ausschließlich Letzterem widmet sich unser Antrag, da die ersteren, also die technischen und organisatorischen Probleme, ja offensichtlich eins zu eins auch auf Eigentümer/-innen zutreffen und somit nicht das Problem der massiven unterschiedlichen Antragslage erklären. Zudem bewegt sich bei den technischen und organisatorischen Fragen gerade einiges. Zuerst äußerte sich der Chef der BNetzA zum Jahreswechsel dahin gehend, dass er den Schukostecker als ausreichend betrachte. Wenige Tage später veröffentlichte der VDE ein Positionspapier, in dem dieser einen umfangreichen Abbau von technischen Hindernissen anregt: Ja zu 800 Watt statt wie bisher 600 Watt Leistung, Ja zum rückwärtslaufenden Zähler bis zum Austausch, Ja zu einfachen Anmeldeprozessen und Ja zum Schukostecker und integrierten Abschalteinrichtungen im Wechselrichter. Bei den Rechtsfragen der Mieter/-innen herrscht jedoch weiterhin Stillstand. Doch was heißt das? Besteht kein ausdrückliches Verbot im Mietvertrag, können Balkonkraftwerke zwar grundsätzlich auch ohne Zustimmung aufgestellt werden. Soll das Modul fest am Gebäude angebracht werden oder die Elektroinstallationen angepasst werden, ist jedoch zunächst ein Blick in den Mietvertrag notwendig. Häufig finden wir dort noch Verbote zur Anbringung aller Art an der Außenseite der Gebäude oder zur Veränderung der Stromkreise. Ist im Vertrag nichts zu finden, bedarf es zudem einer Anfrage der Genehmigung beim Vermieter oder der Vermieterin. Aber besteht nicht ein Recht der Mieter/-innen auf ein Balkonkraftwerk? Der Vermieter hat diese Genehmigung nämlich unabhängig von persönlichen Präferenzen und ohne entgegenstehende schwerwiegende Gründe regelmäßig zu erteilen. Das hat zumindest das Amtsgericht Stuttgart 2021 grundsätzlich bestätigt und dabei folgende Maßgaben mit auf den Weg gegeben: Vorbehaltlich einer baurechtlich zulässigen, optisch nicht störenden, leicht rückbaubaren sowie fachlich korrekten Installation ohne Verschlechterung der Mietsache ist der Anbau von Balkonsolaranlagen dem Urteil folgend grundsätzlich möglich, unabhängig vom Willen der Vermieter/-innen. Zudem dürfen die Anlagen selbstverständlich keine erhöhte Brandgefahr darstellen. Das tun sie aber bei fachgerechtem Anschluss auch nicht, wie durch Analysen etwa des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme belegt ist. Allein das Gefühl einer erhöhten Gefahr reicht hier laut dem Gericht nicht aus. Als Ablehnungsgrund genügt auch nicht, dass die Anlage an der Außenseite des Gebäudes sichtbar ist und damit die äußere Erscheinung verändert. Das Gericht betont hier einerseits den Wandel von Nutzungsgewohnheiten und technischen Entwicklungen. Zudem betrifft die Stromerzeugung auf dem Balkon und die daraus resultierende Kosteneinsparung eine individuell erleichterte Lebensführung des Mieters, was ja auch der Ansatz der Landesregierung bei den entsprechenden Förderbedingungen war. Nicht zuletzt stellen die Anlagen ein Handeln im Sinne des Grundgesetzes dar. In Artikel 20a ist dort der Schutz der natürlichen Lebensgrundlage verankert. All das zeigt auf, Vermieter/-innen können eben nicht nach Gutdünken die Installation von Balkon-PV-Anlagen untersagen. Das gilt heute umso mehr, weil nun auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz eindeutig und explizit festgehalten ist, die Nutzung erneuerbarer Energien liegt „im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“. Damit gilt auch für Mieter/-innen, wer sich dafür entscheidet, zur Energiewende beizutragen, ist grundsätzlich zu unterstützen. Wenn die Installation sachgerecht, sicher und reversibel ist, ist der Vermieter grundsätzlich nicht zum Widerspruch berechtigt, so das Stuttgarter Gericht. Aber sich darauf zu verlassen, dass Gerichte auch in höheren Instanzen beziehungsweise explizit in unserem Bundesland in gleicher Weise urteilen, ist jedoch für uns Bündnisgrüne nicht ausreichend. Wer zudem den Konflikt mit dem Vermieter scheut und es nicht auf eine Klage ankommen lassen will, lässt lieber von einem Vorhaben zur Nutzung von Solarenergie ab. Dafür kann ich Ihnen aus meinem persönlichen Umfeld auch zahlreiche Beispiele nennen. Und das ist auch die Erklärung für dieses Ungleichgewicht, was wir in der Antragslage der Landesförderung sehen. Es ist also höchste Zeit, hier Rechtssicherheit zu schaffen, damit auch Mieter/-innen sich verstärkt für den Klimaschutz engagieren können. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Eine Lösung auf Bundesebene wäre, Balkonkraftwerke im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraf 554 genauso zu privilegieren wie Elektroladesäulen oder Maßnahmen für die Barrierefreiheit. Ich begrüße übrigens die entsprechende Initiative der Justizminister/-innen der Bundesländer, auch unter Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns. Ist damit vonseiten der Landesregierung alles in ihrer Macht Stehende getan, auch kurzfristig bis zur Bundesregelung Abhilfe zu schaffen? Unser Antrag zeigt: Nein! Der Landtag kann zwischenzeitlich per politischem Richtlinienbeschluss klarstellen, dass Balkonkraftwerke unter den genannten Bedingungen grundsätzlich erlaubt sein sollen, da sie einen Beitrag zur Energiewende sowie zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Damit liefern wir den Gerichten noch einmal nachdrücklich einen argumentativen Bezugspunkt. Dadurch wird Rechtssicherheit geschaffen und Mieter/-innenrechte werden gestärkt und mögliche Rechtsstreitigkeiten können bereits vor ihrem Aufkeimen entschärft werden, denn im Zweifel ist der demokratisch legitimierte und durch den Landtag artikulierte politische Wille auch für Gerichte in ihren Abwägungen entscheidend. (Daniel Peters, CDU: Ho, ho, ho!) Natürlich … Na, das gilt natürlich immer dann, wenn die Rechtslage Auslegungssache ist. Natürlich hilft die heutige Debatte auch, über diese Sachlage öffentlichkeitswirksam aufzuklären und die Informationslage bei den Mieter/-innen und hoffentlich auch den Vermieter/-innen zu verbessern. Zusätzlich muss das Recht auf PV-Anlagen auch vonseiten der Landesregierung stärker kommuniziert werden. Und ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, liebe Landesregierung, dass Sie da ganz offensichtlich unsere Auffassung teilen. Denn kurz nachdem wir den hier vorliegenden Antrag gestellt haben, konnte ich feststellen, dass plötzlich online unter den FAQs, also den häufig gestellten Fragen zum Förderprogramm für Balkon-PV-Anlagen, ein neuer Punkt erschienen ist – die Frage hier: „Dürfen“ Vermieter/-innen „die Installation von steckerfertigen PV-Anlagen auf dem Balkon verweigern?“. Und die Antwort auf diese Frage, liebe Landesregierung, kam mir dann doch bekannt vor: Sie antworten nämlich, indem Sie nahezu wortgleich Auszüge aus unserer Antragsbegründung verwenden. Da beschwere sich noch einmal jemand über die Frontalopposition. In diesem Fall, gern geschehen! Zum Schluss zurück zur Sache und noch mal die Klarstellung: Entscheidend, nämlich in Rechtsstreitigkeiten maßgebend, ist und bleibt jedoch einzig die Feststellung und Artikulierung dieser Position durch den Gesetzgeber, den Landtag. In diesem Sinne freue ich mich auf Ihre Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Um das Wort gebeten hat für die Landesregierung der Landwirtschaftsminister Herr Dr. Backhaus.
Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Oh, mein letzter Versuch für heute. Ich darf zunächst erst mal sagen, dass unser Projekt – das 10-Millionen-Programm für die Balkonanlagen – aus meiner Sicht ein Erfolg ist. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe das auch vernommen, dass Sie das auch so sehen, und die Differenziertheit, was die Ergebnisse anbetrifft, werden deutlich. Wir haben aktuell 4.579 Anträge, das ist schon erst mal ein Riesenerfolg, finde ich. Aber wir haben ja von Anfang an die Sorge gehabt, dass insbesondere für die Mieterinnen und Mieter, wo wir einen Schwerpunkt sehen, absolut sehen, dass wir dort Probleme haben. Die muss man erkennen und da muss man Lösungen suchen, und daran arbeiten wir auch mit Hochdruck, sowohl, was die Beratung anbetrifft, aber auch die Gespräche mit den Eigentümern und damit quasi auch und insbesondere mit großen Vermietern. Und zum anderen nehme ich auch zur Kenntnis, dass im Privatbereich die Investitionen tatsächlich massiv durchgeführt werden. Das sind nämlich exakt jetzt schon 3.038 Fälle, die umgesetzt sind, und bei den Mietern – ich sag mal, runde Zahl, kann man sich gut merken – sind es 400. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deswegen ist für mich vollkommen klar, hier muss es Änderungen geben, und da sind wir auch auf Bundesebene im Gespräch. Ich hatte ja auch die Hoffnung, dass im Übrigen insbesondere die Deutsche Umwelthilfe, die mit uns ja in dieser Frage kooperiert, ist ja auch ein sehr interessanter Ansatz, (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt.) dass wir uns einig sind, dass wir an vier oder fünf Stellschrauben drehen wollen und müssen: nämlich erstens die Einführung der Bagatellgrenze – ich bin auch der Auffassung, dass wir auf die 800 Watt auf Basis der Europäischen Richtlinie gehen sollten –, als Zweites dann, was den Zähler anbetrifft, den Zählerwechsel oder den Zähler, der heute dort existiert, dass er eben auch rückwärtslaufen kann, dass es akzeptiert wird, dann die vereinfachte Anmeldesituation. Da sind wir doch relativ weit. Dann – Herr Damm, Sie haben es auch angesprochen – die Duldung des Schukosteckers, weil er aus unserer Sicht tatsächlich auch mit dem, was wir heute aus der Industrie hören, sehr wohl in der Lage ist, das auch sicherheitsrelevant umzusetzen, und natürlich auch die Sicherheitsvorgaben für die Minierzeugungsanlagen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass wir dieses weiter beachten und natürlich auch nach Lösungen suchen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gilt für Mieter und Vermieter genauso.) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja auch so, dass dieses Programm, ich habe es gesagt, ja insgesamt einen Erfolg darstellt und dass der Anlauf, dass der Anlauf gut gelaufen ist und insbesondere, (Unruhe bei Daniel Peters, CDU, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Vizepräsidentin) was die Akzeptanzprobleme und damit unser Beitrag zum Klimaschutz, im Übrigen aber auch Teilhabemöglichkeiten, was die Energieproduktion anbetrifft, sehr wohl richtig ist. Denn täglich – das will ich auch ausdrücklich sagen – laufen bei uns die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger auf, wo wir im Übrigen ja auch über die Abteilungen, auch über das LFI Hinweise ausdrücklich geben. Diese Denkhürden, welche es im Sinne des Klimaschutzes auch abzubauen gilt, begegnen uns natürlich auch von Anfang an, insbesondere auch in den Verbändeanhörungen, und damit auch von Beginn an, was die Aufstellung der Richtlinie anbetrifft. Und wenn man es so will, sind wir zwei Monate mit diesem Projekt in Betrieb, und ich muss noch mal sagen, ich empfinde das auch als einen Erfolg. Den Antrag, den Sie gestellt haben, und das zitierte Gerichtsurteil sind im Fachbereich unseres Hauses natürlich auch bekannt, und wir weisen auch in den Diskussionen damit darauf hin, um damit Hilfestellung zu geben. Durch die Urteilsbegründung tritt aber auch zutage, dass die steckerfertigen PV-Anlagen professioneller und durch die Beklagten hätten auch besser aufgebaut werden müssen – auch das nehme ich zur Kenntnis. Und deswegen beraten wir in dieser Frage die Kunden, die bei uns auflaufen, und auch übers LFI. Und wir haben das ja auch im Übrigen ausdrücklich, weil Sie den Hinweis geben, wir müssen mehr aufklären. Ich gehe davon aus, dass Sie unsere FAQs auch gesehen haben, die wir auch nachsteuern, und auch die besonderen Hinweise, die ja von draußen kommen, immer wieder auch umgesetzt werden. Denn eines muss die Botschaft hier und heute auch sein, nämlich, dass ein pauschaler Versagungsgrund der Vermieterinnen und Vermieter laut juristischer Bewertung nicht existiert. Es gibt keinen Versagungsgrund, die Anlagen eben, den Aufbau zu versagen. Und insofern, glaube ich, ist das ein Tatbestand, mit dem wir uns weiter auseinandersetzen wollen und müssen. Und ich nehme ja auch zur Kenntnis, dass sich die Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer mit dem Thema befassen werden. Und wir werden das Thema auch weiter vorantreiben, ich bin dazu auch im Übrigen im Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsminister und Energieminister. – Soweit aus meiner Sicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
Beate Schlupp
Ja, vielen Dank, Herr Backhaus! Es scheint eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Damm zu geben. Ich weise darauf hin, dass die angemeldete Redezeit bereits überschritten wurde. Das würde ich bei der Beantwortung der Frage, ob Sie jetzt eine Nachfrage zulassen, bitten zu berücksichtigen.
Dr. Till Backhaus
Ja, für Herrn Damm mache ich das heute. (allgemeine Heiterkeit)
Beate Schlupp
Gut.
Hannes Damm GRÜNE
Kurze Nachfrage: Herr Backhaus, Sie haben ja jetzt sozusagen die Sachen, die Sie auch mit der DUH angehen, aufgezählt. Das sind aber alles Maßnahmen, die Probleme von Mieter/-innen natürlich genauso betreffen, wenn sie dann das Recht oder die Genehmigung bekommen, die Anlage aufzubauen, genauso betreffen, wie das bei Eigentümern der Fall ist. Zu der grundsätzlichen Rechtsfrage der Mieter/-innen habe ich in Ihren Ausführungen halt keine Antwort gehört, wie Sie das auflösen wollen, außer sozusagen Beratungen auszubauen und so weiter. Deswegen noch mal die Frage, wie Sie zum Antrag stehen, auch jetzt aus Sicht des Ministeriums, also ob Sie sehen, wenn Sie das Problem anerkennen, dass dieser Vorschlag von uns hier ein guter Weg ist. Aus meiner Sicht ist das auch der einzige Weg, hier rechtlich irgendwas zu ändern, jetzt abgesehen von positiver Begleitung wie Beratung.
Dr. Till Backhaus
Der Vorschlag ist richtig. Und ich habe Ihnen ausdrücklich gesagt, wir arbeiten mit dem Justizministerium zusammen, wo wir auch versuchen, auf Bundesebene dieses Thema anzugehen und zu lösen. Insofern können Sie davon ausgehen, dass wir da Druck reinsetzen, um da voranzukommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Timm.
Paul-Joachim Timm AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! An dieser Stelle darf ich für meinen Kollegen Horst Förster einspringen, dem ich von dieser Stelle gute Besserung wünsche. Der hier vorliegende Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehört zur Gruppe derjenigen Anträge, deren Lektüre mir in der Vorbereitung beim ersten Lesen doch einiges Stirnrunzeln brachte. Unter Punkt I.1. sollen wir nun feststellen, dass Solaranlagen auch unter dem Aspekt des Umweltschutzes objektiv Vorteile brächten. In Recherche zu diesem Tagesordnungspunkt habe ich mich zunächst einmal mit der Frage beschäftigt, wo Solar- und Photovoltaiktechnik heutzutage eigentlich herkommt. Weltmarktführer ist das kommunistisch autoritär regierte China. Seltene Erden, vorrangig Silizium, sind dort direkt zu finden, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) abgebaut in gigantischen Tagebauanlagen. Die Chinesen haben keinen Import nötig, was auch einer der Gründe dafür ist, warum Deutschland in dieser Industrie schon lange nichts mehr zu melden hat. Von ehemals 60 verarbeitenden Betrieben sind heute nur noch 15 bei uns am Markt zu finden. Zudem kann sich China die energieintensive Herstellung vom Sandkorn bis zum fertigen betriebsbereiten Modul durch die Verstromung von billiger Kohle leisten, wovon wir bei unseren Energiepreisen hierzulande, die Sie, meine Damen und Herren, allesamt zu verantworten haben, nur träumen können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Getreu dem Sankt-Florians-Prinzip: „Verschon’ mein Haus, zünd’ and’re an!“, verlagern Sie von den GRÜNEN – wie auch die restlichen Altparteien – das CO -Emissions-2 und -Umweltproblem nach Fernost ins Reich der Mitte. Aber abgesehen davon wird die Installation von den kleinen Photovoltaikanlagen auf Balkonen und Fassaden keinen nennenswerten Beitrag zum Gelingen der von Ihnen mittels der sogenannten Energiewende angestrebten Ziele leisten können. Es scheint eher so, als wollten Sie nach jedem Strohhalm greifen, um Ihrer ökoplanwirtschaftlichen Träumerei weiter anhängen zu können. (Rainer Albrecht, SPD: Käse!) Aber ich lasse jedem gerne seine Überzeugung und möchte mich an dieser Stelle nicht strikt gegen jede Installation von Solarzellen für private Zwecke aussprechen. Wer dies tun möchte und das nötige Kleingeld hat, nur zu, dem sei das unbenommen. Was uns in diesem Antrag aber stört, ist aber etwas ganz anderes. Nicht nur, dass die Allgemeinheit für die persönlichen Neigungen Einzelner zur Tasche gebeten wird, indem diese Anlagen durch staatliche Zuschüsse gefördert werden – die Rede war ja bereits eben von 10 Millionen Euro Steuergeld, wofür die Landesregierung sich feiert und das nun als großen Wurf anpreist –, nein, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie setzen mit Ihrem Antrag noch einen drauf und wollen Werbemaßnahmen forcieren zur Steigerung der Bekanntheit des Anspruchs auf Zustimmung zur Installation durch den Vermieter. Jetzt mal ehrlich, wir können doch wirklich real davon ausgehen, dass nahezu jeder Verbraucher, der sich mit dem Gedanken über die Installation einer solchen Anlage befasst hat, bereits nach dem ersten Lesen auf einer Webseite über die rechtlichen Rahmenbedingungen bestens informiert ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Land ist nicht dafür zuständig, öffentliche Haushaltsmittel zu missbrauchen, wie es der Antrag der GRÜNEN fordert, um den gewerblichen Anbietern solcher Solarpanels „übers Eck“ ihre Werbemaßnahmen zu bezahlen. Dieser Antrag zeigt im Grunde die ganze Schamlosigkeit auf, mit denen die GRÜNEN meinen, ihre Wirtschaftsklientel auf Kosten der steuerzahlenden Allgemeinheit und zulasten der Eigentümer mästen zu dürfen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber die AfD-Fraktion wird diesem Antrag auch noch aus anderen Gründen die Zustimmung verweigern. So glauben wir nicht, dass die Erzeugung von Solarstrom maßgeblich zum Gelingen der viel beschworenen Energiewende beitragen kann. Und – leider muss ich es wieder und wieder und wieder erwähnen, denn steter Tropfen höhlt den Stein – solange keine ausreichenden effizienten Speichermöglichkeiten für Wind- und Solarstrom zur Verfügung stehen, müssen zwangsläufig fossile Kraftwerke als Rückfallmöglichkeit vorgehalten werden. Dies ist notwendig für die häufigen Zeiten, in denen kein Wind weht und die Sonne auch nicht scheint. So erbrachten im vergangenen Monat die zahlreich installierten Solar- und auch Windkraftanlagen in Deutschland nur einen kleinen Bruchteil ihrer Nennleistung – Wie soll eine Photovoltaikanlage auch funktionieren, wenn sie schneebedeckt ist?! –, ihr Anteil am Strommix war verschwindend gering. Dieser Mangel musste durch konventionelle Kraftwerke ausgeglichen werden. Um Ihren Traum von erneuerbaren Energien leben zu können, müssen konventionelle Kraftwerke mit fossilen Brennstoffen, wie zum Beispiel Kohle und Gas, einfach am Netz gehalten werden, ob es Ihnen gefällt oder nicht. Gleichzeitig begehen wir aber den Fehler und trennen uns von der Entwicklung und dem Einsatz der CO - 2 neutralsten Art der Energieerzeugung – der Kernenergie – durch das Abschalten der drei Reaktoren im nächsten April. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie müssen anerkennen, dass die Treibhausgasbelastung für die Erzeugung einer Kilowattstunde Strom mittels Kernenergie bei 12 Gramm je CO -Äquivalent liegt, im Gegensatz zu 2 Solarstrom, bei dem dieser Wert unter Berücksichtigung der vorzuhaltenden Back-up-Kraftwerke bei 143 Gramm liegt. (Heiterkeit und Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das können Sie gerne nachlesen, Herr Damm, im Fünften Sachstandsbericht des IPCC auf Seite 539. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.) Am schlimmsten ist es aber, meine Damen und Herren, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass wir uns schon vor längerer Zeit von der Forschung auf dem Gebiet der Kernenergie losgesagt haben, die international wahrlich nicht stillsteht. Es lohnt hier abermals ein Blick nach China. Ich empfehle die Lektüre des „Stern“ vom 20.09.2021 mit der Überschrift: „Sicher, klein, billig – China baut den ersten Thorium-Reaktor“. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch mit diesem Antrag wird der ganze Irrsinn Ihrer Energiepolitik zum Schaden für unsere Wirtschaft und für die Zukunft unseres Landes ersichtlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns an diesem Irrweg sicher nicht beteiligen werden. – Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Das war ja nicht anders zu erwarten.)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Peters.
