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Hannes Damm

GRÜNE 25.01.2023 Sitzungen 8/42

Na ja, das ist entweder, weil das Thema so spannend ist, oder weil Sie lauter Kulturbanausen auf verschiedenen Seiten sitzen haben. (allgemeine Unruhe – Thore Stein, AfD: Das sagt der Richtige!) Und die denkmalschutzfachlichen Auflagen (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) für die benannten Anlagen lauten jedoch, die Anlagehöhe von 240 auf 200 Meter zu reduzieren. Für diesen neuen Anlagentyp müsste jedoch auch eine neue Genehmigung beantragt werden. Bei den in M-V bekanntlich Jahre dauernden Verfahren ist das praktisch eine Vertagung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Ich weiß auch, ehrlich gesagt, nicht, wer aus 15 Kilometern Entfernung erkennen kann, ob eine Anlage nun 240 oder 200 Meter hoch ist. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ich kann es jedenfalls nicht, meine Damen und Herren. Wenn Sie das besser können, ich bin gespannt auf den Beweis, zumal bereits bestehende Anlagen an diesem Ort mit zwar geringerer Höhe, aber auch viel geringerem Abstand zur Stadt deutlich größer von Greifswald aus zu sehen sind, als es die neuen wären. Richtig verrückt wird es aber dann erst, wenn man bedenkt, dass die Windräder im Eignungsgebiet für Windenergie beantragt wurden, also in Gebieten, in denen die Windenergie Vorrang vor allen anderen Nutzungsarten der Fläche haben sollte. Genau dieser Widerspruch wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf von uns ausgeräumt. Das Land kommt so seiner Verantwortung nach, das bundesgesetzlich definierte überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien im eigenen Wirkungskreis umzusetzen. Dabei wird es keinen Automatismus geben, der in jedem Fall zum Vorrang der erneuerbaren Energien führen würde. Ganz am Anfang steht ja die denkmalschutzfachliche Überprüfung jedes individuellen Denkmals durch das Landesamt für Denkmalschutz und die Abwägungsentscheidungen in den Regionalen Planungsverbänden bei der Ausweisung der Windeignungsgebiete. Mit dieser Klarstellung möchte ich der Sorge der Landesregierung Rechnung tragen, die mit der Antwort auf meine Kleine Anfrage mit der Drucksachennummer 8/1392 geäußert wurde, die der Vorbereitung dieses Antrages gedient hat. So entfällt bei der Genehmigung von Windenergieanlagen der Abwägungsprozess mit anderen öffentlich-rechtlichen Belangen nicht. Jedoch wird die besondere Gewichtung als vorrangiger Belang innerhalb des Abwägungsprozesses besser berücksichtigt und so wurden die Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes aus Juli 2022 endlich landesgesetzlich umgesetzt. Zusätzlich zu der zu erwartenden Beschleunigung durch Entfallen einer zweiten Überprüfung im BImSch-Genehmigungsverfahren werden die Behörden entlastet, indem nicht jeweils für jedes Windrad alle Denkmäler in der Nähe untersucht werden müssen, einzeln noch mal, sondern alle Denkmäler nur einmalig für alle potenziell möglichen Windenergieanlagen. Ich nehme, wie bereits gesagt, auch die Initiative der Landesregierung mit dem Erlass zur Festlegung landesweit einheitlicher, verbindlicher Kriterien für Windenergiegebiete an Land und die entsprechenden Stellenausschreibungen des Landesamtes positiv zur Kenntnis, genauso wie den Beschluss des Wissenschaftsausschusses und des Wirtschaftsausschusses von letzter Woche, zum Thema „Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Denkmalschutz“ am 04.05. eine gemeinsame öffentliche Expertenanhörung durchführen zu wollen. Um fraktionsübergreifend eine bestmögliche Lösung für dieses wichtige Problem zu erarbeiten und bisher angestoßene Prozesse auch aufzunehmen, hoffe ich, dass Sie der Überweisung des Gesetzentwurfes in die zuständigen Fachausschüsse zustimmen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir da diese Anhörung ja ohnehin haben werden. Alles andere wäre, glaube ich, ein kleiner Witz. Insofern freue ich mich auf die Debatte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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