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Dr. Monique Wölk

SPD 25.01.2023 Sitzungen 8/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage nach der Endlagerung von Atommüll ist für unser Bundesland in mehrerlei Hinsicht von Bedeutung, nicht nur, dass wir, wie alle anderen Bundesländer auch, von der Suche nach einem sicheren Endlagerort betroffen sind, sondern auch, weil wir mit dem Zwischenlager Nord in Lubmin ein großes Interesse daran haben, dass die dort gelagerten Castorbehälter mit hoch radioaktivem Abfall in absehbarer Zeit in ein sicheres Endlager verbracht werden. Dass die Endlagersuche mit dem Standortauswahlgesetz im Jahr 2017 in der Bundesrepublik noch einmal auf null gesetzt wurde und von vorne begonnen wurde, war eine gute Entscheidung. Benötigt wird ein Lagerort, in dem der Abfall für eine Million Jahre sicher und wartungsfrei eingelagert werden kann. Eine Million Jahre, das ist mehr und länger, als es den Homosapiens gibt. Der gesuchte Endlagerstandort muss nach der Einlagerung sicher verschlossen werden können, und das Endlager muss nach dem Verschluss vor allem wartungsfrei sein, denn im Extremfall muss es Erdbeben, Eiszeiten, Überschwemmungen oder auch Kriege sicher überstehen können. Nichts, das an der Oberfläche geschieht, darf es beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund ist es also durchaus geboten, sich für die Standortsuche ausreichend Zeit zu nehmen und neben der Fachwelt auch die Kommunen sowie die Zivilgesellschaft in den Standortsuchprozess einzubeziehen. Dementsprechend wurde mit dem Standortauswahlgesetz ein Prozess in Gang gesetzt, bei dem im ersten Schritt zunächst großflächige sogenannte Teilgebiete ausgewiesen werden, die prinzipiell als Lagerort infrage kommen. Es handelt sich dabei um jene Gebiete in Deutschland, mit denen der geologische Untergrund prinzipiell eine bestmögliche Sicherheit für die Lagerung bieten kann. Das bedeutet, es müssen die zur Lagerung möglichen Wirtsgesteine im Untergrund vorliegen – ein Salzstock, Tongestein oder Granit, es darf seit einer Million Jahre kein Vulkanismus existieren, es dürfen keine Erdbeben drohen und es darf kein junges Grundwasser fließen. Zudem muss es sich um eine Region handeln, in der niemals in der Vergangenheit Bergbau betrieben wurde. Das sind die Festlegungen, nach denen wir einen Standort suchen. Entsprechend des Standortauswahlgesetzes von 2017 sollten die Länder zur Auswahl der Teilgebiete geologische Daten an die Bundesgesellschaft für Endlagerung übergeben. Die Grundlage zur Übergabe dieser geologischen Daten wurde aber erst mit dem Geologiedatengesetz von 2020 geschaffen. Dementsprechend wurde auch ein großer Teil der Daten 2020 übergeben. Nur kurze Zeit später, bereits Ende September 2020, hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung ihren Zwischenbericht zur Standortsuche und zur Ausweisung eben jener Teilgebiete veröffentlicht, ohne dass hierfür eine gesetzliche Terminierung vorlag. Und zu diesem Zeitpunkt war es der BGE auch gar nicht möglich, die eingereichten Daten zu erfassen, zu bewerten und für die Ausweisung der Teilgebiete zu berücksichtigen. Stattdessen hat sie überwiegend allgemeine regionale Kartenwerke und Studien genutzt, sodass im Ergebnis jetzt 54 Prozent der gesamten Fläche Deutschlands in Form von insgesamt 90 Teilgebieten benannt wurden, die eben für einen Endlagerstandort möglich bleiben. Diese immense Fläche muss jetzt im weiteren Standortauswahlprozess noch einmal zeit- und kostenintensiv näher untersucht werden, obwohl davon auszugehen ist, dass ein großer Teil dieser Flächen bei näherer Betrachtung gar nicht für einen Endlagerstandort infrage kommt. Mit einer späteren Veröffentlichung des Zwischenberichtes hätten diese Konsequenzen vermieden werden können, zumal es, wie gesagt, für den gewählten Veröffentlichungstermin keine drängende Notwendigkeit gab. Wären die übergebenen Daten bereits im ersten Schritt im Endlagersuchprozess berücksichtigt worden, hätte dies zu einer erstens erheblichen Reduzierung der Teilgebiete selbst, aber zweitens auch zu einer Reduzierung des Flächenanteils der Teilgebiete geführt. Das dokumentieren beispielsweise die umfassenden Stellungnahmen, die der Geologische Dienst