Dr. Till Backhaus
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Oh, mein letzter Versuch für heute. Ich darf zunächst erst mal sagen, dass unser Projekt – das 10-Millionen-Programm für die Balkonanlagen – aus meiner Sicht ein Erfolg ist. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich habe das auch vernommen, dass Sie das auch so sehen, und die Differenziertheit, was die Ergebnisse anbetrifft, werden deutlich. Wir haben aktuell 4.579 Anträge, das ist schon erst mal ein Riesenerfolg, finde ich. Aber wir haben ja von Anfang an die Sorge gehabt, dass insbesondere für die Mieterinnen und Mieter, wo wir einen Schwerpunkt sehen, absolut sehen, dass wir dort Probleme haben. Die muss man erkennen und da muss man Lösungen suchen, und daran arbeiten wir auch mit Hochdruck, sowohl, was die Beratung anbetrifft, aber auch die Gespräche mit den Eigentümern und damit quasi auch und insbesondere mit großen Vermietern. Und zum anderen nehme ich auch zur Kenntnis, dass im Privatbereich die Investitionen tatsächlich massiv durchgeführt werden. Das sind nämlich exakt jetzt schon 3.038 Fälle, die umgesetzt sind, und bei den Mietern – ich sag mal, runde Zahl, kann man sich gut merken – sind es 400. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deswegen ist für mich vollkommen klar, hier muss es Änderungen geben, und da sind wir auch auf Bundesebene im Gespräch. Ich hatte ja auch die Hoffnung, dass im Übrigen insbesondere die Deutsche Umwelthilfe, die mit uns ja in dieser Frage kooperiert, ist ja auch ein sehr interessanter Ansatz, (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt.) dass wir uns einig sind, dass wir an vier oder fünf Stellschrauben drehen wollen und müssen: nämlich erstens die Einführung der Bagatellgrenze – ich bin auch der Auffassung, dass wir auf die 800 Watt auf Basis der Europäischen Richtlinie gehen sollten –, als Zweites dann, was den Zähler anbetrifft, den Zählerwechsel oder den Zähler, der heute dort existiert, dass er eben auch rückwärtslaufen kann, dass es akzeptiert wird, dann die vereinfachte Anmeldesituation. Da sind wir doch relativ weit. Dann – Herr Damm, Sie haben es auch angesprochen – die Duldung des Schukosteckers, weil er aus unserer Sicht tatsächlich auch mit dem, was wir heute aus der Industrie hören, sehr wohl in der Lage ist, das auch sicherheitsrelevant umzusetzen, und natürlich auch die Sicherheitsvorgaben für die Minierzeugungsanlagen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) dass wir dieses weiter beachten und natürlich auch nach Lösungen suchen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gilt für Mieter und Vermieter genauso.) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja auch so, dass dieses Programm, ich habe es gesagt, ja insgesamt einen Erfolg darstellt und dass der Anlauf, dass der Anlauf gut gelaufen ist und insbesondere, (Unruhe bei Daniel Peters, CDU, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke der Vizepräsidentin) was die Akzeptanzprobleme und damit unser Beitrag zum Klimaschutz, im Übrigen aber auch Teilhabemöglichkeiten, was die Energieproduktion anbetrifft, sehr wohl richtig ist. Denn täglich – das will ich auch ausdrücklich sagen – laufen bei uns die Anfragen der Bürgerinnen und Bürger auf, wo wir im Übrigen ja auch über die Abteilungen, auch über das LFI Hinweise ausdrücklich geben. Diese Denkhürden, welche es im Sinne des Klimaschutzes auch abzubauen gilt, begegnen uns natürlich auch von Anfang an, insbesondere auch in den Verbändeanhörungen, und damit auch von Beginn an, was die Aufstellung der Richtlinie anbetrifft. Und wenn man es so will, sind wir zwei Monate mit diesem Projekt in Betrieb, und ich muss noch mal sagen, ich empfinde das auch als einen Erfolg. Den Antrag, den Sie gestellt haben, und das zitierte Gerichtsurteil sind im Fachbereich unseres Hauses natürlich auch bekannt, und wir weisen auch in den Diskussionen damit darauf hin, um damit Hilfestellung zu geben. Durch die Urteilsbegründung tritt aber auch zutage, dass die steckerfertigen PV-Anlagen professioneller und durch die Beklagten hätten auch besser aufgebaut werden müssen – auch das nehme ich zur Kenntnis. Und deswegen beraten wir in dieser Frage die Kunden, die bei uns auflaufen, und auch übers LFI. Und wir haben das ja auch im Übrigen ausdrücklich, weil Sie den Hinweis geben, wir müssen mehr aufklären. Ich gehe davon aus, dass Sie unsere FAQs auch gesehen haben, die wir auch nachsteuern, und auch die besonderen Hinweise, die ja von draußen kommen, immer wieder auch umgesetzt werden. Denn eines muss die Botschaft hier und heute auch sein, nämlich, dass ein pauschaler Versagungsgrund der Vermieterinnen und Vermieter laut juristischer Bewertung nicht existiert. Es gibt keinen Versagungsgrund, die Anlagen eben, den Aufbau zu versagen. Und insofern, glaube ich, ist das ein Tatbestand, mit dem wir uns weiter auseinandersetzen wollen und müssen. Und ich nehme ja auch zur Kenntnis, dass sich die Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer mit dem Thema befassen werden. Und wir werden das Thema auch weiter vorantreiben, ich bin dazu auch im Übrigen im Gespräch mit dem Bundeswirtschaftsminister und Energieminister. – Soweit aus meiner Sicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)
