Beate Schlupp
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Jahr 2013 wurde festgelegt, einen Endlagerstandort bis zum Jahr 2031 zu finden. Mit der Suche wurde die Bundesgesellschaft für Endlagerung, BGE, beauftragt, und genau diese Bundesgesellschaft hat nun zur Kenntnis gegeben, dass der Termin zur Feststellung des Endlagerstandorts nicht gehalten werden kann. Dies, meine Damen und Herren, hat die Koalitionsfraktionen offensichtlich dazu veranlasst, einen handwerklich und inhaltlich derartig schwachen Antrag vorzulegen, (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) dass meine Fraktion ihn nur ablehnen kann. Unter Punkt 1 sollen Vermutungen oder bekannte Fakten durch den Landtag festgestellt werden, denn es ist nun doch nichts Neues, dass die Genehmigung für die Aufbewahrung der Castorbehälter im Zwischenlager Nord im Jahr 2036 endet. Die weiteren Punkte werden dann mit der Einlassung offenbar relativiert. Unter Punkt 2 soll die Landesregierung aufgefordert werden, über den Stand der Endlagersuche zu informieren. Ein Blick auf die Seite der Bundesgesellschaft verdeutlicht, dass hier alle Informationen sehr gut und auch für den Laien verständlich aufbereitet zur Verfügung stehen. Des Weiteren soll die Bundesregierung eine einheitliche Zwischenstrategie für die weitere Zwischenlagerung der hoch radioaktiven Abfälle in unserem Land erarbeiten. Also wir haben ja hier im Landtag schon viel über Selbstverständlichkeiten geredet und was die Regierung alles macht, und es ist ja eine SPD-Regierung. Und wenn Sie dann Zweifel haben, dass eine SPD-geführte Bundesregierung nicht in der Lage ist zu erkennen, dass rechtzeitig eine Zwischenstrategie für die weitere Zwischenlagerung der hoch radioaktiven Abfälle in unserem Land oder auch insgesamt erarbeitet werden muss, also dann frage ich mich schon ehrlich, wie groß Ihr Vertrauen in die Bundesregierung insgesamt ist! Letztendlich – und das ist wohl des Pudels Kern – soll die Landesregierung sich beim Bund für eine Erstattung der zusätzlichen Kosten, welche im Rahmen der nun zusätzlich anfallenden Verwaltungsaufgaben entstehen, einsetzen. Ich gehe davon aus, das wird sie ohnehin tun. Von daher, viel dünner, meine Damen und Herren der Koalition, kann ein Antrag nicht aussehen. Und deshalb fehlt es demselben offenbar auch an der Begründung. Sie fordern in Ihrem Antrag Selbstverständlichkeiten, die die Landesregierung umzusetzen hat. Für meine Fraktion stellt sich schon die Frage, weshalb seitens der SPD, die in den vergangenen zwei Legislaturperioden auf Bundesebene für die Endlagersuche zuständig war, nun die mangelnde Umsetzung der Vorgaben hier im Landtag kritisiert werden soll. Offenbar soll vom Versagen der Ministerinnen Hendricks und Schulze abgelenkt und eine Nebelkerze geworfen werden. Und genau so ein Spiel werden wir nicht mitspielen und lehnen deshalb den vorliegenden Antrag aus Überzeugung ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
