Paul-Joachim Timm
Nun, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, auch zu diesem Tagesordnungspunkt spreche ich in Vertretung meines Kollegen Horst Förster. Wie es bei solchen Anträgen üblich ist, beginnt auch dieser mit einer banalen Feststellung, für den Rechtsstaat sei eine unabhängige, funktionierende Justiz unabdingbare Voraussetzung, eine Feststellung, der zu widersprechen einem nicht in den Sinn kommen könnte. So sollte man denken. Dass die Landesregierung es möglicherweise anders sieht, lässt die Absicht der Landesregierung vermuten, im Zuge der anstehenden Pensionierung ein Drittel der frei werdenden Stellen für die Jahre 2023 und 2024 nicht zu besetzen. Ich empfehle dort die Lektüre des NDR vom 13. Januar: „Justiz MV: Sorge vor Stellenabbau durch die kalte Küche“, so der Titel des Artikels. Nicht erst seit gestern ächzen die Gerichte und Staatsanwaltschaften unter einer unzureichenden Besetzung. Anlässlich der Beratungen zum Doppelhaushalt 2022 und 2023 forderte bereits der Richterbund in Mecklenburg-Vorpommern 44 neue Stellen. Warum nun allerdings dieses Problem über die Maßnahmen der Digitalisierung entschärft werden könnte, leuchtet weder ein, noch erläutert der vorliegende Antrag dies nachvollziehbar. Allein die Tatsache, dass E-Klausuren beispielsweise als innovativ zu bezeichnen wären, spricht noch nicht für ihre Eignung, den Personalmangel in der Justiz zu reduzieren oder die vorhandenen Kräfte und Möglichkeiten effizienter einsetzen zu können. Es überzeugt auch nicht die Annahme, dass E-Klausuren oder gar die digitale Staatsexamensprüfung mehr junge Leute dazu veranlassen würde, ein juristisches Studium aufzunehmen. Das Argument, dass dies eventuell mit einer Erleichterung für den Prüfling einhergehen könnte, mutet schon etwas komisch an. Diese Leute wollen und sollen Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte werden. Dass dieser Weg nicht nur mit Erleichterungen gepflastert wird, ja, meine Damen und Herren, das ist eine gute Schule fürs Leben. Die dritte beantragte Feststellung, dass eine zeitgemäße Ausbildung der juristischen Nachwuchskräfte deren stärkere Einbindung in den neuen digitalen Arbeitsalltag erfordere, wirft auch die Frage nach der Grenze einer immer weiter gehenden Digitalisierung auf, konkret derjenigen, wie der neue Arbeitsalltag digital dann aussehen sollte. Um nicht falsch verstanden zu werden, die AfD-Fraktion befürwortet die Digitalisierung, die E-Akte und den elektronischen Rechtsverkehr, weil hierdurch schlicht und einfach die Arbeit der Justiz effizienter gestaltet wird. Es wäre aber lebensfremd, anzunehmen, dass alleine das Vorhandensein einer digitalen Akte es ermöglichen würde, ein auch nur mittelmäßig komplexes Strafverfahren oder eine halbwegs umfangreiche zivilrechtliche Streitigkeit vollständig am Bildschirm bearbeiten zu können. Es liegt auch für die Ausbildung der Rechtsreferendare kein zusätzlicher Wert darin, die entsprechende Ausbildungsakte in digitaler Form zu erhalten. Wenn das in der Praxis durch die digitalen Innovationen zunehmend so gehandhabt wird, dann soll es so sein, die juristische Ausbildung verbessert sich dadurch nicht. Gerade in der Durchführung von Verhandlungsterminen ist die Nutzung von Videotechnik eine zumindest sehr fragwürdige Innovation. Bei einer Zeugenvernehmung im Strafprozess ist sie gänzlich ungeeignet, kommt es doch auf mehr an als nur das gesprochene Wort. Dies gilt aber auch für Zivilprozesse, bei denen Sachverhaltsschilderungen einander widersprechen. Nicht zu Unrecht lehnen Gerichte die Videoverhandlungen in solchen Fällen trotz vorhandener Möglichkeit vielfach ab. Insofern überzeugt letztlich auch nur das Petitum zu II.1. Ja, die Universität Rostock sollte in der Tat als Studienort zum Erwerb des Ersten juristischen Staatsexamens wiederbelebt werden, um dem Ausbildungsbedarf gerecht werden zu können. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es ist aber in diesem Zusammenhang wiederholt darauf verwiesen worden, dass Rostock auch gerade für die auswärtigen Studenten eine höhere Anziehung hat, als das bei Greifswald leider der Fall ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ursprünglich hatten wir geplant, die ziffernweise Abstimmung zu beantragen, da wir lediglich guten Gewissens Ziffer I.1 und der Ziffer II.1 zustimmen könnten. Zähneknirschend nehmen wir das andere als Beifang mit, weil die Frage nach der Juristischen Fakultät in Rostock für uns von hervorgehobener Bedeutung ist. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