Daniel Peters CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt wollte ich eigentlich Herrn Minister Backhaus was entgegnen, aber ich glaube, er ist aus gesundheitlichen Gründen …
Beate Schlupp
Herrn Backhaus habe ich nahegelegt …
Daniel Peters CDU
Ja, völlig richtig. Deswegen wollte ich …
Beate Schlupp
… und ich habe ihm zugesagt, er kann beurlaubt werden. Also von daher … (Sebastian Ehlers, CDU: Gute Entscheidung!)
Daniel Peters CDU
Das sehe ich auch so.
Beate Schlupp
… bitte ich jetzt, nicht meine Bemühungen zu konterkarieren. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Daniel Peters CDU
Nein, um Gottes willen! Ganz im Gegenteil, ich würde gerne an dieser Stelle ihm gute Besserung wünschen (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) und fand das ganz ausgezeichnet, dass er sich trotz der körperlichen Verfasstheit hier dann auch noch diesen Debatten stellt. Das ist wirklich … Lob und Anerkennung sozusagen an der Stelle! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD) Ich würde gerne aber natürlich trotzdem auf eine Aussage von Minister Backhaus eingehen wollen, die ich so nicht mittrage. Und das ist der sogenannte Erfolg, den er unterstellt hat, bei diesem PV-Balkonanlagen-Programm des Landes. Ich kann ihn sogar – aus seiner Sicht positiv – noch mal an der Stelle korrigieren. Wir haben vorhin gerade noch einmal geguckt, es gibt, glaube ich, sogar 5.306 bewilligte Anträge. Das ist also weitaus mehr als die Zahl, die er genannt hat. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Das würde tatsächlich dafür sprechen, dass es ein großer Erfolg ist. Aber wenn man davon ausgeht, dass es maximal 20.000 sein können, sehen wir also auch, dass wir da noch drei Viertel Reservoir haben, dass wir also durchaus da noch Luft nach oben haben. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und deswegen ist ja sicherlich das auch eine Intention des Antragstellers, hier an der Stelle nachzusteuern, um eben vor allem auch Mieterinnen und Mieter in den Genuss kommen zu lassen, sofern sie das denn wünschen, sich so eine Balkonkraftanlage oder eine steckerfertige PV-Anlage zu Hause zu installieren. Aber, und jetzt kommt das Aber aus unserer Fraktion, ich lese, lieber Herr Damm, auch das von Ihnen zitierte Urteil des Amtsgerichts Stuttgart etwas anders, und zwar in seiner Auslegung. Sie unterstellen so ein wenig, dass hier sozusagen ein genereller Rechtsanspruch aus diesem Urteil heraus ergeht. Das ist aber mitnichten der Fall, (Beifall David Wulff, FDP) es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Das ist keine, keine, sozusagen daraus ergeht keine Grundsatzentscheidung, die ein generelles Recht ableiten würde, am Vermieter vorbei hier so eine Anlage entsprechend ohne das Einholen der Genehmigung des Vermieters selbst zu installieren. Und deswegen muss man das auch so an der Stelle zur Kenntnis nehmen und muss sich natürlich auch mit der Frage hier beschäftigen. Sie haben ja – aus meiner Sicht, – ich bin kein Jurist, aber vielleicht können da rechtskundige Menschen hier das beurteilen –, Sie haben jetzt so ein bisschen mutig die These aufgestellt, dass ein Landtagsbeschluss hier auch in der Gewichtung von Rechtsurteilen so stark bemessen werden könnte, dass eben auch grundgesetzlich verbriefte Paragrafen oder Grundrechte, insbesondere Grundrechte von Vermieterinnen und Vermietern, infrage gestellt werden können. Das glaube ich ehrlicherweise nicht, dass der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hier in all seiner Weisheit, die ich ihm natürlich zubillige, hier sozusagen Artikel des Grundgesetzes infrage stellen könnte. Und es gibt nach wie vor das Grundrecht der Vermieter am Eigentum, und das dürfen wir trotz aller Bemühungen und trotz aller berechtigten Bemühungen, um bei der Energiewende beizutragen, nicht ganz außer Acht lassen. Und ich will auch deutlich für meine Fraktion sagen, dass es für uns nicht akzeptabel ist, dass Mieterinnen und Mieter am Vermieter vorbei solche baulichen Veränderungen herbeiführen, ohne vorher tatsächlich das Einverständnis eingeholt zu haben. Ich glaube ganz fest, dass das Grundgesetz hier an unserer Seite ist, aber unabhängig von der rechtlichen Bewertung gehe ich ganz stark davon aus, dass das auch die politische Überzeugung meiner Partei ist. Und deswegen sage ich Ihnen, ja, die Intention des Antrages ist richtig, dass wir sozusagen hier stärker in die Werbung gehen, dass eben auch Mieterinnen und Mieter den Weg gehen, um sich so eine Anlage anzuschaffen. Aber es geht eben nicht am Vermieter vorbei, und deswegen ist die Aussage von Minister Backhaus völlig richtig, dass man einfach weiter natürlich das Programm bewerben sollte. Aber man muss natürlich auch, und das habe ich aus seinen Aussagen zu den FAQs auch so entnommen, die sollen ja stetig weiterentwickelt werden, dass man dort eben natürlich auf die Hürden entsprechend hinweist, aber eben auch darauf hinweist, wie diese Hürden zu meistern sind. Und das heißt eben auch, dass man bestimmte Faktoren und Kriterien entsprechend beachtet. Und, Herr Damm, ich will an der Stelle auch sagen, es gibt auch andere Urteile und Rechtsprechungen. Wir haben da vom Oberlandesgericht Düsseldorf eine sehr klare Auskunft bekommen – das Aktenzeichen kann ich Ihnen nachher geben –, dass eben sogar auch die umliegenden Gebäude, nicht von einem Balkonkraftwerk gestört werden dürfen, wenn eine dauerhafte Blendwirkung auf das Nachbargebäude die Hausbewohner beeinträchtigt. Das ist tatsächlich auch festgestellt worden. Das heißt, hier haben wir dann an der Stelle nicht nur rein rechtlich betrachtet die Hürde des Vermieters, sondern wir haben dann auch noch eine zusätzliche Hürde durch die angrenzenden Eigentümer, durch die Nachbarschaft sozusagen, die sich unter bestimmten Bedingungen dann in diesen Entscheidungsprozess sogar noch einmischen könnte. Und deswegen will ich sagen, ich glaube nicht, dass wir durch so eine politische Leitentscheidung hier diese Urteile an der Stelle anzweifeln können. Wir können dafür werben, aber das, was Sie hier versuchen zu suggerieren und auch durch einen Landtagsbeschluss herbeizuführen, das wird an der Stelle so nicht klappen. Ich würde gerne noch was zu diesem Programm sagen, und ich habe genau zugehört, was Minister Backhaus gesagt hat. Er kann sich nämlich vorstellen, dass wir bei den Anlagen das Ganze nicht nur bei 600 Watt entsprechend begrenzen, sondern dass wir sozusagen nach den neuesten europäischen Standards auch die Anlagen mit 800 Watt ermöglichen. Das hat er hier sehr positiv dargestellt. Das ist auch richtig, denn wenn wir an der Stelle die Leistung erhöhen, bringt das ja eben nicht nur den Nutzerinnen und Nutzern etwas, sondern es hat ja sozusagen eine höhere Wirkung auch für die Fragen von Klimaschutz und Ähnlichem. Und deswegen, meine Damen und Herren, sollten wir uns bei der Weiterentwicklung des Programms auf solche Punkte konzentrieren. Und wir sind da als Fraktion definitiv gesprächsbereit, was das angeht. Ich hätte hier noch einige andere technische Details, die man verbessern könnte und die man in die FAQs vielleicht auch reinschreiben könnte, aber das erspare ich Ihnen an der Stelle. Ich würde gerne noch einmal abschließend auf dieses Programm hinweisen und natürlich ein bisschen Wasser in den Wein schütten, denn dieser ganz große Erfolg ist es eben leider nicht. Und ich habe immer noch an der Sache zu knausern, gebe ich ehrlich zu, dass diejenigen, die mit Beginn der Krise der Energiekosten sich so eine Anlage vor dem Programm angeschafft haben, dass die natürlich leider nicht in den Genuss kommen können, hier diese Förderung mitzunehmen. Die Fördermittel, die Förderrichtlinien sagen ganz klar, das geht nicht. Das wäre dann sozusagen eine Förderung im Nachgang, die unzulässig ist. Das will ich auch gerne glauben. Ich fand es an der Stelle, wenn ich das kritisch bemerken darf, nur schade, dass zwischen der Ankündigung des Programms und der Realisierung des Programms – hat sich ja sogar noch einmal verschoben von Oktober auf November – dann natürlich einige, wie soll ich sagen, durchs Raster gefallen sind, die ein wenig darauf vertraut haben, dass die Ankündigung dann auch schnell zur Realität umgesetzt wird. Und das ist das, was wir an der Stelle konstruktiv kritisch bemängeln. Ansonsten sind wir immer gesprächsbereit, dieses Programm eben auch weiterzuentwickeln. Es wird auch erforderlich sein, warum habe ich gesagt. Wir haben da noch ordentlich Luft nach oben – drei Viertel Potenzial an Antragstellung, knapp 15.000 Anträge sind noch möglich. Und deswegen, und da wäre ich dann wieder bei Ihnen, Herr Damm, wäre es natürlich klug, wenn wir ein gemeinsames Signal nach außen senden: Lasst uns doch vielleicht auch schon durch diese Debatte auf dieses Programm aufmerksam machen! Aber das, was Sie hier auch in der Rechtsaußenwirkung wollen, halten wir für nicht umsetzbar. Und insofern müssen wir Ihren gut gemeinten Antrag aber leider dann doch ablehnen, und ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Informationskampagne des Landes, die die Menschen darauf aufmerksam machen soll, dass sie bei der Installation von sogenannten Balkonkraftwerken nicht die Zustimmung ihres Vermieters benötigen würden. Über diesen Antrag bin ich insofern überrascht, da ich bisher nicht den Eindruck hatte, dass in Ihrer Fraktion große Befürworter dieser vom Land geförderten Photovoltaikanlagen für den Hausgebrauch sind, gleichwohl begrüßen wir natürlich Ihren Sinneswandel. Ein wenig überrascht bin ich aber auch über den Inhalt Ihres Antrags selbst. Sie weisen ja selbst auf einen Beschluss der letzten Justizministerkonferenz hin, wonach die mietrechtlichen Regelungen für die Installation von Miniphotovoltaikanlagen erleichtert werden sollen, und dabei geht es auch um das zu erteilende Einverständnis des Vermieters. Diesem ursprünglich bayerischen Antrag ist Mecklenburg-Vorpommern durch die Justizministerin, Frau Jacqueline Bernhardt, als Miteinreicher beigetreten. Und das finden wir auch gut so. Und zu guter Letzt war ich und bin ich überrascht, weil Sie selbst, Herr Damm, dargelegt haben, warum diesem Antrag gar nicht zugestimmt werden kann. Die Installation von Miniphotovoltaikanlagen kann einen Beitrag zur Energiesicherheit leisten. Mieterinnen und Mietern muss ermöglicht werden, derartige Anlagen einzubauen, ihre Energiebedarfe damit zumindest in Teilen selbstständig decken zu können. Insofern ist eine Änderung im Mietrecht absolut sinnvoll und wünschenswert. Und das haben Sie ja auch vorhin in Ihrer Einbringungsrede so erwähnt und so geäußert, dass Sie sich da sozusagen eine Änderung im BGB wünschen. Ihrem Antrag allerdings entnehme ich, dass Sie derartige Änderungen gar nicht für nötig halten. Deswegen habe ich auch extra noch mal in Ziffer 2 Ihres Antrages nachgelesen, aber Sie, ich lese das so, dass Sie das nicht für nötig halten. Und Sie wollen eine Informationskampagne, dass die Zustimmung des Vermieters nicht notwendig ist, man dürfe das jetzt schon, und darüber müssten die Menschen informiert werden. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ich sehe das mit der Unerheblichkeit des Vermietereinverständnisses eben nicht ganz so und dazu haben wir hier auch schon was gehört. Richtig ist, es gibt dieses Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. März 2021 – das haben Sie hier erwähnt –, wonach das Ermessen durch den Grundsatz von Treu und Glauben zumindest dahin gehend eingeschränkt sein soll, dass der Vermieter dem Mieter die Nutzung einer Solaranlage auf dem Balkon nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund versagen kann. Dieses Urteil hat zwar Rechtskraft, aber sein Inhalt ist dennoch nicht rechtssicher. (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch darauf, Herr Damm, haben Sie hingewiesen. Ich zitiere diesbezüglich auch mal aus der Begründung zum Antrag der Justizministerkonferenz: „Auch wenn sich andere Gerichte dieser Auffassung anschließen sollten, besteht für Mieter gleichwohl eine … Rechtsunsicherheit, da die Frage der korrekten Ermessensausübung erst am Ende möglicherweise langwieriger Gerichtsverfahren endgültig geklärt ist.“ Es handelt sich um ein einziges Urteil, das eines Amtsgerichts, und gestützt auf Treu und Glauben. Auch wenn ich das Urteil in der Sache nachvollziehen kann und es auch für richtig halte, kann ich nicht beurteilen, ob das nicht andere und vor allem auch höhere Gerichte anders sehen. Und auch das, Herr Damm, haben Sie vorhin hier ja so richtigerweise auch selbst vorgetragen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zumal hier ja auch Treu und Glauben da mit argumentiert wird. Und im Studium habe ich mal die ungeschriebene Regel gelernt, Treu und Glauben ist was für den BGH. Der Auffassung muss man nicht folgen. Was ich aber sagen will, ist, dass das Urteil nicht auf so breiten Füßen steht, dass das Land jetzt eine Kampagne starten kann, die alle Mieterinnen und Mieter dazu auffordert, ohne Einverständnis ihrer Vermieter Miniphotovoltaikanlagen einzubauen. Und auch da komme ich wieder dazu – Sie haben es selber gesagt –, stellen Sie sich mal vor, die Gerichte hier im Land argumentieren dort anders und entscheiden anders. Und deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Eis sehr dünn, obwohl in der Sache sicherlich wir dabei sind, dass wir diese Sache weiter bekannt machen wollen und auch auf viele Antragstellerinnen und Antragsteller hoffen. Aber Ihrem Antrag, dem können wir so leider nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleg/- innen von den GRÜNEN! Das ist ein sehr spannender Antrag zugegebenermaßen, und das, was wir an diesem Antrag ausdrücklich unterstützen, ist halt der Wille, Aufklärung und Information zu betreiben. Aufklärung und Information ist etwas, was wir durchaus auch in allen Bereichen sehr unterstützen. Und auch dieses Programm mit den Balkonkraftwerken, das verstehe ich auch eher als so eine Art Bildungs- und Teilhabepaket für die allgemeine Bevölkerung in der Energiewende. Denn was wir damit ja erreichen, ist, dass wir möglichst vielen Leuten ja auch hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern einen Zugang zu dem ganzen Thema „Erneuerbare Energien“ verschaffen, sie sich damit dann ja auch intensiver damit beschäftigen und nicht nur den eigenen Energiehaushalt irgendwie damit betrachten, sondern vielleicht sogar die Auswirkungen rund um Klimawandel und Co mitberücksichtigen. Von daher ist das Ganze sehr positiv. Inhaltlich muss ich aber sagen an der Stelle, wir sind bei vorherigen Punkten in dieser Tagesordnung heute mit sehr viel gutem Willen aufgetreten gegenüber Anträgen von den GRÜNEN, der ist an dieser Stelle jetzt aber leider aufgebraucht. (Sandy van Baal, FDP: Ja.) Ich habe schon bei Einführung des Programms darauf hingewiesen, das ist überwiegend ein Programm für Eigentümer, das wird Mieterinnen und Mieter an dieser Stelle gar nicht so sehr berühren. Und die Zahlen – tada! – geben recht, und das ist auch gar nicht verwunderlich und, ehrlich gesagt, finde ich das auch gar nicht schlimm. Eigentümer sind auch, also nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern generell in Deutschland, ja eher von der geschundenen Art. Wir brauchen uns die ganze Misere um das ganze Thema Grundsteuerreform jetzt vielleicht nicht auch noch mal extra vor Augen zu führen. Aber auch da muss man sagen, ich finde das nicht verkehrt, dass auch Eigentümerinnen und Eigentümer hier mal einen kleinen Vorteil haben an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy von Baal, FDP) Die Werbekampagne, die hier gefordert ist, halte ich aber für brandgefährlich und für falsch. Dass das eine Einzelfallentscheidung war, eine Einzelfallentscheidung vom Amtsgericht in Stuttgart war, wurde bereits ausgeführt. Aber dass jetzt hier die ganzen Rechtsanwälte im Raum gar nicht so sehr aufgesprungen sind, wundert mich dann doch ein wenig, weil das, was ja dann die Landesregierung machen würde, wäre ja auch so eine Art Rechtsberatung. Und so eine Rechtsberatung ist ja im Wesentlichen nur den Angehörigen der Rechtspflege irgendwie überlassen. Das heißt also, wir gehen da in eine komplett andere Domäne mit rein, das ist gar nicht Aufgabe der Landesregierung. So, und bevor das Ganze dann noch irgendwie eskaliert, es gibt ja noch mehr Punkte, die da irgendwie weitergehen. Der Anspruch aus dem zitierten Urteil für die Mieterinnen und Mieter, der ist an Bedingungen geknüpft. Hier steht: Ein solcher Anspruch ist nach dem Urteil dann gegeben, wenn die Anlage „baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht zurückbaubar“ und fachlich „ohne Verschlechterung der Mietsache installiert“ wird „sowie keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige … von der Anlage ausgeht“. Das sind keine Oder-Bedingungen, sondern Und-Bedingungen, das muss alles zutreffen. Und jetzt bin ich von Hause aus kein Jurist – zugegebenermaßen –, aber ich bin Kaufmann, und in meinem Studium haben wir natürlich auch einen großen Anteil Jura, also Rechtswissenschaften, mit drin gehabt, insbesondere BGB, Haftungsansprüche und wie ich damit auch kaufmännisch umzugehen habe. Und dann versetzen wir uns doch mal in die Realität: Jetzt bin ich Mieter und möchte nach Treu und Glauben, wie das ja hier im Antrag vorgeführt wird, eine solche Anlage installieren, und siehe, unter welchen Bedingungen könnte ich das denn machen, wenn ich nach Treu und Glauben gehe. Und dann lese ich diese ganzen Sachen und bin als normaler Mieter – nicht als juristisch gebildeter Mensch –, wenn ich das alles lese, sage ich so, hm, bin ich bereit, dieses Risiko einzugehen? Und das ist an dieser Stelle hier noch nicht mal irgendwie eine juristische Abwägung, sondern das ist eine haftungsrechtliche, das ist eine kaufmännische Abwägung, die ich da dann auch als Mieter einfach eingehe. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt also, das wird alles auf die Mieter umgelagert. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das trifft doch auf jede Anlage zu.) Herr Damm, ich höre Sie nicht! So, das heißt also, diese Risiken muss man doch an der Stelle irgendwie erst mal eingehen. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Zwischenfrage.) Und nein, eigentlich lasse ich keine Zwischenfrage zu. (allgemeine Heiterkeit) So, und dann haben wir aber noch ein Problem: Was ist denn mit Wohneigentümergemeinschaften? Ja, wenn mir, wenn ich jetzt Vermieter bin, mir gehört das ganze Haus meinetwegen, und meine Mieter sagen, ich habe jetzt irgendwelchen Anspruch, da kann ich über das Haus entsprechend verfügen. Bin ich jetzt aber Eigentümer einer Wohnung in einer Wohneigentümergemeinschaft, dann darf ich ja selber noch nicht mal was an den Fenstern machen, ich darf nichts am Balkon machen, ich darf nichts an der Fassade machen, wenn ich nicht über einen Beschluss der Eigentümerversammlung dafür eine Genehmigung habe. Das heißt also, wenn zu mir ein Mieter kommt und sagt, ich will das jetzt, du musst mir das genehmigen, dann kann ich sagen, ja, würde ich ja gerne machen, aber dann muss ich erst mal an die Wohneigentümergemeinschaft ran. Die Versammlungen finden in der Regel einmal im Jahr statt. (Christiane Berg, CDU: Ja.) Das ist rein praktisch einfach nicht möglich an der Stelle. Und dann – die Frage hatten wir heute Vormittag schon aufgeworfen –, was ist denn, wenn das Ganze ein Denkmalhaus ist? (Rainer Albrecht, SPD: Oh, schwierig!) Ja, schwierig! Einzelfallentscheidung, ne?! Und wenn ich dann eine pauschale Werbekampagne mache mit, liebe Mieter, ihr habt alle einen Anspruch darauf, dass ihr dieses Ding installieren dürft, und dann ich Einzelfall um Einzelfall prüfe, dann mag das vielleicht in 60 Prozent der Fälle stimmen. Und was ist denn mit dieser Zwietracht, was ist mit dem ganzen Ärger, den ich bei dem Rest der 40 Prozent der Fälle im Zweifel da irgendwie organisiere? Dann bringe ich die Mieter gegen die Vermieter auf, und dann habe ich erst mal Ärger hier im Laden. Und das kann doch wohl nicht ernsthaft Ansinnen einer gelungenen Energiewende sein! Und deswegen müssen wir das ablehnen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Wulff, dass, also viele von den Sachen, und ich werde im Rahmen jetzt auch quasi der Antworten nachher noch ein paar Sachen auch aufgreifen, aber viele von den Sachen, die Sie aufgreifen, ist, es tut mir leid, Whataboutismus. (Michael Meister, AfD: Nee, das ist Lebensrealität.) Also dann jetzt hier noch aufzugreifen, was ist eigentlich mit dem Denkmal und was ist mit Entscheidungen in Eigentümergemeinschaften – das betrifft ja jede Entscheidung beim Denkmalschutz, wenn man da irgendwas verändern möchte, es betrifft jede Entscheidung in Eigentümergemeinschaften. (Zuruf von Christiane Berg, CDU) Dass ich das jetzt alles in diesem einen Landtagsantrag abarbeite, aber entschuldigen Sie mal bitte, das kann ja nicht der Anspruch sein oder die Maßgabe, warum man jetzt hier so eine Initiative ablehnt oder annimmt. Und dass die Voraussetzungen, also hier sichere Installation, nicht, keine nicht reversiblen Eingriffe und so weiter, das müssen Sie doch beim Betrieb, also bei jedem elektrischen Gerät oder anderem Gerät, was Sie in Ihrer Wohnung in Betrieb nehmen möchten, ohnehin auch erfüllen. (Michael Meister, AfD: Das ist doch totaler Käse. – Zuruf von Sandy van Baal, FDP) Also das jetzt sozusagen als unüberwindbare Hürden hinzustellen, warum man jetzt PV-Anlagen nicht in Betrieb nehmen kann, das kann ich auch nicht ableiten, weil dann könnten Sie gar nichts mit Ihrer Wohnung machen, (Zurufe von Michael Meister, AfD, und Sandy van Baal, FDP) dann ziehen Sie ein, machen die Tür zu, keine Möbel rein, dass Sie bloß nichts kaputtmachen. Also das verstehe ich einfach nicht, tut mir leid.
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Herr Wulff?
David Wulff FDP
Sehr gerne.
Beate Schlupp
Bitte! (Michael Meister, AfD: Eigentlich nicht so schwer.)
David Wulff FDP
Hab ja jetzt da noch zwei Minuten, darauf zu antworten. Vielen Dank! Aber … (Marcel Falk, SPD: Ich würde fünf Minuten nehmen.) Nein, ich möchte nur, dass der Antrag danach noch auf jeden Fall behandelt wird. So, Herr Damm, das ist kein Whataboutism, ja, was ist mit den anderen Sachen, (Zuruf von Marcel Falk, SPD) sondern wir haben ganz klar herausgearbeitet, und nicht nur ich, sondern auch die anderen Rednerinnen und Redner hier am Pult, die gesagt haben, das war eine Einzelfallentscheidung in Stuttgart und wir müssen die Einzelfälle berücksichtigen. Und wenn ich eine pauschale Werbekampagne mache und sage, pauschal ist das zulässig, und ich dann aber eine Liste von Einzelfällen habe und nicht mit „was ist denn mit anderen Sachen“, sondern ganz konkret auf dieses Programm bezogene Einzelfälle, die jetzt nicht einmal in Mecklenburg-Vorpommern auftreten, sondern auch in vielen anderen. Also, die sind einfach mengenmäßig da, ja, da brauchen wir uns ja Greifswald nur anzugucken. Um das mal irgendwie da plastisch zu machen, das ist einfach so, da sind viele Wohneigentümergemeinschaften mit drin, und da gibt es einfach Hürden, die eine solch pauschale Werbekampagne nicht zulassen an der Stelle. Und das andere mit elektrischen Geräten und so, entschuldigen Sie bitte, Herr Kollege Damm, das ist jetzt aber auch ein bisschen falsch. Wir haben hier Anlagen, die an der Außenwand angebracht werden, (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) die elektrischen Strom mit drin haben. Wenn ich jetzt irgendwie einen Fernseher, der zertifiziert ist, und weiß nicht was, oder irgendwie meine Mikrowelle in der Küche dranstelle, das ist doch ein völlig anderes Kaliber an der Stelle, und vor allen Dingen sind das meine persönlichen Sachen. Bei den Photovoltaikanlagen greife ich in das Eigentum meines Vermieters ein, das ist ein völlig anderer Tatbestand. (Beifall Sandy van Baal, FDP: Genauso ist es.)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Beitz. (Heiterkeit und Zurufe von Andreas Butzki, SPD, Patrick Dahlemann, SPD, und Henning Foerster, DIE LINKE)
Falko Beitz SPD
Ich werde der Bitte von Herrn Wulff doch nachkommen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Lassen Sie mich eingangs festhalten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legen uns heute einen Antrag vor, (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) In dem Sie feststellen, dass Balkonsolaranlagen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. (Patrick Dahlemann, SPD: Richtig!) Das habe ich in den letzten Wochen nicht so deutlich vernommen – für diese Klarstellung erst einmal herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und danke auch für das äußerst wichtige Thema der Genehmigung der Balkonsolaranlagen durch die Vermieterinnen und Vermieter. Die Umstände des von Ihnen im Antrag zitierten Falls sind uns bekannt. Die Vermieterin hatte einer Installation der Balkonsolaranlage außen am Balkon widersprochen. Daraufhin hatte der Mieter ohne Erlaubnis die Solaranlage auf einem separaten Gestell direkt auf der Balkonfläche aufgestellt und selbst angeschlossen. Dagegen hatte die Vermieterin geklagt und vor Gericht verloren, wobei man dann festhalten muss, dass das Gericht durchaus festgestellt hat, dass eine unsachgemäße Nutzung der Mietsache durch den Mieter vorlag, die Vermieterin insofern im Recht war, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Glocke der Vizepräsidentin) die unsachgemäße Nutzung aber nur unsachgemäß war, weil dem Mieter grundsätzlich die Genehmigung der von der Vermieterin versagten Nutzung zugestanden hatte. Das alles klingt verwirrend, ja, ist es auch. Aber Sie können das Urteil, das ja im Antrag zitiert ist, noch mal nachlesen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ja, Mieterinnen und Mieter haben ein Recht darauf, eine Balkonsolaranlage unter den im Antrag genannten Randbedingungen zu installieren. Versagen Vermieterinnen und Vermieter aber diese Genehmigung, so muss der Mieter/ die Mieterin letztlich gegen den Vermieter/die Vermieterin dieses Recht einklagen. Und da liegt doch das Hauptproblem, denn von einer Klage werden viele Mieterinnen und Mieter Abstand nehmen und zurückschrecken. (Beifall David Wulff, FDP) Die Zielrichtung des Antrages zur Information der Mieterinnen und Mieter ist also eigentlich die falsche Richtung. Nicht die Mieterinnen und Mieter müssten informiert werden, sondern die Vermieterinnen und Vermieter müssten darüber in Kenntnis gesetzt werden, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll, genau.) dass die Mieterinnen und Mieter ein Recht auf die Installation der Anlagen haben. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen müsste seine Mitgliedsverbände entsprechend sensibilisieren. (allgemeine Unruhe) Auch die Verbände privater Vermieter müssten ihre Mitglieder darüber informieren. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Und auch auf der kommunalen Ebene müsste man entsprechend nachjustieren, müsste Balkonsolaranlagen explizit als Bestandteil eines modernen Stadtbildes berücksichtigen. Gestaltungssatzungen, die Balkonsolaranlagen verbieten, sind außerhalb von schützenswerter Bausubstanz, diese sind schlicht aus der Zeit gefallen und gehören abgeschafft, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Ihr Anliegen, werte Kolleginnen und Kollegen, ist im Kern richtig, wir halten aber die gewählte Zielrichtung, wie ich gerade ausgeführt habe, für falsch. Wir werden Ihren Antrag daher ablehnen. Aber ich wende mich explizit an die anwesenden Medienvertreterinnen und -vertreter, die ja noch zuhören, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) mit der Bitte, dass diese wichtige Information, dass nämlich Vermieterinnen und Vermieter eine Balkonsolaranlage nur unter sehr engen Grenzen ablehnen dürfen, eine breite Öffentlichkeit erfährt. Und wenn der NDR und unsere drei großen Tageszeitungen dieses Thema aufgreifen, dann hat dieser Antrag unabhängig vom Abstimmungsverhalten (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) bereits die maximale Wirkung entfaltet, die von einer solchen Landtagsdebatte ausgehen kann. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gar nicht genug Platz, um hier die ganzen Sachen irgendwie – und auch vielleicht nicht die Zeit – noch mal aufzudröseln, weil ich hab echt, ich musste mir unterwegs die Haare raufen. (David Wulff, FDP: Das sah heute früh schon so aus.) Ich möchte mal, (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) ich möchte mal anfangen mit den letzten Worten von Herrn Beitz. Da steht dann, die maximale Wirkung wird das entfalten, die Berichterstattung über diese Abstimmung über diesen Antrag. Und da stimme ich Ihnen zu, wenn darüber berichtet wird, entfaltet sich eine maximale Wirkung, aber das wird eine verheerende sein. Wenn das Signal rausgeht an die Vermietenden und an die Mieter/- innen – soweit ich weiß, hat nämlich die OZ noch keinen Filter, der unterscheidet, gucke ich da als Mieter drauf, auf die Website oder gucke ich da als Vermieter auf die Website, insofern ist diese öffentliche Wirkung maßgeblich für beide Gruppen –, dann wird das Signal heute sein ein völlig falsches: Der Landtag sieht nicht, dass es hier diesen grundsätzlichen Anspruch, den Sie übrigens in der Abmoderation, Herr Beitz, auch noch mal betont haben, sehen Sie nicht, und deswegen lehnen Sie den Antrag ab. Also das tut mir leid! Wie soll denn dann auch noch positive Berichterstattung hier stattfinden?! Das kann ich mir nicht vorstellen. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Dann haben Sie hier also – das habe ich von mehreren Seiten gehört, dass man sich darüber lustig macht, dass wir jetzt doch bei diesen Balkonsolaranlagen denken, dass das ein Beitrag zum Klimaschutz ist. Und da, möchte ich Ihnen wieder sagen, haben Sie nicht richtig gelesen, nicht richtig zugehört. Das haben wir schon immer gesagt: (Zuruf von Falko Beitz, SPD) Jede Erneuerbare Energie leistet einen Beitrag zur Energiewende/zum Klimaschutz. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Aber hier, was wir hier kritisiert haben, ist, dass die Landesregierung ein Förderprogramm auflegt, wo hier mit 500 Euro diese Anlagen gefördert werden, die im Jahr bei 600 Watt, 600 Kilowattstunden in der nominalen Leistung, die die im Jahr bringen, und beim Strompreis, was wir jetzt haben – einfachheitshalber mal 50 Cent angenommen –, (Rainer Albrecht, SPD: 40.) dass Sie dann hier 300 Euro im Jahr mit dieser Anlage schon wieder Plus machen, wenn Sie den Strom einsparen. Das heißt, nach zwei Jahren haben Sie das Ding locker wieder drin. (Stephan J. Reuken, AfD: Das ist eine Milchmädchenrechnung.) Und deswegen braucht es keine Förderung! Deswegen wären diese Fördergelder einfach maßgeblich sinnvoller woanders aufgehoben bei der Energiewende und beim Klimaschutz, und das haben wir kritisiert und in keiner Weise irgendwelche PV-Anlagen. Und dann habe ich hier beim Kollegen von der CDU, Herr Peters, Sie haben geschrieben, gesagt, das ist eine Einzelfallentscheidung. Natürlich, Gerichtsurteile sind in aller Regel Einzelfallentscheidungen, nämlich immer nur gegenüber dem jeweiligen Klageberechtigten, der ja auch betroffen sein muss, bis es irgendwann zu einem Grundsatzurteil wird – in der entsprechenden Fachliteratur zumindest – oder von den höheren Gerichten bestätigt wird entsprechend, um das dann als Grundsatzurteil heranziehen zu können. Und dafür ist es erstens noch zu jung, und zweitens geht es uns ja genau darum, hier grundsätzlich etwas legislativ auf den Weg zu geben und nicht darauf zu warten, dass wir im Einzelfall die ganzen Gerichte immer wieder durchurteilen müssen. (Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt) In der Urteilsbegründung wird auch der Grundsatz von Treu und Glauben in Paragraf 442 BGB ausgeführt, das haben Sie dann weggelassen. Und diese allgemeinen Schuldrechtsverhältnisse, die das ja beschreibt, da sind ja Mietverträge auch betroffen. Und das ist immer erst mal die Abwägung, die ich ansetze, wenn es keine spezielle explizite Regelung im Gesetz gibt. Die wurde nachher geschaffen, zum Beispiel für Elektroladesäulen, weil es da Rechtsstreite gab, und zwar mehrere, und irgendwann man anerkannt hat, ja, die Leute fahren Elektroauto, und da möchte man, das möchte man unterstützen, weil die halt besser fürs Klima sind als Verbrenner. Und deswegen erlaubt man das explizit im Mietrecht, aber aus Treu und Glauben konnte man es vorher schon ableiten. (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Und im Übrigen kann man es auch aus 20a Grundgesetz ableiten, der ja im Konflikt steht mit der, mit dem verbrieften Recht auf das Eigentum und im Übrigen, dieses Grundrecht auch, das Recht auf Eigentum in aller Regel immer wieder schlägt. Insofern ist auch hier die Abwägung zwar im Einzelfall getroffen, aber natürlich im Allgemeinen auch immer wieder so erfüllt. Das heißt, wenn Sie weitere Fälle prüfen, wird diese Prüfung auch einen ähnlichen Ausgang nehmen, jedenfalls ist das meine Überzeugung. Da könnte man sich jetzt als Legislative überlegen, wie man dazu steht, und ob man entsprechend hier auch eine Regelung vornimmt. Und dass Sie ein anderes Urteil genannt haben, das war dann ein bisschen witzig, weil da haben Sie dann von einer Anlage gesprochen, die störend installiert wurde, wo also nachweislich eine Blendung war. Und wenn Sie den Antrag von mir richtig gelesen hätten, dann sollen Sie das hier nur für den Fall machen, dass es optisch nicht störend – die Installation – nachgewiesen ist. Insofern war das kein gutes Gegenargument. Letzterdings möchte ich noch sagen, es gibt natürlich auch – da weiß ich jetzt nicht, von wann Ihr Urteil war – eine massive Änderung der Rechtslage, nämlich das bundesgesetzlich festgelegte überragende öffentliche Interesse der Erneuerbaren Energien. Auch das muss natürlich in zukünftigen Gerichtsentscheidungen und auch dem Handeln hier auf Landesebene entsprechend Berücksichtigung finden. Zu den LINKEN. Ja, habe ich nicht verstanden, also grundsätzlich, ja, befürworten Sie den Antrag und die Idee, aber wir warten jetzt weiter ab. Und das geht eben beim Klimaschutz nicht! Es ist auch maßgeblich, wann wir handeln. Und es ist maßgeblich, dass wir jetzt handeln und nicht auf eine Bundesregelung warten, von der wir überhaupt nicht wissen, wann die irgendwann kommt. Es kostet uns nichts, diesen Beschluss hier zu fassen, und in diesem Sinne warten wir auch völlig umsonst – im Sinne des Klimaschutzes oder in dem Fall gegen den Klimaschutz. Herr Noetzel, sind Sie noch da eigentlich? Nö. