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Michael Noetzel

Die Linke 25.01.2023 Sitzungen 8/42

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag begehrt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Informationskampagne des Landes, die die Menschen darauf aufmerksam machen soll, dass sie bei der Installation von sogenannten Balkonkraftwerken nicht die Zustimmung ihres Vermieters benötigen würden. Über diesen Antrag bin ich insofern überrascht, da ich bisher nicht den Eindruck hatte, dass in Ihrer Fraktion große Befürworter dieser vom Land geförderten Photovoltaikanlagen für den Hausgebrauch sind, gleichwohl begrüßen wir natürlich Ihren Sinneswandel. Ein wenig überrascht bin ich aber auch über den Inhalt Ihres Antrags selbst. Sie weisen ja selbst auf einen Beschluss der letzten Justizministerkonferenz hin, wonach die mietrechtlichen Regelungen für die Installation von Miniphotovoltaikanlagen erleichtert werden sollen, und dabei geht es auch um das zu erteilende Einverständnis des Vermieters. Diesem ursprünglich bayerischen Antrag ist Mecklenburg-Vorpommern durch die Justizministerin, Frau Jacqueline Bernhardt, als Miteinreicher beigetreten. Und das finden wir auch gut so. Und zu guter Letzt war ich und bin ich überrascht, weil Sie selbst, Herr Damm, dargelegt haben, warum diesem Antrag gar nicht zugestimmt werden kann. Die Installation von Miniphotovoltaikanlagen kann einen Beitrag zur Energiesicherheit leisten. Mieterinnen und Mietern muss ermöglicht werden, derartige Anlagen einzubauen, ihre Energiebedarfe damit zumindest in Teilen selbstständig decken zu können. Insofern ist eine Änderung im Mietrecht absolut sinnvoll und wünschenswert. Und das haben Sie ja auch vorhin in Ihrer Einbringungsrede so erwähnt und so geäußert, dass Sie sich da sozusagen eine Änderung im BGB wünschen. Ihrem Antrag allerdings entnehme ich, dass Sie derartige Änderungen gar nicht für nötig halten. Deswegen habe ich auch extra noch mal in Ziffer 2 Ihres Antrages nachgelesen, aber Sie, ich lese das so, dass Sie das nicht für nötig halten. Und Sie wollen eine Informationskampagne, dass die Zustimmung des Vermieters nicht notwendig ist, man dürfe das jetzt schon, und darüber müssten die Menschen informiert werden. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ich sehe das mit der Unerheblichkeit des Vermietereinverständnisses eben nicht ganz so und dazu haben wir hier auch schon was gehört. Richtig ist, es gibt dieses Urteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. März 2021 – das haben Sie hier erwähnt –, wonach das Ermessen durch den Grundsatz von Treu und Glauben zumindest dahin gehend eingeschränkt sein soll, dass der Vermieter dem Mieter die Nutzung einer Solaranlage auf dem Balkon nicht ohne triftigen, sachbezogenen Grund versagen kann. Dieses Urteil hat zwar Rechtskraft, aber sein Inhalt ist dennoch nicht rechtssicher. (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und auch darauf, Herr Damm, haben Sie hingewiesen. Ich zitiere diesbezüglich auch mal aus der Begründung zum Antrag der Justizministerkonferenz: „Auch wenn sich andere Gerichte dieser Auffassung anschließen sollten, besteht für Mieter gleichwohl eine … Rechtsunsicherheit, da die Frage der korrekten Ermessensausübung erst am Ende möglicherweise langwieriger Gerichtsverfahren endgültig geklärt ist.“ Es handelt sich um ein einziges Urteil, das eines Amtsgerichts, und gestützt auf Treu und Glauben. Auch wenn ich das Urteil in der Sache nachvollziehen kann und es auch für richtig halte, kann ich nicht beurteilen, ob das nicht andere und vor allem auch höhere Gerichte anders sehen. Und auch das, Herr Damm, haben Sie vorhin hier ja so richtigerweise auch selbst vorgetragen, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zumal hier ja auch Treu und Glauben da mit argumentiert wird. Und im Studium habe ich mal die ungeschriebene Regel gelernt, Treu und Glauben ist was für den BGH. Der Auffassung muss man nicht folgen. Was ich aber sagen will, ist, dass das Urteil nicht auf so breiten Füßen steht, dass das Land jetzt eine Kampagne starten kann, die alle Mieterinnen und Mieter dazu auffordert, ohne Einverständnis ihrer Vermieter Miniphotovoltaikanlagen einzubauen. Und auch da komme ich wieder dazu – Sie haben es selber gesagt –, stellen Sie sich mal vor, die Gerichte hier im Land argumentieren dort anders und entscheiden anders. Und deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Eis sehr dünn, obwohl in der Sache sicherlich wir dabei sind, dass wir diese Sache weiter bekannt machen wollen und auch auf viele Antragstellerinnen und Antragsteller hoffen. Aber Ihrem Antrag, dem können wir so leider nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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