Thore Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Diese Landtagssitzung offenbart eine gewisse Doppelmoral der Antragsteller. Herr Damm, jetzt können Sie mir auch zuhören! Auf der einen Seite wollen Sie nämlich die Infrastrukturprojekte aus dem Bundesverkehrswegeplan in einem Moratorium belegt wissen – wir kommen dazu noch im Verlauf der Plenarwoche –, und auf der anderen Seite sollen Hunderte Windräder mit aller Macht im ländlichen Raum gebaut werden, und das zunehmend ohne Rücksicht auf Verluste. Und auf der einen Seite wollen Sie Natur schützen und deswegen keine Straßen mehr bauen, aber auf der anderen Seite sollen Tausende Windräder in die Landschaft gepflanzt werden. Also das entbehrt einer gewissen Logik. Heute Morgen haben wir schon erlebt, wie ein Gesetz durch den Landtag im wahrsten Sinne des Wortes geprügelt wurde, welches zum Ziel hatte oder hat, die Belange des Naturschutzes durch, nennen wir es mal freundlich, eine Prozessoptimierung auszuhebeln. Denn um nichts anderes geht es. Jegliche Hürden, die den ungebremsten Ausbau der Windenergie im Land blockieren, sollen nach und nach beseitigt werden, und nun soll der Denkmalschutz dran glauben. Und während Sie hier mit dem Argument des Natur- und Umweltschutzes sogenannte klimaschädliche Straßenbauvorhaben vehement verhindern wollen, sollen eben für die Windkraftanlagen all diese Ansprüche nur noch am Rande gelten, und alles das für das sogenannte überragende öffentliche Interesse. Was das genau ist, bestimmen natürlich nicht die Menschen vor Ort, die davon betroffen sind, sondern Bürokraten fernab der Eingriffsräume. Und damit komme ich zum hier vorliegenden Antrag, denn neben dem Naturschutz haben Sie offenbar einen weiteren gewichtigen Bremsklotz beim Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern ausgemacht, und das ist der Denkmalschutz. Wer jetzt nur an das Schweriner Schloss denkt, vor dessen Türen noch nicht einmal Fahrzeuge parken sollen, um das idyllische Bild der Märchenschlosskulisse nicht zu stören, liegt natürlich ein wenig daneben, denn der Denkmalschutz, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, umfasst viel mehr als die bekannten repräsentativen Bauwerke, seien es eben das Schweriner Schloss, die Weltkulturerbe-Städte wie Greifswald oder eben die vielen Gutsanlagen im Land. Es geht nämlich auch um ein mehr oder weniger immaterielles Erbe, und zwar die von Menschenhand über Jahrhunderte geschaffene und gestaltete Kulturlandschaft, in der die Anordnung von Straßen- und Landschaftselementen quasi als Komposition eines landschaftsarchitekturellen Gesamtwerkes zusammengefügt worden sind. Und diese Kulturlandschaft, die seit Jahrhunderten besteht, soll nun umrahmt werden von gigantischen Windparks, deren raumgreifende Wirkung immer gewaltiger wird. Sie sprachen ja selber eben von 240 Meter hohen Anlagen. Und dann sprechen Sie davon, irgendjemand sei hier ein Kulturbanause. Also das ist schon interessant. Und wenn wir uns mal anschauen, in welcher Anzahl diese Windräder mit dieser Höhe in Mecklenburg-Vorpommern errichtet werden sollen, dann wird es, wenn man da mal so den Radius um jedes Windrad zieht, bald in Mecklenburg-Vorpommern keinen einzigen Flecken mehr geben, an dem man nicht ein Windrad am Horizont sieht, gerade jetzt, wo ja auch die Windräder in Naturparks reingestellt werden sollen. Also es wird bald keinen Flecken mehr in Mecklenburg-Vorpommern geben, an dem man nicht einen Windpark am Horizont sieht. Und Sie definieren in Ihrem Gesetzentwurf nicht wirklich, was ein geringfügiger Eingriff Ihrer Ansicht nach sein soll. Wenn die Anlagen nicht in der Nähe stehen, was ist denn nun die Nähe? 1.000 Meter? 