Dr. Sylva Rahm-Präger
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kehren zurück zur Politik in Mecklenburg-Vorpommern. Ihnen liegt auf der Drucksache 8/1769 die Beschlussempfehlung des Agrarausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit zur Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern vor. Meine Damen und Herren, der Windkraftausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern geht nicht schnell genug voran. Die Ausbauzahlen reichen lange nicht aus, um unsere Klimaziele zu erreichen. Zusätzlich verpflichtet der Bund die Länder mit dem Windflächenbedarfsgesetz vom 20.07.2022, anteilig einen prozentualen Anteil der Landfläche für Windenergie an Land auszuweisen. Dies bedeutet, den Flächenbeitragswert von derzeit 0,8 Prozent auf 2,1 Prozent im Jahr 2023 zu erreichen. Deshalb ist es an der Zeit, den Bau von landseitigen Windenergieanlagen zu beschleunigen. Aktuell gibt es bei den Genehmigungsverfahren nicht hinnehmbare zeitliche Verzögerungen. Die relativ lange Zeitdauer der Beteiligungsverfahren sowie die Komplexität der Abwägungsentscheidungen fordern zeitlich ihren Preis. Dazu kommen die viel zu lange dauernden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Bau und den Betrieb der Windenergieanlagen. Um die Dauer der Genehmigungsverfahren zu verkürzen, soll die Übertragung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit für die Bearbeitung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren von den unteren Naturschutzbehörden auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erfolgen. Durch deren personelle Verstärkung sollen zukünftig die immissionsschutz- und naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden. Im Zuge der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf begrüßten die meisten sachverständigen Institutionen die Verlagerung der naturschutzrechtlichen Zuständigkeit. Problematisch sei jedoch fehlendes Fachpersonal. Auch die insgesamt avisierte Stellenzahl in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt sei angesichts dieser Aufgaben nicht ausreichend. Zur weiteren Verkürzung der Verfahrensdauer wurde vorgeschlagen, die Investitionen an den Kosten für naturschutzfachliche Untersuchungen zu beteiligen. Im Zusammenhang mit der Zuständigkeitsverlagerung wurden auch Forderungen nach einheitlichen Verfahrensstandards und Bewertungskriterien zur Vereinfachung der Verfahren benannt. Beispielhaft genannt wurde die Aktualisierung und die Anpassung der artenschutzrechtlichen Arbeits- und Beurteilungshilfen, die sogenannten AAB, an das neu geltende Bundesrecht. Weiterhin wurde wiederholt die Forderung nach einem Windenergieerlass laut. Eine ganze Reihe von Forderungen wurde vonseiten der Energieversorger und Netzbetreiber formuliert. Der Gesetzentwurf sollte demnach nicht nur Windenergieanlagen, sondern auch Photovoltaikanlagen und den Ausbau der Netzinfrastruktur berücksichtigen. Bei der Bewertung der Windenergieeignungsgebiete wurde die Berücksichtigung der vorhandenen Netzinfrastruktur gefordert, um die Energieabnahme ohne zeitliche Verzögerung zu sichern. Dem Repowering vorhandener Windkraftanlagen wurde unter dem Aspekt von Kosteneinsparungen, Flächenverbrauch und Akzeptanzsteigerung eine große Bedeutung beigemessen. Mehrheitlich wurde eine Reform der Netzentgelte beziehungsweise eine bundeseinheitliche Wälzung der Netzentgelte gefordert, um zusätzliche Belastungen in Form von Redispatch beziehungsweise Engpassmanagementkosten für diejenigen Bundesländer zu vermeiden, die den Hauptanteil der Erzeugung von erneuerbaren Energien tragen. Ein weiteres Thema waren Speicherstrategien und Sektorenkopplung, welche in den Planungen Berücksichtigung finden sollten. Die Probleme und Hemmnisse im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz wurden vielseitig besprochen. Da das Problem aber den naturschutzfachlichen Bereich nicht betrifft, sollten sie an dieser Stelle auch nicht weiter thematisiert werden. Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle allen Sachverständigen für ihre Zeit und ihre Expertise danken. In Auswertung der Anhörung und im weiteren Beratungsverfahren beantragte die Fraktion der CDU, den Netzausbau und die Agrophotovoltaik in den Gesetzestext aufzunehmen. Ähnliches forderte auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die neben der Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie auch einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaikflächenanlagen und der Hochspannungsfreileitungen forderten. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Vonseiten der Koalition wurden diese Ansinnen grundsätzlich in Bezug auf den Ausbau von Hochspannungsfreileitungen geteilt. Allerdings wird der Landtag, so die Ausschussmehrheit, da es sich hier um die Hochzonung in den Zuständigkeitsbereichen zweier Ministerien handelt und eine endgültige Abstimmung noch nicht abschließend erfolgt ist, dieses Gesetz zunächst in der vorliegenden Form verabschieden. (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Hört, hört!) Im Ausschuss hat es genau darüber eine rege Diskussion gegeben. (Sebastian Ehlers, CDU: Zeitenwende.) Vor diesem Hintergrund hat die Ausschussmehrheit Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Entschließung vorgelegt. Mit der Entschließung wird die Landesregierung beauftragt, den beschleunigenden Ansatz dieses Gesetzes auf die Planfeststellungsverfahren für Hochspannungsfreileitungen zu prüfen und bei Bestätigung eines Beschleunigungseffektes unverzüglich gesetzlich umzusetzen. Die von den Experten mehrfach deutlich herausgearbeiteten Hemmnisse hinsichtlich der Berücksichtigung des Denkmalschutzes wurden unter Punkt 5 der Entschließung berücksichtigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ganz deutlich geworden, dieses Gesetz ist ein Anfang, aber dieser Anfang muss erst einmal gemacht werden. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung und auch die Entschließung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, bei Ablehnung vonseiten der Fraktion der AfD und Enthaltung vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP angenommen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Dieser Empfehlung schließe ich mich hier an und bitte Sie im Namen der Mehrheit im Ausschuss um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