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ja, bin ich.) Ja, da hinten, gut. Das haben Sie ja sogar selbst angeführt – Paragraf 554 –, das sind immer nur spezielle Regelungen des Schuldrechts, da gilt natürlich die Abwägung Treu und Glauben natürlich trotzdem weiterhin. Und Sie haben es ja selbst auch gesagt, dieses Urteil ist noch insofern rechtsunsicher, dass man natürlich bei anderen Einzelfallentscheidungen andere, je nach der Sachlage andere Entscheidungen auch mal haben kann. Genau deswegen ist übrigens aber dann im Umkehrschluss oder als Resultat natürlich hier eine legislative Regelung notwendig, und nur diese wollen wir hier auch anregen. Dass die Kampagne des Landes deswegen völlig absurd wäre und auf rechtlich wackligen Füßen stehen würde, hat Herr Wulff auch ausgeführt. Das ist insofern spannend, als dass genau dieser Informationsanspruch des Landes – das hatte ich ja zitiert in den FAQs – jetzt, nachdem wir den Antrag gestellt haben, aufgenommen worden ist, wo genau drinsteht, dass Mieterinnen und Mieter grundsätzlich diesen Anspruch haben, dass der, dass sie das nicht ablehnen dürfen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) wenn es keinen stichhaltigen Grund gibt. Genau das ist ja auch diese Information. Und da muss ich Ihnen widersprechen, Herr Wulff. Aus meiner Sicht ist das hier keine Rechtsberatung, sondern Informations- und Auslegungshilfe von Urteilen und keine Beratung im rechtlichen Sinne. (Zurufe von Stephan J. Reuken, AfD, und René Domke, FDP) Und dass Sie dann noch mal gesagt haben, diese PV-Anlagen, die unterscheiden sich im Wesentlichen von ihrer Mikrowelle oder ihrem Fernseher, die ja auch zertifiziert sind, und weil sie hier eingreifen in die Substanz im Eigentum des Vermieters – also völliger Quatsch. Seit es für TV-Anlagen, also die TV-Anlagen sind grundsätzlich erst mal auch zertifiziert, wenn sie die anbauen, das ist jedenfalls in aller Regel der Fall, sie kriegen auch nicht zertifizierte Mikrowellen aus Fernost, das kann aber nicht der Maßstab sein. Aber wenn Sie einen Fernseher haben, dann schrauben Sie ihn auch an die Wand mit ’ner Halterung – ist auch ein Eingriff in die Substanz. Aber es geht eben darum, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) dass die Nutzung dieser Wohnanlagen sich ändert, in der neuen Zeit auch die Erzeugung erneuerbarer Energien nach Treu und Glauben dann jetzt zu den regulären Nutzungen in Zukunft immer häufiger gehören wird. Und die Antragszahlen, die geben ja in diese Richtung auch recht. In diesem Sinne bin ich am Ende meiner Ausführungen. Ich stelle fest, grundsätzlich haben alle das Problem erkannt, aber keiner sieht Handlungsbedarf, zumindest nicht in der Verantwortung beim Land, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) und wir warten wieder bei der Energiewende auf den Bund, dass irgendwann da was passiert. Ich finde es sehr, sehr schade, weil was wir hier aufgeschrieben haben, wie gesagt, nichts kostet. In der Abwägung ein Signal wäre, eine Signalwirkung von etwas, was Sie sagen, was ohnehin besteht, was ich sage, in der Abwägung von Gerichtsentscheidungen würde es helfen – das ist meine persönliche Überzeugung. Und dass wir in diesem Sinne hier nicht gemeinsam vorangehen und so einen Beschluss fassen, das einfach zu unterstützen, finde ich schwierig, vor allem, weil Sie alle gesagt haben, es gibt, (Rainer Albrecht, SPD: Sie können ja namentlich hier Abstimmung machen dann.) weil Sie alle gesagt haben, es gibt dieses Problem zwischen Eigentümer/-innen und Mieter/-innen. Da gibt es eine massive klaffende Lücke, was die Installation von PV-Anlagen angeht, aber Sie präsentieren hier in keinem Satz irgendeine Lösung, die dieses Problem adressieren würde. Tut mir leid! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Marcel Falk, SPD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1585. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1585 bei Zustimmung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir einen Hinweis zur Tagesordnung. Nach jetzigem Stand – und ich gehe fest davon aus, dass es so sein wird – wird der Tagesordnungspunkt 16 auf Drucksache 8/1562 der letzte Punkt sein, den wir heute beraten. (René Domke, FDP: Das ist richtig.) Vor diesem Hintergrund werden die Tagesordnungspunkte 17 und 18 zunächst für morgen erneut auf die Tagesordnung gesetzt, am Ende der Tagesordnung, wenn wir dann doch mal schneller und nicht langsamer sind. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Damit entfallen heute die Tagesordnungspunkte 17 und 18. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16 : Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Rechtsstaat festigen, Justiz stärken, für eine zeitgemäße Ausbildung sorgen, Drucksache 8/1562, hierzu Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1632. Antrag der Fraktion der FDP Rechtsstaat festigen, Justiz stärken, für eine zeitgemäße Ausbildung sorgen – Drucksache 8/1562 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1632 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. (allgemeine Unruhe)
René Domke FDP
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, (Glocke der Vizepräsidentin) meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank, dass dieser Tagesordnungspunkt es noch geschafft hat, dass wir ihn heute behandeln können, denn er ist ja auch schon vertagt worden. Und ja, es hätte mich auch etwas betrübt, wenn wir wieder nicht die Gelegenheit gehabt hätten, gerade dieses wichtige Thema, wie wir eigentlich umgehen im Land mit der Justiz, nicht behandelt hätten. Und ich kündige schon mal an, das sorgt vielleicht auch gleich für Stimmung, dass ich in diesem Falle namens meiner Fraktion eine namentliche Abstimmung beantrage. (Heiterkeit bei Nadine Julitz, SPD) Ich werde auch begründen, warum. Denn es ist ein Thema, es ist ein Thema, was wir fast, fast regelmäßig, (allgemeine Unruhe) in fast jeder Landtagssitzungswoche an irgendeiner Stelle thematisieren. Und es ist immer das Gleiche, es ist immer das Gleiche: Man hört, da passiert schon was, man hört, da ist alles auf den Weg gebracht, man hat aber nicht den Eindruck, egal, mit wem man sich unterhält, ob mit der Rechtsanwaltschaft, mit der Staatsanwaltschaft, mit den Gerichten oder mit Gerichts- und Justizvollzug, man hat nicht den Eindruck, dass da der große Wurf schon gelungen ist. (Heiterkeit und Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Und wie gesagt, das hat uns so oft beschäftigt, so oft haben wir uns versprochen, wir setzen jetzt hier einen Zug aufs Gleis und wir schieben. Aber ich habe immer den Eindruck, in diesem Zug sitzt irgendjemand, der die Bremse betätigt, und dass wir eben nicht vorwärtskommen. Und, meine Damen und Herren, ich werde in meiner Rede ganz viel unterbringen, mit Erlaubnis der Präsidentin, was Ihnen bekannt vorkommen sollte. Ich dachte, das mache ich mal, ist vielleicht mal originell. Mal schauen, wer sich da wiederfindet! „Gerichte, Staatsanwaltschaften …“ Ja, das ist ja gerade das Interessante an dieser späten Stunde, dass man mal mithört und mal überlegt, könnte es aus meiner eigenen Feder sein, wie stehe ich heute dazu. „Gerichte, Staatsanwaltschaften, Notariate und die Rechtsanwaltschaft sind ebenso unverzichtbarer Bestandteil des Rechtsstaates wie der Gerichts- und der Justizvollzug. Sie helfen, die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern und durchzusetzen.“ Na, wer kennt die Fundstelle? (Torsten Koplin, DIE LINKE: Na, vielleicht von mir?) Dem einen oder anderen kommen diese Worte sicherlich bekannt vor. Sie stammen aus dem Koalitionsvertrag. Da hätte ich jetzt mehr erwartet, dass da mehrere sagen, aber es waren wahrscheinlich nur wenige, die es ausverhandelt haben, und noch weniger, die es heute noch wissen oder noch mal nachgelesen haben. Und auch dies: „Die Koalitionspartner stellen sicher, dass die Justiz als Teil einer modernen Landesverwaltung leistungsstark und zukunftsfest aufgestellt ist …“ Weiter: „Die Koalitionspartner streben an, dass die Voraussetzungen geschaffen und die Angebote der Digitalisierung … bei Verhandlungen, dezentrale Videovernehmungen, Mediationssitzungen, Beratungsgespräche und Befragungen noch breiter und besser von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden können.“ Nun, meine Damen und Herren in den Reihen von SPD und DIE LINKE, wir Freien Demokraten wollen Sie gerne an diese Vereinbarung erinnern. Ich meine, mir ist klar, bei Ihren, bei der Vielzahl der aufgeführten Punkte, die Sie damals vereinbart haben, 555 Randnummern, 82 Seiten, da kann man auch mal das eine oder andere aus dem Blick verlieren. Es findet sich auch erst auf Seite 74 und 75. Und möglicherweise ist es ja auch so, dass Sie den Koalitionsvertrag nacheinander abarbeiten und wir noch nicht auf Seite 74 und 75 sind. Aber wir haben ja leider immer wieder diese Feststellung, dass wir im Justizbereich Berichte haben über lange Verfahrensdauern, keine ausreichende Ausstattung, um zum Beispiel die Digitalisierung voranzubringen, selbst die Einführung der E-Akte nicht überall vielleicht zeitgerecht umgesetzt werden kann, und vor allem, was wir haben, ein Riesennachwuchsproblem. Wir haben ja heute schon darüber gesprochen, wie es im Bildungsbereich aussieht, aber in der Justiz sieht es auch nicht besser aus. Und ich habe noch nicht wirklich wahrgenommen, welches Programm hier die Koalition fahren will, außer diesen Bekundungen, die Sie im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. Aber, meine Damen und Herren, sehen Sie es mir nach, so jetzt nach anderthalb Jahren knapp hat man Zweifel, dass es wirklich im Fokus ist. Nun möchte meine Fraktion Ihnen eben eine Hilfestellung geben. Wir wollen gerne weiterhelfen, wo können wir ansetzen, denn der Nachwuchsmangel ist eklatant. Ich will nur einmal auf die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verweisen. Ein Zehnjahresvergleich: 1. Januar 2013 hatten wir 1.591 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Land. Zu Beginn des Jahres 2023 rechnete die Rechtsanwaltskammer dann nur noch mit einem Mitgliederbestand von 1.300 Mitgliedern. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Das ist ein Schwund von 20 Prozent. Und 30 Prozent derjenigen, die in der Anwaltschaft vertreten sind, sind 60 Jahre alt und älter. Man rechnet damit, dass in den nächsten Jahren jährlich fünf Prozent sozusagen in den Ruhestand gehen werden. Und das ist etwas, was auch oft dann bei der Betrachtung der Justiz außen vor bleibt, weil wir uns weniger um die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bemühen, aber es ist ein Abbild dessen, weil, wo gehen die Bürgerinnen und Bürger denn hin, um ihre Rechte durchzusetzen. Und wenn die irgendwann feststellen, da ist eigentlich gar keiner mehr oder die sind alle schon hochbetagt und kurz vor dem Ruhestand, und man weiß gar nicht, ob man darauf dann noch vertrauen kann, dass möglicherweise ein längeres Verfahren bei unseren überlangen Verfahrensdauern dann auch noch durchgehalten wird oder ob mein Anwalt, den ich ins Vertrauen gezogen habe, oder meine Anwältin zwischenzeitlich dann auch in den Ruhestand wechselt und ich mir jemand anderes suchen muss, der vielleicht gar nicht nachgewachsen ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das heißt, das heißt, wir wollen Ihnen Vorschläge unterbreiten, wie wir die Justiz stärken können. Mit Nachwuchs von unten geht es im Wesentlichen – ich fasse das jetzt ein bisschen schneller zusammen, ich sehe, es ist schon fortgeschrittene Zeit, ich fasse es ein bisschen zusammen –, es geht nach wie vor um den Standort Rostock, die universitäre Ausbildung. Und auch da, meine Damen und Herren, muss man sagen, das kann ja sein, dass Sie das alles nicht so richtig berührt. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Wenn wir aber darüber reden, dass eine querschnittliche Verfahrensdauer in M-V 33,5 Monate beträgt in der Sozialgerichtsbarkeit – das ist ja vielleicht auch etwas, was gerade die Sozialdemokraten und vielleicht auch die LINKEN noch am meisten beschäftigen müsste –, da stehen ja Einzelschicksale dahinter, da stehen ja auch, stehen Existenzen vielleicht dahinter, steht tatsächlich auch etwas dahinter, wie man über die Runden kommt, weil man einfach gerade in der Sozialrechtsprechung darauf angewiesen ist. In der Sozialgerichtsbarkeit geht es tatsächlich darum, Gerechtigkeit herzustellen, gerade für diejenigen, die darauf angewiesen sind. Natürlich geht es auch bei den anderen darum, dass sie in existenzielle Not geraten können. Aber, meine Damen und Herren, hier steht Ihr Handeln wirklich im erheblichen Widerspruch zu Ihren Beteuerungen. Und wenn wir dann gleich wieder darüber reden werden, dass Sie letzten Endes an einem Personalkonzept arbeiten, wir haben das auch vorgestellt bekommen vom Finanzminister. Und da möchte ich auch nicht falsch verstanden werden, wenn durch Modernisierung, durch Bürokratieabbau, schlankere Strukturen, Optimierung von Prozessen, was auch immer da alles berücksichtigt werden kann, wenn wir es erreichen, dass das Land tragfähige Antworten wirklich auf den oder für den demografischen Wandel findet, dann stehen wir an Ihrer Seite. Das ist überhaupt gar nicht das Thema. Aber wir haben einfach keinen Vorlauf. Wir haben keinen Vorlauf, wir steuern darauf hin. Und diese Zahlen, die ich für die Rechtsanwaltschaft genannt habe, die sind ja fast spiegelbildlich auch noch mal bei den Juristinnen und Juristen, die in der Landesverwaltung tätig sind, und übrigens ja nicht nur im Bereich der Justiz. Das ist unter anderem auch ein Punkt, den wir unter 7. haben. Da bin ich nicht ganz einverstanden mit dem Änderungsantrag der GRÜNEN, weil ich tatsächlich meine, eine Antwort auf die Nachwuchsgewinnung oder überhaupt den Einsatz, den sinnvollen Einsatz der wenigen Juristinnen und Juristen, die wir im Nachwuchs bekommen können, dass wir schon genau schauen müssen, wo wir sie einsetzen. Und ich merke in der öffentlichen Verwaltung immer wieder eine, ja, ich will es jetzt nicht so nennen, na doch, es ist im Grunde eine Juristendominanz. Es werden viele Juristinnen und Juristen eingesetzt in Bereichen, wo es gar nicht erforderlich wäre. Wir haben Betriebswirte, wir haben Volkswirte, wir haben alles Mögliche an Hochschulabsolventen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die durchaus für bestimmte Aufgaben geeigneter sein können, wo ich meine, dass wir auch Juristinnen und Juristen woanders einsetzen können. Da müssen wir einmal drüber nachdenken, interdisziplinäre Ansätze. Kann man mal an die Universität Speyer gehen, kann man sich mal ein paar Vorlesungen zu anhören, da gibt es sehr, sehr sinnvolle Ansätze. Hier im Land, glaube ich, ist das noch gar nicht so richtig durchgedrungen. (Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Und ich weiß auch nicht, was uns jetzt dieser Demografiestellenpool bringen soll. Also es ist ja in der Tat so, dass das eigentlich nur ein Instrument ist. Ja, im Grunde, ich weiß schon, dass es Stellen gibt, die ich nicht mehr besetzen kann. Und die poole ich jetzt, die bringe ich jetzt zusammen, um mir sozusagen auch irgendwie die Situation selber schönzureden. Das überzeugt mich noch nicht richtig. Vielleicht gelingt uns das ja noch. Wir werden ja in der Haushaltsberatung darüber auch sicherlich noch mal sprechen können. Noch mal, wir sehen das Problem, was da besteht. Aber ich möchte einfach, dass wir hier offen und klar diskutieren, wo soll es hingehen, und das auch jetzt, bevor der Doppelhaushalt aufgestellt wird, weil es muss sich etwas im Stellenplan entwickeln. Es kann nicht sein, dass hier der Landtag nicht in der Lage ist, die Landesregierung aufzufordern, das sicherzustellen, und möglicherweise eine der drei Gewalten hier hinten runterfällt, wenn wir es jetzt nur auf die Justiz beziehen. Aber Sie haben es, glaube ich, bei mir herausgehört, ich will es viel weiter fassen. Ich mache mir einfach Sorgen, dass unser Rechtsstaat nachhaltig geschwächt wird. Ich habe ja nachher noch die Möglichkeit zu erwidern. Ich freue mich auf Ihre Beiträge. Noch mal, denken Sie darüber nach! Namentliche Abstimmung ist keine Drohung, es ist einfach nur eine Frage nach einem Bekenntnis für unseren Rechtsstaat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten die Justizministerin Jacqueline Bernhardt.
Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In einem kann ich Herrn Wulff recht geben: Schön, dass wir heute dazu kommen, diesen wichtigen Antrag zu besprechen von der FDP „Rechtsstaat festigen, Justiz stärken, für eine zeitgemäße Ausbildung sorgen“. Sie haben in Ihrem Antrag, Herr Domke, viele, die drei großen Herausforderungen angesprochen, das ist richtig. Was ich ein bisschen schade finde, ist, dass Sie tatsächlich so ein negatives Bild haben, und vielleicht ist ja deshalb auch die Behandlung heute des Antrags richtig und wichtig, dass man da auch einfach Dinge geraderücken kann, dass Sie mitgenommen werden, informiert werden, wie weit wir im Bereich der Justiz in den verschiedenen Bereichen auf dem Weg sind. Die drei großen Herausforderungen, und das haben Sie angesprochen, der demografische Wandel und damit verbunden die Nachwuchsgewinnung, und der dritte große Bereich, den Sie angerissen haben, den Bereich der E-Akte, den Bereich der Digitalisierung, wir gehen als rot-rote Landesregierung diese Herausforderungen an, Herr Domke, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und das strukturiert. Die Justiz steht mit der Digitalisierung vor einem der größten Umbrüche zur Modernisierung. Hinzu kommt die Fachkräfteproblematik. Was wir als Landesregierung unter Federführung des Finanzministeriums geschafft haben, ist ein kluges Konzept zur Nachbesetzung im Bereich der Landesverwaltung und auch der Justiz. (Zurufe von Tilo Gundlack, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Das haben Sie in den letzten Jahren immer wieder gefordert, dass Landesverwaltung, auch Justiz sich modern aufstellt. Der Finanzminister, so hat er mir berichtet, war gestern in Ihrer Fraktion und hat über das Konzept, das Nachbesetzungskonzept, informiert. (Unruhe bei Tilo Gundlack, SPD, und Marc Reinhardt, CDU) Meines Erachtens ist dieses Nachbesetzungskonzept eine Antwort auf den demografischen Wandel in Mecklenburg-Vorpommern, den damit verbundenen Bevölkerungsrückgang, aber auch eine Vorbereitung auf die digitale Zukunft. Die einschneidenden Veränderungen, die wir mit dem Nachsetzungsverfahren angehen wollen, machen auch vor der Justiz nicht halt wie auch vor der gesamten Landesregierung. (Marc Reinhardt, CDU: Vor allem in der Staatskanzlei.) Deshalb müssen wir die Landesverwaltung und auch die Justiz als modernen Arbeitgeber aufstellen. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Da braucht die Justiz bereits jetzt den Vergleich nicht zu scheuen. Die Justiz ist mit der Einführung der E-Akte und der technischen Ausstattung der Gerichtssäle auf einem umfassenden Modernisierungsweg. Wir haben zudem im Jahr 2021 wieder damit angefangen, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den Gerichten fortzubilden, Organisationsuntersuchungen durchzuführen – auch dies ein Weg, um den Bereich der Justiz modern aufzustellen. Es gibt bei dem Nachbesetzungsverfahren – und das werden Sie sicherlich gestern auch vom Finanzminister gehört haben – ein Sicherungskonzept, weil ja überall mitschwang, dass wir sozusagen, dass es ein Stellenabbaukonzept ist. Wir sichern als Landesregierung zu, dass der verfassungsgemäß verankerte Justizgewährungsanspruch immer betrachtet wird, damit wir eben für Bürgerinnen und Bürger – und das müsste unser aller Ziel sein – effiziente und schnelle Verfahren zur Verfügung stellen. Als Ministerium begleiten wir dieses Modernisierungskonzept sehr eng. Die Verfahrensbestände der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die Belastung der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben wir ebenso im Blick. Ich habe mich für eine sich fortentwickelnde Rechtspflege zur Sicherung der Ordnung und zur Sicherung der Bevölkerung eingesetzt. Nach der bundesweit geltenden Personalberechnung und dem nun vorliegenden Personalgewinnungskonzept bleibt die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern so aufgestellt, dass sie den Anspruch, den ich eben erwähnt habe, der Bürgerinnen und der Bürger auf Rechtsgewährung erfüllen kann und die schwierige Pensionierungswelle, die auf uns hauptsächlich in den Jahren 2027 bis 2032 zukommt, meistern kann. Das haben wir auch insgesamt transparent mit den Präsidentinnen und Präsidenten der Gerichte, der Generalstaatsanwältin besprochen. Auch aus dieser Runde erhielten wir Zustimmung zu dem Konzept der Nachbesetzung. Die Justiz wird sich durch dieses Nachbesetzungskonzept durchgängig verjüngen können. Es war mir von Anfang an wichtig – und das habe ich auch bei Ihnen gehört, Herr Domke –, dass die Justiz für die Bürgerinnen und Bürger leistungsfähig und zukunftsfähig bleibt. (René Domke, FDP: Bleibt dabei.) Und ich denke, das ist auch gelungen. Dabei war die Ausgangssituation aufgrund der mithilfe von CDU beschlossenen Einsparungen schwierig. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Dennoch konnte ich bereits zu Beginn der Amtszeit im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Finanzministerium erreichen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass die Justiz bis 2026 immer – und ich betone, Herr Reinhardt, vielleicht hören Sie mal zu: immer – (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Proberichterinnen und Proberichter einstellen (Marc Reinhardt, CDU: Ja, immer schön zuhören!) und so zur Verjüngung beitragen kann. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Damit, Herr Domke, ist aus unserer Sicht Punkt 6 Ihres Antrages erfüllt. Wir erstellen ein Konzept. Wir sind da schon weiter mit der Modernisierung. Und natürlich konnten Sie davon noch nichts hören, weil Sie das ja ansprachen, dass Sie davon wenig hören. (Marc Reinhardt, CDU: Das ist geheim.) Das Nachbesetzungskonzept haben wir letzte Woche im Kabinett beschlossen. Ich wollte mich zu Pressemitteilungen et cetera, die im Raum schwirrten, vor einer Beschlussfassung im Kabinett nicht äußern, weil es einfach unfair ist, wenn man kollegial gemeinsam als Landesregierung ein Konzept beschließt, wenn man sich dann vorher sozusagen äußert, sondern es musste erst feststehen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Insofern habe ich heute die Möglichkeit, Ihnen das vorzustellen. Wir haben ja auch morgen in der Fragestunde, dass wir das Nachbesetzungsverfahren noch mal aufstellen. Ich finde, da brauchen wir keine Erinnerung. Zudem können Sie uns vertrauen, Herr Domke, auch wenn der Bereich der Justiz ziemlich weit hinten im Koalitionsvertrag ist, dass wir im Ministerium ein sehr enges Controlling durchführen, dass wir immer wieder schauen, wo sind wir bei der Umsetzung der einzelnen Punkte. Und ich kann Ihnen sagen, da sind wir auf einem guten Weg. Deshalb, die Justiz ist in Mecklenburg-Vorpommern weit über das Stadium der Konzeptionierung längst hinaus. (Sebastian Ehlers, CDU: Klatschen! – Marc Reinhardt, CDU: Hilft auch nicht.) Sehr geehrte Damen und Herren, eng damit ist die Frage der Nachwuchsgewinnung verbunden. Wir haben so viele Referendarinnen und Referendare wie lange nicht, auch sicherlich das ein Erreichen durch die Vorgängerregierung, aber auch führen wir dieses weiter. Was nützt mir aber die Ausbildung, wenn wir sie in der Justiz, in den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht einsetzen können? Und eben dies, dass wir das können, das hatte ich gerade dargestellt, haben wir mit dem Finanzministerium verhandelt und vereinbart. Durch kluge Konzepte ist es uns möglich, die nächsten Jahre die Einsparvorgaben der Altregierung weiter zu entzerren, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und damit besteht die Möglichkeit, jedes Jahr Proberichterinnen und Proberichter einzustellen. Deshalb, wir bleiben daran, die Ausbildung attraktiv zu gestalten. Wir haben die Teilzeitmöglichkeit erhöht. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD und Sebastian Ehlers, CDU) Das liegt jetzt bei Ihnen im Landtag, das zu beschließen, beziehungsweise, das ist das letzte Mal durchgegangen. Wir haben eine Ombudsfrau im Rechtsreferendariat eingeführt und das Konzept zur Nachwuchsgewinnung in der Justiz werden wir wieder aufnehmen und fortschreiben. Zusammen mit allen Justizministerinnen und Justizministern und Senatorinnen und Senatoren der Länder fordern wir auch eine sachgerechte Ausstattung vonseiten des Bundes. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD und Marc Reinhardt, CDU) Und da sehe ich auch ganz klar die FDP mit im Boot. Der Pakt für den Rechtsstaat und ein Digitalpakt für die Justiz sind in der Diskussion. Er ist verankert im Koalitionsvertrag des Bundes von SPD, GRÜNEN und FDP. Da bestehen wir auch auf die Umsetzung. Vielleicht legen Sie das, was wir hier im Land haben, Herr Domke, das, was Sie uns vorwerfen – kein Controlling des Koalitionsvertrages –, vielleicht geben Sie das mal auf die Bundesebene zu Ihrem Bundesjustizminister. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – René Domke, FDP: Ich glaube, die Bundesebene macht schon mehr, als sie müsste.) Da nehme ich gerade die FDP in Verantwortung, (René Domke, FDP: Ich glaube, die Bundesebene macht schon mehr, als sie müsste.) auf Bundesebene ihren Koalitionsvertrag einzuhalten und Druck auf den Bundesjustizminister aufzubauen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie können sich im Land trotz der Krisen und der damit verbundenen Kosten, die vor dem Bund, vor dem Land bis hin zu den Kommunen (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) vor niemandem haltmachen, nicht hier hinstellen im Land und die Festigung des Rechtsstaates fordern und auf Bundesebene sagt uns Ihr Bundesjustizminister, dass aufgrund der knappen Haushalte eben der Pakt für den Rechtsstaat nicht weitergeführt werden kann. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Hört, hört!) Und so versuchen wir, (René Domke, FDP: Ganz so ist es nicht.) zusammen mit allen Justizministerinnen und Justizministern, auch auf der letzten Justizminister/-innenkonferenz haben wir einen gemeinsamen Beschluss gefasst, dass wir auf Bundesebene weiterkommen. Herr Domke, da nehme ich Sie mit in Verantwortung, (René Domke, FDP: Ich habe noch Redezeit.) dass Sie hier auch entsprechend auf Bundesebene tätig werden und Ihrem Bundesjustizminister seinen Koalitionsvertrag, den er unterschrieben hat, vorhalten und dort für uns mit sorgen, dass wir den Rechtsstaat weiterhin auch in Mecklenburg-Vorpommern stärken können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gesagt, dass sich die Justiz vor einer Modernisierung nicht zu verstecken braucht. Die Justiz ist in Mecklenburg-Vorpommern mit großen Schritten auf dem Weg in die Digitalisierung. Symbolisch steht dafür die E-Akte, Sie hatten es gesagt, welche bis Anfang 2026 sogar mit einer gesetzlichen Frist in allen Justizbereichen eingeführt sein muss und in Mecklenburg-Vorpommern auch eingeführt sein wird. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich bei diesen im Prozess Beteiligten zu bedanken. Von der Richterin und dem Richter über Softwareentwicklerin und -entwickler bis hin zu den Personen, die es in den Geschäftsstellen oder vor Ort umsetzen, erlebe ich ganz große Bereitschaft bei den Gerichtsbereichen, und dafür natürlich herzlichen Dank! Und natürlich wird somit auch die Ausbildung digitaler. Herr Domke, vielleicht hören Sie zu! (René Domke, FDP: Ja. Jawoll!) Die Schaffung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Durchführung der elektronischen Staatsprüfung soll erfolgen. Aber wir haben erst mal eine Priorität auf die Digitalisierung, auf die Einführung der E-Akte gelegt, die den gesamten Bereich vor große Herausforderungen stellt. Lassen Sie mich noch kurz zwei/drei Sachen sagen, weil es ja auch um „die Ausbildung zeitgemäß aufstellen“ geht. Die Einbindung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in die Arbeit mit den elektronischen Akten findet statt. Wir haben die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare bereits jetzt flächendeckend mit Notebooks ausgestattet. Ein VPN-Tunnel lässt ein digitales Arbeiten im Onlinemodus von überall zu. Wir haben den Zugang für alle für die juristische Fachliteratur geschaffen. Und wenn man noch weiter geht, die Sitzungssäle der Gerichte sind, soweit die E-Akte eingeführt ist, mit dem erforderlichen Equipment ausgestattet. Ich denke, das zeigt, dass wir insgesamt auf der Seite der Justiz mit dem Modernisierungskonzept, mit den Digitalisierungsprogrammen auf gutem Weg sind, dass wir den Rechtsstaat festigen, dass wir die Ausbildung zeitgemäß aufstellen. Wenn Sie dazu nähere Informationen haben wollen, gerne auch im Rechtsausschuss, dann halte ich Sie auch dort gerne auf dem Laufenden. Aber von da habe ich bisher noch nie von Ihnen irgend- wie gehört, dass ich darüber mal berichten soll. (René Domke, FDP: Wie bitte?!) Ich hoffe, dass wir gemeinsam an dem „Rechtsstaat stärken“ weiterarbeiten, und hoffe auf eine sachliche Diskussion. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank! Vielen Dank, Frau Ministerin! Die Ministerin hat die Redezeit um eine Minute überschritten. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Paul Timm.
