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Hannes Damm

GRÜNE 25.01.2023 Sitzungen 8/42

Sehr geehrte Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Am 30. Juni 2011 hatte der Bundestag nach der katastrophalen Katastrophe von Fukushima zwar nicht einstimmig, aber immerhin mit breiter Mehrheit zum zweiten Mal den Ausstieg aus der Kernspaltung beschlossen. Das war ein historischer Tag. Dafür haben insbesondere wir Bündnisgrüne intensiv gekämpft. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es war die Entscheidung für eine Energieversorgung ohne hochgefährlichen, radioaktiv strahlenden Müll und die nachweislich weit unterschätzten Risiken in dem Betrieb der Kernspaltungsanlagen. 2017 hat der Bundestag mit einem novellierten Standortauswahlgesetz ein transparentes und partizipatives Suchverfahren für ein Atommüllendlager beschlossen. Der Gesetzgeber hatte dabei mit Absicht das dort genannte Zieljahr 2031 für die Endlagersuche nicht fest fixiert. Zu viele offene Fragen waren schon damals mit diesem Suchprozess verbunden. Schließlich sollte der Standort des Endlagers für viele Millionen Jahre die bestmögliche Sicherheit bieten. Mensch und Umwelt müssen dauerhaft vor der Strahlung des hoch radioaktiven Abfalls geschützt werden. Und zu beachten ist auch, die Standortsuche für ein Endlager ist ein komplexes wissenschaftliches und gesellschaftliches Großprojekt, für das es kein Vorbild gibt. Alle Beteiligten betreten hierbei Neuland. Insofern war ich auch nicht wirklich überrascht, als im vergangenen Jahr durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, BASE, verkündet wurde, dass 2031 für die Festlegung des Endlagers nicht zu halten sein wird. Das gefällt uns nicht, denn natürlich haben auch wir Bündnisgrüne ein starkes Interesse daran, dass zeitnah ein geeigneter Standort gefunden wird und die hoch radioaktiven Hinterlassenschaften endlich sicher verwahrt werden können, schon allein, um solchen unsinnigen Debatten und wiederholten Debatten nach einer Verlängerung und dem Wiederausstieg aus dem Ausstieg Einhalt zu gebieten. Nun legen Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, heute einen Antrag vor, bei dem Sie sich nicht mal die Mühe gemacht haben, ihn schriftlich zu begründen, auch nicht, nachdem der Antrag noch mal um fast zwei Monate geschoben wurde: (Stephan J. Reuken, AfD: Das machen Sie doch auch so!) Das stimmt nicht! Insofern war es für uns in der Vorbereitung schlicht schwer nachzuvollziehen, wie Sie zu Ihren Aussagen im Antrag kommen, zum Beispiel, dass die Daten aus Mecklenburg-Vorpommern nicht ausreichend für den „Zwischenbericht Teilgebiete“ verwendet wurden und dass im Ergebnis angeblich zu viele potenziell geeignete Teilgebiete ausgewiesen wurden. Das sind wissenschaftliche Daten und das steht nun mal zu berücksichtigen. Und alles andere halte ich für eine schwierige Auslegung. Offensichtlich handelt es sich aber bei diesen Ergebnissen um unterschiedliche fachliche Einschätzungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, und dem hier im Land fachlich zuständigen Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie, und die sind auf jeden Fall wissenschaftlich dann noch mal zu besprechen, aber jedenfalls nicht politisch zu bewerten. Sie können nicht von den Parlamentarier/-innen erwarten, dass wir das jetzt hier bewerten können, wenn Sie als Landesregierung zum bisherigen Ausweisungsprozess im dafür zuständigen Umweltausschuss noch kein einziges Mal ordentlich informiert haben. Gestatten Sie mir an der Stelle auch, Frau Wölk, zu Ihrer Kritik am Vorgehen der BGE bei der Ausweisung der Teilgebiete den Hinweis, dass zu dieser Zeit, also der Ausweisung – Frau Schlupp hat es ja auch schon angedeutet – eine SPD-Genossin Chefin im Bundesumweltministerium war und eben zuständig für genau diesen Ausweisungsprozess, den Sie hier kritisiert haben. Und das sollten Sie und auch der Minister bei Ihrer