Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! In dem Antrag „Rechtsstaat festigen, Justiz stärken, für eine zeitgemäße Ausbildung sorgen“ der FDP-Fraktion heißt es, ich zitiere: „Im Hinblick auf den anhaltenden Verlust an Juristen im Justizdienst, in der Verwaltung, aber auch in der Rechtsanwaltschaft ist ein schnelles Handeln der Landesregierung erforderlich.“ Zitatende. Ein schnelles Handeln der Landesregierung ist bereits erfolgt, jedoch nicht unbedingt im Sinne der Antragsteller/-innen. Nach der am vorvergangenen Dienstag im Kabinett, erst im Kabinett vorgestellten, dann in der Presse vorgestellten und dann gestern erst in den Fraktionen vorgestellten „Strategie zur Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit – Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalentwicklung“ von Finanzminister Heiko Geue soll das Justizressort ab 2025 pro Jahr 1,2 Prozent aller Stellen, die durch Pensionierung frei werden und nicht wieder besetzt werden können, in einen zentralen Stellenpool beim Finanzministerium einspeisen. Das heißt im Klartext, die Justizministerin muss diese Stellen aus der Hand geben und bekommt sie nur dann wieder, wenn sie aus Sicht einer interministeriell besetzten Steuerungsgruppe vielversprechende Modernisierungsprojekte auf den Weg bringt. Anhand welcher Kriterien diese Steuerungsgruppe entscheidet, ist unklar. Nach Berechnungen der Justizministerin beziehungsweise des Justizministeriums verlassen in den nächsten zehn Jahren 260 Richter/-innen altersbedingt die Gerichte. Bei den Staatsanwaltschaften gehen bis 2033 rund 66 Ermittler/-innen in den Ruhestand. Bezieht man die neue Strategie zur Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit auf diese 326 frei werdenden Stellen, würden in zehn Jahren 39 Stellen in den zentralen Stellenpool einfließen, der Justiz also erst mal fehlen. Das Problem daran ist, schon heute ist die Justiz nicht bedarfsgerecht mit Personal ausgestattet. Das wird deutlich, wenn man den aktuellen Istzustand mit dem anhand des Personalbedarfsberechnungssystems PEBB§Y ermittelten Sollzustand vergleicht. Damit der Rechtsstaat funktioniert, braucht es eine unabhängige und gut ausgestattete Justiz. Die Stellen, die in den kommenden Jahren durch Pensionierung frei werden, sind ohne Wenn und Aber nachzubesetzen. Die Justiz hat einen Verfassungsauftrag. Deswegen, das kann nur heißen, dass das Justizressort aus der Verpflichtung auszunehmen ist, nach dieser Strategie zur Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit Stellen in den zentralen Stellenpool beim Finanzministerium einzuspeisen. Wer eine vollständige Nachbesetzung der durch Pensionierung frei werdenden Stellen in der Justiz verlangt, muss auch sagen, wo die zukünftigen Stellen der Inhaber-/innen herkommen sollen. Der Schlüssel dazu liegt in der Ausbildung. Insofern ist der Antrag der FDP-Fraktion hier nur konsequent. Wir sind wie die FDP der Auffassung und haben das hier auch schon, hier im Landtag auch schon im Rahmen eines eigenen Antrags zum Ausdruck gebracht, wir sind der Auffassung, dass an der Universität Rostock wieder der Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss des Ersten juristischen Staatsexamens angeboten werden sollte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Das wird dazu beitragen, dass die Zahl der Absolvent/- innen des Studiengangs der Rechtswissenschaften insgesamt in Mecklenburg-Vorpommern wieder steigen wird. Wir sind zudem wie die FDP dafür, die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der digitalen Staatsexamensprüfung in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen. Die digitale Staatsexamensprüfung wird in anderen Bundesländern längst angeboten und sollte auch in Mecklenburg-Vorpommern schnellstmöglich zur Routine werden. Elektronische Arbeitsmittel gehören in der Justiz seit Jahrzehnten zum Arbeitsalltag. Klausuren im Staatsexamen über mehrere Stunden hinweg mit der Hand zu schreiben, wirkt im digitalen Zeitalter schlicht aus der Zeit gefallen. Der Landesregierung aufzugeben, zu prüfen, wie den Rechtsreferendar/-innen im Rahmen der E-Akte ein digitaler Austausch der Ausbildungsakten und deren Bearbeitung ermöglicht werden kann, halten wir ebenfalls für vernünftig. Die Vorteile der E-Akte – ein leichter Zugang zu Informationen und Vorgängen, ressourcenschonendes Arbeiten, die ortsunabhängige Verfügbarkeit von Schriftgut sowie die Verkürzung von Bearbeitungszeiten – sind unabweisbar. Daher sollte die E-Akte selbstverständlich Teil der juristischen Ausbildung sein. Der einzige Kritikpunkt, den wir an dem Antrag der FDP-Fraktion haben, bezieht sich auf Ziffer II Nummer 7 des Antrags. Wir sind nicht dafür, zu prüfen, inwieweit Dienstposten in der Landesverwaltung, die derzeit für Jurist/-innen vorgesehen sind, durch qualifizierte Bedienstete mit anderweitigen Hochschulabschlüssen oder Berufsausbildungen besetzt werden können. Hier sollten erst einmal Maßnahmen ergriffen werden, die diese Stellen attraktiver machen, wie die Schaffung besserer Arbeitsbedingungen durch flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deswegen beantragt meine Fraktion, in dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag die Ziffer II Nummer 7 zu streichen. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