Paul-Joachim Timm AfD
Nun, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, auch zu diesem Tagesordnungspunkt spreche ich in Vertretung meines Kollegen Horst Förster. Wie es bei solchen Anträgen üblich ist, beginnt auch dieser mit einer banalen Feststellung, für den Rechtsstaat sei eine unabhängige, funktionierende Justiz unabdingbare Voraussetzung, eine Feststellung, der zu widersprechen einem nicht in den Sinn kommen könnte. So sollte man denken. Dass die Landesregierung es möglicherweise anders sieht, lässt die Absicht der Landesregierung vermuten, im Zuge der anstehenden Pensionierung ein Drittel der frei werdenden Stellen für die Jahre 2023 und 2024 nicht zu besetzen. Ich empfehle dort die Lektüre des NDR vom 13. Januar: „Justiz MV: Sorge vor Stellenabbau durch die kalte Küche“, so der Titel des Artikels. Nicht erst seit gestern ächzen die Gerichte und Staatsanwaltschaften unter einer unzureichenden Besetzung. Anlässlich der Beratungen zum Doppelhaushalt 2022 und 2023 forderte bereits der Richterbund in Mecklenburg-Vorpommern 44 neue Stellen. Warum nun allerdings dieses Problem über die Maßnahmen der Digitalisierung entschärft werden könnte, leuchtet weder ein, noch erläutert der vorliegende Antrag dies nachvollziehbar. Allein die Tatsache, dass E-Klausuren beispielsweise als innovativ zu bezeichnen wären, spricht noch nicht für ihre Eignung, den Personalmangel in der Justiz zu reduzieren oder die vorhandenen Kräfte und Möglichkeiten effizienter einsetzen zu können. Es überzeugt auch nicht die Annahme, dass E-Klausuren oder gar die digitale Staatsexamensprüfung mehr junge Leute dazu veranlassen würde, ein juristisches Studium aufzunehmen. Das Argument, dass dies eventuell mit einer Erleichterung für den Prüfling einhergehen könnte, mutet schon etwas komisch an. Diese Leute wollen und sollen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte werden. Dass dieser Weg nicht nur mit Erleichterungen gepflastert wird, ja, meine Damen und Herren, das ist eine gute Schule fürs Leben. Die dritte beantragte Feststellung, dass eine zeitgemäße Ausbildung der juristischen Nachwuchskräfte deren stärkere Einbindung in den neuen digitalen Arbeitsalltag erfordere, wirft auch die Frage nach der Grenze einer immer weiter gehenden Digitalisierung auf, konkret derjenigen, wie der neue Arbeitsalltag digital dann aussehen sollte. Um nicht falsch verstanden zu werden, die AfD-Fraktion befürwortet die Digitalisierung, die E-Akte und den elektronischen Rechtsverkehr, weil hierdurch schlicht und einfach die Arbeit der Justiz effizienter gestaltet wird. Es wäre aber lebensfremd, anzunehmen, dass alleine das Vorhandensein einer digitalen Akte es ermöglichen würde, ein auch nur mittelmäßig komplexes Strafverfahren oder eine halbwegs umfangreiche zivilrechtliche Streitigkeit vollständig am Bildschirm bearbeiten zu können. Es liegt auch für die Ausbildung der Rechtsreferendare kein zusätzlicher Wert darin, die entsprechende Ausbildungsakte in digitaler Form zu erhalten. Wenn das in der Praxis durch die digitalen Innovationen zunehmend so gehandhabt wird, dann soll es so sein, die juristische Ausbildung verbessert sich dadurch nicht. Gerade in der Durchführung von Verhandlungsterminen ist die Nutzung von Videotechnik eine zumindest sehr fragwürdige Innovation. Bei einer Zeugenvernehmung im Strafprozess ist sie gänzlich ungeeignet, kommt es doch auf mehr an als nur das gesprochene Wort. Dies gilt aber auch für Zivilprozesse, bei denen Sachverhaltsschilderungen einander widersprechen. Nicht zu Unrecht lehnen Gerichte die Videoverhandlungen in solchen Fällen trotz vorhandener Möglichkeit vielfach ab. Insofern überzeugt letztlich auch nur das Petitum zu II.1. Ja, die Universität Rostock sollte in der Tat als Studienort zum Erwerb des Ersten juristischen Staatsexamens wiederbelebt werden, um dem Ausbildungsbedarf gerecht werden zu können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es ist aber in diesem Zusammenhang wiederholt darauf verwiesen worden, dass Rostock auch gerade für die auswärtigen Studenten eine höhere Anziehung hat, als das bei Greifswald leider der Fall ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ursprünglich hatten wir geplant, die ziffernweise Abstimmung zu beantragen, da wir lediglich guten Gewissens Ziffer I.1 und der Ziffer II.1 zustimmen könnten. Zähneknirschend nehmen wir das andere als Beifang mit, weil die Frage nach der Juristischen Fakultät in Rostock für uns von hervorgehobener Bedeutung ist. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tja, Herr Kollege Domke, also nach den Worten der Ministerin ist ja alles so weit in Ordnung hier im Land, können Sie den Antrag ja eigentlich zurückziehen. (Tilo Gundlack, SPD: Richtig!) Das hören wir ja bei allen anderen Themen ja auch: „Regierung handelt“ oder „es kommt zu früh“ oder „wir sind noch nicht ganz so weit“. Ganz so ist die Lage natürlich nicht. Und, Kollege Gundlack, ich lade Sie herzlich mal in den Rechtsausschuss ein. (Tilo Gundlack, SPD: Darf ich da auch Fragen stellen?) Diejenigen, die dort die Themen setzen, sind die Oppositionsfraktionen. Von Ihrer Fraktion kommt da meistens gar nichts, nicht einmal eine Debatte in den Haushaltsberatungen. Also lade ich Sie herzlich mal ein. Das mag in anderen Ausschüssen anders sein, aber im Rechtsausschuss ist das in der Tat eher eine Nullnummer. Meine Damen und Herren, wie ernst die Lage ist, haben wir in den letzten Wochen gesehen. Wenn zwei Minister und der Chef der Staatskanzlei schon zum Pressetermin kommen, um sechs Juristen aus Bayern zu begrüßen, dann ist das kein gutes Zeichen, wie es hier um die Juristerei bei uns im Land bestellt ist, dass wir da wohl einige Probleme haben. Und deswegen, glaube ich, ist es gut und richtig, dass wir heute darüber reden, dass die FDP hier diesen Antrag vorgelegt hat und dass wir hier das Thema Digitalisierung, aber auch, wie gehen wir generell mit dem Bereich um, hier heute diskutieren. Wie Sie wissen, soll bis zum 1. Januar 2026 in allen Bereichen der Justiz die Elektronische Akte eingeführt werden. Da ist es nur folgerichtig zu beantragen, dass die E-Akte auch im Referendariat genutzt wird und das elektronische Examen kommt. Man darf aber, meine Damen und Herren, berechtigte Zweifel haben, dass die rot-rote Landesregierung das auch so sieht, denn während immer mehr Bundesländer von Paragraf 5d Absatz 6 des Deutschen Richtergesetzes Gebrauch machen und im Landesrecht bestimmen, dass die Examensleistungen auch elektronisch erbracht werden können, passiert hier in Mecklenburg-Vorpommern mal wieder nichts, (Beifall René Domke, FDP) vielleicht ja auch 100 oder 50 Jahre später. Wir werden es hören. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ein Artikel aus dem juristischen Fachmagazin „F.A.Z. Einspruch“ von letzter Woche untersuchte, wie es um die Digitalexamen in den Bundesländern bestellt ist. Dort durfte man Folgendes lesen: „Mecklenburg-Vorpommern strebt die Digitalklausuren nach eigenen Angaben ebenfalls an, kann aber noch keine Umsetzungsschritte benennen.“ So viel also dazu. Man macht also mal wieder wenig bis nichts. Das ist umso befremdlicher, wenn man bedenkt, dass bereits im März letzten Jahres das Fachmagazin LTO schon die gleiche Frage stellte und die gleiche Antwort erhielt. Damals war dort zu lesen, Mecklenburg-Vorpommern prüfe die Einführung, konkrete Schritte könnten noch nicht benannt werden. Seit knapp einem Jahr dürfen wir dieser Landesregierung also dabei zuschauen, wie sie das Thema „juristisches Digitalexamen“ prüft. Da sind wir gespannt, wie das weitergeht. Wir kennen das aber auch aus anderen Themen: groß in der Ankündigung, wenn es dann darum geht, es umzusetzen, dann wird es aber eher überschaubar. Dabei gibt es Bundesländer, die man sich zum Vorbild nehmen kann. In Sachsen-Anhalt gibt es das E-Examen bereits, angekommen ist es mittlerweile auch in Sachsen und Rheinland-Pfalz. Nordrhein-Westfalen startet nach Abschluss der Vorbereitungen im Januar 2024. Sogar Bundesländer, in denen sonst wenig bis gar nichts funktioniert, beispielsweise keine Landtagswahlen, wie Berlin, steigen dieses Jahr in das Digitalexamen ein. Auch in Bremen wird Ähnliches passieren. (Beifall René Domke, FDP – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich glaube, da hat DIE LINKE ja auch etwas Regierungsverantwortung, wie ich gehört habe. (Beifall Marc Reinhardt, CDU) Man könnte also dort mal anfragen, sich austauschen, um zu schauen, wie kriegt man die Digitalisierung auch bei uns in der Justiz vorangebracht. Darauf scheint die Justizministerin aber nicht zu kommen. Und es gibt auch weitere Beispiele, die hier vor unserer Haustür stattfanden. Im vergangenen Jahr, im Mai, fand in Rostock die 74. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs statt. Das ist die Versammlung der höchsten Richter Deutschlands. Die haben sich hier in Rostock getroffen, um über die Nutzung Künstlicher Intelligenz in der Justiz zu sprechen. Spannendes Thema, wie ich finde, generell KI, nicht nur für die Justiz, auch für andere Lebensbereiche. Und von daher haben wir dort eine Kleine Anfrage gestellt. In 13 Bundesländern laufen solche Projekte bereits. Die Antwort der Landesregierung hier fiel wie folgt aus: „Laufende Projekte im Hinblick auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz und algorithmischer Systeme in der Justiz … werden aktuell nicht umgesetzt.“ Eine Antwort, die also ins Bild passt zu dem, was ich vorher ausgeführt habe. Und deswegen belegt die Justiz bei uns im Land auch hier einen hinteren Platz. Der „F.A.Z. Einspruch“ spricht daher völlig zu Recht von dem „digitalen Schlusslicht“, meine sehr verehrten Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Hört, hört!) und hier ist es Zeit zu handeln. Wie gesagt, das ist jetzt nicht das, was sich die FDP hier irgendwo ausgedacht hat, sondern das ist der Blick von außen auf unser Bundesland. Vielleicht nehmen Sie es mal zur Kenntnis und bewegen sich nicht nur immer im eigenen Saft an der Stelle, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und bei aller Begeisterung für das Thema Digitalisierung wird es am Ende natürlich ganz entscheidend darauf ankommen, natürlich, wie wir die Juristenausbildung hier gestalten, wie wir das Thema Stellen hier an der Stelle auch gestalten. Die Justizministerin hatte ja Anfang des Jahres einjähriges Jubiläum ihres berühmten Zitates: „Die Zusatz-Stellen sind einer meiner Schwerpunkte in den anstehenden Haushaltsberatungen für … 2022/2023.“ Für die Haushaltsberatung hat es nicht geklappt, Frau Ministerin, vielleicht klappt es ja (René Domke, FDP: Bei der nächsten.) für die nächsten Haushaltsberatungen, die jetzt ja koalitionsintern, regierungsintern anstehen. Wir wünschen Ihnen da das nötige Schlachtenglück in der Auseinandersetzung hier mit dem Finanzminister. Sie haben ja vorhin gerade hier so dargestellt, als wenn die CDU jetzt alleine verantwortlich gewesen wäre für Entscheidungen. Dann können wir das Blatt ja mal umdrehen und den Spieß auch umdrehen an der Stelle und machen Sie künftig alleine dafür verantwortlich. Aber so einfach machen wir es nicht, natürlich nehmen wir auch die SPD dabei nicht raus, denn sie sitzt jetzt schließlich am Lenkrad dieser Koalition, stellt den Finanzminister, und da müssen die entscheidenden Weichen gestellt werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Marc Reinhardt, CDU: Jawoll!) Und dass wir das Thema Jura in Rostock ansprechen, hier und heute thematisieren, ich glaube, das ist auch nicht neu. Und da kann ich mich nur den Worten von Frau Bernhardt anschließen, die hier in diesem Hohen Haus am 12. März 2020 – das ist auch noch nicht ganz so lange her – erklärt hat: „Wie man die Sache dreht und wendet, unter dem Strich wird es nötig sein, den Studiengang der Rechtswissenschaften auch wieder in Rostock anzubieten …“ (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem kann man eigentlich nichts hinzufügen. Und vielleicht, meine Damen und Herren von der Linkskoalition, geben Sie sich wenigstens bei dem Thema einen Ruck. Herr Noetzel, wir wissen ja, das haben wir ja im Rechtsausschuss herausgearbeitet, das steht auch bei Ihnen im Wahlprogramm drin, Jura in Rostock. Also von daher, wenn Sie schon den Rest heute hier ablehnen, dann machen Sie wenigstens Einzelabstimmung! Stimmen Sie wenigstens hier zu! Senden Sie ein klares Signal an die Justiz, an alle Verbände, die es hier auch im Land fordern, sei es der Richterbund, die Anwaltskammer, der Anwaltsverein in Rostock, senden Sie hier ein klares Signal, dass Sie wenigstens bei dem Thema, wenn Sie es beim Thema Stellen schon nicht schaffen, wenigstens beim Thema Jura in Rostock mal Linie halten und nur das umsetzen, was Sie hier viele Jahre vollmundig gefordert haben. – Herzlichen Dank! Wir werden dem Antrag der FDP zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Professor Dr. Robert Northoff.
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Parlaments! Der Antrag der FDP hat in der Tat auf den ersten Blick eine sehr empathiefähige Überschrift. Wer wollte das bestreiten, der Rechtsstaat ist eine Säule der Demokratie, eine starke Justiz ist ein Merkmal von Gewaltenteilung und die zeitgemäße Ausbildung von Juristen ist natürlich eine fortdauernde Herausforderung an die Gesellschaft. Wenn ich jetzt trotz alledem eine Pause mache, liegt dies daran, dass die konkreten Forderungen, die Sie dann im Teil II stellen, für mich nicht so empathiefähig sind. Teils sind sie ungeeignet, teils stoßen sie ins Leere, und ich will es gerne begründen. Beginnen wir mit der ersten Aufforderung. Da hat uns – ich glaube, das darf ich jetzt einfach mal so sagen – die FDP mal wieder was hineingeschmuggelt, was wir doch politisch schon viele Male diskutiert haben, nämlich die Frage, ob der Studiengang Rechtswissenschaft unverzüglich oder auch demnächst an der Uni Rostock wieder eingerichtet werden möge. (Marc Reinhardt, CDU: Ich hoffe, von der SPD sind alle dafür.) Das kann ich jetzt so nicht ohne Weiteres erkennen. Vielleicht darf ich zunächst … (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Vielleicht … (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Gestatten Sie mir doch mal, vielleicht auch die historische Betrachtung mit einzubeziehen. Und ich darf daran erinnern, dass vor etwa 15 Jahren hier beschlossen wurde, diesen Studiengang nicht weiterzuverfolgen, um in unserem kleinen Land zu einer Verschlankung der Angebote beizutragen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Das Land hat den so … (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Herr Reinhardt, einmal kurz zuhören und dann widersprechen, das macht mehr Sinn! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) Wir können das hier längere Zeit machen, wenn Sie eine eigene Rede führen wollen.
Elke-Annette Schmidt
Einen kleinen Moment, Herr Abgeordneter! Ich bitte doch, diese Zwiegespräche zu vermeiden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich habe es vorhin schon mal gesagt, Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder eine Kurzintervention zu beantragen. Das können Sie gerne nutzen. Aber jetzt hören wir erst mal dem Redner zu. Vielen Dank!
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
Herr Kollege Reinhardt, das Land hat eine Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler (Zuruf von René Domke, FDP) und übrigens auch – und das gestatten Sie mir als Rektor einer anderen Hochschule zu sagen –, auch gegenüber anderen Hochschulen. Und das, glaube ich, darf man an dieser Stelle einfach mal so zur Kenntnis nehmen. Der verbleibende Studienort Greifswald übrigens, dort gibt es nach meinem Kenntnisstand keinen Numerus clausus. Es kann jeder dort studieren, der die grundlegenden Voraussetzungen mitbringt. Allerdings gibt es dort eine hohe Abbrecherquote von circa 25 Prozent. Wir haben aus meiner Sicht kein Studienplatzproblem, sondern eher ein Problem mit der Attraktivität und der Qualität der Ausbildung. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Und dann wäre daran zu arbeiten. Das ist aber eine universitäre Entscheidung. Und ein neuer Jura-Studiengang in Rostock würde auch, wozu der Antrag natürlich ganz vornehm schweigt, aber wohl bewusst schweigt, erhebliche Kosten nach sich ziehen, und das in einer ganz schwierigen Haushaltslage, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und natürlich auch in der Landesrektorenkonferenz zu heißen Diskussionen führen, wer jetzt an welcher Stelle eine neue Professur bekommen soll. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Im Übrigen gibt es natürlich eine Kooperation zwischen den Universitäten Rostock und Greifswald. Laut der Zielvereinbarung für die Jahre 2021 bis 2025 mit der Uni Greifswald sollen im Studiengang Rechtswissenschaften Maßnahmen ergriffen werden, um die Absolventinnen- und Absolventenquote deutlich zu erhöhen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Außerdem soll die Anerkennung möglichst vieler Module des Studiengangs Good Governance auf dem Staatsexamenstudiengang in Greifswald mit dem Ziel gewährleistet werden, einen verstärkten Übergang von Studierenden zu ermöglichen. Und ich glaube auch, das ist ein richtiger Weg. Kommen wir zum zweiten Punkt. Ein weiteres wichtiges Anliegen, Herr Domke, ist bei Ihnen die verstärkte Digitalisierung. Sie haben ja nun die Hälfte meiner Rede schon vorweggenommen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) indem Sie darauf hingewiesen haben, dass wir in der Tat bei uns in der Koalitionsvereinbarung genau darüber schon Erklärungen abgegeben haben, die meines Erachtens Ihren Antrag erledigen, weil ja dasselbe drinsteht. Ich darf für Sie auch noch mal kurz daran erinnern … (René Domke, FDP: Nee, Sie sollen es umsetzen!) Wir können auch darüber gleich reden, aber wenn Sie reinschreiben „prüfen“, ist das zunächst mal prüfen. Und das steht doch in Ihrem Antrag an mehreren Stellen so drin. Und in dem Stadium befinden wir uns sicher. Ziffer 509 regelt, „dass … die Angebote der Digitalisierung zum Beispiel bei Verhandlungen, dezentralen Videovernehmungen, Mediationssitzungen, Beratungsgesprächen und Befragungen noch … besser … genutzt werden“. Und es gibt eben auch schon Videoverhandlungen und es gibt auch die Ausbildung im Bereich der Rechtspfleger und der Richter. Also daran wird konkret gearbeitet. (Zuruf von René Domke, FDP) Ziffer 510: „Die Koalitionspartner … prüfen“, weil wir ja auch prüfen, (René Domke, FDP: Ja, aber bei uns steht nicht überall „prüfen“.) „wie der Umgang mit digitalen Strukturen“ sein kann. In allen Aus- und Fortbildungsbereichen soll das festgeschrieben werden. (Zuruf von René Domke, FDP) Und dann noch die Ziffer 512: Die „Attraktivität des Referendariats“ soll verbessert werden. Und da gibt es eben auch schon einen Aufwärtstrend. Zum Juni 2022 konnten da 61 Frauen eingestellt werden. Das waren mehr als vor einem Jahr. Und es ist eben auch noch nicht lange her, dass wir über die Teilzeitausbildung nachgedacht haben. Gestatten Sie mir vielleicht noch eine persönliche Anmerkung zu der Frage der Digitalisierung von Klausuren. Ich selbst bin ja Hochschullehrer, jedenfalls auch. Und ich habe angefangen, ich habe mich immer geweigert, im Bereich Recht eine digitalisierte Hochschulprüfung durchzuführen, weil es bei mir sozusagen auch um das Wertedesign in einer solchen Diskussion geht, um die kritische Hinterfragung, und das lässt sich digital sehr schwer darstellen. Ich habe mich im Rahmen von Corona überzeugen lassen, dass wir zumindest mal Onlineprüfungen machen. Da waren die Studierenden zu Hause. Da tauchte die Frage auf: Wie stellen wir sicher, dass da keiner unter dem Tisch sitzt? Sie mussten die Türen schließen. Wir haben sie gebeten, mit der Kamera einmal durch den Raum zu gehen, einmal unter den Tisch zu gehen. Das kann man als würdig und als toll empfinden, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) aber das war schon mal der Ausschluss, dass da nicht abgeschrieben wird. Dann kam die nächste Frage natürlich, okay, wir holen jetzt alle wieder ran, nachdem Corona zu Ende war. Und dann habe ich gesagt, okay, ich stelle die Frage digital, aber die Antworten möchte ich gerne noch sozusagen individuell eingegeben haben. Das haben wir dann auch gemacht, aber das hat einen Arbeitsaufwand für mich bedeutet, 3/4/5 Tage für eine einzige Klausur, den ich nicht mehr halten konnte. Und jetzt, auch, weil ich sozusagen hier meine Haupttätigkeit in diesem Bereich sehe, habe ich erstmalig angefangen, dann auch die Antworten zu digitalisieren. Ich bin noch nicht ganz sicher, ob wir wirklich keine großen Probleme damit bekommen. Ich kann Ihnen aus dem Studium meines Sohnes, der Medizin studiert in den Niederlanden, sagen, dass jede digitale Prüfung, die Sie dort machen, von mindestens zehn Professoren der Eltern, die auch Mediziner sind, angefochten wird, mit dem Ergebnis, dass Sie ungefähr ein Zehntel der Fragen rausnehmen müssen, weil Sie zu viele Anfechtungen dieser Antworten haben. Das kann man auch alles so machen, aber es ist in einem Wertebereich wie bei uns schon eine ganz schön schwierige Veranstaltung, und deswegen sollte man es nicht so leichten Herzens erwarten oder in den Raum stellen, dass wir das mal eben machen. Das ist schon eine ziemlich streitige und schwierige Veranstaltung, und das, glaube ich, müssen wir uns gut überlegen. Wenn ich das jetzt mal zusammenfasse, die Koalition hat die Digitalisierung und eine zeitgemäße Ausbildung durchaus im Blick. Entschuldigen Sie bitte, dass bei mir auch die Stimme langsam weggeht! Schummelpackungen brauchen wir in dem Zusammenhang nicht. Und wenn wir da was machen in der Digitalisierung, ist es gut, dass wir das in aller Ruhe durchdenken und erproben. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Und in diesem Sinne sollten wir das ablehnen. – Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! In dem Antrag „Rechtsstaat festigen, Justiz stärken, für eine zeitgemäße Ausbildung sorgen“ der FDP-Fraktion heißt es, ich zitiere: „Im Hinblick auf den anhaltenden Verlust an Juristen im Justizdienst, in der Verwaltung, aber auch in der Rechtsanwaltschaft ist ein schnelles Handeln der Landesregierung erforderlich.“ Zitatende. Ein schnelles Handeln der Landesregierung ist bereits erfolgt, jedoch nicht unbedingt im Sinne der Antragsteller/-innen. Nach der am vorvergangenen Dienstag im Kabinett, erst im Kabinett vorgestellten, dann in der Presse vorgestellten und dann gestern erst in den Fraktionen vorgestellten „Strategie zur Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit – Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalentwicklung“ von Finanzminister Heiko Geue soll das Justizressort ab 2025 pro Jahr 1,2 Prozent aller Stellen, die durch Pensionierung frei werden und nicht wieder besetzt werden können, in einen zentralen Stellenpool beim Finanzministerium einspeisen. Das heißt im Klartext, die Justizministerin muss diese Stellen aus der Hand geben und bekommt sie nur dann wieder, wenn sie aus Sicht einer interministeriell besetzten Steuerungsgruppe vielversprechende Modernisierungsprojekte auf den Weg bringt. Anhand welcher Kriterien diese Steuerungsgruppe entscheidet, ist unklar. Nach Berechnungen der Justizministerin beziehungsweise des Justizministeriums verlassen in den nächsten zehn Jahren 260 Richter/-innen altersbedingt die Gerichte. Bei den Staatsanwaltschaften gehen bis 2033 rund 66 Ermittler/-innen in den Ruhestand. Bezieht man die neue Strategie zur Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit auf diese 326 frei werdenden Stellen, würden in zehn Jahren 39 Stellen in den zentralen Stellenpool einfließen, der Justiz also erst mal fehlen. Das Problem daran ist, schon heute ist die Justiz nicht bedarfsgerecht mit Personal ausgestattet. Das wird deutlich, wenn man den aktuellen Istzustand mit dem anhand des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y ermittelten Sollzustand vergleicht. Damit der Rechtsstaat funktioniert, braucht es eine unabhängige und gut ausgestattete Justiz. Die Stellen, die in den kommenden Jahren durch Pensionierung frei werden, sind ohne Wenn und Aber nachzubesetzen. Die Justiz hat einen Verfassungsauftrag. Deswegen, das kann nur heißen, dass das Justizressort aus der Verpflichtung auszunehmen ist, nach dieser Strategie zur Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit Stellen in den zentralen Stellenpool beim Finanzministerium einzuspeisen. Wer eine vollständige Nachbesetzung der durch Pensionierung frei werdenden Stellen in der Justiz verlangt, muss auch sagen, wo die zukünftigen Stellen der Inhaber-/innen herkommen sollen. Der Schlüssel dazu liegt in der Ausbildung. Insofern ist der Antrag der FDP-Fraktion hier nur konsequent. Wir sind wie die FDP der Auffassung und haben das hier auch schon, hier im Landtag auch schon im Rahmen eines eigenen Antrags zum Ausdruck gebracht, wir sind der Auffassung, dass an der Universität Rostock wieder der Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss des Ersten juristischen Staatsexamens angeboten werden sollte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Das wird dazu beitragen, dass die Zahl der Absolvent/- innen des Studiengangs der Rechtswissenschaften insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern wieder steigen wird. Wir sind zudem wie die FDP dafür, die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der digitalen Staatsexamensprüfung in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Die digitale Staatsexamensprüfung wird in anderen Bundesländern längst angeboten und sollte auch in Mecklenburg-Vorpommern schnellstmöglich zur Routine werden. Elektronische Arbeitsmittel gehören in der Justiz seit Jahrzehnten zum Arbeitsalltag. Klausuren im Staatsexamen über mehrere Stunden hinweg mit der Hand zu schreiben, wirkt im digitalen Zeitalter schlicht aus der Zeit gefallen. Der Landesregierung aufzugeben, zu prüfen, wie den Rechtsreferendar/-innen im Rahmen der E-Akte ein digitaler Austausch der Ausbildungsakten und deren Bearbeitung ermöglicht werden kann, halten wir ebenfalls für vernünftig. Die Vorteile der E-Akte – ein leichter Zugang zu Informationen und Vorgängen, ressourcenschonendes Arbeiten, die ortsunabhängige Verfügbarkeit von Schriftgut sowie die Verkürzung von Bearbeitungszeiten – sind unabweisbar. Daher sollte die E-Akte selbstverständlich Teil der juristischen Ausbildung sein. Der einzige Kritikpunkt, den wir an dem Antrag der FDP-Fraktion haben, bezieht sich auf Ziffer II Nummer 7 des Antrags. Wir sind nicht dafür, zu prüfen, inwieweit Dienstposten in der Landesverwaltung, die derzeit für Jurist/-innen vorgesehen sind, durch qualifizierte Bedienstete mit anderweitigen Hochschulabschlüssen oder Berufsausbildungen besetzt werden können. Hier sollten erst einmal Maßnahmen ergriffen werden, die diese Stellen attraktiver machen, wie die Schaffung besserer Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deswegen beantragt meine Fraktion, in dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag die Ziffer II Nummer 7 zu streichen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt heute ein Antrag der FDP-Fraktion vor, der da lautet „Rechtsstaat festigen, Justiz stärken, für eine zeitgemäße Ausbildung sorgen“. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich denke, wir sind uns da einig, dass dieses Ansinnen richtig ist. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Justiz ist unglaublich wichtig in diesem Land. Wir sind ein demokratischer Rechtsstaat, und die Justiz ist wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Deshalb ist es auch elementar, sie zukunftsfest aufzustellen. Die Frage ist jetzt, ob und wie der vorliegende Antrag dazu beitragen kann. (David Wulff, FDP: Sehr viel!) Wenn ich den Forderungsanteil des Antrags anschaue, stehen dort sieben Forderungen, drei davon sind reine Prüfaufträge. Und natürlich müssen – müssen! –, wenn die E-Akte eingeführt ist, auch die Referendarinnen und Referendare mitgedacht werden. Die Aufnahme digitaler Inhalte hat Frau Bernhardt schon in der Opposition gefordert. Solche Dinge, liebe Kolleginnen und Kollegen, prüft ein Justizministerium (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) aber ohnehin fortwährend. Das ist originäre Ministeriumsarbeit, dafür bedarf es keines Landtagsbeschlusses. Und die Ministerin hat hier auch dazu ausgeführt, dass die Referendarinnen und Referendare, was das angeht, auch mitgedacht und mitbedacht sind, nämlich auch Ausstattung in Form von Laptops und Zugängen zu digitalen Inhalten. Aber vielleicht noch einmal kurz zur E-Akte: Das Gesetz zur Einführung der E-Akte stammt von 2017. (René Domke, FDP: Ja.) Wir wissen, (Zuruf von René Domke, FDP) wer zu dieser Zeit dieses Ressort in seiner oder in ihrer Obhut hatte – die Justizministerin. (Torsten Renz, CDU: Nee, sagen Sie noch mal! Sagen Sie das noch mal ganz laut und deutlich!) Nein! Soll ich? Sie ist leider nicht da. Über Nichtanwesende soll man nicht reden, deswegen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Oder wo ist sie, Frau Hofmeister? Es tut mir leid! 2017 – seit 2017 gab es das Gesetz, 2021 war so gut wie nichts vorbereitet. (Marc Reinhardt, CDU: Das ist Quatsch! Das wissen Sie genau.) Das heißt, die Priorität, die das Justizministerium jetzt hat, (Torsten Renz, CDU: Haben wir nicht gerade gesagt, über Nichtanwesende wollen wir nicht reden?) und die, und auch sozusagen die Herausforderung, (Zuruf von Torsten Renz, CDU – Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) vor der die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern steht, ist, die E-Akte überhaupt erst mal einzuführen. (Torsten Renz, CDU: Das war Frau Hoffmeister eine Herzensangelegenheit.) Das ist das große Problem, ja, 2021! Und da jetzt schon zu kommen, Herr Ehlers, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und zu fordern, nun machen Sie mal bitte gleich beide Schritte gleichzeitig, E-Akte einführen, obwohl das ein großes Problem ist, (Torsten Renz, CDU: War das nicht alles gebündelt im Digitalisierungsministerium?) und dann auch gleich digitales Examen vorzubereiten und vorzustellen, ist ein wenig zu viel. (Torsten Renz, CDU: Das war doch schon Chefsache im Digitalisierungsministerium.) Was in der Zeit geschafft worden ist und im CDUgeführten Justizministerium, ist die Schließung von fünf Gerichten. Herzlichen Glückwunsch, liebe CDU! Aber gut, solche Dinge wollen wir hier nicht weiter besprechen. (Torsten Renz, CDU: Doch, machen Sie mal weiter!) Auf einen Antrag, Herr Domke, möchte ich etwas intensiver eingehen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) weil er nicht nur mich beschäftigt, sondern auch unsere Fraktionen und natürlich auch die Koalition. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ist die Erhöhung der Studierendenzahlen und in dem Zusammenhang natürlich auch die Wiedereröffnung der Juristischen Fakultät Rostock für den Studiengang Rechtswissenschaften als Staatsexamen. (Zuruf von René Domke, FDP) Ich selbst habe in Rostock mein Studium absolviert. Das war sehr schön und sehr lang, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, Mensch!) und ich fand es natürlich auch, und ich fände es natürlich auch gut, wenn es dort irgendwann wieder ein Jurastudium gäbe. (Tilo Gundlack, SPD: Wie viele Semester waren denn das?) Und natürlich habe ich die Schließung in Rostock sehr bedauert und fand es persönlich falsch, den Studiengang in Greifswald zu belassen. Aber da ging es vor allen Dingen um die Frage, ob tatsächlich beide, oder da ging es nicht um die Frage, ob tatsächlich beide Studienorte erhalten bleiben müssen, sondern es ging einfach um die wunderschöne Hansestadt Rostock. Und meine, selbstverständlich können meine persönlichen Befindlichkeiten kein Kriterium sein. Und, Herr Ehlers, ja, in unserem Wahlprogramm haben wir das mit aufgenommen. Aber Sie haben hier behauptet, es steht im Koalitionsvertrag. (Sebastian Ehlers, CDU: Nee.) Doch, Sie haben gesagt, im Koa-Vertrag! Und im Koa-Vertrag … (Sebastian Ehlers, CDU: Nein, habe ich nicht gesagt.) Das haben Sie, da können wir gerne nachher noch mal nachgucken. (Sebastian Ehlers, CDU: Zuhören! Habe ich nicht gesagt.) Aber Sie haben gesagt, wir haben es im Koa-Vertrag vereinbart, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Renz, CDU) vereinbart, und das haben wir eben gerade nicht getan. Und deswegen können Sie uns auch nicht vorwerfen, (Sebastian Ehlers, CDU: Habe ich nicht gemacht.) dass wir irgendetwas nicht tun, was wir nicht vereinbart haben, weil das Regierungspro… (Sebastian Ehlers, CDU: Sie haben sich nicht durchgesetzt in den Verhandlungen.) Ja, das mag ja richtig sein. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aber das ist nicht das, was Sie uns vorhin hier, was Sie uns hier vorgeworfen haben. (Sebastian Ehlers, CDU: Habe ich nicht! Machen wir das Protokoll!) Wir sind nicht wortbrüchig geworden. (Sebastian Ehlers, CDU: Protokollauszug!) Das Wissenschaftsministerium setzt allerhand Bemühungen daran, die Absolventenzahlen in Greifswald zu erhöhen. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das ist wichtig, und ich glaube, diese Bemühungen stellt hier auch niemand infrage. In der vergangenen Legislatur hat meine Fraktion vehement für eine Wiedereröffnung von Rostock gekämpft. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Jetzt nicht mehr.) Hintergrund war die auf uns zurollende Pensionierungswelle in der Justiz, die wir demnächst spüren werden, und zwar wird sie zwischen 2027 und 2031 ihren Höhepunkt erreichen. Die CDU hat uns damals böswillig unterstellt, wir würden Rostock und Greifswald gegeneinander ausspielen wollen, und hat – oh Wunder! – alle Anträge abgelehnt. (Zurufe von Katy Hoffmeister, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Wer war Justizministerin? (Katy Hoffmeister, CDU: Wer war da Wissenschaftsministerin? Zu welchem Bereich gehörte es?) Ja. So, da kommen wir gleich noch mal zu. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Mittlerweile haben sich einige Rahmenbedingungen geändert, (Nikolaus Kramer, AfD: Finanzminister. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) vor allem sind wieder einige Jahre ins Land gegangen. Selbst wenn wir Rostock schnellstmöglich – schnellstmöglich – eröffnen würden, hätte uns der Scheitelpunkt der Pensionierungswelle längst überrollt, wenn uns die Juristinnen und Juristen aus Rostock endlich zur Verfügung stünden. Und das ist ein Fakt und hilft uns dann leider nicht weiter. (Nikolaus Kramer, AfD: Das stimmt. Und deswegen braucht man nicht lange zu fackeln damit?! Das ist ja eine Logik!) Man darf auch nicht vergessen, dass wir hier im Landtag gar nicht beschließen können – jetzt komme ich zu Ihrem Einwand, Frau Hoffmeister –, dass wir im Land gar nicht beschließen können, dass in Rostock wieder Rechtswissenschaften auf Staatsexamen angeboten wird. Das unterfällt der Hochschulautonomie. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das muss in den Zielvereinbarungen geregelt sein. (Zuruf von René Domke, FDP) Die letzten wurden 2020 abgeschlossen und gelten bis 2025. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Deshalb haben wir ja 2019 so einen Druck bezüglich Rostock gemacht, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) weil sich 2025 das nächste Fenster öffnet. (Marc Reinhardt, CDU: Das ist Quatsch, Herr Noetzel.) Das ist noch zwei Jahre hin. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Noch einmal ein Dank an die CDU! (Zurufe von Marc Reinhardt, CDU, und Torsten Renz, CDU) Da uns also diese vier bis fünf Jahre fehlen, ist auch fraglich, ob Aufwand und Nutzen einer Wiedereröffnung kurz- oder mittelfristig noch im Verhältnis stehen würden. Fachkräftemangel gibt es schließlich in allen Bereichen, und gerade aktuell wird berichtet, dass sich immer mehr Abiturienten und Abiturientinnen gegen ein Studium und für eine Ausbildung entscheiden (Torsten Renz, CDU: Weil die gar nicht die Studierfähigkeit haben. Das ist das Problem.) und damit wohl auf absehbare Zeit gar nicht klar ist, ob es überhaupt genug Interessierte für neue Studienplätze gibt. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir haben in dieser Landtagssitzung ja noch einen Antrag der CDU auf dem Plan, der einen Studienplatzausbau im Bereich der Humanmedizin fordert. Da bin ich dann auch schon gespannt auf die Debatte. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und, Herr Ehlers, (Sebastian Ehlers, CDU: Wir greifen den Vorschlag von Herrn Lauterbach auf.) und, Herr Ehlers, Sie sind ja ein großer Verfechter der Hochschule hier in Schwerin (Sebastian Ehlers, CDU: Jawohl.) und sicher Realist genug, (Sebastian Ehlers, CDU: Aber DIE LINKE doch auch, oder?! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass die ohnehin knappen finanziellen Mittel so oder so nicht für alle Wünsche reichen. Da müssen Sie dann schon wie so oft Prioritäten setzen. Es gibt einen großen Fachkräftebedarf bundesweit in allen Bereichen und man kann davon ausgehen, dass eine zweite vollwertige juristische Fakultät im Land nicht zu einer Verdopplung der Absolventenzahlen führen würde, wie das vor vier oder fünf Jahren noch der Fall gewesen wäre. Meine Damen und Herren, natürlich spielt die Ausbildungssituation für die Zukunft der Justiz eine wichtige Rolle. Und natürlich wird auch Rostock immer eine überlegenswerte Option bleiben. Das schauen wir uns mit dem Koalitionspartner immer wieder an. (Sebastian Ehlers, CDU: Ich bin gespannt, wie Frau Kröger gleich abstimmt.) Und Frau Martin, (Sebastian Ehlers, CDU: Da haben Sie ja auch die Spitzenkraft.) Frau Martin hat, glaube ich, noch vor gar nicht allzu langer Zeit hier im Hohen Hause gesagt, (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) dass sie Rostock immer wieder prüfen wird (Torsten Renz, CDU: Warum gehen Sie denn nicht zu Frau Bernhardt?) und zusammen mit der Hochschule darüber reden wird. (Torsten Renz, CDU: Warum gehen Sie denn zu Frau Martin plötzlich?) Also, die Bemühungen gingen weiter. (Torsten Renz, CDU: Hat sie die Zuständigkeit gewechselt inzwischen?) Derzeit muss der Fokus aber – und das habe ich schon gesagt – auf einem Ausbau der Digitalisierung liegen, und das wird auch konsequent angegangen. Die Einführung der E-Akte wird bald abgeschlossen sein und es wurde sehr viel Videokonferenz angeschafft und die Bemühungen gehen weiter. Frau Oehlrich, vielleicht ganz kurz zu Ihren Ausführungen noch: Sie haben hier Zahlen in den Raum gestellt. Meine Zahl, was PEBB§Y anbelangt, liegt bei 0,92. (allgemeine Unruhe) Das würde sozusagen bedeuten, dass die Personalausstattung angemessen ist. Sie ist natürlich nicht in allen Bereichen gleich. Es gibt ein paar mehr, es gibt ein paar weniger. Es gibt einige Bereiche, in denen die Belastung höher ist, aber insgesamt über alle Bereiche liegen wir hier im Land bei 0,92. Also ich weiß nicht, mit welchen Zahlen Sie hier hantieren. Und zu den Rechtsanwälten noch mal kurz, Herr Domke, weil ich ja nun selber einer bin: Ja, es gibt viele Kolleginnen und Kollegen, die in den Ruhestand gehen, auch in den nächsten Jahren, aber gerade im ländlichen Raum haben wir es mit immer weniger Fällen zu tun, gerade im Zivilrecht. Und das ist natürlich eigentlich das Brot, wie man so schön sagt, und da fehlt natürlich einiges. Und was viele nicht wissen, es gibt einfach auch eine große Anzahl von Kolleginnen und Kollegen, die befreit sind von den Zahlungen an die Rechtsanwaltskammer, weil sie schlichtweg nicht genug verdienen. Ja, es gibt die gut verdienenden Kolleginnen und Kollegen, das sind wie immer die oberen 10 Prozent, sage ich mal, vielleicht 20 bei den …
Elke-Annette Schmidt
Bitte den …
Michael Noetzel Die Linke
… Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, …
Elke-Annette Schmidt
… letzten Satz, Herr Noetzel!
