Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung will den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranbringen. Die Ministerpräsidentin hat das ja vorhin in der Aktuellen Stunde auch sehr deutlich gemacht. Schon jetzt produzieren wir im Land mehr als zweimal so viel Strom aus erneuerbaren Energien, wie wir selbst verbrauchen. Wir kennen die großen Potenziale, die für M-V im Ausbau der erneuerbaren Energien bei Wind, bei Sonne und bei Strom liegen – ökologisch und ökonomisch und auch sozial –, und wir sind uns über alle Ressorts hinweg einig, dass wir diese großen Chancen gemeinsam beim Schopf packen. Und ja, dafür müssen wir auch schneller bei den Genehmigungsverfahren werden. Dazu haben wir ja auch vorhin schon einiges gehört. Und wir haben ein Gesetz des Klimaschutzministers beschlossen, das im Bereich des Naturschutzes zu beschleunigten Verfahren führen wird. Richtig ist aber auch, dass wir mit schlanken Prozessen auch im Denkmalschutz dafür sorgen müssen, dass es keine langen Verzögerungen bei den Bewilligungen gibt. Und genau dafür schaffen wir jetzt die richtigen Rahmenbedingungen, allerdings ohne – und das ist mir als Kulturministerin eben auch sehr wichtig –, ohne dabei den Denkmalschutz zu schleifen. Diesen Anspruch, meine sehr geehrten Damen und Herren, erfüllt der Gesetzentwurf, den die Fraktion der GRÜNEN uns hier vorgelegt hat, leider nicht, und er geht auch von völlig falschen Prämissen aus. Beim Lesen hat sich mir die Frage gestellt – und eben, ehrlich gesagt, auch beim Zuhören –, ob die Antragsteller die Genehmigungsverfahren überhaupt richtig verstanden haben. Sie sprechen in Ihrem Antrag von „einer fehlenden gesetzlichen Regelung zur Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und dem öffentlichen Interesse“. Das ist schlicht falsch, denn schon jetzt ist es in Paragraf 7 des Denkmalschutzgesetzes klar geregelt, dass eine Genehmigung dann zu erteilen ist, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse besteht. Und das müssen wir nicht noch mal ins Denkmalschutzgesetz hineinschreiben, es steht da schon drin. Und dass das Errichten von Windkraftanlagen in überragendem öffentlichen Interesse ist, das hat der Bund mit seinem Erneuerbare-Energien-Gesetz im vergangenen Jahr eindeutig vorgegeben. Mit dieser Klarheit werden wir nun dafür sorgen, dass der Denkmalschutz den Bewilligungsprozess nicht mehr bremst. Noch mal: Dafür brauchen wir keine Änderung im Denkmalschutzgesetz. Aber klar ist auch, dass wir die Praxis verbessern müssen. Klimaschutzminister Till Backhaus, Energieminister Reinhard Meyer und ich haben mit unseren Ministerien in den zurückliegenden Wochen intensiv daran gearbeitet und werden genau dies tun. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Für die Bewilligung einer Windkraftanlage ist eine Vielzahl von Einzelgenehmigungen notwendig. Die Entscheidung über diese Einzelgenehmigung fällt aber eine Behörde mit einer Entscheidung. So will es das Bundes-Immissionsschutzgesetz, und das ist die gesetzliche Grundlage für den Bewilligungsprozess und nicht das Denkmalschutzgesetz. Diese Behörde ist bei uns in M-V das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt, sie führt das Genehmigungsverfahren. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege wird in den Genehmigungsverfahren lediglich angehört. Ein Einvernehmen zwischen den beiden Behörden muss nicht zwingend hergestellt werden. Für seine Stellungnahme hat das LAKD vier Wochen Zeit. Was das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege in dieser Frist mitteilt, wird von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt in die Entscheidung mit einbezogen. Und hierzu heißt es im EEG sehr klar, es können nur noch besonders schwere denkmalfachliche Bedenken angebracht werden. Bei diesen vier Wochen handelt es sich also um eine Art Verschweigensfrist. Wenn keine Meldung eingeht, dann hat die Denkmalfachbehörde keinerlei Einfluss mehr, und dann ist der Weg frei für eine Entscheidung des StALUs. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Vierwochenfrist ist bereits im Bundes-Immissionsschutzgesetz angelegt. Wir haben uns zwischen den Häusern auf ihre konsequente Anwendung verständigt. Das wird zu einer beschleunigten Bearbeitung führen. Und damit niemand die Sorge haben muss, dass der Denkmalschutz mit dieser Regelung nicht angemessen gewürdigt wird: Ich habe im LAKD vier zusätzliche Stellen eingerichtet, damit es mehr Leute gibt, die dann in dieser Vierwochenfrist die denkmalfachliche Abwägung auch durchführen können. Die Stellen sind ausgeschrieben, und obwohl sie befristet sind, haben wir eine hervorragende Bewerberlage. Und wir erarbeiten gerade ein Konzept, wonach die Denkmalfachbehörde zukünftig bereits bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten schon von vornherein besonders bedeutsame raumwirksame Denkmale im Planungsverfahren identifiziert und einbringt. Damit können spätere zeitaufwendige Konflikte in Einzelgenehmigungsverfahren von vornherein vermieden werden. Im Übrigen erlauben Sie mir, darauf hinzuweisen, dass die Belange des Denkmalschutzes bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten schon jetzt zu berücksichtigen sind. Auch dafür brauchen wir den vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wir haben uns in der Landesregierung bereits auf Verfahren beim Denkmalschutz verständigt, die den Bewilligungsprozess enorm beschleunigen werden. Was wir aber nicht tun werden, ist, den Denkmalschutz zu schleifen. Das ist auch nicht notwendig, um schnelle Prozesse hinzukriegen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es wäre rechtlich auch gar nicht möglich, denn das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt vor, dass auch in Windeignungsgebieten denkmalfachliche Prüfungen, Einzelgenehmigungsverfahren von Windkraftanlagen vorgenommen werden. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN will das abschaffen. Das geht rechtlich gar nicht, das ist Bundesgesetz. Für die Landesregierung ist klar, der Ausbau der erneuerbaren Energien hat gegenüber dem Denkmalschutz Vorrang. Für uns ist aber auch klar, wir tragen natürlich auch dafür Sorge, dass unser kulturelles Erbe in Form von Bau- und Bodendenkmalen für künftige Generationen erhalten bleibt. Wir haben Lösungen vereinbart, die diese beiden Interessen zusammenführen. Der vorliegende Entwurf erfüllt diesen Anspruch nicht und ist auch fehlerhaft. Ich plädiere deshalb für seine Ablehnung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
