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Christian Pegel

25.01.2023 Sitzungen 8/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde weitgehend auf die Diskussion der Ersten Lesung Bezug nehmen wollen, gleichwohl, weil Sie den Spielball noch mal aufgegriffen haben und die Argumentation an einigen Stellen erweitert, versuchen, diese Punkte aufzunehmen. Erstens. Auch genau wie in der Ersten Lesung glaube ich, dass es zwei unterschiedliche Motive geben kann für so einen Gesetzentwurf. Das eine ist zu sagen, wir haben hier eine Liste von Sachverhalten. Da sagen Sie, es sei sogar dreist von mir, „Katapult“ zu zitieren – nichts anderes habe ich in der Ersten Lesung getan –, ein Magazin, das zumindest nicht für rechtskonservative Kampfpressearbeit bekannt ist. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Dafür gibt es die Grauzonen, Herr Pegel, dafür gibt es die Grauzonen.) Und genau das „Katapult“-Magazin hatte im letzten Jahr den Bürgerbeauftragten und Amnesty International befragt, ob in diesem Bundesland ihnen jeweils Sachverhalte bekannt sind, und beide haben mitgeteilt, sie haben keine. Ich behaupte damit nicht, dass Amnesty und der Bürgerbeauftragte alle Beteiligten befragt haben. Und die Frage ist doch, habe ich eine Vielzahl von Sachverhalten, die nahelegen, dass wir schnellen direkten Handlungsbedarf haben. Über die damaligen Informationen hinaus habe ich auch keine, außer Sie sagen, Sie haben ein paar Beteiligten den Gesetzentwurf vorgelegt und sie befragt. Zweite Überschrift ist, man kann sagen, ich habe ein grundsätzliches Misstrauen bei polizeilicher Arbeit in dieser Hinsicht. Das wäre der Teil, der letztes Mal diskutiert worden ist, den ich eher für schwierig hielte, weil ich davon überzeugt bin, dass die Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst nicht selten gerade in die Aufgabe kommen, auch jenen beiseitezuspringen, und dann geht es mir gar nicht um Hautfarbe oder Geschlecht, sondern in allen Hinsichten Menschen, die in Notsituationen geraten, die in Unterdrückungssituationen geraten, genau denen in der Situation beizustehen. Ich bin überzeugt davon, dass die Kolleginnen und Kollegen das durch die Bank weg tun. Und Sie werden Ihrerseits sich die Kritik gefallen lassen müssen, dass bei vielen, vor allen Dingen jungen Kolleginnen und Kollegen, die das wahrnehmen, der Eindruck entsteht, dass wir ihnen einen Generalverdacht unterstellen, den sie schlicht mit ihrem Leben, wie sie es auch führen, für falsch halten. Und ich finde umgekehrt, weil Sie uns/mir Dreistigkeit vorwerfen – ich finde das einen relativ schweren Vorwurf, das war eben, noch mal, ein Zitat aus einem Medienorgan –, würde ich gerne mal, ohne in diese kraftvollen Begriffe einzusteigen, die Bitte zurückgeben, genau auch mal das kritisch zu reflektieren: Was kommt eigentlich bei denen an, die für sich nicht zu Unrecht in Anspruch nehmen, dass sie vielen von denen, die, glaube ich, im privaten Kontakt viel häufiger in Schwierigkeiten geraten und vielleicht auch genau unter rassistischen Gesichtspunkten in Schwierigkeiten geraten, dass sie gerade denen Schutz, im Zweifel mit ihrer Haut, mit ihrem Körper, mit ihrer Gesundheit gewähren. Und das ist nach meiner Überzeugung eben nicht geeignet, daraus einen generellen Vorwurf zu machen. Deswegen bin ich wieder bei der Frage, haben wir Einzelfälle, die das gebieten. Zweiter Punkt, der mich umtreibt – weil Sie sagen, es sei wichtig, das noch mal festzuschreiben, ich hole die