Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen mich, wenn ich hier stehe, sozusagen in einer Zwickmühle, sowohl persönlich als auch als Abgeordnete, wenn ich das so sagen darf, im Übrigen nicht als Juristin, denn da liebe ich es, Abwägungsentscheidungen zu treffen, vor allem auch im Einzelfall. Das ist uns ja geradezu immanent. Die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fassen mit ihrem vorliegenden Gesetzentwurf das Denkmalschutzgesetz an, mein Tanzbereich sozusagen als kulturpolitische Sprecherin, gleichzeitig aber verbunden mit dem Thema erneuerbare Energien, ein Spannungsfeld, das klar auf der Hand liegt und mich deshalb in eine Zwickmühle zwingt. Das will ich hier an dieser Stelle deutlich sagen, insbesondere deshalb, weil es sich natürlich auch um ein sehr emotionales Thema handelt – gesellschaftspolitisch von absoluter Zustimmung und uneingeschränkter Erlaubnis auf der einen Seite bis hin zur Ablehnung, Missfallensausdrücken und Begriffen wie „Verspargelung der Landschaft“ auf der anderen Seite. Und ich will es deshalb auch in diesem Falle mal persönlich machen: Sie wissen, ich komme aus Bad Doberan, eine Stadt 1171 erstmalig urkundlich erwähnt, ein Ort mit langer Tradition, historisch geprägtes Stadtbild, eine Vielzahl von Denkmalen. Ortsteile wie Heiligendamm und Althof sind Ihnen sicherlich bekannt. Die prägen nicht nur das Bild, vor allem aber den historischen Kontext meiner Stadt, aber auch für ganz M-V. Warum sage ich das hier so exponiert? Weil das heißt, Denkmalschutz allenthalben. Und jetzt, lieber Herr Damm, soll ich mit einem Satz in der Begründung diesem Denkmalschutz nicht mehr Rechnung tragen oder in anderer Weise Rechnung tragen. Für Windenergieanlagen, die außerhalb von ausgewiesenen Windenergiegebieten geplant werden, soll die denkmalschutzfachliche Prüfung ausschließlich für eine abschließende und verbindliche Liste an Denkmälern erfolgen. Diese sollen besonders bedeutsame, raumwirksame und landschaftsprägende Bau- und Bodendenkmäler erfassen. Im Kern – jedenfalls so mein Verständnis – bedeutet das, ich soll also Denkmäler erster und zweiter Klasse ausweisen. Und, lieber Herr Kollege Damm, wirklich? Ich versuche mich noch mal an zwei Beispielen und ich spitze absichtlich zu. Sie haben gerade auf die Silhouette von Greifswald hingewiesen. Ich würde mal eine andere Silhouette nehmen, nämlich die von der Perlenkette in Heiligendamm – alle denkmalgeschützt. Da würden Sie vermutlich sagen, Denkmal erster Klasse, Ensembleeingriff denkbar, also Einzelabwägungsentscheidung erste Klasse. Anderes Beispiel: Ortsteil Althof, Wiege, Geburtsort von Bad Doberan, 1171, Grablege unter der Kapelle, selbstverständlich denkmalgeschützt, von Woizlawa. Sie kennen Sie alle, das ist die Gattin von Pribislaw, gestorben 1172, Kapelle alleinstehend in einem parkähnlichen freien Gelände. Windräder kann man da theoretisch in unmittelbarer Nähe, sicherlich auch unter Berücksichtigung von Abstandsflächen, gut aufstellen. Ich lade Sie ein, sich das im Zweifel mal anzusehen. Würden Sie jetzt sagen, Silhouette prägend, Denkmal zweiter Klasse, keine Prüfung im Einzelfall? (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das sind die Fragen – ich habe Ihren Antrag verstanden und vor allem Ihre Begründung ausführlich gelesen und mehrfach –, das sind die Fragen, die ich mir stelle und hierfür ehrlicherweise keine abschließende Antwort gefunden habe. Und ich habe Zweifel, dass das so schlicht sein dürfte, eine Kategorisierung vorzunehmen. Was ich in den letzten Minuten hier vorgenommen habe, ist eine unzureichende Kategorisierung, also selbst eine vorweggenommene Abwägungsversuchsentscheidung bei der Aufstellung einer Liste. Es liegt darin aus meiner Sicht viel Streitpotenzial. Und diese zu erstellende Liste der Denkmäler, die Sie vorschlagen, bedeutet einen vorweggenommenen Abwägungsprozess, und das müsste aus meiner Sicht gut überlegt sein. Und die Frage, die sich mir stellt, ist: Ist das überhaupt möglich? Ist eine abschließende Benennung von Denkmälern überhaupt denkbar? Und ist sie vor allem denkbar mit Blick darauf, dass wir insbesondere Bodendenkmäler haben, die wir in ihrem Umfang zum Zeitpunkt der Listenerstellung nicht oder noch nicht hinreichend erkennen können? Ist eine pauschale Kategorisierung also hilfreich? Und kommen Sie mal mit mit mir auf die letzte Sitzung! Ich mache mal einen Schlenker noch mal in das Tollensetal: Tal der Könige in Ägypten, das Angkor Wat von Südostasien, der Schatz des Priamos, der Machu Picchu in Südamerika. (Heiterkeit bei Thore Stein, AfD) Die besondere Wortwahl war vielfältig und blumig. Aber wäre beim Fundjahr 1996 jemandem klar gewesen, was das bedeutet hätte? Was hätten Sie mit diesem Bodendenkmal also gemacht bei der Frage, Kategorie 1 oder Kategorie 2? Und zu welchem Zeitpunkt? Ist es richtig, eine solche Liste tatsächlich überhaupt in den Griff zu nehmen oder eben nicht? Und natürlich, Herr Damm, ich weiß, dass wir ähnliche Gesetzentwürfe und Gesetze bereits in Arbeit haben in anderen Bundesländern und unter anderem auch in Bayern. Und die Landesregierung selbst hat in der Antwort der Kleinen Anfrage meines Kollegen Waldmüller auch angekündigt, dass es Änderungen des Denkmalschutzes geben wird. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und in der Zweiten Lesung heute Morgen zum Naturschutz hat der Gesetzentwurf der Landesregierung auf die Problematik des Denkmalschutzes und des Abwägungsprozesses ebenfalls hingewiesen. Dennoch, sehr geehrter Herr Damm, fällt es mir schwer – auch bei aller Anerkennung der Notwendigkeit der Energiebeschaffung auf diese Weise –, hier zu empfehlen, so rigoros den Hebel an den Denkmalschutz anzusetzen. Ich würde mir lieber vorher eine ausführliche Meinung zu dem Gesetzentwurf bilden. Und ich habe eine Menge Fragen dazu, und deshalb finde ich es sinnvoll und geboten, diese auch im Ausschuss zu stellen. (Beifall René Domke, FDP) Und ich bin Ihrer Fraktion deshalb dankbar und erkenne auch an, dass es offensichtlich ein Bedürfnis der Koalitionsfraktionen gibt, dieses Thema in den Ausschüssen – nämlich im Wissenschafts- und Wirtschaftsausschuss – zu diskutieren, und kann deshalb sagen, dass ich für meine Fraktion natürlich die Überweisung empfehle, aber eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf ohne Weiteres nicht. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
