Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich kann mich an dieser Stelle relativ kurzfassen, da wir den Gesetzentwurf in unveränderter Form bereits im November debattiert haben und in der Zwischenzeit keine neuen Aspekte, die wir dringlich diskutieren müssen, hinzugekommen sind oder sich da irgendwas geändert hat. Insofern kann ich an meine Ausführungen aus dem November anknüpfen und auch an das, was der Minister gesagt hat. Racial Profiling ist bereits verboten. Wenn Polizeikontrollen aufgrund rassistischer Zuschreibungen erfolgen, dann verstoßen diese gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, denn der darin verfassungsrechtlich vorgegebene Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es staatlichen Stellen zu diskriminieren, und das ist auch gut und richtig so. Nichtdestotrotz schadet es natürlich nicht, über Racial Profiling zu debattieren und zu schauen, ob dieses Verbot ausdrücklicher formuliert werden muss und wie und wo das erfolgen kann, denn bundesweit kommt es sehr wohl immer wieder zu Kontrollen, deren alleiniger Grund wohl in der vermeintlichen Herkunft, im Aussehen oder der verwendeten Sprache der Betroffenen liegt. Es wäre aus meiner Sicht falsch, dieses Problem, welches sich in ganz konkreten und individuellen Fällen vermutlich viel zu oft abspielt, zu leugnen. Aber das tut so auch niemand, Frau Oehlrich. Damit ist weder den Betroffenen noch den Beamtinnen und Beamten geholfen, die ihren Dienst vorschrifts- und rechtmäßig durchführen. Die Dringlichkeit, das Verbot zu diesem Zeitpunkt explizit in das SOG M-V aufzunehmen, ergibt sich daraus eben gerade nicht. Meine Damen und Herren, einzelne Vorschläge, die Sie hier unterbreiten, sind es definitiv wert, diskutiert und möglicherweise ins SOG aufgenommen zu werden. Auch das habe ich bereits im November gesagt. Und auch da, denke ich, werden wir noch diskutieren. Der Minister hat es auch gesagt, insbesondere die Regelung, die kontrollierte Personen ermächtigt – da sind wir eher bei Ihnen –, erscheint mir doch sozusagen nachdenkenswert, ob man Ihnen diese Möglichkeit gibt, dass sie einer Identitätsfeststellung unterzogen worden sind und dass diese Personen den Grund verlangen dürfen. Aber – ich bleibe bei meinem Angebot, Frau Oehlrich, welches ich Ihnen inzwischen schon mehrfach eröffnet habe – bringen Sie Ihre Vorschläge zur Überarbeitung und Ergänzung des SOG M-V in die anstehende Novellierung ein! (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir wollen das SOG, wie gesetzlich und im Koalitionsvertrag verankert, auf den Prüfstand stellen, schauen, welche Regelungen sich bewährt haben, welche Befugnisse überflüssig sind und wo nachgebessert werden muss. Ich halte es für nicht zielführend – und auch das habe ich schon bereits mehrfach gesagt – jetzt einzelne Paragrafen und Absätze, Artikel zu ändern, einzufügen oder zu ergänzen. Das SOG besticht auch in seiner jetzigen Form nicht oder in seiner jetzigen Fassung ohnehin nicht durch Klarheit und Übersichtlichkeit, also wollen wir davon jetzt auch nicht noch was ändern, sondern es später dann vielleicht viel besser machen. Dazu lade ich Sie herzlich ein. Und zur Antidiskriminierungsstelle: Ich erinnere mich nicht daran, dass im Koalitionsvertrag behauptet wird, dass es diese gibt, sondern ich erinnere mich daran, dass wir uns dafür einsetzen wollen, dass es sie geben wird. Das ist ein kleiner Unterschied. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und ich bin auch optimistisch, dass wir uns da auf diesen Weg gemacht haben und auch weiterhin machen und dass es diese in Zukunft auch geben wird. Aber das hat mit Ihrem Gesetzentwurf nichts zu tun, den wir – zumindest heute – eher aus praktikablen denn aus inhaltlichen Gründen ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