Michael Noetzel Die Linke
… aber …
Elke-Annette Schmidt
Die Zeit …
Michael Noetzel Die Linke
… es ist nicht so, …
Elke-Annette Schmidt
Die Redezeit …
Michael Noetzel Die Linke
… dass hier ein dramatischer Schwund entsteht, sondern ich gehe davon aus, dass wir auch in der nächsten Zeit, ja, genügend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben. Ganz kurz: Ihren Antrag …
Elke-Annette Schmidt
Wirklich …
Michael Noetzel Die Linke
… zur Rechtsstaatlichkeit …
Elke-Annette Schmidt
… den letzten Satz, Herr Noetzel!
Michael Noetzel Die Linke
… hier als ein … (Sebastian Ehlers, CDU: Mit zweierlei Maß hier.)
Elke-Annette Schmidt
Herr … (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Wir wollen Feierabend haben. – Der Abgeordneten Michael Noetzel wendet sich an das Präsidium.) Schluss!
Michael Noetzel Die Linke
Wir lehnen Ihren Antrag ab, und Ihre Wünsch-dir-was-Forderung ist nicht dazu geeignet, (Sebastian Ehlers, CDU: Mikro aus, Frau Präsidentin!) ein Bekenntnis zu Rechtsstaatlichkeit ... (Sebastian Ehlers, CDU: Hallo!)
Elke-Annette Schmidt
Jetzt ist es wirklich gut! (Der Abgeordnete Michael Noetzel spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Sebastian Ehlers, CDU: Zweierlei Maß hier mit dem eigenen Mann hier.) Es ist wirklich gut! (Der Abgeordnete Michael Noetzel spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Sebastian Ehlers, CDU: Unglaublich!) Es ist jetzt wirklich genug. Ich … Danke schön, Herr Abgeordneter! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Für die Fraktion der FDP hat noch mal das Wort der Fraktionsvorsitzende, der Abgeordneter René Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, doch erstaunlich, wie die Stimmung noch mal steigen konnte zum letzten Tagesordnungspunkt. Und das zeigt, das zeigt ja tatsächlich, dass da doch einiges zu beraten ist. Dann hätte ich wenigstens dann erwartet, dass man vielleicht dann die Größe hat und sagt, ja, bitte, es gibt bestimmte Prozesse, die sind am Laufen, da können wir gerne drüber berichten. Man hätte es in den Ausschuss verweisen können, man hätte weiterdiskutieren können, weil auch fachbereichsübergreifend ist es natürlich richtig, dass wir zum Beispiel auch mit der Wissenschaftsministerin sicherlich auch noch mal darüber sprechen müssen, was den Hochschulstandort Rostock anbelangt. Aber Sie widersprechen sich ja tatsächlich innerhalb weniger Monate derart – also gerade jetzt an die Fraktion der LINKEN gerichtet –, was wirklich das juristische Staatsexamen in Rostock anbelangt, das ist schon hanebüchen. Ich möchte Ihnen jetzt nicht noch mal ein Zitat vorhalten, aber vielleicht arbeiten Sie das wirklich mal auf in Ihrer eigenen Agenda, was Sie sich gesetzt haben und wo Sie heute stehen. Und dass Sie, dass Sie dann nicht mal sagen, nicht mal sagen, wir haben das neu bewertet oder irgendwas – nein, heute kommen Sie mit Argumenten, die Sie damals überhaupt nicht haben gelten lassen. Es waren dieselben Argumente, die Ihnen damals vorgehalten wurden, und die benutzen Sie heute. Das macht mich so fassungslos im Grunde, dass man, dass man sich so schnell von Opposition auf Regierung … Mag ja sein, dass es eine sehr enge Umarmung der SPD ist. Dann sagen Sie es doch einfach – ich glaube, Herr Koplin hat es an irgendeiner Stelle schon mal gemacht –, dann seien Sie wenigstens ehrlich, aber nicht hier so ein Katz-und-Maus-Spiel, sodass wir sie nicht mal stellen können mit den Argumenten, die Sie in der Vergangenheit verwendet haben, weil die auf einmal angeblich nicht mehr gelten sollen. Dieser Wandel ist also, wie gesagt, wirklich bemerkenswert. Die technische Ausstattung, die Sie hier jetzt so gelobt haben, selbst in der Zielsetzung – und wir haben ja hier die Anhörung gehabt schon zu mehreren Punkten, Juristenausbildung, es ist ja nicht so, dass ich nicht im Rechtsausschuss schon mal was gefragt hätte, da haben wir uns mehrfach drüber unterhalten, wir hatten hier eine Anhörung damals, auch zu den Haushaltsberatungen –, es wird nicht ausreichen, wenn pro Gericht nur ein Saal mit Videotechnik ausgestattet ist. Und mir ist auch klar – ich komme ja nun aus dem Steuerstrafrechtsbereich –, mir ist auch klar, dass ich eine Zeugenvernehmung nicht allein am Bildschirm machen kann, dass ich die Körpersprache brauche. Darum geht es aber nicht. Ich habe oft genug auch Gerichtstermine gehabt, wo was weiß ich Leute durch die ganze Republik fahren mussten, nur, um einen Termin gemeinsam zu beraten, und dann wieder nach Hause gefahren sind. Das kann man, glaube ich, auch anders erledigen. Und da müssen wir irgendwie mal langsam hinkommen. Und dafür brauche ich mehr Gerichtssäle, die ausgestattet sind, als den einen, wo sich dann alle Richterinnen und Richter drum streiten müssen. Das war jedenfalls die Einschätzung derjenigen, die wir angehört haben. Dann „Pakt für den Rechtsstaat“: Das finde ich jetzt wirklich interessant, das finde ich wirklich interessant. Das scheitert nicht am Willen des Bundesjustizministers, es scheitert einfach an der Gier der Länder. Die Länder haben angefangen, neue Forderungen zu erheben. (Heiterkeit bei Ministerin Jacqueline Bernhardt) Sie haben sich eben nicht, eben nicht an den alten Pakt gehalten, sondern es kam alles andere. Und jetzt fragen Sie doch bitte mal nach der Zuständigkeit! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wo ist bitte die Zuständigkeit des Bundesjustizministers, Ihre Aufgaben hier im Land zu lösen? (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Ministerin Jacqueline Bernhardt: Das ist Ihr Koalitionsvertrag auf Bundesebene.) Das ist ein Anspruchsdenken. Ja, nicht Koalitionsvertrag! Da brauchen Sie mir nicht jetzt mit zu kommen! Sie können, Sie können ja nicht einfach immer mehr fordern und eine andere Ebene soll das alles lösen. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Das habe ich hier schon mehrfach bei Rot-Rot erkannt, dass es immer, dass es immer nur vom Bund geregelt werden soll und gelöst werden soll. Das werden wir jetzt auch nicht mehr durchgehen lassen, und da können Sie sicher sein. Der Bundesjustizminister, den wir gerade haben, der hat ungefähr 80 Prozent seiner Aufgaben schon erfüllt, der ist schon fast vorfristig, und da lasse ich nichts drauf kommen, (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) da lasse ich nichts drauf kommen, dass Sie sich jetzt an dem abarbeiten, weil Sie es hier selber nicht im Griff haben seit Jahren. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Torsten Renz, CDU – Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt) So, das Nächste ist: elektronische Klausuren. Da geht es ja gar nicht um Onlineklausuren, da geht es einfach nur darum, dass sie nicht handschriftlich gemacht werden sollen, weil wir ja gerade eben auch diejenigen befähigen wollen, auch hinterher mit der elektronischen Akte gleich zu arbeiten. Es macht doch keinen Sinn, das vorher alles handschriftlich zu fertigen und dann hinterher eintippen zu lassen. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Und auch da müssen wir dran denken – Sie haben jetzt immer nur darauf abgestellt, auf die Juristinnen und Juristen selbst –, der ganze Unterbau, das wird eine ganz andere Arbeitswelt werden. Die müssen auch darauf vorbereitet werden. Elektronische Akte, elektronische Vorgänge, Vorgangsbearbeitung, das wird ja auch in den Geschäftsstellen einiges ermöglichen und erledigen. Und darum geht es uns auch, neue Ansätze zu denken. (Zuruf von Ministerin Jacqueline Bernhardt) Ich denke mal, unsere Punkte, die wir hier aufgezeigt haben, geben da hinreichend Möglichkeiten. Und ich finde das wirklich bemerkenswert, wie man da eins nach dem anderen irgendwie so abarbeitet, machen wir schon, das ist ja nur ein Prüfauftrag. Wenn es im Koalitionsvertrag steht, ist es ja auch ein Prüfauftrag, und es kommt am Ende aber nichts dabei rum. (allgemeine Unruhe) Ich will noch mal an eine, (Glocke der Vizepräsidentin) an eine andere Geschichte ...
Elke-Annette Schmidt
Herr Domke …
René Domke FDP
… erinnern.
Elke-Annette Schmidt
Kleinen Moment mal bitte!
René Domke FDP
Ja.
Elke-Annette Schmidt
Ich weiß, die Zeit ist wirklich weit fortgeschritten, (Torsten Renz, CDU: Es hört ja auch keiner zu bei der SPD.) und es ist wieder sehr laut in diesem Parlament. Können wir nicht einfach mal die Zwiegespräche für die letzten paar Minuten hier noch unterlassen, damit wir zum Ende kommen?! Das wäre wirklich sehr erstrebenswert. Bitte schön, Herr Domke, setzen Sie fort!
René Domke FDP
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Es sind auch nur noch fünf Minuten. Das ertragen Sie ganz tapfer. Und dann können Sie es ablehnen (allgemeine Unruhe) und wir reden bei Gelegenheit in der Haushaltsberatung dann wieder darüber. Ich will noch zwei Punkte aufgreifen. Vielleicht ist es ganz untergegangen, aber das ist etwas, wo ich neulich wieder darauf angesprochen wurde: strafprozessuale Vermögensabschöpfung. Wir verlangen immer mehr vom Justizapparat, sind aber nicht bereit, das Personal vorzuhalten. Wir werden da ja eine Anfrage machen. Wir sind gespannt auf die Antworten, wie viel Vermögen, also wie viel aus der Tat, aus der kriminellen Tat erlangt es hier wirklich gesichert im Bundesland. Ich bin sehr gespannt, und das werden wir gemeinsam auswerten. Und dann können wir noch mal darüber reden, ob wir hinreichend Personal beschäftigen in diesem Bereich. Und dann, das finde ich wirklich bemerkenswert: Es war ja in der Tat so, der Finanzminister hat gestern geworben für den Kurs. Ich denke immer sogar, dass wir viele, viele Bereiche auch wirklich unterstützen werden, weil ich einen Modernisierungsprozess sehe, den wir auch anschieben müssen. Aber, meine Damen und Herren, 35 Stellen im Traineeprogramm, Nachwuchskräftepool für Juristinnen, für das gesamte Land 35 Stellen in einem Traineeprogramm! Und was wir dann immer hören, ja, wir wollen werben. Ich kann diese ganzen Programme vorlesen. Glauben Sie wirklich, glauben Sie wirklich, dass wir angesichts des Fachkräftemangels, den wir ja nun gerade überall erleben – und Juristinnen und Juristen werden ja nicht nur für die öffentliche Verwaltung gesucht, sondern die werden überall gesucht –, glauben Sie wirklich, dass wir mit ein paar Plakaten, mit ein paar Anzeigen, mit ein paar Werbebotschaften und mit einem Traineeprogramm für 35 Leute hier irgendwas lösen können im Land?! Wenn Sie das glauben, dann wird das ein Dauertagesordnungspunkt werden und dann werden wir jedes Jahr darüber reden müssen, weil sich nichts entwickeln wird. Also wir haben ja Zeit, bis 2026 die Sachen weiter zu begleiten. Ich habe ja Ihr Abstimmungsverhalten raushören können. Deswegen ja auch der Antrag für namentliche Abstimmung, damit man dann beim nächsten Mal noch einmal die Aussagen, die Sie dann irgendwann einmal getroffen haben, auch insbesondere mit Vertretern aus der Justiz, dass man das auch mal daran messen kann und dass man auch wirklich das Abstimmungsverhalten mal danebenlegen kann zu dem, was Sie denn ansonsten verkündigen, wie Sie den Rechtsstaat festigen wollen und stärken wollen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1632 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen bitte! – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1632 bei Zustimmung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Die Fraktion der FDP hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1562 eine namentliche Abstimmung beantragt. Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorgangs von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen. Ich bitte nun die Schriftführerin, die Namen aufzurufen. (Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.) Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und unterbreche die Sitzung für zwei Minuten. Unterbrechung: 22:08 Uhr __________ Wiederbeginn: 22:10 Uhr
Elke-Annette Schmidt
Ich setze die unterbrochene Sitzung fort und gebe das Ergebnis bekannt. An der Abstimmung haben insgesamt 74 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 33 Abgeordnete, mit Nein stimmten 41 Abgeordnete, es enthielt sich niemand. Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1562 abgelehnt. Meine Damen und Herren, wir sind nun am Ende der Tagesordnung angekommen. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 26. Januar 2023, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 22:10 Uhr Namentliche über Antrag der Fraktion Lehrerberuf in Mecklenburg-Vorpommern endlich attraktiver – Drucksache Jastimmen AfD Federau, Petra Kramer, Nikolaus Meister, Michael Reuken, Stephan J. Schmidt, Martin Schneider, Jens-Holger Dr. Schneider-Gärtner, Eva Maria Schult, Enrico Schulze-Wiehenbrauk, Jens Stein, Thore Tadsen, Jan-Phillip Timm, Paul-Joachim CDU von Allwörden, Ann Christin Berg, Christiane Diener, Thomas Ehlers, Sebastian Glawe, Harry Hoffmeister, Katy Liskow, Franz-Robert Peters, Daniel Reinhardt, Marc Renz, Torsten Schlupp, Beate Waldmüller, Wolfgang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Damm, Hannes Oehlrich, Constanze Shepley, Anne Dr. Terpe, Harald Wegner, Jutta FDP van Baal, Sandy Becker-Hornickel, Barbara Domke, René Wulff, David Neinstimmen SPD Albrecht, Rainer Dr. Backhaus, Till Barlen, Julian Beitz, Falko Brade, Christian Abstimmung den der CDU machen 8/1747 – Butzki, Andreas da Cunha, Philipp Dahlemann, Patrick Drese, Stefanie Falk, Marcel Gundlack, Tilo Hegenkötter, Beatrix Hesse, Birgit Julitz, Nadine Kaselitz, Dagmar Klingohr, Christine Krüger, Thomas Lange, Bernd Miraß, Heiko Mucha, Ralf Dr. Northoff, Robert Pegel, Christian Pfeifer, Mandy Dr. Rahm-Präger, Sylva Saemann, Nils Schiefler, Michel-Friedrich Dr. Schröder, Anna-Konstanze Schwesig, Manuela Stamer, Dirk Tegtmeier, Martina Winter, Christian Dr. Wölk, Monique Würdisch, Thomas DIE LINKE Albrecht, Christian Foerster, Henning Koplin, Torsten Kröger, Eva-Maria Noetzel, Michael Pulz-Debler, Steffi Rösler, Jeannine Schmidt, Elke-Annette Seiffert, Daniel Endgültiges Ergebnis: Abgegebene Stimmen .................................................. 75 Gültige Stimmen ........................................................... 75 Jastimmen .................................................................... 33 Neinstimmen ................................................................ 42 Enthaltungen ................................................................... - Namentliche über Antrag der Fraktion Rechtsstaat festigen, für eine zeitgemäße – Drucksache Jastimmen AfD Federau, Petra Kramer, Nikolaus Meister, Michael Reuken, Stephan J. Schmidt, Martin Schneider, Jens-Holger Dr. Schneider-Gärtner, Eva Maria Schult, Enrico Schulze-Wiehenbrauk, Jens Stein, Thore Tadsen, Jan-Phillip Timm, Paul-Joachim CDU von Allwörden, Ann Christin Berg, Christiane Diener, Thomas Ehlers, Sebastian Glawe, Harry Hoffmeister, Katy Liskow, Franz-Robert Peters, Daniel Reinhardt, Marc Renz, Torsten Schlupp, Beate Waldmüller, Wolfgang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Damm, Hannes Oehlrich, Constanze Shepley, Anne Dr. Terpe, Harald Wegner, Jutta FDP van Baal, Sandy Becker-Hornickel, Barbara Domke, René Wulff, David Neinstimmen SPD Albrecht, Rainer Barlen, Julian Beitz, Falko Brade, Christian Abstimmung den der FDP Justiz stärken, Ausbildung sorgen 8/1562 – Butzki, Andreas da Cunha, Philipp Dahlemann, Patrick Drese, Stefanie Falk, Marcel Gundlack, Tilo Hegenkötter, Beatrix Hesse, Birgit Julitz, Nadine Kaselitz, Dagmar Klingohr, Christine Krüger, Thomas Lange, Bernd Miraß, Heiko Mucha, Ralf Dr. Northoff, Robert Pegel, Christian Pfeifer, Mandy Dr. Rahm-Präger, Sylva Saemann, Nils Schiefler, Michel-Friedrich Dr. Schröder, Anna-Konstanze Schwesig, Manuela Stamer, Dirk Tegtmeier, Martina Winter, Christian Dr. Wölk, Monique Würdisch, Thomas DIE LINKE Albrecht, Christian Foerster, Henning Koplin, Torsten Kröger, Eva-Maria Noetzel, Michael Pulz-Debler, Steffi Rösler, Jeannine Schmidt, Elke-Annette Seiffert, Daniel Endgültiges Ergebnis: Abgegebene Stimmen .................................................. 74 Gültige Stimmen ........................................................... 74 Jastimmen .................................................................... 33 Neinstimmen ................................................................ 41 Enthaltungen ................................................................... -
