Nikolaus Kramer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch ich kann nur auf die letzte Debatte bei der Ersten Lesung verweisen, mit einem kleinen Unterschied, dass wir in der letzten Debatte null Fälle, das wurde hier mehrfach betont, im Land null Fälle hatten. Eine erneute Kleine Anfrage von mir, die am 28. Dezember beantwortet wurde, 28. Dezember 2022, hat ergeben, dass wir im Zeitraum von September 2020 bis zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage 1.450 Beschwerden hatten hier gegenüber dem Einschreiten der Landespolizisten und nur einen einzigen Fall, und der auch noch teilweise begründet darin ist, dass es da möglicherweise zu rassistischen Übergriffen verbaler Natur gekommen ist. Da reden wir also von 0,094 Prozent. Und der Innenminister hat es eben gesagt, ich habe es in der letzten Debatte auch gesagt, es ist doch dem Grunde nach alles im Grundgesetz festgeschrieben, und Sie, Frau Oehlrich, sprechen hier von Stigmatisierung und Entfremdung. Und das Einzige, was Sie hier stigmatisieren, sind unsere Beamten im Land, die hier einen ganz hervorragenden Job leisten, jeden Tag, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) indem Sie diese Beamten einem Generalverdacht aussetzen. Und die Einzigen, die sich hier entfremden, und zwar entfremden von den Behörden und Institutionen unseres Staates und damit entfremden von der Demokratie, sind Sie, meine Damen und Herren der GRÜNEN, mit eben solchen Anträgen. Das ist demokratiefeindlich. Und Sie haben überhaupt so gut wie gar nicht zur Sache gesprochen. Sie haben nämlich hier gar nicht Bezug auf Ihren Antrag genommen, sondern Sie haben die ganze Zeit über die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle gesprochen, und das ist ja noch der viel größere Frevel, wie ich finde. Alles in allem – ohne mich wiederholen zu wollen, das ist redundant hier – ist Ihr Antrag abzulehnen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