im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V dargestellt hat. Das hätte aber auch zu einer erheblichen Reduzierung des weiteren Zeitaufwands und der weiteren Kosten im Standortsuchprozess geführt. Im November 2022 hat die BGE nun öffentlich bekanntgegeben, was viele bereits geahnt hatten, dass es eben nicht möglich sein wird, wie geplant bis zum Jahr 2031 einen bundesweiten Endlagerstandort festzulegen. Das im Standortauswahlgesetz formulierte Ziel wird also verfehlt. Besonders gravierend ist dabei, zum Zeitpunkt dieser Bekanntgabe legte die BGE keinen Zeit- oder Arbeitsplan für das weitere Standortauswahlverfahren vor, nicht einmal für die nächsten Schritte. Das erfolgte erst kurz vor Weihnachten 2022, allerdings auch nur in allergröbsten Zügen. Ebenfalls enthielt diese weitere Veröffentlichung der BGE den Hinweis, dass das methodische Vorgehen noch finalisiert werden müsse. Zieldatum dafür ist Ende 2023. Ob das nun bekanntgegebene Zeitziel 2027 zur Benennung der weiter konkretisierten sogenannten Standortregion gehalten werden kann, bleibt damit erst einmal abzuwarten. Doch selbst dann wird weitere Zeit vergehen, bis es tatsächlich zur Festlegung eines Endlagerstandortes kommt. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat im November letzten Jahres hierfür eine Zeitspanne von 2046 bis 2068 benannt. Und bis das Endlager am gefundenen Standort dann tatsächlich in Betrieb gehen kann, ist zusätzlich noch die Dauer für die endgültige Genehmigung, die Errichtung des Endlagers und die Zeit für die Einlagerung der bis dahin 1.900 bundesweit zwischenlagernden Castor- beziehungsweise Transportbehälter hinzuzurechnen. Vor diesem Hintergrund ist der vorliegende Beschlussantrag umso dringlicher, denn die Aufbewahrungsgenehmigung für die Castorbehälter im Zwischenlager Nord ist für jeden einzelnen Behälter auf eine Dauer von 40 Jahren befristet. Für die ersten Behälter endet sie bereits im Jahr 2036. Gemäß einer Nebenbestimmung in der Genehmigung muss der Betreiber des Zwischenlagers bereits sechs Jahre vor Ablauf der Genehmigung den weiteren Verbleib der Kernbrennstoffe nachweisen. Da sich die geplante Festlegung eines Endlagerstandortes nun erheblich verzögert, ist es dringend erforderlich, dass der Bund eine einheitliche Zwischenlagerstrategie für Deutschland erarbeitet. Dazu fordern wir den Bund mit diesem Beschlussantrag auf. Eine bundeseinheitliche Zwischenlagerstrategie ist vor allem auch deshalb nötig, weil seitens des Bundes bisher kein konkretisierter Zeit- oder Arbeitsplan für das weitere Standortauswahlverfahren vorliegt. Auch das muss auf Bundesebene zeitnah geändert werden. Daher fordern wir den Bund auf, der Legislative und der Exekutive der Länder, aber auch der breiten Öffentlichkeit so schnell wie möglich solch einen konkretisierten Zeit- und Arbeitsplan vorzulegen, der auch die Meilensteine zur Ermittlung möglicher Standortregionen gemäß Paragraf 14 Standortauswahlgesetz beinhaltet. Diese Forderung ist nicht, wie man vielleicht meinen könnte, selbstverständlich. Tatsächlich hat die BGE gerade erst in ihrer neuesten Veröffentlichung zur Zeitplanung vom 16. Januar dieses Jahres darauf hingewiesen, dass das methodische Vorgehen zur Standortsuche noch finalisiert werden müsse. Das avisierte Zieldatum ist, wie eben schon gesagt, mit Ende 2023 angegeben. Das führe laut BGE, man höre und staune, zu weiteren Unsicherheiten bezüglich der geschätzten Zeitaufwände für die gesamte Planung des Endlagerprozesses. Ich komme damit zum dritten Punkt des vorliegenden Beschlussantrages. Mit der jetzt notwendigen intensiven Prüfung der großflächig ausgewiesenen Teilgebiete haben die Länder zusätzliche Verwaltungsaufgaben zu erfüllen. Damit sind wiederum hohe Zeitaufwände und vor allem erhöhte Kosten verbunden, Kosten, die dem Land Mecklenburg-Vorpommern ganz eindeutig dafür entstehen, dass der Bund seine Aufgaben bei der Endlagersuche erfüllt. Daher fordern wir, dass der Bund jetzt Bedingungen schafft, die den Verwaltungsaufwand der Länder stark reduzieren, und dass sich der Bund an den höheren Kosten der Länder angemessen beteiligt. Ich freue mich auf die folgende Debatte und werbe um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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