2.000 Meter? Sie sprachen eben selber von 15 Kilometern Abstand von Greifswald, und man sieht die Anlagen trotzdem. Und gerade bei Baudenkmälern ist es nun mal so, dass der Eingriff gar nicht direkt am Baudenkmal selber erfolgen muss, denn es reicht nämlich mittlerweile ein Windpark in der Nähe eines Baudenkmals – gerade im ländlichen Raum sind es eben die Schlösser und Gutsanlagen –, der dafür sorgt, dass Investoren einen großen Bogen darum machen. Wir haben viele Anlagen, die nach wie vor einen hohen Sanierungsbedarf haben. Da gehen die Kosten in die Millionenhöhe. Und jetzt erklären Sie mal einem Investor, der mehrere Millionen in die Hand nehmen soll, um ein historisches Schloss zu sanieren, dass demnächst in ungefähr 1.000 Meter Entfernung ein Windpark hingestellt wird und somit auch alle seine Absichten, dort vielleicht gerade über den Tourismus Geld zu verdienen, zunichtegemacht werden sollen! Also dieses Objekt wird wahrscheinlich unverkäuflich sein. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir weitergehen in Ihrem Gesetzesentwurf, gibt es ja noch den ganz spannenden Absatz 3 Nummer 3, und der soll letztlich eine Genehmigungsversagung beinahe komplett aushebeln, wenn das überwiegende öffentliche Interesse an einer energetischen Sanierung letztlich den Denkmalcharakter überwiegt. Denn es ist aktuell so, wenn man sich ein wenig mit der Denkmalpflege befasst und mit der Sanierung von Denkmälern, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dann ist es häufig so, dass eben der Charakter des Denkmals über der energetischen Sanierung steht. Und das nimmt zum Beispiel Denkmäler auch aus von den Vorschriften aus dem Gebäudeenergiegesetz oder der Energieeinsparverordnung, wie es früher hieß. Und neben dem finanziellen Aufwand, der natürlich mit diesen Vorschriften verbunden wäre, eben ein historisches Gebäude auf die heute geltenden Dämmstandards hochzurüsten, ist es letztlich auch so, dass diese Maßnahmen häufig den Gebäuden überhaupt nicht guttun und letztlich nicht nachhaltig sind, sondern die Gebäude nach und nach zerstören. Denn mit dem Gesetz wäre es so, Sie würden sagen, jemand hat Anspruch zu sagen, um mein Gebäude energetisch zu sanieren, kann ich jede Maßnahme ergreifen, weil es ja das höhere öffentliche Interesse ist, und die Denkmalbehörde könnte dem nicht mehr widersprechen, weil ja eben dieses energetische Sanierungsvorhaben über dem Anspruch steht, das Denkmal zu erhalten. Und das ist natürlich abzulehnen. Da sind Sie eben auch gar nicht drauf eingegangen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und zum Abschluss möchte ich noch eines sagen, Herr Damm, wenn Sie hier davon sprechen, dass hier irgendjemand ein Kulturbanause sein soll, gerade im Bereich Denkmalschutz: Viele dieser Denkmalbauten im ländlichen Raum leben vom Tourismus, der gesamte ländlichen Raum lebt zunehmend vom Tourismus. Und wenn wir unser ganzes Land mit Hunderten und Tausenden von Windkraftanlagen zubauen, dann werden diese Touristen fernbleiben. Und es gibt einen ganz spannenden Tipp für jemanden, der Kultur und Landschaft erleben möchte ohne Windräder: Der fährt einfach ein Stück weiter östlich nach Polen, da sieht es nämlich viel idyllischer aus. Und somit lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
