Beate Schlupp
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beratungen zum Gesetzentwurf haben fortgesetzt, was ich schon in der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes moniert habe. So haben insbesondere der Landkreistag und der Städte- und Gemeindetag als Anzuhörende deutlich gemacht, dass sie mit dem Verfahren zum Gesetzentwurf, insbesondere der kurzen Frist zur Stellungnahme, nicht einverstanden sind. Sie zweifeln zudem an, dass allein die Übertragung von Aufgaben der unteren Naturschutzverwaltung im Bereich der Zulassung von Windkraftanlagen auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt zur Beschleunigung auch nur eines Verfahrens beitragen kann. Bei ausreichender Personalausstattung in den unteren Naturschutzverwaltungen und entsprechenden Vorgaben durch die oberste Behörde wären auch auf dieser Ebene zügige Verwaltungsentscheidungen möglich. Meine Fraktion sieht das ebenso. Die Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes führt zudem dazu, dass sich die Naturschutzverwaltung in unserem Land kannibalisiert. Wichtige Mitarbeiter der unteren Verwaltungsebene werden die Chance einer Höhergruppierung nutzen und in den Dienst des Landes treten. Zu verdenken ist es ihnen nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, des Weiteren wurde in der Anhörung moniert, dass sowohl die Belange des Denkmalschutzes als auch des Netzausbaus nicht berücksichtigt wurden. Wieder einmal wurde deutlich, dass es keinem nützt, wenn zusätzliche Anlagen installiert werden und die dazugehörigen Netze oder Speichertechnologien fehlen. Entsprechende Änderungsanträge meiner Fraktion oder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Lediglich zu einem Prüfauftrag konnten sich die Koalitionsfraktionen durchringen. Eine Prüfung der in der öffentlichen Anhörung genannten Probleme wird aber nicht zur Lösung beitragen. Offensichtlich fehlt es den Koalitionären an Mut, die notwendigen Schritte zum Gelingen der Energiewende in unserem Land zu gehen. Hierzu gehört nach Auffassung meiner Fraktion zwingend, die Genehmigungsverfahren des Netzausbaus und der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ebenfalls zu beschleunigen, um so die Ableitung oder Nutzung der in unserem Land produzierten Energie zu ermöglichen. Der vorliegende Gesetzentwurf reicht hierfür nicht aus. Er führt lediglich zur Verlagerung von Verwaltungsaufgaben und, wie bereits erwähnt, zur Kannibalisierung der Umweltverwaltung. Aus diesem Grund können wir nicht zustimmen, werden uns aber im Prinzip in der Hoffnung, dass der Prüfauftrag positiv ausfallen wird, bei aller Kritik enthalten. Dem Änderungsantrag der GRÜNEN können wir zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
