landtag-mv.de ↗

Jeannine Rösler

Die Linke 25.01.2023 Sitzungen 8/42

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von der AfD habe ich hier nichts anderes erwartet. Liebe Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es ist absolut richtig und wichtig, sicherzustellen, dass Tagespflegepersonen die ihnen anvertrauten Kinder nicht in demokratieverächtlichem oder gar demokratiefeindlichem Sinne beeinflussen. Menschenfeindlichkeit und Rassismus haben auch in den Räumen einer Tagespflegeperson nichts zu suchen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir teilen da Ihre Beweggründe, stellen jedoch auch fest, dass eine entsprechende Maßgabe in Paragraf 1 Absatz 2 KiföG vorliegt. Ich zitiere: „Die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege erfüllt einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag entsprechend der grundgesetzlich verankerten Werteordnung.“ Das ist recht eindeutig. Das Grundgesetz ist der Maßstab. Konkret reden wir hier über einen Sachverhalt – das ist ja hier schon mehrfach gesagt worden –, der jüngst im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Rolle gespielt hat. Hier stellte eine Person Antrag auf die Genehmigung zum Betrieb einer Kindertagespflege, die offenbar dem extrem rechten Spektrum zugeordnet werden kann. Als die zuständige kommunale Behörde mit Hinweis auf die zweifelhafte Eignung dieser Person die Genehmigung verweigerte, kam es daraufhin zur Klage, die vom Verwaltungsgericht Schwerin abgewiesen wurde. Das Gericht stellte aber auch fest, dass das KiföG hier eine klarere Regelung benötigen würde. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Eine ausführliche Urteilsbegründung gibt es bis jetzt noch nicht, die dann auch klarstellen würde, wie das Gesetz zu seiner Einschätzung überhaupt kommt. Das zuständige Jugendamt hat sich selbstverständlich nicht selbstherrlich über bestehende Regelungen hinweggesetzt, sondern geltende Empfehlungen umgesetzt. Die finden sich in der Handreichung „Eignung von Kindertagespflegepersonen und die Erlaubnis zur Kindertagespflege – Eine Empfehlung für die Jugendämter der Stadt- und Landkreise“. Auf Seite 14 steht folgende Formulierung, die völlig klar und unmissverständlich ist, ich zitiere: „Kriterien, die aus fachlicher Sicht zumindest eine besonders gründliche Prüfung des Einzelfalls erfordern, sind zum Beispiel: … Kenntnis über demokratie-/verfassungsfeindliche Äußerungen und/oder Handlungen der Kindertagespflegeperson“. Also in welchem Ausmaß und in welcher Form Handlungsbedarf besteht, möchten auch wir gern im Bildungsausschuss weiterdiskutieren. Deshalb werden wir selbstverständlich auch einer Überweisung zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Jeannine Rösler Protokoll ↗