David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleg/- innen von den GRÜNEN! Das ist ein sehr spannender Antrag zugegebenermaßen, und das, was wir an diesem Antrag ausdrücklich unterstützen, ist halt der Wille, Aufklärung und Information zu betreiben. Aufklärung und Information ist etwas, was wir durchaus auch in allen Bereichen sehr unterstützen. Und auch dieses Programm mit den Balkonkraftwerken, das verstehe ich auch eher als so eine Art Bildungs- und Teilhabepaket für die allgemeine Bevölkerung in der Energiewende. Denn was wir damit ja erreichen, ist, dass wir möglichst vielen Leuten ja auch hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern einen Zugang zu dem ganzen Thema „Erneuerbare Energien“ verschaffen, sie sich damit dann ja auch intensiver damit beschäftigen und nicht nur den eigenen Energiehaushalt irgendwie damit betrachten, sondern vielleicht sogar die Auswirkungen rund um Klimawandel und Co mitberücksichtigen. Von daher ist das Ganze sehr positiv. Inhaltlich muss ich aber sagen an der Stelle, wir sind bei vorherigen Punkten in dieser Tagesordnung heute mit sehr viel gutem Willen aufgetreten gegenüber Anträgen von den GRÜNEN, der ist an dieser Stelle jetzt aber leider aufgebraucht. (Sandy van Baal, FDP: Ja.) Ich habe schon bei Einführung des Programms darauf hingewiesen, das ist überwiegend ein Programm für Eigentümer, das wird Mieterinnen und Mieter an dieser Stelle gar nicht so sehr berühren. Und die Zahlen – tada! – geben recht, und das ist auch gar nicht verwunderlich und, ehrlich gesagt, finde ich das auch gar nicht schlimm. Eigentümer sind auch, also nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern generell in Deutschland, ja eher von der geschundenen Art. Wir brauchen uns die ganze Misere um das ganze Thema Grundsteuerreform jetzt vielleicht nicht auch noch mal extra vor Augen zu führen. Aber auch da muss man sagen, ich finde das nicht verkehrt, dass auch Eigentümerinnen und Eigentümer hier mal einen kleinen Vorteil haben an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Sandy von Baal, FDP) Die Werbekampagne, die hier gefordert ist, halte ich aber für brandgefährlich und für falsch. Dass das eine Einzelfallentscheidung war, eine Einzelfallentscheidung vom Amtsgericht in Stuttgart war, wurde bereits ausgeführt. Aber dass jetzt hier die ganzen Rechtsanwälte im Raum gar nicht so sehr aufgesprungen sind, wundert mich dann doch ein wenig, weil das, was ja dann die Landesregierung machen würde, wäre ja auch so eine Art Rechtsberatung. Und so eine Rechtsberatung ist ja im Wesentlichen nur den Angehörigen der Rechtspflege irgendwie überlassen. Das heißt also, wir gehen da in eine komplett andere Domäne mit rein, das ist gar nicht Aufgabe der Landesregierung. So, und bevor das Ganze dann noch irgendwie eskaliert, es gibt ja noch mehr Punkte, die da irgendwie weitergehen. Der Anspruch aus dem zitierten Urteil für die Mieterinnen und Mieter, der ist an Bedingungen geknüpft. Hier steht: Ein solcher Anspruch ist nach dem Urteil dann gegeben, wenn die Anlage „baurechtlich zulässig, optisch nicht störend, leicht zurückbaubar“ und fachlich „ohne Verschlechterung der Mietsache installiert“ wird „sowie keine erhöhte Brandgefahr oder sonstige … von der Anlage ausgeht“. Das sind keine Oder-Bedingungen, sondern Und-Bedingungen, das muss alles zutreffen. Und jetzt bin ich von Hause aus kein Jurist – zugegebenermaßen –, aber ich bin Kaufmann, und in meinem Studium haben wir natürlich auch einen großen Anteil Jura, also Rechtswissenschaften, mit drin gehabt, insbesondere BGB, Haftungsansprüche und wie ich damit auch kaufmännisch umzugehen habe. Und dann versetzen wir uns doch mal in die Realität: Jetzt bin ich Mieter und möchte nach Treu und Glauben, wie das ja hier im Antrag vorgeführt wird, eine solche Anlage installieren, und siehe, unter welchen Bedingungen könnte ich das denn machen, wenn ich nach Treu und Glauben gehe. Und dann lese ich diese ganzen Sachen und bin als normaler Mieter – nicht als juristisch gebildeter Mensch –, wenn ich das alles lese, sage ich so, hm, bin ich bereit, dieses Risiko einzugehen? Und das ist an dieser Stelle hier noch nicht mal irgendwie eine juristische Abwägung, sondern das ist eine haftungsrechtliche, das ist eine kaufmännische Abwägung, die ich da dann auch als Mieter einfach eingehe. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt also, das wird alles auf die Mieter umgelagert. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das trifft doch auf jede Anlage zu.) Herr Damm, ich höre Sie nicht! So, das heißt also, diese Risiken muss man doch an der Stelle irgendwie erst mal eingehen. (Der Abgeordnete Hannes Damm bittet um das Wort für eine Zwischenfrage.) Und nein, eigentlich lasse ich keine Zwischenfrage zu. (allgemeine Heiterkeit) So, und dann haben wir aber noch ein Problem: Was ist denn mit Wohneigentümergemeinschaften? Ja, wenn mir, wenn ich jetzt Vermieter bin, mir gehört das ganze Haus meinetwegen, und meine Mieter sagen, ich habe jetzt irgendwelchen Anspruch, da kann ich über das Haus entsprechend verfügen. Bin ich jetzt aber Eigentümer einer Wohnung in einer Wohneigentümergemeinschaft, dann darf ich ja selber noch nicht mal was an den Fenstern machen, ich darf nichts am Balkon machen, ich darf nichts an der Fassade machen, wenn ich nicht über einen Beschluss der Eigentümerversammlung dafür eine Genehmigung habe. Das heißt also, wenn zu mir ein Mieter kommt und sagt, ich will das jetzt, du musst mir das genehmigen, dann kann ich sagen, ja, würde ich ja gerne machen, aber dann muss ich erst mal an die Wohneigentümergemeinschaft ran. Die Versammlungen finden in der Regel einmal im Jahr statt. (Christiane Berg, CDU: Ja.) Das ist rein praktisch einfach nicht möglich an der Stelle. Und dann – die Frage hatten wir heute Vormittag schon aufgeworfen –, was ist denn, wenn das Ganze ein Denkmalhaus ist? (Rainer Albrecht, SPD: Oh, schwierig!) Ja, schwierig! Einzelfallentscheidung, ne?! Und wenn ich dann eine pauschale Werbekampagne mache mit, liebe Mieter, ihr habt alle einen Anspruch darauf, dass ihr dieses Ding installieren dürft, und dann ich Einzelfall um Einzelfall prüfe, dann mag das vielleicht in 60 Prozent der Fälle stimmen. Und was ist denn mit dieser Zwietracht, was ist mit dem ganzen Ärger, den ich bei dem Rest der 40 Prozent der Fälle im Zweifel da irgendwie organisiere? Dann bringe ich die Mieter gegen die Vermieter auf, und dann habe ich erst mal Ärger hier im Laden. Und das kann doch wohl nicht ernsthaft Ansinnen einer gelungenen Energiewende sein! Und deswegen müssen wir das ablehnen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