Argumentation vom letzten Mal noch einmal hervor –: Das deutsche Grundgesetz verbietet Racial Profiling, wenn auch nicht als Begrifflichkeit, sondern in Artikel 3 ziemlich deutlich. Dahinter stehen Bundesgesetze, die Gleiches tun. Es steht eine Landesverfassung, die Gleiches tut. Es stehen Landesgesetze, die Gleiches tun. Ich hatte letztes Mal berichtet, dass die landespolizeiliche Ausbildung das ganz bewusst auch in der Ausbildung durchgängig einbindet, um sehr deutlich zu sagen, es ist verboten, und auch sehr deutlich Handlungsmechanismen an die Hand zu geben, diesen Fehler eben nicht zu begehen. Ich schließe nicht aus – und das, finde ich, gehört zu einer offenen Debatte immer dazu –, dass in einzelnen Fällen bei Kontrollen Dinge auch mal schieflaufen aus Sicht des Kontrollierten. Da würde ich mir manchmal im Übrigen die Motive gern anschauen. Vielleicht sind die von mir wahrgenommenen als Kontrolliertem andere als die von denen, die kontrolliert haben. Aber ich schließe auch niemals aus – und das gilt nicht nur für Racial Profiling, sondern für alle möglichen Sachverhalte –, dass auch Kollegen der Polizei im Einzelfall einen Fehler begehen. Dann werden wir den glattziehen, wir werden ihn im Zweifel entsprechend disziplinarrechtlich oder strafrechtlich verfolgen, genau wie wir es bei jedem anderen auch tun. Aber ich schaue dann eben auch in diese Statistiken und sage, gibt es Strafverfahren, gibt es Disziplinarverfahren, ist Amnesty etwas bekannt, ist dem Bürgerbeauftragten etwas bekannt, und wenn alle sagen, nein, dann spricht zumindest vieles dafür, dass es nicht ganz so dramatisch gegen den Baum läuft, wie Sie es offenbar befürchten. Und dann ist meine Bitte noch einmal, dann lassen Sie uns über die Einzelfälle reden, die wir uns dann im Einzelfall angucken, denn es noch einmal irgendwo reinzuschreiben, macht den weißen Schimmel nicht weißer. Es steht im Deutschen Grundgesetz. Mehr kannst du an Rechtsschutz, an Festschreibung nach meiner Überzeugung nicht haben. Ich sehe deshalb nicht, dass wir mit einer Festschreibung im SOG einen zusätzlichen Schutz erreichen würden, den wir nicht heute schon haben, ein deutliches Signal und, noch mal, nach meiner Überzeugung auch eine klare Praxis der Landespolizei, im Übrigen nicht nur diese. Soweit Sie darüber hinaus wünschen, dass wir regelmäßig Bescheinigungen ausstellen, wiederhole ich meine Bitte aus der letzten Landtagssitzung: Erstens. Wer gegen eine Identitätskontrolle vorgehen will, kann das, weil die Kolleginnen und Kollegen der Polizei dokumentieren müssen, dass sie eine Identitätskontrolle durchgeführt haben. Wer sich dagegen wehren will, kann das auf rechtlichem Wege. Aber ich bitte darum, wir führen hier oft Debatten, wie wir Behördenintensität reduzieren, dass wir nicht noch einmal erhöhen. Das ist am Ende alles von Menschen zu leisten. Und ich sehe auch hier keinen Mehrwert, ich sehe eben nur mehr Arbeit und für alle Beteiligten mehr Bürokratie. Auch da die herzliche Einladung, lassen Sie uns nichts obendrauf tun, ohne dass wir nicht einen fassbaren Grund haben, der es notwendig macht. Und es fehlt mir weiterhin, außer der groben Flughöhe zu sagen, da ist bestimmt irgendwas, fehlt mir das konkrete Anfassbare, was darauf hindeutet, dass wir einen Systemfehler hätten, den wir beheben müssen. Diese Systemfehler sind durch das Grundgesetz und andere Regeln ausgeschlossen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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