bissigen Kritik an den GRÜNEN und dem Verfahren dann doch besser berücksichtigen! Zurück zum Antrag: Bevor Sie also etwas hier stellen, fänden wir es besser, wenn Sie Ihre Fragestellung entweder vorher in der Einbringung mündlich nachvollziehbar begründen oder dafür sorgen, dass es im Umweltausschuss dazu eine entsprechende Information oder Debatte gibt. Und da kann ich nur noch mal unterstreichen, es gibt leider viel zu wenige Debatten im Umweltausschuss, und das ist auch nicht durchaus in allen Ausschüssen so, ich bin ja auch in mehreren, aber gerade im Umweltausschuss ist auf dieser Seite des Saales immer ziemlich viel Schweigen angesagt. Nun zu Ihren einzelnen Forderungen. Sie fordern in Punkt II.1 einen Arbeits- und Zeitplan, der den Weg zu den Standortregionen aufzeigt. Ja, unter der Maßgabe, dass 2031 nicht mehr zu halten sein wird, muss es hier Anpassungen geben. Da stimme ich Ihnen ja zu. Aber es gibt momentan keinen Vorgang in Deutschland, der so wie das Thema Endlagersuche öffentlich dokumentiert, terminiert und geplant wird. Noch vor Jahresfrist tagte das Nationale Begleitgremium der Endlagersuche öffentlich. Auf dieser Sitzung wurde von der Bundesgesellschaft für Endlagerungen die neue Zeitplanung vorgestellt. Ja, unscharf, aber, mit Verlaub, ich habe hier noch niemanden gesehen in der MV-Regierung, der für einen Prozess, der noch 40 Jahre dauert, einen konkreten Zeitplan vorlegen konnte. Sie stellen sich ja hier schon mit Dreimonatsfristen an! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Die Suche wird im günstigsten Fall bis 2046 und im ungünstigsten Fall eben erst 2068 abgeschlossen sein. Informationen finden Sie auf der Internetseite des BASE – das hatte auch Frau Schlupp schon angesprochen –, und das hätten Sie zumindest mal im Antrag aktualisieren können. Das fordern Sie ja auch immer lautstark von uns als Opposition ein. Recht gebe ich Ihnen zum Punkt 2. Die Verzögerungen bei der Endlagersuche führen dazu, dass wir einen Umgang mit den auslaufenden Genehmigungen für Zwischenlager finden müssen. Ich selbst war übrigens als einziger Abgeordneter in diesem Hohen Hause und zugleich Einwender im Verfahren bei der Anhörung zum Bau des Zwischenlagerneubaus ESTRAL in Lubmin und weiß um die schwierigen Sicherheitsfragen. Im Übrigen laufen auch die Genehmigungen für die Castoren 2045 aus. Das heißt, auch da besteht Handlungsbedarf. Und Punkt 3 ist dann wieder aus unserer Sicht eher unverständlich. Selbstverständlich liegen die Kosten für die Endlagersuche beim Bund. Und dann noch, Herr Seiffert, also die Zwischenlagergenehmigung in Lubmin zum Beispiel, die stammt aus der Mitte der 1990er-Jahre. Die ist viel älter als der Endlagersuchprozess, ich hatte das ja am Anfang eingeführt, 2017, das Gesetz dazu. Das eine mit dem anderen jetzt sozusagen kausal zu vermischen, ist fachlich leider völliger Blödsinn. Insgesamt wünschen wir uns zu diesem wichtigen Thema Endlagersuche einen Austausch mit den dafür zuständigen Behörden. Das wusste damals niemand, die Endlagersuche war noch nicht mal auf dem Weg, da war noch nicht einmal der Atomausstieg da. Natürlich hat man für den gewissen Zeitraum hin eine Genehmigung erteilt. Das ist total üblich, dass sie das Ding nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag genehmigen. Bei allen möglichen Industrieanlagen und bei der Frage von radioaktiven Castorbehältern, wo ja auch Korrosion und so weiter eine Rolle spielt, halte ich das auch für sehr vernünftig. Ich hoffe, das stellen Sie nicht in Abrede. So, das geeignete Gremium jedenfalls für diesen Austausch ist aus meiner Sicht der Umweltausschuss des Landtages. Dort hätten wir die von Ihnen aufgeführten Fragen aus unserer Sicht auch zunächst mal besprechen können. Wir beantragen deshalb eine Überweisung des Antrages in genau diesen Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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