Hannes Damm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! 15 neue Windenergieanlagen und 6 zurückgebaute, das ist die traurige Bilanz der Landesregierung beim Ausbau der Windenergie in 2022. (Torsten Renz, CDU: Oha!) 900 Anlagen mit circa 5.000 Megawatt Leistung, dem Zehnfachen des Rostocker Kohlekraftwerkes, warten darauf, genehmigt und gebaut zu werden. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Zu den notwendigen 650 Megawatt in M-V schaffen sie gerade mal 50 Megawatt. Beim LNG bekommen die Bürger/-innen Deutschlandtempo bei erneuerbaren Energien MV-Tempo. Insofern ist der erste Schritt wichtig und richtig, die Zuständigkeit von den Landkreisen auf die Landesebene zu heben, nur eben nicht die einzige Maßnahme in dem Bereich. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Genau.) Ich hatte es zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs bereits angekündigt, dass wir die naturschutzfachliche Zuständigkeit auch beim Netzausbau anpassen müssen und dass wir einen entsprechenden Änderungsantrag einreichen werden. Und das haben wir Bündnisgrüne auch getan. Der Änderungsantrag umfasst den Leitungsbau und die PV-Freiflächenanlagen, und diese Änderungsbedarfe haben Sie, werte Fraktionen von der SPD und LINKEN in Bezug auf den Stromnetzausbau ebenso gesehen. Sie haben das hier im Plenum bestätigt und sogar eine gemeinsame Initiative angeboten. Wir haben noch in der Nacht nach der Ersten Lesung auf Ihren Antrag hin übrigens eine Sondersitzung des Fachausschusses einberufen und einen gemeinsamen Zeitplan auf den Weg gebracht. Doch am Ende haben Sie es trotz unseres Aufschlages, den wir natürlich frühzeitig zur Verfügung gestellt haben, nicht geschafft, mehr auf das Papier zu bringen als einen Entschließungsantrag, in dem Sie die Landesregierung dazu auffordern, im zweiten Quartal 2023 einen Vorschlag zu erarbeiten. Und da frage ich mich dann schon: Was machen die Fachpolitiker und die Fachreferenten der Regierungsfraktionen eigentlich den ganzen Tag? Die Konsequenz ist, dass der Netzausbau weiter verzögert wird und wir uns möglicherweise in einigen Monaten erneut mit dem Thema auseinandersetzen müssen, jedenfalls dann, wenn Sie nicht heute Ihre Chance ergreifen, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Wenn Sie das nicht tun und Ihren Vorschlag in ein paar Monaten nicht maßgeblich von unserem unterscheiden, dann ist mir nicht mehr klar, wie Sie noch ernst genommen werden wollen, dass es Ihnen mit dem Vorgehen am gemeinsamen Demokratischen in dieser dringlichen Sache ernst ist. (Torsten Renz, CDU: Das ist eine berechtigte Frage.) Doch was schlagen wir Bündnisgrüne heute vor? Stromleitungen mit 110 kV oder mehr werden bis jetzt in den Planfeststellungsbehörden im Wirtschaftsministerium genehmigt. Auch bei Stromleitungen kommt es, wie bei Windenergieanlagen, zur Verzögerung. Das haben wir gehört beim Naturschutz. Das bestätigten die Experten in der Anhörung zum Gesetzverfahren sehr deutlich. Im Wirtschaftsausschuss bestätigte zudem das Wirtschaftsministerium, dass aus Ihrem Haus die Empfehlung kam, auch den Leitungsaufbau aufzunehmen. Entsprechende Aussagen tätigte wiederum Staatsekretärin Jesse bei einer Ladung in den Agrarausschuss im Rahmen der Ausschussberatung zum Gesetzesentwurf. Wozu es noch keine Aussage vonseiten der Regierung gab, ist die Frage, welche Behörde sich des Themas annehmen soll – die StÄLU, die jetzt mit Fachpersonal bestückt werden dafür, oder das LUNG, das landesweit zuständige Amt. Grundsätzlich bevorzugen wir, dass die Genehmigung und die damit verbundenen Teilaufgaben alle möglichst gebündelt bearbeitet werden. Insofern haben wir uns für die StÄLU entschieden. Der Vorteil der Landesbehörde, wie das LUNG, ist, dass sie die für die Energiewende eher unerheblichen Amtsgrenzen quasi nicht so sehr sieht, und demgegenüber steht aber, dass die StÄLU Leitungen in den für uns sehr wichtigen Küstengewässern genehmigen und über die StÄLU die Energiewende zu Land und zu Wasser zusammengeführt werden kann. Diesem globalen Ansatz folgend halten wir es auch für notwendig, ebenfalls die Zuständigkeit bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen anzupassen. Uns erscheint eine Bündelung des Projekts Energiewende, zu dem für uns Windenergienetze und eben auch die Solarenergie gehören, insgesamt durch die aufgezeigten Synergien deutlich effektiver. Wenn Sie jedoch solche Details hätten justieren wollen, hätten Sie sich ja auch an einem gemeinsamen Änderungsantrag beteiligen können. Das blieb leider aus, über Monate hinweg. Ich sage das noch mal: Stimmen Sie heute in Ermangelung einer anderen Option gern unserem Antrag zu! Alternativ können Sie natürlich auch im alten MV-Tempo in ein paar Monaten dann den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzfachlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Stromleitungsbaus in Mecklenburg-Vorpommern vorlegen, damit wir uns dann auch den Rest des Jahres noch über die Zuständigkeiten im Naturschutz streiten können, statt auch in unserem Land endlich mit der Energiewende loszulegen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
