landtag-mv.de ↗

Beatrix Hegenkötter

SPD 25.01.2023 Sitzungen 8/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der uns vorliegende Gesetzentwurf geht leider von falschen Tatsachen aus. Verfahrensverzögerungen werden in aller Regel nicht durch den Denkmalschutz verursacht, denn da gibt es schon eine Regelung und eine Einspruchsfrist von diesen besagten vier Wochen, denn vielmehr kommt es darauf an, dass die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorliegen. Es trifft nicht zu, dass im Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommerns eine gesetzliche Regelung zur Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und dem öffentlichen Interesse an einem Ausbau der erneuerbaren Energien fehlt. Es trifft auch nicht zu, dass umfangreiche Nachforderungen, die zur Verzögerung und teils zur Versagung von Genehmigungen führen, durch eine fehlende Regelungstiefe im Denkmalschutzgesetz verursacht sind. Ursache für Nachforderungen sind in aller Regel fehlende oder unzureichende Angaben im Umweltverträglichkeitsbericht. Das Instrumentarium für zügige Genehmigungsverfahren ist also vorhanden und Verzögerungen sind eher darauf zurückzuführen, dass die Auswirkungen der Vorhaben auf das kulturelle Erbe im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung häufig nicht oder nur unzureichend untersucht werden. Das kann eben nicht durch eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes, sondern nur durch die Behebung von Vollzugsdefiziten überwunden werden. Die geltenden Gesetze bieten bereits alle Voraussetzungen für zügige und sachgerechte Genehmigungsverfahren. Wenn die Auswirkungen auf das kulturelle Erbe in der Umweltverträglichkeitsprüfung vernünftig und rechtzeitig geprüft werden würden, mit zum Beispiel Visualisierung oder auch Begehung oder Kartierung, dann würde alles viel, viel schneller gehen und wäre auch viel einfacher. Im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist das alles klar geregelt. Es ist auch geregelt, dass die Auswirkungen auf das kulturelle Erbe genauso zu prüfen sind wie die Auswirkungen auf Flora und Fauna. Stattdessen wird öfters lieber über die Pflicht zur Prüfung auf die Auswirkungen gestritten als über die Umsetzung. Das zieht das Verfahren in die Länge. Es bedarf keiner Aufforderung zur Definition bedeutender Bodendenkmale oder raumwirksamer und landschaftsprägender Denkmale. Die gibt es nämlich schon und im LAKD gibt es diese Liste, die seit Jahren zur Verfügung steht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Anlagen zur Erneuerung erneuerbarer Energien sind keine temporäre Einrichtung. Vielmehr zeigt die Erfahrung, dass die bestehenden Standorte intensiv genutzt werden und auch ausgebaut werden. Wer Ja sagt zu einer erfolgreichen Energiewende, der muss auch Ja sagen zur Nutzung von Windenergie an Land. So, wie wir früher Tausende von Windmühlen landauf, landab hatten, die mit der Kraft des Windes Getreide zu Mehl gemahlen haben, so nutzen wir die gleiche Kraft des Windes heute, um Energie für unsere moderne Gesellschaft zu gewinnen. Sicherheit der Energieversorgung, Bezahlbarkeit der Energie – all das werden wir ohne Wind an Land nicht hinbekommen. Wenn der Gesetzentwurf also von reversiblen Auswirkungen auf das Erscheinungsbild von Denkmalen spricht, dann ist schlicht bereits die Grundannahme falsch. Windenergie wird ein dauerhafter Teil unserer Energieversorgung sein, und deshalb mögen zwar einzelne Windräder ausgetauscht werden, aber die Flächen, auf denen wir Windenergie gewinnen, werden mit großer Wahrscheinlichkeit bleiben. Und das ist auch gut so! Und darum betrachten wir die Auswirkungen auch nicht als Interim, sondern als feste und bleibende Einrichtung. Der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, möchte auch gleich die energetische Verbesserung von Baudenkmalen und die Verbesserung des Hochwasserschutzes und die Berücksichtigung von Belangen von alten Menschen, von Menschen mit Behinderungen als überwiegendes Interesse festschreiben. Aber dafür gibt es weder eine Notwendigkeit noch eine Grundlage. (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gehört zur täglichen Praxis in der Denkmalpflege, in Zusammenarbeit mit Bauherren und Architekten denkmalfachlich gute Lösungen für die Berücksichtigung vieler Interessen zu finden. Es widerspricht auch der Systematik von Fachgesetzen, die in ihnen definierten öffentlichen Interessen von vornherein dadurch zu konterkarieren, dass andere Interessen zu überwiegenden Interessen erklärt werden. Die Abwägung zwischen verschiedenen öffentlichen Interessen erfolgt aus gutem Grund in den dafür vorgesehenen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Liebe Kollegen, zu den 7.500 oberirdisch sichtbaren Bodendenkmalen gehören zum Beispiel die steinzeitlichen Großsteingräber, die bronzezeitlichen Hügelgräber, die slawischen und die frühdeutschen Burgwälle oder auch die ehemaligen kanonenbewehrten Schanzen und Festungen der frühen Neuzeit. Ihre landschaftsprägende Wirkung macht unser Land aus, aber sie nehmen auch nur ein Prozent der Landesfläche ein. Ihre Berücksichtigung im Planungs- und Bauvorhaben stellt also angesichts dieses geringen Anteils kein ernsthaftes Problem dar. Das wird auch dadurch bekräftigt, dass alle großen Infrastrukturmaßnahmen der letzten Jahrzehnte – angenommen bei Autobahnen, Umgehungsstraßen oder auch Trassen für die Energieversorgung – unter Respektierung des Umgehungsschutzes gebaut werden konnten. Entscheidend ist, dass unser kulturelles Erbe sowohl in der Umweltprüfung nach Baugesetzbuch, wie sie für die Bebauungspläne zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen verpflichtend ist, als auch in der Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz, wie sie für die meisten Windenergieanlagen verpflichtend ist, rechtzeitig und angemessen betrachtet wird, und dass am besten vor der Errichtung von Bauwerken aller Art Bodendenkmale fachgerecht geborgen und dokumentiert werden. Es bedarf deshalb einer institutionell verankerten Qualitätssicherung der Umweltverträglichkeitsprüfung, wie es sie in Mecklenburg-Vorpommern schon einmal gab. Abschließend möchte ich feststellen, dass wir sicherstellen müssen, dass unser kulturelles Erbe bei allen Bauvorhaben angemessen und sachgerecht berücksichtigt wird. Es darf eben nicht heißen „entweder, oder“, sondern „sowohl als auch“. Denn wie Sie auch sicher mir zustimmen werden, ist Denkmalschutz kultureller Umweltschutz. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Beatrix Hegenkötter Protokoll ↗